Navigation überspringen

Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 45/0103/WP17
öffentlich
22.04.2015
45/301

Bolzplatz Tutte Patt in Horbach
hier: Antrag der Bezirksbürgermeisterin, Frau Köhne, vom
20.03.2015
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

06.05.2015

B6

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen – Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Vorlage FB 45/0103/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.07.2015

Seite: 1/4

finanzielle Auswirkungen

Keine, da Sachstandbericht

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterung

Vorlage FB 45/0103/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.07.2015

Seite: 2/4

Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 20.03.2015 bittet die Bezirksbürgermeisterin, Frau Köhne, um einen Bericht der
Fachverwaltung zu den Nutzungsmöglichkeiten des Bolzplatzes Tute Patt in Horbach.
Grundlage für die Nutzung von öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen ist die am 05.01.1998 vom Rat der
Stadt Aachen beschlossene Spielplatzsatzung für Aachen.
Nach dieser Satzung werden auf Spiel - und Bolzplätzen vor allem Kindern und Jugendlichen, aber
auch in geeigneten Fällen Erwachsenen, Spielgelegenheit angeboten.
Gemäß § 3 der Satzung ist es möglich, die Nutzung von Spiel- und Bolzplätzen entsprechend ihrer
Ausstattung und der beabsichtigten Funktion im Wohnumfeld zu erweitern, so dass auch
Erwachsenen die Benutzung gestattet sein kann.
Vor dem Hintergrund, ein Miteinander von Alt und Jung zu fördern und allen Menschen die
Gelegenheit zu geben, sich sportlich außerhalb eines Vereins zu betätigen, soll auf zukünftigen Spiel und Bolzplatzschildern weitgehend auf Altersbeschränkungen verzichtet werden.
Der Wunsch nach Mehrgenerationenplätzen ist bei Bürgerbeteiligungen als deutliche Tendenz
feststellbar.
Beim Bolzplatz „Tute Patt“ handelt sich um städtische Fläche, für die die Nutzungsart „Bolzplatz“
festgelegt ist.
Der Platz liegt außerhalb des Wohngebietes, grenzt weitgehend an landwirtschaftliche Flächen und zu
einer Seite an Wohnbebauung.
Im Fall des Bolzplatzes „Tute Patt“ ist mit dem derzeit vorhandenen Schild eine Altersbeschränkung
von 18 Jahren gegeben.
Tatsächlich ist der Platz aufgrund seiner Ausstattung und Größe besonders für ältere Jugendliche und
Erwachsene geeignet.
Die Aufrechterhaltung der jetzt vorliegenden Altersbegrenzung ist aus diesem Grund für den Bolzplatz
Tute Patt nicht vorgesehen.
Eine zeitliche Nutzungsbegrenzung ist derzeit auf dem Schild mit „bis zum Einbruch der Dunkelheit“
gegeben.
Auf den zukünftigen Bolzplatzschildern wird es diese vage Zeitbegrenzung nicht mehr geben.
Regelungen werden je nach Lage des Platzes zu treffen sein.
Für Bolzplätze, die nicht allein von Kindern unter 14 Jahren genutzt werden, gibt es keine eindeutigen
Vorschriften. Häufig kommt bei Rechtsstreitigkeiten bzgl. der Geräuschentwicklung die
Lärmschutzverordnung für Sportstätten zum Tragen.
Dabei werden unterschiedliche Immissionsrichtwerte für bestimmte Beurteilungszeiten zugrunde
gelegt.

Vorlage FB 45/0103/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.07.2015

Seite: 3/4

Als Ruhezeiten gelten für Werktage 6:00 – 8:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr sowie die Nachtruhe von
22:00 – 6:00 Uhr.
An Sonn – und Feiertagen sind die Ruhezeiten neben der o.g. Nachtruhe von 7:00 – 9:00 Uhr,
13:00 – 15:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr.
Auch wenn keine Lärmimmissionswerte für den Bolzplatz Tute Patt vorliegen,
ist im Hinblick auf die vorliegenden Beschwerden einzelner Anwohner eine konkrete zeitliche
Nutzungsbegrenzung denkbar.
Zur Reduzierung des Lärmpegels wurde die Tischtennisplatte auf die von den Häusern abgewandte
Seite des Bolzplatzes versetzt.

Anlage/n:


Antrag der Bezirksbürgermeisterin, Frau Köhne, vom 20.03.2015



Spielplatzsatzung für Aachen vom 05.01.1998



Übersicht der Immissionsrichtwerte für Sportanlagen

Vorlage FB 45/0103/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.07.2015

Seite: 4/4