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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 01/0047/WP17
öffentlich
19.06.2015

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der
Stadt vom 20.05.2015 (öffentlicher Teil)
Beratungsfolge:
Datum

TOP:__
Gremium

Kompetenz

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt genehmigt die Niederschrift über die Sitzung es Rates der Stadt vom 20.05.2015
(öffentlicher Teil).

Anlage/n:
Niederschrift vom 20.05.2015 (öffentlicher Teil)

Vorlage FB 01/0047/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 19.06.2015

Seite: 1/1

1

Der Oberbürgermeister

Niederschrift
öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
19. Juni 2015
Sitzungstermin:

Mittwoch, 20.05.2015

Sitzungsbeginn:

17:00 Uhr

Sitzungsende:

19:15 Uhr

Ort, Raum:

Sitzungssaal des Rates, Rathaus

Anwesende:
Oberbürgermeister Marcel Philipp
Ratsherr Simon Adenauer
Ratsherr Harald Baal
Ratsherr Sait Başkaya
Ratsherr Manfred Bausch
Ratsherr Friedrich Beckers
Ratsfrau Ellen Begolli
Ratsfrau Aida Beslagic
Ratsherr Georg Biesing
Ratsherr Peter Blum
Ratsfrau Uschi Brammertz
Ratsherr Holger Brantin
Ratsfrau Gaby Breuer
Ratsherr Josef Hubert Bruynswyck
Ratsherr Dieter Claßen
Ratsherr Ferdinand Corsten
Ratsherr Ralf Demmer
Ratsherr Hans Leo Deumens
Ratsfrau Elke Eschweiler

«SINAME»

Ausdruck vom: 19.06.2015
Seite: 1/31

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Ratsherr Achim Ferrari
Ratsherr Wilfried Fischer
Ratsherr Alexander Gilson
Ratsfrau Sabine Göddenhenrich-Schirk
Ratsfrau Ulla Griepentrog
Ratsherr Wilhelm Helg
Ratsherr Heiner Höfken
Ratsfrau Rosa Höller-Radtke
Ratsfrau Tina Hörmann
Ratsherr Klaus-Dieter Jacoby
Bürgermeister Björn Jansen
Ratsfrau Fabia Kehren
Ratsfrau Eleonore Keller
Ratsfrau Maria Keller
Ratsherr Rolf Kitt
Ratsherr Christian Krenkel
Ratsherr Prof. Dr. Tobias Kronenberg
Ratsherr Bernd Krott
Ratsherr Manfred Kuckelkorn
Ratsherr Ernst-Rudolf Kühn
Ratsfrau Lisa Lang
Ratsfrau Dr. Elisabeth Lassay
Ratsherr Jörg Hans Lindemann
Ratsherr Boris Linden
Ratsfrau Daniela Lucke
Ratsherr Jochen Luczak
Ratsfrau Iris Lürken
Ratsherr Harro Mies
Ratsherr Markus Mohr
Ratsfrau Sigrid Moselage
Ratsherr Hans Müller
Ratsfrau Mara Müller
Ratsherr Wolfgang Palm
Ratsherr Jonas Paul
Ratsherr Hermann Josef Pilgram

«SINAME»

Ausdruck vom: 19.06.2015
Seite: 2/31

3

Ratsfrau Hildegard Pitz
Ratsfrau Claudia Plum
Ratsherr Norbert Plum
Ratsherr Udo Pütz
Ratsherr Michael Rau
Ratsfrau Sibylle Reuß
Ratsfrau Ye-One Rhie
Bürgermeisterin Dr. Margrethe Schmeer
Ratsherr Markus Schmidt-Ott
Ratsherr Jürgen Schmitz
Ratsherr Horst Schnitzler
Ratsherr Michael Servos
Ratsherr Karl-Heinz Starmanns
Ratsfrau Clea Stille
Ratsherr Marc Teuku
Ratsfrau Ulla Thönnissen
Ratsherr Peter Tillmanns
Ratsherr Jakob von Thenen

Abwesende:
Ratsfrau Ursula Epstein

entschuldigt

Ratsfrau Renate Linsen von Thenen

entschuldigt

Bürgermeisterin Hilde Scheidt

entschuldigt

Ratsherr Karl Schultheis

entschuldigt

Ratsfrau Dr. Heike Wolf

entschuldigt

Stimmzähler:
Ratsherr Ralf Demmer
Ratsfrau Sabine Göddenhenrich-Schirk

«SINAME»

Ausdruck vom: 19.06.2015
Seite: 3/31

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von der Verwaltung:
Herr Dr. Barth

Beigeordneter, Dez. V

Frau Grehling

Stadtdirektorin, Dez. II

Frau Schwier

Beigeordnete, Dez. IV

Herr Prof. Dr. Sicking

Beigeordneter, Dez. VI

Herr Beckers

Fachbereich Presse und Marketing

Herr Berg

Fachbereich Verwaltungsleitung

Herr Büttgens

Fachbereich Presse und Marketing

Frau Bortz

Gebäudemanagement

Frau Damen

Fachbereich Verwaltungsleitung

Herr Dohmen

Beteiligungscontrolling

Herr Emmerich

Fachbereich Rechnungsprüfung

Herr Emonts

Fachbereich Soziales und Integration

Herr Feiter

Fachbereich Immobilienmanagement

Herr Hermanns

Fachbereich Steuern und Kasse

Herr Hotz

Stadttheater und Musikdirektion

Herr Kind

Fachbereich Finanzsteuerung

Herr Kolobajew

Dezernat II

Frau Lammers

Fachbereich Recht und Versicherung

Herr Larosch

Bauverwaltung

Herr Lohe

Fachbereich Verwaltungsleitung

Herr Rüber

Stadttheater und Musikdirektion

Herr Schavan

Gebäudemanagement

Herr Ehanantarajah

Piraten-Fraktion

Herr Hansen

FDP-Fraktion

Herr Klopstein

Fraktion Die Linke

Frau Krott

CDU-Fraktion

Herr Ludwig

Grüne Fraktion

Herr Rahn

SPD-Fraktion

als Schriftführerin:
Frau Schulz

«SINAME»

Fachbereich Verwaltungsleitung

Ausdruck vom: 19.06.2015
Seite: 4/31

5

Tagesordnung:
Öffentlicher Teil

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 22.04.2015

3

Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

4

Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen

5

Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 395 für den Planbereich im Stadtbezirk AachenMitte im Bereich der Kreuzung Reumontstraße, Südstraße und Mozartstraße
hier:

Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

Vorlage: FB 61/0185/WP17

6

Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 407 für den Planbereich im Stadtbezirk AachenMitte im Bereich zwischen Hirschgraben, Pontdriesch und Bergdriesch
hier:

Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

Vorlage: FB 61/0186/WP17

7

Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 408 für den Planbereich im Stadtbezirk AachenMitte im Bereich zwischen Seilgraben, Bergdriesch, Rochusstraße und Martinstraße
hier:

Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

Vorlage: FB 61/0187/WP17

8

Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 409 für den Planbereich im Stadtbezirk AachenMitte im Bereich der linken Seite des Seilgrabens zwischen Minoritenstraße, und
Neupforte
hier:

Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

Vorlage: FB 61/0188/WP17

«SINAME»

Ausdruck vom: 19.06.2015
Seite: 5/31

6

9

I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 896 - Weststraße - für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Weststraße, Halifaxstraße und
Bahnanlagen
hier:

Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

Vorlage: FB 61/0170/WP17-1

10

Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 531 - Heerlener Straße / Valkenburger Straße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Valkenburger
Straße und Heerlener Straße
hier:

Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

Vorlage: FB 61/0172/WP17-1

11

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von
Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von
Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)
hier: 5. Änderungssatzung
Vorlage: FB 45/0087/WP17

12

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und
Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe
der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen)
hier: 6. Änderungssatzung
Vorlage: FB 45/0088/WP17

13

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern
in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von
Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)
hier: 3. Änderungssatzung
Vorlage: FB 45/0089/WP17

14

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Neuausbau der
Teileinrichtung "Oberflächenentwässerung" der Erschließungsanlage Scheibenstraße
von Oberstraße bis Hein-Janssen-Straße (verkehrsberuhigter Bereich)
Vorlage: B 03/0029/WP17

«SINAME»

