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                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Gebäudemanagement
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

E 26/0034/WP17
öffentlich
10.08.2015
E 26/00

Die Neubauten der Kindertagesstätten und Schulen der Stadt
Aachen im Zeitraum 2010-2015 ("Aachener Standard")
- Ratsanfragen der SPD – Fraktion vom 19.05.2015 zu den Kosten
Aachener Standard in den
Bereichen Kitas und Schulen (Az.: Af 4/15 und Az.: Af 5/15) Beratungsfolge:

TOP: 3

Datum

Gremium

Kompetenz

25.08.2015
15.09.2015
22.10.2015
11.11.2015

BAGbM
AUK
PLA
Rat

Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme

Beschlussvorschläge:
1. Der Betriebsausschuss nimmt den Bericht des Gebäudemanagements zur
Ratsanfragen der SPD – Fraktion vom 19.05.2015 zu den Kosten Aachener Standard in den
Bereichen Kitas und Schulen (Az.: Af 4/15 und Az.: Af 5/15) zur Kenntnis.

2. Beschlussvorschlag für den Ausschuss Umwelt und Klimaschutz:
Nach Kenntnisnahme durch den Betriebsausschuss des Gebäudemanagements nimmt der
Ausschuss Umwelt und Klimaschutz den Bericht zu den Kosten Aachener Standard in den
Bereichen Kitas und Schulen (Az.: Af 4/15 und Az.: Af 5/15) zur Kenntnis.

3. Beschlussvorschlag für den Planungsausschuss:
Nach Kenntnisnahme durch den Betriebsausschuss des Gebäudemanagements nimmt der
Planungsausschuss den Bericht zu den Kosten Aachener Standard in den
Bereichen Kitas und Schulen (Az.: Af 4/15 und Az.: Af 5/15) zur Kenntnis.

Vorlage E 26/0034/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.03.2016

Seite: 1/19

4. Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen
Nach Kenntnisnahme durch den Betriebsausschuss des Gebäudemanagements, den
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz und den Planungsausschuss nimmt der Rat der
Stadt Aachen den Bericht zu den Kosten Aachener Standard in den
Bereichen Kitas und Schulen (Az.: Af 4/15 und Az.: Af 5/15) zur Kenntnis.

Marcel Philipp
Oberbürgermeister

Dezernat VI

Prof. Dr. Sicking
Beigeordneter

Vorlage E 26/0034/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.03.2016

E 26/00

Ferber

Schavan

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Erläuterungen:
Die Neubauten der Kindertagesstätten und Schulen der Stadt Aachen im Zeitraum 2010-2015
(„Aachener Standard“)

1. Beschlusslage und Ratsanfragen der SPD vom 19.05.2015
2. Rahmenbedingungen
3. Erfahrungen bei der Umsetzung
4. Empfehlungen für das zukünftige Bauen

1.

Beschlusslage

Mit Beschlüssen des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz und des Planungsausschusses von
03/2010, sowie des Betriebsausschusses Gebäudemanagement von 04/2010 die
Planungsanweisungen für städtische Gebäude einschl. des sog. „Aachener Standards“ bei allen Neuund großen Sanierungs-Bauvorhaben zu berücksichtigen, trägt die Stadt Aachen ihren Teil der
Verantwortung auf kommunaler Ebene im Bemühen, die politisch beschlossenen nationalen
Klimaschutzziele zu erreichen.
Hintergrund der Einführung waren neben ökologischen (Klimaschutz) und ökonomischen
(Kosteneinsparungen für Energie) Faktoren auch Aspekte der Nachhaltigkeit (Vorbildfunktion,
Ressourcenschonung) sowie raumphysikalische und raumklimatische Notwendigkeiten.
Inzwischen werden die ersten Gebäude als Kindergärten, Schulerweiterungsbauten bzw. Mensen
genutzt.

Vorlage E 26/0034/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.03.2016

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Frage 1:
Wie viele Kindertagesstätten und Schulflächen (Anzahl und Flächen) sind in Aachen seit Einführung
des Aachener Standards errichtet worden bzw. werden noch errichtet?
Kitas:
Mit Unterstützung des Konjunkturpaketes II wurden bis 2011 insgesamt 4 Kitas grundsaniert und
erweitert.
Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab Vollendung des ersten bis zum dritten Lebensjahres führte
zum U3-Programm, das insgesamt 21 Bauvorhaben mit einem Gesamtvolumen i.H. von ca. 20. Mio.
im Zeitraum 2012-2016 umfasst. Neben den 14 Umbaumaßnahmen gehören 4 Kita- Neubauvorhaben
und 3 Erweiterungen zu diesem Programm.
2011 wurde das Familienzentrum Sandhäuschen als erste freistehende Kita nach Aachener Standard
eingeweiht. Als weitere freistehende Kita wurde am 1.8.2015 die Kindertagesstätte Kalverbenden
eröffnet, die Kita Reimser Straße befindet sich im Rohbau. Insgesamt sind also 3 freistehende Objekte
erstellt bzw. in Planung.
Alle weiteren Kitaprojekte bestehen aus Umbauten bzw. Neubauten, die als Erweiterung an
bestehende Gebäude konzipiert sind - entweder als erdgeschossige Erweiterung oder als
Aufstockung.
Dies hat eine enge bauliche „Verzahnung“ zur Folge, die es nicht erlaubt z.B. Vergleiche mit
Kostenkennwerten im reinen Neubau anzustellen. Teilweise wurden die Bestandsgebäude
grundsaniert wie alle 4 Kitas im Zeitraum Konjunkturpaket II. (2011)
Bei den Erweiterungen aus jüngerer Zeit, wie z.B. der Kita Bergstraße wurde z.B. das Bestandsgebäude weitestgehend unberührt belassen.
Mit den drei freistehenden Kitas wurden insgesamt 3.357 m² erstellt. Die erweiterten Kitas betragen
incl. der Bestandsgebäude 8.942 m².
Eine größere Fläche konnte innerhalb eines gewerblichen genutzten Gebäudes als Kita angemietet
werden.
Zwei weitere Objekte sind als Container-Notlösungen aufgestellt worden. Alle drei entsprechen nur
den gesetzlichen Vorschriften, hier der EnEV 2009.
(siehe Anlage 1)
Schulflächen:
Seit dem Ratsbeschluss Aachener Standard wurden insgesamt 5 Objekte im Schulbereich erstellt:
Vier Schulmensen, alle als freistehende Gebäude und ein Pavillon als Schulflächenerweiterung.
Als einziges größeres Schulbauprojekt wird zurzeit die 4. Gesamtschule an der Sandkaulstraße als
Erweiterung bestehender Erschließungsstrukturen erstellt.
Zu diesem Objekt gehört auch eine freistehende Sporthalle.
Die Gesamtfläche der insgesamt 7 Projekte beträgt: 8.712 Quadratmeter.
(siehe Anlage 2)

