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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0196/WP17
öffentlich
35019-2012
12.05.2015
Dez. III / FB 61/200

Bauleitplanverfahren im Bereich Richtericher Dell
hier: Zeitplanung und möglicher Baubeginn
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

10.06.2015
11.06.2015
18.06.2015

B6
PLA
MA

Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Mobilitätausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Vorlage FB 61/0196/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.02.2016

Seite: 1/5

Erläuterungen:
1. Planungsstand der Verfahren und weiteres Vorgehen
1.1. Bebauungsplan (BP) Nr. 950 -Richtericher Dell, Vetschauer Weg Süd- (sog. „I. Bauabschnitt“) und
Flächennutzungsplan (FNP) - Änderung Nr. 128
In ihren Sitzungen im November/Dezember 2014 wurde der Bezirksvertretung Aachen-Richterich und
dem Planungsausschuss mit der Vorlage - FB 61/0093/WP17 der überarbeitete städtebauliche
Entwurf vorgestellt (Abgrenzung siehe Anlage 1). Beide Gremien haben über die Planung diskutiert
und mit insgesamt 9 Prüfaufträgen beschlossen, dass der so überarbeitete Entwurf Grundlage des
Bebauungsplanes werden soll. Die Prüfaufträge wurden im Wesentlichen verwaltungsintern
bearbeitet, einzelne Themen müssen im Zusammenhang mit der Vergabe und Ausarbeitung der
tiefbautechnischen Erschließung noch diskutiert werden.
Der nächste Arbeitsschritt ist die Vorbereitung der tiefbautechnischen Erschließung des Baugebietes.
Da die Ingenieurleistungen den Wert von 25.000 Euro überschreiten, sind die Vorschriften des
Tariftreue- und Vergabegesetzes auszuführen, was das Verfahren um etwa drei Monate verlängert.
In dem Plangebiet soll in einem für die Stadt Aachen neuen Entwässerungskonzept das gesamte
Niederschlagswasser innerhalb des Gebietes, konkret in den Grünflächen am Weinweg, versickert
werden. Diese Planung erfordert eine über das bisherige Maß hinausgehende enge Abstimmung
zwischen der Straßenplanung, der Entwässerungsplanung und Freiflächenplanung.
Insgesamt sind aus den genannten Gründen für die Vorplanung der Erschließung ca. 9 Monate
angesetzt.
Aufbauend auf der Straßenplanung kann dann voraussichtlich im I. Quartal 2016 der
Rechtsplanentwurf erarbeitet werden. Parallel dazu werden die schriftlichen Festsetzungen und die
Begründung mit Umweltbericht ausgearbeitet sowie die Abwägungsvorschläge für den
Offenlagebeschluss zusammengestellt.
Bis zur Offenlage ist des Weiteren der Bedarfsnachweis für die geplante Wohnbebauung zu
erbringen. Das dem FNP-Vorentwurf zu Grunde liegende Gutachten zur Ermittlung des
Wohnraumbedarfs in Aachen wurde durch das Gutachten „Aachen Strategie Wohnen – Aktualisierung
und teilräumliche Ausdifferenzierung“ aktualisiert. Die Aktualisierung wurde/ wird am 19.05.2015 im
Wohn- und Liegenschaftsausschuss und am 11.06.2015 im Planungsausschuss vorgestellt und in der
Vorlage werden Arbeitsaufträge für die Erarbeitung des „Neuen Aachener Handlungskonzeptes
Wohnen“ formuliert. Die Ergebnisse aus diesem Prozess müssen bis zur Offenlage in der
Wohnbauflächenbedarfsermittlung Berücksichtigung finden und somit auch in den weiteren
Abwägungsprozess einfließen.
Wenn der Zeitpunkt der Rechtskraft absehbar ist, kann die Planung und Vergabe der Anbindung für
den Baustellenverkehr an die BAB 4 erfolgen.
Derzeitige Zeitplanung BP Nr. 950 und FNP - Änderung Nr. 128:


Ende III./Anfang IV. Quartal 2016 soll der Offenlagebeschluss in diesen Bauleitplanverfahren
gefasst werden,