Ausdruck vom: 19.06.2015
Seite: 6/31

7

15

Änderung der Satzung für die städtischen Wochenmärkte Marktsatzung
(Wochenmarktsatzung)
Vorlage: FB 23/0077/WP17

16

Wirtschaftsplan 2015/2016 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen
Vorlage: E 46/47/0006/WP17

17

Vorläufiger Wirtschaftsplan 2016/2017
von Stadttheater und Musikdirektion Aachen
Vorlage: E 46/47/0007/WP17

18

Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen - Sief
Vorlage: E 26/0013/WP17

19

a)

Erweiterung der Bewohnerparkzone 'Z' (Zollernstraße) und Einrichtung der

Bewohnerparkzone 'V' (Viktoriaallee / Oppenhoffallee)
b)

3. Nachtrag zur Parkgebührenordnung

Vorlage: FB 61/0126/WP17

20

Investorenmodell Eisenbahnweg "Guter Freund" - Einrichtung einer 5-gruppigen
Kindertagesstätte
Vorlage: FB 45/0107/WP17

21

Fortentwicklung der Städteregion - Ergänzende Vereinbarung zur
Finanzierungssystematik mit Anlage
Vorlage: Dez II/0002/WP17

22

Anfragen

23

Umbesetzung von Ausschüssen und anderen Gremien

«SINAME»

Ausdruck vom: 19.06.2015
Seite: 7/31

8

24

Mitteilungen der Verwaltung und Ratsanträge

25

Resolution des Rates der Stadt Aachen: Unverzügliche und dauerhafte Abschaltung des
belgischen Kernkraftwerks Tihange;
Gemeinsamer Antrag zur Tagesordnung der Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNE, DIE
LINKE, FDP und PIRATEN vom 06.05.2015
Vorlage: FB 01/0041/WP17

26

Annahme einer Schenkung;
Ersatz des Kronleuchters im Vorzimmer des Oberbürgermeisters/Büro des Fachbereichs
Verwaltungsleitung durch einen Linsenleuchter entsprechend Foyer, Ratssaal und
Oberbürgermeister-Büro sowie Anschaffung von Garderobenschränken und -Theke für
die Oberbürgermeister-Rathausgarderobe durch den Rathausverein Aachen e.V.
Vorlage: FB 01/0039/WP17

27

Entwurf der Jahresrechnung 2013
Vorlage: FB 20/0030/WP17

Nichtöffentlicher Teil

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Ausdruck vom: 19.06.2015
Seite: 8/31

9

1

Bericht aus der Vertretung der Stadt in Unternehmen und Einrichtungen:

2

Bürgschaftsangelegenheiten:

3

Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen

4

Neuvergabe der Außenwerbekonzession für hinterleuchtete Wirtschaftswerbung ab dem
01.01.2016 bzw. 18.08.2018
Vorlage: FB 23/0093/WP17

5

Personalangelegenheiten:

6

Grundstücksangelegenheiten:

7

Aachener Stadion Beteiligungs GmbH (ASB) - Änderung des Gesellschaftsvertrages
Vorlage: B 06/0021/WP17

8

Anpassung des Gesellschaftsvertrages der E.V.A. und der Satzung der ASEAG i.V. mit
der geplanten Direktvergabe der ÖPNV-Leistungen an die ASEAG in 2017 und Abschluss
einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Stadt Aachen und Städteregion
Aachen
Vorlage: B 06/0022/WP17

«SINAME»

Ausdruck vom: 19.06.2015
Seite: 9/31

10

«SINAME»

Ausdruck vom: 19.06.2015
Seite: 10/31

11

--------------Der Rat fasste die nachstehenden Beschlüsse.
Auf den später erscheinenden Sitzungsbericht, der den Gang der Verhandlungen des öffentlichen Teils
der Sitzung im Wortlaut wiedergibt, wird Bezug genommen
----------------

Protokoll:
Öffentlicher Teil

zu 1

Eröffnung der Sitzung

Der Oberbürgermeister begrüßt die Anwesenden zur 11. Sitzung des Rates der Stadt und gratuliert den
Ratsherren Krott, Paul, Mies sowie Frau Reinartz zu deren Geburtstagen.
Er verweist auf die Einladung, den Nachtrag wie auf die Tischvorlagen und erklärt, dass verwaltungsseitig
Tagesordnungspunkt 27 im öffentlichen Teil sowie Tagesordnungspunkt 2 im nichtöffentlichen Teil
entfallen könne.

Ratsfrau Griepentrog, Sprecherin der Fraktion Die Grüne, verweist auf den seitens der Fraktion
eingebrachten Dringlichkeitsantrag zur Erstattung der Kita-Beiträge. Da dieser nicht auf der
Tagesordnung enthalten sei, bitte sie darum, einen entsprechenden Tagesordnungspunkt aufzunehmen
und zu behandeln.

Der Oberbürgermeister erklärt, dass zu dieser Thematik insgesamt drei Tagesordnungspunkte vorhanden
seien und eine Diskussion auch Rahmen ihrer Behandlung möglich sei.
Der Antrag der Fraktion Die Grüne sei außerhalb der geltenden Frist eingegangen und habe deswegen
keine Berücksichtigung finden können. Sicherlich sei heute eine eingehende Diskussion möglich, eine
abschließende Entscheidung könne jedoch nicht getroffen werden.

Ratsfrau Griepentrog, Sprecherin der Fraktion Die Grüne, hält an dem Antrag der Aufnahme eines
zusätzlichen Tagesordnungspunktes fest.

Der Oberbürgermeister lässt über den Antrag abstimmen, welcher mehrheitlich abgelehnt wird.
Er legt weiterhin dar, dass die Frage der Beitragsrückerstattung zwar in den Rat eingebracht, ein
entsprechender Beschluss jedoch, ähnlich wie im Jahr 2009, nicht vor Ende des Streiks erfolgen könne.

Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, bittet um Vertagung des nichtöffentlichen Tagesordnungspunkts 7 und
nennt die Gründe hierfür.

Der Oberbürgermeister stellt den Antrag zurück und verweist hierfür auf den Beginn des nichtöffentlichen
Sitzungsteils.

Weitere Anträge auf Änderung der Tagesordnung werden nicht gestellt.
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Ausdruck vom: 19.06.2015
Seite: 11/31

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zu 2

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 22.04.2015

Beschluss:
Der Rat der Stadt genehmigt bei zwei Enthaltungen einstimmig die Niederschrift zur Sitzung des Rates
der Stadt vom 22.04.2015.

zu 3

Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner; auf die Abhaltung der Fragestunde
wurde ordnungsgemäß durch Veröffentlichung der Tagesordnung der Sitzung des Rates
der Stadt in den Aachener Tageszeitungen hingewiesen.

Es gibt eine schriftliche Frage, die schriftlich beantwortet wird.

Mündliche Fragen:

1.

Frage von Frau R., Aachen
betr.: Infrastrukturelle Umweltmaßnahmen
- gerichtet an den Oberbürgermeister
-------------------------------------------------------------

Frau R. nimmt Bezug auf die vor einigen Jahren in der Maria-Theresia-Allee eingerichteten Parkbuchten
und beschreibt die damit einhergegangenen Probleme beim Verkehrsfluss. Aufgrund der Parkbuchten sei
es notwendig geworden, für das Durchlassen des Gegenverkehrs an diversen Stellen zu halten, was bei
laufendem Motor der Umwelt nicht dienlich sei.
Seit dem 15.03. dürfe man die Parkbuchten auf der Straße laut entsprechendem Verkehrszeichen aber
nicht mehr nutzen und müsse den Bürgersteig benutzen. Seitdem fließe der Verkehr ruhig und ordentlich.
Sie wolle daher fragen, ob es nicht möglich sei, den jetzigen Zustand dauerhaft herzustellen.
Ihre Zusatzfrage betreffe die infrastrukturellen Planungen zum Markt. Hier bitte sie um Prüfung der Frage,
ob nicht auch hier im Sinne der Umwelt möglich sei, einen Marktliner zu installieren. Dies sei sicherlich
auch im Interesse der Stadt, die doch die bewährte Mischung aus Einzelhandel und Gastronomie am
Markt aufrechterhalten und den Markt nicht, wie kürzlich in der Lokalpresse berichtet, zur Partymeile
verkommen lassen wolle.

