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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0194/WP17
öffentlich
12.05.2015
Dez. III / FB 61/300

Busanbindung in den Wohngebieten des Bezirks;
SPD-Antrag in der Bezirksvertretung Haaren vom 09.10.2013
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

17.06.2015

B3

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag gilt
damit als behandelt.

Vorlage FB 61/0194/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 05.06.2015

Seite: 1/3

Erläuterungen:
Im Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren "Busanbindung in den
Wohngebieten des Bezirks" wird um Prüfung gebeten, ob durch Ortsbusse die verschiedenen
Wohnquartiere des Bezirks besser an die Ortszentren und an das Busliniennetz auf den Hauptstraßen
angeschlossen werden können (Anlage 1). Hierfür sollen Einzelmaßnahmen entwickelt werden und
die zu erwartenden Kosten sowie das erwartete Fahrgastaufkommen geschätzt werden.
Im Rahmen der aktuellen Fortschreibung des Nahverkehrsplans wurde dieses Thema untersucht:
Eine Darstellung der Ist-Situation zeigt, dass es in Haaren drei Gebiete gibt (Überhaaren; Haarberg;
Atzenbenden), in denen nicht jede Bebauung im direkten Haltestelleneinzugsbereich von 300 Metern
liegt. Die Anwohner der beiden Gebiete im Osten (Haarberg) und Süden (Überhaaren) können durch
einen kurzen zusätzlichen Fußweg jedoch mehrere Haltestellen mit einem dichten Angebot erreichen.
Dies gilt nicht für die Bewohner des Gebietes Atzenbenden. Hier wird der zusätzliche Fußweg
deutlicher länger (siehe Anlage 2).
Um eine Erschließung mit Linienbussen beurteilen zu können, wurden sowohl die im Vorschlag eines
Bürgers genannten Straßen als auch weitere Straßen besichtigt und die Befahrbarkeit von
Linienbussen von der ASEAG geprüft. Als Resultat ist festzuhalten, dass die Wohngebiete nicht durch
einen Linienbus erschlossen werden können (Anlage 2). Eine Befahrbarkeit der Straßen im
Zweirichtungsverkehr ist aufgrund der baulichen Situationen und der Parksituation bei keiner der
untersuchten Straßen gegeben. Eine bessere Erreichbarkeit ist aus diesem Grund weder durch eine
Linienänderung noch durch die Einrichtung eines Ortsbusses zu erreichen.
Eine alternative Erschließung könnte durch einen Bürgerbus erfolgen. Aus Sicht der ASEAG ist das
Gebiet Atzenbenden das einzige in dem die Einrichtung eines Bürgerbusses als realistische
Alternative und mögliche Bedienform zu erachten ist. Ein solcher Bürgerbus muss jedoch in
Eigenregie und in Form eines Vereins eingerichtet und durchgeführt werden. Eine große
Informationsvielfalt bietet der Verein Pro Bürgerbus NRW. Eine der wesentlichen Aufgaben dieses
Vereins ist die „Unterstützung von neuen Bürgerbusprojekten durch Weitergabe von Informationen
und Vermittlung von Kontakten zu benachbarten oder beratenden Bürgerbusvereinen“. Weitere
Informationen sind unter www.pro-buergerbus-nrw.de zu den Punkten Förderung, Finanzierung,
Rechtliches, Versicherungen und vielen weiteren Themen erhältlich. Im Falle einer Vereinsgründung
bietet die ASEAG an, in beratender Form zur Verfügung zu stehen und die Wartung und
Instandhaltung für das vom Land mitfinanzierte Fahrzeug durchzuführen. Eine Beurteilung der
Durchführbarkeit ist pauschal nicht möglich. Ein erster Versuch eines Bürgerbusses in den Stadtteilen
Schmithof und Sief konnte aufgrund mangelnder ehrenamtlicher Fahrer nicht erfolgreich
abgeschlossen werden.
Ergebnis
In Bezug auf eine bessere Busanbindung in den Wohngebieten des Bezirks kann aufgrund der
Analyseergebnisse leider keine Maßnahme im heutigen Linienverkehr zur Verbesserung empfohlen

Vorlage FB 61/0194/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 05.06.2015

Seite: 2/3

werden. Bei der Einrichtung eines Bürgerbusses stehen Verwaltung und die ASEAG, wie oben bereits
erwähnt, gerne in beratender Form zur Verfügung. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Anlage/n:
Anlage 1: SPD-Antrag "Busanbindung in den Wohngebieten des Bezirks" vom 09.10.2013
Anlage 2: Befahrbarkeit der Straßen in Haaren (8 Seiten)

Vorlage FB 61/0194/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 05.06.2015