Vorlage E 26/0034/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.03.2016

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Frage 2:
Wie hoch sind die durchschnittlichen Baukosten pro Quadratmeter Nutzfläche bei diesen
Baumaßnahmen?
Vorbemerkung zu Frage 2:
Die Kostengruppen 200, 500 und 600 werden von den Faktoren Grundstück, Außenanlage bzw.
Erschließungssituation entscheidend beeinflusst und werden daher hier nicht berücksichtigt.
Um die „echten“ Baukosten – „Bauwerkskosten“ genannt - zu verdeutlichen werden hier die
Kostengruppen 300 (Bauwerk, Baukonstruktionen) und 400 (Bauwerk, Technische Anlagen)
verglichen. In entsprechenden Forschungsprojekten wird der gleiche Kostenbezug gewählt.
Kitas:
Die durchschnittlichen Baukosten der Hauptkostengruppen 300 + 400 betragen pro Quadratmeter
Bruttogrundfläche: 1.629.- Euro. Der Durchschnittswert dieser drei architektonisch anspruchsvollen
Gebäude liegt 3 % unter dem aktuellen Bundesdurchschnitt. Nichtunterkellerte Kitas mit hohem
Standard werden von der Objekt- und Baukostendatenbank des Baukosteninformationszentrums (BKI
Stand 2014) im Mittel bei 1.675.- Euro gesehen. (Anlage 1)
Der Vergleich der Umbauten bzw. der Neubauten als Erweiterung ist auf Grund der sehr
unterschiedlichen Ausgangssituationen schwierig bzw. nicht sinnvoll, da sie stark abhängig vom Maß
der baulich notwendigen Verzahnung mit der vorhandenen Bausubstanz sind. Teilweise wurde der
Bestand vollständig saniert, teilweise wurden nur Anpassungsarbeiten vorgenommen. Anbauten sind
erfahrungsgemäß immer relativ teuer im Verhältnis zum „Neubau auf der grünen Wiese“. Die Vorteile
im Anbau liegen im innerstädtischen und erschlossenen Grundstück
Schulen:
Die durchschnittlichen Bauwerkskosten (300+400 HKG) der Mensen betragen 2.314.- €/m²
Bruttogrundfläche.
Für diese hochtechnisierten Gebäudenutzung gibt es kaum Vergleichswerte.
Der freistehende Pavillon der Grundschule Gleiwitzerstraße hat 1.623.-€/m² Bruttogrundfläche als
Aachener Standard gekostet. Im Vergleich dazu kostete der (wesentlich kleinere) Pavillon aus dem
Jahr 2009 nach EnEV 2002 an der Jesuitenstraße 1.800.- €/m².
Der Klassentrakt incl. Mensa der Gesamtschule wird mit 1.106.-€/m² projektiert. Enthalten sind
Anpassungsarbeiten an die bestehende Bebauung, die hier vor allem aus den Erschließungstürmen
bestehen, enthalten. Die vollständige energetische Sanierung dieser Türme aus dem Bestand ist
zurzeit nicht geplant.
Die freistehende Sporthalle nach Aachener Standard wird bei 1.592.- €/m² und damit rund 6 % unter
dem Bundesdurchschnitt (1.690.-€ nach EnEV) liegen.

Vorlage E 26/0034/WP17 der Stadt Aachen

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Frage 3:
Wie hoch wären die durchschnittlichen Baukosten pro Quadratmeter Nutzfläche unter Weglassung
des genannten Baustandards?
Vorbemerkung zu Frage 3:
Die Energieagentur NRW geht von wissenschaftlich nachgewiesenen Mehrkosten eines Passivhauses
gegenüber einem Standardgebäude zwischen 5 und 8 Prozent aus.1
Hier wird auf Grund eigener Hochrechnung „auf der sicheren Seite“ von 9 % Baukostendifferenz
Aachener Standard gegenüber dem Baustandard EnEV 2009 ausgegangen. Zusätzlich ist dabei nicht
kostenreduzierend berücksichtigt, dass der „Aachener Standard“ „nur“ passivhausähnlich ist.
Selbst unter diesen ungünstigen Voraussetzungen wie einer Berücksichtigung einer 9 %- igen
Baukostensteigerung durch besseren Standard und einer nur 2 %-igen Energiepreissteigerung über
40 Jahre werden sich die Mehrkosten unter 30 Jahren amortisieren.
Preisentwicklung Beispiel Erdgas:
Die tatsächliche Entwicklung des Erdgaspreises vorauszusehen ist unmöglich, da er u.a. von
politischen Faktoren abhängt. In den letzten 17 Jahren hat sich der Preis vervierfacht.2
Auf Grund des hohen Bedarfs ist in Zukunft weltweit mit einer deutlichen Steigerung des
Erdgaspreises zu rechnen.
Eine 2% - ige Energiekostensteigerung bzw. eine Verdoppelung des Preises in 40 Jahren ist als eher
konservativ einzuschätzen. Eine 3% -ige Erdgaspreissteigerung ist wahrscheinlicher und führt in 40
Jahren zu einer Verdreifachung.
Beispiel: Familienzentrum Sandhäuschen:
Theoretische Minderbaukosten durch EnEV 2009 statt Aachener Standard:

114.089.- €

Differenz Heizkosten der Standards in 40 Jahren bei 3 % Energiekostensteigerung:

336.489.- €

(siehe Anlage 3)
Differenz Heizkosten der Standards in 30 Jahren bei 5 % Energiekostensteigerung

209.794.-€

Sehr realistisch ist, dass die Mehrkosten in Zukunft durch weitere Erfahrungen mit dem
Energieeffizienten Bauen deutlich unter 9 % liegen werden. Nach den internationalen Erfahrungen
des Passivhausinstitutes liegen die Mehrkosten < 4%. Wenn dieses Ziel erreicht ist, werden sich die
Mehrkosten in weniger als 20 Jahren amortisieren.
Der Vergleich mit den Baukosten aus der Vergangenheit zeigt, dass die Gesamtkosten im
Wesentlichen durch viele verschiedene Parameter beeinflusst werden. Im Gegensatz dazu ist der
Einsatz einer hochwertigen Gebäudehülle und intelligenter Gebäudetechnik aber für maßvolle
Energiefolgekosten verantwortlich.

