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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 45/0141/WP17
öffentlich
27.08.2015
FB 45/400

Aufwandsentschädigungen für Schulweghelfer/innen an
städtischen Schulen
Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 09.03.2015
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

17.09.2015
23.09.2015

SchA
Rat

Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
1.

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Neustrukturierung der
Aufwandsentschädigungen für Schulweghelfer/innen an städtischen Schulen zum 01.01.2015
werden zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die Aufwandsentschädigungen für
Schulweghelfer/innen an städtischen Schulen in der zum 01.01.2015 angepassten Form zu
belassen.

2.

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Neustrukturierung der
Aufwandsentschädigungen für Schulweghelfer/innen an städtischen Schulen zum 01.01.2015
werden zur Kenntnis und beschließt auf Empfehlung des Schulausschusses, die
Aufwandsentschädigungen für Schulweghelfer/innen an städtischen Schulen in der zum
01.01.2015 angepassten Form zu belassen.

3.

Der Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 09.03.2015 gilt damit als erledigt.

Philipp
Oberbürgermeister

Vorlage FB 45/0141/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.05.2016

Seite: 1/4

finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
Verschlechterun

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

g

Vorlage FB 45/0141/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.05.2016

Seite: 2/4

Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Bis zum 31.12.2014 erhielten die Schulweghelfer/innen einen Auslagenersatz auf Basis der
Vergütungsgruppe III a BMT-G (jetzt Entgeltgruppe 3 TVöD), umgerechnet auf den tatsächlichen
Zeitaufwand.
Da bei diesem Zahlungsmodell in den letzten Jahren im Rahmen von Steuerprüfungen des Öfteren
Nachzahlungen und nachträgliche Meldungen zur Sozialversicherung notwendig waren, wurde eine
steuer- und sozialversicherungsrechtliche Anpassung der Aufwandsentschädigungen umgesetzt.
Hiermit wurde auch einer Forderung des Fachbereiches Personal und Organisation Rechnung
getragen.
2.

Vorgehen der Verwaltung

Aus diesem Grund wurde zum 01.01.2015 seitens des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule –
Abteilung Schule die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Schulweghelfer/innen neu
geregelt.
Bei der Schulweghelfertätigkeit handelt es sich um ein Ehrenamt. Kennzeichnend für das Ehrenamt ist
neben dem Gemeinwohlbezug, die Unentgeltlichkeit. Lediglich Aufwendungen, die mit dem Ehrenamt
verbunden sind (Betriebsausgaben, Reisekosten, Werbungskosten) können erstattet werden.
Steuerrechtlich ist zwischen der sog. Ehrenamtspauschale und der Übungsleiterpauschale zu
unterscheiden. Die Aufwandsentschädigung der Schulweghelfertätigkeit wird laut Mitteilung des
Finanzamtes der Übungsleiterpauschale zugeordnet.
Die Zahlung der Übungsleiterpauschale kann entweder konkret im Einzelfall oder pauschal erfolgen.
Bei der konkreten Abrechnung werden dem ehrenamtlich Tätigen diejenigen Auslagen in tatsächlicher
Höhe ersetzt, die er/sie zum Zwecke der Ausführung des Auftrags getätigt hat und nach den
Umständen für erforderlich halten durfte.
Werden die Auslagen pauschal ersetzt, ist nach der aktuellen Rechtsprechung darauf zu
achten, dass diese allenfalls unwesentlich höher als die mit der Tätigkeit verbundenen
tatsächlichen Ausgaben sind.
Den Schulweghelfer/innen wird die notwendige Bekleidung und Ausrüstung für die Tätigkeit
unentgeltlich seitens der Abteilung Schule zur Verfügung gestellt. Insofern können den
Schulweghelfer/innen als tatsächliche Auslagen allenfalls Fahrtkosten entstehen.
Die Schulweghelfer/innen wohnen in der Regel in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes, sodass
Fahrtkosten nur in wenigen Ausnahmefällen sowie in einem geringen Umfang entstehen.
Die Anpassung der Aufwandsentschädigung in Form eines Pauschalbetrags unterstreicht noch
einmal, dass es sich um eine Anerkennung und nicht um eine Vergütung handelt.
Bei der Festsetzung des Berechnungswertes auf nunmehr pauschal 10,-- € pro wöchentliche
Einsatzzeit pro Monat wurden u.a. Informationen der Stadt München einbezogen, welche mehrere
Hundert Schulweghelfer/innen betreut.
Vorlage FB 45/0141/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.05.2016

Seite: 3/4

Schulweghelfer/innen in der Stadt Aachen, die also an fünf Tagen wöchentlich vor Schulbeginn den
Kindern beim Überqueren der Fahrbahn helfen, erhalten hierfür jetzt 50,00 € monatlich als
Aufwandspauschale.
Durch die Einführung der Aufwandspauschale wird auch der Verwaltungsaufwand niedrig gehalten, da
im Gegensatz zur spitzen Abrechnung nach tatsächlich geleistetem Zeitaufwand keine ständige
Nachweispflicht der Ehrenamtlichen zu überprüfen ist. Gleichsam bleibt aber auch für die
Ehrenamtlichen der Aufwand gering, da eben kein Zeitnachweis geführt werden muss.
3.

Fazit

Aus steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gründen war die Anpassung der Aufwandspauschale
der Schulweghelfer/innen zwingend erforderlich.
Die Anpassung der Aufwandsentschädigungen hat zwar tatsächlich in verschiedenen Fällen zu
finanziellen Einbußen geführt, wurde jedoch grundsätzlich von den Betroffenen akzeptiert und
insbesondere aufgrund des Gleichstellungsgedankens teilweise sogar positiv begrüßt.
Von drei Lotsenstellen, die infolge der veränderten Regelung vakant wurden, wurden bereits zwei
Stellen neu besetzt. Zudem wurden auch seit 01.01.2015 neue Lotsenstellen eingerichtet.
Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung mit Verweis auf die rechtlichen Gegebenheiten, dem
Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 09.03.2015 nicht zu entsprechen und die
Aufwandsentschädigungen für Schulweghelfer/innen an städtischen Schulen in der zum 01.01.2015
angepassten Form zu belassen.

Anlage/n:
Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 09.03.2015

Vorlage FB 45/0141/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.05.2016

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