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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 01/0058/WP17
öffentlich
19.08.2015

Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

26.08.2015

Rat

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen
Ratsanfragen bzw. zu einem Ratsantrag zur Kenntnis.

Vorlage FB 01/0058/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.08.2015

Seite: 1/2

Erläuterungen:
Zu diversen Ratsanfragen sowie zu einem Ratsantrag liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die
als Anlage beigefügt sind.
Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage in der Ratssitzung ausgeteilt.

Anlage/n:
Stellungnahmen

Vorlage FB 01/0058/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.08.2015

Seite: 2/2

Stellungnahme zur Ratsanfrage der Fraktion PIRATEN vom 06.06.2015:
Kosten und Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung bei NetAachen

Ausschließlich die NetAachen konnte dazu Stellung nehmen:
Zu 1): NetAachen, als kleiner regionaler Anbieter verfügt nicht über die Ressourcen, um zu jedem Stand eines
Gesetzesentwurfs dezidiert potentielle Kosten zu ermitteln. Entsprechende Beteiligungen an den
Gesetzgebungsverfahren erfolgen gebündelt über unseren Bundesverband Glasfaseranschluss e.V.. Eine
spezifische Kostenschätzung für den aktuellen Stand der Diskussion erfolgte für NetAachen bisher nicht.
Zu 2): Es gibt für die Vergangenheit keine spezifische Kostenerhebung für dieses Thema.
Zu 3) und 4): Auskünfte hierüber dürfen gemäß §17 G10-Gesetz bzw. §113 TKG nicht erteilt werden.
Zu 5) NetAachen wird sich weiter an geltendes Recht halten. Die konkrete Umsetzung können wir erst dann
festlegen, wenn klar ist, wie die gesetzliche Regelung konkret gestaltet ist.

Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der AfD-Ratsgruppe vom 15.06.2015:
Gutachten „Aachen-Strategie-Wohnen – Aktualisierung und teilräumliche Ausdifferenzierung“
für alle Aachener Bezirke

Zur o.a. Ratsanfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen:
1.

Warum wurde die jüngste Aktualisierung des besagten Gutachtens nur in Richterich und nicht für alle anderen
Stadtbezirke ebenfalls vorgestellt?
Das Gutachten „Aachen Strategie Wohnen – Aktualisierung und teilräumliche Ausdifferenzierung“ betrifft
grundsätzlich das gesamte Stadtgebiet der Stadt Aachen. Es wird in den zuständigen Fachausschüssen, hier
insbesondere dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss und dem Planungsausschuss, diskutiert. Hieraus
resultierende Grundsatzentscheidungen werden abschließend vom Rat zu beschließen sein. Die in dem Gutachten
dargestellte Bevölkerungsprognose und die sich daraus ergebenden Neubau- sowie Flächenbedarfe betrifft
selbstverständlich das gesamte Gebiet Stadt Aachen.
Ganz besonders betroffen ist aber der Stadtbezirk Richterich. Hier wird das Neubaugebiet Richtericher Dell
geplant. Das gesamte Plangebiet umfasst eine Fläche von 37 ha, hier könnten insgesamt 870 Wohneinheiten
entstehen. Vor diesem Hintergrund widmet das Gutachten dem Plangebiet Richtericher Dell ein eigenes Kapitel
(teilräumliche Ausdifferenzierung). Bei dem Plangebiet handelt es sich zweifelsohne um die letzte große
Neubaureserve im Stadtgebiet Aachen. Von daher informierte die Verwaltung in Abstimmung mit der Politik, neben
den o.g. Fachausschüssen zusätzlich die Bezirksvertretung Richterich in ihrer Sitzung vom 06.05.2015 über die
Ergebnisse des Gutachtens, hier mit besonderem Blick auf das geplante Neubaugebiet.

2.

Wie erklärt sich die große Diskrepanz im aktualisierten Quaestio-Gutachten zwischen der auf Seite 20 als Zensus2011 angegebenen Anzahl von 136.790 Haushalten in Aachen und der im Zensus 2011 tatsächlich für
denselben Zeitraum ermittelten Anzahl von lediglich 127.396 Haushalten?
Der Satz „Lediglich die Gesamtzahl der Aachener Haushalte ist in den Ergebnissen des Zensus mit
136.790 angegeben“ ist nicht korrekt. Tatsächlich handelt es sich um die Zahl aus der Haushaltegenerierung aus
dem Melderegister, welche dem Wohnungsmarktbericht 2012 entnommen wurden. Es handelt sich lediglich um
eine falsch eingefügte Zahl ohne rechnerische Konsequenz. In den Berechnungen sind die Zensusergebnisse
der Haushaltszahlen, ebenso wie die der Bevölkerungszahlen nicht berücksichtigt. Rechnungsgrundlage aller
Prognosen bilden die Zahlen des Melderegisters.

Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der AfD-Ratsgruppe vom 29.06.2015 Toner- Feinstaubbelastung in der Verwaltung

Zu 1:
Trotz bisher fehlenden gesicherten Erkenntnissen, dass Drucker- und Kopiereremissionen zu gesundheitlichen
Schäden der entsprechend Exponierten führen können, werden folgende Maßnahmen umgesetzt bzw. auf
folgende Komponenten geachtet:
-Drucker und Kopiergeräte haben ein CE- und GS-Zeichen, eine Konformitätserklärung, sowie das Zeichen "Der
blaue Engel"
-Aufstellung der Geräte nur in gut belüfteten Räumen
-vor allem Gruppendrucker sowie Kopiergeräte sollten nur in separaten Räumen bzw. Fluren aufgestellt werden
-Verwendung von geschlossenen Tonerkartuschen, um ein Nachfüllen des Pulvers ohne Berühren oder
Einatmen des Pulvers vornehmen zu können.
Zu 2:
Bei ca. 1.650 PC Arbeitsplätzen in der Allgemeinverwaltung –ohne Eigenbetriebe- sind 950 Drucker im Einsatz.
Ca. 90 % sind Laserdrucker, ca. 10 % Tintenstrahldrucker. Bei den Laserdruckern sind fast nur Lexmark-Druckerbei den Tintenstrahldruckern meistens HP und Canon-Drucker installiert.

Zu 3:
In der Regel hat jedes Büro einen Arbeitsplatz Laserdrucker; dort wo es möglich ist, steuern mehrere
Arbeitsplätze einen Drucker an. Im Bürgerservice (ca. 50 AP) besteht der Zugriff auf einen Laserdrucker und
jeder AP hat einen Tintenstrahldrucker.

Zu 4:
Die Beschaffung der Verbrauchsmaterialien erfolgt dezentral je Fachbereich über eine Internet-Plattform.
Zusätzlich kann bei Bedarf auch Verbrauchsmaterial im normalen Handel beschafft werden. Daher ist es nicht
möglich, die Tonerkosten je 1.000 Seiten zu ermitteln
Zu 5:
Bisher sind keine Anfragen der Mitarbeiterschaft bekannt, die aus Sorge nach ihrer Gesundheit nach Alternativen
fragen.
Aus eigenen Überlegungen der Verwaltung heraus, wurde aus Gründen des Gesundheitsschutzes im
Fachbereich Personal und Organisation (Verwaltungsgebäude Adalbertsteinweg) aktuell ein Pilotprojekt
„Druckerkonsolidierung“ initiiert.
Es wurden 7 Etagendrucker für 115 AP installiert.
Erste Zielvorgabe ist es 40 % der Arbeitsplatzdrucker einzusparen. Das Projekt startete im Oktober 2014. Der
aktuelle Zielerreichungsgrad für die zuvor genannte Zielvorgabe beträgt 47 %.
Eine sanfte Migration (d.h. der Abzug eines Druckers erfolgt, wenn dieser defekt ist oder wenn das
Verbrauchsmaterial aufgebraucht ist) wird durchgeführt.
Der Ausdruck an einem der Zentralgeräte erfolgt erst dann, wenn sich der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin sich mit
der Zeiterfassungskarte (sog. Legic-Karte, die auch für den Zugang zum Haus genutzt wird) oder durch Eingabe
einer persönlichen PIN am Gerät identifiziert habe. Der Ausdruck kann an jedem Kopierer im Haus erfolgen.
Begründete Ausnahmen für Einzelplatzdrucker werden, nach Prüfung eines vorgegebenen Kriterienkatalogs,
zugelassen.
Nach Abschluss des Piloten erfolgt eine Ausweitung der Druckerkonsolidierung auf die gesamte Stadtverwaltung.
Hierbei sind dann fachbereichsspezifische Anforderungen gemäß des Kriterienkatalogs gesondert abzuprüfen.

Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der AfD vom 29.06.2015 Sicherheit der IT-Infrastruktur/Wirtschaftsspionage vom 29.06.2015

zu 1: Angriffszahlen und Erbeutete Daten:
Eine Gefährdungslage für die IT-Systeme ist hinsichtlich des Angriffspotenzials als gegeben zu betrachten. Potentielle
Angriffszahlen teilt regio iT nicht mit. So kann z.B. das Bombadieren eines Servers mit tausenden von Anfragen (Sog.
Denial-of-Service-Attacke) auch als einzelner Angriff gewertet werden. Im Vordergrund steht aber auch nicht die Zahl der
Angriffsversuche sondern vielmehr deren Qualität.
Bislang ist dem Informations- und Kommunikationsmanagement kein Fall von unberechtigtem Datenzugriff bekannt
geworden.
zu 2: Auswirkungen eines möglichen Angriffs (hier wird der Ist-Zustand dargestellt, der belegt, dass ein
umfassendes Sicherheitsnetz besteht)
Die Auswirkungen eines erfolgreichen Angriffs können vielschichtig sein und reichen vom Ausfall bis hin zur Übernahme von
Systemen. In diesem Bewusstsein ist Informationssicherheit nicht nur eine Frage der Technik, sondern hängt in erheblichem
Maße von den organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen ab.
Derzeit setzt das IT- und Kommunikationsmanagement IT-Sicherheitsstandards um. Es analysiert in einem permanenten ITSicherheitsprozess die Risiken für die Informationstechnologie und reagiert mit organisatorischen und technischen
Maßnahmen auf die Herausforderungen eines sich ständig wandelnden IT-Umfeldes.
Im Rahmen der IT-Sicherheit bestehen bereits konkrete Regularien, wie z.B. Dienstanweisungen zur Benutzung und
Behandlung von elektronischer Post und des Internets. Darüber hinaus erfolgen gesonderte Hinweise (z.B. über
Intranetveröffentlichungen) zum Umgang mit Spam-Mails.
Ebenso sind der allgemeine Einsatz von Hard- und Software und deren berechtigte Nutzung in einer Dienstanweisung
geregelt.
Auf technischer Seite werden zudem Maßnahmen eingesetzt, die hohe Sicherheitsstandards bieten.
So erfolgt der Einsatz mobiler Endgeräte über eine Managementlösung, mit der die Endgeräte aus der Ferne administriert
werden können.
Windows- und Virenscanner-Updates werden in regelmäßigen Abständen nach Vorprüfung durch regio iT auf die Clients und
Server verbracht, die damit auf einem aktuellen Stand gehalten werden. Software wird grundsätzlich nach Prüfung durch
regio iT passend vorkonfiguriert von zentraler Stelle auf den Clients installiert. Fernwartungszugriffe auf die städtische ClientSysteme durch regio iT erfolgt nur nach individueller Bestätigung des betroffenen städt. Mitarbeiters.
Umgesetzte Vorgaben erzwingen sichere Passworte und deren regelmäßige Änderung in den eingesetzten Verfahren.
Grundsätzlich arbeiten die Benutzer nicht mit administrativen Rechten.
Der grundsätzliche Zugang zu Internetseiten ist für autorisierte Benutzer frei geschaltet, wobei eine Filterung z.B.
gewaltverherrlichende oder pornografische Inhalte ausschließt. Einige wenige User erhalten aufgrund besonderer
dienstlicher Anforderungen in Ausnahmefällen einen ungefilterten Zugang zu Internetseiten.
Eingehende e-Mails werden bereits vor der Zurverfügungstellung auf den Clients auf schädlichen Inhalt gescannt, und
entsprechend behandelt.
Die serverbasierten Daten der Stadt Aachen werden gesondert in einem speziellen Bereich des Rechenzentrums bei regio iT
vorgehalten.

