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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Soziales
Dezernat V

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 11/0071/WP17
öffentlich
FB 11/510
20.05.2015
Frau Krahe

Neuorganisation des Büros für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz
und Soziales (B 17)
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

11.06.2015

PVA

Kenntnisnahme

Finanzielle Auswirkungen:
Keine

Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters nimmt der Personal- und Verwaltungsausschuss die
Neuorganisation des Büros für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Soziales (B 17) zustimmend zur
Kenntnis.

Vorlage FB 11/0071/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 23.07.2015

Seite: 1/3

Erläuterungen:
Es ist beabsichtigt, das Büro für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Soziales neu zu organisieren.
Ein Schaubild des Soll-Zustands ist der Anlage beigefügt. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
- Leitung des B 17 durch Dezernat V
- Gliederung des B 17 in 2 Abteilungen
a) Arbeitsmedizin und sozialpsychologische Mitarbeiterberatung in Form einer
Gemeinschaftspraxis (gleichberechtigte Mediziner; gleichberechtigte Psychologen)
b) Arbeitssicherheit und Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
- Einführung einer Leitenden Fachkraft für Arbeitssicherheit
Betriebsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind gem. § 8 Abs. 1 Gesetz über
Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) bei der
Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Gem. § 8
Abs. 2 ASiG sind sie unmittelbar dem Leiter des Betriebes zu unterstellen (s. z.B. BAG, 15.12.2009, 9
AZR 769/08; Arb.G Osnabrück 15.06.1993, 3 Ca 36/93E; LAG Köln, 03.04.2003,10 (1) Sa 1231/02).
Diese herausgehobene Einordnung in die betriebliche Hierarchie soll lt. Rechtsprechung der Stärkung
des Einflusses und der Unabhängigkeit dieser Funktionsträger dienen. Seitens des
Oberbürgermeisters ist die Unterstellung seit Jahren bereits auf Dez. V delegiert.
Die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen besitzen gem. § 96 Abs. 3 SGB IX die
gleiche persönliche Rechtsstellung wie ein Mitglied des Personalrates. Somit ist die
Schwerbehindertenvertretung direkt dem Oberbürgermeister unterstellt. Die infrastrukturelle
Anbindung der Schwerbehindertenvertretung bleibt unverändert bei B 17.
Im Rahmen der Neuorganisation ist beabsichtigt, Dez. V künftig die Leitung des B 17 in Personalunion
zu übertragen, ohne jedoch fachliche Weisungen erteilen zu können. Darüber hinaus haben die
Fachdienste freien Zugang zum OBM.
Das Büro soll in 2 Abteilungen, „Arbeitsmedizin und sozialpsychologische Mitarbeiterberatung“ (B
17/100) sowie „Arbeitssicherheit und Überprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel“ (B 17/200),
gegliedert werden.
Die Abteilung B 17/100 soll in Form einer Gemeinschaftspraxis organisiert sein. Dies bedeutet dass
einerseits die Mediziner gleichberechtigt nebeneinander stehen und andererseits die Psychologen
gleichberechtigt nebeneinander stehen. Die medizinischen Fachkräfte sind den Medizinern unterstellt.
In der Abteilung B 17/200 soll die Funktion einer leitenden Fachkraft für Arbeitssicherheit und zugleich
Abteilungsleitung in Personalunion eingeführt werden. Hinsichtlich der Überprüfung ortsveränderlicher
Betriebsmittel leitet eine der Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit der Qualifikation eines
Vorlage FB 11/0071/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 23.07.2015

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Elektromeisters das Team der dort tätigen Elektriker bzw. elektrotechnisch unterwiesenen Personen
(EUP). Der Abteilung wird darüber hinaus die Stelle für allgemeine Verwaltungsarbeiten zugeordnet,
um die Leitung des B 17 zu entlasten, wobei jedoch die Inanspruchnahme der/des
Mitarbeiterin/Mitarbeiters durch den gesamten Bereich des B 17 erfolgt.
Die Zuordnung der Aufgabe und ggf. der zusätzlichen Personalbedarf an EUP’s für die Überprüfung
von Betriebsmitteln an Schulen, wird derzeit geprüft. Im Falle daraus resultierender
Stelleneinrichtungen erfolgt eine gesonderte Vorlage.
Der GPR wurde in seiner Sitzung am 27.05.2015 im Rahmen des § 65 Abs. 1 LPVG
prozessbegleitend informiert.

Anlage/n:
1 Organigramm

Vorlage FB 11/0071/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 23.07.2015

Seite: 3/3

Stand 10.04.2015

B 17
Büro Arbeitsschutz,
Gesundheitsschutz
und Soziales
Leitung durch Dez. V

B 17/100
Arbeitsmedizin und
sozialpsychologische
Mitarbeiterberatung
3 Mediziner/innen 2,5 VZÄ
2 Psychologen 1,0 VZÄ
3 med.Fachangestellte
2,5 VZÄ

B 17/200
Arbeitssicherheit
und Überprüfung
ortsveränderlicher
elektrischer
Betriebsmittel
1 Ltd. FASI 1 VZÄ
1 TL FASI mit
3 Elektriker 4 VZÄ‘s
2 FASI‘s 2 VZÄ‘s
1 MA Verwaltungsstelle
0,5 VZÄ

Schwerbehindertenvertretung
1 SBV 1,0 VZÄ
1 Schreibkraft
0,5 VZÄ

FB 11/500