1 Energieagentur.NRW. Für den Passivhaus-Standard ergeben sich Mehrkosten von 5 bis 8 Prozent. Diese Ausgaben
amortisieren sich in aller Regel über die Nutzungsdauer des Gebäudes.
2 Energie in Deutschland, BMWi

Vorlage E 26/0034/WP17 der Stadt Aachen

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Frage 4:
Wie hoch waren die durchschnittlichen Baukosten pro Quadratmeter Nutzfläche bei den letzten drei
Baumaßnahmen vor 2010?

Vorbemerkung:
Bei der Wertung der Baukosten der 10 Jahre alten und älteren Objekte gelten die damals
obligatorischen energetischen Standards, die Wärmeschutzverordnung 1995 bzw. die
Energieeinsparverordnung 2002. Diese spiegeln sich unmittelbar in den Heizenergieverbräuchen
wider.
Die „jüngste“ Kita-Erweiterung von 2005 steht in der Gut-Knapp-Straße 1a. Diese Kindertagesstätte
hatte in den letzten 5 Jahren einen Durchschnittsverbrauch von 112,5 kWh pro Quadratmeter und
Jahr und verbraucht demnach das 5,5- fache einer Kita nach Aachener Standard.
Die Kita Weisswasserstraße aus dem Jahr 2000 verbraucht sogar mit durchschnittlich 136,06 kWh pro
Quadratmeter fast das 7-fache!

Kitas:
Bei den letzten drei Baumaßnahmen vor Einführung des Aachener Standards handelte es sich um
eine Kitaerweiterung aus dem Jahr 2005 und zwei Neubauten aus den Jahren 2000 und 1998.
Indexiert auf das Jahr 2014 liegen die Baukosten im Durchschnitt bei 1.453.- €. Es fällt auch hier auf,
dass die Baukosten stark differieren (zwischen 1.123.- und 1.636.- €). Die Preisdifferenzen sind
demnach projektspezifisch.
(Anlage 1)
Schulen:
Vor 2010 wurden als Schulflächen ein kleiner Pavillon, ein schulisches Erweiterungsgebäude für die
Nutzungen offene Ganztagsbetreuung und Sport und eine weitere Sporthalle gebaut. Die freistehende
Sporthalle wurde durch einen Generalunternehmer erstellt. Daher macht es nicht unbedingt Sinn
einen Vergleichsmittelwert zu bilden. Die beiden anderen schulischen Flächen liegen auf das Jahr
2014 indexiert zwischen 1.842.-€ und 1.995.-€.
(Anlage 2)

Vorlage E 26/0034/WP17 der Stadt Aachen

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Rahmenbedingungen
2.1 Stand der europäischen Energiepolitik und Energiepolitische Beschlüsse
Wie beeinflusst die Energiepolitik Europas und des Bundes unsere kommunalen Baustandards?
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich 2007 darauf verständigt, den Primärenergieverbrauch bis 2020 um
20 Prozent zu reduzieren. Am 4. Dezember 2012 ist die EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in Kraft
getreten. Sie umfasst ein breites Spektrum verschiedener Bereiche und sieht Aktivitäten zur Stärkung
der Energieeffizienz vor, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden sollen.3
Das Bauen auf nationaler Ebene wird im Wesentlichen durch zwei Gesetze beeinflusst: Das
Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV).
Zweck und Ziel des EEWärmeG ist im Interesse des Klimaschutzes den Anteil der Erneuerbaren
Energien zu erhöhen. (Novellierung 24.2.2011)
Der öffentlichen Hand kommt hier gesetzlich verankert erstmals eine Vorbildfunktion zu (§ 1a), die
neben den Neubauvorhaben auch grundlegende Sanierungen im Gegensatz zum Privatvorhaben
einbezieht. Eine wirtschaftlich mögliche Erfüllung des Gesetzes besteht in der Ausführung einer
besseren Wärmedämmung, hier definiert als Unterschreitung des
Transmissionswärmetransferkoeffizienten, um mindestens 30 Prozent. Außerdem ist die öffentliche
Hand angehalten über die Erfüllung ihrer Vorbildfunktion z.B. im Internet zu informieren. (§10a)
Diese Anforderungen werden mit dem Aachener Standard und den Aktualisierungen auf der
Homepage des Gebäudemanagements erfüllt.
Die zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparung vom 8.2.2013 sah den
Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung durch die Anhebung des Energieeffizienzstandards für
Neubauten als geboten. Die Auswirkungen durch die Erhöhung der Errichtungskosten wurden mit 1,5
bis 2 Prozent geschätzt, die sich durch die entsprechenden Einsparungen in angemessener Zeit
amortisieren.4
Die sachgerechte Umsetzung der EED bis Juni 2014 beinhaltete u.a.:


Die Festlegung nationaler Energieeffizienzziele für 2020



Sanierungsrate für Gebäude der Zentralregierung von 3 Prozent pro Jahr



verpflichtende Durchführung regelmäßiger Energieaudits in großen Unternehmen.

Dem politischen Ziel, der Reduktion der Treibhausgasemissionen, wurden die Kernziele Reduktion
des Primärenergieverbrauchs und Steigerung der Energieeffizienz unterstellt.
Mit der Richtlinie wird beispielweise der Bund verpflichtet, jährlich 3 % der Gesamtfläche seiner
Gebäude nach den Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu sanieren.

3
4

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung

Vorlage E 26/0034/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.03.2016

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Auf den Bereich des öffentlichen Sektors entfällt ein Endenergieverbrauch von über 220 Petajoule pro
Jahr. Das größte Potenzial zur Endenergieeinsparung im öffentlichen Sektor liegt im Bereich der
energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude und Liegenschaften wie Verwaltungsgebäuden,
Schulen und Schwimmbädern. Schließlich haben allein die öffentlichen Gebäude jährlich über zwei
Milliarden Euro Energiekosten.
Aber erst, wenn öffentliche Einrichtungen in allen energieverbrauchsrelevanten Anwendungsfeldern
(Beleuchtung, Informationstechnologie, Mobilität etc.) Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen, können
die Ziele erreicht, Kosten auf das Zielniveau gesenkt und wesentliche Potenziale gehoben werden.
Mit der Umsetzung der EDL-Richtlinie in nationales Recht stehen Bund, Länder und Gemeinden vor
der Aufgabe, eine Vorbildfunktion bei der Steigerung der Energieeffizienz einzunehmen und ihre
Energieeffizienzmaßnahmen bekannt zu machen.
Auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in
öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen von Vorteil. Allein die Möglichkeiten zur
Energiekosteneinsparung machen ein Handeln erforderlich. Eine effiziente Energienutzung trägt
neben der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zur regionalen Wertschöpfung und zur deutlichen
Entlastung der öffentlichen Kassen bei. Darüber hinaus hat der öffentliche Sektor mit seinem Handeln
auch großen Einfluss auf die verschiedenen gesellschaftlichen Akteure.
Beispielsweise hat die Sanierung einer Schule zwar überschaubare direkte Auswirkungen auf die
Nachfrage, übt jedoch durch ihre hohe Sichtbarkeit eine Signalwirkung auf Schüler und Lehrer,
Einwohner und regionale Akteure aus. Zusätzlich hat der öffentliche Sektor mit seinem hohen
Beschaffungsvolumen eine Marktmacht, Vorreitermärkte zu stützen und als Motor für die Verbreitung
energieeffizienter Produkte zu agieren.5
Die Ziele der EU-Gebäuderichtlinie werden in der Novelle des EEnEG (2013) definiert:
§ 2a Zu errichtende Niedrigstenergiegebäude
(1)