Seite: 3/3

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 01:
Aktuelle Erschließung:
Aktuell wird der Stadtteil Haaren auf 2 Hauptachsen erschlossen. Auf der Achse Prager Ring Kaninsberg besteht mit den Linien 11 und 21 ein 15 Minuten Takt. Auf der Achse Prager Ring –
Verlautenheide besteht mit den Linien 1 und 46 ein 30 Min Takt. Diese Achse wird zusätzlich mit
insgesamt 31 Fahrten pro Tag der Linie 16 verstärkt. Zusätzlich beginnt bzw. endet jeweils eine Fahrt
der Linie 30 in Haaren. Am südlichen Ende besteht ein weiteres Fahrtangebot in Richtung Aachen ab
der Haltestelle „Hüls Schulzentrum“ mit der Linie 43 im 60 Min Takt verstärkt durch Fahrten der
Linie 23. Eine dritte Fahrtmöglichkeit besteht im Süd-Osten an der Haltestelle „Hüls“. Diese liegt mit
etwa 750 Metern etwas abseits, bietet jedoch einen 15 Minuten Takt in Richtung Aachen. Im NordWesten ist das Gewerbegebiet Strangenhäuschen mit einem Fußweg über die Krefelderstraße
ausreichend angebunden.
Der Stadtteil Verlautenheide ist als Verlängerung der Achse Prager Ring – Verlautenheide bis Stolberg
mit der Linien 1 und mit der in Verlautenheide endenden Linie 46 im 30 Minuten Takt angebunden.
Die Haltestelle „Gut-Knapp-Straße“ wird von der Linie 16 bedient. Zusätzlich besteht ab der
Haltestelle „Verlautenheide Endstraße“ mit der Linie 57 eine weitere Fahrtmöglichkeit im 60 Minuten
Takt über Eilendorf nach Aachen.

Auf der folgenden Darstellung ist zu erkennen, dass nicht alle Bereiche des Stadtteils Haaren in einem
Haltestelleneinzugsgebiet von 300 Metern liegen. Im Bereich Verlautenheide ist dagegen eine
Flächendeckende Erschließung gegeben. Die Untersuchung sollte sich also auf den Bereich Haaren
beschränken.

1
VC Anbindung Stadtbereich Haaren Dokumentation – Bearbeitung Herr Blaumann, Stand 01.06.2015

Erschließungsmöglichkeit mit Hilfe von Linienbussen:
Um eine Erschließung mit Hilfe von Linienbussen durchführen zu können ist eine Beurteilung der zu
befahrenden Straßen nötig. Um bereits Informationen für weitere Maßnahmen (Ortsbus oder
Bürgerbus) bezüglich der Befahrbarkeit von Straßen zu erhalten sollten die im Folgenden genannten
Straßen analysiert und beurteilt werden.
Überhaaren (1):

Haarberg (2):

- Auf der Hüls
- Hofbornstraße
- Hofenburger Straße

- Kochstraße
- Bogenstraße
- Kreuzstraße
- Tonbrennerstraße
- Lindenweg
- Birkenweg
- Am Haarberg

Haaren Siedlungen (3):

- Würselner Straße
- Am Kaninsberg
- In den Atzenbenden
- Am Burgberg
- Friedenstraße
- Hergelsbendenstraße

Hier in Rot die zu beurteilenden Straßen

3
2
1
2
VC Anbindung Stadtbereich Haaren Dokumentation – Bearbeitung Herr Blaumann, Stand 01.06.2015

Bereich Überhaaren (1):
Bei einer Ortsbegehung am 30.12.2013 wurden die Straßen „Auf der Hüls“, „Hofbornstraße“ und
„Hofenburger Straße“ sowie die jeweils angrenzenden Kreuzungsbereiche besichtigt. Dabei wurden
folgende Punkte erkannt.
Die Straße Auf der Hüls ist im Bereich der Autobahnunterführung nur für Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen
befahrbar. Zudem weist die Straße eine Breite von nur 4,75 Metern auf.

Auf Grund der oben genannten Begebenheiten ist die
Straße
Auf der Hüls
somit
zwischen den
Kreuzungsbereichen
Charlottenburger
Allee
und
Hofbornstraße von einem Linienbus nicht zu befahren.

4,75m

Im weiteren Verlauf befinden sich
verkehrsberuhigende Maßnahmen in
Form von insgesamt drei „Berliner
Kissen“. Die hier verbaute Variante ist
über die gesamte Breite der Fahrbahn
angeordnet. Diese Variante ist zum
befahren mit einem Bus als nachteilig zu
betrachten, da der Bus diese nicht mittig
und ohne „Ruck“ überfahren kann. Die
Straße weist hier eine Breite von 5,0
Metern auf. Hier besteht das gleiche Problem wie oben bereits erwähnt. Die Befahrbarkeit im
Zweirichtungsbetrieb mit Bussen ist somit auf der kompletten Länge nicht zu gewährleisten.

