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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Bauaufsicht

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0229/WP17
öffentlich
35001-2010
28.07.2015
Dez. III / FB 61/200

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 923 und Änderung FNP
1980 - Campus West- im Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich
Westbahnhof, Süsterfeldstraße und Bahnanlagen
hier: Ratsantrag der CDU / SPD Fraktionen, Sachstandsbericht
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

27.08.2015

PLA

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die
Verwaltung, einmal jährlich die unterschiedlichen Bauvorhaben der in Aachen ansässigen
Hochschulen und Forschungsinstitute im Planungsausschuss vorzustellen und über die
Fortentwicklung zu berichten.
Damit gilt der Ratsantrag Nr.5/7 vom 10.06.2015 – Wissenschaftsstadt: Aachen baut auf die
Hochschulen - als behandelt.

Vorlage FB 61/0229/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.02.2016

Seite: 1/5

Erläuterungen:
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.923 und Änderung FNP 1980 - Campus West - im
Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich Westbahnhof, Süsterfeldstraße und Bahnanlagen
hier:

Ratsantrag Nr.5/7 – Wissenschaftsstadt: Aachen baut auf die Hochschulen –

1. Ratsantrag
Die Fraktionen der CDU und SPD hatten am 10.06.2015 den o.g. Ratsantrag (s. Anlage 1) gestellt,
der Rat möge beschließen, dass die unterschiedlichen Bauvorhaben der Aachener Hochschulen
einmal jährlich vorgestellt bzw. über die Fortentwicklung berichtet wird. Außerdem solle im ersten
Planungsausschuss nach der Sommerpause über den Sachstand zum Bebauungsplan Campus West
berichtet werden und die Fortsetzung des Verfahrens vorbereitet werden.
Grund für diesen Antrag war, dass alle Bauvorhaben der Hochschule eine baurechtliche und
baufachliche Begleitung durch das Planungsdezernat der Stadt Aachen benötigen. Um diese
Verfahren zu beschleunigen und den Informationsstand zu erhöhen, sollte ein jährlicher
Sachstandsbericht erfolgen.
Der Ratsantrag wurde in die Sitzung des Rates am 24.06.2015 angenommen und an die Verwaltung
zur Bearbeitung verwiesen.

2. Stellungnahme der Verwaltung
2.1

Vorstellung der aktuellen Bauvorhaben

Zur Vorstellung der aktuellen Bauvorhaben wird die Verwaltung gemeinsam mit dem BLB NRW und
der RWTH Aachen am 27.August im Planungsausschuss die aktuellen Bauvorhaben vorstellen. Dazu
werden die Leiterin des Technischen Dezernates der RWTH Aachen, Frau Golubowitsch, der
Niederlassungsleiter des Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW, Niederlassung Aachen,
Herr Munsch sowie der Geschäftsführer der Campus GmbH, Herr Dr. Feuerborn zum Sitzungstermin
eingeladen. Der beiliegende Lageplan enthält eine Übersicht der Maßnahmen (s. Anlage 2).
Entsprechend dem Ratsantrag sollen künftig einmal jährlich die unterschiedlichen Bauvorhaben für die
in Aachen ansässigen Hochschulen und Forschungsinstitute im Planungsausschuss vorgestellt
werden.
Sachstand Campus West
Auch der Sachstand zum Projekt Campus West soll gemeinsam mit den oben genannten
Planungsbeteiligten vorgestellt werden.
Das Bebauungsplanverfahren Campus West wurde am 19.03.2009 eingeleitet. Anschließend wurde
die Planung in zahlreichen Gesprächen und Sitzungsterminen mit den Planungsbeteiligten, der
Verwaltung und der Politik abgestimmt und weiterentwickelt. Im Februar 2011 erfolgte die frühzeitige