Ende 2017/Anfang 2018 Rechtskraft des BP Nr. 950 und der FNP-Änderung Nr. 128

Vorlage FB 61/0196/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.02.2016

Seite: 2/5



I. Quartal 2018 Bau der Baustellenanbindung an die BAB 4,



Ende III./Anfang IV. Quartal 2018 Realisierung der ersten Wohnbebauung

1.2. BP Nr. 955 –Richtericher Dell, Hauterschließung, Ortsumgehung- und FNP-Änderung Nr. 131
Das Planungsrecht für die Haupterschließungsstraße/OU soll über die Änderung des
Flächennutzungsplanes Nr. 131 und den Bebauungsplan (BP) Nr. 955 -Richtericher Dell, Horbacher
Straße Ost- geschaffen werden.
In ihren Sitzungen im März 2014 wurde der Bezirksvertretung Aachen-Richterich und dem
Planungsausschuss mit der Vorlage FB 61/1067/WP16 die Planung für den restlichen Bereich des
gesamten Rahmenplangebietes einschließlich der Haupterschließung/ Ortsumgehung (OU)
vorgestellt. (Abgrenzung siehe Anlage 1)
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat den Planungsausschuss u. a. beauftragt, den
Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Bürgerbeteiligung zu dem Bebauungsplan Nr. 955 und der
FNP-Änderung Nr. 131 durchzuführen. Der Planungsausschuss hat die entsprechenden Beschlüsse
gefasst.
Eine weitere Grundlage für die Durchführung der Bürgerbeteiligung ist auch die Überarbeitung und
Aktualisierung des quaestio-Gutachtens und der Aachen-Strategie-Wohnen. Das Gutachten „Aachen
Strategie Wohnen – Aktualisierung und teilräumliche Ausdifferenzierung“ liegt jetzt zum Beschluss
vor, so dass anschließend, d. h nach der Sommerpause dann die frühzeitige Beteiligung durchgeführt
werden kann.
Im Frühjahr 2015 haben Gespräche mit der DB-Netz AG und dem Wasserverband stattgefunden, um
die Planung und den Bau der Querungsbauwerke vorzubereiten. Die Planung und der Bau der
Eisenbahn(unter-) querung stellen dabei eine der entscheidenden Komponenten in der Zeitplanung
dar, da nach Auskunft der Bahn die sog. „Sperrzeitenplanung“ 26 Monate Vorlauf hat und ein
Vorhaben erst nach Vorliegen der Vorplanung für die Koordination der Sperrzeiten angemeldet
werden kann.
Für die Querung der geplanten Haupterschließungsstraße/OU mit der Bahnlinie ist eine Planfeststellung nach Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich. Das Verfahren muss vorlaufend
oder parallel zum B-Plan ablaufen und wird von der DB-Netz AG beantragt. Verfahrensträger hierfür
ist das Eisenbahnbundesamt.
Die wasserrechtlichen Regelungen zur Querung des Amstelbaches werden nachrichtlich in den BPlan übernommen. Die abgeschlossenen fachrechtlichen Regelungen sind Voraussetzung für die
Rechtskraft des BP Nr. 955.
Derzeitige Zeitplanung BP Nr. 955 und FNP-Änderung Nr. 131


Ende III./Anfang IV. Quartal 2017 Offenlagebeschluss,



Ende 2018 Rechtskraft,



III. Quartal 2019 Baubeginn der Haupterschließung / OU,

Die beiden Querungsbauwerke können vorher errichtet werden, sofern das Planfeststellungsverfahren
für die Eisenbahnquerung und die wasserrechtliche Genehmigung für die Querung des Amstelbaches
vorliegen.
Vorlage FB 61/0196/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.02.2016

Seite: 3/5

2. Politische Diskussion und derzeitige Beschlusslage
Die ersten Planungen für das Gebiet -Richtericher Dell- sahen den Beginn der Wohnbebauung im
Bereich östlich der Horbacher Straße vor. Bereits in sehr frühen Stadien der Diskussion über das
Projekt „Richtericher Dell“ wurde über den Zusammenhang der Verkehrserschließung und der
Wohnbebauung des I. Bauabschnittes diskutiert und damit die Verantwortung gegenüber den
Anwohnern der jeweils angrenzenden Straßen und der Ortslage Alt-Richterich deutlich. Auch beim
Wechsel der Planung auf die Seite westlich der Horbacher Straße wurden die Auswirkungen der
Verkehrszunahme diskutiert. Sowohl die Erreichbarkeit des ersten Bauabschnittes für die
Baustellenfahrzeuge ab dem Zeitpunkt „Bau der Erschließung“ als auch das Verkehrsaufkommen
durch die zukünftigen Bewohner (Zuwachs aus der Verkehrsprognose) wurden dabei thematisiert.
Ergebnis ist, dass zum einen für den Baustellenverkehr die temporäre Anbindung an die BAB 4
vorbereitet wird, zum anderen, dass Beschlüsse gefasst wurden mit dem Inhalt, dass der
Baubeginn/die Bautätigkeiten für die Wohnbebauung im ersten Bauabschnitt erst nach bzw.
gleichzeitig (PLA 06.03.2014) mit dem Bau der Haupterschließung/OU erfolgen soll. (siehe Anlage 2)

3. Konsequenzen
Unter Punkt 1 wurden die geplanten Zeitabläufe der beiden Planverfahren und der daraus
resultierende Zeitpunkt des Baubeginn der Wohnbebauung und der Haupterschließung/ OU erläutert.
Bei Beibehaltung der aktuellen Beschlusslage (gleichzeitiger Baubeginn Wohngebäude und
Haupterschließung/OU) kann der Baubeginn der Wohngebäude erst Ende III. / Anfang IV. Quartal
2019 erfolgen, also etwa ein Jahr später, als dies ohne die Bindung an die Haupterschließung möglich
wäre.