Wer nach dem 31. Dezember 2020 ein Gebäude errichtet, das nach seiner Zweckbestimmung
beheizt oder gekühlt werden muss, hat das Gebäude, um Energie zu sparen, als
Niedrigstenergiegebäude nach Maßgabe der nach Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung
zu errichten.
Für zu errichtende Nichtwohngebäude, die im Eigentum von Behörden stehen und von
Behörden genutzt werden sollen, gilt die Pflicht nach Satz 1 nach dem 31. Dezember
2018. Ein Niedrigstenergiegebäude ist ein Gebäude, das eine sehr gute
Gesamtenergieeffizienz aufweist; der Energiebedarf des Gebäudes muss sehr gering
sein und soll, soweit möglich, zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus
erneuerbaren Quellen gedeckt werden.6

5
6

DENA
Text Novelle Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013)

Vorlage E 26/0034/WP17 der Stadt Aachen

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2.2 Hinweis Deutscher Städtetag und Energetische Standards anderer deutscher Großstädte
Wie werden die europäischen Zielsetzungen in den Kommunen umgesetzt?
Der Arbeitskreis Energieeinsparung des Deutschen Städtetages hat schon im Juni 2010 auf die
europäischen Zielsetzungen mit folgender Umsetzungsstrategie reagiert. Er empfiehlt den
Kommunen Energieleitlinien bzw. Planungsanweisungen politisch manifestieren zu lassen um die
energetischen Grundsätze zu realisieren. Als vorbildhaft werden hier die Städte Nürnberg, Frankfurt,
Heidelberg und Stuttgart genannt.
Die kommunalen Energieleitlinien ergänzen bestehende Gesetze, Richtlinien und Normen. Sie
orientieren sich an der für den jeweiligen Gebäudebereich festgelegten Standardnutzung nach
entsprechendem Stand der Technik.
Folgende Prämissen einer energetisch hochwertigen Bauweise gelten als anerkannt:


Kompakte Bauweise



Gute Wärmedämmung der Gebäudehülle



Minimierung der Wärmebrücken



Luftdichtheit



Nutzung solarer Gewinne

Der Arbeitskreis Energieeinsparung des Deutschen Städtetages empfiehlt möglichst Neubauten in
Passivhausbauweise zu errichten. Der Jahresheizwärmebedarf eines zertifizierten Passivhauses
beträgt ≤ 15 kWh/m²a. Mindestens sollen jedoch die Anforderungen der Energieeinsparverordnung
um 30% unterschritten werden.7
2.3 Energiepolitische Rahmenbedingungen
Der Weg, die europäische Energiepolitik baulich in der Kommune umzusetzen ist unterschiedlich.
Einige Kommunen wählen den Weg der prozentualen Unterschreitung der EnEV (z.B.: EnEV – 30%),
wie es das EEWärmeG als Maßnahme vorsieht und wie es auch in Aachen vor der Einführung des
Aachener Standards praktiziert wurde.
Der Vergleich der energetischen Standards wird erschwert durch die unterschiedlichen
Berechnungsweisen bzw. Rechenansätze nach EnEV bzw. nach Passivhaus-Projektierungspaket.
Die meisten Planer sind mit den verschiedenen Kennwerten und Begriffen zwar vertraut aber in der
Außendarstellung führt das teilweise zu Verwirrung.
Es ist in der Fachwelt bekannt, dass die starren Nutzungsprofile der Nichtwohngebäude, die aus der
DIN 18599 in die EnEV einfließen nicht realitätsnah sind. 8
Daher hat sich das Gebäudemanagement Aachen, wie viele andere Kommunen, entschlossen die
Neubauten mit dem Passivhaus-Projektierungspaket-Berechnung (PHPP) zu berechnen bei dem die
tatsächlichen Nutzungsprofile berücksichtigt werden können.
Ein intensives Energie-Monitoring – mit „E-View“, einer Eigenentwicklung des städtischen
Gebäudemanagements, bzw. E²Watch (seiner Weiterentwicklung) - ab der Nutzung, hier als
„Leistungsphase 10“ bezeichnet, stellt den reellen Vergleich der Wärmeenergie her.

7
8

Hinweis zum kommunalen Energiemanagement, Energieleitlinien- Planungsanweisungen, Juni 2010
Energieeffizienter Neubau von Nichtwohngebäuden, Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Vorlage E 26/0034/WP17 der Stadt Aachen

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2.4 Energetische Standards anderer deutscher Großstädte,
Welche Städte und Bundesländer haben bereits den Passivhaus-Standard für kommunale Gebäude
eingeführt?
8 der insgesamt 15 größten Städte z.B. Köln, Essen, Bremen, Hannover und insgesamt 4
Bundesländer haben den Passivhaus-Standard verbindlich für alle kommunalen Neubauten
eingeführt. In Hessen wurde sogar der „Fast-Nullenergie“- Standard eingeführt. Weitere 5 Städte
haben einen Standard eingeführt, der deutlich unter dem gesetzlichen Standard liegt.
Diese Städte und Länder haben bereits seit über 5 Jahren verbindliche Leitlinien entwickelt, die u.a.
den Jahresheizwärmebedarf auf 15 kWh/m²a begrenzen.
Andere Städte wie z.B. Hamburg testet den Baustandard Passivhaus mit einzelnen Pilotprojekten wie
z.B. dem Bildungszentrum „Tor zur Welt“ oder mit der Plusenergie-Kita des Aachener Architekturbüros
Kada und Wittfeld als farbenfroher Baukasten. Die Stadt Düsseldorf hat gute Erfahrungen mit der
Lore-Lorentz-Passivhaus-Schule des Büros des Aachener Büros Heuer und Faust gemacht. (Anlage
4)

