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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0234/WP17-2
öffentlich
02.09.2015
Dez. III / FB 61/200

Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher
Straße - im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim
hier: Ergänzung zur Abwägung und zur Begründung
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

02.09.2015
17.09.2015

B4
PLA

Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur
Kenntnis.
Sie nimmt die Ergänzungen zu der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 812 – Kornelimünster
West/ Oberforstbacher Straße – zur Kenntnis.
Sie empfiehlt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die vorliegende Stellungnahme
zurückzuweisen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er nimmt die Ergänzungen zu der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 812 – Kornelimünster West/
Oberforstbacher Straße – zur Kenntnis.
Er empfiehlt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die vorliegende Stellungnahme
zurückzuweisen.

Vorlage FB 61/0234/WP17-2 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.11.2015

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Erläuterungen:
Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße –
Hier: Ergänzung der Begründung und Abwägung einer Stellungnahme aus der Öffentlichkeit
1. Ergänzung der Begründung
Im Rahmen der Genehmigung des Flächennutzungsplanes erging von Seiten der Bezirksregierung
Köln der Hinweis den Verlustes von landwirtschaftlicher Fläche bei der Begründung besonderen
Wert zu legen. In der Abwägung zum Bebauungsplan wurden zwar alle Belange hinsichtlich eines
einzelnen Betriebes als auch immissionsschutzrechtliche Belange behandelt. In der Begründung
wurde die Abwägung nur im Ergebnis dargestellt. Die Verwaltung schlägt vor folgenden Text in der
Begründung zu ergänzen. Es handelt sich hierbei um eine redaktionelle Änderung, die keinen
separaten Beschluss bedarf.
„ Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 13 Eigentümer / Eigentümergemeinschaften im
Umlegungsverfahren beteiligt, sodass davon ausgegangen wird, dass nicht ein landwirtschaftlicher
Betrieb allein und vor allen Dingen nicht existenziell betroffen sein wird.
Nach näherer Untersuchung der beiden in der Nähe liegenden landwirtschaftlichen Betrieben hat
sich herausgestellt, dass von keinem Konflikt zwischen Landwirtschaft und Wohnen auszugehen
ist, weil die Anzahl der gehaltenen Tiere sowie die Bewirtschaftungsart der Betriebe
(Sommerweide) keine Emissionen außergewöhnlichen Ausmaßes erwarten lassen. Darüber
hinaus wird dargelegt, dass die Reduzierung der hofnahen Nutzflächen zur Folge hat, dass ein
betroffener Betrieb zukünftig sein Vieh über die Oberforstbacher Straße treiben muss. Dies führt
nicht zu einer unzumutbaren Belastung zumal der Viehtrieb mit entsprechender Beschilderung auf
Straßen zulässig ist.“

2. Abwägung einer Stellungnahme
Bei der Abwägung der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme im Inhaltsverzeichnis des
Abwägungsdokumentes als 8. Eingabe aufgeführt. Das Eingabeschreiben wurde jedoch nicht
dargestellt. Die Stellungnahme liegt der Tischvorlage bei.
Die Verwaltung schlägt vor die Stellungnahme und folgende Abwägung in das
Abwägungsdokument zum Bebauungsplan zu ergänzen. Zusätzlich wird empfohlen die Eingabe
zurückzuweisen:
„Inhaltlich deckt sich die Stellungnahme mit der 7. Eingabe aus dem Abwägungsdokument
hinsichtlich der Verlegung der Zugangsstraße, die bereits abgewogen wurde.
Darüber hinaus wird auf das Baufeld für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses hingewiesen,
wodurch bei der Ausfahrt das notwendige Sichtfeld versperrt wäre. Die Vorfläche von 3,5 x 5,0 m
ermöglicht eine ausreichende Sicht bei der Abbiegung in die Vorfahrtsstraße. Die Kritik, dass dort
ein mehrgeschossiges Gebäude nicht den Zielen des Bebauungsplanes entspricht, ist nicht
zutreffend. Geschosswohnungsbauten sind im Bereich von Einfamilienhausgebieten in dieser
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Ausdruck vom: 16.11.2015

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Menge (5 Baufelder) sinnvolle Ergänzungen, um verschiedene Wohnbedürfnisse abdecken zu
können.“

Anlage/n:
1. Stellungnahme – 8. Eingabe von Herrn Heuser, Schleckheimerstraße 115

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