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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0259/WP17
öffentlich
35066-2014
25.08.2015
FB 61/010 // Dez. III

Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 387 für den Planbereich
im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Ritter-Chorus-Straße,
Katschhof, Domhof und Johannes-Paul-II.-Straße
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs.1 BauGB
Beratungsfolge:

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Datum

Gremium

Kompetenz

23.09.2015

Rat

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 387 für den Planbereich im Stadtbezirk
Aachen-Mitte zwischen Ritter-Chorus-Straße, Katschhof, Domhof und Johannes-Paul-II.-Straße gem.
§ 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Vorlage FB 61/0259/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.08.2015

Seite: 1/2

Erläuterungen:
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.01.2010 auf Empfehlung der Bezirksvertretung
Aachen-Mitte gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen, das
Aufhebungsverfahren für den Durchführungsplan Nr. 387 beschlossen, da dieser aufgrund von
Rechtsmängeln einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde.
Er beschloss gleichzeitig gem. § 3 Abs. 1 BauGB die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden
Durchführungsplanes.
Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 26.05.2015 bis einschließlich 26.06.2015. Während dieser Zeit
sind keine Stellungnahmen durch die Öffentlichkeit abgegeben worden.
Träger öffentlicher Belange waren nicht betroffen.
Eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte bzw. im Planungsausschuss ist nicht
erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 387 als Satzung zu
beschließen.

Anlage/n:
Begründung

Vorlage FB 61/0259/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.08.2015

Seite: 2/2

Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen

Der Oberbürgermeister

Begründung zur Aufhebung des
Durchführungsplans Nr. 387
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
für den Bereich zwischen Ritter-Chorus-Straße, Katschof, Domhof und Johannes-Paul-II.-Straße
zum Satzungsbeschluss

Lage des Plangebietes

Aufhebung Durchführungsplan Nr. 387
- Ritter-Chorus-Straße / Johannes-Paul-II.-Straße -

Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 23.09.2015

Der Durchführungsplan Nr. 387, datiert vom 11.09.1953, umfasst den Bereich zwischen Ritter-Chorus-Straße, Katschhof,
Domhof und Johannes-Paul-II-Straße.
Er enthält Festsetzungen für den Bau und Wiederaufbau der Gebäude des Domkapitels (u.a. Schatzkammer und
Domsingschule).
Mit der Errichtung dieser Gebäude wurden die städtebaulichen Zielsetzungen des Durchführungsplans Nr. 387 und somit
seine Leitaufgaben erfüllt.
Es ist davon auszugehen, dass der Durchführungsplan Nr. 387 aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers einer
gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Gemäß Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein als
ungültig erkannter Bebauungsplan (ehem. Durchführungsplan) aufzuheben, um damit den Anschein seiner Rechtsgeltung
zu beseitigen.
Zur Herstellung der Rechtssicherheit soll der Durchführungsplan Nr. 387 aufgehoben werden.
Die Beurteilung von Vorhaben erfolgt im o.g. Bereich nach § 34 BauGB.
Durch die Aufhebung dieses Durchführungsplans entstehen keine Kosten.

Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 23.09.2015 die
Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 387 - Ritter-Chorus-Straße / Johannes-Paul-II.-Straße – als Satzung beschlossen
hat.
Es wird bestätigt, dass die oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle
Verfahrensvorschriften bei ihrem Zustandekommen beachtet worden sind.

Aachen, den 24.09.2015

(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister

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