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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0211/WP17
öffentlich
22.05.2015
Dez. III / FB 61/300

Krugenofen, Verkehrsflächen
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

10.06.2015
18.06.2015

B0
MA

Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Vorlage FB 61/0211/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.05.2015

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Erläuterungen:
Anlass
Veranlasst durch notwendige Tiefbauarbeiten der STAWAG wird der Krugenofen zwischen
Sebastianstraße und Hauptstraße umgestaltet. Über die Maßnahme wurde in den Sitzungen der
Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 14.05.2014 und am 27.08.2014 sowie des Mobilitätsausschusses
am 22.05.2014 und am 04.09.2014 beraten und beschlossen.
Bei der Wiederherstellung sollen die erheblichen funktionalen Mängel des Straßenraums soweit wie
möglich beseitigt werden.
Die wesentlichen Rahmenbedingungen der Planung seien im Folgenden nochmals zusammenfassend
dargestellt:
Der Krugenofen (B 57) ist Bestandteil des Hauptverkehrsstraßennetzes. Als Verlängerung der
Eupener Straße hat er eine wesentliche Verbindungsfunktion für den Verkehr zwischen dem Aachener
Süden und Belgien und der Aachener Innenstadt und Burtscheid. Der Krugenofen dient darüber
hinaus auch der Erschließung der angrenzenden Stadtviertel.
Die Straße weist Belastungen zwischen 15.000 und 17.600 Kfz/24h auf, die auf zwei Fahrspuren
abgewickelt werden. Die Straßenraumbreite variiert zwischen 14,00m und 17,00m. Die Straße ist
beidseitig geschlossen mit Wohnhäusern mit bis zu 5 Geschossen bebaut, z.T. mit
denkmalgeschützter Bebauung. In den Erdgeschossen befinden sich u.a. Einzelhandels- und
gastronomische Nutzungen. Ein größerer Discounter stellt eine wesentliche Quelle/Ziel dar.
Die Einmündungen der Sebastianstraße, Neustraße und Eynattener Straße sind nicht signalgeregelt.
Auf Höhe der Neustraße, sowie jenseits der Sebastianstraße bestehen separate
Fußgängersignalanlagen, die neben der sicheren Fußgängerquerung den aus den Seitenstraßen
einfahrenden Kfz Lücken zur Einfädelung in den fließenden Verkehr ermöglichen.
Das Platzangebot für Fußgänger entspricht auf beiden Seiten nicht den Anforderungen der
einschlägigen Richtlinien/ Regelwerke (EFA, RASt 06), in denen eine Mindestgehwegbreite in Straßen
mit Geschäfts – und Wohnnutzung von 2,0m gefordert wird.
Der Radverkehr wird heute im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Der Bedarf nach separaten
Radverkehrsanlagen ist aufgrund der vorhandenen Verkehrsmengen, des heutigen
Geschwindigkeitsniveaus und der Funktion als klassifizierte Straße nach den Regelwerken (ERA
2010, RASt 06) gegeben, der Krugenofen stellt eine Lücke im Radwegenetz dar.
Vor dem Umbau bestand für ca. 71 Fahrzeuge Parkmöglichkeiten auf dem Gehweg. Der anliegende
Discounter verfügt über einen großflächigen Privatparkplatz, ebenso bestehen in vielen Höfen
zahlreiche Privatparkplätze.
Der Straßenabschnitt wird täglich im Querschnitt von 225 Bussen im Linienverkehr befahren.
Von besonderer Bedeutung ist die Lärmsituation. Bereits im Rahmen der Lärmaktionsplanung wurde
dieser Streckenabschnitt als einer der Lärmbelastungsschwerpunkte im Stadtgebiet identifiziert. Die
aktuellen Berechnungen haben gezeigt, dass am Krugenofen mit den vorhandenen verkehrlichen
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Eingangswerten die Belastungsgrenzwerte sowohl tags als auch nachts überschritten werden.

Planung
Ziel der bisherigen Planung war eine Verbesserung der Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer. Die
Planung der Alternativen folgte den Grundprinzipien:
-

