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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 36/0053/WP17
öffentlich
03.06.2015
Dammers, Manuela

Verlegung der Stromkabeltrasse für die geplanten
Windenergieanlagen im Münsterwald
Widerspruch des Landschaftsbeirates gegen die geplante
Befreiung der Unteren Landschaftsbehörde
Beratungsfolge:

TOP: 7

Datum

Gremium

Kompetenz

23.06.2015

AUK

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
hält den Widerspruch des Landschaftsbeirates für unberechtigt. Die Verwaltung wird aufgefordert, die
beantragte Befreiung zu erteilen.

In Vertretung

Dr. Barth
(Beigeordneter)

Vorlage FB 36/0053/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.06.2015

Seite: 1/3

Erläuterungen:
Für die Netzanbindung der sieben geplanten Windenergieanlagen im Münsterwald ist die Verlegung
von Erdkabeln notwendig. Die windparkinterne Verkabelung (Verbindung der WEA untereinander bis
zur Querung der B 258) weist eine Länge von 5 km auf, die externe Kabeltrasse verläuft auf einer
Strecke von 5,4 km auf dem Gebiet der Stadt Aachen. Der Einspeisepunkt befindet sich an dem
Umspannwerk in Krauthausen.
Die geplante Kabeltrasse verläuft überwiegend entlang von unbefestigten Wald- und Feldwegen und
versiegelten Wirtschaftswegen sowie über intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen, demnach auf
ökologisch vorbelasteten Flächen.
Die Verlegung wird bei der Querung von Fließgewässern durch Spülbohrungen oder mittels
Bodendurchpressungen durchgeführt. Innerhalb der Feldwege, der Landwirtschaftsflächen und von
Banketten wird das Kabel mit dem Verlegepflug oder in offenem Graben verlegt. Die Anlage von
Baustraßen ist nicht erforderlich. Lagerflächen– und Baustelleneinrichtung erfolgen unter Beachtung
festgelegter Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen zum Schutz von Boden, Natur und
Landschaft.
Für die Übergabestation in Krauthausen wird eine Fläche von 20 m² versiegelt.
Der Eingriff ist in einem landschaftspflegerischem Begleitplan erläutert. Dieser kommt zu der
Bewertung, dass der Eingriff wegen des Trassenverlaufs auf überwiegend ökologisch vorbelasteten
Flächen und durch schonende Verlegeverfahren als sehr gering anzusehen ist. Die betroffenen
Bereiche werden sich nach dem Eingriff zügig regenerieren und ihre bisherige Funktion wieder
aufnehmen können. Höherwertige Biotope wie Feuchtbereiche, Gewässerrandstreifen, Laubwälder
und Gehölze sollen nicht beansprucht werden.
Gemäß artenschutzrechtlicher Prüfung im landschaftspflegerischem Begleitplan können Konflikte für
Vögel und Fledermäuse ausgeschlossen werden, wenn von vornherein Beeinträchtigungen vermieden
oder vermindert werden durch Bauzeitenbeschränkung, Baufeldräumung und Baufeldkontrolle. Es ist
derzeit nicht davon auszugehen, dass durch die Kabelverlegung genutzte oder geeignete
Höhlenbäume oder Horstbäume entfernt werden müssen.
Die Untere Landschaftsbehörde beabsichtigt daher, für die geplante Kabelverlegung eine
landschaftsrechtliche Befreiung zu erteilen. Der Sachverhalt wurde in der Sitzung des
Landschaftsbeirates am 02.06.2015 erörtert. Nach dem vom Beirat gewählten Abstimmungsverfahren
hatten die Mitglieder ihr Votum bis zum 12.06.2015 der Unteren Landschaftsbehörde mitzuteilen.
Danach hat der Beirat der beabsichtigten Befreiung mehrheitlich widersprochen.
Auf Grund der ablehnenden Haltung des Beirates entscheidet der Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz abschließend.

Vorlage FB 36/0053/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.06.2015

Seite: 2/3

Anlage/n:
1. Landschaftspflegerischer Begleitplan (Teil 1)
2. Landschaftspflegerischer Begleitplan (Teil 2)
3. Landschaftspflegerischer Begleitplan (Teil 3)
4. Landschaftspflegerischer Begleitplan (Teil 4)
Aufgrund des Umfangs ist der landschaftspflegerische Begleitplan nur über das
Ratsinformationssystem einsehbar.

Vorlage FB 36/0053/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.06.2015

Seite: 3/3

www.ecoda.de

ecoda

Landschaftspflegerischer Begleitplan

UMWELTGUTACHTEN
Dr. Bergen & Fritz GbR
Ruinenstr. 33
44287 Dortmund
Fon 0231 5869-5690

zur energetischen Anbindung von sieben Windenergieanlagen auf
dem Gebiet der Stadt Aachen und der Stadt Stolberg (Rhld.) im
Zusammenhang mit dem Windenergieprojekt Aachen-Münsterwald
(Stadt Aachen)

Fax 0231 5869-9519
ecoda@ecoda.de
www.ecoda.de

Auftraggeberin:
juwi Energieprojekte GmbH
Energie-Allee 1
55286 Wörrstadt

Bearbeiter:
Peter Krech, Dipl.-Landschaftsökol.
Dr. Michael Quest, Dipl.-Landschaftsökol.
Diana Rößler, M.Sc.-Geogr.
Martin Ruf, Dipl.-Geogr.

Dortmund, den 23. März 2015

Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Kartenverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Seite

1

Einleitung ............................................................................................................................. 1
1.1 Anlass und Aufgabenstellung .................................................................................................... 1
1.2 Gesetzliche Grundlagen ............................................................................................................. 3
1.3 Untersuchungsrahmen und Gliederung .................................................................................... 4

2

Beschreibung des Vorhabens ............................................................................................. 5
2.1 Verlegung von Erdkabeln ........................................................................................................... 5
2.1.1 Verlegung mit dem Verlegepflug ..................................................................................................6
2.1.2 Verlegung in offenem Graben .......................................................................................................7
2.1.3 Unterirdische Verlegung mithilfe von Bohrverfahren..................................................................7

2.2 Übergabestation.......................................................................................................................... 7

3

Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter ................................................................ 8
3.1 Klima / Luft ................................................................................................................................. 8
3.2 Boden ........................................................................................................................................... 8
3.3 Wasser ......................................................................................................................................... 9
3.4 Biotope bzw. Biotopfunktionen ................................................................................................. 9
3.5 Landschaftsbild.......................................................................................................................... 25
3.6 Geschützte und schutzwürdige Bereiche von Natur und Landschaft .................................. 25
3.7 Fauna ......................................................................................................................................... 36

4

Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung .......................................................... 39

5

Artenschutzrechtliche Bewertung (§ 44 Abs. 1 BNatSchG) ........................................... 41
5.1 Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen ..................................................................... 41
5.2 Baubedingte Auswirkungen .................................................................................................... 41
5.3 Maßnahmen zur Vermeidung eines Tatbestands nach § 44 Abs. 1 BNatSchG .................. 48

6

Eingriffsermittlung ............................................................................................................. 50
6.1 Klima / Luft ............................................................................................................................... 50
6.2 Boden ......................................................................................................................................... 50
6.3 Wasser ....................................................................................................................................... 52
6.4 Biotope bzw. Biotopfunktionen ............................................................................................... 53
6.5 Landschaftsbild.......................................................................................................................... 87
6.6 Geschützte und schutzwürdige Bereiche von Natur und Landschaft .................................. 87
6.7 Fauna ......................................................................................................................................... 90
6.7.1 Anlagen- und Betriebsbedingte Auswirkungen ........................................................................ 90
6.7.2 Baubedingte Auswirkungen ........................................................................................................ 91

7

Kompensation .................................................................................................................... 92
7.1 Klima / Luft ............................................................................................................................... 92
7.2 Boden ......................................................................................................................................... 92
7.3 Wasser ....................................................................................................................................... 92
7.4 Biotope bzw. Biotopfunktionen ............................................................................................... 92
7.5 Landschaftsbild.......................................................................................................................... 93
7.6 Fauna ......................................................................................................................................... 93

8

Zusammenfassung ............................................................................................................ 95
Abschlusserklärung
Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis
Seite
Kapitel 2:
Abbildung 2.1:

Schematische Darstellung der Arbeitsweise des Verlegepflugs .............................. 6

Kapitel 3:
Abbildung 3.1:

Legende zu den Karten 3.1 bis 3.12 ......................................................................... 12

Kapitel 6:
Abbildung 6.1:

Blick von Fotopunkt 1 in nördliche Richtung auf den Wirtschaftsweg und den
3. Nebenarm des Fobisbachs (links im Bild) ........................................................... 56

Abbildung 6.2:

Blick von Fotopunkt 2 in östliche Richtung auf die Weggabelung und den
(verrohrten) 3. Nebenarm des Fobisbachs .............................................................. 57

Abbildung 6.3:

Blick von Fotopunkt 3 in nördliche Richtung auf den unversiegelten
Wirtschaftsweg und den Vorfluter Münsterwald..................................................... 57

Abbildung 6.4:

Blick von Fotopunkt 4 in südliche Richtung auf den unversiegelten
Wirtschaftsweg mitsamt Gehölzbestand.................................................................. 59

Abbildung 6.5:

Blick von Fotopunkt 5 auf die bestehende Verrohrung des Prälatensiefs ............ 58

Abbildung 6.6:

Blick in östliche Richtung von Fotopunkt 6 auf den Beginn der externen
Kabeltrasse .................................................................................................................. 60

Abbildung 6.7:

Blick in östliche Richtung von Fotopunkt 7 auf den Bachlauf im
Wegrandbereich .......................................................................................................... 61

Abbildung 6.8:

Blick von Fotopunkt 8 in nordöstliche Richtung auf den zu unterquerenden
Bachlauf ....................................................................................................................... 62

Abbildung 6.9:

Blick von Fotopunkt 9 auf den Trassenverlauf in Richtung Norden innerhalb
eines unbefestigten Waldweges............................................................................... 62

Abbildung 6.10: Blick von Fotopunkt 10 in nordwestliche Richtung zeigt die Straße
„Rotterdell“ und die Eintrittsstelle der Spülbohrung im Vordergrund ................... 63
Abbildung 6.11: Blick von Fotopunkt 11 zeigt den Kabeltrassenverlauf in östliche Richtung
entlang der K 40. Das Kabel wird im nördlich angrenzenden Straßenbankett
verlegt. ......................................................................................................................... 64
Abbildung 6.12: Blick von Fotopunkt 12 in nordöstliche Richtung zeigt den Sinziger Weg und
den temporär wasserführenden Graben in der rechten Bildhälfte ....................... 64
Abbildung 6.13: Blick von Fotopunkt 13 in nordöstliche Richtung zeigt den Bereich des zu
unterquerenden Fließgewässers ............................................................................... 65

Abbildung 6.14: Blick von Fotopunkt 13 auf den Trassenverlauf im Wegbereich in nordöstliche
Richtung ....................................................................................................................... 66
Abbildung 6.15: Blick von Fotopunkt 14 in nordwestliche Richtung zeigt den unbefestigten
Waldweg und die Biotopkatasterfläche am linken Bildrand .................................. 66
Abbildung 6.16: Blick von Fotopunkt 15 in nordwestliche Richtung zeigt die voraussichtliche
Austrittstelle der Spülbohrung im Bereich der Weidefläche in der linken
Bildhälfte...................................................................................................................... 67
Abbildung 6.17: Blick von Fotopunkt 16 in nordwestliche Richtung zeigt die vorgesehene
Eintrittsstelle der Spülbohrung im Bereich der Weide in der Bildmitte ................ 68
Abbildung 6.18: Blick von Fotopunkt 16 in südwestliche Richtung zeigt die vorgesehene
Austrittsstelle der Spülbohrung im Randbereich einer Weide in der rechten
Bildhälfte...................................................................................................................... 69
Abbildung 6.19: Blick von Fotopunkt 17 in nördliche Richtung zeigt den Verlauf der Trasse im
Randbereich der

Weidefläche

in

der

linken

Bildhälfte

sowie

die

Querungsstelle des befestigten Weges im Hintergrund......................................... 69
Abbildung 6.20: Blick von Fotopunkt 18 in nördliche Richtung zeigt den zu unterquerenden
Abschnitt der Weidefläche ......................................................................................... 70
Abbildung 6.21: Blick von Fotopunkt 19 in südwestliche Richtung zeigt die zu unterquerende
Hahner Straße und den angrenzenden Fuß- und Radweg .................................... 71
Abbildung 6.22: Blick von Fotopunkt 19 in südwestliche Richtung zeigt den geplanten
Standort der Zielgrube der Spülbohrung im Straßenbankett in der rechten
Bildhälfte...................................................................................................................... 72
Abbildung 6.23: Blick von Fotopunkt 19 in nordöstliche Richtung zeigt den Verlauf der Trasse
am südöstlichen Randbereich der Weidefläche ...................................................... 73
Abbildung 6.24: Blick von Fotopunkt 20 in südwestliche Richtung zeigt den geplanten
Standort der Startgrube der Spülbohrung im Bereich einer intensiv genutzten
Weidefläche................................................................................................................. 74
Abbildung 6.25: Blick von Fotopunkt 21 in westliche Richtung zeigt die vorgesehene
Zielgrube der 10. Spülbohrung im Bereich einer Intensivweidefläche (Bereich
hinter der Viehtränke) ................................................................................................ 74
Abbildung 6.26: Blick von Fotopunkt 22 in nordöstliche Richtung zeigt die geplante
Eintrittsstelle der Spülbohrung im Bereich einer Weidefläche im Vordergrund .. 75
Abbildung 6.27: Blick von Fotopunkt 23 in westliche Richtung zeigt den Verlauf der
Kabeltrasse im Bereich von Weideflächen im Hintergrund der Fotoaufnahme... 76
Abbildung 6.28: Blick von Fotopunkt 24 in nordöstliche Richtung zeigt den Bereich der
vorgesehenen Startgrube der Spülbohrung ............................................................. 77

Abbildung 6.29: Blick von Fotopunkt 24 in nordöstliche Richtung zeigt den zu unterquerenden
Weg (rechts), den Bachlauf (mitte) sowie die Gleisanlage (links) ....................... 77
Abbildung 6.30: Blick von Fotopunkt 25 in nordöstliche Richtung zeigt die Gleisanlage in der
rechten sowie das Weißdorngebüsch in der linken Bildhälfte .............................. 78
Abbildung 6.31: Blick von Fotopunkt 26 in südwestliche Richtung zeigt die Weidefläche mit
der vorgesehenen Eintrittsstelle der Spülbohrung im linken Bildbereich und
den befestigten Weg sowie die Landstraße L 12 am rechten Bildrand ............... 79
Abbildung 6.32: Blick von Fotopunkt 26 in nordwestliche Richtung zeigt die intensiv genutzte
Grünlandfläche, an deren Randbereich zur Landstraße L 12 die Spülbohrung
austritt .......................................................................................................................... 79
Abbildung 6.33: Blick von Fotopunkt 27 in nordwestliche Richtung zeigt den Verlauf der
Kabeltrasse am Rand der Weidefläche in der linken Bildhälfte ............................ 80
Abbildung 6.34: Blick von Fotopunkt 28 in nordwestliche Richtung zeigt den vorgesehenen
Standort der Startgrube der Spülbohrung am linken Bildrand im Vordergrund
und die geplante Zielgrube am Rand der Weidefläche im Hintergrund (links) ... 81
Abbildung 6.35: Blick von Fotopunkt 29 in nordwestliche Richtung zeigt die geplante
Startgrube der Spülbohrung im linken und die geplante Zielgrube am rechten
Bildrand seitlich des asphaltierten Feldwegs .......................................................... 81
Abbildung 6.36: Blick von Fotopunkt 30 in nordwestliche Richtung zeigt den Verlauf der
Trasse im Bereich des bewachsenen Weges sowie die Baumreihe mit
Weiden und Weißdorngebüsch (rechter Bildrand).................................................. 83
Abbildung 6.37: Blick

von

Fotopunkt

31

in

südwestliche

Richtung

auf

den

Obstwiesenkomplex ................................................................................................... 83
Abbildung 6.38: Blick

von

Fotopunkt

32

in

nordwestliche

Richtung

auf

den

Obstwiesenkomplex ................................................................................................... 84
Abbildung 6.39: Blick von Fotopunkt 33 in südwestliche Richtung auf die Feuchtwiese, die
mithilfe einer Spülbohrung unterquert wird ............................................................ 85
Abbildung 6.40: Blick von Fotopunkt 34 in südwestliche Richtung auf den namenlosen
Bachlauf, der mithilfe einer Spülbohrung unterquert wird. Im Hintergrund ist
eine Baumgruppe aus älteren Eichen zu erkennen. ............................................... 85
Abbildung 6.41: Blick von Fotopunkt 35 in nordwestliche Richtung auf eine Weidefläche und
das dahinterliegende Umspannwerk........................................................................ 86

Kartenverzeichnis
Seite
Kapitel 1:
Karte 1.1:

Räumliche Lage der geplanten Kabeltrasse ............................................................... 2

Kapitel 3:
Karte 3.1:

Biotope in Konfliktbereichen im Abstand von 20 m zu der geplanten
Kabeltrasse – Blattschnitte der Detailkarten ............................................................ 13

Karte 3.2:

Biotope in Konfliktbereichen im Abstand von 20 m zu der geplanten
Kabeltrasse – Detailkarte 1 ........................................................................................ 14

Karte 3.3:

Biotope in Konfliktbereichen im Abstand von 20 m zu der geplanten
Kabeltrasse- Detailkarte 2 .......................................................................................... 15

Karte 3.4:

Biotope in Konfliktbereichen im Abstand von 20 m zu der geplanten
Kabeltrasse - Detailkarte 3......................................................................................... 16

Karte 3.5:

Biotope in Konfliktbereichen im Abstand von 20 m zu der geplanten
Kabeltrasse - Detailkarte 4......................................................................................... 17

Karte 3.6:

Biotope in Konfliktbereichen im Abstand von 20 m zu der geplanten
Kabeltrasse - Detailkarte 5......................................................................................... 18

Karte 3.7:

Biotope in Konfliktbereichen im Abstand von 20 m zu der geplanten
Kabeltrasse - Detailkarte 6......................................................................................... 19

Karte 3.8:

Biotope in Konfliktbereichen im Abstand von 20 m zu der geplanten
Kabeltrasse - Detailkarte 7......................................................................................... 20

Karte 3.9:

Biotope in Konfliktbereichen im Abstand von 20 m zu der geplanten
Kabeltrasse – Detailkarte 8 ........................................................................................ 21

Karte 3.10:

Biotope in Konfliktbereichen im Abstand von 20 m zu der geplanten
Kabeltrasse - Detailkarte 9......................................................................................... 22

Karte 3.11:

Biotope in Konfliktbereichen im Abstand von 20 m zu der geplanten
Kabeltrasse - Detailkarte 10 ...................................................................................... 23

Karte 3.12:

Biotope in Konfliktbereichen im Abstand von 20 m zu der geplanten
Kabeltrasse - Detailkarte 11 ...................................................................................... 24

Karte 3.13:

Geschützte und schutzwürdige Bereiche von Natur und Landschaft im
Abstand von 20 m zur geplanten Trasse – Blattschnitte der Detailkarten ........... 32

Karte 3.14:

Geschützte und schutzwürdige Bereiche von Natur und Landschaft im
Abstand von 20 m zur geplanten Trasse – Detailkarte 1 ....................................... 33

Karte 3.15:

Geschützte und schutzwürdige Bereiche von Natur und Landschaft im
Abstand von 20 m zur geplanten Trasse – Detailkarte 2 ....................................... 34

Karte 3.16:

Geschützte und schutzwürdige Bereiche von Natur und Landschaft im
Abstand von 20 m zur geplanten Trasse – Detailkarte 3 ....................................... 35

Kapitel 6:
Karte 6.1:

Räumliche Lage der Fotopunkte ............................................................................... 55

Tabellenverzeichnis
Seite
Kapitel 3:
Tabelle 3.1:

Planungsrelevante Arten, von denen Vorkommen in den betroffenen
Lebensräumen nicht auszuschließen sind................................................................ 37

Kapitel 5:
Tabelle 5.1:

Brut-

und

Nestlingszeiträume

von

Baumpieper,

Feldschwirl,

Gartenrotschwanz, Heidelerche, Kuckuck, Schwarzkehlchen, Waldlaubsänger,
Wiesenpieper nach LANUV (2015a) ......................................................................... 48
Kapitel 6:
Tabelle 6.1:

Biotopwertverlust im Zuge der Errichtung der Übergabestation ........................... 54

Einleitung

1

Einleitung

1.1

Anlass und Aufgabenstellung

1

Zur energetischen Anbindung von sieben geplanten Windenergieanlagen (WEA) am Standort
Münsterwald (Stadt Aachen) ist die Verlegung von Erdkabeln erforderlich. Bei den geplanten WEA
handelt es sich um Anlagen des Typs Vestas V112 mit einer Nabenhöhe von 140 m und einem
Rotorradius von 56 m (Gesamthöhe: 196 m). Die Nennleistung einer WEA dieses Typs wird vom
Hersteller mit 3,3 MW angegeben. Die Standorte der geplanten WEA befinden sich auf dem Gebiet der
Stadt Aachen, im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim (vgl. Karte 1.1).
Die windparkinterne Verkabelung (Verbindung der Windenergieanlagen untereinander bis zur Querung
der Bundesstraße B 258) weist eine Länge von etwa 5 km auf. Die externe Kabeltrasse ist insgesamt
etwa 10,5 km lang und verläuft auf einer Strecke von 5,4 km auf dem Gebiet der Stadt Aachen und
auf einer Strecke von 5,1 km auf dem Gebiet der Stadt Stolberg. Im Nordteil der Kabeltrasse
(nordwestlich von Dorff) werden drei Varianten der Trassenführung ins Verfahren eingebracht, da in
diesem Bereich die Flächensicherung noch nicht abgeschlossen ist. Es wird jedoch nur eine der
möglichen Trassenvarianten realisiert. Der Einspeisepunkt befindet sich an einem Umspannwerk im
Bereich Aachen-Krauthausen.
Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist die Darstellung, Bewertung und Bilanzierung des Eingriffs in
Natur und Landschaft durch die Verlegung der Erdkabel. Im Rahmen der landschaftspflegerischen
Bewertung sind ferner Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen
identifiziert worden, die bei der Planung bzw. Durchführung des Vorhabens zu berücksichtigen sind.
Antragstellerin und Auftraggeberin ist die juwi Energieprojekte GmbH, Wörrstadt.

