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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Bauaufsicht
Feuerwehr

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 11/0074/WP17
öffentlich
FB 11/510
21.05.2015
Fr. Oldenburg/Hr. Laufen

Stelleneinrichtung für den Fachbereich Bauaufsicht (FB 63) und
den Fachbereich Feuerwehr (FB 37) zur Wahrnehmung der
Aufgaben für das Universitätsklinikum Aachen
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

11.06.2015

PVA

Anhörung/Empfehlung

Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt Aachen, für den Stellenplan 2016 die Einrichtung einer zusätzlichen Sachbearbeiterstelle für
den Fachbereich Bauaufsicht und für den Fachbereich Feuerwehr zur Wahrnehmung der Aufgaben
für das Universitätsklinikum Aachen, ausgewiesen nach Entgeltgruppe 12 TVöD bzw. A 12 ÜBesG, zu
beschließen.

Vorlage FB 11/0074/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.07.2015

Seite: 1/6

Finanzielle Auswirkungen:

konsumtive

Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz 2016

Auswirkungen

2015

ner Ansatz 2015

ff.

Ertrag

Folge-

Folge-

ner Ansatz 2016

kosten

kosten

ff.

(alt)

(neu)

€*2

9.066.000 €

12.924.000 €

0€

0€

0€

87.750 €*1

0€

526.500 €

0€

0€

0€

0€

0€

0€

0€

0€

3.022.000 €

3.412.250 €

9.066.000 €

12.397.500 €

0€

0€

3.022.000 €

Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis

Fortgeschriebe-

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

3.500.000

+ 390.250 €

+ 3.331.500 €

Deckung vorhanden

Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung einer neuen
EG 12 – Stelle im FB 63 sowie einer neuen A 12 – Stelle im FB 37.
*1Gemäß KGSt-Materialien Nr. 19/2014 - Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2014/2015) sind hierfür
jährlich 82.400 € für die EG 12 – Stelle im FB 63 sowie 93.100 € für die A 12 – Stelle im FB 37
anzusetzen. Es ist für das Jahr 2015 anteilig mit Personalkosten in Höhe von 87.750 € für ein halbes
Jahr zu rechnen.
*2Den Personalkosten stehen prognostizierte zahlungswirksame Mehrerträgen durch
Genehmigungsgebühren für das Sachgebiet in Höhe von insgesamt 963.565,76 € für das Jahr 2015
gegenüber. Hierbei sind zunächst lediglich die Baugenehmigungsgebühren in Ansatz zu bringen, die
Gebühren für die Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigungen (322.395,46 €) abhängig vom
jeweiligen Baufortschritt erst in den Folgejahren. Die vorgenannten Erträge beziehen sich nur auf
Gebühren für Baumaßnahmen im Uniklinikum Aachen. Die Mehrerträge für den städtischen Haushalt
liegen bei ca. 500.000 € für das Jahr 2015, da der originäre Planansatz für das Jahr 2015 in Höhe von
rd. 3.000.000 € nicht erreicht werden kann. Prognostiziert wird somit ein fortgeschriebener Ansatz in
Höhe von rd. 3.500.000 €.
Für die kommenden Jahre ist von gleichbleibenden zusätzlichen zahlungswirksamen
Gebührenerträgen (963.565,76 € + 322.395,46 € = 1.285.961,22 € p. a.) auszugehen (siehe
Erläuterungen), d. h. im fortgeschriebenen Ansatz 2016 ff. von prognostizierten 3.857.883,66 € (3
Jahre x 1.285.961,22 € p. a.) zusätzlich zum bisherigen fortgeschriebenen Ansatz, die im Rahmen der
Haushaltsplanung 2016 berücksichtigt werden.
Die Mehraufwendungen für die neuen Stellen im FB 37 und FB 63 sind somit auch bereits im
laufenden Jahr 2015 durch Mehrerträge gedeckt.

Vorlage FB 11/0074/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.07.2015

Seite: 2/6

Erläuterungen:
1.

Ausgangslage:

Das Universitätsklinikum Aachen war durch Rechtsverordnung (§ 2 Abs. 6 UKVO) verpflichtet, sich bis
zum 31.12.2012 für die Planung und Durchführung seiner Bauvorhaben des Bau- und
Liegenschaftsbetriebes des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB) zu bedienen, womit gleichzeitig die
Übertragung der Aufgaben der Unteren Bauaufsicht auf den BLB verbunden war. Mit Ablauf des
Jahres 2012 endete diese Kompetenzübertragung, so dass der Fachbereich Bauaufsicht als Untere
Bauaufsichtsbehörde kraft Gesetzes (§ 60 Abs. 3 i.V.m. § 62 BauO NRW) seit dem 01.01.2013 für die
Genehmigung von Bauvorhaben des Universitätsklinikums zuständig ist. Verbunden mit dieser
Zuständigkeit ist insbesondere die Wahrnehmung der gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden
Prüfungen.
Über die gesetzliche Regelung hinaus bildet die Grundlage dieser Tätigkeit die
Kooperationsvereinbarung zwischen dem Universitätsklinikum und der Stadt Aachen vom 06.06.2012,
in der unter § 2 vereinbart wurde, dass die Stadt Aachen für eine angemessene Personalausstattung
und eine zeitnahe Bearbeitung der Baugenehmigungsverfahren zu sorgen hat.
Aufgrund dessen und da es sich um eine Pflichtaufgabe handelt, hat der Personal- und
Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 05.09.2012 die, zunächst für 1 Jahr befristete,
Stelleneinrichtung zur Wahrnehmung dieser Tätigkeit beschlossen. In der Sitzung am 18.09.2013
wurde die dauerhafte Einrichtung dieser Stelle beschlossen.
Bereits in der Vorlage zur dauerhaften Stelleneinrichtung vom 29.07.2013 wurde darauf hingewiesen,
dass zum damaligen Zeitpunkt keine abschließende Aussage über die Arbeitsaufwände aus allen
Aufgabensegmenten möglich ist.
Die vergangenen Jahre 2013 und 2014 waren in erster Linie von der Grundlagenermittlung und der
Erarbeitung von gemeinsamen Standards (auf beiden Seiten) geprägt. Aus diesem Grund wurden
zunächst nur besonders dringliche Umbauten und Sanierungen beantragt. Zusätzlich wurde das
Projekt „Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie“ angegangen. Die daraus resultierenden
Gebühren im Sachgebiet betrugen daher im Jahr 2013 lediglich 53.349,00 Euro, im Jahre 2014 bereits
91.659,00 Euro.
Zwischenzeitlich ist mit Gründung der „ukafacilities“ eine kompetente und leistungsstarke Einrichtung
geschaffen worden, die anstehende Bedarfe des UKA ermittelt und Projekte bzw. konkrete
Baumaßnahmen angestoßen hat. Weiterhin wurden im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes unter
Federführung einer Arbeitsgemeinschaft zweier Sachverständigenbüros die Grundlagen für die
erforderliche brandschutztechnische Generalsanierung geschaffen. Diese sind einerseits Gegenstand
eines erforderlichen Sanierungsprogrammes über die nächsten Jahre als auch Grundlage für alle
kommenden Baumaßnahmen im UKA.

Vorlage FB 11/0074/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.07.2015

Seite: 3/6

Im Rahmen eines Abstimmungstermins mit FB 63 hat die „ukafacilities“ eine Aufstellung der
voraussichtlichen Bauantrags- und Nutzungsänderungsverfahren für das UKA vorgestellt.
Zwischenzeitlich sind die Baugenehmigungen zu den ersten sieben Maßnahmen erteilt worden. Allein
für diese Verfahren sind Gebühren in Höhe von 393.169,61 Euro generiert worden, die sich wie folgt
zusammensetzen:
Gebühren Bauüberwachung /

Art

Baugenehmigungsgebühren

Lüftung

19.240,65 €

5.772,20 €

25.012,85 €

Gebäude

272.708,71 €

95.448,05 €

368.156,76 €

Bauzustandsbesichtigung

gesamt

393.169,61 €
Mit Schreiben vom 04.05.2015 teilt FB 63 mit, dass die Anträge zu weiteren sechs Einzelvorhaben
zwischenzeitlich ebenfalls eingegangen sind. Allein durch den Anbau im Bereich der operativen
Intensivpflege sind für den Gebäudeteil Gebühren in Höhe von 269.841,00 Euro für die
Baugenehmigung und 94.444,35 Euro für die Bauüberwachung und die Bauabnahme und zusätzlich
für den Lüftungsteil 103.174,50 Euro zu erwarten.
Aufgrund des vorgelegten Arbeitsprogrammes lassen sich perspektivisch auch für die anderen
Vorhaben die Gebühren berechnen:
Gebühren Bauüberwachung /

Art

Baugenehmigungsgebühren

Lüftung

198.445,65 €

59.533,70 €

257.979,35 €

Gebäude

123.964,75 €

43.387,66 €

167.352,41 €

Bauzustandsbesichtigung

gesamt

425.331,76 €
Insofern ergeben sich für die im Jahr 2015 eingegangenen Anträge Genehmigungsgebühren in Höhe
von insgesamt 963.565,76 € für die Bearbeitung der Anträge des UKA sowie 322.395,46 € für die
Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigungen, die in den Folgejahren gebührenwirksam werden.
Aufgrund der langfristigen Planung des UKA, den Erkenntnissen der letzten zwei Jahre zum
Sanierungsbedarf und aufgrund der anstehenden Planungen zur Erweiterung des UKA im Rahmen
des bereits bei FB 61 angestoßenen Masterplans „Entwicklung UKA“ ist davon auszugehen, dass in
den Folgejahren ein ebenso hohes oder sogar ein deutlich höheres Auftragsvolumen zu erwarten ist.
Nach dem derzeitigen Erkenntnishorizont des FB 63 und FB 37 gilt die Aussage mindestens für die
nächsten 12 bis 15 Jahre. In dieser Zeit stehen eine umfassende Erweiterung des Klinikums sowie
eine vollständige Sanierung in allen Bereichen des Bestandes an.