Vorlage FB 61/0229/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.02.2016

Seite: 2/5

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Eine Chronologie des Verfahrens ist als Anlage beigefügt (s.
Anlage 3).
Seit Dezember 2011 ruht das Bebauungsplanverfahren, da hinsichtlich entscheidender
Fragestellungen im Projekt keine Einigkeit unter den Beteiligten erzielt werden konnte. Außerdem
behielt sich der BLB NRW eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Projektes vor.
Seit September 2014

werden auf Initiative der Campus GmbH zur Klärung der offenen Fragen

regelmäßige Workshoptermine durchgeführt an denen die RWTH, der BLB NRW, die Campus GmbH,
das Planungsbüro RKW sowie die Stadt Aachen teilnehmen. Ziel ist eine gemeinsame Haltung zu
folgenden Themen zu finden:


Nördliche Anbindung

Die nördliche Verkehrsanbindung an den Außenring bzw. die Verbindung zwischen Campus West und
Campus Melaten wird seit langem intensiv diskutiert. Die ursprüngliche Variante A wurde von der
Stadt abgelehnt, da sie sehr aufwändig ist (tiefer Geländeeinschnitt, Durchschneidung Grünzone,
Heranrücken an den Ortsteil Laurensberg). Alternative Verkehrsführungen, wie ein direkter Anschluss
an das Gewerbegebiet Süsterau oder über ein angrenzendes Grundstück, wurden geprüft, ein für alle
akzeptables Ergebnis konnte jedoch nicht erzielt werden.
Zwischenzeitlich wurde seitens der RWTH/Campus GmbH die Anforderung der
Sondertransportfähigkeit auf Basis der Erfahrungen in Melaten hinsichtlich ihrer Dimensionen
konkretisiert. Darüber hinaus wurde vor dem Hintergrund der limitierenden Einschränkungen der
Brücke Mitte (ÖPNV) eine Verschiebung der Brückenlösung nach Norden als direkte Verbindung
zwischen Campus West und Melaten eingebracht, die zugleich die Möglichkeit für einen adäquaten
Ersatz für die Erschließungsvariante A bietet.
Bisher gibt es keine Erschließungsvariante, mit der alle Beteiligten einverstanden wären.


Parkraumkonzept

An der ursprünglichen Idee, unter den Clustern eine große Tiefgarage zu errichten, konnte
insbesondere aus Kostengründen nicht festgehalten werden. Ziel ist nun, wie in Melaten, die
Stellplätze oberirdisch bzw. in Parkhäusern unterzubringen.


Brücke Westbahnhof

Im Bereich Westbahnhof ist es dringend erforderlich einen barrierefreien Zugang zum Bahnsteig zu
schaffen. Dieser sollte durch eine Brückenverbindung zwischen Süsterfeldstraße / Republikplatz und
Seffenter Weg geschaffen werden. Ziel war, durch eine Machbarkeitsstudie Grundlagen zu erarbeiten,
um auf dieser Basis einen Wettbewerb auszuloben. Diese Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass der
konstruktive und damit verbundene kostenmäßige Aufwand extrem hoch ist. Untersucht wurde auch
eine Unterführung, deren Kosten jedoch noch höher liegen. Bevor das Ergebnis vorgestellt wird, soll
geprüft werden, ob nicht auch ein Umbau des bisherigen Zugangs (Tunnel Seffenter Weg) zu einem
zufriedenstellenden Ergebnis führen kann.


Brücke Nord

Vorlage FB 61/0229/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.02.2016

Seite: 3/5

Die Brücke Nord war ebenso wie die Brücke am Westbahnhof immer Bestandteil des Masterplans.
Diese Brücke sollte als Fuß- / Radwegverbindung zwischen den Campusbereichen dienen.
Zwischenzeitlich war sie zudem Bestandteil der Trasse der Campusbahn. Nach Scheitern der
Campusbahn bietet sich aus Sicht der Verwaltung diese Verbindung auch weiterhin als ÖPNV /
Bustrasse an.