ecoda

! Karte 1.1

! Landschaftspflegerischer Begleitplan
zur energetischen Anbindung von sieben
Windenergieanlagen auf dem Gebiet der
Stadt Aachen und der Stadt Stolberg (Rhld.)
im Zusammenhang mit dem Windenergieprojekt Aachen-Münsterwald (Stadt Aachen)

Räumliche Lage der geplanten Kabeltrasse

Auftraggeberin:
juwi Energieprojekte GmbH, Wörrstadt

{
}
A

Standorte der geplanten WEA
Verlauf der geplanten windparkexternen
Kabeltrasse
Kabelverlauf westlich Dorff - Variante 1

Spülbohrung (Krauthausener Straße)

Kabelverlauf westlich Dorff - Variante 2

Spülbohrung (K13)

Spülbohrung (Fließgewässer)

Kabelverlauf westlich Dorff - Variante 3
Verlauf der geplanten windparkinternen
Kabeltrasse

Spülbohrung (Feuchtwiese)
Spülbohrung (Wegkreuzung)

Umspannwerk
Spülbohrung (Marienstraße)

Gemeindegrenzen
! bearbeiteter Ausschnitt
der Topographischen Karte 1 : 25.000 (TK25)

Bearbeiter: Martin Ruf, 23. März 2015
0
Maßstab 1 : 30.000 @ DIN A3

1.500 m

Spülbohrung (L12)

´

Spülbohrung (Bahnlinie)

Spülbohrung (NSG, Biotopkatasterfläche,
Gesetzlich geschütztes Biotop)
Spülbohrung (Münsterstraße)

Spülbohrung (Schnepfenberg-Straße)

Spülbohrung (Hahner Straße)
Spülbohrung (NSG, Biotopkatasterfläche,
Geschützter Landschaftsbestandteil)
Spülbohrung (Wegkreuzung)
Spülbohrung (Fließgewässer)

Spülbohrung (Fließgewässer)

Stadt Stolberg
Unterquerung eines verrohrten Bachlaufs

Bodendurchpressung (Fließgewässer)

Stadt Aachen

WEA 1

Spülbohrung (K40)

Bodendurchpressung
(Fließgewässer)

Gemeinde Roetgen

}
{
|
z
A

Bodendurchpressung (Fließgewässer)
Spülbohrung (B258)

Bodendurchpressung
(Fließgewässer)

WEA 4

Bodendurchpressung
(Fließgewässer)

WEA 2

}
{
|
z
A

}
{
|
z
A

WEA 6
Bodendurchpressung (Fließgewässer)

}
{
|
z
A
}
{
|
z
A

WEA 5

WEA 3

}
{
|
z
A

}
{
|
z
A

WEA 7

Einleitung

1.2

3

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der am 01. März 2010 in Kraft
getretenen Fassung (zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 100 G v. 07.08.2013 I 3154) in Verbindung mit
dem Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalens (LG NW) vom 21. Juli 2000, zuletzt geändert im März
2010.
Nach § 1 BNatSchG sind Natur und Landschaft „[...] aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage
für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im
besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass
1.

die biologische Vielfalt

2.

die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie

3.

die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf
Dauer gesichert sind. Der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit
erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft“.

Laut § 14 BNatSchG sind „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder
Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die
die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich
beeinträchtigen können“ Eingriffe in Natur und Landschaft.
Durch

§ 15

BNatSchG

wird

der

Verursacher

eines

Eingriffs

verpflichtet,

vermeidbare

Beeinträchtigungen zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch geeignete
Maßnahmen auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Im
Rahmen des vorliegenden Gutachtens werden die Begriffe „Ausgleich“ und „Ersatz“ z. T. vereinfacht
unter „Kompensation“ zusammengefasst, sofern dies nicht zu Missverständnissen führt.

ecoda

Einleitung

1.3

4

ecoda

Untersuchungsrahmen und Gliederung

Der vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) orientiert sich an dem Eingriffsbegriff des
§ 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit dem § 4 Landschaftsgesetz des Landes
Nordrhein-Westfalen (siehe Kapitel 1.2). Die Erheblichkeit eines Eingriffs ist von der Eingriffsintensität
abhängig, d. h. von der durch das Vorhaben verursachten Störung oder Schädigung von
Einzelelementen oder des Gesamtzusammenhangs von Natur und Landschaft.
Die Untersuchungs- und Darstellungstiefe wurde in einer für das Vorhaben angemessenen Weise
gewählt. So wird beispielsweise das Schutzgut Biotope bzw. Biotopfunktionen ausführlicher behandelt
als die Schutzgüter Klima / Luft und Landschaftsbild. In Abhängigkeit von der potenziellen
Betroffenheit der Schutzgüter und der Reichweite der zu erwartenden Auswirkungen variieren auch
die Untersuchungsräume (vgl. Kapitel 3).
Zunächst wird das Vorhaben in Art und Umfang dargestellt (Kapitel 2). In Kapitel 3 erfolgt eine
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des
Naturhaushalts und auf das Landschaftsbild unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vermeidung
und

Verminderung

artenschutzrechtliche

möglicher
Bewertung

Beeinträchtigungen
vorgenommen.

(Kapitel

4).

Unvermeidbare

In

Kapitel

5

wird

eine

Beeinträchtigungen

der

Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds werden erfasst und bilanziert
(Kapitel 6), der resultierende Kompensationsbedarf wird dargestellt (Kapitel 7). In Kapitel 8 werden
die wesentlichen Punkte des Landschaftspflegerischen Begleitplans zusammengefasst.

Beschreibung des Vorhabens

2

Beschreibung des Vorhabens

2.1

Verlegung von Erdkabeln

5

Zur energetischen Anbindung von sieben von der juwi Energieprojekte GmbH geplanten
Windenergieanlagen ist die Verlegung eines 33 kV-Mittelspannungs-Erdkabels über eine Strecke von
insgesamt ca. 15,5 km (windparkinterne und -externe Verkabelung) erforderlich. Bei den geplanten
WEA handelt es sich um Anlagen des Typs Vestas V112 mit einer Nabenhöhe von 140 m und einem
Rotorradius von 56 m (Gesamthöhe: 196 m). Die Standorte der geplanten WEA befinden sich auf dem
Gebiet der Stadt Aachen, im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim (vgl. Karte 1.1).
Die Kabeltrasse verläuft überwiegend entlang von unbefestigten Wald- und Feldwegen, geschotterten
oder versiegelten Wirtschaftswegen sowie über intensiv genutzte Agrarflächen. Von der
wegbegleitenden Verlegung sind weiterhin Straßenbegleitgrün und Bankette sowie Saumflure der
Wald- und Offenlandflächen betroffen.
Zur Errichtung der Kabeltrasse ist an vierzehn Stellen die Unterquerung von Verkehrsflächen
vorgesehen (B 258 (Himmelsleiter, zweimalige Querung), K 40 (Rotterdell), Dorfstraße (Hahn), K 14
(Hahner Straße), Schnepfenberg (Venwegen), L 12 (Münsterstraße, Auf dem Acker), Marienstraße
(Dorff), K 13 (Krauthausener Straße), ein Feldweg östlich von Aachen-Hahn, ein asphaltierter Feldweg
südwestlich von Stolberg-Dorff, eine asphaltierte Zufahrt zu einem Steinbruch nordöstlich von
Krauthausen sowie eine Gleisanlage westlich von Stolberg-Breinig).
An insgesamt neunzehn Stellen werden Fließgewässer mit Hilfe von Spülbohrungen oder
Bodendurchpressungen unterquert (3. Nebenarm des Fobisbachs (fünfmalige Querung), Vorfluter
Münsterwald (dreimalige Querung), Nebenarm des Vorfluters Münsterwald, Prälatensief, Nebenarm
des Prälatensiefs, 1. Nebenarm des Fobisbachs, 2. Nebenarm des Fobisbachs, Vorfluter des
Schaafsbohr, Wolfsiefen, Konesief, Jammetsbach, namenloser Bach nordwestlich von Dorff). Im
Bereich eines Grabens südöstlich von Aachen-Hahn wird das Kabel mittels offener Bauweise verlegt.
Eine Feuchtwiese nordwestlich von Dorff wird ebenfalls mithilfe einer Spülbohrung gequert.
Innerhalb der Feldwege, der Landwirtschaftsflächen und des Banketts wird das Kabel mit dem
Verlegepflug oder in offenem Graben verlegt (vgl. Kapitel 2.1.1 und 2.1.2 sowie Karte 1.1). Die
versiegelten Verkehrswege werden mithilfe von Bohrverfahren unterquert (vgl. Kapitel 2.1.3 und Karte
1.1).
Der erforderliche Arbeitsstreifen variiert je nach Art der Verlegung. Die Anlage von Baustraßen ist nicht
erforderlich. Lagerflächen- und Baustelleneinrichtung erfolgen durch eine von der Bauherrin
beauftragte Firma unter Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft und der in diesem
LBP vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen. Die

ecoda

Beschreibung des Vorhabens

6

Kabelverlegung findet möglichst umweltschonend in einer Tiefe von etwa 120 cm (offene Bauweise)
bis etwa 200 cm (Bohrverfahren) statt.
Im Folgenden werden die genannten Verfahren der Kabelverlegung kurz beschrieben. Eine detaillierte
Darstellung des Trassenverlaufs und der beanspruchten bzw. unterquerten Biotope erfolgt im Rahmen
der Eingriffsermittlung für das Schutzgut Biotope bzw. Biotopfunktionen in Kapitel 6.4.
2.1.1

Verlegung mit dem Verlegepflug

Das Verlegen von Kabeln mit Hilfe des Verlegepflugs zählt zu den grabenlosen Verlegeverfahren.
Dabei wird mit Hilfe eines Verdrängerteils ein Schlitz geformt, in den das Kabelsystem eingezogen und
abgelegt wird. Bei Bedarf wird ein Kabelverlegerohr eingepflügt, in welches das Kabelsystem
eingezogen wird (vgl. Abbildung 2.1).
Je nach Standfestigkeit des anstehenden Bodens neigt sich das Erdreich von oben her und der Schlitz
wird geschlossen. Das Pflugschwert wird am Trassenbeginn in eine Startgrube auf Höhe der
Verlegetiefe eingesetzt. Durch die Zugkraft des Seiles verdrängt das Pflugschwert das Erdreich im
Bereich der Leitungszone und glättet durch sein hohes Eigengewicht die Rohrgrabensohle. Dadurch
wird ein steinfreier Hohlraum für das Rohr erzeugt. Beim Verlegepflug wird das Rohr über den
Rohreinführschacht des Pflugschwerts auf der Grabensohle in der gewünschten Tiefe spannungsfrei
abgelegt. Anschließend kann das Einziehen des Kabelsystems in das Rohr erfolgen.
Die Ausschachtung eines Kabelgrabens ist ebenso wie die seitliche Zwischenlagerung des Bodens
beim Pflugverfahren nicht notwendig. Der Boden wird lediglich kurz aufgebrochen und anschließend
sofort wieder verschlossen und verdichtet. Die Anlage von Baustraßen ist nicht erforderlich.

Abbildung 2.1:

Schematische Darstellung der Arbeitsweise des Verlegepflugs

ecoda

Beschreibung des Vorhabens

2.1.2

7

Verlegung in offenem Graben

Alternativ zum Einpflügen können Kabel in offenem Graben verlegt werden. Das Ausheben des
Kabelgrabens erfolgt dabei per Minibagger und – soweit erforderlich – von Hand in einer Breite von
etwa 0,4 m und bis in die erforderliche Tiefe von etwa 120 cm. Das Aushubmaterial wird seitlich
getrennt gelagert. Nach dem Einbringen einer Sandschutzschicht (wenn erforderlich) werden die Kabel
verlegt und mit steinfreiem Sand abgedeckt, der anschließend verdichtet wird. Nach der
abschließenden Verfüllung des Grabens mit dem zwischengelagerten Bodenaushub und dem
Verdichten des eingebauten Bodens bis zur Unterkante der ehemaligen Mutterbodenschicht wird die
Oberfläche in der ursprünglichen Form wiederhergestellt.
2.1.3

Unterirdische Verlegung mithilfe von Bohrverfahren

Hindernisse wie asphaltierte Flächen, Gewässer oder Gehölze können mithilfe verschiedener
Bohrverfahren unterquert werden.
Bei der Kabelverlegung mithilfe eines Bohrverfahrens kommt es nur am Beginn und am Ende des
Verfahrensabschnitts zu einem Bodenaufschluss (Start- und Zielgrube). Der Bodenaushub wird sortiert
im Nahbereich der Grube gelagert und anschließend wieder entsprechend der Sortierung eingebaut.

2.2

Übergabestation

Der Einspeisepunkt befindet sich etwa 7,9 km nordöstlich des geplanten Windparks im Aachener
Stadtbezirk Kornelimünster in einem Umspannwerk (Krauthausener Straße). Für die Errichtung einer
Übergabestation wird eine Fläche von 20 m² (5,0 x 4,0 m) dauerhaft beansprucht. Der Mutterboden
wird auf der beanspruchten Fläche abgeschoben, auf der die Tragschicht aus geeignetem
Schottermaterial (z. B. güteüberwachtes RCL I-Material oder Natursteinschotter) aufgebaut wird. Unter
dem Schotterbett wird ein Ringerder (Spannungsschutz) verlegt. Darauf aufbauend erfolgt die
Errichtung der Station aus Fertigteilen. Der für die Übergabestation vorgesehene Standort innerhalb
des Umspannwerkgeländes wird zurzeit als Intensivwiese genutzt, die genaue Lage des Gebäudes
steht zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht fest.

ecoda

Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter

3

8

Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter

Im Folgenden werden die Schutzgüter Klima / Luft, Boden, Wasser, Biotope bzw. Biotopfunktionen
und Landschaftsbild im näheren Umfeld des Vorhabens beschrieben und bewertet. Zudem werden
etwaige Auswirkungen auf geschützte und schutzwürdige Bereiche von Natur und Landschaft
dargestellt.
Der Untersuchungsraum für die einzelnen Schutzgüter wurde entsprechend ihrer Betroffenheit und der
Reichweite der zu erwartenden Auswirkungen gewählt. Die möglichen Auswirkungen des Vorhabens
auf die Schutzgüter Boden, Wasser sowie Biotope bzw. Biotopfunktionen beschränken sich im
Wesentlichen auf die unmittelbar in Anspruch genommenen Flächen. Der Untersuchungsraum für
diese Schutzgüter wurde daher auf einen Umkreis von 20 m um das Vorhaben begrenzt.

3.1

Klima / Luft

Der nördliche Untersuchungsraum ist in weiten Teilen unbebaut und weist in diesen Bereichen ein
typisches Freilandklima auf. Freiflächen stellen im Allgemeinen Kaltluftproduzenten dar und können im
dicht besiedelten Raum über Luftaustauschprozesse Ausgleichsfunktionen übernehmen. Dem
unbebauten Teil des Untersuchungsraums kommt eine allgemeine klimatische Funktion zu. Der
südliche Abschnitt des Untersuchungsraums ist größtenteils bewaldet. Im Vergleich zur offenen
Landschaft werden die Strahlungs- und Temperaturschwankungen gedämpft, die Luftfeuchtigkeit ist
erhöht. Im Stammraum herrschen Windruhe und größere Luftreinheit. Wälder gelten daher im
Allgemeinen als bioklimatisch wertvolle Erholungsräume.

3.2

Boden

Auf dem Gebiet der Stadt Aachen liegt eine Bodenfunktionskarte im Maßstab 1:5.000 (INGENIEURBÜRO
FELDWISCH 2009, 2013) vor, die die Schutzwürdigkeit der Böden wird folgendermaßen einteilt:
1: sehr gering; 2: gering; 3: mittel; 4: hoch; 5: sehr hoch.
Im Untersuchungsraum sind die folgenden Bodentypen im Bereich der geplanten Trasse vorhanden:
-

Braunerden (B), pseudovergleyte Braunerden (sB) (Biotopentwicklungspotential (BP): Werte von
1,5, 2, 4 oder 5; Naturhaushalt (NH): Werte von 1, 2 oder 3; Gesamtbewertungen (GB) von 2, 3, 4
oder 5); Böden mit hoher oder sehr hoher Schutzwürdigkeit werden auf Intensivgrünlandflächen
südöstlich von Hahn auf etwa 400 m von der Trasse gequert

-

Pseudogley-Braunerden (S-B) (BP: 1,5; NH: 2 oder 3; GB: 2 oder 3)

-

Gley (G) (BP: Werte von 1,5, 4 oder 5; NH: 2; GB von 2, 4 oder 5); Böden mit hoher oder sehr
hoher Schutzwürdigkeit vorwiegend im Bereich der Fließgewässer im Bereich der internen
Kabeltrasse im Münsterwald, die durch Bodendurchpressungen unterquert werden, z. T. auch im
Umfeld des Wolfsiefen

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Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter

-

9

ecoda

Niedermoorgley (GHn) (BP: 5; NH: 2; GB: 5); kleinflächig im Bereich des 2. Nebenarms des
Fobisbachs zu Beginn der externen Trasse vorhanden, Verlegung in diesem Bereich mittels
Bodendurchpressung

-

Anmoorgley (GM) (BP: 5; NH: 1; GB: 5); kleinflächig im Komplex mit Niedermoorgley; siehe oben

-

Kolluvium (K) (BP: 2; NH: 3; GB: 3)

-

Pseudogley (S) (BP: 1,5 oder 5; NH: 2 oder 3; GB: 2, 3 oder 5); Böden im Bereich der
windparkinternen Trasse, das Kabel wird hier ausschließlich in den Wegbereichen verlegt

-

Anmoorpseudogley (Sm) (BP: 5; NH: 2; GB: 5); kleinflächig im Bereich der Fließgewässer im
Münsterwald (interne Kabeltrasse), Verlegung in diesem Bereich mittels Bodendurchpressung

-

Braunerde-Pseudogley (B-S) (BP: 1,5; NH: 3; GB: 2 oder 3)

-

Kolluvium-Pseudogley (K-S) (BP: 1,5; NH: 3; GB: 3)

Nach

Darstellung

des

GEOLOGISCHEN

DIENSTES

NORDRHEIN-WESTFALEN

(2015)

kommen

im

Untersuchungsraum auf dem Gebiet der Städteregion Aachen folgende Böden vor:
-

Typische Braunerde (B31) (besonders schutzwürdige flachgründige Felsböden; nördlich und südlich
an das NSG „Jammetsbach“ angrenzend, geplante Trasse verläuft über eine Strecke von etwa
200 m im Bereich dieser Bodeneinheit (Nutzungsart: Intensivgrünland)

-

Typische Braunerde (B32) (sehr schutzwürdige fruchtbare bzw. sehr schutzwürdige flachgründige
Felsböden); sehr schutzwürdige fruchtbare Böden der Einheit westlich Breinig und nordöstlich von
Hahn, wo die Trasse neben Wegrändern insgesamt etwa 1.450 m über Grünlandbereiche geführt
wird; sehr schutzwürdige flachgründige Felsböden der Bodeneinheit B32 werden vorwiegend im
Wegbereich passiert, nordöstlich Hahn wird das Kabel über eine Strecke von etwa 450 m in
Intensivgrünland verlegt

-

Typische Braunerde (B34) (schutzwürdige fruchtbare Böden); die Kabeltrasse wird westlich Breinig
etwa 450 m über Intensivgrünland im Bereich dieser Bodeneinheit geführt

-

Typischer Gley (G33) (schutzwürdige Grundwasserböden); Vorkommen im NSG „Jammetsbach“
sowie an einem Bach nordwestlich Dorff; beide Bereiche werden durch Spülbohrungen gequert

-

Typischer Gley (G34) (Schutzwürdigkeit nicht bewertet)

-

Typisches Kolluvium (K35) (besonders schutzwürdige fruchtbare Böden); westlich von Dorff, die
Kabeltrasse verläuft hier im Wegrand bzw. bei Trassenvariante 1 etwa 25 m im Intensivgrünland

-

Typische Parabraunerde (S-L34) (sehr schutzwürdige fruchtbare Böden); südwestlich bzw. westlich
von Dorff und südlich von Krauthausen, vorwiegend wird die Trasse im Bereich dieser Böden
entlang von Wegrändern geführt, bei Dorff sind etwa 150 m der Bodeneinheit unter Grünland
betroffen, bei Wahl der Trassenvariante 1 zusätzlich etwa 170 m

-

Typischer Pseudogley (S34) (Schutzwürdigkeit nicht bewertet)

Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter

10

Bei den von dem Vorhaben betroffenen Bereichen der aufgeführten Böden handelt es sich nahezu
ausschließlich um bereits gestörte Bodenschichten im Bereich landwirtschaftlich intensiv genutzter
Flächen oder forst- und landwirtschaftlicher Wirtschaftswege.
Altlastenverdachtsfläche „Altablagerung Beierfeld“
Die geplante Kabeltrasse quert südwestlich von Stohlberg-Breinig die Altlastenverdachtsfläche
„Altablagerung Beierfeld“ (Kenn-Nr: „5203/0207“) (s. Karte 3.7). Nach schriftlicher Mitteilung des
Umweltamtes der Städteregion Aachen liegen folgende Informationen vor:
„Es handelt sich um einen kleinen verfüllten Steinbruch. Über Art und Menge des Verfüllmaterials

liegen keine Informationen vor.“
Gegen die Verlegung des Kabels bestehen nach schriftlicher Mitteilung des Umweltamtes der
Städteregion Aachen unter folgender Voraussetzung keine Bedenken:
„1. Für den Fall, dass bei Erdarbeiten organoleptisch (z. B. geruchlich oder visuell) auffälliges

Bodenmaterial festgestellt wird, ist das Umweltamt der StädteRegion Aachen (A 70.4, Fachbereich
Bodenschutz - Altlasten, Tel.: 0241 / 5198 -2603, -2407 oder -2159) unverzüglich zwecks Festlegung
weiterer Maßnahmen zu unterrichten.
2. Im Bereich der Altlasten-Verdachtsfläche gilt: Der bei den Erdarbeiten anfallende Aushub ist im
Bereich der Altlastenverdachtsfläche wieder einzubauen. Alternativ ist der Aushub ordnungsgemäß
und schadlos zu entsorgen.“

3.3

Wasser

Im Untersuchungsraum befinden sich mehrere kleine Fließgewässer. Hierzu zählen drei Nebenarme
des Fobisbachs, der Vorfluter Münsterwald, der Prälatensief, ein namenloser Bach im Münsterwald,
ein Vorfluter des Schafsbohr, der Konesief, der Wolfsiefen, der Jammetsbach sowie ein namenloser
Bach

nordwestlich

von

Dorff

(MKULNV

2015).