Der Oberbürgermeister erklärt, die Planungen für die Maria-Theresia-Allee aktuell nicht zu kennen, die
eben geschilderte Konsequenz aus dem Aufstellen des Schildes aber mit in die Gespräche hierzu
einfließen zu lassen.
Der Marktliner sei sicherlich eine gute Alternative, die er gerne umsetzen würde, die aber derzeit nicht
bezahlbar sei. Er selbst habe die Begrifflichkeit „Partymeile“ als nicht angemessen empfunden,
wenngleich auch ihm die bereits beschriebene Mischung am Herzen liege.

«SINAME»

Ausdruck vom: 19.06.2015
Seite: 12/31

13

2.

Frage von Frau H., Aachen
betr.: Atomkraftwerk Tihange
- gerichtet an Ratsfrau Göddenhenrich-Schirk
------------------------------------------------------------------

Frau H. verweist auf den jüngsten Zwischenfall im Atomkraftwerk Tihange und fragt, ob seitens der Stadt
Aachen Möglichkeiten bestünden, das komplette Wiederhochfahren der Anlage zu verhindern und wie
man ihr Abschalten erreichen könne. Des Weiterein fragt sie, ob für die Aachener Bevölkerung eine
gegenwärtige Gefahr durch das wieder in Betrieb genommene Kraftwerk Tihange 2 bestehe und ob es
einen Notfallplan gebe, der im Ernstfall umgesetzt werden könne.

Ratsfrau Göddenhenrich-Schirk, Fraktion Die Grüne, dankt Frau H. für Ihre Frage. Sie verweist auf die
bisherigen und die heute zu beschließende Resolution und beschreibt das Bemühen der Stadt, auf die
entsprechenden Gremien auf Landes- wie Bundesebene hinzuwirken. Zu der Frage, ob man das
Wiederhochfahren der Anlage verhindern könne, werde sie gerne die gesetzlichen Rahmenbedingungen
weiterleiten. Sicherlich sei bei über 2.000 Rissen im Block 2, der aufgrund dessen bereits abgeschaltet
worden sei, und dem Alter der anderen Blöcke von einer Gefahr auszugehen, wenngleich die belgische
Regierung eine weitere Verlängerung von 10 Jahren fordere.
An dieser Stelle sei jedoch lediglich eine oberflächliche Beantwortung möglich, weshalb sie die
Detailfragen gerne schriftlich beantworten wolle.

3.

Frage von Frau M ., Aachen
betr.: Kitabetreuungskosten
- gerichtet an den Oberbürgermeister
------------------------------------------------------

Frau M. stellt eingangs dar, dass die geplante Kita-Gebührenerhöhung aus Sicht der Eltern die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf verhindere. In ihrem eigenen Fall werde bei einem Wiedereintritt in
den Beruf ihr Einkommen nur für die reinen Kinderbetreuungs- und Verpflegungskosten zu 67 %
aufgezehrt. Durch diese Erhöhung stelle sich für viele Doppelverdiener die Frage, ob sich für die Mütter
ein frühzeitiger Wiedereintritt überhaupt lohne. Andere Städte wie Düsseldorf seien im Stande, eine
ebenso gute Betreuungsleistung bei niedrigeren Gebühren anzubieten. Sie bitte deshalb um die
Beantwortung der Frage, wie die Stadt Aachen beabsichtige, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
weiter zu gewährleisten. Abschließend weist Frau M noch auf insgesamt 350 gesammelte Unterschriften
gegen die geplante Erhöhung hin.

Der Oberbürgermeister erklärt, dass die Stadt Düsseldorf deshalb im Stande sei, geringere Gebühren zu
erheben, weil sie vor einigen Jahren sämtliche Wohnungen veräußert und so die eigenen Schulden
erheblich minimiert habe. Dies sei für die Stadt Aachen aber kein gangbarer Weg.
Die Elternbeitragssatzungen seien stets Inhalt umfangreicher politischer Diskussionen, bei denen seitens
der Politik der Wunsch bestehe, in Gänze auf Elternbeiträge zu verzichten, was aber aufgrund der
Kostenintensität derzeit nicht möglich sei, oder zumindest einzelne Jahre beitragsfrei zu stellen, was
teilweise bereits umgesetzt worden sei. Einen ebenfalls hohen Stellenwert habe die Frage der sozialen
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Ausdruck vom: 19.06.2015
Seite: 13/31

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Staffelung. Inzwischen habe man hier deutlich über 50 % der Eltern von Beiträgen befreien können.
Sicherlich stelle sich die Frage des beruflichen Wiedereinstiegs in vielen Familien, diese sei aber auch
einzelfallabhängig, da sie oftmals auch von der Gesamtsteuerbelastung der Familie abhänge.
Der heutige Beschluss vollziehe die Kostenentwicklung im Bereich der Kinderbetreuung der vergangenen
Jahre nach. So habe man trotz mehrfacher Tariferhöhungen keine Anhebung der Gebühren
unternommen, deren Höhe im Übrigen im Vergleich im Mittelfeld anzusiedeln sei. Sicherlich werden mit
der jetzigen Gebührenerhöhung Eltern belastet, andererseits durch die Verschiebung der Staffelungen
aber auch wieder einige Elternpaare entlastet. Insgesamt sei das Gesamtgerüst sehr komplex und
letztendlich auch nicht zur Zufriedenheit aller gestaltbar. Dauerhaftes Ziel sei dennoch die Entlastung
aller Eltern sowie die Schaffung der Möglichkeit eines frühen Wiedereinstiegs in den Beruf.

Frau M. merkt an, dass durch die neue Staffelung mehr Elternpaare be- als entlastet würden. Sie selbst
müsse für die Betreuung zweier Kinder 800 € entrichten. Durch die von der Stadt Aachen erlassenen
Haushaltssperre werde zudem den Eltern das Besorgen von etwaigen Bastelmaterialien auferlegt,
dringend zu erneuerndes Mobiliar bleibe weiter im Bestand.
Hier stelle man sich doch des Öfteren auf Elternseite die Frage nach der Verwendung der
Kindergartenbeiträge.

Der Oberbürgermeister wiederholt, dass die Gebührenerhöhung die tatsächliche Kostenentwicklung
nachvollziehe und eine tendenzielle Mehrbelastung in den Bereichen hoher Gehälter darstelle. Auch
diese Abwägung sei politisch intensiv diskutiert worden.

4.

Frage von Herrn S., Aachen
betr.: Luftreinhaltestrategie
- gerichtet an den Oberbürgermeister
------------------------------------------------------

Herr S. legt dar, dass gemäß einer aktuellen Analyse des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen,
in dem auch die ASEAG Mitglied sei, bei einem vorgegebenen Budget die höchste Schadstoffreduzierung
durch den Einsatz von Diesel-Bussen mit der Euronorm 6 zu erreichen sei. Eine optimale
Ampelsteuerung könne zudem 3 % des vom Straßenverkehr freigesetzten CO² einsparen. Er bitte um
Beantwortung der Frage, warum man in der Region Aachen 700.000 Euro für die Eigenentwicklung eines
Elektrobusses ausgebe, anstatt diese Mittel in einen neuen Gelenkbus mit Euronorm 6 zu investieren und
eine optimale Ampelsteuerung einzuführen, die den Aachener Verkehr wesentlich flüssiger mache und
den Aachener Bürgern einer Ersparnis von über 1 Million Euro im Bereich der Treibstoffkosten bringe.

Der Oberbürgermeister erklärt, dass die Frage der Reduzierung von Schadstoffen ein spannendes
Themenfeld mit vielen abzuwägenden Möglichkeiten sei. Die Stadt Aachen habe die Chance eines
hervorragend geförderten Projektes im Rahmen von Elektromobilität genutzt, um über entsprechende
Fördermittel durch die ASEAG selbst einen Gelenkbus zum Elektrobus umzubauen. Hierdurch sei es
möglich, im echten Liniendienst ein Elektrofahrzeug in der Größe eines Gelenkbusses zu testen und
damit die Kompetenz im Betrieb sowie auch in der eigenen Herstellung solcher Fahrzeuge aufbauen.
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Ausdruck vom: 19.06.2015
Seite: 14/31

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Dadurch, dass es Elektrogelenkbusse am Markt noch gar nicht gebe, erhalte die Stadt Aachen als
Standort für Elektromobilität in der Forschung einen weiteren Vorsprung. Zudem eröffne es in der
Abwägung mit der Bezirksregierung über die Umweltzone weitere Möglichkeiten.
Langfristig sei es sinnvoll, auf Elektromobilität zu setzen, da sie eher verspreche, den in vielen Jahren
geltenden Standards zu entsprechen, als der heutige Euro 6-Standard. Sicherlich spiele bei allen
Möglichkeiten auch die Preiskalkulation eine große Rolle. Derzeit sei die Diskussion noch nicht
abgeschlossen.
Hinsichtlich der Ampelsteuerung sei die Stadtstruktur zu beachten. Durch die Ringstruktur Aachens sei es
nicht möglich, sowohl auf dem Ring als auch auf den Radialen grüne Wellen zu schalten. Hier müsse
man stets eine Interdependenz zwischen den verschiedenen Kreuzungen berücksichtigen.
Dies sei möglicherweise in einzelnen Stadtteilen anderer Städte leichter zu organisieren als in Aachen,
aber auch hier sei man diesbezüglich nicht schlecht aufgestellt.

