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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Dezernat III
Beteiligte Dienststelle/n:
Bauaufsicht
Bauverwaltung
Fachbereich Immobilienmanagement
Fachbereich Recht- und Versicherung
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Fachbereich Umwelt

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

Dez III/0007/WP17
öffentlich
08.06.2015

Musikbunker; Antrag der Grüne Fraktion im Rat der Stadt vom
11.05.2015
hier: Sachstandsbericht
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

11.06.2015

PLA

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Vorlage Dez III/0007/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.02.2016

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Erläuterungen:

Ausgangslage:
Der Bunker befindet sich derzeit noch im Eigentum des Bundes. Es besteht die Absicht, dass
der Verein Musikbunker dieses Objekt mit Unterstützung der Stadt durch die Einwerbung von
Städtebaufördermitteln erwirbt.
Der Rat der Stadt Aachen hat am 26.02.2014 eine Satzung über ein besonderes
Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB für den Bereich des Musikbunkers und die umliegenden
Grundstücke

beschlossen.

Der

Planungsausschuss

hat

am

15.05.2014

einen

Aufstellungsbeschluss A 258 für den gleichen Bereich gefasst. Grundlage dieses
Beschlusses war der damals geplante Südausgang. Durch einen Bebauungsplan sollten die
planungsrechtlichen Grundlagen für das gesamte Quartier zwischen der Rehmannstraße,
Bismarckstraße, Moltkestraße, Bergische Gasse und Goffartstraße

mit der Nutzung als

Mischgebiet und den Bunker als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung –Live-MusikClub/Konzerte/Proberäume – geschaffen werden. Damit sollte insbesondere der Betrieb als
Musikbunker gesichert werden.
Der Verein Musikbunker ist seit 1987 ansässig im Bunker Goffartstraße.
Für die Nutzung als Musikbunker mit kulturellen Veranstaltungen mit bis zu 138 Personen
existiert seit 1996 eine Baugenehmigung.
Der Verein Musikbunker e.V. hat dargelegt, dass kleinere Veranstaltungen in der Regel nicht
kostendeckend durchgeführt werden könnten. Deshalb hat er eine Baugenehmigung
beantragt, um kulturelle Veranstaltungen mit bis zu 400 Personen durchführen zu können.
Gegen die erteilte Baugenehmigung vom 02.04.2013 haben Anwohner der Rehmannstraße
eine Nachbarschaftsklage erhoben, da das durch Veranstaltungen verursachte Lärmproblem
nach

deren

Ansicht

nicht

zumutbar

sei.

In

einem

Verfahren

des

einstweiligen

Rechtsschutzes hat das Verwaltungsgericht im Januar 2014 entschieden, dass die
Baugenehmigung während der Dauer des Hauptsacheverfahrens aufgrund der mit dem
Betrieb verbundenen Lärmbelastung nicht ausgenutzt werden dürfe. Im folgenden
Beschwerdeverfahren hat das Oberverwaltungsgericht diese Entscheidung rückgängig
gemacht. Die aktuelle Baugenehmigung kann also während des aktuell laufenden
Hauptsacheverfahrens weiter ausgenutzt werden. Im Rahmen der Erörterung im
Hauptsacheverfahren hat die Kammer des Verwaltungsgerichtes Aachen allerdings zu
erkennen

gegeben,

dass

man

eine

Nutzung

für

größere

Veranstaltungen

als

„kerngebietstypisch“ ansieht, mit der Folge, dass die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit in
der näheren Umgebung (Mischgebiet) problematisch erscheint.
Vorlage Dez III/0007/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.02.2016

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Vor diesem Hintergrund hatte die Verwaltung mit dem Musikbunker e.V. vorgetragen, dass
man gewillt sei, den Eingangsbereich auf die Südseite zu verlagern, mit der Konsequenz,
dass die Anwohner der Rehmannstraße entsprechend geschützt sind. Weiterhin wurde
vorgeschlagen, dass zu Lasten der Stadt eine mobile Zaunanlage vor dem Eingangsbereich
Rehmannstraße errichtet wird, so dass die Erreichbarkeit des Musikbunkers für
Veranstaltungen nur noch durch die Parkanlage möglich ist. Diese und weitere betriebliche
Maßnahmen sollen eine unstreitige Erledigung des Klageverfahrens (durch Vergleich)
ermöglichen.
Auf dieser Grundlage hat die Stadt im März 2015 gemeinsam mit dem Musikbunkerverein
einen Antrag auf Städtebaufördermittel gestellt. Dieser beinhaltet zur Zeit lediglich eine
Kostenschätzung für die erforderlichen Umbaumaßnahmen.
Aktuelle Entwicklung:
Zwei Investoren haben ihr Interesse bekundet, auf der Südseite je ein Projekt zu realisieren,
das im Wesentlichen Wohnnutzung vorsieht. Diese Nutzungswandlung von einer reinen
Gewerbenutzung in eine wesentliche Wohnnutzung

hat aber zur Folge, dass der

angedachte Südzugang für den Musikbunker den gleichen Einschränkungen hinsichtlich der
Lärmemissionen

unterliegt,

mit

der

Konsequenz,

dass

weiterhin

keine

größeren

Veranstaltungen bauordnungsrechtlich genehmigungsfähig wären.
Aufgrund dieser geplanten Projekte prüft die Verwaltung, ob auf der „Nordseite in der Mitte
mit dem Versprung“ ein Eingangsbereich geschaffen werden kann, der emmisionsrechtlich /
nachbarschaftsrechtlich nicht angreifbar ist. Die für eine gutachterliche Bewertung
erforderlichen Eingangsdaten liegen derzeit noch nicht vor. Hierzu erfolgt eine Klärung mit
dem Verein. Es ist nämlich zu befürchten, dass die Anwohner der Goffartstraße, die bisher
durch die Nutzung des Musikbunkers nur am Rande tangiert sind, mit dieser Lösung nicht
einverstanden sind. Hinzu kommt, dass derzeit kein Zugang zwischen Bolz und
Basketballspielfeld existiert.
Die

Umsetzung

des

derzeit

beklagten

Konzeptes

stellt

nach

Darstellung

des

Musikbunkervereins eine zentrale Komponente für einen wirtschaftlichen Betrieb des
Musikbunkers nach Erwerb durch den Verein dar. Da Städtebaufördermittel einen
bewilligungsreifen Antrag voraussetzen und die Fortführung des Antrages sowohl für den
Eingangsbereich Südseite als auch mit der letzten Alternative „Mitte Nordseite“ mit
erheblichen Planungsrisiken und weiteren Vorlaufkosten verbunden ist, ist die Klärung eines
bauordnungsrechtlich zulässigen Zugangs unabdingbare Voraussetzung für den Erwerb und
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Ausdruck vom: 29.02.2016

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den Betrieb des Musikbunkers durch den Verein. Nur unter diesen Bedingungen macht es
Sinn, dass sich sowohl Stadt als auch Musikbunker e.V. entsprechend finanziell engagieren.
Um den Verein vor unkalkulierbaren Kostenrisiken zu bewahren, wurde die Beantragung von
Städtebaufördermitteln für dieses Jahr zurückgestellt. Gleichwohl besteht sowohl das
politische wie auch verwaltungsmäßige Bekenntnis, alles im rechtlich möglichen Bereich zu
unternehmen, langfristig an dieser Stelle die Nutzung als Musikbunker zu ermöglichen.

Anlage/n:
Plan des Musikbunkers

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Anlage – Sachstandsbericht Musikbunker

Eingang/Bestand

Nordeingang/Planung

Bolzplatz

Spielfeld

Musikbunker

Südeingang/Planung