4. Weiteres Vorgehen
Unabhängig von den Beschlüssen zur zeitlichen Reihenfolge der Realisierung muss im Verfahren für
den Bebauungsplan Nr. 950 (I. BA Wohnbebauung) geprüft und dargestellt werden, welche
Auswirkungen sich durch den zusätzlichen Verkehr in den betroffenen Straßen und Wohngebieten
ergeben. Dabei muss ermittelt werden, ob ohne den Bau der Haupterschließung/OU in den
betroffenen Wohngebäuden in Alt-Richterich auch in Zukunft gesunde Wohn- und Arbeitsbedingungen
vorliegen. Dies wird derzeit gutachterlich ermittelt und in der Abwägung dargestellt werden.
Die aktuelle Beschlusslage zur zeitlichen Reihenfolge beider Verfahren ist eine Selbstbindung in
Bezug auf die Umsetzung und kann auch weiterhin eine Selbstbindung darstellen. Die Selbstbindung
darf allerdings nicht dazu führen, dass der Abwägungsprozess im Bauleitplanverfahren verkürzt
erfolgt oder in Teilbereichen nicht stattfindet. Die Verwaltung wird beide Bebauungspläne sowie die
Flächennutzungsplanänderungen weiter zügig bearbeiten und die erforderlichen Beschlüsse
vorbereiten.

Vorlage FB 61/0196/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.02.2016

Seite: 4/5

Nach der aktuellen Zeitplanung wird der Bebauungsplan für die Wohnbebauung etwa ein Jahr vor
dem Bebauungsplan für die Haupterschließung /OU rechtskräftig werden, die Erschließung des ersten
Bauabschnittes könnte ein Jahr vor dem Baubeginn der Haupterschließung/OU beginnen.
Die Verwaltung empfiehlt, beide Verfahren vorrangig zu bearbeiten und auf der Grundlage des
Abwägungsergebnisses des BP Nr. 950 –Richtericher Dell, Vestchauer Weg Süd- (I. BA
Wohnbebauung) eine Entscheidung über den Umfang und die zeitliche Reihenfolge der Realisierung
zu treffen.

Anlage/n:
1. Abgrenzung der Plangebiete
2. Zusammenstellung zur Beschlusslage ab 2011

Vorlage FB 61/0196/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.02.2016

Seite: 5/5

Anlage 2 zur Vorlage
Zusammenstellung der Beschlüsse/Beschlussauszüge zum Thema
Haupterschließung/Ortsumgehung ab 2011
1. Richtericher Dell - Sachstandsbericht zur Weiterentwicklung der städtebaulichen Planung
und zum Strategiepapier Elektromobilität
Bezirksvertretung Aachen-Richterich 16.11.2011:
(…)
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hält an ihren gefassten Beschlüssen zum Thema sinngemäß
fest, insbesondere daran, dass die Hochbautätigkeit erst nach Fertigstellung einer Erschließungsstraße
/Baustraße erfolgen soll, damit vorhandene Straßen wie Horbacher Straße, Banker-Feld-Straße und
Vetschauer Weg (innerhalb der geschlossenen Ortslage) nicht zusätzlich verkehrlich belastet werden.
(…)
PLA 1.12.2011:
(…)
Der Planungsausschuss schließt sich der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
an und bekräftigt, dass die Hochbautätigkeit erst nach Fertigstellung einer Erschließungsstraße
/Baustraße erfolgen soll, damit vorhandene Straßen wie Horbacher Straße, Banker-Feld-Straße und
Vetschauer Weg (innerhalb der geschlossenen Ortslage) nicht zusätzlich verkehrlich belastet werden.
2. Bebauungsplan und Änderung des Flächennutzungsplanes Richtericher Dell, Vetschauer
Weg, Süd im Stadtbezirk Aachen-Richterich, im Bereich zwischen Vetschauer Weg und
Horbacher Straße, beiderseits des südlichen Abschnittes des Weinweges hier:
Sachstandsbericht nach der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Bezirksvertretung Aachen-Richterich 06.03.2013
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie bekräftigt
ihre bisherigen Beschlüsse, dass mit der Hochbautätigkeit im Baugebiet Richtericher Dell erst begonnen
werden soll, wenn parallel dazu mit dem Bau der Erschließungsstraße ernsthaft begonnen wurde.
3. A: Aufstellung des Bebauungsplanes -Richtericher Dell- für den Bereich zwischen dem
nordwestlichen Siedlungsrand Richterich, dem Vetschauer Weg, dem
Mischwasserrückhaltebecken Horbach und dem Knotenpunkt Roermonder-/Kohlscheider
Straße
B: Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 hier: Aufstellungsbeschluss
Bezirksvertretung Aachen-Richterich 05.03.2014
(…) Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich bekräftigt die Notwendigkeit gleichzeitigen Baubeginns der
Wohnbebauung nach Bebauungsplan Nr. 950 und der Erschließungsstraße/ Ortsumgehung Richterich
nach Bebauungsplan Nr. 955. (…)
Planungsausschuss 06.03.2014
(…)Er schließt sich der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich an und bekräftigt
ebenfalls die Notwendigkeit gleichzeitigen Baubeginns der Wohnbebauung nach Bebauungsplan Nr.
950 und der Erschließungsstraße/ Ortsumgehung Richterich nach Bebauungsplan Nr. 955.

FB 61/201 PB