5.

Frage von Frau C., Aachen
betr.: Verkehrsführung Elisenbrunnen
- gerichtet an den Oberbürgermeister
------------------------------------------------------

Frau C. fragt Bezug nehmend auf die bisherigen Ausführungen zur Umweltbelastung in der Stadt
Aachen, ob es nicht eine sinnvolle Alternative sei, den Altzustand am Elisenbrunnen wieder herzustellen
und den Verkehr wieder den Friedrich-Wilhelm-Platz entlang zu führen, um unnötige Umwege innerhalb
der Innenstadt zu vermeiden.

Der Oberbürgermeister sieht keine Mehrheit für eine solche Ratsentscheidung. Diese
Grundsatzentscheidung habe große Unterstützung in der Bevölkerung gefunden, die bis heute anhalte.
Vielmehr sei zu überlegen, wie man umweltfreundlichen Verkehrsarten einen noch größeren Raum
einräume.

6.

Frage von Frau E., Aachen
betr.: Mietsteigerungen bei der gewoge
- gerichtet an Beigeordneten Prof. Dr. Sicking
--------------------------------------------------------------------

Frau E. erklärt, dass die gewoge in den vergangenen Jahren zwei Mal die Mietpreise erhöht habe und
eine weitere Erhöhung bevorstehe. Dies widerspreche jedoch dem selbst beworbenen Engagement bei
der sozialen Ausgewogenheit in den Wohnquartieren und führe ferner dazu, dass Mieten von Beziehern
von ALG II-Leistungen nicht mehr im Rahmen der vom Jobcenter als angemessen angesehenen Kosten
der Unterkunft liegen. Sie wolle daher fragen, wie die Stadt Aachen gedenke, ihren Einfluss gegenüber
dem städtischen Unternehmen gewoge geltend zu machen, diesen selbst formulierten Anspruch auch zu
erfüllen und Verdrängung von sozial schlechter gestellten Menschen nicht zuzulassen.

Beigeordneter Prof. Dr. Sicking gibt an, bisher keine Kenntnis von diesem Umstand gehabt zu haben,
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Ausdruck vom: 19.06.2015
Seite: 15/31

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sich aber mit der gewoge in Verbindung setzen und die Frage alsdann schriftlich beantworten zu wollen.

7.

Frage von Frau S., Interessengemeinschaft Bildchen-Preuswald, Aachen
betr.: Quaestio-Gutachten
- gerichtet an den Oberbürgermeister
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------

Frau S. fragt, warum das Quaestio-Gutachten nur in Richterich und nicht in allen anderen Stadtbezirken
vorgestellt worden sei.

Der Oberbürgermeister sagt zu, die Frage schriftlich zu beantworten.

zu 4

Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen

zu 4.1

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen und
Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2015
Lichtenbusch Innenerschließung Erschließung Ausführungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0151/WP17

Ratsherr Krott, SPD-Fraktion, erklärt sich für befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der
Abstimmung teil.
Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel von 180.000 €, wie in der
Vorlage aufgeführt.

zu 4.2

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen und
Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2015
Kaiserplatz
Umbau der südlichen Stiftsumfahrt zur Optimierung des Busverkehrs
Vorlage: FB 61/0157/WP17

Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel im PSP-Element 5-120102000-07800-300-1 „Stiftsumfahrt Kaiserplatz“ (investiv) in Höhe von 254.400 € und im PSP-Element 4120102-047-2 (konsumtiv) in Höhe von 15.600 €.

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Ausdruck vom: 19.06.2015
Seite: 16/31

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zu 4.3

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen /
Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2015 - überplanmäßige
Mittelbereitstellung im Produkt 011001 IT-Management
Verlagerung Telekommunikationsservice von E 26 (Eigenbetrieb Gebäudemanagement)
nach FB 11/400 (Abteilung Informations- und Kommunikationsmanagement)
Vorlage: FB 11/0061/WP17

Ratsherr Pilgram, Fraktion Die Grüne, verweist auf Seite 22 der Vorlage und stellt Bezug nehmend auf
die vorangegangene Diskussion im Finanzausschuss fest, dass keine Einsparungen für die Folgejahre zu
erwarten seien, sondern die Aufwendungen sogar steigen. Der Grund hierfür sei aber verwaltungsseitig
bisher nicht benannt worden.

Der Oberbürgermeister erklärt, dass der Fokus hier weniger auf geplante Einsparungen im Bereich IT
liege als vielmehr auf der Verlagerung des Telekommunikationsservice des E 26 zu FB 11/400. Aufgrund
des aktuellen Stands der Technik mache es wenig Sinn, Telekommunikation getrennt von der IT zu
betrachten und in zwei verschiedenen Fachbereichen anzusiedeln.

Ratsfrau Begolli erklärt stellvertretend für die Fraktion Die Linke, dass diese sich enthalten werde, weil die
Diskussion hierzu sowohl im Betriebsausschuss Gebäudemanagement wie auch im Personal- und
Verwaltungsausschuss ohne eine Entscheidung der Politik getroffen worden sei und darüber hinaus der
erstgenannte Ausschuss die Vorlage nicht zustimmend zur Kenntnis genommen habe.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen stimmt bei 13 Gegenstimmen und vier Enthaltungen mehrheitlich im
Haushaltsjahr 2015 der überplanmäßigen Mittelbereitstellung im Produkt 011001 IT-Management i.H.
von 1.098.100 € zu und erteilt die Genehmigung die Sachkosten zu verlagern.

zu 5

Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 395 für den Planbereich im Stadtbezirk AachenMitte im Bereich der Kreuzung Reumontstraße, Südstraße und Mozartstraße
hier:

Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

Vorlage: FB 61/0185/WP17

Ratsherr Helg, FDP-Fraktion, bittet um Erläuterung des Hintergrundes zum Verfahrensfehler bei den
Tagesordnungspunkten fünf bis acht.

Der Oberbürgermeister führt aus, dass alte Pläne über die Zeit Änderungen unterliegen, die zu ihrer
Rechtsunsicherheit führten und entsprechend neu betrachtet und aufgehoben werden müssten.
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt einstimmig die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 395 für den Planbereich im
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Ausdruck vom: 19.06.2015
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Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich der Kreuzung Reumontstraße, Südstraße und Mozartstraße gem.
§10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

zu 6

Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 407 für den Planbereich im Stadtbezirk AachenMitte im Bereich zwischen Hirschgraben, Pontdriesch und Bergdriesch
hier:

Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

Vorlage: FB 61/0186/WP17

Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt einstimmig die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 407 für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Hirschgraben, Pontdriesch und Bergdriesch gem. §10
Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

zu 7

Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 408 für den Planbereich im Stadtbezirk AachenMitte im Bereich zwischen Seilgraben, Bergdriesch, Rochusstraße und Martinstraße
hier:

Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

Vorlage: FB 61/0187/WP17

Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt einstimmig die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 408 (einschließlich des
I

Durchführungsplans 408 ) für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen
Seilgraben, Bergdriesch, Rochusstraße und Martinstraße gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die
Begründung hierzu.

zu 8

Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 409 für den Planbereich im Stadtbezirk AachenMitte im Bereich der linken Seite des Seilgrabens zwischen Minoritenstraße, und
Neupforte
hier:

Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

Vorlage: FB 61/0188/WP17

Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt einstimmig die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 409 (einschließlich des
I

Durchführungsplans 409 ), für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich der linken Seite
des Seilgrabens zwischen Minoritenstraße und Neupforte gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die
Begründung hierzu.