Vorlage E 26/0034/WP17 der Stadt Aachen

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3. Erfahrungen bei der Umsetzung:
3.1 Definition des „Aachener Standards“
Der Aachener Standard entspricht in etwa einem Passivhaus, ist jedoch definiert mit einem
Heizwärmebedarf von max. 20 kWh/(m²a).
Hier wird auf eine Zertifizierung als Passivhaus mit max.15 kWh/(m²a) verzichtet, um der
Nachhaltigkeit aller Bauteile gegenüber technisch noch nicht ausgereiften Produkten erste Priorität
einzuräumen und Spielräume zu erhalten, den im Vergleich stärker kostenwirksamen letzten
eingesparten 5 kWh/(m²a) nicht immer die höchste Priorität einzuräumen.
Außerdem nimmt er Rücksicht auf die Art der Nutzung unserer Bildungsgebäude, eine Schule wird
nicht „rund um die Uhr“ an jedem Tag der Woche genutzt wie ein Wohnhaus. Daher hat sich das
Gebäudemanagement entschlossen den Zielwert Heizwärmebedarf auf 20 statt auf 15 kWh/(m²a) zu
begrenzen. Diese Entscheidung hat sich nach den ersten Erfahrungen als wirtschaftlich heraus
gestellt, einige andere Kommunen verfolgen inzwischen den gleichen Weg wie Aachen.
Der Aachener Standard beinhaltet eine wirtschaftliche und nachhaltige Konzeption mit sehr guter
Wärmedämmung und Minimierung von Wärmebrücken.
Flankiert wird dies zusätzlich baufachlich mit der Anordnung einer Lüftungsanlage mit hohem
Wärmerückgewinnungsgrad, die aus bauphysikalischen und Lufthygienischen Gründen ohnehin
anzuordnen ist.
Die Gebäudehüllfläche ist nach Raumprogramm und Architektur zu optimieren bzw. zu minimieren.
Eine kompakte Bauform ist dem Gebäudevolumen mit großer Oberfläche, vielen Erkern und
Rücksprüngen, energetisch überlegen. Das heißt natürlich nicht, dass nur würfelartige Gebäude als
Bauform infrage kommen. Jedoch muss das Wissen um die energetischen Auswirkungen eines
ungünstigen Oberflächen/Volumen-Verhältnisses die Entwurfsidee beeinflussen.
Die Gebäudeorientierung, als einer der wichtigsten Entwurfsparameter, soll eine passive Solarnutzung
im Winter ermöglichen ohne zu einer Überhitzung der Räume zu führen. Hier stehen außer dem
Sonnenschutz Verschattungselemente zur Verfügung. Eine Gebäudekühlung ist aus energetischen
Gründen im Allgemeinen ausgeschlossen.
Räume mit hohen internen Lasten (z.B. Serverräume, Küchen etc.) sollten daher möglichst an der
Nordseite geplant werden.
Räume mit ähnlichen Nutzungskonditionen sollten zusammengefasst werden (thermische
Konditionierung).
Vor Haupteingängen sind möglichst unbeheizte Windfänge als Pufferzonen zu planen. Technikräume,
insbesondere Lüftungszentralen, sind möglichst zentral innerhalb der versorgten Bereiche
anzuordnen.

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3.1.1 Kennzahlen und Prinzipien / Energetischer Nachweis
Für alle Neubauten nach Aachener Standard wird ein Nachweis nach PassivhausProjektierungspaket (PHPP) nach Prof. W. Feist erstellt.
Die Anforderungen sind insbesondere folgende: (Anlage 5)
• Jahresheizwärmebedarf:

20 kWh/(m²a)

• Primärenergiebedarf :

120 kWh/(m²a)

(inkl. gesamter Betriebsstrombedarf)
• Wärmebrücken UWB :

< 0,05 W/m²K

• Drucktestluftwechsel n50:

max. 0,6 h-1

Mindestanforderungen für Wärmedurchgangskoeffizienten
Neubauten
Mit folgenden U-Werten W/(m²K) bzw. Dämmstärken sind im Passivhaus ähnlichem Neubau die oben
genannten Ziele erfahrungsgemäß zu erreichen.
Diese müssen jedoch nach PHPP berechnet werden.
Opake Außenbauteile: 

0,15 W/(m²K)

Wände, Dach, Sohle
Verglasungen Ug:

< 0,7 W/(m²K)

nach EN 673 bei hohem Gesamtenergiedurchlassgrad (g ≥ 50 % nach EN 410)
Fenster Uw:

max. 1,0 W/(m²K)

nach DIN EN ISO 10077
Ausführung - Energetische Definition
Energetisch hochwertige Gebäude, so auch Gebäude nach Aachener Standard, müssen folgende
generelle Ausführungsprinzipien erfüllen:
Hüllflächenprinzip

Eine kompakte Bauform ist energetisch günstig.
Eine einfache Geometrie der beheizten Zonen des Gebäudes
und eine klare Definition des beheizten Volumens ist entscheidend für
die energetische Konzeption.
Nicht beheizte Volumen bzw. Pufferzonen wie z.B. unbeheizte
Treppenhäuser liegen außerhalb der Hüllfläche.

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Homogenitätsprinzip

Eine umlaufende homogene Dämmqualität muss sein.
Eine möglichst einheitliche Dämmqualität ist wichtig. Die
Übergangsdetails wie z.B. die Einbausituation der Fenster, der
Attiken oder der Sockelpunkte erfordern eine besonders sorgfältige
Planung.

Wärmebrückenfreiheit

Es wird Wärmebrückenfreiheit angestrebt.
Der außenmaßbezogene Wärmebrückenverlustkoeffizient von
Anschlüssen und Bauteilübergängen sollte kleiner gleich 0,01 W/(m
K) ausfallen. Damit gilt er rechnerisch als wärmebrückenfrei und kann vernachlässigt werden.

Luftdichtheit

Die luftdichte Ebene muss lückenlos sein.
Das Prinzip innen dicht, außen diffusionsoffen ist entscheidend für
die energetische Qualität, für die Schadensfreiheit und auch für die
Behaglichkeit.
Die konsequente bauliche Umsetzung in der Ausführung ist im
Hinblick auf Material- bzw. Gewerkübergänge und nachträgliche
Installationen ein komplexes Thema.

