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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0248/WP17
öffentlich
35061-2014
18.08.2015
Dez. III / FB 61/200

Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 403 für den Planbereich
im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Benediktinerstraße und
Küpperstraße
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

23.09.2015

Rat

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 403 für den Planbereich im Stadtbezirk
Aachen-Mitte zwischen Benediktiner- und Küpperstraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und
die Begründung hierzu.

Vorlage FB 61/0248/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.08.2015

Seite: 1/2

Erläuterungen:
Der Planungsausschuss der Stadt hat am 20.01.2011 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens und
die öffentliche Auslegung des Durchführungsplans Nr. 403 beschlossen, nachdem die
Bezirksvertretung Aachen-Mitte dies dem Planungsausschuss am 19.01.2011 empfohlen hatte. Beide
Gremien stellten fest, dass auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
verzichtet werden kann, da sich die Aufhebung nicht wesentlich auf das Plangebiet und die
Nachbargebiete auswirkt.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB der Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 403
fand in der Zeit vom 02.06.2015 bis einschließlich 03.07.2015 statt. Während dieser Zeit sind keine
Stellungnahmen von Bürgern eingegangen.
Da von der Aufhebung keine Belange von Behörden berührt werden, war eine Beteiligung der
Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB nicht erforderlich.
Aus diesem Grund ist weder in der Bezirksvertretung noch im Planungsausschuss eine Beratung
notwendig.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 403 als Satzung zu
beschließen.

Anlage/n:
Begründung

Vorlage FB 61/0248/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.08.2015

Seite: 2/2

Der Oberbürgermeister
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen

Begründung zur Aufhebung des
Durchführungsplans Nr. 403
für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Benediktiner- und Küpperstraße

Lage des Plangebietes

Begründung zur Offenlage

Seite 1 von 2

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Begründung zur Aufhebung Durchführungsplan Nr. 403

Fassung vom 02.11.2010

Der Durchführungsplan Nr. 403, datiert vom 18.05.1955, um fasst den Bereich zwischen Benediktiner- und
Küpperstraße.
Er enthält Festsetzungen für die Bebauung.
Durch die hier geltenden Bebauungspläne Nr. 657 und 658 wurden hier teilweise die städtebaulichen
Zielsetzungen neu definiert. Dies gilt insbesondere für die W ohnbebauung auf dem ehem aligen
Betriebsgelände der Fa. Schum ag.
Der Durchführungsplan Nr. 403 entspricht som it nicht m ehr der aktuellen städtebaulichen Situation.
Es ist davon auszugehen, dass der Durchführungsplan Nr. 403 aufgrund eines Bekanntm achungsfehlers
einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Gem äß Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichtes ist ein als ungültig erkannter Bebauungsplan (ehem . Durchführungsplan)
aufzuheben, um dam it den Anschein seiner Rechtsgeltung zu beseitigen.
Zur Herstellung der Rechtssicherheit soll der Durchführungsplan Nr. 403 aufgehoben werden.
Die Beurteilung von Vorhaben erfolgt im o.g. Bereich nach § 30 BauGB.
Durch die Aufhebung dieses Durchführungsplans entstehen keine Kosten.

Begründung zur Offenlage

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