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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 36/0046/WP17
öffentlich
04.05.2015
FB 36/82, Herr Dr. Krämer

Überführung des Bikeparks in den Regelbetrieb
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

28.04.2015
10.06.2015

AUK
B5

Entscheidung
Anhörung/Empfehlung

Beschlussvorschlag:
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
stimmt, vorbehaltlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Laurensberg, der Überführung des
Bikeparks am Dreiländereck nach erfolgreichem Pilotbetrieb in den Regelbetrieb zu.
Bezirksvertretung Laurensberg
Die Bezirksvertretung Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz die Überführung des Bikeparks am
Dreiländereck nach erfolgreichem Pilotbetrieb in den Regelbetrieb.

In Vertretung

Dr. Barth
(Beigeordneter)

Vorlage FB 36/0046/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.08.2015

Seite: 1/5

finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

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0

0

0

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0

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Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
Verschlechterun

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

g

Vorlage FB 36/0046/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.08.2015

Seite: 2/5

Erläuterungen:
Historie
Der Nutzerdruck auf den Aachener Wald durch Walker, Jogger, Spaziergänger, Reiter und Radfahrer nahm
stetig zu. Insbesondere das Radfahren abseits fester Straßen und Wege erreichte nicht mehr akzeptable Ausmaße.
Wildlebende Tiere wurden gestört und die Pflanzen- und Bodenwelt stark in Mitleidenschaft gezogen. Durch
diverse Baumaßnahmen wurden das Eigentumsrecht des Waldbesitzers verletzt und Gefahrenquellen geschaffen.
Der Fachbereich Umwelt – Gemeindeforstamt reagierte darauf mit dem Rückbau illegaler Strecken. Der
Streckenrückbau an der einen Stelle bedingte jedoch Streckenneubauten an anderer Stelle. So drehte sich die
Spirale zu Lasten der Natur immer weiter.
Die rechtswidrige Nutzung des Aachener Waldes war auch für zahlreiche Mountainbiker nicht zufriedenstellend,
so dass an das Gemeindeforstamt der Wunsch herangetragen wurde, den Sport zu legalisieren und
umweltverträglich zu gestalten. Das Gemeindeforstamt hatte daraufhin der Interessengruppe empfohlen sich in
einem Verein zu organisieren, der dann als Träger für den Betrieb der Sportstätte und als Ansprechpartner zur
Verfügung stehen sollte. Ende 2011 wurde der Verein „Geländefahrrad Aachen e.V.“ gegründet
(www.gelaendefahrrad-aachen.de), so dass eine wesentliche Voraussetzung zur Errichtung eines legalen
Bikeparcours vorlag.
Am 18.12.2012 beauftrage der Umweltausschuss die Verwaltung mit der Umsetzung des Projektes.
Hierzu wurde dem Verein Geländefahrrad Aachen e.V. für eine Probezeit von zwei Jahren ein
Waldstück am Dreiländerpunkt überlassen. Eröffnet wurde der Bikepark am 28.07.2013, nachdem
zwei von drei Teilstrecken gebaut waren.
Situation heute
Der Bikepark ist nun seit knapp zwei Jahren in Betrieb und steht vor der Überführung vom Pilotbetrieb in den
Regelbetrieb. Zur Beurteilung der Situation sollen die einst vor Baubeginn geäußerten Erwartungen und
Bedenken aufgegriffen und diskutiert werden:
Ursprüngliche Bedenken- Konfliktpotentiale
1. Anreise mit dem PKW über den Dreiländerweg
Der Verein wurde von Beginn an sowohl mündlich als auch schriftlich (Vertrag) auf diese
Konfliktsituation hingewiesen. Die Erfahrung des Gemeindeforstamtes zeigt, dass – wenn
überhaupt – nur wenige Radsportler den Bikepark (per PKW) über den Dreiländerweg
anfahren. Der Verein weist seine Mitglieder sowohl bei den Mitgliederversammlungen als
auch auf seiner Internetseite (Anfahrtskizze) auf die potentielle Konfliktsituation hin.
Viele Vereinsmitglieder reisen mit dem Fahrrad an. Dem Gemeindeforstamt liegen keinerlei
Beschwerden zum oben genannten Konfliktpunkt vor.
2. Interessenkollision aufgrund bereits etablierter Freizeitnutzung (Wanderer, Kindergruppen)
Auch zu diesem Punkt sind dem Gemeindeforstamt keine Klagen bekannt. Wie seinerzeit in
der Bezirksvertretung Laurensberg empfohlen, wurde innerhalb der zur Verfügung gestellten
Waldfläche ein Schiebeweg eingerichtet, damit die Radsportler wieder an die Ausgangspunkt
der Radstrecke gelangen. Dadurch wird ein Großteil der Radfahrer von anderen
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Nutzergruppen getrennt. Die restlichen Radfahrer nutzen den vorhandenen Waldweg, um
wieder zum Ausgangspunkt zu gelangen. Da der Waldweg zwischen dem End- und dem
Anfangspunkt der Sportstrecke stark ansteigt, erreichen die Mountainbiker keine hohen
Geschwindigkeiten und gefährden daher andere Waldnutzer nicht.
An Wochentagen kommt es darüber hinaus zu einer zeitlichen Entzerrung der
unterschiedlichen Nutzergruppen, denn die Radsportler nutzen die Strecke vorwiegend am
späten Nachmittag, während Wanderer oder Kindergruppen sich eher früher im Wald
aufhalten.
3. Optische Beeinträchtigung des Waldes durch die Strecke sowie durch Aufbauten
Die Strecke wurde, wie vertraglich vereinbart, überwiegend mit örtlich vorhandenem
Baumaterial (Waldrestholz und Erdmaterial) bzw. mit Schnittholz sowie unbelastetem
Wegebaumaterial errichtet. Die Strecke selbst sowie die Aufbauten fügen sich ideal in das
Gelände ein. Ein Großteil der Anlage ist aufgrund der Geländemorphologie von den Wegen
aus nicht zu sehen und beeinträchtigt die sonstige Erholungsnutzung kaum.
4. Haftungsrisiko/Verkehrssicherungpflicht für die Stadt Aachen
Die Haftung wurde vollumfänglich auf den Betreiber übertragen. Der Betreiber hat der Stadt
Aachen eine Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht- und Umwelthaftpflichtversicherung)
vorgelegt, die für eventuelle Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufkommt.
Der Betreiber ist verpflichtet, den Zustand der Strecken, der Schiebewege und der
Einrichtungen in vorgegebenen Intervallen zu überprüfen und das Ergebnis der Prüfung dem
Gemeindeforstamt mitzuteilen.
Ursprüngliche Erwartungen
1. Weitgehende Verlagerung der illegalen Radsportaktivitäten vom Aachener Wald auf den
Bikepark
Die Fahrfrequenz abseits fester Wege ist kaum quantifizierbar, aber nach Auskunft der
Revierleiter und der Forstwirte nach wie vor hoch. Somit haben sich die Erwartungen nicht im
gewünschten Maße erfüllt. Dies liegt einerseits daran, dass ein Teil der Radsportler sich nicht
dem Verein und dessen Verhaltenscodex anschließen möchten, andererseits nutzen viele
Fahrer aus dem benachbarten Belgien und den Niederlanden den hügeligen Stadtwald als
Sportstrecke. Gelegentlich handelt es sich auch um Vereine (einheitliche Trikots) oder
anderweitig organisierte (geführte) Gruppen, meist aus den Nachbarländern. Der Verein
versucht über Kooperationen, diesem Zustand entgegen zu wirken.
Darüber hinaus bedient der Bikepark vorwiegend die Downhill-Spezialisten, die in der Regel
steile und technisch anspruchsvolle Abfahrten bewältigen. Vom Bikepark weniger
angesprochen werden Crosscountry-Fahrer, die sich vorwiegend auf längere Strecken und
schmale Trails mit geringer bis mittlerer Schwierigkeit fokussieren und den Wald nach wie vor
befahren.
Festzuhalten bleibt, dass trotz einer steigenden Anzahl an Mountainbikern das
Fahraufkommen abseits der Waldwege in etwa gleichgeblieben ist, so dass ein (geringer)
Entlastungseffekt durch den Bikepark zu verzeichnen ist.