«SINAME»

Ausdruck vom: 19.06.2015
Seite: 18/31

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zu 9

I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 896 - Weststraße - für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Weststraße, Halifaxstraße und
Bahnanlagen
hier:

Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

Vorlage: FB 61/0170/WP17-1

Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einstimmig wie folgt:

Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß
§ 4 a Abs. 3 wie folgt vereinfacht zu ändern:
-

Im Plangebiet ist auf der im Bebauungsplan mit *3 markierten Fläche Antiquitätenhandel mit einer
Verkaufsfläche von maximal 400 m² zulässig.

Weiterhin beschließt er, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen
Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Der Rat der Stadt beschließt die so geänderte I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 896 Weststraße für
den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Weststraße, Halifaxstraße und
Bahnanlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

zu 10

Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 531 - Heerlener Straße / Valkenburger Straße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Valkenburger
Straße und Heerlener Straße
hier:

Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

Vorlage: FB 61/0172/WP17-1

Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einstimmig wie folgt:
Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten,
zurückzuweisen.
Weiterhin beschließt er die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 531 - Heerlener Straße /
Valkenburger Straße – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen
Valkenburger Straße und Heerlener Straße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung
hierzu.

«SINAME»

Ausdruck vom: 19.06.2015
Seite: 19/31

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zu 11

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von
Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von
Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)
hier: 5. Änderungssatzung
Vorlage: FB 45/0087/WP17

Ratsherr Paul, Fraktion Die Grüne, verweist auf den vorletzten Punkt auf Seite 29 der Vorlage, nach dem
ein Kind im Alter von zwei bis drei Jahren ab dem nächsten Kita-Jahr so veranschlagt werde wie ein
Kinder unter 2 Jahren und damit ein Jahr länger in der höheren Beitragsklasse verbleibe. Bei einem
positiven Einkommen von 40.000 Euro, d.h. bei der untersten Einkommensstufe, und einer 45-StundenBetreuung bedeute dies eine Steigerung von 83 Euro auf 149 Euro. Dies entspreche einer Erhöhung um
knapp 80 %. In der nächsten Einkommensstufe betrage der Unterschied 70 % zwischen den Dreijährigen
und den unter Dreijährigen, danach 54 %, 32 %, 16 %, 14 %, und 12 %. Je höher das Einkommen also
sei, desto geringer sei der Unterschied. Dies sei eine offene Botschaft gegen eine familienfreundliche
Politik. Entsprechend werde die Fraktion Die Grüne gegen den Beschlussvorschlag stimmen.

Ratsherr Deumens erklärt als Vorsitzender der Fraktion Die Linke, dass diese den Beschlussvorschlag
ebenfalls ablehnen werde. Bei der vorliegenden Beitragserhöhung würden die mittleren Einkommen
überdurchschnittlich hoch belastet werden. Auf der anderen Seite gebe es aber keine
Qualitätsverbesserung für die Kitas. Die Räumlichkeiten und das Mobiliar würden nicht verbessert,
teilweise ziehe man die Eltern für die Beschaffung von Lernmaterial heran. Dies sei eben in der
Bürgerfragestunde eingehend geschildert worden. Im Übrigen schließe er sich der Argumentation seines
Vorredners an. Aus diesen Gründen lehne die Linke-Fraktion den Beschlussvorschlag und damit auch die
Erhöhung der Elternbeiträge ab. Das Gleiche gelte auch für die nachfolgenden Tagesordnungspunkte.

Ratsherr Tillmanns, CDU-Fraktion, betont, dass die vorliegende Gebührenerhöhung wohl von
niemandem hier leichtfertig beschlossen werde. Dennoch sei an dieser Stelle zu sagen, dass man seit
der letzten Anpassung im Jahr 2008 die U3-Betreuung intensiv ausgebaut habe und mehrere
Tarifrunden, die eine starke Belastung für den städtischen Haushalt darstellen, bei der
Gebührenberechnung unbeachtet gelassen habe. Es sei richtig, dass Kinder im Alter von zwei bis drei
Jahren durch diese Satzung ein Jahr länger in der höheren Beitragsklasse verbleiben, hier knüpfe man
jedoch nur an die Regelungen anderer Kommunen sowie an die des Landes selbst an. Nichtsdestotrotz
entlaste man Familien unterer Einkommensstufen und schaffe es, dass 56% aller Eltern keinen Beitrag
mehr leisten müssen.
Was die Vereinbarkeit von Familie und Beruf angehe, sei anzumerken, dass die Stadt nun auch in das
Modell der Randzeitenbetreuung einsteige, wodurch Familien massiv entlastet werden.
Ratsherr Başkaya, Piraten-Fraktion, schließt sich den Redebeiträgen der Ratsherren Paul und Deumens
an. Die Piraten-Fraktion empfinde die Erhöhung als familienunfreundlich und werde deswegen nicht
zustimmen. Er habe bereits im Kinder- und Jugendausschuss als beratendes, aber nicht
stimmberechtigtes Mitglied an die stimmberechtigten Mitglieder appelliert, gegen den Beschlussvorschlag
zu stimmen und wiederhole hier diesen Appell gerne an die Mitglieder der Mehrheitsfraktionen.
«SINAME»

Ausdruck vom: 19.06.2015
Seite: 20/31

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Ratsfrau Stille, SPD-Fraktion, merkt an, dass die Gebühren trotz einer Erhöhung noch immer weit unter
denen privater Kitas liegen, so dass auch weiterhin eine soziale Durchmischung der Kitas erhalten bleibe.
Es sei nicht nur so, dass durch die neue Satzung 56 % der Eltern beitragsfrei gestellt würden, für viele
Rechenbeispiele ergebe sich sogar eine deutliche Senkung der Kosten. Eine Familie mit einem
Jahreseinkommen von 51.000 Euro und einem Kind mit einem Alter von drei Jahren, welches 35 Stunden
betreut werde, zahle z.B. 39 % weniger als zuvor. Wenngleich die Gebühren erhöht würden, versuche
man stetig, im Betreuungsbereich die Entwicklung voran zu treiben und nutze die höheren Gebühren z.B.
zur Finanzierung der Randzeitenbetreuung. Wenngleich die jetzige Erhöhung unumgänglich sei, sei
langfristiges Ziel nach wie vor die komplette Beitragsfreiheit.

Ratsfrau Moselage erklärt stellvertretend für die FDP-Fraktion, dass auch sie gegen den
Beschlussvorschlag stimmen werde. Es handele sich hierbei um eine rein politische Entscheidung mit
einem deutlichen Signal an die Eltern.

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, empfindet es als nicht nachvollziehbar, dass für eine
hochwertige Betreuungsleistung kein entsprechendes Entgelt verlangt werden solle. Bei einem
Jahreseinkommen von 120.000 Euro zahle man pro Betreuungsstunde gerade einmal 2,50 Euro. Dies
könne keinesfalls als unsozial erachtet werden. Sicherlich sei es wünschenswert, statt der 56 % eher 100
% aller Eltern beitragsfrei zu stellen, aber nichtsdestotrotz müsse man sich auch jetzt nicht für diese
Gebührenerhöhung schämen. Mit der in den Kitas erbrachten Leistung könne man diese durchaus
rechtfertigen.

Ratsherr Servos, Vorsitzender der SPD-Fraktion, legt dar, dass die Altersgrenze zuvor falsch gezogen
worden sei. Der Betreuungsaufwand bei Kindern bis einschließlich zwei Jahren sei nun einmal wesentlich
höher als bei älteren Kindern. Dass die Gebührenerhöhung unbequem sei, liege auf der Hand, bilde aber
die tatsächliche Leistung ab. Dabei ziehe sich die Steigerung, wie bereits mehrfach ausgeführt, nicht
gleichermaßen durch alle Beitragsklassen und werde zudem in neue Modelle, wie die
Randzeitenbetreuung, investiert und decke die hierfür sowie die für den U3-Ausbau entstehenden Kosten
ab. Insgesamt handele es sich um eine sehr haushaltsnahe und sozial ausgewogene Lösung, die die
SPD-Fraktion mit voller Überzeugung mittrage.