Vorlage FB 11/0074/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.07.2015

Seite: 4/6

2.

Stellen-/Personalmehrbedarf:

2.1

FB 63:

Auf Basis der seitens der „ukafacilities“ vorgelegten Aufstellung wird deutlich, dass für das laufende
Jahr ein Antragsvolumen zu erwarten ist, das alleine durch eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter nicht
zu bewältigen ist. Dabei stellen diese Projekte zunächst lediglich den Antragsumfang für das Jahr 2015
dar. Einer angemessenen Personalausstattung und zeitnahen Bearbeitung im Sinne der
Kooperationsvereinbarung würde die Stadt Aachen voraussichtlich ohne diese zweite Stelle nicht
gerecht werden.
Aus den genannten Gründen beantragt FB 63 mit Schreiben vom 30.01.2015 und 04.05.2015 die
Einrichtung einer weiteren Stelle zur Wahrnehmung der Aufgaben für das Universitätsklinikum
Aachen.
2.2

FB 37:

Die Feuerwehr leistet als gesetzliche Pflichtaufgaben im vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz
für das Universitätsklinikum Aachen die Durchführung der Brandschau gem. § 6 Feuerschutz- und
Hilfeleistungsgesetz (FSHG NRW) und brandschutztechnische Stellungnahmen im bauaufsichtlichen
Verfahren gem. § 5 FSHG NRW. Als Brandschutzdienststelle prüft die Feuerwehr Bauanträge und
Brandschutzkonzepte auf Plausibilität und beurteilt insbesondere, ob die Anforderungen hinsichtlich
des abwehrenden, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes erfüllt sind. Bei der
Vielzahl von brandschutztechnischen Abweichungen im komplexen Gebäudebestand des UKA ist
eine Beteiligung der Feuerwehr bauordnungsrechtlich vorgeschrieben, soweit die Durchführung von
Löscharbeiten oder die Rettung von Menschen berührt werden. Damit ist die Bauaufsicht aufgrund
gesetzlicher Regelungen zwingend dazu verpflichtet, die Stellungnahme der Feuerwehr bei
Bauanträgen sowohl aus den Bereichen Anlagentechnik/Lüftung als auch zum Gebäude selbst
einzuholen.
Aus der Aufstellung heraus wird auch für den FB 37 deutlich, dass für das laufende Jahr ein
Antragsvolumen zu erwarten ist, das alleine durch den bisher für den vorbeugenden Brandschutz des
UKA zuständigen Mitarbeiter nicht zu bewältigen ist. Die vorhandenen personellen Kapazitäten der
Abteilung 400 im FB 37 reichen für die Vielzahl zusätzlicher Bauanträge des UKA nicht aus. Im
Arbeitsbereich „Stellungnahmen im bauaufsichtlichen Verfahren“ kann die gesetzlich in der
Bauordnung NRW geforderte Bearbeitungsfrist von vier Wochen bereits jetzt nicht eingehalten werden.
Die tatsächliche Bearbeitungszeit liegt derzeit deutlich über der gesetzlich vorgegebenen Frist. Das
laufende Geschäft kann nur mit einem erheblichen Ansatz von Mehrarbeit der Mitarbeiter erledigt
werden.
Aus den genannten Gründen beantragt FB 37 mit Schreiben vom 27.02.2015 analog zum Antrag des
FB 63 die Einrichtung einer weiteren Stelle zur Wahrnehmung der Aufgaben für das
Universitätsklinikum Aachen.
Da die brandschutztechnischen Stellungnahmen des FB 37 Bestandteil des bauaufsichtlichen
Genehmigungsverfahrens des FB 63 sind, sind die Gebühren bei FB 63 hinsichtlich der
Refinanzierung der entsprechenden Stelle im FB 37 heranzuziehen.
Vorlage FB 11/0074/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.07.2015

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3. Personalkostenhaushalt
Aufgrund der bereits beschlossenen Konsolidierungsvorgaben besteht kein Spielraum, Mittel für
zusätzliches Personal aus dem Personalkostenverbund zur Verfügung zu stellen.
Es ist daher sicherzustellen, dass die Gebühren zur Deckung der Personalkosten für die beiden
zusätzlichen Stellen diesem zugeführt werden.

4. Beteiligungsverfahren:
Der Personalrat der Allgemeinen Verwaltung, das Gleichstellungsbüro und die Schwerbehindertenvertretung sind nach Beschluss des Verwaltungsvorstandes durch Übersendung einer Durchschrift
dieser Vorlage unterrichtet.

Vorlage FB 11/0074/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.07.2015

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