Wasser-,

Überschwemmungs-

und

Heilquellenschutzgebiete existieren im Untersuchungsraum nicht.

3.4

Biotope bzw. Biotopfunktionen

Im Rahmen einer Ortsbegehung wurden die Biotope in relevanten Bereichen im Umkreis von 20 m
um das Vorhaben erfasst. Aus Gründen der Übersichtlichkeit erfolgt die kartographische Darstellung
der Biotope in jenen Abschnitten, in denen die geplante Kabeltrasse asphaltierte Straßen oder
Gewässer quert oder durch geschützte und / oder schutzwürdige Gebiete verläuft. Bei allen weiteren
Abschnitten wird davon ausgegangen, dass das Kabel innerhalb der Wege bzw. Wegränder oder
intensiv genutzter Agrarflächen verlegt wird, wodurch keine besonderen Baumaßnahmen wie z. B.
Spülbohrungen erforderlich werden.

ecoda

Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter

11

Die Detailkarten zu den Konfliktbereichen sind im Maßstab 1 : 2.000 dargestellt (vgl. Karten 3.2 bis
3.11). Die Erfassung der Biotoptypen erfolgte auf der Grundlage des „Aachener Leitfaden[s] zur
Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft“ (STADT AACHEN 2006). Im angewandten
Bewertungsverfahren erhalten die Biotope „Wertpunkte“ in einer Skala von 0,1 bis 1. Anhand ihrer
Biotoppunktzahl lassen sich konkrete Biotope somit in verschiedene Wertstufen einordnen: sehr gering
(0,0–0,1 Wertpunkte), gering (0,2-0,3), mittel (0,4-0,6), hoch (0,7-0,8) und sehr hoch (0,9-1). So
besitzt Acker einen Wert von 0,3, während naturnahe Laubmischwälder und andere Gehölzflächen
einen Wert zwischen 0,5 und 1 haben. Vollkommen versiegelte Flächen haben stets den Wert 0.
Gesetzlich geschützte Biotope wie Moore, Röhrichte oder Quellbereiche haben einen Wert von 1.
Der untersuchte Raum ist im Süden fast vollständig bewaldet und wird intensiv forstwirtschaftlich
genutzt. Die erfassten Waldbiotope variieren in Bezug auf den Anteil lebensraumtypischer Baumarten,
ihr Alter und die vertikale Struktur. Die Wälder im Untersuchungsraum wurden demnach im Bereich
von 0,3 Wertpunkten (strukturarme, junge Fichtenwälder) bis 0,8 Wertpunkten (gut strukturierter
Birkenwald mittleren Alters) eingeordnet.
Der nördliche Abschnitt des Untersuchungsraumes befindet sich innerhalb von landwirtschaftlichen
Agrarflächen mit einem überwiegenden Anteil an intensiv genutzten Weideflächen. Diese Flächen
weisen i. d. R. 0,4 (artenarmes, frisches Intensivgrünland) bzw. 0,7 Wertpunkte (artenreiche, frische
Wiesen) auf. Eine sehr geringe bzw. eine geringe ökologische Wertigkeit wird versiegelten oder
teilversiegelten Wegen und Straßen sowie weg- und straßenbegleitenden Grasfluren im gesamten
Untersuchungsraum zugeordnet.
Biotoptypen, welche durch Start- und Zielgruben von Spülbohrungen beansprucht werden, sind:
-

artenarmes, frisches Intensivgrünland (34.8) (mittlere ökologische Wertigkeit)

-

Saumflure

und

Wegseitenränder

(„frische

bis

feuchte,

oligo-

mesotrophe

Staudensäume“ (39.3.1.2) und „frische bis feuchte Wald- und Gehölzsäume“ (39.1.1.2))
(hohe ökologische Wertigkeit)
-

Straßenbankett (52) (geringe ökologische Wertigkeit)

Biotoptypen, die mittels Spülbohrung unterquert und somit nicht beeinträchtigt werden:
-

natürliche und naturnahe Bäche (23.1) (sehr hohe ökologische Wertigkeit)

-

anthropogen mäßig beeinträchtigte Bäche (23.2) (sehr hohe ökologische Wertigkeit)

-

künstliche Bäche, technische Rinne, Halbschale (23.5.2) (geringe ökologische Wertigkeit)

-

sonstiges extensives Feucht- und Nassgrünland (35.2.2.1-2) (sehr hohe ökologische
Wertigkeit)

-

frische bis feuchte Wald- und Gehölzsäume (39.1.1.2) (hohe ökologische Wertigkeit)

-

sonstige Gebüsche frischer Standorte (41.1.4.2) (hohe ökologische Wertigkeit)

ecoda

Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter

-

12

Birken- / Birken-Erlenbruchwälder nährstoffarmer Standorte (43.2.1) (hohe ökologische
Wertigkeit)

-

feuchte bis frische Birken-Stieleichenwälder (43.7.3) (hohe ökologische Wertigkeit)

-

Laubholzforste einheimischer Baumarten (43.9) (hohe ökologische Wertigkeit)

-

Nadelforst (44.4) (mittlere ökologische Wertigkeit)

-

Wegseitengräben (52) (mittlere ökologische Wertigkeit)

-

Straßenbankett (52) (geringe ökologische Wertigkeit)

-

Gleisanlagen (in Betrieb)

-

versiegelte Straßen, Wege und Plätze (sehr geringe ökologische Wertigkeit)

Die Verlegung der Kabeltrasse im Pflugverfahren erfolgt größtenteils in folgenden Biotoptypen:
-

artenarmes, frisches Intensivgrünland (34.8) (mittlere ökologische Wertigkeit)

-

Straßenbankett (52) (geringe ökologische Wertigkeit)

-

geschotterte Wege (52.1.4-5) (sehr geringe ökologische Wertigkeit)

-

unbefestigte Straßen und Wege (52.1.6) (geringe ökologische Wertigkeit)

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Biotoptypen (inkl. Angabe der Codes):

Standort einer geplanten Windenergieanlage

natürliche und naturnahe Bäche (23.1)

Standort eines Fotopunkts

anthropogen mäßig beeinträchtigte Bäche (23.2)

Verlauf der geplanten windparkexternen Kabeltrasse

Wegseitengräben, Gräben mit
ganzjährigem Fließcharakter (23.5.1)

Kabelverlauf westlich Dorff - Variante 1
Kabelverlauf westlich Dorff - Variante 2

künstliche Bäche (23.5.2)

Kabelverlauf westlich Dorff - Variante 3

eutrophe stehende Gewässer (24.4)

Verlauf der geplanten windparkinternen Kabeltrasse

artenreiche, frische Wiesen und Weiden (34.7.1.1-2)

Umspannwerk

artenarmes, frisches Intensivgrünland (34.8)

Untersuchungsraum (Abstand von 20 m zur Trasse)

sonstiges extensives Feucht- und Nassgrünland (35.2.2.1-2)
frische bis feuchte Wald- und Gehölzsäume/ frisch
bis feuchte, oligo- bis mesotrophe Staudensäume
(39.1.1.2/39.3.1.2)
Sonstige Gebüsche frischer Standorte (41.1.4.2)
Hecken mit überwiegend autochtonen Arten (41.3a)
Einzelbäume, Baumreihe und Baumgruppe (41.5)
Streuobstbestand (41.6)
Birken-/Birken-Erlenbruchwälder nährstoffarmer Standorte (43.2.1)
frische, basenarme Buchen(misch)wälder (43.7.4)
Laubholzforste einheimischer Baumarten (43.9)
Nadelforst (44.4)
versiegelte Straßen, Wege und Plätze (52.1.1-3)
geschotterte Straßen, Wege, Gleisanlagen (52.1.4-5)
unbefestigte Straßen und Wege (52.1.6)
Straßenränder, Bankette
Zier- und Nutzgärten, strukturarm

Abbildung 3.1:

Legende zu den Karten 3.1 bis 3.12

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Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter

3.5

25

Landschaftsbild

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der Naturräume „Hohes Venn“ und „Vennfußfläche“ in der
Großlandschaft „Eifel-Siebengebirge“.
Das „Hohe Venn“ besitzt eine fast geschlossene Waldfläche. Ausnahmen bilden die ausgedehnteren
Rodungsinseln um Roetgen, Mützenich, Raffelsbrand und bei Lammersdorf sowie kleinflächiger bei
Rott, Mulartshütte und Zweifall. Abgesehen von den Siedlungsflächen befinden sich dort (meist
heckenreiche) Grünländer (Milchwirtschaft). Mit Ausnahme der oben genannten Ortschaften existieren
nur sehr wenige Einzelsiedlungen (Streusiedlung Raffelsbrand). Innerhalb der Einheit liegt die
Dreilägerbachtalsperre und an ihrem Rande die Wehebachtalsperre. Das Gesamtgebiet besitzt einen
hohen touristischen Wert. Die visuelle Verletzlichkeit ist entsprechend als durchschnittlich einzustufen.
Naturnähe, Vielfalt und Eigenart werden insgesamt als hoch eingestuft.
Die „Vennfußfläche“ ist, besonders im Westteil (Kornelimünster, Walheim), dichter besiedelt. Die
Ortschaften liegen meist an den Gewässerläufen. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen werden durch
Gehölzstrukturen gegliedert. Auch Feldwege und Straßen werden von Gehölzbeständen gesäumt. Die
visuelle Verletzlichkeit ist entsprechend als leicht überdurchschnittlich einzustufen. Naturnähe, Vielfalt
und Eigenart werden insgesamt als durchschnittlich eingestuft.
Der „Kulturlandschaftliche Fachbeitrag zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen“ (LWL & LVR 2007)
stellt innerhalb des Untersuchungsraums keine landesbedeutsamen Kulturlandschaftsbereiche dar. Die
geplante Kabeltrasse verläuft durch den bedeutsamen Kulturlandschaftsbereich „Aachener Land“. Von
der Planung sind jedoch keine „besonders bedeutsamen Kulturlandschaftsbereiche“ betroffen.
Als überörtliche Verkehrsachsen innerhalb des Untersuchungsraums sind die Bundesstraße B 258, die
Landesstraße L 12 und die Kreisstraßen K 12, K 13 und K 14 zu nennen.
Insgesamt ist der ästhetische Eigenwert der beiden Landschaftsräume als durchschnittlich
(„Vennfußfläche“) bis überdurchschnittlich („Hohes Venn“) einzustufen.

3.6

Geschützte und schutzwürdige Bereiche von Natur und Landschaft

Zur Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf geschützte und
schutzwürdige Bereiche von Natur und Landschaft wurden diese im direkten Umfeld (im Abstand von
20 m) um das Vorhaben ermittelt (s. Karten 3.13 bis 3.17). Berücksichtigung fanden hierbei
Informationen des LANDESAMTES

FÜR

NATUR, UMWELT

UND

VERBRAUCHERSCHUTZ (LANUV 2015b), des

BUNDESAMTES FÜR NATURSCHUTZ (BFN 2015b) und Informationen der STADT AACHEN (1988) sowie des KREISES
AACHEN (2004, 2005).

ecoda

Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter

26

Biosphärenreservate und Nationalparke
Biosphärenreservate und Nationalparke sind im weiteren Umfeld des Vorhabens nicht vorhanden.
Natura 2000
Im näheren Umfeld des Vorhabens befinden sich keine Natura 2000-Gebiete.
Naturschutzgebiete (NSG)
Im unmittelbaren Umfeld des Vorhabens existieren vier Naturschutzgebiete (LANUV 2015b). Die
geplante Kabeltrasse quert die Naturschutzgebiete – „Oberlauf der Inde im Münsterwald“ (ACS-007),
„Ströhbend und Wäldchen nordöstlich von Hahn“ (ACK-113) und „Jammetsbach“ (ACK-112).
Der Untersuchungsraum des geplanten Kabelverlaufes tangiert darüber hinaus die Randbereiche des
Naturschutzgebiets „NSG Bennebusch und Lindbusch“ (ACK-115).
Die festgelegten Schutzziele gemäß LG Paragraph 20 sind im Folgenden aufgeführt:
NSG „Oberlauf der Inde im Münsterwald“ (ACS-007)
-

Erhaltung der naturnahen Bachläufe Inde und Prälatensief mit seltenen und gefährdeten
Gesellschaften

des

Moorseggen-Erlenbruches,

feuchten

Eichen-Birken-Waldes,

der

Pfeifengraswiesen und besonders des Quellmoores mit Übergangsmoorcharakter und hoher
florengeographischer Bedeutung,
-

aus wissenschaftlichen und landeskundlichen Gründen,

-

wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart dieses Landschaftsbestandteiles.

NSG „Jammetsbach“ (ACK-112)
-

Erhaltung des Lebensraumes für viele nach der Roten Liste in NRW gefährdete Pflanzen- und
Tierarten,

-

Erhaltung und Optimierung des Gebietes als Biotopkomplex mit in NRW gefährdeten und
seltenen Biotoptypen,

-

Erhaltung und Optimierung eines in Teilen naturnahen Bachtales mit wertvollen Bachauenbereichen und Grünlandflächen.

NSG „Ströhbend und Wäldchen nordöstlich von Hahn“ (ACK-113)
-

Erhaltung des Lebensraumes für nach der Roten Liste in NRW gefährdete Tier- und
Pflanzenarten,

-

Erhaltung und Optimierung eines naturnahen Niederwaldes.

ecoda

Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter

27

NSG „Bennebusch und Lindbusch“ (ACK-115)
-

Erhaltung des Lebensraumes für nach der Roten Liste in NRW gefährdete Tier- und
Pflanzenarten,

-

Erhaltung und Optimierung des Gebietes als Biotopkomplex mit in NRW gefährdeten und
seltenen Biotoptypen,

-

Erhaltung und Optimierung eines in weiten Teilen naturnahen Steinbruches,

-

Erhaltung eines Aufschlusses besonderer erdgeschichtlicher sowie historischer Bedeutung als
geologische Besonderheit und für Forschung und Lehre.

Die Landschaftspläne der STADT AACHEN (1988) sowie des KREISES AACHEN (2005) fasst die zur Erreichung
des Schutzzwecks notwendigen Verbotstatbestände folgendermaßen zusammen: „Nach § 34 (1) LG
sind in Naturschutzgebieten nach Maßgabe alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung,
Beschädigung, Veränderung oder zu einer nachhaltigen Störung des geschützten Gebietes oder seiner
Bestandteile führen können“. Einzelne Verbotstatbestände sind in den Landschaftsplänen nachfolgend
aufgelistet. Im Landschaftsplan des KREISES AACHEN (2005) wird u.a. als Verbotstatbestand aufgeführt:
-

„Ober- oder unterirdische Leitungen aller Art - auch Drainageleitungen - zu verlegen, zu
errichten oder zu ändern.“

Im Landschaftsplan der STADT AACHEN (1988) wird u.a. als Verbotstatbestand aufgeführt:
-

„bauliche Anlagen zu errichten (…)“

-

„Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen oder Ausschachtungen vorzunehmen (…)“

Zur Errichtung der Kabeltrasse sind demnach Anträge auf Befreiung von den Verboten nach § 69 LG für
die betroffenen Naturschutzgebiete zu stellen.
Landschaftsschutzgebiete (LSG)
Der Trassenverlauf führt durch drei Landschaftsschutzgebiete, von denen sich eins auf dem Gebiet der
Stadt Aachen und zwei auf dem Gebiet der Stadt Stolberg befinden.
Der Beginn der Trasse liegt im Landschaftsschutzgebiet „LSG Aachen“ (STADT AACHEN 1988). Das
Schutzziel besteht in der Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsraumes sowie
der Entwicklung zu einem ausgewogenen Landschaftsbild und Naturhaushalt.
An dieses Landschaftsschutzgebiet schließt sich im Nordwesten das „LSG Münsterländchen“ auf dem
Gebiet der Stadt Stolberg an. Hinsichtlich der Schutzziele wird gemäß Landschaftsplan IV
Stolberg – Roetgen (KREIS AACHEN 2005) aufgeführt:
-

Erhaltung und Optimierung einer landwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft,

-

Erhaltung und Ergänzung der Hecken und Feldgehölze,

ecoda

Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter

-

Erhaltung des Dauergrünlandes,

-

Partielle Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung,

-

Wiederherstellung natürlicherer Abflussverhältnisse bei grabenartig ausgebauten Bächen.

28

Der nördliche Trassenabschnitt befindet sich innerhalb des „LSG Vorfeld des Naturparks Nordeifel
westlich und östlich der Vicht“.
Die zur Erreichung des Schutzzweckes notwendigen Gebote bestehen gemäß Landschaftsplan 3
„Eschweiler-Stolberg“ (KREIS

AACHEN

2004) in der Erhaltung geologischer Besonderheiten und der

Grünland- und Flurgehölzstrukturen sowie deren Ergänzung.
Die zur Erreichung des Schutzzwecks notwendigen Verbotstatbestände sind unter Ziffer 3.2.2 des
Landschaftsplans der STADT AACHEN (1988) sowie Ziffer 2.2 der Landschaftspläne des KREIS AACHEN (2004,
2005) aufgeführt. Dort heißt es: „Nach § 34 (2) LG sind in Landschaftsschutzgebieten unter besonderer
Beachtung von § 1 (3) LG und nach Maßgabe näherer Bestimmungen im Landschaftsplan alle
Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern können oder dem besonderen
Schutzzweck zuwiderlaufen“. Einzelne Verbotstatbestände sind in den Landschaftsplänen nachfolgend
aufgelistet. Dort wird u.a. als Verbotstatbestand aufgeführt:
-

Ober- oder unterirdische Leitungen anzulegen oder zu ändern.

Zur Errichtung der Kabeltrasse ist demnach ein Antrag auf Befreiung von den Verboten nach §69 LG zu
stellen.
Naturdenkmäler (ND)
Es befinden sich keine Naturdenkmäler im unmittelbaren Umfeld des Vorhabens.
Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB)
Die geschützten Landschaftsbestandteile im Untersuchungsraum sind festgelegt durch die
Ausweisungen des „Landschaftsplan 3 Eschweiler – Stolberg“ und „Landschaftsplan 4 Stolberg –
Roetgen“ des KREISES AACHEN (2004; 2005) sowie des Landschaftsplans der STADT AACHEN (1988).
Die geplante Kabeltrasse verläuft im Bereich bzw. in den Randbereichen der sechs folgenden
geschützten Landschaftsbestandteile:
-

Wald- und Steinbruchgelände nordöstlich von Hahn (Katzenstein) (LB 62)

-

Oberlauf der Inde im Münsterwald (LB 68),

-

Talrinne des Fobisbaches und seiner Quellbereiche im Münsterwald (LB 69),

-

Hecken und Gehölzbestand im LSG 2.2-8 Münsterländchen (LB 2.4-46)

-

Obstwiese und Gehölzbestände im Dorffer Feld (LB 2.4-145)

-

Obstwiese südwestlich Gut Schwarzenburg (LB 2.4-147)

ecoda

Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter

29

Gesetzlich geschützte und schutzwürdige Biotope
Der Untersuchungsraum verläuft entlang der Grenze des gesetzlich geschützten Biotops GB-5203-023
(„Seggen- und binsenreiche Nasswiesen“) und durchquert das GB 5203-419 („Jammetsbach“).
Im Umfeld des Vorhabens finden sich folgende schutzwürdige Bereiche, die vom LANUV (2015) als
Biotopkatasterflächen aufgeführt sind:
NSG Ströhbend und Wäldchen nordöstlich von Hahn - BK-5203-0001
(ohne Objektbeschreibung und Nennung des Schutzziels)
Jammetsbachtal - BK-5203-0028
Am Süd- bzw. Südwestrand der Ortslage Breinig verläuft der Jammetsbach, ein Nebenbach der Inde.
Die auf Stolberger Gebiet zunächst noch relativ flache Talrinne des Baches schneidet sich westlich der
K 14 zunehmend tiefer in die Landschaft ein. Der Bach wird in seinem Unterlauf windungsreicher und
führt nur temporär Wasser. Während in der Talrinne Grünland vorherrscht, sind Teile der angrenzenden
Randhöhen von einem Buchen-Eichen-Hainbuchenwald eingenommen. An den steilen Hängen südlich
des Braunebergweges findet sich Magergrünland. Im Talgrund befinden sich Reste des ehemals
verbreiteten Feuchtgrünlands. Der Bach ist östlich des Brauneberges begradigt. Stellenweise begleiten
Kopfweiden den Bach. Im westlichen Teilabschnitt wird der Bach überwiegend von Erlen gesäumt.
Als Schutzziel dieser Biotopkatasterfläche wird der Erhalt und die Optimierung eines naturnahen
Mittelgebirgsbaches mit begleitenden Grünlandflächen und Laubholzbeständen aufgeführt.
Obstwiesenkomplex Dorff - BK-5203-048
Reich strukturierter Ausschnitt aus der bäuerlichen Kulturlandschaft um Dorff. Hier ist ein in der Region
Stolberg einzigartiger Obstwiesenkomplex erhalten geblieben. Die Parzellen werden überwiegend von
Hecken, alten Kopfbäumen und Baumreihen begrenzt. Die Höfe sind häufig von alten Baumgruppen
eingerahmt. Bemerkenswert ist auf der Hochebene ein Großseggenbestand östlich Krauthausen.
Das Schutzziel dieser Biotopkatasterfläche besteht im Erhalt und der Pflege eines gut strukturierten
Ausschnittes

aus

Großseggenried.

der

Kulturlandschaft

mit

alten

Obstwiesen,

Kopfbäumen,

Hecken

und

ecoda

Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter

30

Indetal zwischen Kornelimünster und Hahn - BK-5203-052
Das Gebiet umfasst das reliefierte Sohlentälchen der Inde zwischen Kornelimünster und Hahn. Die
Inde verläuft hier noch überwiegend naturnah mäandrierend und von einigermaßen guter
Wasserqualität. Die Sohle und die Hangbereiche werden als Grünland genutzt. Die Hangbereiche sind
stellenweise mit Hecken strukturiert. Der Fluss weist ansonsten naturnahe Strukturen auf und wird von
einem artenreichen Ufergehölzsaum begleitet. Kurz vor der Stadtgrenze zwischen dem Ortsteil Hahn
und Stolberg / Breinig ist zwischen Inde und der Hahner Strasse eine seggenreiche Feuchtbrache
entwickelt.

