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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 11/0064/WP17
öffentlich
FB 11/310
06.05.2015
Herr Braunleder

Entfristung der derzeit bestehenden befristeten
Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der Kinderpfleger/innen
und Erzieher/innen
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

11.06.2015

PVA

Kenntnisnahme

Finanzielle Auswirkungen:
keine (s. Erläuterungen)

Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass fortlaufend die ab dem
01.01.2014 eingestellten und in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis stehenden
Kinderpfleger/innen und Erzieher/innen, abhängig von der persönlichen und fachlichen Eignung,
möglichst weitgehend in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse übernommen werden, sofern das
Beschäftigungsverhältnis länger als ein Jahr besteht.

Vorlage FB 11/0064/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.07.2015

Seite: 1/2

Erläuterungen:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.11.2014 die Verwaltung
beauftragt, die bis zum 31.12.2013 eingestellten und in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis
stehenden Kinderpfleger/innen und Erzieher/innen, abhängig von der persönlichen und fachlichen
Eignung, möglichst weitgehend in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse zu übernehmen.
Hintergrund war zum einen, dass durch die unbefristete Übernahme der Erzieherpraktikant/innen im
Anschluss an das Jahrespraktikum bei entsprechender persönlicher und fachlicher Eignung in
unbefristete Arbeitsverhältnisse, dieser Umstand gegenüber den bereits ausgebildeten und in
befristeten Arbeitsverhältnissen stehenden Kolleginnen und Kollegen als Ungleichbehandlung
empfunden werden könnte und zum anderen aus mehreren Gründen mit einem erheblichen
Fachkräftemangel zu rechnen ist. Daher sollte solch qualifiziertes Personal an den Arbeitgeber Stadt
Aachen gebunden und ein attraktives (unbefristetes) Beschäftigungsverhältnis angeboten werden.
Weiterhin sollten durch die Entfristungen künftig Ausfälle wie beispielsweise durch längere
Erkrankungen, Mutterschutz, Elternzeit etc. dann mit Kräften in Dauerbeschäftigungsverhältnissen
kompensiert werden, anstatt mit eigens für diese Vertretung eingestellten Kräften.
Im Laufe des Jahres 2014 war die Einstellung weiterer 20 bereits ausgebildete Kinderpfleger/innen
und 38 Erzieher/innen in befristeten Arbeitsverhältnissen in den städtischen Tageseinrichtungen für
Kinder sowie Offenen Ganztagsschulen notwendig, um den Fachkräftebedarf zu kompensieren.
Da die Erzieherpraktikantinnen und -praktikanten weiterhin im Anschluss an das Jahrespraktikum bei
entsprechender persönlicher und fachlicher Eignung in unbefristete Arbeitsverhältnisse übernommen
werden, wohingegen die seit dem 01.01.2014 eingestellten und bereits ausgebildeten Kräfte sich
weiter in befristeten Arbeitsverhältnissen befinden, beabsichtigt die Verwaltung, auch diesen Kräften
ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis anzubieten, sofern die persönliche und fachliche Eignung
vorliegt und das Beschäftigungsverhältnis länger als ein Jahr besteht.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich durch die Entfristungen insofern nicht, da sich befristete
Beschäftigungsverhältnisse grds. kostenneutral zu unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen
verhalten, sofern sich der Bedarf an Fachkräften adäquat zur Anzahl der unbefristeten Kräfte verhält.
Künftig wird die Anzahl der Erzieher/innen in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen weiterhin
durch eine bedarfsorientierte Einstellung von Erzieher/innen im Anerkennungsjahr reguliert werden.
Der Personalrat der allgemeinen Verwaltung wurde gem. § 65 Abs. 1 Satz 1 LPVG über diese
Maßnahme unterrichtet.

Vorlage FB 11/0064/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.07.2015

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