Solare Gewinne

Passive solare Gewinne müssen genutzt werden.
Die Wechselwirkung von solaren Gewinnen und Verlusten auf Grund
der gegenüber Wandquerschnitten schlechteren
Wärmeleitfähigkeiten ist im Sinne einer optimalen Nutzung
auszubalancieren. Dabei ist darauf zu achten, dass Überhitzungen
unbedingt vermieden werden sollen. Technische Kühlung ist kein
energetisch geeignetes Instrument, um mit zu hohen
Raumtemperaturen umzugehen.
(Anlage 5)

3.2 Integrale Planung
Das hochwertige Gebäudekonzept Aachener Standard macht es notwendig, dass alle Planer
zusammen arbeiten. Der Architekt muss den anderen an der haustechnischen und bauphysikalischen
Planung Beteiligten seine Planung im Vorentwurfsstadium vorstellen.
Das Zusammenbringen der Ziele: Gute Architektur- und Nutzungsqualität, wirtschaftliche Bauweise
und angestrebter energetischer Standard sind nur zu erreichen, wenn sie von Anfang an parallel
berücksichtigt werden.

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Ausdruck vom: 29.03.2016

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3.3 Erfahrungen mit dem Aachener Standard- „Leistungsphase 10“
Für das Controlling des Gebäudebetriebs ab Inbetriebnahme hat sich im kommunalen
Gebäudemanagement der Begriff „Leistungsphase 10“ etabliert. Üblicherweise wird das fertig
gestellte Gebäude dem Nutzer übergeben, die Architekten und Ingenieure beenden mit der Abnahme
und der Beseitigung der ersten offensichtlichen Mängel ihr Werk mit der Leistungsphase 8 HOAI
(Bauüberwachung und Dokumentation). Mit der Leistungsphase 9 HOAI (Objektbetreuung) endet
dann endgültig die Architekten- und Ingenieurleistung.
Es hat sich inzwischen allgemein unter den Kommunen die Erkenntnis durchgesetzt, dass eine
Optimierungs-phase zwar personell aufwändig aber unumgänglich ist, um die Zielwerte- den sehr
geringen Verbrauch zu erreichen (siehe auch: Positionspapier der Betriebsleitung aus 04/2014).
Dazu wird das Gebäude im Betrieb im Zusammenspiel mit der technischen Ausstattung und den
Nutzern als ein funktionales Ganzes über einen längeren Betriebszeitraum beobachtet. Die
Verbrauchwerte für Heizenergie und Strom werden fortlaufend erfasst und ausgewertet, vorhandene
Mängel aufgedeckt und beseitigt, Betriebseinstellungen bedarfsgerecht verbessert und Vorschläge zur
Verbesserung des Aachener Standards hergeleitet. Wichtigste Werkzeuge bei dieser Analyse sind
das Energiemonitoring und die Gebäudeautomation.
Außer den Neubauten werden auch die Sanierungen von Bestandsgebäuden analysiert, in dem die
Energiekennzahlen jeweils vor und nach der Sanierung aus dem gemessenen Verbrauch ermittelt und
gegenüber gestellt werden.
Alle ausgeführten, diskutierten und vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen werden danach
bewertet, ob und in wieweit sie geeignet sind, die Kennzahl zu verkleinern und ob die dazu
aufgewendeten Mittel wirtschaftlich vertretbar sind. Diese Erkenntnisse fließen dann in neue
Bauvorhaben ein.

Resümee:
Es handelt sich bei energieeffizienten Gebäuden um komplexe Bauwerke - sowohl was die bauliche
Ausführungsqualität als auch die Gebäudetechnik betrifft.
Dazu gehören viele die Qualität sichernde Untersuchungen, wie z.B. die Dichtheitsmessung. Mit
kleinsten Abweichungen an der Qualität, kann das Ziel verfehlt werden. Daher ist ein kooperatives
Planen im Team, sowie die Qualitätssicherung und das Überwachen der vertragsgerechten Leistung
Externer obligatorisch für den Erfolg.
Dennoch können die Wärmekennzahlen im ersten Jahr nach Inbetriebnahme aus verschiedensten
Gründen noch über den Zielwerten liegen, jedoch durch die Justierung der Gebäudetechnik und die
Einbeziehung der Nutzer werden die Zielwerte im Wesentlichen erreicht.

Vorlage E 26/0034/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.03.2016

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3.4 Wirtschaftlichkeitsanalysen von energieoptimierten Gebäuden
(aktueller Forschungsstand: Studien EnOB), Untersuchungsberichte, Reformkommission
Bremen)
Was kostet Energieeffizienz? Konkret: Sind energieoptimierte Gebäude „teurer“ als gewöhnliche
Gebäude? Sind die Bauwerkskosten höher als bei Gebäuden gleichen Nutzungstyps? Und wie
verhalten sich die Energiekosten im Vergleich zu den weiteren Kosten für Wartung und
Instandsetzung während der langjährigen Betriebs- und Nutzungsphase?9
Der Förderschwerpunkt Energieoptimiertes Bauen (EnOB) untersucht im Auftrag des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) auch die Wirtschaftlichkeit von
energieoptimierten Gebäuden.
Die projektübergreifende Analyse untersucht folgende Parameter:
1. Erhebung von Kostendaten und Energiekennwerten
2. Energetische Gebäudequalität und Bauwerkskosten
3. Energetische Gebäudequalität und Energiekosten
4. Energetische Gebäudequalität und Instandhaltungskosten
5. Perspektive Lebenszykluskosten von Gebäuden

Die Analyse kommt u. A. zu folgendem Ergebnis:
Zwischen den Bauwerkskosten und der energetischen Qualität der untersuchten Gebäude ist de facto
kein eindeutiger Zusammenhang nachweisbar. Denn die Bauwerkskosten werden zwar schon in
bestimmten Umfang durch die energetische Qualität beeinflusst, jedoch wird der Effekt überlagert
durch die Kosteneinflüsse einer Vielzahl weiterer Objektmerkmale.
Diese Erkenntnis kann das Gebäudemanagement bestätigen.
Höhere Wärmedämmung beeinflussen die Baukosten nur geringfügig. Die Fenster sollten allerdings
hochwertiger sein, als beim gesetzlichen Mindeststandard. In der Gebäudetechnik kann häufig noch
eingespart werden, z.B. durch den Wegfall von Heizflächen. Die Behaglichkeit und Lufthygiene in
einem energetisch hochwertigen Gebäude ist dem eines minderwertigen überlegen.
Um die Kostendifferenz der verschiedenen Standards so korrekt wie möglich darzustellen wurde ein
Standardgebäude einer benachbarten Kommune in allen Gebäudedetails so ergänzt, dass es
insgesamt dem Aachener Standard entspricht. Weil bei diesem Vergleichsgebäude eine
Lüftungsanlage fehlte, die eigentlich notwendig ist, wurden auch hier Mehrkosten berücksichtigt.
Dies führte zu theoretischen Mehrkosten von 9%, die sich abhängig von der Energiekostensteigerung
(3, 4, 5% p.a.?) allerdings nach ca. 20-25 Jahren amortisieren.