Nördlich

davon,

bei

Weierbend

befindet

sich

eine

quellige

Rinne

mit

Feuchtgrünlandbeständen, die von Weidevieh teilweise zertreten werden.
Als

Schutzziele

dieser

Biotopkatasterfläche

sind

der

Erhalt

und

die

Optimierung

eines

grünlanddominierten Flusstälchens im Vennvorland festgelegt.
Bechheimer Bach - BK-5203-057
Tal des Bechheimer Baches zwischen Hahn und Münsterwald. Der Oberlauf wird von Fichten und
später von Buchen umgeben. Nach Eintritt in das Grünlandtälchen ist der Bach auf dem Abschnitt bei
Schaafsbohl begradigt und ohne Gehölzsaum. Der folgende Abschnitt verläuft überwiegend naturnah
in Mäandern und wird von einem Erlen-Ufergehölz begleitet. Die umgebenden Grünlandflächen
werden beweidet und sind in Bachnähe stellenweise quellig-feucht.
Für diese Fläche des Biotopkatasters sind der Erhalt und die Optimierung eines naturnahen Bachlaufes
mit Grünlandtälchen und Gehölzbeständen als Schutzziele formuliert.
Steinbruchgelände am "Katzenstein" nordöstlich Hahn - BK-5203-069
Das Gelände erstreckt sich in einer Länge von ca. 500 m ausgehend von der Ortslage Hahn bis zum
Schlaberg in Richtung Venwegen / Breinig. Es handelt sich um den Teilbereich einer langgestreckten,
sich von SW nach NO hinziehenden oberdevonischen Massenkalkformation (Frasne). Als Schutzziel für
das schutzwürdige Biotop gelten der Erhalt und die Optimierung eines Steinbruchkomplexes mit
Gehölzen und Brachfluren u. a. als Lebensraum zahlreicher gefährdeter Pflanzen.
Hainbuchen-Niederwald am Schlaberg - BK-5203-086
Ehemaliger Hainbuchen-Niederwald am Ost-Rand des Steinbruchgeländes Katzenstein nördlich des
Schlaberges. Der artenreiche Niederwald weist eine reiche Krautschicht auf und stockt auf
oberdevonischem Massenkalk (Frasne). Am Rande des Schlaberg sind Hainbuchenbestände aus
ehemaliger Niederwaldbewirtschaftung erhalten. Das Schutzziel dieser Biotopkatasterfläche besteht
im Erhalt und der Optimierung eines artenreichen ehemaligen Hainbuchen-Niederwaldes.

ecoda

Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter

31

Laubwälder im Münsterwald - BK-5302-008
Größerer, in Nadelholzforsten und Schlagflächen bzw. jungen Nadelholzaufforstungen gelegener
Laubwaldkomplex. Eichen(misch)wälder mit Beimengungen von Kiefer, Birke und Buche dominieren.
Die Eichenwälder befinden sich im mittleren Baumholzalter bei Stammdurchmessern von 0,3 bis
0,5 m. Zumeist sind einzelne Althölzer und stehendes Totholz beigemengt. Im teils spärlich, teils gut
entwickelten Unterwuchs treten Hülse, Pfeifengras, Blaubeere und Pfeifengras faziesbildend auf.
Stellenweise

ist

der

Unterwuchs

durch

Holzeinschlag,

Rückespuren,

Fichtenunterbau

und

Wildanfütterungen gestört.
Das Schutzziel besteht im Erhalt und in der naturnahen Bewirtschaftung des größten
Laubwaldkomplexes im Münsterwald.
Bachabschnitte des Prälatensiefs und des Fobisbaches - BK-5303-059
Es handelt sich um Bachabschnitte mit geringer bis mäßiger Wasserführung des Prälatensiefs und des
später in die Inde mündenden Fobisbaches. Beide Abschnitte verlaufen hauptsächlich durch
vegetationsarme Fichtenforste und Schlagflächen etwa parallel in SO-NW-Richtung.
Das Schutzziel dieser Biotopkatasterfläche besteht im Schutz und der Optimierung von Quellgebieten
sowie der Sicherung und Optimierung von Bachoberläufen als vernetzende Biotopstrukturen.
Tümpelkomplex im Süden des Münsterwaldes – BK-5303-078
Aus vier unterschiedlich gestalteten Tümpeln bestehender Kleingewässerkomplex. Die Gewässer
weisen teils steile Ufer, teils flache Ufer und Flachwasserzonen auf.
Als Schutzziel wird der Erhalt von Kleingewässerkomplexen als Lebensraum u. a. für Amphibien und
Libellen genannt.
Buchenwald BK-5303-088
(ohne Objektbezeichnung und -beschreibung sowie Nennung des Schutzziels)

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3

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Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter

3.7

36

Fauna

Zur Ermittlung des eventuell betroffenen Artenspektrums wurde eine lebensraumbezogene Abfrage
der planungsrelevanten Arten der Messtischblätter 5203 - Stolberg 3. Quadrant und 5303 – Roetgen
1. Quadrant (LANUV 2015a) durchgeführt. Als möglicherweise betroffene Lebensräume wurden
Feldwege, Saumgesellschaften, landwirtschaftlich genutzte Flächen (hauptsächlich Äcker, im geringen
Umfang Intensivgrünland) und kleinräumig Waldbereiche identifiziert.
Waldbereiche sind allenfalls in sehr geringem Ausmaße direkt – etwa durch Rodungen oder
Rückschnitte – betroffen, dennoch können störbedingte Auswirkungen in den Bereichen entstehen, in
denen zwar nicht gerodet, das Kabel aber in Gehölzbeständen verlegt wird. Vor diesem Hintergrund
wurden in der Abfrage auch Arten der Laub-, Misch- und Nadelwälder berücksichtigt.
Weitere Angaben zu möglicherweise im Umfeld der Kabeltrasse vorkommenden planungsrelevanten
Arten (Fledermäuse, Vögel, Amphibien, Wildkatze) wurden den Untersuchungsergebnissen von PRO
TERRA

(2011) und dem ersten Teil des Landschaftspflegerischen Begleitplan zu diesem Projekt (ECODA

2013) entnommen.
Vor diesem Hintergrund können Vorkommen von elf planungsrelevanten Säugetierarten (davon neun
Fledermausarten), 30 planungsrelevanten Vogelarten, zwei planungsrelevanten Amphibienarten und
einer planungsrelevanten Reptilienart nicht ausgeschlossen werden, da die Waldbereiche,
landwirtschaftliche Nutzflächen, Feldwege und Säume möglicherweise eine Bedeutung für die Arten
aufweisen (vgl. Tabelle 3.1).

ecoda

Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter

Tabelle 3.1:

Art

37

Planungsrelevante Arten, von denen Vorkommen in den betroffenen Lebensräumen nicht auszuschließen sind (auf Grundlage einer
lebensraumbezogenen Abfrage beim LANUV (2015a); XX: Hauptvorkommen, X: Vorkommen; (X): potenzielles Vorkommen) sowie durch
Nachweise von PRO TERRA (2011) (grün unterlegt: Art, die ihre Fortpflanzungsstätte am Boden anlegt)
MTB-5203-3

MTB-5303-1

Artnachweis aus dem
Münsterwald nach PRO
TERRA (2011) und ECODA
(2013)

Feucht- und
Nasswälder

Laubwälder
mittlerer
Standorte

Nadelwald Feldwege

Acker

Säume

Intensivgrünland

Fortpflanzungsstätten
könnten betroffen
sein

artenschutzrechtliche
Betrachtung notwendig
(vgl. Kapitel 5)

Säugetiere
Bartfledermaus
Braunes Langohr

Art vorhanden
Art vorhanden

Europäischer Biber
Fransenfledermaus

Art vorhanden

X

Art vorhanden

X

Art vorhanden
Art vorhanden

Großer Abendsegler
Großes Mausohr

(x)*

x

XX

X

X

X

(x)*

x

XX

(X)

(X)

(X)

(x)*

x

(x)*

x

X
Art vorhanden

Art vorhanden

Art vorhanden

X

XX

(X)

X

Kleinabendsegler

Art vorhanden

(x)*

x

Rauhautfledermaus

Art vorhanden

(x)*

x
x

Wasserfledermaus

Art vorhanden

Wildkatze

Art vorhanden

Zwergfledermaus

Art vorhanden

Baumpieper

sicher brütend

Eisvogel

sicher brütend

Art vorhanden

X

X

(X)

(X)

(x)*

Art vorhanden

X

XX

X

(X)

(x)*

x

Art vorhanden

X

X

X

(X)

(x)*

x

sicher brütend

X

X

(X)

x

x

Vögel

Feldschwirl
Feldsperling

ecoda

sicher brütend

X

X

XX

sicher brütend
sicher brütend

Gartenrotschwanz

sicher brütend

Graureiher

sicher brütend

Habicht

(X)
sicher brütend

Durchzügler

X

X

Durchzügler

X

X

X

(X)

X

X

sicher brütend

Heidelerche

sicher brütend

sicher brütend

Kleinspecht

sicher brütend

sicher brütend
sicher brütend

sicher brütend

X

X

X

Mäusebussard

sicher brütend

sicher brütend

möglicherweise brütend

(X)

X

(X)

Mehlschwalbe

sicher brütend

sicher brütend

überfliegend

sicher brütend

sicher brütend

Neuntöter

sicher brütend

sicher brütend

Rauchschwalbe

sicher brütend

sicher brütend

Kuckuck

Mittelspecht

Rotmilan

sicher brütend

Schwarzkehlchen

sicher brütend

X
XX

X

(X)

XX

X

x

x

X

X

X

(x)*

x

X

x

x

(x)*

x

X

X

(X)
X

(X)

(X)
XX

XX

x

x

(X)

(x)*

x

(X)

x

x

X

X

(X)

(x)*

x

(X)

X

(X)

X

(X)

X

X

X

X

(X)

(X)

XX

XX

überfliegend
X

X

(x)*

x

(x)*

x

(X)

(x)*

x

(X)

x

x

Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter

38

ecoda

Fortsetzung Tabelle 3.1
Art

MTB-5203-3

MTB-5303-1

Sperber

sicher brütend

sicher brütend

Steinkauz

sicher brütend

Turmfalke

sicher brütend

Schwarzspecht

sicher brütend

Turteltaube

Artnachweis aus dem
Münsterwald nach PRO
TERRA (2011) und ECODA
(2013)
Nahrungsgast

Laubwälder
mittlerer
Standorte

Nadelwald

(X)

XX

X

(X)

X

X

Feucht- und
Nasswälder

sicher brütend
sicher brütend

Uhu

sicher brütend

Waldkauz

sicher brütend

sicher brütend

Waldlaubsänger

sicher brütend

sicher brütend

Waldohreule

sicher brütend

Waldschnepfe

sicher brütend

Wespenbussard

sicher brütend

Wiesenpieper

Feldwege Acker

sicher brütend

sicher brütend
X
sicher brütend

XX

X

(X)

X

X

X

X

XX

X

X

X

XX

(X)

X

X

Säume

Intensivgrünland

Fortpflanzungsstätten
könnten betroffen
sein

artenschutzrechtliche
Betrachtung notwendig

X

(X)

(x)*

x

(X)

X

(X)

(x)*

x

(X)

X

XX

X

X

X

(x)*

x

(X)

(x)*

x

X

sicher brütend

(X)

(x)*

x
x

(X)

(X)

(x)*
x

x

(X)

(X)

(x)*

x

X

(X)

(x)*

x

XX

XX

x

x

(X)

X

Zwergtaucher

sicher brütend

X

Geburtshelferkröte

Art vorhanden

X

X

X

x

x

Gelbbauchunke

Art vorhanden

X

X

X

(X)

X

x

x

X

(X)

(X)

°

Amphibien

Kreuzkröte

Art vorhanden

Springfrosch

Art vorhanden

X

X

(X)

(X)

x

x

Kammmolch

Art vorhanden

X

X

(X)

(X)

x

x

Reptilien
Mauereidechse

Art vorhanden

XX

(X)

Schmetterlinge
Blauschillernder Feuerfalter

Art vorhanden

(X)

°

(x)*:

Bei diesen Arten handelt es sich um baumhöhlenbrütende Fledermäuse bzw. um baum- und gehölzbrütende Vogelarten, deren Vorkommen in den Waldbereichen nicht
ausgeschlossen werden können. Durch die Kabelverlegung könnte ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG eintreten, der zu einem Verlust oder der
Aufgabe einer Fortpflanzungsstätte dieser Arten führt. Die erwarteten Störreize werden allerdings als so gering angenommen (kurze Dauer und kleinräumiger Eingriff), so
dass baubedingte Verluste von Fortpflanzungsstätten infolge von Störungen nicht erwartet werden.

°:

Bei diesen Arten liegen Angaben zu Fortpflanzungsstätten aus dem Umfeld des Windenergievorhabens vor (ECODA 2013). Es liegen jedoch keine Hinweise zu Vorkommen
der Art in den beiden für das Vorhaben relevanten Messtischblattquadranten vor (MTB-5203-3 und MTB-5303-1, vgl. LANUV 2015a), so dass der Einritt eines
Verbotstatbestands nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgeschlossen wird. Vor diesem Hintergrund wird die Kreuzkröte in der artenschutzrechtlichen Betrachtung nicht weiter
berücksichtigt.

Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung

4

39

Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung

Die grundsätzliche Verpflichtung nach § 15 BNatSchG, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten,
besteht auch für die Planung von unterirdischen Rohrleitungen und kleinflächigen Baumaßnahmen
(Übergabestation). Für die Vermeidung und Minderung von Eingriffen ist bereits die Trassenwahl von
wesentlicher Bedeutung. Mögliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für oben genannte
Vorhaben werden in der nachfolgenden Übersicht gemäß FROELICH et al. (2002) dargestellt.
Vermeidung und Minderung der Beeinträchtigung des Bodens
-

Einschränkung des Baufeldes

-

Schutzmaßnahmen beim Bau, z. B. Schutz der Randflächen, sachgemäße Lagerung des Bodens

-

schichtgerechtes Lagern und Wiedereinbau der Böden

-

Vermeidung des Einbaus standortfremder Böden

-

dem Gelände angepasste Linienführung

-

Verzicht auf Entwässerungsmaßnahmen

-

Schonung von geomorphologischen Besonderheiten

-

Maßnahmen entsprechend den einschlägigen Richtlinien (z. B. DIN 18300 (Erdarbeiten),
DIN 18915 (Bodenarbeiten), 18920 (Schutz von Bäumen))

-

Durchführung

einer

bodenkundlichen

Baubegleitung

in

Bereichen,

in

denen

mit

Beeinträchtigungen insbesondere schutzwürdiger Böden zu rechnen ist
Vermeidung und Minderung der Beeinträchtigung des Wassers
Grundwasser
-

Grundwasserschonende Bauweise (z. B. durch Spundkästen bei Pressgruben, Abdichtung /
Querriegel in Längsgräben)

-

Durchströmbarkeit sichern (Dükerung, Flächenfiltern)

-

Versickerung von anfallenden Oberflächenwassern

-

Vermeidung von vollständig versiegelten Flächen
Oberflächengewässer

-

Verzicht auf Verrohrung (Gewässerausbau und Solräumung)

-

Ausreichende Brückenbauwerke für Baustraßen

-

Sandfänge während der Bauzeit

-

Zeitliche Beschränkung der Bauzeit

-

Klär- und Absetzbecken für Trübstoffe

ecoda

Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung

-

40

Anlage der Baugruben für Spülbohrungen außerhalb der Gewässerrandstreifen (5 m landseits der
Uferlinie gemäß § 90a Landeswassergesetz NRW)

Vermeidung und Minderung der Beeinträchtigung der Lebensraumfunktionen
-

Schonung besonders wertvoller Biotoptypen und Lebensräume

-

Beschränkung der Bauzeiten (z. B. in Bereichen mit Brutvorkommen empfindlicher Vogelarten,
wichtigen Rast- und Überwinterungshabitaten, höhlenreichen Wäldern mit Fledermausvorkommen,
Bereichen mit starken Amphibienvorkommen zur Laichwanderung, Entfernung von Gehölzen,
Röhricht-

und

Schilfbeständen

Grundwasserabsenkungen

nicht

während

der

von

März

bis

Vegetationsperiode

September,
in

Vermeidung

Grundwasser

von

abhängigen

Landschaftsräumen)
-

Schutzmaßnahmen für angrenzende Flächen beim Bau

-

Reduzierung von baubedingten Beanspruchungen wertvoller Biotope

-

Haltung des Grundwasserstandes durch Spundung des Leitungsgrabens während der Bauzeit sowie
Einbau von Tonriegeln in Rohrleitungsgräben zur Vermeidung von anlagebedingten Draineffekten
in grundwasserbeeinflussten Bereichen

-

Beachtung der DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei
Baumaßnahmen“

Vermeidung und Minderung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
-

Schonung geomorphologischer Besonderheiten

-

Erhalt prägender Vegetationsbilder

-

Berücksichtigung des Reliefs bei neuen Oberflächengestaltungen

-

Rücksichtnahme auf vorhandene Gewässerstrukturen

-

Schonung empfindlicher Landschaftsteile

-

Berücksichtigung wichtiger Sichtbeziehungen

-

Markierungssteine anstelle von Schilderpfählen

Viele der aufgeführten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sind bei der Planung der
Kabeltrasse bereits berücksichtigt worden bzw. besaßen von Anfang an keine Relevanz für das
Vorhaben.
Alle vermeidbaren Beeinträchtigungen wurden bis zum aktuellen Planungsstadium unterlassen.
Weitere der aufgeführten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen betreffen die unmittelbare
Bauphase (z. B. Einschränkung des Baufelds, Verwendung von Spundkästen und Bodenschutzmatten).
Bei Einhaltung der baulichen Minderungsmaßnahmen wird die Beeinträchtigung durch das Vorhaben
insgesamt auf ein Minimum reduziert. Notwendig hierfür ist die Durchführung der Baumaßnahmen
durch ein qualifiziertes Unternehmen (vgl. FROELICH et al. 2002).

ecoda

Artenschutzrechtliche Bewertung (§ 44 Abs. 1 BNatSchG)

5

41

Artenschutzrechtliche Bewertung (§ 44 Abs. 1 BNatSchG)

Im Folgenden wird überprüft, ob die Verlegung des Kabels gegen den Verbotstatbestand des
§ 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen könnte. Die Prüfung, ob durch die Verlegung des Kabels eine
erhebliche Beeinträchtigung im Sinne der Eingriffsregelung (§ 14f BNatSchG) eintreten könnte, erfolgt
in Kapitel 6.

5.1

Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen

Nach der unterirdischen Verlegung werden die betroffenen Bauflächen kurzfristig wieder in den
ursprünglichen Zustand versetzt und stehen den Arten wieder als Lebensraum zur Verfügung. Bei den
betroffenen Lebensräumen handelt es sich auf einer Länge von ca. 6,1 km um Offenlandlebensräume
(landwirtschaftliche Nutzflächen, Feldwege und Säume) sowie auf einer Länge von ca. 9,4 km um
Waldbereiche (Waldwege, forstliche Wirtschaftswege sowie Wegränder). Durch besondere
Verlegetechniken (vgl. Kapitel 2.1.3) finden keine oder allenfalls sehr geringe Beeinträchtigungen von
Gehölzen statt.
Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände werden anlagen- oder betriebsbedingt nicht erwartet.

5.2

Baubedingte Auswirkungen

Baubedingt könnte ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG auslösen werden. Durch die
Verlegung des Kabels kann es zu einem Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch
Überbauung sowie einer damit einhergehenden baubedingten Tötung oder Verletzung von Individuen
kommen. Davon könnten Arten betroffen sein, die ihre Fortpflanzungsstätten im bzw. am Boden
anlegen (vgl. Tabelle 3.1).
Nach Angaben des Auftraggebers müssen allenfalls in sehr geringem Ausmaße Gehölze gerodet oder
rückgeschnitten werden. Auch in diesen Bereichen kann es zu einem Verlust von Fortpflanzungs- und
Ruhestätten sowie einer damit einhergehenden baubedingten Tötung oder Verletzung von Individuen
kommen, wenn sich zum Zeitpunkt der Rodung Fortpflanzungsstätten von baum- bzw.
gehölzbewohnenden Arten in den betroffenen Gehölzen befinden (vgl. Tabelle 3.1)..
Um eine mögliche Tötung oder Verletzung von Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) zu vermeiden
werden geeignete Maßnahmen notwendig.
Werden Tiere verletzt oder getötet? (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)
-

Baumhöhlenbewohnende
Fransenfledermaus,

Großer

Fledermäuse
Abendsegler,

(Bartfledermaus,
Kleinabendsegler,

Braunes

Langohr,

Rauhautfledermaus,

Wasserfledermaus, Zwergfledermaus)
Sollten Gehölze, die über ein Potenzial als Quartierlebensraum für baumbewohnende Fledermäuse
verfügen, entfernt werden müssen, kann eine Verletzung oder Tötung von Individuen nicht

ecoda

Artenschutzrechtliche Bewertung (§ 44 Abs. 1 BNatSchG)

42

ausgeschlossen werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass derartige Strukturen betroffen sein könnten,
wird vor dem Hintergrund des allenfalls sehr geringen Umfangs von Rodungen / Rückschnitten und
der Tatsache, dass alte Laubbäume (denen v. a. ein Quartierpotenzial zugesprochen werden kann)
voraussichtlich nicht betroffen sind, als sehr gering eingeschätz.