Schaffung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer

-

Flüssigkeit des Verkehrs

-

Netzlückenschluss für alle Verkehrsarten

Weiterhin wurde auf die gestalterische Aufwertung des Straßenraums und die notwendigen
Reduktionen der verkehrsbedingten Lärmemissionen zur Verbesserung der Lebensqualität der
Anwohner Wert gelegt. Ebenso wurden die Belange der Denkmalpflege/Gestaltung, des Städtebaus,
des Baumschutzes, des ruhenden Verkehrs und der Aufenthaltsqualität berücksichtigt.
Wegen der geringen Straßenraumbreiten bestehen keine ausreichenden Möglichkeiten, den
Straßenraum für alle Verkehrsteilnehmer regelkonform und ausreichend breit zu gestalten.
Erarbeitet wurden zwei Varianten: Die von der Politik favorisierte Lösung hatte eine weitgehende
Reduktion der Lärmemissionen zum Ziel. Dies sollte durch eine Senkung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h und zusätzlichen Einbau eines lärmreduzierenden Asphalts erzielt
werden. Die Reduktion der Geschwindigkeit sollte einhergehen mit einer nutzbaren Fahrbahnbreite
von in der Regel 6,50m, mit - wo möglich - beidseitigem Parkstreifen von 2,00m Breite und
verbleibenden Gehwegbreiten von jeweils ca. 2,50m. Die Reduktion der Geschwindigkeit würde sich
in dem ca. 400 m langen Straßenstück auch gefährdungsmindernd für den Radverkehr auswirken.
Eine 2. Variante sah die Anlage von beidseitigen Schutzstreifen für den Radverkehr vor. Aus
Platzgründen müsste dabei einseitig auf die Anlage von Parkständen verzichtet werden, sodaß dann
noch 35 Parkplätze zur Verfügung stünden.
Tempo 30 aus Lärmschutzgründen
Da der Krugenofen als Bundesstraße klassifiziert ist, bedarf die Reduktion der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h, der Zustimmung der Bezirksregierung Köln bzw. des
Landesverkehrsministeriums. Die Anordnung ist rechtlich alleine aus Lärmgründen möglich und stützt
sich auf die Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor
Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV 2007). Dabei ist vor Anordnung straßenverkehrsrechtlicher
Maßnahmen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten und insbesondere das Erfordernis
nach §45 Abs. 9 StVO festzustellen. Dazu wurden der Bezirksregierung die errechneten Lärmpegel
zur Verfügung gestellt. Sowohl Bezirksregierung als auch das Landesverkehrsministerium haben in
den vorgelegten Zahlen keinen ausreichenden Anlass für die Anordnung gesehen.
Am 20.02.2015 fand auf Initiative Aachener Landtagsabgeordneter ein Ortstermin unter Anwesenheit
von u.a. Herrn Landesverkehrsminister Groschek, Frau Regierungspräsidentin Walsken und Herrn
Oberbürgermeister Philipp statt. Dazu hatte die Verwaltung die im Jahr 2014 erstellten
Lärmberechnungen für den Krugenofen nochmals aktualisiert. In die Neuberechnung flossen
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zusätzlich noch die

zwischenzeitlich erfolgten bzw. geplanten Baulückenschließungen ein sowie

wurde mit Hilfe der geometrischen Daten (Straßenbreite, Bebauungshöhe) die Mehrfachreflexion
detailliert analysiert. Im Ergebnis zeigt sich, dass durch Kombination von Tempo 30 mit
lärmoptimiertem Asphalt das rechtlich Zulässige mit dem lärmtechnisch Machbaren im Sinne des
Anwohnernutzens bestmöglich verknüpft wird.
Weiterhin wurde von der Verwaltung ausgeführt, dass
-

nur geringe reale Fahrzeitverluste durch die Geschwindigkeitsbeschränkung zu erwarten
seien, da es sich lediglich um einen 430 m langen Abschnitt der Bundesstraße handele,

-

Bahn- und Gewerbe das Lärmproblem verschärfen, in der vorgeschriebenen Verfahrensweise
jedoch nur der Straßenverkehrslärm betrachtet werde,

-

die Lärmberechnungen mit der derzeitigen Belastung (ca. 15.000 Kfz/Tag zwischen
Neustraße und Sebastianstraße und 17.600 Kfz/Tag zwischen Burtscheider Straße und
Neustraße) berechnet wurden, die sich durch zusätzliche Quell- und Zielverkehre aus dem
Gebiet erhöhen könnten,

-

ggfs. durch weitere, aus Sicherheitsgründen notwendig werdende Lichtsignalanlagen
(Einmündung Eynattener Straße) negative Veränderungen der Lärmsituation entstehen
können,

-

die Wohnnutzung und damit die Bedeutung des Lärmschutzes im Gebiet weiter zunehmen.

Die aktualisierten Daten und die beschriebene Argumentation wurden den o.g. Behörden mit Datum
vom 17.03.2015 zur Verfügung gestellt. Zwischenzeitlich haben auch die Landesverkehrsminister in
der Verkehrsministerkonferenz am 16./17.04.2015 unter dem TOP „Verbesserung des Miteinanders
von Mensch und Verkehr“ mit dem Bundesverkehrsminister weitestgehend Einigkeit darüber erzielt,
den Städten mehr Spielräume für die Anordnung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen
einzuräumen. Bis zur Herbstsitzung der Konferenz sollen konstruktive Vorschläge für entsprechende
Gesetzgebungsinitiativen und Maßnahmen erarbeitet werden. Bis zur Umsetzung der Maßnahme
Krugenofen liegen diese allerdings nicht vor, sodass sie – nach jetzigem Informationsstand - nicht für
einen Einsatz am Krugenofen heran gezogen werden können. Eine Stellungnahme der Behörden liegt
zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor; aufgrund der vorgenannten Situation ist zu erwarten, dass das
Anliegen der Stadt Aachen weiterhin negativ beschieden wird und diese Variante nicht umgesetzt
werden kann.
Für die in Kürze anstehende Markierung des Straßenraums stehen nun entweder die im bisherigen
Verfahren dargestellte Markierung von Schutzstreifen oder die Schaffung beidseitiger Parkstände zur
Disposition, hierüber ist nun zu entscheiden. Die Verwaltung hatte bisher die Anlage von
Schutzstreifen für den Radverkehr dargestellt. Dies aufgrund der in der Straßenverkehrsordnung
dargestellten

Bedeutung

des

Vorrangs

der

Verkehrssicherheit

und

unter

Beachtung

der

Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen (ERA) 2010, deren Berücksichtigung im
Übrigen seitens des Landes als verbindliche Regelung zur Erlangung von Fördermitteln im
Straßenbau eingeführt wurde. Bei dem oben beschriebenen Termin wurde durch die obere
Verkehrsbehörde allerdings dargestellt, dass es sich bei der ERA lediglich um Empfehlungen handle
und diese ein nachgeordnetes, zweitrangiges Regelwerk darstellen. Die Schaffung von Parkständen,
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bzw. der Erhalt der vor der Baumaßnahme vorhandenen Anzahl an Parkplätzen, die u.a. von
Anliegern wie Gewerbetreibenden gewünscht werden, ließe sich damit auch argumentativ vertreten.

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