Campusband

Das Campusband war im ursprünglichen Entwurf nicht nur eine Verkehrsfläche, sondern bot auch mit
besonders gestalteten Frei- und Grünbereichen attraktive Aufenthaltsbereiche. Im Rahmen der
Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde diskutiert, welche Mindestanforderungen an das Campusband
bestehen. Einerseits soll wie bei Melaten eine repräsentative Haupterschließung geschaffen werden,
andererseits sollen die Kosten begrenzt werden. Es besteht seitens der Stadt die Anforderung einer
eigenen ÖPNV-Trasse. Diese Trasse sollte in jedem Fall für die „Nachfolgelösung“ der Campus-Bahn
freigehalten werden. Die RWTH/Campus GmbH strebt hier alternativ oder interimistisch die
Realisierung einer Teststrecke für autonomes Fahren im urbanen Raum an.


Hochpunke

Im Masterplan Campus West waren neben dem Campustower mehrere Hochhäuser vorgesehen. Ob
diese Hochpunkte tatsächlich umgesetzt werden, steht derzeit noch nicht fest. Dennoch sollte der
Bebauungsplan die Möglichkeit als Option vorsehen.


B-Plan Entwicklung

Es besteht die Möglichkeit sowohl den Bebauungsplan als auch das Projekt selber in Abschnitten zu
entwickeln. Als Grundlage sollte jedoch eine Gesamtplanung vorliegen. Planungsrecht für ggf.
vorzuziehende Einzelprojekte könnten auch durch Vorhabenbezogene Bebauungspläne geschaffen
werden. Die RWTH/Campus GmbH sieht es jedoch als dringend erforderlich an, einen
vollumfänglichen B-Plan einschließlich Festschreibung der finalen nördlichen Erschließungsvariante
für das Plangebiet zu entwickeln.


Art und Maß der baulichen Nutzung

Im Bereich der BLB Flächen sollen mehrere Sondergebiete festgesetzt werden. Die
Zweckbestimmung bzw. ein Nutzungskatalog ist noch zu entwickeln. Wohnen soll als Ausnahme
(Nachweis der Verträglichkeit) darin enthalten sein. Entlang der Süsterfeldstraße soll überwiegend ein
Gewerbegebiet festgesetzt werden.
Beim Maß der baulichen Nutzung soll eine GRZ von 0,8 festgesetzt werden und eine „von-bis“
Höhenfestsetzung entlang des Campusbandes sowie eine maximale Höhe im rückwärtigen Bereich.
Bei den Abstandsflächen soll im Bereich der Bürogebäude 0,5 H, im Bereich der Hallen 0,25 H
festgelegt werden.
Entlang des Campusbandes sollen Baulinien festgesetzt werden.


Fugen und Plätze

Im Masterplan Campus West sind mehrere (öffentliche) Platzflächen dargestellt. Von den beiden
sogenannten „Fugen“ als Verbindung zwischen Süsterfeldstraße und Campusband soll nur die Fuge
Vorlage FB 61/0229/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.02.2016

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im Bereich Bendplatz ausgeführt werden. Die zweite Fuge gegenüber der Fa. Lindt wird nicht
realisiert, da sich die Grundstücke in Privateigentum befinden. Bei den beiden Plätzen im Bereich
Campustower und Ringlokschuppen ist die Aufteilung zwischen privater und öffentlicher Fläche zu
prüfen.


Unterhaltung und Verkehrssicherung

Hier ist abzustimmen, wer für welche Flächen und zu welchem Zeitpunkt die Unterhaltung und
Verkehrssicherung für die öffentlich zugänglichen Flächen übernimmt.

Im Rahmen von bislang 6 Workshopterminen wurden die genannten Punkte diskutiert. Bei einigen
Punkten konnte ein Konsens erzielt werden, bei anderen wurde noch keine Entscheidung getroffen. In
der beigefügten Tabelle sind die einzelnen Themenbereiche, die jeweiligen Positionen oder auch
Ergebnisse aufgelistet (s. Anlage 4). Ziel ist, diese Ergebnisse in den folgenden Ausschussterminen
vorzustellen.
Bislang ausgeklammert von der Diskussion wurde die finanzielle Beteiligung der Stadt Aachen. Hier
ist noch zu klären und abschließend vertraglich zu regeln, an welchen Maßnahmen und zu welchen
Konditionen sich die Stadt beteiligt.

Anlage/n:
1.

Ratsantrag

2.

Lageplan

3.

Chronologie

4.

