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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bezirksamt Aachen-Laurensberg
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

BA 5/0013/WP17
öffentlich
07.05.2015

Kriterien für die Vergabe bezirklicher Mittel
Antrag Die Linke in der Bezirksvertretung Laurensberg vom
16.04.2015
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

10.06.2015

B5

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

(Philipp)
Oberbürgermeister

Vorlage BA 5/0013/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.08.2015

Seite: 1/3

Erläuterungen:
Die Linke in der Bezirksvertretung Laurensberg fordert mit Antrag vom 16.04.2015 einen Bericht, nach
welchen Kriterien, Rechtsgrundlagen und Ausführungsbestimmunen die bezirklichen Mittel vergeben
werden.
Den Bezirksvertretungen stehen im Haushalt Mittel zur Verfügung, mit denen diese nach eigenem
Ermessen Aktivitäten und Engagement von Vereinen, Vereinigungen und Institutionen auf bezirklicher
Ebene fördern.
Bis 1996 waren hierfür drei Positionen im Haushalt veranschlagt, mit denen
a) kulturelle Bestrebungen
b) die freien Wohlfahrtsverbände und
c) bezirkliche Sportvereine
unterstützt wurden.
Am 20.03.1996 wurden durch Ratsbeschluss die Sportförderrichtlinien geändert und damit die
Festsetzung und Auszahlung der Sportfördermittel von den Bezirksverwaltungen zum Sportamt
verlagert.
Die bezirklichen Mittel zur Förderung kultureller Bestrebungen und der freien Wohlfahrtsverbände
wurden bis 1995 jeweils auf einer eigenen Haushaltsposition veranschlagt.
Die Zuschussgewährung erfolgte auf Vorschlag einer interfraktionellen Beratungsrunde durch
Beschluss der Bezirksvertretung pauschal und ohne Antrag auf der Grundlage einer von der
interfraktionellen Runde erarbeiteten Liste mit Zuschussempfängern und den jeweiligen
Zuschussbeträgen.
Im Jahr 1996 wurden die Haushaltspositionen „Förderung kultureller Bestrebungen“ und „Förderung
freier Wohlfahrtsverbände“ zu einer Haushaltsstelle „Verfügungsmittel der Bezirksvertretung“
zusammengefasst. An den Vergabemodalitäten änderte sich jedoch nichts, das System der Vergabe
über die jeweiligen Listen blieb bestehen, diese wurden lediglich im Laufe der Jahre geringfügig
modifiziert und entwickelten sich zu den heutigen Vorschlagslisten A und B.
Verwendungsnachweise für die Verfügungsmittel werden von den Zuschussempfängern nicht
gefordert. Die Zuschussempfänger erhalten nach der Vergabeentscheidung einen Bescheid über die
Höhe und den Zweck des Zuschusses durch das Bezirksamt.
Da die Summe der Zuschüsse aus den Vorschlagslisten A und B unter dem Ansatz der
Verfügungsmittel liegt, werden die verbleibenden Mittel entweder auf Antrag oder auf Einzelvorschlag
aus der interfraktionellen Runde vergeben.
Umfassende Kriterien für die Vergabe der Verfügungsmittel sind nicht fixiert. Die Entscheidung über
die Vergabe der Mittel liegt ausschließlich bei der Bezirksvertretung. Lediglich bei der Förderung von
Vereinsjubiläen hat man sich auf eine Festbetragsregel mit einer Förderobergrenze verständigt.
Auf Beschluss der Bezirksvertretung Laurensberg aus dem letzten Jahr ist allerdings eine
grundsätzliche Modifikation in der Vergabe der Fördermittel angestrebt und inzwischen in einer ersten
Runde interfraktionell diskutiert worden. Die bisherigen Zuschussempfänger wurden mit den
letztjährigen Zuwendungsbescheiden über mögliche Änderungen bei der Vergabe der Mittel ab 2015
informiert.
Vorlage BA 5/0013/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.08.2015

Seite: 2/3

Neben den Verfügungsmitteln stehen den Bezirksvertretungen jeweils 50.000 € jährlich zur Förderung
von eigenen Maßnahmen und Projekten oder Maßnahmen oder Projekten Dritter im Stadtbezirk zur
Verfügung. Die Entscheidung über die Vergabe dieser Mittel obliegt ebenfalls ausschließlich der
Bezirksvertretung. Die Vergabe erfolgt hier im Gegensatz zu den Fördermitteln nur auf Antrag oder
auf Vorschlag aus den Fraktionen. Auch hier sind keine Kriterien fixiert, es besteht aber
Einvernehmen, bei Investitionsmaßnahmen und Projekten Dritter in der Regel nur einen anteiligen
Zuschuss zu den Gesamtkosten zu gewähren und einen finanzielle oder sonstige wirtschaftliche
Eigenleistung zu fordern.

Anlage/n:
Antrag die Linke vom 16.04.2015

Vorlage BA 5/0013/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.08.2015

Seite: 3/3

D IE L INKE in der B 5 • Nervierstraße 41 • 52074 Aachen

Herrn
Bezirksbürgermeister Christian Krenkel
Veneterstraße 4
52074 Aachen-Laurensberg

Aachen, 16. April 2015

Antrag zur Tagesordnung der Bezirksvertretungssitzung am 10.6.15:
Sachstandsbericht Vergabekriterien bezirklicher Mittel
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
zur Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 10. Juni 2015 beantrage ich folgendes
Thema auf die Tagesordnung zu setzten
„Kriterien für die Vergabe bezirklicher Mittel“
Die die Verwaltung möge berichten, nach welchen Kriterien die verschiedenen bezirklichen Mittel
vergeben werden und welche Rechtsgrundlagen und Ausführungsbestimmungen existieren.
Mit freundlichen Grüßen

Georg Biesing
D IE L INKE in der Bezirksvertretung Laurensberg

D IE L INKE. in der Bezirksvertretung Laurensberg · Nervierstraße 41 · 52074 Aachen
Tel. 0241/ 88 83 789 · E-Mail: laurensberg@fraktion-dielinke-aachen.de