Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0080/WP17
öffentlich
FB 11/510
31.07.2015
Herr Laufen
Stelleneinrichtung im Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB 32)
für die Überwachung des ruhenden Verkehrs infolge Einrichtung
des Bewohnerparkgebiets V und Erweiterung des
Bewohnerparkgebiets Z
Beratungsfolge:
TOP: 3
Datum
Gremium
Kompetenz
27.08.2015
PVA
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt Aachen, für den Stellenplan 2016 die Einrichtung von zwölf neuen Stellen à 30 Stunden im
Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB 32) für die Überwachung des ruhenden Verkehrs infolge der
Einrichtung der Bewohnerparkzone V und Erweiterung der Bewohnerparkzone Z, ausgewiesen nach
Entgeltgruppe 5 TVöD, zu beschließen.
Vorlage FB 11/0080/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.09.2015
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Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Ansatz
Fortgeschriebener
Ansatz
Fortgeschriebener
Folgekos-
Folgekos-
Auswirkungen
2016
Ansatz 2016
2017 ff.
Ansatz 2017 ff.
ten (alt)
ten (neu)
0€
406.000
€*2
0€
Abschreibungen
Ergebnis
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0€
1.242.900
€*3
0€
0€
406.000 €*1
0€
1.242.900 €*3
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
+0€
+0€
Deckung vorhanden
Deckung vorhanden
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung von zwölf
neuen EG 5 – Stellen sowie den zusätzlichen Erträgen aus festgestellten Ordnungswidrigkeiten:
*1: Gemäß KGSt-Materialien Nr. 19/2014 - Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2014/2015) sind hierfür
jährlich 44.000 € für eine Vollzeitstelle à EG 5 TVöD anzusetzen. Da die Stellen jedoch wegen des
Schichtdienstes maximal mit 30 Stunden Wochenarbeitszeit bewirtschaftet werden sollen, ergibt sich
insofern ein anteiliger Personalkostengesamtbetrag.
*2: Den Personalkosten stehen Mehreinnahmen aus festgestellten Ordnungswidrigkeiten gegenüber.
*3: Sowohl Personalkosten als auch Mehreinnahmen werden hinsichtlich des fortgeschriebenen
Ansatzes 2017 ff. seitens FB 20 jeweils mit 1%-iger Steigerung p. a. berücksichtigt.
Vorlage FB 11/0080/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.09.2015
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Erläuterungen:
1. Darstellung des Vorgangs:
In seiner Sitzung am 20.05.2015 hat der Rat der Stadt Aachen die Einrichtung der Bewohnerparkzone
„V“ und die Erweiterung der Bewohnerparkzone "Z" beschlossen (vgl. Vorlage FB 61/0126/WP17).
Unter Punkt 9 des Beschlussvorschlags wurde die Verwaltung beauftragt, die personellen und
organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen.
Die Bewohnerparkzone „V“ und Erweiterung „Z“ wird voraussichtlich im letzten Quartal des laufenden
Jahres 2015 eingerichtet, so dass der für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständige FB 32
die Einrichtung zusätzlicher Stellen beantragt.
In den Bewohnerparkzonen werden rund 2900 zu bewirtschaftende Parkplätze ausgewiesen.
Auf Basis von Erfahrungswerten der bisher eingesetzten Überwachungskräfte sollen zunächst zwölf
zusätzliche Stellen für Überwachungskräfte mit 30 Stunden Wochenarbeitszeit eingerichtet werden.
Im Rahmen einer nachfolgenden Evaluation soll die Auskömmlichkeit im Zusammenhang mit anderen
zur Einrichtung avisierten Bewohnerparkzonen überprüft werden (so z. B. Bewohnerparkzone „E“, vgl.
Vorlage FB 61/0210/WP17).
Aufgrund derzeitiger Erkenntnisse wird davon ausgegangen, dass es infolge der Einrichtung bzw.
Erweiterung der vorgenannten Bewohnerparkzonen im Innendienst (Bußgeldstelle) zu keiner
Stellenmehrung / -einrichtung kommen wird.
2. Beteiligungsverfahren:
Der Personalrat der Allgemeinen Verwaltung, das Gleichstellungsbüro und die Schwerbehindertenvertretung sind nach Beschluss des Verwaltungsvorstandes durch Übersendung einer Durchschrift
dieser Vorlage unterrichtet.
Vorlage FB 11/0080/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.09.2015
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