Themenübersicht / Positionen

Vorlage FB 61/0229/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.02.2016

Seite: 5/5

Anlage 2

Anlage 3

Chronologie Campus West
25.06.2008

Beschluss Vorkaufsrechtsatzung

18.02.2009

Gründung der Campus GmbH (5%-ige Beteiligung der Stadt Aachen)

19.03.2009

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 923 - Campus West –

Mai 2010

Vorlage des städtebaulichen Entwurfes

30.09.2010

Programmberatung (mit Varianten)

31.01. – 11.02.2011

Frühzeitige Bürgerbeteiligung

ab 2010

Erarbeitung der Gutachten (größtenteils abgeschlossen, teilweise Aktualisierungsbedarf):
(Verkehrsgutachten, Luftschadstoffe, Lärmgutachten, Klimatische Verhältnisse, Artenschutz,
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Hydrogeologie, Boden / Altlasten, Versickerung, EMVGutachten, Geruchsgutachten)

ab 2010

Durchführung von Workshop- (Verkehr, Hochhäuser), Fraktions- und Jour-Fixe-Terminen zur
Abstimmung und Konkretisierung des Entwurfes und zur Lösung von Konfliktpunkten
Abstimmung der „15-Mio.-Beteiligung“ der Stadt Aachen / verschiedene Varianten der zu
finanzierenden Maßnahmen

April 2011

Variantenentscheidung
- Mehrzweckhalle
- Nördliche Anbindung
- Campustower
- Brückenstandorte
- Hochhausvarianten
- Quartier Guter Hirte

Stadt Aachen - FB 61/201

FB 61/620-35001-2010

Aachen, den 07.07.2015

März 2011

Prüfung einer weiteren Erschließungsvariante (Famos), Ergebnis: wird aus Kostengründen nicht
weiter verfolgt

Dezember 2011

Zustimmung Icomos zur Hochhausplanung (nach intensiver Abstimmung)

Dezember 2011

Überprüfung des Projekts durch den BLB, das Verfahren wird vorläufig nicht fortgesetzt

ab 2012

Termine zur Abstimmung kostenreduzierender Maßnahmen (z.B. Erschließung)

2

Stadt Aachen - FB 61/201

FB 61/620-35001-2010

Aachen, den 07.07.2015

April 2013

Präsentation des überarbeiteten Masterplans mit Erschließung über das Gewerbegebiet Süsterfeld
Voraussetzung: Abriss des Denkmals Ringlokschuppen

Juni 2013

Bez.Reg lehnt Abbruchantrag Ringlokschuppen ab

ab Sept. 2014

Durchführung von Workshopterminen auf Initiative der Campus GmbH zur Klärung der offenen Fragen
- Erschließung
- Art und Maß der Nutzung
- Stellplatzkonzept
- Campusband
- Hochpunkte
- Brücken, Fugen, Plätze

ab 2014

Vorbereitung eines Wettbewerbes für eine Fuß-/ Radwegbrücke am Westbahnhof (Beauftragung einer
Machbarkeitsstudie)

2014

Durführung des Landeswettbewerbs Wohnen im Bereich des städtischen Grundstücks Am Guten
Hirten, Entscheidung 03.12.2014

ab 2015

Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Umsetzung des Landeswettbewerbes
(Die Fläche wird aus dem Geltungsbereich des B-Plans Campus West herausgenommen)

3

Campus West
Themenübersicht und Positionen
Stand: Juli 2015

Thema
1. Nördliche Erschließung

Position BLB NRW
Erschließung über „Im Süsterfeld“

Position RWTH Aachen/ Campus GmbH
Erschließung über "Brücke Nord-II" (sofern
finanzierbar) oder „Variante A“

Position Stadt Aachen
Erschließung über „Im Süsterfeld“

BLB NRW finanziert Erschließung ab Grundstückgrenze,
Ausbau Bestand: Stadt Aachen.

