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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0228/WP17-1
öffentlich
35019-2012
01.09.2015
Dez. III / FB 61/200

Bauleitplanverfahren im Bereich Richtericher Dell
hier: Zeitliche Reihenfolge der baulichen Umsetzung
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

09.09.2015
10.09.2015
17.09.2015

B6
MA
PLA

Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Sie schließt sich dem Beschluss des Planungsausschusses an und beauftragt die Verwaltung, die
Bauleitplanung für den 1. Bauabschnitt Richtericher Dell (B-Plan 950 und FNP-Änderung Nr. 128) und
für die Erschließungsstraße (B-Plan 955 und FNP-Änderung Nr. 131) weiter parallel zu verfolgen und
ca. 6 Monate vor Fertigstellung der Haupterschließung / Ortsumgehung mit der
Grundstücksvermarktung zu beginnen.
Der Mobilitätausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er schließt sich
dem Beschluss des Planungsausschusses an und beauftragt die Verwaltung, die Bauleitplanung für
den 1. Bauabschnitt Richtericher Dell (B-Plan 950 und FNP-Änderung Nr. 128) und für die
Erschließungsstraße (B-Plan 955 und FNP-Änderung Nr. 131) weiter parallel zu verfolgen und ca. 6
Monate vor Fertigstellung der Haupterschließung / Ortsumgehung mit der Grundstücksvermarktung zu
beginnen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt
die Verwaltung, die Bauleitplanung für den 1. Bauabschnitt Richtericher Dell (B-Plan 950 und FNPÄnderung Nr. 128) und für die Erschließungsstraße (B-Plan 955 und FNP-Änderung Nr. 131) weiter
parallel zu verfolgen und ca. 6 Monate vor Fertigstellung der Haupterschließung / Ortsumgehung mit
der Grundstücksvermarktung zu beginnen.

Vorlage FB 61/0228/WP17-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.02.2016

Seite: 1/4

Erläuterungen:
In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich am 10.06.2015 wurde eine Übersicht über den
zeitlichen Ablauf der Bauleitplanung im Bereich Richtericher Dell gegeben. (FB 61/0196/WP17). Eine
Zusammenstellung der Beschlüsse zur zeitlichen Reihenfolge war der Vorlage als Anlage beigefügt.
Konkret handelte es sich um eine Information über den aktuellen Stand der Bearbeitung und einen
Ausblick auf den möglichen weiteren Verfahrensablauf zum


Bebauungsplan (BP) Nr. 950 -Richtericher Dell, Vetschauer Weg Süd- (sog. „I. Bauabschnitt“)
und Flächennutzungsplan (FNP) - Änderung Nr. 128 und zum



BP Nr. 955 –Richtericher Dell, Haupterschließung, Ortsumgehung- und FNP-Änderung Nr.
131

Die Bezirksvertretung fasste einstimmig bei vier Enthaltungen folgenden Beschluss:
1. Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung ablehnend zur
Kenntnis.
2. Unabhängig vom Ergebnis des Gutachtens zur Verkehrsbelastung im Bebauungsplan 950
bekräftigt sie ihre Beschlüsse, dass die Bauleitplanung für den 1.Bauabschnitt Richtericher Dell (BPlan 950) und für die Erschließungsstraße (B-Plan 955) parallel verfolgt wird.
3. Sie beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplan 955 vorrangig zu bearbeiten; ein
Satzungsbeschluss zu Bebauungsplan 950 erfolgt erst, wenn der Bebauungsplan 955 umgesetzt
und die Erschließungsstraße (Ortsumgehung) fertiggestellt ist.
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.06.2015 über das Thema beraten, allerdings
noch keinen Beschluss gefasst. Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt, die Ausführungen der
Verwaltungen sollen präzisiert und der Beschlussvorschlag geändert werden.
Der Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.06.2015 den Tagesordnungspunkt ebenfalls
vertagt.
In der Diskussion im Planungsausschuss wurde deutlich, dass an der zeitlichen Reihenfolge der
Projekte (Haupterschließung/Ortsumgehung vor Baubeginn Wohnbebauung) festgehalten werden soll.
Dies war in der Vergangenheit durch Beschlussfassungen dokumentiert worden (siehe Anlage 2 zur
Vorlage - FB 61/0196/WP17) und soll auch so beibehalten werden. Die Formulierung unter Nr. 3 der
Beschlussfassung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 10.06.2015, hier insbesondere die
Vorgabe „Satzungsbeschluss erst nach Fertigstellung Ortsumgehung“ stellt allerdings eine
Verzögerung bei der Umsetzung der Planung dar, die möglicherweise so nicht beabsichtigt war. In
den vorhergehenden Beschlüssen zur zeitlichen Reihenfolge war festgelegt worden, dass die
Hochbautätigkeit erst nach Fertigstellung einer Erschließungsstraße bzw. in einer späteren
Beschlussfassung parallel zum Baubeginn der Straße begonnen werden soll.
Ziel der Beschlussfassungen zur zeitlichen Reihenfolge war und ist es, dass der Baustellenverkehr
und der nach Umsetzung des Wohngebietes entstehende Ziel-und Quellverkehr (PKW-Fahrten der
neuen Anwohner, Besucher etc.) keine zusätzliche Belastung für die Anwohner des Vetschauer
Vorlage FB 61/0228/WP17-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.02.2016

