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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 45/0138/WP17
öffentlich
25.08.2015
45/200

Großtagespflegestelle Lothringer Str. 37 - freiwillige Zuschussgewährung für Brandschutzmaßnahme
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

08.09.2015

KJA

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss
1.

nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis

2.

beschließt die Gewährung eines freiwilligen einmaligen Zuschusses i. H. v. 6.750 € zur
Förderung der Brandschutzmaßnahmen in der Großtagespflegestelle Lothringer Straße 37.

Vorlage FB 45/0138/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 1/3

finanzielle Auswirkungen
Mittel zur Auszahlung des Zuschusses i. H. v. 6.750 € in 2015 stehen in ausreichender Höhe bei
PSP 5-060101-900-00300-300-2; 78180000 und bei PSP 1-060101-800-4; 53180010 zur
Verfügung.
1) PSP 5-060101-900-00300-300-2; 78180000
2) PSP 1-060101-800-4; 53180010

Investive

Ansatz

Auswirkungen

2015

Einzahlungen
Auszahlungen

1)

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

2016 ff.

2015

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

2016 ff.

bedarf
(neu)

0

0

0

0

0

0

293.000

293.000

1.935.000

1.935.000

0

0

0

0

0

0

0

0

Ergebnis
+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2015

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

2016 ff.

2015

2016 ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

58.600

58.600

949.800

949.800

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

2)

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Verschlechterung

Vorlage FB 45/0138/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 2/3

Erläuterungen:
1. Antrag
Mit Schreiben vom 13.07.2015 beantragen die Kindertagespflegepersonen Frau Hellmanns und Frau
Laschet-Caiola einen freiwilligen Zuschuss i. H. v. 7.500 € zur Förderung der Brandschutzmaßnahme
ihrer Großtagespflegestelle in der Lothringer Str. 37 in Aachen.
In einer Großtagespflegestelle schließen sich 2 bis 3 Kindertagespflegepersonen in einem Verbund
zusammen und betreuen bis zu 9 Kinder (§ 4 KiBiz).
Frau Hellmanns und Frau Laschet-Caiola teilen mit, dass sie zu diesem Zweck die Räumlichkeiten in
der Lothringer Str. hergerichtet und dazu einen Kredit über 15.000 € aufgenommen haben. Leider hat
sich erst später im Rahmen der Baunutzungsänderungsgenehmigung ergeben, dass zur Betreuung
von 9 Kindern ein zweiter baulicher Rettungsweg aus dem 1. Obergeschoss notwendig ist. Dazu wird
der Bau einer gradläufigen Treppe an der Hauswand beabsichtigt. Die Kosten dafür betragen 7.500
€. Die Antragstellerinnen sehen sich nicht in der Lage diese Kosten zu tragen und beantragen daher
eine entsprechende Förderung durch die Stadt Aachen.
2. Baufachliche Stellungnahme zum Antrag
Nach Prüfung des Antrages seitens des städtischen Gebäudemanagements (E 26) ist die
vorgeschlagene gradlinige Treppe eine genehmigungsfähige Variante zur Schaffung eines zweiten
und sicheren Rettungsweges aus dem 1. Obergeschoss. Die angegeben Kosten i. H. v. 7.500 € sind
angemessen und wirtschaftlich.
3. Vorschlag der Fachabteilung
Gem. § 23 Abs. 4 SGB VII sollen Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen beraten, unterstützt
und gefördert werden. Darüber hinaus werden die Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren gerade
im Sozialraum 1, in dem sich die Lothringerstraße befindet, weiterhin dringend benötigt.
Die Kindertagespflegepersonen sind nicht berechtigt, Fördermittel aus den laufenden
Förderprogrammen zum investiven U3-Ausbau zu beantragen, da die Plätze bereits (in der eigenen
Wohnung der Kindertagespflegepersonen) gefördert wurden.
Es wird von Seiten der Fachabteilung vorgeschlagen, analog des Bundesinvestitionsprogramms zum
U3-Ausbau eine Anteilfinanzierung von 90% zu gewähren. Somit beläuft sich der Anteil der Stadt
Aachen auf 90% der nachgewiesenen Kosten, maximal 6.750 €.
Die Zuschussgewährung wird mit einer Zweckbindung von 5 Jahren verbunden. Das bedeutet, dass
die 9 Betreuungsplätze 5 Jahre in der Großtagespflegestelle Lothringer Str. vorgehalten werden
müssen. Ansonsten ist eine (anteilmäßige) Rückzahlung des Zuschusses erforderlich.
4. Finanzierung
Mittel zur Auszahlung des Zuschusses i. H. v. 6.750 € in 2015 stehen in ausreichender Höhe bei PSP
5-060101-900-00300-300-2; 78180000 und bei PSP 1-060101-800-4; 53180010 zur Verfügung.
Anlage/n:
Anlage 1 – Antrag der Tagespflegepersonen vom 13.07.2015

Vorlage FB 45/0138/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

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