Eignung für Sonderttransporte, Anbindung an Pariser Ring,
Adressenbildung
Position des BLB NRW: Finanzierung muss geklärt werden;
Erfordernis muss nachgewiesen werden

Planungen und Maßnahmen im Bestand (einschl.
Finanzierung) sind im Weiteren zu prüfen

2. Parkraumkonzept
3. Brücke Westbahnhof

Noch zu entwickeln, Ziel: Clusterübergreifgende Parkkonzession mit zentralen Parkhäusern und ebenerdigen Sammelflächen
Minimale Lösung, kein Wettbewerb

Integrierte Lösung

Finanzierung Stadt, Klärung Grundstücksbedarf notwendig.

Brückenlösung muss in Verbindung mit „Megacluster“
Innovation Factory gesehen werden. Bahnhof West ist der
zentrale Anlandepunkt für den RWTH Aachen Campus und
speziell die Innovation Factory

4. Brücke Nord-I (Bereich Guter Entfall oder nur reine Fußgänger- u.
Radfahrerbrücke
Hirte)

Brücke Nord-I als Fuß-/Radwegbrücke

Wettbewerb erforderlich

Brücke Nord-I als Fuß-/Radwegbrücke mit separater
ÖPNV Trasse

Klärung der Finanzierung erforderlich.

5. Breite Campusband

6. Hochpunkte

Die Breite des Campus-Bandes wurde mit 26 Metern für den Fall festgelegt, dass die 2. Trasse (ÖPNV-Trasse/ Teststrecke autonomes urbanes Fahren) realisiert
werden kann und soll. Die Detaillierung der funktionalen Anforderungen und städtebaulichen Ausprägung erfolgt mit den Fachplanern – unabhängig von der
Finanzierung.
Für die Bereiche SO1 (bisher Mehrzweckhalle/Hotel) und SO2 (bisher Campus-Tower) wurde eine Höhe von 50 – 70 Metern (Kann-Regelung Min./Max.-Höhe)
festgelegt. Die übrigen Hochpunkte in den Sonderzonen am Campus Band sollen als optionale Hochpunkte mit erweiterete Nutzungen ausgewiesen werden.

7a. B-Plan-Entwicklung

7b. Erschließung

komplette Lösung mit finalen Ausprägungen

abschnittsweise

komplette Lösung
Mit ungesicherten Erschließungslösungen lassen sich
keine Investoren gewinnen und keine Großvorhaben
entwickeln.

beide Wege machbar

8. Art und Maß der baulichen
Nutzung

Für die Sonderzonen am Campus Band werden im vorderen Bereich Min/Max-Höhen und im hinteren Bereich Max Höhen (= vordere Min-Höhen) vorgesehen.
Desweiteren soll eine einheitliche GRZ von 0,8 über alle Clusterflächen, aber keine GFZ gelten Die Mantelnutzungen werden gemäß gemeinsam vereinbarten
Katalog festgeschrieben.

9. Fugen und Plätze

Ein öffentlicher Platz mit privatwirtschaftlicher Ergänzung (Kongressplatz). Keine Platzanlage Nord, ggfs. privatwirtschaftliche Lösung am Ringlokschuppen
über bauliche Festsetzungen. Eine Platzfuge am nördl. Ende des Bendplatzes, die zweite Platzfuge entfällt.

10. Mittlere Erschließung
(zwischen Aldi und Dez. 10)

Die Erschließung für Rad- und Fußgänger wird vorgesehen, die Erschließung für den Individualverkehr wird im B-Plan als Option (Grunddienstbarkeit, o.ä.)
festgeschrieben.

11. Verteilung 15 Mio. Zuschuss Noch zu entwickeln

Noch zu entwickeln

Noch zu entwickeln

12. Unterhaltung und
Verkehrssicherung

In Entwicklung

In Entwicklung

In Entwicklung

Der BLB NRW kann keine Unterhaltung und
Unterhalt und Verkehrssicherung abhängig vom
Eigentum/Festsetzungen des B-Plans
Verkehrssicherungspflicht für öffentlich genutzte Flächen
übernehmen
Alle Straßen erhalten erst nach Übergabe die finale
bei der Ausführung der Baustraßen ist eine differenzierte
Asphaltdecke
Betrachtung erforderlich (Lösung wie in Melaten).