Um einen Tatbestand nach

§ 44 Abs. 1. Nr. 1 BNatSchG gänzlich zu vermeiden, muss eine geeignete Maßnahme ergriffen
werden (vgl. Kapitel 5.3). Bei Anwendung der Vermeidungsmaßnahme (Kontrolle der betroffenen
Gehölze vor Rückschnitt- oder Fällungsmaßnahmen) wird eine baubedingte Tötung oder Verletzung
von baumhöhlenbewohnenden Fledermäusen durch das Vorhaben ausgeschlossen.
Ein Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG wird nicht erwartet.
-

Baum- und gehölzbrütende Vogelarten (Habicht, Kleinspecht, Mäusebussard, Mittelspecht,
Neuntöter, Rotmilan, Schwarzspecht, Sperber, Turmfalke, Turteltaube, Uhu, Waldkauz,
Waldohreule, Wespenbussard)

Sollten Gehölze entfernt werden müssen, kann eine Verletzung oder Tötung von Individuen baumbzw. gehölzbrütender VogeIarten nicht per se ausgeschlossen werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass
sich in den betroffenen Gehölzen Niststätten von planungsrelevanten Vogelarten befinden wird vor
dem Hintergrund des sehr geringen Umfangs eventuell nötiger Maßnahmen als sehr gering erachtet).
Um einen Tatbestand nach § 44 Abs. 1. Nr. 1 BNatSchG gänzlich zu vermeiden, muss eine geeignete
Maßnahme ergriffen werden (vgl. Kapitel 5.3). Bei Anwendung der Vermeidungsmaßnahme
(Verlegung des Kabels außerhalb der Brutzeit der möglicherweise betroffenen Arten, Entfernung der
Gehölze außerhalb der Brutzeit der möglicherweise betroffenen Arten, Baufeldbegutachtung der
Kabeltrasse vor der Verlegung; vgl. Kapitel 5.3) wird eine baubedingte Tötung oder Verletzung von
baum- bzw. gehölzbrütender VogeIarten durch das Vorhaben ausgeschlossen.
Ein Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG wird nicht erwartet.
-

Am Boden und in Säumen brütende Vögel (Baumpieper, Feldschwirl, Gartenrotschwanz,
Heidelerche, Kuckuck, Schwarzkehlchen, Waldlaubsänger, Wiesenpieper)

Durch den kurzzeitigen Eingriff in potenzielle Brutlebensräume werden auf dem Trassenverlauf für
bodenbrütende und in Saumstrukturen brütende Vogelarten Vermeidungsmaßnahmen erforderlich, um
einen Tatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu vermeiden (alternativ: Verlegung des Kabels
außerhalb der Brutzeit der möglicherweise betroffenen Arten, Räumung der Kabeltrasse außerhalb der
Brutzeit der möglicherweise betroffenen Arten, Baufeldbegutachtung der Kabeltrasse vor der
Verlegung; vgl. Kapitel 5.3).

ecoda

Artenschutzrechtliche Bewertung (§ 44 Abs. 1 BNatSchG)

-

43

Amphibien (Geburtshelferkröte, Gelbbauchunke, Springfrosch, Kammmolch)

Tötung von Individuen in Laichhabitaten
Geburtshelferkröten besiedeln v. a. Steinbrüche und Tongruben in Mittelgebirgslagen, die
Gelbbauchunke lebt v. a. in dynamischen Lebensräumen (u. a. naturnahe Flussauen, Sand- und
Kiesabgrabungen). Als Larvalgewässer nutzen beide Arten sonnige bis halbschattige Gewässer (u a.
temporäre Gewässer in Fahrspuren, Tümpel)(vgl. LANUV 2015a). Springfrosch und Kammmolch finden
im Umfeld des Vorhabens potenzielle Lebensräume (Waldbereiche) vor, in denen eventuell
vorkommende Tümpel und Wassergräben den Arten als Laichgewässer dienen können (LANUV
2015a).
Potenzielle (Laich-)Lebensräume der Amphibienarten werden durch das Vorhaben nicht betroffen sein.
Tötung von wandernden Individuen
Geburtshelferkröten gelten als ortstreu, wohingegen die Gelbbauchunke als wanderfreudig eingestuft
werden, dabei aber besonders Fließgewässer und Gräben als Ausbreitungskorridore nutzt (BFN
2015a).

Aufgrund

der

Lebensraumausstattung

werden

für

die

Geburtshelferkröte

keine

Wanderkorridore im Bereich der Kabeltrasse erwartet.
Bestimmte Bereiche des Trassenverlaufs, die eine Nähe zu Waldbereichen (Waldwege, forstliche
Wirtschaftswege sowie Wegränder) oder Gewässern aufweisen, eignen sich prinzipiell als
Wanderkorridore für die Arten Springfrosch und Kammmolch. In den Offenlandbereichen wird ein
Vorkommen der beiden Arten ohnehin nicht erwartet.
Ein Vorkommen der Arten im näheren Umfeld der geplanten WEA ist bislang nicht bekannt (ECODA
2013).
Die Wanderung der Arten findet hauptsächlich nachts statt. Demgegenüber findet die Kabelverlegung
tagsüber und in einem räumlich sowie zeitlich eng begrenzten Fenster statt.
Vor diesem Hintergrund wird eine baubedingte Tötung oder Verletzung im Sinne des
§ 44 Abs. 1 BNatSchG

der überwiegend

nachtaktiven

Amphibien

durch

das

Vorhaben

als

unwahrscheinlich erachtet.
-

Wildkatze

Eine baubedingte Verletzung oder Tötung von Wildkatzen ist nur denkbar, wenn sich im Bereich der
Kabeltrasse Strukturen befinden, die Wildkatzen als Gehecke dienen könnten. Die betroffenen Flächen
befinden sich jedoch auf einer Länge von ca. 6,1 km in Offenlandlebensräumen (landwirtschaftliche
Nutzflächen, Saumstrukturen, befestigte und unbefestigte Wege) und auf einer Länge von ca. 9,4 km
in Waldbereichen (Waldwege, forstliche Wirtschaftswege sowie Wegränder).
Mögliche Geheckplätze für Wildkatzen sind auf den betroffenen Flächen nicht vorhanden.
Eine baubedingte Verletzung oder Tötung von Wildkatzen im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG
kann somit ausgeschlossen werden.

ecoda

Artenschutzrechtliche Bewertung (§ 44 Abs. 1 BNatSchG)

44

Fazit
Ein

Verstoß

gegen

§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG

wird

- unter

Berücksichtigung

von

Vermeidungsmaßnahmen - nicht erwartet.
Werden Tiere baubedingt erheblich gestört? (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)
-

Baumhöhlenbewohnende
Fransenfledermaus,

Fledermäuse

Großer

Abendsegler,

(Bartfledermaus,

Braunes

Kleinabendsegler,

Langohr,

Rauhautfledermaus,

Wasserfledermaus, Zwergfledermaus)
Durch die Verlegung des Kabels im Bereich von Gehölzen können trotz besonderer Verlegetechniken
räumlich und zeitlich sehr begrenzte Störreize auf einzelne baumhöhlenbewohnende Fledermäuse
nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Die Verlegearbeiten werden voraussichtlich am Tage und damit nicht in der Aktivitätsphase von
Fledermäusen stattfinden. Zudem werden die möglichen Störreize als so gering und kurzzeitig
angenommen, dass baubedingte Verluste von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten infolge von
baubedingten Störungen nicht erwartet werden.
-

Baum- und gehölzbrütende Vogelarten (Habicht, Kleinspecht, Mäusebussard, Mittelspecht,
Neuntöter, Rotmilan, Schwarzspecht, Sperber, Turmfalke, Turteltaube, Uhu, Waldkauz,
Waldohreule, Wespenbussard)

Durch die Verlegung des Kabels im Bereich von Gehölzen können trotz besonderer Verlegetechniken
räumlich und zeitlich sehr begrenzte Störreize auf einzelne baum- und gehölzbrütende Vogelarten
nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Die möglichen Störreize werden als so gering und kurzzeitig angenommen, dass baubedingte Verluste
von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten infolge von baubedingten Störungen nicht erwartet werden.
Sollten überhaupt baubedingte Reize eine Störwirkung auf baum- und gehölzbrütende Vogelarten
entfalten, die zu einem temporären Ausweichen führen, befinden sich im Umfeld des Vorhabens
genügend vergleichbare Strukturen, in die die Tiere ausweichen könnten.
Der Erhaltungszustand der jeweiligen lokalen Population würde sich dadurch nicht verschlechtern.
-

Am Boden und in Säumen brütende Vögel (Baumpieper, Feldschwirl, Gartenrotschwanz,
Heidelerche, Kuckuck, Schwarzkehlchen, Waldlaubsänger, Wiesenpieper)

Durch die Verlegung des Kabels können räumlich und zeitlich sehr begrenzte Störreize auf einzelne am
Boden und in Säumen brütende Vogelarten nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Die möglichen Störreize werden als so gering und kurzzeitig angenommen, dass baubedingte Verluste
von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten infolge von baubedingten Störungen nicht erwartet werden.
Sollten baubedingte Reize eine Störwirkung auf die betroffenen Arten entfalten, die zu einem

ecoda

Artenschutzrechtliche Bewertung (§ 44 Abs. 1 BNatSchG)

45

temporären Ausweichen, befinden sich im Umfeld des Vorhabens genügend vergleichbare Strukturen,
in die die Tiere ausweichen könnten.
Der Erhaltungszustand der jeweiligen lokalen Population würde sich dadurch nicht verschlechtern.
-

Amphibien (Geburtshelferkröte, Gelbbauchunke, Springfrosch, Kammmolch)

Durch die Verlegung des Kabels können räumlich und zeitlich sehr begrenzte Störreize auf einzelne
Amphibien nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die Verlegearbeiten werden voraussichtlich
am Tage und damit nicht in der Aktivitätsphase von Amphibien stattfinden.
Sollten baubedingte Störreize überhaupt zu einem temporären Ausweichen von einzelnen Tieren
führen, würde sich der Erhaltungszustand der jeweiligen lokalen Populationen dadurch nicht
verschlechtern.

Ohnehin

wird

die

Lebensraumeignung

im

Bereich

der

Kabeltrasse

für

planungsrelevante Amphibien als sehr gering eingestuft (s. o.), so dass nicht mit einem relevanten
Vorkommen von Geburtshelferkröte, Gelbbauchunke, Springfrosch und Kammmolch zu rechnen ist.
-

Wildkatze

Durch die Verlegung des Kabels können räumlich und zeitlich sehr begrenzte Störreize in einzelnen
Trassenbereichen, die zum Streifgebiet von Wildkatzen gehören könnten, nicht grundsätzlich
ausgeschlossen werden.
Da die Streifgebiete von Wildkatzen sehr groß sind, ist es wahrscheinlich, dass die Auswirkungen der
möglicherweise auftretenden räumlich und zeitlich sehr begrenzten Störungen während der Bauphase
durch geeignete Reaktionen (Ausweichen auf ungestörte Bereiche im Streifgebiet) etwaiger
betroffener Individuen kompensiert werden können und sich der Erhaltungszustand der jeweiligen
lokalen Population nicht verschlechtern würde.
Eine baubedingte erhebliche Störung von Wildkatzen im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG kann
somit ausgeschlossen werden.
Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt oder zerstört? (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)
Baubedingt könnte ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 3 BNatSchG auslösen werden. Durch die
Verlegung des Kabels kann es zu einem Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch
Überbauung kommen. Davon könnten Arten betroffen sein, die ihre Fortpflanzungsstätten im bzw. am
Boden anlegen (vgl. Tabelle 3.1).
Nach Angaben des Auftraggebers müssen allenfalls in sehr geringem Ausmaße Gehölze gerodet oder
rückgeschnitten werden. Auch in diesen Bereichen kann es zu einem Verlust von Fortpflanzungs- und
Ruhestätten kommen, wenn sich zum Zeitpunkt der Rodung Fortpflanzungsstätten von baum- bzw.
gehölzbewohnenden Arten in den betroffenen Gehölzen befinden (s. o. und vgl. Tabelle 3.1).

ecoda

Artenschutzrechtliche Bewertung (§ 44 Abs. 1 BNatSchG)

46

Durch die ohnehin notwendig werdenden Maßnahmen zur Vermeidung eines Tatbestandes nach
§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG wird auch der Eintritt eines Tatbestandes nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG
vermieden (vgl. Kapitel 5.3).
-

Baumhöhlenbewohnende
Fransenfledermaus,

Großer

Fledermäuse
Abendsegler,

(Bartfledermaus,

Braunes

Kleinabendsegler,

Langohr,

Rauhautfledermaus,

Wasserfledermaus, Zwergfledermaus)
Eine baubedingte Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzung- oder Ruhestätten von baumhöhlenbewohnenden Fledermäusen durch das Vorhaben wird grundsätzlich als sehr unwahrscheinlich
erachtet

und

durch

die

Maßnahmen

zur

Vermeidung

eines

Tatbestandes

nach

§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ohnehin ausgeschlossen (s. o. und vgl. Kapitel 5.3). Darüber hinaus
werden die erwarteten Störreize als so gering und kurzzeitig angenommen, dass baubedingte Verluste
von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten infolge von Störungen nicht erwartet werden.
Ein Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG wird nicht erwartet.
-

Baum- und gehölzbrütende Vogelarten (Habicht, Kleinspecht, Mäusebussard, Mittelspecht,
Neuntöter, Rotmilan, Schwarzspecht, Sperber, Turmfalke, Turteltaube, Uhu, Waldkauz,
Waldohreule, Wespenbussard)

Die betroffenen Lebensräume sind im Umfeld der Kabeltrasse großflächig vorhanden. Vor dem
Hintergrund der geringen räumlichen Dimension des Eingriffs wird erwartet, dass die ökologische
Funktion eventuell beschädigter Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang
weiterhin erhalten bleibt.
Eine baubedingte Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzung- oder Ruhestätten von baum- und
gehölzbrütenden Vogelarten durch das Vorhaben wird als unwahrscheinlich erachtet und durch die
Maßnahmen zur Vermeidung eines Tatbestandes nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ohnehin
ausgeschlossen (s. o. und vgl. Kapitel 5.3). Darüber hinaus werden die erwarteten Störreize als so
gering und kurzzeitig angenommen, dass baubedingte Verluste von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten
infolge von Störungen nicht erwartet werden.
Ein Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG wird nicht erwartet.
-

Am Boden und in Säumen brütende Vögel (Baumpieper, Feldschwirl, Gartenrotschwanz,
Heidelerche, Kuckuck, Schwarzkehlchen, Waldlaubsänger, Wiesenpieper)

Die betroffenen Lebensräume sind im Umfeld der Kabeltrasse großflächig vorhanden. Vor dem
Hintergrund der geringen räumlichen Dimension des Eingriffs wird erwartet, dass die ökologische
Funktion eventuell beschädigter Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang
weiterhin erhalten bleibt.

ecoda

Artenschutzrechtliche Bewertung (§ 44 Abs. 1 BNatSchG)

47

Eine baubedingte Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzung- oder Ruhestätten bodenbrütenden
Vogelarten durch das Vorhaben wird durch die Maßnahmen zur Vermeidung eines Tatbestandes nach
§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ohnehin ausgeschlossen (s. o. und vgl. Kapitel 5.3). Darüber hinaus
werden die erwarteten Störreize als so gering und kurzzeitig angenommen, dass baubedingte Verluste
von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten infolge von Störungen nicht erwartet werden.
Ein Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG wird nicht erwartet.
-

Amphibien (Geburtshelferkröte, Gelbbauchunke, Springfrosch, Kammmolch)

Geburtshelferkröten besiedeln v. a. Steinbrüche und Tongruben in Mittelgebirgslagen, die
Gelbbauchunke lebt v. a. in dynamischen Lebensräumen (u. a. naturnahe Flussauen, Sand- und
Kiesabgrabungen). Als Larvalgewässer nutzen beide Arten sonnige bis halbschattige Gewässer (u a.
temporäre Gewässer in Fahrspuren und Tümpel)(vgl. LANUV 2015a). Springfrosch und Kammmolch
finden im Umfeld des Vorhabens potenzielle Lebensräume (Waldbereiche) vor, in denen eventuell
vorkommende Tümpel und Wassergräben den Arten als Laichgewässer dienen können.
Potenzielle Fortpflanzungs- oder Ruhestätten stätten der genannten Arten werden durch das Vorhaben
nicht betroffen sein (s. o.).
Ein Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG wird demnach nicht erwartet.
-

Wildkatze

Eine baubedingte Verletzung oder Tötung von Wildkatzen ist nur denkbar, wenn sich im Bereich der
Kabeltrasse Strukturen befinden, die Wildkatzen als Gehecke dienen könnten. Mögliche Geheckplätze
für Wildkatzen sind auf den betroffenen Flächen nicht vorhanden.
Ein Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG wird demnach nicht erwartet.

ecoda

Artenschutzrechtliche Bewertung (§ 44 Abs. 1 BNatSchG)

5.3

48

Maßnahmen zur Vermeidung eines Tatbestands nach § 44 Abs. 1 BNatSchG

Zur Vermeidung des Tatbestands nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötung oder Verletzung von
Individuen) sind geeignete Maßnahme vorzunehmen.
Am Boden und in Säumen brütende Vögel
Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl:
1. Verlegung des Kabels in einem Bauzeitenfenster außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Arten
(Kabelverlegung im Zeitraum vom 01. September bis 20. März).
2. Räumung der betroffenen Flächen zur Verlegung des Kabels in Zeiten außerhalb der Brutzeiten der
betroffenen Arten (Räumung der Kabeltrasse im Zeitraum vom 01. September bis 20. März). Nach
der Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass auf den Flächen keine
Individuen der Arten mehr brüten können.
3. Eine Überprüfung des Kabelverlaufs vor Baubeginn auf Brutvorkommen der betroffenen Arten.
Werden keine Brutvorkommen der Arten ermittelt, kann mit der Verlegung des Kabels begonnen
werden. Sollten auf den Bauflächen Individuen der betroffenen Arten brüten, muss die zuständige
Untere Landschaftsbehörde über das Ergebnis in Kenntnis gesetzt und das weitere Vorgehen
abgestimmt werden.
Tabelle 5.1:

Brut- und Nestlingszeiträume von Baumpieper, Feldschwirl, Gartenrotschwanz,
Heidelerche, Kuckuck, Schwarzkehlchen, Waldlaubsänger, Wiesenpieper nach LANUV
(2015a)

Art
Baumpieper
Feldschwirl
Gartenrotschwanz
Heidelerche
Kuckuck
Schwarzkehlchen
Waldlaubsänger
Wiesenpieper

März
A M

April
E A M

Mai
E A M

Juni
E A M

Juli
E A M

August
E A M

E

ecoda

Artenschutzrechtliche Bewertung (§ 44 Abs. 1 BNatSchG)

49

Fortpflanzungs- und Lebensstätten von Vögeln an und in Gehölzen
Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl:
1. Verlegung des Kabels in einem Bauzeitenfenster außerhalb der Brutzeiten von baum- bzw.
gehölzbrütenden Arten (Kabelverlegung im Zeitraum vom 01. Oktober bis 28. Februar).
2. Rodung / Rückschnitt von betroffenen Gehölzen in Zeiten außerhalb der Brutzeiten von baumbzw. gehölzbrütenden Arten (Kabelverlegung im Zeitraum vom 01. Oktober bis 28. Februar). Nach
der Rodung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass auf den Flächen keine Individuen der
Arten mehr brüten können.
3. Eine Überprüfung der von Rodung / Rückschnitt von betroffenen Gehölzen auf Brutvorkommen der
betroffenen Arten. Werden keine Brutvorkommen der Arten ermittelt, kann mit der
Rodung / Rückschnitt des Kabels begonnen werden. Sollten auf den Bauflächen Individuen der
betroffenen Arten brüten, muss die zuständige Untere Landschaftsbehörde über das Ergebnis in
Kenntnis gesetzt und das weitere Vorgehen abgestimmt werden.
Fortpflanzungs- und Lebensstätten von Fledermäusen
1. Vor Aufnahme der Rodungs- bzw. Bauarbeiten sollten potenzielle Quartierstrukturen auf
Vorkommen von Fledermäusen untersucht werden. Diese Kontrolle sollte durch eine fachkundige
Person maximal zwei Wochen vor Rodungs- bzw. Baubeginn erfolgen.
2. Falls Fledermäuse auf den Rodungs- bzw. Bauflächen Quartiere besitzen, sollten die Tiere fachund sachgerecht umgesiedelt werden. Dafür müssen ggf. zusätzlich Fledermauskästen angebracht
werden, um die ökologische Funktion eventuell beeinträchtigter Fortpflanzungs- und Ruhestätten
im räumlichen Zusammenhang zu erhalten. Die Anzahl und Standorte der Nistkästen kann erst im
Zuge der Baufeldbegutachtung festgelegt werden. Anschließend sollten die potenziellen
Quartierstrukturen möglichst zeitnah entfernt bzw. die Einfluglöcher verschlossen werden, damit in
der Zwischenzeit keine weiteren Fledermäuse Quartiere beziehen können.

ecoda

Eingriffsermittlung

6

50

Eingriffsermittlung

Im Folgenden werden die zu erwartenden Auswirkungen auf die relevanten Schutzgüter unter
Berücksichtigung der in Kapitel 4 genannten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
dargestellt.
Unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und des
Landschaftsbilds werden erfasst und bilanziert.