5,00m

Der Kreuzungsbereich Hofbornstraße – AltHaarener Straße ist ebenfalls nicht für die
Befahrung durch Busse ausgebaut. Der Knoten ist
insgesamt schlecht einzusehen und ein Abbiegen
mit einem Bus ist nur unter Mitbenutzung der
gesamten
Fahrbahnbreite
und
ohne
Gegenverkehr und geparkten Fahrzeugen
möglich und somit nicht als befahrbar zu
betrachten.
Eine Erschließung des Bereiches Überhaaren mit Hilfe von Bussen ist somit ausgeschlossen.
3
VC Anbindung Stadtbereich Haaren Dokumentation – Bearbeitung Herr Blaumann, Stand 01.06.2015

Bereich Haarberg (2):
Bei einer Ortsbegehung am 07.01.2014 wurden die oben genannten Straßen im Bereich Haarberg
sowie die jeweils angrenzenden Kreuzungsbereiche besichtigt. Dabei wurden folgende Punkte
erkannt.
Die
Bogenstraße
ist
aufgrund
der
Parksituation und der Fahrbahnbreite von
7,00 Metern nur von der Haarener Gracht aus
in Richtung Alt-Haarener Straße befahrbar.
Eine bessere Erschließung der Randbereiche
wird hierdurch allerdings nicht erreicht.
Die Kreuzstraße ist aufgrund ihrer
Fahrbahnbreite von 6,00 Metern und der
vorhandenen Parksituation im unteren
Bereich der Kreuzstraße nur in Richtung Am
Haarberg befahrbar.

Kreuzstraße

Bogenstraße

Tonbrennerstraße

Ebenfalls nur in Richtung Am Haarberg zu befahren ist der
Lindenweg.
Am Haarberg

Lindenweg
Lindenweg
Die Straße am Haarberg ist ebenfalls nur in
Richtung Alt-Haarener Straße (Am Kaninsberg)
befahrbar. Von dort aus besteht jedoch nur die
Möglichkeit links in Richtung Haaren Denkmal
abzubiegen. Die Haltestelle Am Haarberg kann
somit nicht bedient werden.

Am Haarberg

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VC Anbindung Stadtbereich Haaren Dokumentation – Bearbeitung Herr Blaumann, Stand 01.06.2015

Abbiegesituation Am Haarberg auf die Alt-Haarener Straße: Hier müsste ein Halteverbot eingerichtet
werden.

Am Haarberg

Eine sinnvolle Erschließung des Bereiches Haarberg ist mit Linienbussen auf Grund der mangelnden
Befahrbarkeit der Straßen nicht zu erreichen.
Bereich Haaren Siedlungen (3):
Der Kreuzungsbereich Alt-Haarener Straße – Friedenstraße sowie der Kreuzungsbereich
Hergelsbendenstraße – Friedenstraße müssten baulich verändert werden, um eine Befahrung mit
Bussen zu ermöglichen. Somit ist eine Erschließung über diese Knoten mit Bussen nicht möglich.

Friedenstraße

Alt-Haarener Straße

Friedenstraße

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VC Anbindung Stadtbereich Haaren Dokumentation – Bearbeitung Herr Blaumann, Stand 01.06.2015

Die Würselner Straße ist aufgrund ihrer Fahrbahnbreite und der Parksituation nur in Richtung In den
Atzenbenden befahrbar.

Würselner Straße

Würselner Straße

Alt-Haarener Straße

In den Atzenbenden

Würselner Straße

Die Straße In den Atzenbenden ist auf Grund der Verkehrlichen Situation in der Würselner Straße nur
in Richtung Friedenstraße befahrbar. Zudem sind hier Verkehrsberuhigende Maßnahmen in Form
von Aufpflasterungen vorhanden.

In den Atzenbenden

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VC Anbindung Stadtbereich Haaren Dokumentation – Bearbeitung Herr Blaumann, Stand 01.06.2015

Der Kreuzungsbereich In den Atzenbenden – Friedenstraße und der weitere Verlauf der
Friedenstraße bis Strangenhäuschen sind als befahrbar zu betrachten. Hier sind ebenfalls
Aufplasterungen vorhanden. Auf Grund der oben genannten Einschränkungen ist auch hier die
Befahrbarkeit nur in Richtung Strangenhäuschen – Krefelder Straße möglich.
In den Atzenbenden

Friedenstraße

Eine sinnvolle Erschließung des Bereiches Haaren Siedlungen ist auf Grund der mangelnden
Befahrbarkeit der Straßen nicht zu erreichen.

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VC Anbindung Stadtbereich Haaren Dokumentation – Bearbeitung Herr Blaumann, Stand 01.06.2015

Die Folgende Übersicht zeigt noch einmal grafisch die Befahrbarkeit der Straßen im untersuchten
Gebiet:
Bedeutungen: orange mit Pfeil
befahrbar in bestimmte Richtung
rot
nicht befahrbar
gelber Punkt
zu prüfende Knoten
grüner Punkt
vorhandene Haltestellen

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H

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2

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VC Anbindung Stadtbereich Haaren Dokumentation – Bearbeitung Herr Blaumann, Stand 01.06.2015