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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 45/0125/WP17
öffentlich
05.08.2015
45/200

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung für den Rat der
Stadt Aachen gem. § 60 GO NRW
KiTa Kalverbenden - Übernahme der nicht über KiBiz
refinanzierbaren Mietkosten (Kaltmiete)
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

26.08.2015
08.09.2015

Rat
KJA

Entscheidung
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Rat genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung zur Übernahme der nicht über KiBiz
refinanzierbaren Mietkosten (Kaltmiete) der KiTa Kalverbenden.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Dringlichkeitsentscheidung zur Übernahme der nicht
über KiBiz refinanzierbaren Mietkosten (Kaltmiete) der KiTa Kalverbenden zur Kenntnis.

Vorlage FB 45/0125/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 1/3

finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterung

Vorlage FB 45/0125/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 2/3

Erläuterungen:
Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
(GO NW)
Veranlassung
Eine Entscheidung im Hinblick auf die Vertragsgestaltung und damit verbunden eine Entscheidung
über die Höhe der Mietkosten wurde nach umfangreichen Abstimmungen zwischen E 26, FB 20, FB
45 und Dezernat II am 09.07.2015 getroffen und kommuniziert.
Ein politischer Beschluss zur Übernahme der Mietkosten konnte daher in der Vorlage zur KiTa
Kalverbenden aus März 2015 (FB 45/0068/WP17) noch nicht erfolgen.
Gleichzeitig ist der politische Beschluss im Hinblick auf die Übernahme der Mietkosten für die AWO
als Träger erforderlich, damit die Finanzierung der Kaltmiete sichergestellt ist und ein Mietvertrag zum
Zeitpunkt der Inbetriebnahme der KiTa Kalverbenden zum 01.08.2015 abgeschlossen werden kann.
Eine Dringlichkeitsentscheidung war aus folgenden Gründen erforderlich:
Vor Inbetriebnahme und Übergabe der Einrichtung an die AWO ist es zwingende Voraussetzung,
dass ein abgestimmter und unterschriebener Mietvertrag vorliegt.
Es ist geplant, dass die KiTa Kalverbenden zum Start des neuen KiTa-Jahres (01.08.2015) zunächst
mit drei U3 Gruppen in Betrieb geht. Im weiteren Verlauf werden fünf KiTa-Gruppen in der Einrichtung
starten.
Die Plätze wurden in der KiTa-Bedarfsplanung für 2015/2016 an das Land gemeldet.
Von Seiten der AWO wurden mit Blick auf den Start zum 01.08.2015 bereits Personaleinstellungen
vorgenommen.
An Eltern sind Platzzusagen vergeben worden.
Es besteht daher ein großer Handlungsdruck den Mietvertrag zwischen dem E 26 und der AWO bis
zur beabsichtigten Inbetriebnahme zum 01.08.2015 abzuschließen.
Für den Träger (AWO) ist die Sicherstellung der Finanzierung der Kaltmietkosten die Grundlage dafür,
dass er den Mietvertrag mit der Stadt Aachen abschließt, da er sich damit finanziell verpflichtet, die
dort genannten Kosten zu tragen.
Um dies zu gewährleisten, ist ein entsprechender politischer Beschluss dringend erforderlich.
Die Dringlichkeitsentscheidung ist von den Fraktionen CDU und SPD unterzeichnet worden.
Um die Details dieser Dringlichkeitsentscheidung mit allen Fraktionen zu erläutern, wird am
20.08.2015 im Dezernat IV mit den jugendpolitischen Sprechern aller Fraktionen ein Gesprächstermin
stattfinden.
Anlage/n:
Dringlichkeitsentscheidung inkl. 3 Anlagen
Vorlage FB 45/0125/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

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