Ratsherr Paul, Fraktion Die Grüne, betont, dass es sich hier um eine rein politische Entscheidung gegen
Familienfreundlichkeit handele. Man dürfe nicht vergessen, dass die Kinderbetreuung auch ein wichtiges
Element sei, Fachkräfte in der Stadt zu halten. Gerichtet an die Mitglieder der SPD-Fraktion wolle er an
die Ausführungen des ehemaligen Ratsherrn Künzer in der vergangenen Wahlperiode erinnern, der sich
intensiv für die Beitragsfreiheit eingesetzt habe. Die damalige Anhebung des Freibetrages sei unter der
Maßgabe beschlossen worden, dass man bei der nächsten Diskussion die Gebühren zu senken
versuche. Nun aber hebe man sie erheblich. Hierbei spiele die Gehaltsklasse keine Rolle, ein falsches
Zeichen setze man gleichermaßen bei allen Familien.

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Ausdruck vom: 19.06.2015
Seite: 21/31

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Ratsfrau Griepentrog, Sprecherin der Fraktion Die Grüne, führt aus, dass mit der Gebührenerhöhung
auch die Glaubwürdigkeit der Politik Schaden nehme. Habe man sich vor einigen Jahren noch dafür stark
gemacht, möglichst alle Jahre beitragsfrei stellen zu können, spreche man heute bei einer 5%igen
Steigerung von durchaus bezahlbaren Gebühren. Der springende Punkt sei demnach die Umkehrung der
Systematik und die Ungleichbewertung der einzelnen Gehaltsstufen. Dies mache die Politik absolut
unglaubwürdig.
Ratsherr Başkaya, Piraten-Fraktion, stellt in Frage, ob man von sozialer Gerechtigkeit sprechen könne,
wenn 56 % der Eltern beitragsfrei gestellt würden, während 44 % der Eltern dies durch höhere Gebühren
abzufangen hätten. Bezug nehmend auf die Schilderungen der Fragestellerin in der Bürgerfragstunde sei
doch offensichtlich, dass man mit der Gebührenerhöhung anscheinend den Wiedereinstieg in den Beruf
erheblich erschwere, wenn 2/3 eines Gehaltes komplett in die Kinderbetreuungsgebühren fließen.

Der Oberbürgermeister führt abschließend aus, dass die Verwaltung von mehreren Fraktionen darum
gebeten worden sei, eine Lösung angesichts der derzeitigen Streiksituation und der damit verbundenen
Nichterbringung der Betreuungsleistung zu finden. Diese habe man für die heutige Sitzung nicht mehr
erarbeiten können, werde aber für die kommende Sitzung eine entsprechende Vorlage vorbereiten.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt bei 23 Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich die Satzung über
die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen im
Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz),
zuletzt geändert durch den 4. Nachtrag vom 03.07.2013 in der vorgelegten neuen Fassung.

zu 12

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und
Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe
der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen)
hier: 6. Änderungssatzung
Vorlage: FB 45/0088/WP17

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt bei 19 Gegenstimmen mehrheitlich die Satzung über die Erhebung von
Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und
Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen),
zuletzt geändert durch den 5. Nachtrag vom 03.07.2013 in der vorgelegten neuen Fassung.

«SINAME»

Ausdruck vom: 19.06.2015
Seite: 22/31

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zu 13

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern
in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von
Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)
hier: 3. Änderungssatzung
Vorlage: FB 45/0089/WP17

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt bei 22 Gegenstimmen mehrheitlich die Satzung über die Erhebung von
Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur
frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), zuletzt geändert durch den 2.
Nachtrag vom 03.07.2013 in der vorgelegten neuen Fassung.

zu 14

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Neuausbau der
Teileinrichtung "Oberflächenentwässerung" der Erschließungsanlage Scheibenstraße
von Oberstraße bis Hein-Janssen-Straße (verkehrsberuhigter Bereich)
Vorlage: B 03/0029/WP17

Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig die beigefügte Satzung. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

zu 15

Änderung der Satzung für die städtischen Wochenmärkte Marktsatzung
(Wochenmarktsatzung)
Vorlage: FB 23/0077/WP17

Ratsherr Plum berichtet als Vorsitzender des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses, dass dieser
sich eingehend mit der Frage über die Erlaubnis von Tieren und Fahrrädern beschäftigt und
schlussendlich laut Beschlussvorschlag entschieden habe und nun dem Rat der Stadt empfehle, gleich
zu beschließen.

Ratsfrau Moselage, FDP-Fraktion, beantragt, in der noch geltenden Satzung § 9 Abs. 3 Nrn. 5 und 6,
sowie in der neuen Satzung § 8 Abs. 3 Nrn. 5 und 6, 5 dahingehend zu ändern, dass angeleinte
Haustiere wie Fahrräder mitgeführt werden dürfen. Dies sei ein wichtiges Signal an die Aachener
Bürgerschaft.

Aufgrund der Empfehlung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses lässt der Oberbürgermeister
über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt bei vier Gegenstimmen und vier Enthaltungen mehrheitlich die
Änderung der Satzung für die Wochenmärkte in der Stadt Aachen. Der Nachtrag zur
Wochenmarktsatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage beigefügt.
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Ausdruck vom: 19.06.2015
Seite: 23/31

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zu 16

Wirtschaftsplan 2015/2016 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen
Vorlage: E 46/47/0006/WP17

Ratsherr Bruynswyck berichtet als Vorsitzender des Betriebsausschusses Theater und VHS, dass dieser
dem Rat bei einer Gegenstimme mehrheitlich empfehle, dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Es zeichne sich ab, dass die zu erwartenden Tariferhöhungen weitere Defizite verursachen werden, die
es abzuwenden gelte. Hier seien alle gefordert, dazu beizutragen, dass eine ausreichende Finanzierung
gewährleistet sei.

Ratsherr Teuku erklärt stellvertretend für die Piraten-Fraktion, dass diese gegen den Wirtschaftsplan
stimmen werde. Vorliegend plane das Theater die Spielzeiten 15/16 und 16/17 mit einem Verlust von
600.000 Euro zu dem städtischen Betriebskostenzuschuss. Im Jahre 2012 habe es bereits ein ähnliches
Szenario gegeben, bei dem der Rat mit 3,7 Millionen den Verlust habe ausgleichen müssen. Leider
vermöge man hier trotz der angespannten Haushaltslage beim Theater keinen Willen zu erkennen,
entsprechende Sparmaßnahmen einzuleiten. Von daher könne man dem Wirtschaftsplan auch nicht
zustimmen.

Ratsherr Pilgram, Fraktion Die Grüne, führt aus, dass es sich beim Theater um den größten Betrieb im
kulturellen Bereich handele. Entsprechend hoch sei auch der Zuschuss mit 20 Mio. Euro angesetzt. Der
Wirtschaftsplan für 2015/2016 sei seriös berechnet, allerdings treffen einige Annahmen für den
darauffolgenden Plan seiner Ansicht nicht zu. So rechne man ab März 2016 mit einer
Personalkostensteigerung von 1 %, was wohl eine sehr optimistische Sichtweise sei. Zudem sei der
Planrechnung zu entnehmen, dass sämtliche vom Theater geschaffenen Rücklagen Ende 2017
aufgebraucht sein werden. Entsprechend sei bereits dann mit einem Defizit zu rechnen.
Er bitte um Erklärung dieser zurückhaltenden Personalfinanzplanung sowie um die Beantwortung der
Frage, ob der zusätzliche Finanzbedarf des Theaters im Haushaltsplanvorschlag berücksichtigt werde.

Der Oberbürgermeister erklärt, dass die Personalkostensteigerung mit 1% aufgrund einer Vorgabe der
Kommunalaufsicht angegeben werde. Nichtsdestotrotz sei man sich natürlich der Tatsache bewusst,
dass der tatsächliche Wert darüber liegen werde. Entsprechend seien alle Betriebseinheiten gehalten, die
Differenz durch Einsparung auszugleichen. Leider sei man heute noch nicht im Stande, Aussagen über
den Haushaltsplanentwurf 2016 zu tätigen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule
bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich den Wirtschaftsplan 2015/2016 fest.

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Ausdruck vom: 19.06.2015
Seite: 24/31

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zu 17

Vorläufiger Wirtschaftsplan 2016/2017
von Stadttheater und Musikdirektion Aachen
Vorlage: E 46/47/0007/WP17

Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen stellt bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich auf
Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule den vorläufigen Wirtschaftsplan
2016/2017 fest.

zu 18

Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen - Sief
Vorlage: E 26/0013/WP17

Der Oberbürgermeister begrüßt die Herren Bartz und Ganser.