9

EnOB-Publikationen 2014/15 (Forschung für energieoptimiertes Bauen): „Wirtschaftlichkeit von energieoptimierten
Gebäuden“, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Vorlage E 26/0034/WP17 der Stadt Aachen

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4. Feststellungen und abgeleitete Empfehlungen für das zukünftige Bauen
„Es ist nicht die Frage, ob Passivhäuser wirtschaftlich sind, sondern wie wir die Umrüstung unseres
Gebäudebestandes auf den Passivhausstandard in den nächsten 40-50 Jahren finanzieren (können).“ 10
Der öffentliche Hochbau ist auf dem Weg zum Niedrigst-, Null- oder Plusenergiegebäude!
Auch kommunale Gebäude werden über die gesetzlichen Neuregelungen in Zukunft „klimaneutral“
geplant und gebaut.
Erste gesetzliche Grundlagen sind geschaffen:
-

Neubauten müssen bereits ab 01.01.2016 den energetischen Standard der EnEV 2009 um
25% unterschreiten.

-

ab 2019 müssen alle neu erbauten öffentlichen Gebäude als Niedrigstenergie-Gebäude
errichtet werden.

Damit nähert sich der gesetzlich vorgeschriebene energetische Standard dem „Aachener Standard“
an und senkt diesen dann annähernd in die bauliche Normalität.
Mit dem Aachener Standard ist die Stadt gut vorbereitet, um diese Anforderung zu erfüllen. Es
konnten bereits Erfahrungen gesammelt werden, die gewinnbringend im Sinne einer Kostendämpfung
in die Planung einfließen.
Weitere Einsparungen sind durch wachsende Erfahrungen mit diesem Standard zu erwarten.
Aus Gebäuden nach Aachener Standard können in Zukunft durch ergänzende Techniken, wie z.B.
nachinstallierter Photovoltaik Null- bzw. Plusenergiegebäude werden. Das wäre unmöglich bei
vergleichbaren Gebäuden, die nach den gesetzlichen Maßgaben konzipiert wurden. (Anlage 5)
Diese Vorgehensweise ist nicht nur wirtschaftlich vertretbar, sondern aus der
Lebenszyklusbetrachtung zwingende Konsequenz.
Der dann neue NN+E-Standard führt nach neuesten Forschungsstudien zu 8-12 % mehr Kosten – mit
sinkender Tendenz.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit führt in 01/2014 nach
Untersuchungen zu „nachhaltig“ erbauten Unterrichtsgebäuden (Schulen) aus:
„Ein nach den Anforderungen der EnEV ausgeführtes Referenzgebäude („Standardvariante“)
ist in der Herstellung etwa 10% günstiger, als die tatsächlich ausgeführte Variante mit
erhöhten Anforderungen an ein Plusenergiegebäude.
Die laufenden Betriebskosten sind dagegen in der Standard-Variante um 66 % höher.
Auf den Lebenszyklus bezogen muss bei der Standardvariante von etwa 21% höheren
Gesamtkosten ausgegangen werden.

10

Gebäudemanagement Wuppertal, 2010

Vorlage E 26/0034/WP17 der Stadt Aachen

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So wird durch moderat erhöhte Baukosten der kommunale Haushalt langfristig entlastet und
gleichzeitig das finanzielle Risiko im Zuge steigender Energiepreise weitgehend reduziert.
Auch ökologisch lohnt sich die Investition in mehr Qualität. In der Gesamtbilanz der
Indikatoren wird die negative Umweltwirkung im Vergleich zur Standard-Variante halbiert, die
Reduktion der CO2-Emissionen beträgt 77 %.“11
Diese Ergebnisse werden durch zahlreiche baubegleitende Forschungen verschiedener Institute
gestützt.12

Ein schlechterer Standard führt unweigerlich zu höheren Betriebskosten. Wie hoch diese Differenz zu
bewerten ist hängt von der Entwicklung der Energiekosten ab und die ist ungewiss.
Sicher ist dagegen, dass sich die Mehrinvestitionen durch die Minderverbräuche direkt ökologisch
lohnen.
Aachen verliert am 01.01.2016 seine Vorreiterrolle und Vorbildfunktion, während andere Städte
vorbeiziehen und längst die Planung und Errichtung von Niedrigst-, Null- oder Plusenergie-KiTa's
(NN+E-Bauten) noch vor dem 01.01.2019 vorantreiben – um jetzt das fachliche Know-How zu sichern!
Gleichzeitig erwächst daraus für das städtische Gebäudemanagement in seiner Rolle als fachkundiger
öffentlicher Bauherr die Notwendigkeit, endlich erste Erfahrungen und Fachkunde mit den die Zukunft
prägenden NN+E-Standard zu sammeln.

Anlage/n:
Anlage 1

KiTas nach Aachener Standard

Anlage 2

Schulflächen und – kosten nach Aachener Standard

Anlage 3

Mehrbaukosten – Minderenergiekosten durch Aachener Standard

Anlage 4

Übersicht KiTa - Bauten

Anlage 5

Energiestandards

Anlage 6

Ratsanfrage der SPD 4/15

Anlage 7

Ratsanfrage der SPD 5/15

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: „Nachhaltige Unterrichtsgebäude“, Januar 2014,
S. 56
12 Z.B.: 1. Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung: „Energieeffizienter Neubau von Nichtwohngebäuden
kommunaler und sozialer Einrichtungen“, April 2015, 2. Zahlreiche Veröffentlichungen der Energieagentur NRW, 3.
EnOB-Publikationen 2014/15 (Forschung für energieoptimiertes Bauen): „Wirtschaftlichkeit von energieoptimierten
Gebäuden“ und „Baukosten von energetisch optimierten Büro-Neubauten“
11

Vorlage E 26/0034/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.03.2016

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Vorlage E 26/0034/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.03.2016

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1.586.1.737.1.565.-

3.467

1.629.-

300 + 400 Baukosten nach
BKI
brutto
€/m² BGF

freisteh.Neubau

1.411
Kita
1.246
Kita
810 Kita/ Familienzentrum

300 + 400 Baukosten
Aachen
brutto €/m² BGF

Zwischensumme/ Durchschnittliche Baukosten

AC
AC
AC

Nutzung

Baujahr
2016
2015
2011

BGF zusätzl. Gebäudeteil
m²

Bauform
freisteh.Neubau
freisteh.Neubau
freisteh.Neubau

Objekt
Reimser Straße 63
Kalverbenden 4
Familienzentrum Laurentiusstraße 90

Freistehende Neubauten

Stadt Aachen

1.675.-*

als Erweiterungen
Aachener Str. 250
Düppelstraße 5
Bergstraße 16-18
Passstraße 123
Stolberger Str. 126
Elsassstraße 64/72
Brunssumstr. 36
Am Höfling 10