6.1

Klima / Luft

Durch die Verlegung der Erdkabel entstehen keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzguts
Klima / Luft. Für die Übergabestation ist eine Fläche von maximal 20 m² dauerhaft zu versiegeln. Mit
der Versiegelung geht eine Veränderung des lokalen Mikroklimas einher. Aufgrund der geringen
Ausdehnung sowie der vorhergehenden Nutzung (hier: artenarmes, frisches Intensivgrünland), ist die
Beeinträchtigung des Schutzguts Klima / Luft nicht als erheblich einzustufen.

6.2

Boden

Böden sind grundsätzlich empfindlich gegenüber Versiegelung und Verdichtung. Die Veränderung des
Bodenwasserhaushalts durch Drainagen o. a. stellt eine weitere mögliche Beeinträchtigung der
biotischen Lebensraumfunktion dar.
Kabeltrasse
Die bei der Verlegung der Erdkabel beanspruchte Fläche sollte auf das unabdingliche Maß beschränkt
werden. Die Anlage von Baustelleneinrichtungen und Lagerflächen sollte ausschließlich auf bereits
durch Versiegelung, Verdichtung oder landwirtschaftliche Nutzung vorbelasteten Flächen mit geringem
Biotopwert erfolgen. Temporär anfallender Bodenaushub sollte flächensparend auf geeigneten
Flächen gelagert werden, wobei der humusreichere Oberboden („Mutterboden“) vom Unterboden
getrennt gelagert werden sollte. Der Wiedereinbau des Bodenmaterials sollte mit minimaler
Planierarbeit vorgenommen werden. Die eventuell in geringem Maße anfallenden überschüssigen
Erdmassen sollten ordnungsgemäß auf den dafür vorgesehenen Deponien entsorgt werden. Es sollten
die nach dem derzeitigen Stand der Technik üblichen Maßnahmen zur Minderung von
Beeinträchtigungen durch den Baubetrieb getroffen werden.
Die Kabeltrasse verläuft vorwiegend innerhalb bzw. am Rande von Wald- und Feldwegen,
versiegelten Verkehrswegen und ihren Nebenflächen und intensiv genutzten Landwirtschaftsflächen
und damit ausschließlich in bereits gestörten Bodenbereichen. In den Feldwegen, den
Landwirtschaftsflächen und dem Bankett werden die Kabel durch Einpflügen oder in offener Bauweise
verlegt, die versiegelten Verkehrsflächen, eine Bahntrasse, vorhandene Gewässer sowie eine

ecoda

Eingriffsermittlung

51

Feuchtgrünlandfläche werden mithilfe von Bohrverfahren unterquert. Ökologisch besonders wertvolle,
ungestörte Oberböden werden durch das Vorhaben nicht tangiert. Bei allen Verlegeverfahren kommt
es kleinräumig zu Störungen der natürlichen Schichtung des Bodens. Bei den beanspruchten Böden
handelt es sich vorwiegend um bereits gestörte Bodenschichten bzw. künstlich angelegte
Bodenstrukturen in Form von forst- und landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftswegen und Flächen,
Straßenbankette o. ä.. In Bereichen, in denen mit Beeinträchtigungen insbesondere schutzwürdiger
Böden zu rechnen ist, ist eine bodenkundliche Baubegleitung durchzuführen, die sich u. a. an dem
BVB-Merkblatt 2 (BUNDESVERBAND BODEN E. V. 2013) orientieren sollte. Erhebliche Beeinträchtigungen des
Schutzguts Boden sind bei Durchführung der bodenkundlichen Baubegleitung nicht zu erwarten.
Übergabestation
Durch die Errichtung der Übergabestation wird eine Fläche von maximal 20 m² versiegelt. Der Boden
wird auf dieser Fläche der aktuellen Nutzung (artenarmes, frisches Intensivgrünland) langfristig
entzogen. Versiegelte Böden verlieren ihre Funktion als Lebensraum für Pflanzen und
Bodenorganismen sowie als Grundwasserspender und -filter.
Die für die Errichtung der Übergabestation notwendige kleinflächige Versiegelung des Bodens ist
aufgrund des Verlustes von Bodenfunktionen als erheblich anzusehen und muss ausgeglichen bzw.
ersetzt werden. Aufgrund der geringen Dimension der baulichen Anlage der Übergabestation, der
bestehenden Zufahrtsmöglichkeit und der landwirtschaftlichen Nutzung des Bauumfelds ist über die
Grenzen der versiegelten Fläche hinaus nicht mit einer nennenswerten zusätzlichen Bodenverdichtung
durch die Baumaßnahme zu rechnen.
Eine funktional und räumlich zusammenhängende Ausgleichsmaßnahme wäre der Rückbau
bestehender Versiegelungen im Nahbereich des Vorhabens. Da die Möglichkeit zur Umsetzung einer
solchen Maßnahme unwahrscheinlich ist, besteht als eine weitere Möglichkeit zum Ersatz der
Beeinträchtigungen die Aufwertung von Bodenfunktionen an anderer Stelle. Um verlorengehende
Bodenfunktionen wieder herzustellen, sind Böden, die beispielsweise durch intensive Landwirtschaft
stark beansprucht sind, aus der Nutzung zu nehmen und in einen naturnäheren Zustand
zurückzuführen.
Ringerder
Durch die am Standort der Übergabestation geplante Verlegung eines Ringerders entstehen
kleinräumig Störungen der natürlichen Schichtung des Bodens. Ebenso wie die Kabelverlegung wird
das Einbringen des Ringerders bei Beachtung der bereits erläuterten Minderungsmaßnahmen nicht als
erhebliche Beeinträchtigung des Schutzguts Boden bewertet.

ecoda

Eingriffsermittlung

52

Altlastenverdachtsfläche
Die geplante Kabeltrasse quert südwestlich von Stohlberg-Breinig die Altlastenverdachtsfläche
„Altablagerung Beierfeld“ (Kenn-Nr: „5203/0207“) (s. Karte 3.7). Nach schriftlicher Mitteilung des
Umweltamtes der Städteregion Aachen liegen folgende Informationen vor:
„Es handelt sich um einen kleinen verfüllten Steinbruch. Über Art und Menge des Verfüllmaterials

liegen keine Informationen vor.“
Gegen die Verlegung des Kabels bestehen nach schriftlicher Mitteilung des Umweltamtes der
Städteregion Aachen unter folgender Voraussetzung keine Bedenken:
„1. Für den Fall, dass bei Erdarbeiten organoleptisch (z.B. geruchlich oder visuell) auffälliges

Bodenmaterial festgestellt wird, ist das Umweltamt der StädteRegion Aachen (A 70.4, Fachbereich
Bodenschutz - Altlasten, Tel.: 0241 / 5198 -2603, -2407 oder -2159) unverzüglich zwecks Festlegung
weiterer Maßnahmen zu unterrichten.
2. Im Bereich der Altlasten-Verdachtsfläche gilt: Der bei den Erdarbeiten anfallende Aushub ist im
Bereich der Altlastenverdachtsfläche wieder einzubauen. Alternativ ist der Aushub ordnungsgemäß
und schadlos zu entsorgen.“
Weitergehende langfristige Beeinträchtigungen sind unter Beachtung der oben bzw. in Kapitel 4
aufgeführten Minderungsmaßnahmen nicht zu erwarten. Die Beeinträchtigung des Schutzguts Boden
durch die Verlegung der Erdkabel wird vor dem Hintergrund der vorliegenden Störungen sowie der
kleinräumigen Beanspruchung nicht als erheblich eingestuft.

6.3

Wasser

An insgesamt neunzehn Stellen werden Fließgewässer mit Hilfe von Spülbohrungen oder
Bodendurchpressungen unterquert (3. Nebenarm des Fobisbachs (fünfmalige Querung), Vorfluter
Münsterwald (dreimalige Querung), Nebenarm des Vorfluters Münsterwald, Prälatensief, Nebenarm
des Prälatensiefs, 1. Nebenarm des Fobisbachs, 2. Nebenarm des Fobisbachs, Vorfluter des
Schaafsbohr, Wolfsiefen, Konesief, Jammetsbach, namenloser Bach nordwestlich von Dorff). Im
Bereich eines Grabens südöstlich von Aachen-Hahn wird das Kabel mittels offener Bauweise verlegt.
Die für die Spülbohrungen erforderlichen Baugruben werden außerhalb der Gewässerrandstreifen
(5 m landseits der Uferlinie) angelegt. Der Jammetsbach befindet sich als gesetzlich geschütztes
Biotop innerhalb eines Naturschutzgebietes. Mittels Spülbohrung werden sowohl der Jammetsbach als
auch ein Großteil des Naturschutzgebiets unterquert. Der Prälatensief wird im Bereich der Kabeltrasse
ebenfalls als Naturschutzgebiet bzw. als geschützter Landschaftsbestandteil geführt. Hier wird
ebenfalls eine Spülbohrung angelegt. Der Schafsbohr-Bach wurde nördlich des Weges, an dem die
Kabeltrasse entlangführt, als gesetzlich geschütztes Biotop ausgewiesen. Die Spülbohrung erfolgt hier
im unmittelbaren Nahbereich des Weges. Erhebliche Beeinträchtigungen der Fließgewässer entstehen

ecoda

Eingriffsermittlung

durch

die

geplanten

53

Unterquerungen

bei

Beachtung

der

Vermeidungs-

und

Verminderungsmaßnahmen nicht.
Weiterhin werden keine Baumaßnahmen im Bereich oder in der Nähe von Oberflächengewässern
oder wichtigen Retentionsräumen durchgeführt. Grundwasserbeeinträchtigende Wirkungen wie
Grundwasserabsenkung, Grundwasserstau, Verminderung der Grundwasserneubildung und die
Veränderung von Grundwasserströmen sind durch die Verlegung der Kabel oder des Ringerders nicht
in nennenswertem Maße zu erwarten. Es ergeben sich durch das Vorhaben somit keine erheblichen
Beeinträchtigungen des Schutzguts Wasser.

6.4

Biotope bzw. Biotopfunktionen

Durch die Kabelverlegung kommt es zu einem kurzfristigen Verlust von einzelnen Bestandteilen von
Flora und Fauna. Im Wesentlichen sind Floren- und Faunenelemente von unbefestigten, größtenteils
bewachsenen Wald- und Feldwegen, deren Säume, intensiv genutzte Grünlandflächen sowie Straßenund Wegbankette betroffen.
Die unbefestigten Feld- und Waldwege, deren Saumgesellschaften und die landwirtschaftlich
genutzten Flächen weisen einen geringen ökologischen Wert auf. Die versiegelten Wege besitzen
einen sehr geringen ökologischen Wert.
Eventuell werden Saumgesellschaften auch in größerem Umfang durch den Verlegepflug oder andere
Baufahrzeuge beeinträchtigt. Für das Anlegen der Gruben im Rahmen der Verlegung durch Bohrung
sowie bei der Verlegung im offenen Graben ist es während der Bauphasen notwendig,
Bodenlagerflächen im Randbereich der Kabeltrasse einzurichten. Diese Lagerflächen sollten auf
ökologisch geringwertigen Biotopen (Landwirtschaftsflächen, Wege, teilversiegelte oder versiegelte
Flächen) angelegt werden. Eine Beanspruchung von höherwertigen Biotopen (z. B. Feuchtbereiche,
Gewässerrandstreifen, bewachsene Gräben, Laubwälder, Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand,
Feldgehölze und Hecken) ist zu vermeiden. Im Bereich der Bodenlagerflächen kommt es temporär zu
einem Lebensraumverlust. Nach Wiedereinbau des Lagerguts können die Standorte von Tier- und
Pflanzenarten wiederbesiedelt werden. Auf Acker- und Grünlandflächen kann die landwirtschaftliche
Nutzung wiederaufgenommen werden.
Die direkte Beanspruchung von höherwertigen Gehölz- und Gewässerstrukturen wird entweder durch
Unterquerung mit Hilfe des Spülbohrverfahrens verhindert oder durch Handschachtung im offenen
Graben auf ein Mindestmaß beschränkt.
Im Zuge der Errichtung der Übergabestation kommt es zu einem dauerhaften Biotopverlust auf einer
vergleichsweise geringen Fläche von etwa 20 m². Beansprucht wird hierdurch eine ökologisch

ecoda

Eingriffsermittlung

54

ecoda

geringwertige, intensiv genutzte Wirtschaftswiese. Nach dem „Aachener Leitfaden zur Bewertung von
Eingriffen in Natur und Landschaft“ (STADT AACHEN 2006) entsteht ein Biotopwertverlust von 8 Punkten.
Tabelle 6.1:

Biotopwertverlust im Zuge der Errichtung der Übergabestation
ü b e rb au te
Bio to p typ vo r
Co d e
F läch e
d e m E in g riff
(m ² )

Bio to p Bio to p typ
we rt vo r
n ach d e m Co d e
dem
E in g rif f
E in g rif f

Bio to p we rt n ach D iff e - We rtdem
re n z
ve rlu st
E in g riff

WEA
artenarmes,
Übergabestation frisches
34.8
Intensivgrünland

20

Su m m e

20

0,4

versiegelte
52.3.1
Fläche

0

0,4

8
8

Im Folgenden wird das Vorhaben mithilfe von Fotos erläutert. Die Aufnahmen wurden am
08. Mai 2014, am 05. November 2014 bzw. am 19. März 2015 angefertigt, die Standorte der
Fotopunkte sind in der Karte 6.1 dargestellt. Die Beschreibung wird anhand von Bauabschnitten und
Fotopunkten vorgenommen, die in den Karten 3.2 bis 3.12 dargestellt sind. Der Kabelverlauf wird von
den Standorten der geplanten WEA bis zum Standort des Umspannwerks erläutert.

! Karte 6.1

! Landschaftspflegerischer Begleitplan
zur energetischen Anbindung von sieben
Windenergieanlagen auf dem Gebiet der
Stadt Aachen und der Stadt Stolberg (Rhld.)
im Zusammenhang mit dem Windenergieprojekt Aachen-Münsterwald (Stadt Aachen)

Räumliche Lage der Fotopunkte

Auftraggeberin:
juwi Energieprojekte GmbH, Wörrstadt

{
}
A

Standorte der geplanten WEA
Verlauf der geplanten windparkexternen
Kabeltrasse

35

!

27

Kabelverlauf westlich Dorff - Variante 1

28

34

31!

Kabelverlauf westlich Dorff - Variante 2

30

Kabelverlauf westlich Dorff - Variante 3

!

26

!!
33

!

25

Verlauf der geplanten windparkinternen
Kabeltrasse

!

32
29

24

!!

Umspannwerk

27, 28

23

Gemeindegrenzen

26
22

! bearbeiteter Ausschnitt
der Topographischen Karte 1 : 25.000 (TK25)

Bearbeiter: Martin Ruf, 23. März 2015
0
Maßstab 1 : 30.000 @ DIN A3

1.500 m

!

24, 25

21 !!

´

20

!

23
19

18
22
16 !
!!
15 ! 20,
17 21

19

18

!

!
!

14

13
16,

12

17
15
11

!

14
10

9
!

8

12!

7

10, 11
6
5

!
!

WEA 1

}
{
|
z
A

617
!!

5

8 94
!!

3

2

!

WEA 6

WEA 4

}
{
|
z
A

4
!

WEA 2

}
{
|
z
A

WEA 5

}
{
|
z
A
WEA 3

}
{
|
z
A

!

3

}
{
|
z
A
!

2
1
!

} WEA 7
{
|
z
A

!

13

Eingriffsermittlung

56

Kabelverlauf
Vom Standort der geplanten WEA 7 ausgehend führt die geplante Kabeltrasse zunächst entlang der
Zufahrt der WEA und anschließend entlang eines unversiegelten Wirtschaftsweges, der im Zuge der
geplanten Infrastrukturmaßnahmen ausgebaut werden wird, in Richtung Norden (vgl. Abbildung 6.1).
Der 3. Nebenarm des Fobisbachs soll im Rahmen dieser Maßnahmen in westliche Richtung verlegt
werden (vgl.

ECODA

2014). Bei Einmündung der Kabeltrasse in den Wirtschaftsweg wird der 3.

Nebenarm des Fobisbachs zum ersten Mal mittels einer Bodendurchpressung unterquert.
Anschließend folgt die Kabeltrasse dem Weg für etwa 230 m in nördliche Richtung bis zu einer
Weggabelung, wo das von der geplanten WEA 6 kommende Kabel hinzugeführt wird.

Abbildung 6.1:

Blick von Fotopunkt 1 in nördliche Richtung auf den Wirtschaftsweg und den 3.
Nebenarm des Fobisbachs (links im Bild)

Im weiteren Wegverlauf führt die Kabeltrasse auf einem geschotterten Wirtschaftsweg für eine
Strecke von etwa 360 m in westliche Richtung bis zum Erreichen der Bundesstraße B 258
(Himmelsleiter). Auf dieser Strecke werden die (im Straßenbereich verrohrten) Bachläufe, die als 3.
Nebenarm Fobisbach zusammengefasst werden, weitere dreimal mithilfe von Bodenpressungen
unterquert (vgl. Abbildung 6.2). Die B 258 wird mithilfe einer Spülbohrung gekreuzt (vgl.
Abbildung 6.3).

ecoda

Eingriffsermittlung

57

Abbildung 6.2:

Blick von Fotopunkt 2 in östliche Richtung auf die Weggabelung und den
(verrohrten) 3. Nebenarm des Fobisbachs

Abbildung 6.3:

Blick von Fotopunkt 3 in westliche Richtung auf die zu unterquerende B 258

ecoda

Eingriffsermittlung

58

Westlich der Bundesstraße 258 folgt die geplante Kabeltrasse erneut einem geschotterten
Wirtschaftsweg, bis nach etwa 250 m der Standort der geplanten WEA 5 erreicht wird. Die Trasse wird
weiter in westliche Richtung entlang des geschotterten Wirtschaftsweges geführt. Nach einer Strecke
von ca. 580 m, auf der der Vorfluter Münsterwald, ein Nebenarm des Prälatensiefs sowie der
Prälatensief durch Bodenpressungen unterquert werden, wird eine Wegkreuzung erreicht. An dieser
Kreuzung stoßen der von Süden kommende Kabelstrang der geplanten WEA 3 sowie der von Westen
kommende Kabelstrang der geplanten WEA 2 zur Kabeltrasse. Dabei verläuft die geplante Kabeltrasse
ausgehend von der geplanten WEA 3 über etwa 380 m in nördliche Richtung auf einem im Zuge der
Infrastrukturmaßnahmen für den geplanten Windpark zu verlegenden geschotterten Wirtschaftsweg.
Das Erdkabel der geplanten WEA 2 wird für eine Strecke von etwa 250 m aus westlicher Richtung über
einen auszubauenden, derzeit noch unversiegelten Forstweg geführt.
Dem weiteren Verlauf in nördliche Richtung folgend, wird nach einer Strecke von etwa 290 m der
Prälatensief erreicht, der westlich des Wirtschaftswegs Bestandteil des Naturschutzgebiets „Oberlauf
der Inde im Münsterwald“ (ACS-007) ist und östlich des Wegs als geschützter Landschaftsbestandteil
„Oberlauf der Inde im Münsterwald“ (LB 68) geführt wird (vgl. Karte 3.14). Der Prälatensief wird am
Querungspunkt durch Verrohrungen unterhalb des Weges hindurchgeführt (vgl. Abbildung 6.4). Die
Unterquerung des Bachlaufs wird mithilfe einer Bodendurchpressung durchgeführt.

Abbildung 6.4:

Blick von Fotopunkt 4 auf die bestehende Verrohrung des Prälatensiefs

ecoda

Eingriffsermittlung

59

Nach der Querung des Prälatensiefs erreicht die Kabeltrasse eine weitere Wegkreuzung. Hier erfolgt
die Zusammenführung des Kabels mit dem von Osten kommenden Kabelstrang zur Anbindung der
geplanten WEA 4. Dieser wird für eine Strecke von ca. 480 m über einen geschotterten
Wirtschaftsweg geführt, wobei im Streckenverlauf der Vorfluter Münsterwald sowie einer seiner
Nebenarme mithilfe einer Bodendurchpressung unterquert werden.
Bis zum Erreichen einer weiteren Wegkreuzung wird die Kabeltrasse für etwa 350 m auf dem
geschotterten Wirtschaftsweg in nördliche Richtung geführt. An dieser Wegkreuzung stößt das von der
WEA 1 ausgehende Erdkabel aus nördlicher Richtung zur Kabeltrasse hinzu, das zuvor für eine Strecke
von etwa 580 m entlang bestehender geschotterter Wirtschaftswege entlangführt wird. Von der
Wegkreuzung ausgehend wendet sich der Trassenverlauf auf einen geschotterten Wirtschaftsweg in
östliche Richtung (vgl. Abbildung 6.5). Nach einer Wegstrecke von etwa 780 m wird die B 258
erreicht, wobei im Verlauf der Streckenführung sowohl der Vorfluter Münsterwald als auch der
1. Nebenarm des Fobisbachs mithilfe von Bodendurchpressungen unterquert werden. Bei Erreichen
der B 258, die mittels einer Spülbohrung unterquert werden soll, endet der Verlauf der
windparkinternen Kabeltrasse.

Abbildung 6.5:

Blick von Fotopunkt 5 in östliche Richtung auf den geschotterten Wirtschaftsweg

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Eingriffsermittlung

60

Die von Fotopunkt 6 in Richtung Osten aufgenommene Abbildung 6.6 zeigt den Beginn der externen
Kabeltrasse östlich der B 258 (Himmelsleiter). In Blickrichtung ist der Verlauf der geplanten Trasse
entlang eines geschotterten und z. T. bewachsenen Waldweges zu erkennen. Von dem Beginn der
externen Kabeltrasse wird das Kabel auf einer Länge von 370 m in Richtung Nordosten innerhalb des
forstwirtschaftlichen Weges verlegt. Nach etwa 70 m wird der 2. Nebenarm des Forbisbaches mittels
einer Bodendurchpressung unterquert. Nördlich grenzt ein Nadelwaldbestand (Biotoptyp: „Nadelforst“)
und südlich ein Buchenwald (Biotoptyp: „frische, basenarme Buchen(misch)wälder“) an den Forstweg.
In Abbildung 6.7 an Fotopunkt 7 ist das Fließgewässer, welches mittels Bodendurchpressung
unterquert wird, zu erkennen (Biotoptyp: „natürliche und naturnahe Bäche“).