Ratsherr Pilgram, Fraktion Die Grüne, fragt Bezug nehmend auf die Sitzung des Finanzausschusses, wie
die doch sehr extrem gestiegenen Folgekosten für den dann neu realisierten Vorschlag gegenüber der
ursprünglichen Planung entstanden seien.

Beigeordneter Dr. Barth erklärt, dass es eine Verzögerung innerhalb der Bauabfolge gegeben habe und
eine Indexsteigerung mit eingerechnet worden sei.

Herr Schavan, Leiter des Gebäudemanagements, erklärt ergänzend, dass die Folgekosten
standardmäßig anhand der Nebenkosten sowie der Instandhaltungskosten berechnet werden. Hier sei es
notwendig gewesen, im Rahmen des Planungsprozesses aufgrund neuer Erkenntnisse die Folgekosten
anzupassen. Dies sei kein unübliches Verfahren.

Ratsherr Pilgram, Fraktion Die Grüne, gibt an, die Folgekostensteigerung nicht nachvollziehen zu
können.

Stadtdirektorin Grehling verweist auf die verwaltungsseitigen Erläuterungen im Finanzausschuss hierzu
sowie auf Seite 103 der Vorlage und legt dar, dass die Kosten für bei einer neuen großen Fläche, für die
eine Instandhaltungsrücklage als auch eine Abschreibung gebildet würden, im Vergleich zu einem Altbau,
dessen jetziger Zustand nicht weiter bewertetet werden solle, entsprechend steigen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen die Ausführungen der Verwaltung zum Umbau und Erneuerung des
Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief sowie die Empfehlung des Finanzausschusses zur Kenntnis und
stimmt einstimmig der Bereitstellung der erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von 5.300 € als
überplanmäßige Mittel zu. Die Deckung erfolgt aus den in 2015 verfügbaren Mitteln für das
„Nichtschulische Reparaturprogramm“ aus PSP 5-011401-900-00100-9901.

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Ausdruck vom: 19.06.2015
Seite: 25/31

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zu 19

a)

Erweiterung der Bewohnerparkzone 'Z' (Zollernstraße) und Einrichtung der

Bewohnerparkzone 'V' (Viktoriaallee / Oppenhoffallee)
b)

3. Nachtrag zur Parkgebührenordnung

Vorlage: FB 61/0126/WP17 und FB 61/0126/WP17-1

Der Oberbürgermeister verweist eingangs auf die Tischvorlage.

Ratsherr Ferrari berichtet als Vorsitzender des Mobilitätsausschusses, dass dieser sowie die
Bezirksvertretung Aachen-Mitte ausführlich über den Tagesordnungspunkt diskutiert haben und zwei
Änderungen gewünscht hatten, die nun in der Ergänzungsvorlage enthalten seien.
Zum einen habe es einen Fehler bei der Erstellung der Vorlage dahingehend gegeben, dass jeder
Hauptwohnsitzler parkberechtigt sein sollte, gemeint seien aber lediglich die Anwohner gewesen.
Ferner sollte bei der Nachtragsgebührenordnung lediglich Parkzone V Berücksichtigung finden.
Unter Berücksichtigung dieser Änderungen haben beide Ausschüsse den Beschlussvorschlag einstimmig
angenommen.

Ratsfrau Breuer, CDU-Fraktion, erklärt das Entstehen der Parkzonen und dankt abschließend der
Verwaltung sowie den vielen engagierten Bürgern als auch den Kolleginnen und Kollegen aller
Fraktionen für die gute und konstruktive Zusammenarbeit.
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einstimmig:
1. Sonderparkberechtigt werden unter Beibehaltung der bisher in Aachen praktizierten Regelung nur
Bewohner, die in der Bewohnerparkzone V bzw. Z ihren Hauptwohnsitz haben und
a) ein mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenes Kfz haben oder
b) ein Firmenfahrzeug nutzen (für das die dauerhafte dienstliche und private Nutzung
lohnsteuerwirksam nachgewiesen wird) oder
c) an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht
nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird oder
d) ein deutlich erkennbares Fahrzeug einer Car-Sharing-Organisation fahren, sofern eine
entsprechende Mitgliedschaft in dieser Organisation nachgewiesen werden kann,
2. die Gebühr zur Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen und
3. den dritten Nachtrag zur Parkgebührenordnung.

zu 20

Investorenmodell Eisenbahnweg "Guter Freund" - Einrichtung einer 5-gruppigen
Kindertagesstätte
Vorlage: FB 45/0107/WP17

Der Oberbürgermeister verweist auf die Tischvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt.

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Ausdruck vom: 19.06.2015
Seite: 26/31

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Ratsherr Plum berichtet als Vorsitzender des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses, dass dieser
nicht über den Tagesordnungspunkt befunden habe, weil die Verwaltungsvorlage keine Aussage dazu
enthalte, ob der angegebene Mietzins indiziert sei oder nicht und diese Fragestellung nicht habe
beantwortet werden können. Da diese Beschlussfassung heute durch den Rat der Stadt stattfinden
müsse, müsse auch der Beschlusstext entsprechend geändert werden.

Der Oberbürgermeister konkretisiert die Ausführungen seines Vorredners dahingehend, dass der
Beschluss des Rates der Stadt nun auch das Abschließen eines Mietvertrages über die mit dem Investor
vereinbarte Laufzeit zum Inhalt haben müsse.

Ratsfrau Begolli, Fraktion Die Linke, empfindet die Ausführungen in der Tischvorlage als recht dürftig. So
sei ihr bspw. zu entnehmen, dass über einen noch nicht abschließend festgelegten Zeitraum die
Grundmiete unverändert bleibe und anschließend an den Verbraucherindex angepasst werde. Bei einem
durchaus stolzen Mietpreis in Höhe von 13,45 € pro Quadratmeter halte sie es für äußerst wichtig, diesen
noch nicht abschließend festgelegten Zeitraum zu kennen, bevor sie dem Abschluss eines Mietvertrags
zustimmen könne. Entsprechend bitte sie um Vertagung. Anderenfalls werde die Fraktion Die Linke nicht
zustimmen können.

Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, schlägt vor, den bisher unbenannten Zeitraum von Seiten des Rates
zu definieren und entsprechend zu beschließen.

Ratsherr Krott, SPD-Fraktion, erinnert daran, dass es sich vorliegend um das preisgünstigste Angebot
handele. Die neue Einrichtung liege zudem zwischen Rothe Erde und dem Ostviertel und damit in einem
der unversorgten Stadtteile hinsichtlich des U3- wie Ü3-Ausbaus. Eine zeitliche Verzögerung sei damit
nicht hinnehmbar.

Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, stellt klar, dass der Bedarf absolut klar sei, nichtsdestotrotz aber eine
finanzielle Absprache nicht deutlich genug definiert sei, was schlicht nicht hinnehmbar sei. Er beantrage
daher, den zunächst noch undefinierten Zeitraum auf 10 Jahre festzulegen. Hierdurch werde auch die
Verwaltung in ihrer Verhandlungsposition gestärkt. Komme man in den Vertragsverhandlungen zu
keinem Ergebnis, sei der Rat zu informieren.

Der Oberbürgermeister schlägt vor, den Beschluss so zu formulieren, dass die Verwaltung beauftragt
werde, den Vertrag mit dem Ziel einer zehnjährigen Stabilität zu verhandeln und das Ergebnis den
Fraktionen unmittelbar hiernach mitteilt, um ihnen die Möglichkeit des Einspruches zu geben. Alternativ
bestünde auch die Möglichkeit des Dringlichkeitsbeschlusses.

Stadtdirektorin Grehling legt dar, dass die Möglichkeit eines Dringlichkeitsbeschlusses vor allem dann
gegeben sein müsse, sollte der Verwaltung nicht gelingen, eine zehnjährige Preisstabilität in den
Verhandlungen durchzusetzen, die Fraktionen sich mit dem Verhandlungsergebnis aber trotzdem
einverstanden erklären.

«SINAME»

Ausdruck vom: 19.06.2015
Seite: 27/31

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Herr Schavan, Leiter des Gebäudemanagements, erklärt, dass man versuchen werde, die Forderung in
den Verhandlungen entsprechend durchzusetzen.