1.172
1.163
1.543
1.105
909
1.197
900
702

Erweiterung 2016-17
Erweiterung 2015-16
Erweiterung
2015
Erweiterung
2015
Erweiterung
2011
Erweiterung
2011
Erweiterung
2011
Erweiterung
2011

AC
AC
AC
AC
AC
AC
AC
AC

325
573
505
942
211
334
192
318

Kita
Kita
Kita
Kita
Kita
Kita
Kita
Kita

1.678.1.320.1.700.2.051.1.122.1.155.855.954.nicht indexiert

Fremdeigentum
Krefelderstraße 199
Schagenstraße 60
Barbarastraße o. Nr.

in Gerwerbebau
Container
Container

2013
2012
2011

EnEV 09
EnEV 09
EnEV 09

2.139
957
590

Kita
Kita
Kita

Miete
Miete
Miete

2005 EnEV 02
2000 WSchV 95
1998 WSchV 95

301
633
806

Kita
Kita
Kita

1.636.1.123.1.600.-

vor Aachener Standard
Gut-Knapp-Str. 1a
Weisswasserstr. 10
In den Küpperbenden 2
*Bundesdurchschnitt Kindergärten hoher Standard 1. Quartal 2014

849

Erweiterung
Neubau
Neubau

Baukosten aus 1998-2005 indexiert

Vergleichch nicht sinnvoll da
Maßnahmen völlig
unterschiedlich

Stadt Aachen

Energetischer Standard

Anlage 1

BGF Gesamtfläche inkl.
Neu m²

Fragen 1,2 und 4 - Kitas nach Aachener Standard

Fragen 1,2 und 4 - Kitas nach Aachener Standard

Anlage 1

vor Aachener Standard
Städt. Kath. GS Jesuitenstr. 8
Städt. Montessori GS Reumontstr. 52
Städt. GHS u. Montessori GS Kaiserstraße

1.682
7.476
7.849

Bundesdurchschnitt Allgemeinbildende Schulen ** 1. Quartal 2014
Bundesdurchschnitt Sporthallen * 1. Quartal 2011

Pavillon
Sporthalle + OGS
Sporthalle

2009 EnEV 09
2008 EnEV 02
2007 EnEV 02

3.049
1.712
555
1.697
531
797
371
8.712

AC Gesamtschule
AC Gesamtschule
AC
Realschule
AC
Gymnasium
AC
Gymnasium
AC
Gymnasium
AC Grundschule

72 m² EnEV 09
1399 m² EnEV 02
746 m² EnEV 02

Grundschule
Grundschule
Hauptschule

1.106.1.592.2.622.1.766.2.558.2.311.1.623.1.558.-

300 + 400 Baukosten nach BKI
brutto €/m² BGF

⃝

1.995.1.842.1.341.- GU

Baukosten aus 2007-2009 indexiert

Bemerkungen

⃝ inkl. Umbau des Bestandes

300 + 400 Baukosten Aachen
brutto €/m² BGF

AC
AC
AC
AC
AC
AC
AC

Schulform

im Bau
im Bau
2014
2012
2012
2012
2011

Energetischer Standard

Klassenräume/ Mensa
Sporthalle
Mensa
Mensa
Mensa
Mensa
Pavillon

BGF zusätzlicher Gebäudeteil m²

Energetischer Standard

6.985
10.878
12.993
9.959
4.756
52.928

Bundesdurchschnitt Sporthallen * 1. Quartal 2014

7.357

Baujahr

4.Gesamtschule Aachen, Sandkaulstraße 75
Sporthalle 4. Gesamtschule, Sandkaulstraße 75
Städt. RS Im Gillesbachtal 35
Städt. Gymnasium Jesuitenstr. 9/11
Städt. Gymnasium Lütticher Str. 111a
Städt. Gymnasium Rhein-Maas-Str. 2
Städt. GGS Gleiwitzer Str. 10
Zwischensumme/ Durchschnittliche Baukosten

Anlage 2

Zusätzliche Nutzung

BGF Gersamtfläche inkl. Neu m²

Objekt

Fragen 1, 2 und 4 - Schulflächen und -kosten nach Aachener Standard

1.690.-*

1.520.-**

1.540.-***

Wärmeenergie pro Jahr
in kWh

Heizkosten in 20 Jahren
in €

Heizkosten in 30 Jahren
in €

Heizkosten in 40 Jahren
in €

20
85

Anlage 3
beheizte
Nettogrundfläche in m²

kWh/m²/a

AC
EnEV 09

Baukosten 300 + 400 in €

Energetischer Standard

Objekt

Fragen 3 - Mehrbaukosten - Minderenergiekosten durch Aachener Standard

694
694

13.880
58.990

26.107
110.956

46.224
196.453

73.260
311.354

3 % Energiekostensteigerung
Kita Laurentiusstraße 90
Baukostendifferenz 9%
Heizkostenersparnis
Kita Kalverbenden

AC
EnEV 09

20
85

Baukostendifferenz 9%
Heizkostenersparnis

1.267.650
1.153.561
114.089

1.988.000
1.809.080
178.920

981
981

19.616
83.368

84.849

150.229

238.094

36.896
277.639

65.327
277.639

103.535
440.024

240.743

212.312

336.489

32.127
136.539

64.552
274.346

117.369
498.819

104.412

209.794

381.450

45.404
192.965

91.229
387.721

165.873
704.958

147.561

296.492

539.085

5 % Energiekostensteigerung
Kita Laurentiusstraße 90

AC
EnEV 09

20
85

Baukostendifferenz 9%
Heizkostenersparnis
Kita Kalverbenden

AC
EnEV 09

Baukostendifferenz 9%
Heizkostenersparnis

20
85

1.267.650
1.153.561
114.089

1.988.000
1.809.080
178.920

694
694

981
981

13.880
58.990

19.616
83.368

Anlage 4

Energiestandards

Anlage 5

350
300

Wärmekennzahl kWh/m²a

250
200
150

+ PV

100
50
0

15

20

63,73

85

110

291

Passivhausstandard

Aachener
Standard

EnEV 2014
(01.01.2016)

EnEV 2009

Mittelwert
Bestandskita
Aachen

Beispiel:
Im Grüntal, AC
Maximalwert

+ PV =
Nullenergie