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2. Reduzierung der Bauaktivitäten im Aachener Wald
Die Anzahl der Streckenneubauten ist vor allem im Revierteil Adamshäuschen rückläufig.
Auffallend ist, dass keine neuen Bauelemente mehr errichtet wurden. Ursache dafür sind
sicherlich die professionellen Anlagen am Bikepark.
Im Übrigen ist der Verein seinen vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen und hat in der
Vergangenheit illegale Strecken mit Hilfe seiner Vereinsmitglieder zurückgebaut.
3. Verbesserung der Kommunikation zwischen der Gruppe der Mountainbikern und der
Waldbesitzerin Stadt Aachen
Das Gemeindeforstamt begrüßt die Vereinsbildung, da hierdurch eine geordnete
Kommunikation zwischen den Radsportlern und der Waldeigentümerin überhaupt erst möglich
wird. Gemeinsame Gespräche fördern das gegenseitige Verständnis, verbunden mit der
Hoffnung, das Ökosystem Wald zu entlasten und die Konflikte im Wald zu minimieren.

Weiteres Vorgehen
Nach der Beschlussfassung wird der Verein Geländefahrrad Aachen e.V. seine Nutzungsmöglichkeiten im
Bikepark erweitern und im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Ausbau der zweiten Stufe
fortfahren. Diese beinhaltet eine „Freeride-Strecke“, die die Attraktivität des Bikeparks nochmal erhöhen
wird, sowie eine Trainingstrecke für Kinder und Jugendliche.

Analog zum Kletterwald wird das Gemeindeforstamt für die Sportanlage eine befristete Waldumwandlung (10
Jahre) beantragen. Damit hätte die Sportstättennutzung Vorrang und würde das allgemeine Waldbetretungsrecht
aufheben.
Der Vertrag zwischen der Stadt Aachen und dem Verein hat sich in seinen Grundstrukturen bewährt. Er wird
jedoch in einzelnen Punkten überarbeitet.

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