Die Benutzer erhalten einen reglementierten Zugriff auf die von Ihnen benötigten Daten, die auf den Servern (Novellserver
inkl. GroupWise und Archiv) gespeichert sind.
Diese werden regelmäßig vollständig bzw. inkrementell (aufgrund eines Sicherungskonzeptes) gesichert. Die für die
vollständige Sicherung erforderlichen Datensicherungsbänder werden ausgelagert.
Die IT-Notfallvorsorge umfasst Maßnahmen, die auf die Betriebsfähigkeit von IT-Systemen ausgerichtet sind.
Die städtische IT-Umgebung basiert in vielen Bereichen auf Dienstleistungen und IT-Strukturen der regio iT. Insoweit greifen
bei regio iT vorhandene proaktive und reaktive Konzepte. Proaktiv bildet regio iT über Leitfäden zur Konfiguration und
Betrieb inkl. Monitoring von IT-Systemen einen sicheren Betrieb ab, der grundsätzlich potentielle Angreifer abwehrt. Im Falle
eines erfolgreichen Angriffs würde reaktiv eine Schadensbegrenzung z.B. durch Abtrennen der Systeme erfolgen.
Die IT-Landschaft wird durch Firewallstrukturen vor Angriffen geschützt. Darüber hinaus trennt regio iT die Kundennetze
grundsätzlich voneinander. Ferner wird im Rahmen des Internetverkehrs Inhalt auf schädlichen Code geprüft. Bekannter
Schadcode wird erkannt und abgewehrt. Unbekannter Code wird auf Malware, Zero-Day-Attacken und Advanced Persistent
Threats geprüft, indem sie diesen Code in einer virtuellen sicheren Umgebung ausführt und entsprechend behandelt.
zu 3 - finanzielle, personelle und sachliche Ausstattung:
Die Aufgabe wird im Bereich Informations-und Kommunikationsmanagement wahrgenommen.
Die sachliche Ausstattung entspricht den aktuellen sicherheitstechnischen Anforderungen.
zu 4 - Kenntnis der Verwaltung, dass Aachener Unternehmer oder Forschungseinrichtungen Opfer von Angriifen
waren:
Hierzu liegen dem Informations- und Kommunikationsmanagement keine Informationen vor.

Ratsantrag der Fraktion GRÜNE im Rat der Stadt vom 20.04.2015 (Grüne 14/2015)
Nr. 77/17
Kommunalen Investitionsfond des Bundes für Aachen nutzen
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
informierte Mitte April im Rahmen des jährlichen „Stadtgespräches Städtebauförderung“ die Vertreter
der Stadt Aachen, dass die Bundesregierung einen „Kommunalen Investitionsfonds“ für die Jahre 2015
– 2018 mit einem Volumen von 3.5 Mrd. € einrichten will. Schwerpunkt der Förderung aus diesem
Investitionsfonds sollen demnach energetische Maßnahmen an Gebäuden sein.
Das Finanzministerium des Landes Nordrhein Westfalen hat am 24. Juni 2015 den Entwurf der
Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen
finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitonsförderungsgesetz – KInvFöG NRW) eingebracht.
Im Rahmen der Verteilung der Mittel, die auf das Land NRW entfallen (1.125 Mrd. €) ist aktuell ein
Betrag in Höhe von insgesamt 14.7 Mio € für die Stadt Aachen vorgesehen.
Die Finanzhilfen werden trägerneutral für Maßnahmen in folgenden Bereichen gewährt:
1. Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur
a) Krankenhäuser
b) Straßen, beschränkt auf Lärmbekämpfung (auch Maßnahmen zur Bekämpfung von
Schienen und Industrielärm; Förderbereichserweiterung durch Städtetag)
c) Städtebau, einschließlich des altersgerechten Umbaus und Barriereabbaus (auch im
ÖPNV, Klarstellung durch Städtetag), ohne Abwasser und öffentlicher Personennahverkehr
d) Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen
Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels
e) Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen
f) Brachflächenrevitalisierung als Teil von Städtebaumaßnahmen (Klarstellung durch
Städtetag)
2. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur
a) Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur
b) Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur
c) Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der
Weiterbildung
3. Investitionen mit dem Schwerpunkt Klimaschutz
Die Bezirksregierung wird in Kürze die Verteilungsquote der Mittel auf die 3 Bereiche bekanntgeben.
Derzeit identifizieren die betroffenen Fachbereiche potentielle Maßnahmen. Diese werden dem
Verwaltungsvorstand vorgestellt und sodann eine Vorlage für den Rat der Stadt erstellt, in dem diese
Projekte vorgestellt werden und seitens der Politik eine entsprechende Priorisierung vorgenommen
werden kann. Die Bauverwaltung geht davon aus, dass die Abwicklung des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in ähnlicher Form erfolgt, wie es in den Konjunkturpaketen I
und II vorgesehen war.