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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

B 03/0039/WP17
öffentlich
16.07.2015

Oppenhoffallee von Brabantstraße / Schlossstraße bis
Viktoriastraße / Viktoriaallee
Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

13.08.2015

MA

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage „Oppenhoffallee“ im Bereich von Brabantstraße/Schlossstraße bis
Viktoriastraße/Viktoriaallee zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS).

Vorlage B 03/0039/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 22.07.2015

Seite: 1/3

finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

2015

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

2016 ff.

2015

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

2016 ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

1.500.000

1.500.000

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

Finanzielle Auswirkungen
keine
Maßnahmebezogene Einnahmen
104.261,79 € Beiträge gem. § 8 KAG NW

Vorlage B 03/0039/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 22.07.2015

Seite: 2/3

Erläuterungen:
Der aus dem Jahr 1896 stammende Mischwasserkanal in der Oppenhoffallee wurde im Bereich von
Brabantstraße/Schlossstraße bis Viktoriastraße/Viktoriaallee in mehreren Bauabschnitten mit
unterschiedlichen Verlegearten und Rohrsystemen in den Jahren 2011 und 2012 erneuert, weil dieser
in einem sehr schlechten baulichen Zustand war.
Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war
bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte
Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der
beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die
Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht.
Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke
insgesamt

verbessert.

Damit

gehen

wirtschaftliche

Sondervorteile

für

die

betreffenden

Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Die

Einstufung

der

Oppenhoffallee

im

Bereich

von

Brabantstraße/Schlossstraße

bis

Viktoriastraße/Viktoriaallee erfolgt als Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe c) SBS. Der
Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 3
Buchstabe g) SBS und beträgt 30 v. H. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden
umlagefähigen

Aufwandes

erfolgt

gemäß

§

6

SBS

und

unter

Berücksichtigung

der

Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen
Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten
beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte
ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.

Anlage/n:

Beitragssatzermittlung

Vorlage B 03/0039/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 22.07.2015

Seite: 3/3

Beitragssatzermittlung

Oppenhoffallee
von Brabantstraße/Schlossstraße bis Viktoriastraße/Viktoriaallee

Straßenart: Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe c) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung vom
21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die
anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe g) SBS.

Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Oberflächenentwässerung

Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes
g)

Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten

348.479,45 €

beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 70 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 30 %)

348.479,45 €

Summe beitragsfähiger Aufwand

243.935,61 €

104.543,84 €

348.479,45 €

Summe städtischer Anteil

243.935,61 €

Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand

104.543,84 €

Ermittlung des Beitragssatzes
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Ausbaubeitragssatzung und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit

Oberflächenentwässerung:

104.543,84 €

:

61.331 m² = 1,70 €/m²
____________
1,70 €/m² (Beitragssatz)