Abbildung 6.6:

Blick in östliche Richtung von Fotopunkt 6 auf den Beginn der externen Kabeltrasse

ecoda

Eingriffsermittlung

Abbildung 6.7:

61

Blick in östliche Richtung von Fotopunkt 7 auf den Bachlauf im Wegrandbereich

Etwa 280 m östlich der B 258 verläuft die Trasse durch den geschützten Landschaftsbestandteil
„Talrinne des Fobisbaches und seiner Quellbereiche im Münsterwald“ (LB 69) sowie das im
Biotopkataster aufgeführte Biotop „Bachabschnitte des Prälatensiefs und des Fobisbaches“ (BK-5303059).
Ca. 350 m östlich der B 258 wird mittels einer zweiten Bodendurchpressung ein relativ kleines
Fließgewässer (3. Nebenarm des Fobisbaches, Biotoptyp: „natürliche und naturnahe Bäche“)
unterquert. Die Abbildung 6.8 am Fotopunkt 8 zeigt den Ein- und Austritt der Bodendurchpressung im
Wegrandbereich im Vordergrund der linken Bildhälfte (Biotoptyp: „frische bis feuchte Wald- und
Gehölzsäume“). Der beanspruchte Bereich befindet sich innerhalb eines Fichtenbestands. Die
Bodendurchpressung sollte außerhalb des Traufbereichs der umliegenden Bäume erfolgen, um
Schäden am Wurzelwerk zu vermeiden.
Im Anschluss wird das Kabel bis zur Wegkreuzung verlegt (s. Abb. 6.8 im Hintergrund) und biegt dort
in Richtung Norden ab. Auf einer Länge von etwa 680 m erfolgt die Verlegung der Trasse innerhalb
eines unbefestigten Waldweges (Abb. 6.9).

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Eingriffsermittlung

62

Abbildung 6.8:

Blick von Fotopunkt 8 in nordöstliche Richtung auf den zu unterquerenden Bachlauf

Abbildung 6.9:

Blick von Fotopunkt 9 auf den Trassenverlauf in Richtung Norden innerhalb eines
unbefestigten Waldweges

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Eingriffsermittlung

63

Nach ca. 390 m folgt eine Wegkreuzung mit einem unbefestigten Waldweg. Nordwestlich dieser
Kreuzung befindet sich ein Buchenwald, dessen Teilfläche im Biotopkataster aufgeführt ist (BK-5303088). Weiter nördlich trifft die Trasse auf die Kreisstraße K 40, „Rotterdell“, welche die Abbildung 6.10
am Fotopunkt Nr. 10 darstellt. Die Unterquerung der asphaltierten Straße sowie der beiden parallel
hierzu verlaufenden Gräben (Biotoptyp: „Wegseitengraben“) wird durch eine Spülbohrung im Bereich
des Straßenbanketts ermöglicht.

Abbildung 6.10: Blick von Fotopunkt 10 in nordwestliche Richtung zeigt die Straße „Rotterdell“ und
die Eintrittsstelle der Spülbohrung im Vordergrund
Die Spülbohrung unterquert die K 40 („Rotterdell“) und verläuft auf einer Strecke von ca. 390 m
innerhalb der nördlich anschließenden Straßenbankette in Richtung Osten. Nördlich dieses
Trassenabschnitts grenzen Laubmischwälder und Nadelwälder an (Biotoptypen: „Laubholzforste
einheimischer Baumarten“ und „Nadelforste“) (s. Abb. 6.11).
Anschließend knickt der Trassenverlauf in Richtung Norden ab und folgt nun unbefestigten oder
geschotterten Waldwegen, wobei das Kabel innerhalb der Wegkörper oder im Wegbankett verlegt
wird. Nach einer Strecke von ca. 840 m erreicht die Kabeltrasse den Sinziger Weg. Hier biegt sie in
nordöstliche Richtung ab und verläuft entlang des Wegrandes. Die Abbildung 6.12 zeigt den Blick vom
Fotopunkt 12 in Richtung Nordosten. Südlich und parallel zum Waldweg erstreckt sich ein
Wegseitengraben (s. rechter Bildrand der Abb. 6.12). Auf einer Länge von etwa 95 m verläuft die
Kabeltrasse hier durch ein Biotop des Biotopkatasters („Nebenbach der Inde im Münsterwald bei
Kalkhäuschen“; BK-5303-060).

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Eingriffsermittlung

64

Abbildung 6.11: Blick von Fotopunkt 11 zeigt den Kabeltrassenverlauf in östliche Richtung entlang
der K 40. Das Kabel wird im nördlich angrenzenden Straßenbankett verlegt.

Abbildung 6.12: Blick von Fotopunkt 12 in nordöstliche Richtung zeigt den Sinziger Weg und den
temporär wasserführenden Graben in der rechten Bildhälfte

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65

Nach 355 m quert die Trasse zwei befestigte Waldwege und führt von dort in nordöstliche Richtung
weiter. Unterhalb der beiden zu querenden Waldwege verläuft ein verrohrter Bach. Nach ca. 500 m
biegt die Trasse in nordöstliche Richtung ab und erstreckt sich auf einer Länge von etwa 315 m südlich
entlang der Grenze zur Biotopkatasterfläche „Bechheimer Bach“ (BK-5203-057). Ferner grenzt das
gesetzlich geschützte Biotop „Seggen- und binsenreiche Nasswiesen“ (GB-5203-023) an den
Kabeltrassenverlauf. Hier unterquert die Kabeltrasse den „Vorfluter des Schaafsbohr“, welcher
unterhalb des Weges verläuft, mittels Bodendurchpressung. Der Austritt des Bachlaufes auf der
angrenzenden Weidefläche ist in Abbildung 6.13 dargestellt. Die geschützten Flächen nördlich des
geplanten Trassenabschnitts werden durch das Vorhaben nicht beansprucht. Das Kabel verläuft
daraufhin noch etwa 260 m in Richtung Nordosten, wobei ein weiterer Bachlauf gequert wird, und
knickt anschließend um 90° in nordwestliche Richtung ab. In diesem Kurvenbereich wird das Kabel
nahe dem Waldrand verlegt. Um eine Beschädigung der Wurzeln in diesem Bereich zu vermeiden,
wird das Kabel im Traufbereich der Bäume im offenen Graben mittels Handschachtung verlegt (s. Abb.
6.14). Der Kabelverlauf führt anschließend zunächst entlang eines unbefestigten Weges ins Offenland
(s. Abb. 6.15 am Fotopunkt 14). Nach 140 m verläuft die Trasse durch landwirtschaftliche Nutzflächen
(Biotoptyp: „artenarmes, frisches Intensivgrünland“) (s. Abb. 6.15 im Hintergrund).

Abbildung 6.13: Blick von Fotopunkt 13 in nordöstliche Richtung zeigt den Bereich des zu
unterquerenden Fließgewässers

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66

Abbildung 6.14: Blick von Fotopunkt 13 auf den Trassenverlauf im Wegbereich in nordöstliche
Richtung

Abbildung 6.15: Blick von Fotopunkt 14 in nordwestliche Richtung zeigt den unbefestigten Waldweg
und die Biotopkatasterfläche am linken Bildrand

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67

Etwa 285 m nach der Wegbiegung am Fotopunkt 10 führt die Kabeltrasse östlich an einer
Baumgruppe vorbei, welche nicht vom Vorhaben betroffen ist.
Sie kreuzt nach ca. 460 m einen befestigten Weg und verläuft nördlich dieses Weges im Randbereich
einer intensiv genutzten Weidefläche in Richtung Nordosten. Das Naturschutzgebiet „Mönchsfelsen“
(ACS-008) nordwestlich dieser Weidefläche wird durch das Vorhaben nicht tangiert.
Nach 210 m wird das Kabel mit Hilfe einer weiteren Spülbohrung unterhalb des von Weißdorngebüsch
(Biotoptyp: „Sonstige Gebüsche frischer Standorte“) gesäumten Bachlaufs Wolfsiefen (Biotoptyp:
„anthropogen mäßig beeinträchtigte Bäche“) verlegt. Die Start- und Zielgrube der Spülbohrung
befindet sich jeweils innerhalb intensiv genutzter Weideflächen (s. Abb. 6.16 am Fotopunkt 15).

Abbildung 6.16: Blick von Fotopunkt 15 in nordwestliche Richtung zeigt die voraussichtliche
Austrittstelle der Spülbohrung im Bereich der Weidefläche in der linken Bildhälfte

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68

Der folgende Trassenverlauf führt entlang des Wolfsiefen durch intensiv genutzte Weideflächen
(s. Abb. 6.16). Nach etwa 380 m kreuzt der Konesief die geplante Trassenstrecke. Hier wird durch eine
Spülbohrung der temporär wasserführende Bachlauf (Biotoptyp: „anthropogen mäßig beeinträchtigte
Bäche“) sowie das bachbegleitende Weißdorn-Gebüsch (Biotoptyp: „sonstige Gebüsche frischer
Standorte“) unterquert. Die Abbildung 6.17 wurde am Fotopunkt 16 aufgenommen und zeigt die
Eintrittsstelle der Spülbohrung, die Abbildung 6.18 stellt die Austrittsstelle dar. Das Kabel wird im
Folgenden im Randbereich einer Weide verlegt und quert nach ca. 45 m einen befestigten Weg
mittels einer weiteren Spülbohrung (s. Abb. 6.19). Anschließend verläuft das Kabel erneut durch eine
intensive Grünlandfläche 95 m in Richtung Norden.
Der Randbereich des „NSG Bennebusch und Lindbusch“ (ACK-115) liegt innerhalb des
Untersuchungsraums dieses Trassenabschnittes. Es wird durch das Vorhaben nicht berührt.

Abbildung 6.17: Blick von Fotopunkt 16 in nordwestliche Richtung zeigt die vorgesehene
Eintrittsstelle der Spülbohrung im Bereich der Weide in der Bildmitte

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69

Abbildung 6.18: Blick von Fotopunkt 16 in südwestliche Richtung zeigt die vorgesehene Austrittsstelle
der Spülbohrung im Randbereich einer Weide in der rechten Bildhälfte

Abbildung 6.19: Blick von Fotopunkt 17 in nördliche Richtung zeigt den Verlauf der Trasse im
Randbereich der Weidefläche in der linken Bildhälfte sowie die Querungsstelle des
befestigten Weges im Hintergrund

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70

Die Trasse folgt im Anschluss an die zu durchquerende Weidefläche einem befestigten Weg zunächst
in Richtung Nordosten und ändert ihren Verlauf nach 125 m in nordwestliche Richtung. Nach weiteren
145 m knickt sie wiederum nach Nordosten ab. Nach etwa 100 m verlässt die Trasse den befestigten
Weg und führt etwa 170 m in Richtung Nordosten. Auf einer Länge von 190 m verläuft die Kabeltrasse
hier durch das NSG „Ströhbend und Wäldchen nordöstlich von Hahn“ (ACK-113) bzw. das
schützenswerte Biotop BK-5203-086, die mittels Spülbohrung unterquert werden. Ferner befindet sich
in diesem Bereich der geschützte Landschaftsbestandteil „Hecken und Gehölzbestand im LSG 2.2-8
Münsterländchen“ (LB 2.4-46). Die Abbildung 6.16 am Fotopunkt 18 zeigt das zu unterquerende
Naturschutzgebiet sowie das Gebüsch aus Weißdorn- und Holundersträuchern im Hintergrund. Die
vorgesehenen

Ein-

und

Austrittstellen

der

Spülbohrung

befinden

sich

außerhalb

des

Naturschutzgebietes.

Abbildung 6.20: Blick von Fotopunkt 18 in nördliche Richtung zeigt den zu unterquerenden Abschnitt
der Weidefläche
Im weiteren Verlauf durchquert die Trasse eine Weidefläche in nördliche Richtung und wird
anschließend ca. 70 m entlang eines Gehölzstreifens, einem weiteren geschützten Bereich des GLB
2.4-46, westlich eines Lagerplatzes geführt. Der Trassenverlauf sollte sich außerhalb des Traufbereichs
der umliegenden Bäume und Sträucher befinden, um Schäden am Wurzelwerk zu vermeiden.
Nach der Querung weiterer intensiver Weideflächen in nördliche Richtung trifft die Kabeltrasse nach
etwa 195 m auf die Hahner Straße. Die asphaltierte Kreisstraße mit einem angrenzenden Radweg im

ecoda

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71

Nordwesten sowie der südlich verlaufende Gebüschstreifen aus jungen Eschen und Weißdorn werden
mit Hilfe von einer weiteren Spülbohrung unterquert (s. Abb. 6.21 am Fotopunkt 19). Die vorgesehene
Startgrube der Spülbohrung befindet sich am Rand einer Weidefläche (s. Abb. 6.22 am linken
Bildrand). Im rechten Bildabschnitt der Abbildung 6.21 ist die geplante Austrittstelle der Spülbohrung
im Bereich des Straßenbanketts zu erkennen.

Abbildung 6.21: Blick von Fotopunkt 19 in südwestliche Richtung zeigt die zu unterquerende Hahner
Straße und den angrenzenden Fuß- und Radweg

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72

Abbildung 6.22: Blick von Fotopunkt 19 in südwestliche Richtung zeigt den geplanten Standort der
Zielgrube der Spülbohrung im Straßenbankett in der rechten Bildhälfte
Die Trasse wird ab diesem Punkt für etwa 150 m am Rande einer Weidefläche und innerhalb des
schutzwürdigen Biotops „Indetal zwischen Kornelimünster und Hahn“ (BK-5203-052) bis zur Straße
Schnepfenberg in Richtung Nordosten verlegt. Südöstlich des geplanten Trassenverlaufes erstreckt sich
eine Böschung, auf welcher ein Gehölzstreifen mit Weißdorn und Eschen stockt (Biotoptyp:
„Baumreihen“) (s. Abb. 6.23 und 6.24). Eine Beschädigung der Wurzeln ist zu vermeiden.

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73

Abbildung 6.23: Blick von Fotopunkt 19 in nordöstliche Richtung zeigt den Verlauf der Trasse am
südöstlichen Randbereich der Weidefläche
Die im Folgenden kreuzende, asphaltierte Straße Schnepfenberg wird durch eine erneute Spülbohrung
unterquert. Die Abbildung 6.24 wurde am Fotopunkt 20 aufgenommen und zeigt den Blick in Richtung
Südwesten auf die geplante Startgrube der Spülbohrung innerhalb einer Intensivweide. Die
vorgesehene Zielgrube befindet sich im Randbereich der intensiv genutzten Weidefläche, welche
nördlich an die Straße Schnepfenberg angrenzt (s. Abb. 6.25 am Fotopunkt 21).

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74

Abbildung 6.24: Blick von Fotopunkt 20 in südwestliche Richtung zeigt den geplanten Standort der
Startgrube der Spülbohrung im Bereich einer intensiv genutzten Weidefläche

Abbildung 6.25: Blick von Fotopunkt 21 in westliche Richtung zeigt die vorgesehene Zielgrube der
10. Spülbohrung im Bereich einer Intensivweidefläche (Bereich hinter der
Viehtränke)

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75

Das Kabel wird im Randbereich dieser Weidefläche ca. 115 m in Richtung Nordosten verlegt und trifft
daraufhin auf die Münsterstraße (L 12). Die Straßenunterquerung erfolgt mit Hilfe einer weiteren
Spülbohrung. Die Abbildung 6.26 am Fotopunkt 22 zeigt die geplante Eintrittsstelle der nächsten
Spülbohrung am Rande der Weidefläche nahe der asphaltierten Straße. Am rechten Bildrand ist im
Bildhintergrund die vorgesehene Austrittsstelle, welche sich ebenfalls innerhalb einer intensiv
genutzten Weide befindet, zu erkennen.

Abbildung 6.26: Blick von Fotopunkt 22 in nordöstliche Richtung zeigt die geplante Eintrittsstelle der
Spülbohrung im Bereich einer Weidefläche im Vordergrund
Im Anschluss an die Spülbohrung wird die Trasse im Randbereich der Weidefläche in Richtung
Nordwesten geleitet. Nach 150 m trifft das Kabel auf das NSG Jammetsbach (ACK-112), in welches
das deckungsgleiche schützenswerte Biotop BK-5203-0028 integriert ist. Innerhalb des NSG fließt der
Jammetsbach, ein naturnahes Fließgewässer im Mittelgebirge (Biotoptyp: „natürliche und naturnahe
Bäche“), welches als gesetzlich geschütztes Biotop ausgewiesen ist (GB-5203-419). Das Gewässer
wird von einem Auwald aus Erlen, Birken und Eschen begleitet. Nordwestlich des Bruchwaldes
schließen sich Buchenmischwald- und Nadelholzbestände an, die ebenfalls Bestandteile des
Naturschutzgebietes sind. Das NSG wird auf einer Strecke von etwa 110 m mit Hilfe einer Spülbohrung
unterquert. Die Startgrube der Spülbohrung befindet sich innerhalb des Naturschutzgebiets und wird in
Absprache

mit

der

Unteren

Landschaftsbehörde

so

angelegt,

dass

keine

erheblichen

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Eingriffsermittlung

76

Beeinträchtigungen des Naturschutzgebiets entstehen. Die Zielgrube der Spülbohrung wird außerhalb
des Naturschutzgebietes im Bereich von intensiv genutzten Grünlandflächen angelegt.
Im Anschluss wird die Trasse etwa 745 m durch intensiv genutzte Weideflächen geführt. Das Kabel
verläuft westlich eines Bauernhofes am Brauneberg (s. Abb. 6.27 am Fotopunkt 23) in Richtung
Norden.

Abbildung 6.27: Blick von Fotopunkt 23 in westliche Richtung zeigt den Verlauf der Kabeltrasse im
Bereich von Weideflächen im Hintergrund der Fotoaufnahme
Nach weiteren 150 m innerhalb der Weideflächen ändert die Trasse ihre Verlaufsrichtung in Richtung
Nordosten und wird auf einer Länge von ca. 65 m entlang eines Grünlandrandstreifens verlegt.
Anschließend knickt die Trasse in nordwestliche Richtung ab. An dieser Stelle nordöstlich eines
Trafogebäudes ist eine weitere Spülbohrung vorgesehen. Hierbei werden ein befestigter Weg, ein
Bachlauf (Biotoptyp: „künstliche Bäche, technische Rinne, Halbschale“), die parallel verlaufende
Gleisanlage (Biotoptyp: „Gleisanlagen (in Betrieb)“) und ein daran angrenzender Gebüschstreifen
(Biotoptyp: „sonstige Gebüsche frischer Standorte“) mittels einer Spülbohrung unterquert (s. Abb. 6.28
bis 30). Die Startgrube der Spülbohrung wird auf einer intensiv genutzten Grünlandfläche südlich des
befestigten Weges angelegt (s. Abb. 6.24). Die geplante Zielgrube befindet sich nordwestlich der
Trasse und des Weißdorngebüsches innerhalb einer Intensivgrünlandfläche.

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77

Abbildung 6.28: Blick von Fotopunkt 24 in nordöstliche Richtung zeigt den Bereich der vorgesehenen
Startgrube der Spülbohrung

Abbildung 6.29: Blick von Fotopunkt 24 in nordöstliche Richtung zeigt den zu unterquerenden Weg
(rechts), den Bachlauf (mitte) sowie die Gleisanlage (links)

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78

Abbildung 6.30: Blick von Fotopunkt 25 in nordöstliche Richtung zeigt die Gleisanlage in der rechten
sowie das Weißdorngebüsch in der linken Bildhälfte
Die Trasse verläuft hier nach ca. 225 m in nordwestliche Richtung durch Weideflächen, bevor sie einen
bewachsenen Weg und die Landstraße L 12 sowie die begleitenden Wegraine mittels einer
Spülbohrung unterquert.
Die geplante Eintrittsstelle der erforderlichen Spülbohrung befindet sich im Randbereich der
Grünlandfläche und ist in der Abbildung 6.31 am linken Bildrand zu erkennen. Die Austrittstelle der
Spülbohrung befindet sich nördlich der L 12 innerhalb einer intensiven Grünlandfläche (s. Abb. 6.32
am Fotopunkt 26). Das Kabel wird im Anschluss in nordwestlicher Richtung verlegt. Nach etwa 500 m
quert die Trasse einen bewachsenen Weg und erreicht nach weiteren 240 m eine asphaltierte Straße
(Marienstraße).

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79

Abbildung 6.31: Blick von Fotopunkt 26 in südwestliche Richtung zeigt die Weidefläche mit der
vorgesehenen Eintrittsstelle der Spülbohrung im linken Bildbereich und den
befestigten Weg sowie die Landstraße L 12 am rechten Bildrand

Abbildung 6.32: Blick von Fotopunkt 26 in nordwestliche Richtung zeigt die intensiv genutzte
Grünlandfläche, an deren Randbereich zur Landstraße L 12 die Spülbohrung austritt

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80

Der Verlauf des Kabels führt in diesem Abschnitt etwa 65 m durch die Biotopkatasterfläche BK-5203048 („Obstwiesenkomplex Dorff“) innerhalb einer Weidefläche (s. Abb. 6.33 am Fotopunkt 27). Die
Fläche östlich der geplanten Trasse ist als Geschützter Landschaftsbestandteil „Obstwiese südwestlich
Gut Schwarzenburg“ (LB 2.4-147) ausgewiesen (s. rechter Bildrand der Abb. 6.33). Diese wird durch
das Vorhaben jedoch nicht tangiert.
Die Marienstraße wird mittels Spülbohrung unterquert. Die geplante Startgrube der Spülbohrung
befindet sich am Rand der Intensivweide (s. Abb. 6.34 in der linken Bildhälfte). Der Standort der
vorgesehenen Zielgrube ist im Hintergrund ebenfalls im Randbereich einer Weidefläche zu erkennen.
Von hier verläuft die Trasse seitlich innerhalb der Intensivweide in nordwestliche Richtung, bis sie
nach ca. 205 m auf einen bewachsenen Feldweg trifft und dort um 90° nach Nordosten abbiegt (Abb.
6.35 am Fotopunkt 29). An dieser Stelle erfolgt eine weitere Spülbohrung zur Unterquerung des
asphaltierten Feldweges (s. Abb. 6.35). Die geplanten Ein- und Austrittstellen der Spülbohrung
befinden sich seitlich des vollversiegelten Weges innerhalb eines bewachsenen bzw. eines
geschotterten Feldweges.