Seite: 2/4

Weges, der Horbacher Straße und der Banker-Feld-Straße erzeugt. Angesichts der Nachfrage nach
Wohnraum, insbesondere für junge Familien, die ein Eigenheim errichten/erwerben möchten, soll
allerdings auch zügig der I. Bauabschnitt des Baugebietes Richtericher Dell entwickelt werden.
Klar zu definieren sind Zeitpunkte von Beschlüssen, Bekanntmachungen, Erteilung von Bescheiden,
Genehmigungen etc., weil diese an einem bestimmten Kalendertag stattfinden oder erteilt werden.
Nicht eindeutig zu definieren sind Zeitpunkte wie „gleichzeitiger Baubeginn“, „Fertigstellung einer
Straße“ etc.
Der Satzungsbeschluss für einen Bebauungsplan, dem im Regelfall die öffentliche Bekanntmachung
(= Rechtskraft) folgt, bedeutet, dass die Bauleitplanung abgeschlossen ist und mit der Umsetzung
des Baugebietes begonnen werden kann. Das bedeutet aber nicht, dass unmittelbar nach dem
Satzungsbeschluss die ersten Häuser errichtet werden.
Es ist vielmehr ein Vorlauf von etlichen Monaten erforderlich, weil in der Verwaltung und durch die
privaten Bauherren verschiedene Vorarbeiten zu erledigen sind. Voraussetzung ist auch die
Herstellung der Infrastruktur, was mehrere Monate in Anspruch nimmt. Darüber hinaus muss zu jedem
Baugrundstück, dessen Kaufpreis 60.000 Euro überschreitet, ein Beschluss des Wohnungs- und
Liegenschaftsausschusses zum Verkauf gefasst werden.
Die nach Satzungsbeschluss anstehenden Arbeiten umfassen hier u.a.


Vorbereitung des Baugebietes durch
o

die Vergabe der Ausbauplanung für die Erschließung (Verwaltung),

o

den Bau der BAB – Anbindung und der Baustraßen (Verwaltung),

o

die Vermessung der Grundstücke (Verwaltung),

o

die Herrichtung der Versickerungsflächen in den öffentlichen Grünflächen
(Verwaltung),



Beginn der Grundstücksvermarktung
o

Durchführung einer Veranstaltung mit den potentiellen Kaufinteressenten, die bereits
auf einer Warteliste stehen (Verwaltung),

o

je nach gestalterischen Anforderungen das Zusammenfinden von Bauherren zu
Gruppen (privat),

o

Ausarbeitung von Hochbauentwürfen (privat),

o

Aufstellung der Finanzierungen (privat),

o

Ggf. Beantragung von Fördermitteln aus der Wohnungsbauförderung (privat),

o

Verkaufsverhandlungen mit Interessenten (Verwaltung, privat),

o

Abstimmung der Hochbauplanung (Verwaltung),

o

Abstimmung mit den Bauherren/Architekten (Verwaltung, privat),

o

Beschluss zum Verkauf im WLA (Politik),

o

Bauantrag einreichen (privat),

o

Baugenehmigung erteilen (Verwaltung),

o

Ausschreibung und Auswahl von Baufirmen (privat),

Vorlage FB 61/0228/WP17-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.02.2016

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Die aufgelisteten Aktivitäten lösen noch keine Verkehrsbelastung für die Anwohner im Umfeld des
Plangebietes aus und können durchgeführt werden, auch wenn die Haupterschließung /
Ortsumgehung noch nicht fertig gestellt ist.
Die Dauer der einzelnen Arbeiten kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht so exakt angegeben werden,
dass eine differenzierte Zeitplanung für die Phase nach Satzungsbeschluss erstellt werden kann.
Durch den erforderlichen Beschluss im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss liegt auch nach
Satzungsbeschluss eine maßgebliche Entscheidung auf dem Weg zum Baubeginn in der Hand eines
politischen Gremiums.
Um aber bei der Umsetzung des I. Bauabschnittes im Gesamtgebiet Richtericher Dell nicht noch mehr
Zeit zu verlieren, können aus Sicht der Verwaltung der Satzungsbeschluss zum BP Nr. 950 und der
Änderungsbeschluss zur FNP-Änderung Nr. 128 gefasst werden, wenn absehbar ist, dass die
Fertigstellung der Haupterschließung / Ortsumgehung bevorsteht. Die Vorbereitung des Baugebietes
(s. o.) kann dann beginnen.
Aus Erfahrung in anderen Baugebieten (Grauenhofer Weg, Sandhäuschen) kann man von
mindestens 6 – 12 Monaten ausgehen, die nach Satzungsbeschluss vergehen, bis in einem
Baugebiet die ersten privaten Häuser errichtet werden.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Bauleitplanung für den 1. Bauabschnitt Richtericher Dell (B-Plan
950 und FNP-Änderung Nr. 128) und für die Erschließungsstraße (B-Plan 955 und FNP-Änderung Nr.
131) weiter parallel zu verfolgen. Im Weiteren empfiehlt sie, ca. 6 Monate vor Fertigstellung der
Haupterschließung / Ortsumgehung mit der Grundstücksvermarktung zu beginnen.

Vorlage FB 61/0228/WP17-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.02.2016

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