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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 45/0128/WP17
öffentlich
13.08.2015
FB 45/410

Änderung der Bezeichnung der städtischen Förderschule Walheim
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

17.09.2015

SchA

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den Namen
der städtischen Förderschule Walheim mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale
Entwicklung (Primarstufe) mit Wirkung vom 01.08.2015 (Beginn des Schuljahres 2015/2016) in
„städtische Förderschule Elsassstraße
mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Primarstufe)“
zu ändern.

Vorlage FB 45/0128/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.11.2015

Seite: 1/3

finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
Verschlechterun

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

g

Vorlage FB 45/0128/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.11.2015

Seite: 2/3

Erläuterungen:
Die städtische Förderschule Walheim ist in die Räumlichkeiten der ehemaligen Förderschule am
Kennedypark (Elsassstraße 94) umgezogen.
Aus diesem Grund ist die Änderung der Bezeichnung der Schule erforderlich.
Für die Festlegung der Bezeichnung einer Schule ist der Schulträger zuständig. Nach § 6 Absatz 6
Schulgesetz NRW muss diese Bezeichnung den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe sowie
bei Förderschulen, den Förderschwerpunkt, in dem die Schule vorrangig unterrichtet, angeben.
In Abstimmung mit der Schulleitung wird vorgeschlagen, die Bezeichnung der städtischen
Förderschule Walheim mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Primarstufe)
in
„städtische Förderschule Elsassstraße
mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Primarstufe)“
zu ändern.
Nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen vom 15.12.1995 in der Fassung des fünften
Nachtrages vom 19.11.2014 entscheidet der Schulausschuss über die Änderung der Bezeichnung der
Schulen von nicht im Wesentlichen bezirklicher Bedeutung.

Vorlage FB 45/0128/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.11.2015

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