Der Oberbürgermeister fasst abschließend zusammen, dass man dem Beschlussvorschlag unter dem
Vorbehalt folgt, dass eine zehnjährige Preisstabilität in den Endverhandlungen zu erreichen ist. Sei dies
nicht der Fall, werde man zum Mietvertrag dem Rat der Stadt noch eine entsprechende Vorlage vorlegen,
entweder im Rahmen der nächsten Sitzung oder als Dringlichkeitsentscheidung.

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt bei zwei Enthaltungen einstimmig wie folgt:
Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses zur Kenntnis und
beschließt die Realisierung einer 5-gruppigen KiTa als Investorenmodell am Standort Eisenbahnweg
„Guter Freund“. Der Abschluss des Mietvertrages mit dem Investor unterliegt dem Vorbehalt, dass eine
zehnjährige Preisstabilität in den Endverhandlungen erreicht wird.

zu 21

Fortentwicklung der Städteregion - Ergänzende Vereinbarung zur
Finanzierungssystematik mit Anlage
Vorlage: Dez II/0002/WP17

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Rat der Stadt Aachen stimmt der vorgelegten Fassung einer nach II. Ziffer 1.6 der
„Ergänzenden Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen
Finanzierungssystematik“ ausgearbeiteten Anlage zur Regelung verbindlicher
Abrechnungsmodalitäten und Vereinbarungen zu Ausgleichszahlungen zwischen Stadt Aachen
und StädteRegion Aachen zu.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, nach Vorlage entsprechender Beschlüsse im
Städteregionsausschuss am 21.05.2015 bzw. im Städteregionstag am 18.06.2015, die
„Ergänzende Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen
Finanzierungssystematik“ mit der Städteregion abzuschließen.

zu 22

Anfragen

Zur Sitzung des Rates der Stadt wurden die nachstehend aufgeführten, der Originalniederschrift als
Anlage beigefügten Anfragen gestellt:

1.

Anfrage der Fraktion Die Linke vom 16.04.2015 betr.
Nutzung der Stadtbibliothek bei Kindern und Jugendlichen

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Ausdruck vom: 19.06.2015
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2.

Anfrage der Fraktion Die Linke vom 21.04.2015 betr.
Lebensmittelkontrollen in der Stadt Aachen

3.

Anfrage der Fraktion Die Linke vom 21.04.2015 betr.
Vorratsdatenspeicherung bei der Stadt Aachen

4.

Anfrage Ratsherrn Schnitzler vom 07.05.2015 betr.
Alter Bachlauf in Aachen-Haaren in Gefahr?

5.

Anfrage von Ratsherrn Mohr vom 10.05.2015 betr.
Vergiftung von Hunden/Rattenbefall

6.

Anfrage von Ratsherrn Mohr vom 10.05.2015 betr.
Verwendung der Hundesteuer

Der Wortlaut der Anfragen kann im Ratsinformationssystem als Anlage nachgelesen werden.

zu 23

Umbesetzung von Ausschüssen und anderen Gremien

zu

Umbesetzung von Ausschüssen und anderen Gremien

23.1

Vorlage: FB 01/0042/WP17

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die von der PIRATEN-Fraktion mit Schreiben vom 07.05.2015
beantragten Umbesetzungen in diversen Ausschüssen.

zu 24

Mitteilungen der Verwaltung und Ratsanträge

Mitteilungen der Verwaltung liegen nicht vor.

Zur Sitzung des Rates der Stadt werden die nachstehend aufgeführten, der Originalniederschrift als
Anlage beigefügten Anträge gestellt:

1.

Antrag der Fraktion Die Linke vom 16.04.2015 betr.
Sicherstellung der Finanzierung des Projektes „Aachener Hände“
Nr. 75/17

2.

Antrag der Fraktion Die Grüne vom 13.04.2015 betr.
Treffpunkt Bildung am Neuen Bushof
Nr. 76/17

«SINAME»

Ausdruck vom: 19.06.2015
Seite: 29/31

30

3.

Antrag der Fraktion Die Grüne vom 20.04.2015 betr.
Kommunalen Investitionsfonds des Bundes für Aachen nutzen
Nr. 77/17

4.

Antrag der Fraktionen von CDU und Die Grüne vom 28.04.2015 betr.
Internationale Baustellen IBA Parkstad Limburg für die Region nutzen
Nr. 78/17

5.

Antrag der AfD-Gruppe vom 10.05.2015 betr.
Einführung einer Kastrationspflicht für freilaufende und verwilderte Katzen
Nr. 79/17

6.

Antrag der Fraktion Die Grüne vom 11.05.2015 betr.
Umsetzung Busnetzgutachten 2015+:Verlagerung von Haltestellen am Bushof
Nr. 80/17

7.

Antrag der Fraktion Die Grüne vom 13.05.2015 betr.
Projektvorschlag für die Internationale Bauausstellung Parkstad Limburg:
Euregionaler Architektenwettbewerb für die Bebauung Richtericher Dell
Nr. 81/17

Die Anträge werden den zuständigen Stellen zur weiteren Behandlung zugeleitet.
Der Wortlaut der Anträge kann im Ratsinformationssystem als Anlage nachgelesen werden.

zu 25

Resolution des Rates der Stadt Aachen: Unverzügliche und dauerhafte Abschaltung des
belgischen Kernkraftwerks Tihange;
Gemeinsamer Antrag zur Tagesordnung der Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNE, DIE
LINKE, FDP und PIRATEN vom 06.05.2015
Vorlage: FB 01/0041/WP17

Ratsfrau Göddenhenrich-Schirk, Fraktion Die Grüne, begrüßt den gemeinsamen Beschluss aller
Fraktionen zur Abwendung der vom Kernkraftwerk ausgehenden Gefahren und dankt den Mitgliedern des
Rates der Stadt für diese geschlossene Haltung.

Ratsherr Servos, Vorsitzender der SPD-Fraktion, schließt sich den Ausführungen seiner Vorrednerin und
dem Dank an. Seitens der SPD-Fraktion bitte man darum, die Resolution im dritten Absatz um den
Landtag zu ergänzen, damit eine zusätzliche Handlungsmöglichkeit auf Landesebene gegeben sei.

Der Oberbürgermeister lässt über den so geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

«SINAME»

Ausdruck vom: 19.06.2015
Seite: 30/31

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Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:
Der Rat der Stadt fordert die nordrhein-westfälische Landesregierung, den Landtag und auch die
Bundesregierung dringend auf, sich für eine „unverzügliche und dauerhafte Abschaltung des
Kernkraftwerkes Tihange“ einzusetzen und für einen möglichen nuklearen Ernstfall ein bilaterales
Abkommen mit Belgien zu vereinbaren. Daneben bittet er die Landes- bzw. Bundesregierung,
euregionale Katastrophenschutzkonzepte zu erarbeiten bzw. zu überarbeiten, um entsprechende
Informationen auf nationaler Seite vorhalten zu können. Gleichzeitig appelliert der Rat der Stadt Aachen
an die Belgische Regierung, die Betriebsgenehmigung für das Kraftwerk Tihange zurückzunehmen.

zu 26

Annahme einer Schenkung;
Ersatz des Kronleuchters im Vorzimmer des Oberbürgermeisters/Büro des Fachbereichs
Verwaltungsleitung durch einen Linsenleuchter entsprechend Foyer, Ratssaal und
Oberbürgermeister-Büro sowie Anschaffung von Garderobenschränken und -Theke für
die Oberbürgermeister-Rathausgarderobe durch den Rathausverein Aachen e.V.
Vorlage: FB 01/0039/WP17

Der Oberbürgermeister erklärt, dass es hier um den Garderobenraum im Keller des Rathauses gehe, in
dem eine Ablagemöglichkeit für Taschen fehlten.
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt einstimmig das Geschenk des Rathausvereins Aachen e.V. zur Installation eines
Linsenleuchters im Vorzimmer des Oberbürgermeisters und abschließbarer Garderobenschränke im
Untergeschoss des Rathauses mit Dank an.

zu 27

Entwurf der Jahresrechnung 2013
Vorlage: FB 20/0030/WP17

Dieser Tagesordnungspunkt entfällt.

«SINAME»

Ausdruck vom: 19.06.2015
Seite: 31/31