Abbildung 6.33: Blick von Fotopunkt 27 in nordwestliche Richtung zeigt den Verlauf der Kabeltrasse
am Rand der Weidefläche in der linken Bildhälfte

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Eingriffsermittlung

81

Abbildung 6.34: Blick von Fotopunkt 28 in nordwestliche Richtung zeigt den vorgesehenen Standort
der Startgrube der Spülbohrung am linken Bildrand im Vordergrund und die geplante
Zielgrube am Rand der Weidefläche im Hintergrund (links)

Abbildung 6.35: Blick von Fotopunkt 29 in nordwestliche Richtung zeigt die geplante Startgrube der
Spülbohrung im linken und die geplante Zielgrube am rechten Bildrand seitlich des
asphaltierten Feldwegs

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82

Anschließend folgt der Kabelverlauf dem bewachsen Feldweg nach Nordosten und biegt nach 170 m
in Richtung Nordwesten ab. Nach etwa 240 m Weglänge wird ein Kreuzungspunkt erreicht, an dem
drei Trassenvarianten möglich sind, da in diesem Bereich die Flächensicherung noch nicht
abgeschlossen ist. Es wird jedoch nur eine der beschriebenen Trassenvarianten realisiert.
Die Trassenvarianten 2 und 3 führen vom Kreuzungspunkt aus weitere 250 m dem teilversiegelten
Weg in nordöstliche Richtung folgend am Rand des schutzwürdigen Biotopes „Obstwiesenkomplex
Dorff“ (BK-5203-048) sowie des geschützten Landschaftsbestandteils „Obstwiese und Gehölzbestände
im Dorffer Feld“ (LB 2.4-145). Die Obstwiese wird durch das Vorhaben nicht berührt. Der nordöstliche
Wegrand wird in diesem Bereich von einer Baumreihe mit alten Weidebäumen und
Weißdorngebüschen begleitet (s. Abb. 6.36). Die geschützten Flächen sowie der Traufbereich der
Baumreihe werden durch das Vorhaben nicht berührt. Die Kabelverlegung sollte außerhalb des
Traufbereichs der wegbegleitenden Gehölze erfolgen. Demnach wird empfohlen, das Kabel in diesem
Abschnitt am südwestlichen Wegrand zu verlegen. Unmittelbar hinter dem Obstwiesenkomplex teilen
sich die Varianten 2 und 3 der Kabeltrasse. Beide Trassenvarianten führen in nordöstliche Richtung für
etwa 300 m am nordwestlichen Rand des Obstwiesenkomplexes entlang (s. Abbildung 6.37). Die
Trassenvarianten verlaufen parallel, wobei die Variante 2 auf der Wegparzelle verläuft und die
Variante 3 auf dem nordwestlich angrenzenden Flurstück. Auch in diesem Bereich wird die Kabeltrasse
bei beiden Trassenvarianten außerhalb des Traufbereichs der randständigen Bäume entlanggeführt,
um Wurzelschädigungen zu vermeiden. Bei Erreichen der Krauthausener Straße wird diese bei beiden
Trassenvarianten mithilfe einer Spülbohrung unterquert. Hier befindet sich auch der Endpunkt der
Trassenvarianten 2 und 3 und der Kreuzungspunkt mit der Variante 1.
Eine Trassenführung, die vom Teilungspunkt der Trassenvarianten 2 und 3 weiter in nordwestliche
Richtung bis zum Ortsrand von Krauthausen führt und diesem in nordöstliche Richtung bis zum
Erreichen der Krauthausener Straße folgt, wäre aus ökologischen Gründen zu favorisieren. Aufgrund
der geforderten Abstandsregelungen zu den in diesem Bereich vorhandenen Leitungen ist eine solche
Variante jedoch nicht realisierbar.

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Eingriffsermittlung

83

Abbildung 6.36: Blick von Fotopunkt 30 in nordwestliche Richtung zeigt den Verlauf der Trasse im
Bereich des bewachsenen Weges sowie die Baumreihe mit Weiden und
Weißdorngebüsch (rechter Bildrand)

Abbildung 6.37: Blick von Fotopunkt 31 in südwestliche Richtung auf den Obstwiesenkomplex

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Eingriffsermittlung

84

Die Trassenvariante 1 biegt am Kreuzungspunkt in nordöstliche Richtung ab, wobei ggf. der
Rückschnitt einer als Weidebegrenzung dienenden Hecke erforderlich wird (s. Abbildung 6.38).
Anschließend führt die Variante 1 für eine Strecke von etwa 225 m in nordöstliche Richtung, wobei ein
Teil der Strecke innerhalb der Biotopkatasterfläche „Obstwiesenkomplex Dorff“ (BK-5203-048) liegt.
Eine Spülbohrung führt im weiteren Verlauf unterhalb von zwei Hecken bzw. Gehölzreihen und einer
Feuchtgrünlandfläche sowie der nordöstlich angrenzenden Krauthausener Straße hindurch (s.
Abbildung 6.39).
Das Kabel wird anschließend im Straßenbankett nördlich der Krauthausener Straße entlanggeführt, bis
nach etwa 30 m eine weitere Spülbohrung zur Unterquerung eines namenlosen Bachs erforderlich
wird (s. Abbildung 6.40). Zur Vermeidung der Beeinträchtigung einer nordwestlich anschließenden
Baumgruppe aus älteren Eichen sollte eine geeignete Maßnahme zum Einsatz kommen (z. B.
Verlängerung der Spülbohrung, Führen der Kabeltrasse außerhalb des Traufbereichs). Nach einer
Strecke von etwa 130 m, auf denen die Kabeltrasse im Bankett der Krauthausener Straße verlegt wird,
ist der Knotenpunkt der Trassenvarianten 1, 2 und 3 erreicht.

Abbildung 6.38: Blick von Fotopunkt 32 in nordwestliche Richtung auf den Obstwiesenkomplex

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Eingriffsermittlung

85

Abbildung 6.39: Blick von Fotopunkt 33 in südwestliche Richtung auf die Feuchtwiese, die mithilfe
einer Spülbohrung unterquert wird

Abbildung 6.40: Blick von Fotopunkt 34 in südwestliche Richtung auf den namenlosen Bachlauf, der
mithilfe einer Spülbohrung unterquert wird. Im Hintergrund ist eine Baumgruppe aus
älteren Eichen zu erkennen.

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Eingriffsermittlung

86

Vom Knotenpunkt aus, an dem die Trassenvarianten 1, 2 und 3 zusammentreffen, führt die geplante
Trasse für etwa 200 m im Bankett der Krauthausener Straße in nordöstliche Richtung. Die Zufahrt zu
einem Abbaugelände wird durch eine Spülbohrung unterquert. Anschließend erreicht die Kabeltrasse
nach etwa 100 m Wegstrecke das Umspannwerk (s. Abb. 6.35 am Fotopunkt 29).

Abbildung 6.41: Blick von Fotopunkt 35 in nordwestliche Richtung auf eine Weidefläche und das
dahinterliegende Umspannwerk

Durch die Kabelverlegung werden keine ökologisch hoch-, sehr hoch- oder außerordentlich
hochwertigen Biotope beeinträchtigt. Die Beanspruchung erfolgt vergleichsweise kurzzeitig und
betrifft ausschließlich ökologisch sehr gering-, gering- und mittelwertige Biotope, die durch eine kurze
Regenerationsdauer gekennzeichnet sind. Aus diesen Gründen ist die Beeinträchtigung von Biotopen
bzw. Biotopfunktionen durch die Kabelverlegung nicht als erheblich im Sinne der Eingriffsregelung
einzustufen.
Die in Kapitel 4 aufgeführten Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung wurden bei der Planung
bereits berücksichtigt bzw. sind beim Bau zu beachten.

ecoda

Eingriffsermittlung

6.5

87

Landschaftsbild

Im Hinblick auf das Landschaftsbild kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass mit dem
Verlegen unterirdischer Leitungen nur in seltenen Fällen die Erheblichkeitsschwelle im Sinne der
Eingriffsregelung überschritten wird. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn aufgrund einer geplanten
Trasse Waldbereiche gerodet werden müssen und eine Schneise in einem sonst geschlossenen
Bestand verbleibt.
Die geplante Kabelverlegung wird allenfalls baubedingt zu temporären Beeinträchtigungen des
Landschaftserlebens z. B. durch Baufahrzeuge und Lagerflächen führen. Diese Auswirkungen auf das
Landschaftsbild sind nicht als erheblich einzustufen.
Der Bau der Übergabestation findet auf dem Gelände des Umspannwerkes Krauthausen statt, das
Landschaftsbild ist an dieser Stelle bereits vorbelastet. Darüber hinaus führen die geringen Maße der
Station nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

6.6

Geschützte und schutzwürdige Bereiche von Natur und Landschaft

Landschaftsschutzgebiete
Die geplante Kabeltrasse verläuft durch drei Landschaftsschutzgebiete. Auf dem Gebiet der Stadt
Aachen befindet sich der Untersuchungsraum innerhalb des Landschaftsschutzgebiets „LSG Aachen“
(STADT AACHEN 1988). Das Schutzziel besteht in der Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des
Landschaftsraumes

sowie der

Entwicklung

zu

einem

ausgewogenen

Landschaftsbild

und

Naturhaushalt.
An dieses Landschaftsschutzgebiet schließt das „LSG Münsterländchen“ nordwestlich auf dem Gebiet
der Stadt Stolberg an. Hinsichtlich der Schutzziele wird gemäß Landschaftsplan IV Stolberg – Roetgen
(KREIS AACHEN 2005) aufgeführt:
-

Erhaltung und Optimierung einer landwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft,

-

Erhaltung und Ergänzung der Hecken und Feldgehölze,

-

Erhaltung des Dauergrünlandes,

-

Partielle Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung,

-

Wiederherstellung natürlicherer Abflussverhältnisse bei grabenartig ausgebauten Bächen.

Der nördlichste Trassenabschnitt befindet sich innerhalb des „LSG-Vorfeld des Naturparks Nordeifel
westlich und östlich der Vicht“.
Die zur Erreichung des Schutzzweckes notwendigen Gebote bestehen in der Erhaltung geologischer
Besonderheiten und der Grünland- und Flurgehölzstrukturen sowie deren Ergänzung.
Die zur Erreichung des Schutzzwecks notwendigen Verbotstatbestände sind unter Ziffer 3.2.2 des
Landschaftsplans der STADT AACHEN (1988) sowie Ziffer 2.2 der Landschaftspläne der KREISES AACHEN

ecoda

Eingriffsermittlung

88

(2004, 2005) aufgeführt. Dort heißt es: „Nach § 34 (2) LG sind in Landschaftsschutzgebieten unter
besonderer Beachtung von § 1 (3) LG und nach Maßgabe näherer Bestimmungen im Landschaftsplan
alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern können oder dem besonderen
Schutzzweck zuwiderlaufen“. Einzelne Verbotstatbestände sind in den Landschaftsplänen nachfolgend
aufgelistet. Dort wird u.a. als Verbotstatbestand aufgeführt:
-

Ober- oder unterirdische Leitungen aller Art – auch Drainageleitungen – zu verlegen, zu
errichten oder zu ändern.

Für die Kabelverlegung ist demnach ein Antrag auf Befreiung von den Verboten nach § 69 LG zu
stellen.
Durch die Verlegung des Kabels ist keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzzwecks bzw. des
Leitziels des Landschaftsschutzgebiets zu erwarten. Es wird daher empfohlen, einem Antrag auf
Befreiung von den Verboten innerhalb des LSG gemäß § 69 LG zuzustimmen.
Naturschutzgebiete
Die geplante Trasse quert die Naturschutzgebiete „Oberlauf der Inde im Münsterwald“ (ACS-007),
„Ströhbend und Wäldchen nordöstlich von Hahn“ (ACK-113) sowie das NSG „Jammetsbach“ (ACK-112)
jeweils mit Hilfe von Spülbohrungen oder Bodendurchpressungen. Die Start- und Zielgruben der
Bohrungen befinden sich mit Ausnahme der Startgrube im NSG „Jammetsbach“ außerhalb der
Naturschutzgebiete. Die Startgrube der Spülbohrung im NSG „Jammetsbach“ wird in Absprache mit der
Unteren Landschaftsbehörde so angelegt, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen des
Naturschutzgebiets entstehen.
Die Landschaftspläne der STADT AACHEN (1988) sowie des KREISES AACHEN (2005) fasst die zur Erreichung
des Schutzzwecks notwendigen Verbotstatbestände folgendermaßen zusammen: „Nach § 34 (1) LG
sind in Naturschutzgebieten nach Maßgabe alle

Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung,

Beschädigung, Veränderung oder zu einer nachhaltigen Störung des geschützten Gebietes oder seiner
Bestandteile führen können“. Einzelne Verbotstatbestände sind in den Landschaftsplänen nachfolgend
aufgelistet. Im Landschaftsplan des KREISES AACHEN (2005) wird u.a. als Verbotstatbestand aufgeführt:
-

„Ober- oder unterirdische Leitungen aller Art - auch Drainageleitungen - zu verlegen, zu
errichten oder zu ändern.“

Im Landschaftsplan der STADT AACHEN (1988) wird u.a. als Verbotstatbestand aufgeführt:
-

„bauliche Anlagen zu errichten (…)“

-

„Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen oder Ausschachtungen vorzunehmen (…)“

Zur Errichtung der Kabeltrasse sind demnach Anträge auf Befreiung von den Verboten nach § 69 LG für
die betroffenen Naturschutzgebiete zu stellen.

ecoda

Eingriffsermittlung

89

Das NSG „Bennebusch und Lindbusch“ (ACK-115) wird durch den Verlauf der Trasse nicht tangiert, so
dass eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgebiets ausgeschlossen werden kann.
Geschützte Landschaftsbestandteile
Die geplante Kabeltrasse quert drei geschützte Landschaftsbestandteile (LB 68, LB 69, LB 2.4-46) und
verläuft im Grenzbereich zu drei weiteren GLB mit einem Abstand von weniger als 20 m (LB 62,
LB 2.4-145, LB 2.4-147) (vgl. Kapitel 3.6).
Die geschützten Landschaftsbestandteile LB 68, LB 69 und LB 2.4-46 werden mittels Bohrungen
unterquert und daher durch die Verlegung des Kabels nicht erheblich beeinträchtigt. Eine erhebliche
Beeinträchtigung der drei weiteren geschützten Landschaftsbestandteile ist aufgrund der Entfernung
zur Kabeltrasse auszuschließen.
Gesetzlich geschützte Biotope
Die Kabeltrasse verläuft südöstlich und außerhalb des gesetzlich geschützten Biotops GB-5203-023
(„Seggen- und binsenreiche Nasswiesen“) entlang eines bestehenden Waldweges. Eine erhebliche
Beeinträchtigung der geschützten Fläche ist demnach auszuschließen.
Das gesetzlich geschützte Biotop 5203-419 („Jammetsbach“) wird mit Hilfe einer Spülbohrung
unterquert und somit nicht erheblich beeinträchtigt.
Schutzwürdige Biotope - Biotopkatasterflächen
An den Katasterflächen BK-5203-057, BK-5203-069, BK-5203-086, BK-5302-008, BK-5303-078 sowie
BK-5303-088 läuft die Kabeltrasse innerhalb des Untersuchungsraums von 20 m um die geplante
Trasse vorbei. Für diese schutzwürdigen Biotope ist nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen zu
rechnen, sofern die Verlegung im Bereich vorhandener Wege erfolgt und die Beeinträchtigung von
Gehölzen

vermieden

wird.

Bevorzugt

sollte

das

Kabel

auf

den

den

Katasterflächen

gegenüberliegenden Wegseiten entlanggeführt werden.
Die folgenden Biotopkatasterflächen werden von der geplanten Kabeltrasse durchlaufen bzw. mittels
Spülbohrung unterquert:

BK-5203-0001
Diese Biotopkatasterfläche befindet sich innerhalb des gleichnamigen Naturschutzgebietes „Ströhbend
und Wäldchen nordöstlich von Hahn“ und wird mit Hilfe einer Spülbohrung unterquert. Die Ein- und
Austrittsstellen der Spülbohrung befinden außerhalb des schutzwürdigen Biotops. Eine erhebliche
Beeinträchtigung der Biotopkatasterfläche kann demnach ausgeschlossen werden.

ecoda

Eingriffsermittlung

90

BK-5203-0028
Diese Biotopkatasterfläche befindet sich innerhalb des gleichnamigen Naturschutzgebietes
„Jammetsbachtal“ und wird mit Hilfe einer Spülbohrung unterquert. Die Startgrube der Spülbohrung
befindet sich innerhalb der Biotopkatasterfläche sowie innerhalb des NSG „Jammetsbach“ und wird in
Absprache

mit

der

Unteren

Landschaftsbehörde

so

angelegt,

dass

keine

erheblichen

Beeinträchtigungen der Biotopkatasterfläche oder des Naturschutzgebiets entstehen. Die Zielgrube der
Spülbohrung befindet sich außerhalb der Biotopkatasterfläche.

BK-5203-048
Die Verlegung erfolgt auf einer Strecke von etwa 65 m mithilfe eines Verlegepflugs innerhalb einer
intensiv genutzten Weidefläche. Die Grasnarbe der Weidefläche wird nach der Bearbeitung durch
Selbstbegrünung

voraussichtlich

geschlossen,

dass

so

keine

innerhalb
erhebliche

der

anschließenden

Beeinträchtigung

des

Vegetationsperiode
Weidegrünlands

wieder

bzw.

der

Biotopkatasterfläche entsteht.

BK-5203-052
Die Kabeltrasse wird auf einer Länge von etwa 150 m durch die Biotopkatasterfläche geführt. Die
Verlegung erfolgt auf dem Grünland mithilfe eines Verlegepflugs. Erhebliche Beeinträchtigungen der
Biotopkatasterfläche sind nicht zu erwarten.

BK-5303-059
Für die Verlegung der Kabeltrasse wird der Nebenarm des Fobisbaches mittels Bodendurchpressung
unterquert. Bei Anwendung der in Kapitel 4 genannten Maßnahmen wird diese Baumaßnahme nicht
zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Biotopkatasterfläche führen.
Erhebliche Beeinträchtigungen der genannten Biotopkatasterflächen sind durch das Vorhaben nicht zu
erwarten.

6.7

Fauna

6.7.1
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen
Nach der unterirdischen Verlegung werden die betroffenen Bauflächen kurzfristig wieder in den
ursprünglichen Zustand versetzt und stehen den Arten wieder als Lebensraum zur Verfügung. Bei den
betroffenen Lebensräumen handelt es sich auf einer Länge von ca. 6,1 km um Offenlandlebensräume
(landwirtschaftliche Nutzflächen, Saumstrukturen und befestigte und unbefestigte Wege) und auf
einer Länge von ca. 9,4 km um Waldbereiche (Waldwege, forstliche Wirtschaftswege sowie
Wegränder), die kurzfristig wiederherstellbar sind. Durch besondere Verlegetechniken (vgl.
Kapitel 2.1.3) finden Beeinträchtigungen von Gehölzen maximal in sehr geringen Ausmaßen statt.

ecoda

Eingriffsermittlung

91

Es werden anlagen- oder betriebsbedingt keine erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der
Eingriffsregelung erwartet.
6.7.2
Baubedingte Auswirkungen
Die räumlich und zeitlich sehr begrenzt eintretenden Beeinträchtigungen werden – unter der
Berücksichtigung der notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung eines Tatbestandes nach
§ 44 Abs. 1 BNatSchG (s. o.) - grundsätzlich nicht als erheblich im Sinne der Eingriffsregelung
eingeschätzt.
Sollten durch die Baumaßnahmen genutzte oder besonders geeignete Höhlenbäume von
Fledermäusen oder Horste von Großvögeln entfernt werden, würde es sich um einen Eingriff im Sinne
des § 14 Abs. 1 BNatSchG handeln. Davon ist nach derzeitigem Stand jedoch nicht auszugehen (s. o.).
Sollte dieser unwahrscheinliche Fall dennoch eintreten, können diese potenziell eintretenden
Eingriffsfolgen über die dauerhafte Sicherung von Altbäumen im räumlichen Zusammenhang
kompensiert werden.

ecoda

Kompensation

7

Kompensation

7.1

Klima / Luft

92

Das Schutzgut Klima / Luft wird durch das Vorhaben nicht erheblich beeinträchtigt, so dass sich
diesbezüglich kein Kompensationsbedarf ergibt.

7.2

Boden

Durch die Kabelverlegung werden keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzguts Boden
verursacht.
Mit der Errichtung der Übergabestation werden über die Versiegelung von Intensivgrünland die
Funktionen des Bodens erheblich beeinträchtigt. In der Eingriffsbilanzierung ergab sich für das
Bauvorhaben eine Kompensationsfläche von 20 m². Eine funktional und räumlich zusammenhängende
Ausgleichsmaßnahme wäre der Rückbau bestehender Versiegelungen im Nahbereich des Vorhabens.
Da die Möglichkeit zur Umsetzung einer solchen Maßnahme unwahrscheinlich ist, besteht als eine
weitere Möglichkeit zum Ersatz der Beeinträchtigungen die Aufwertung von Bodenfunktionen an
anderer Stelle. Um verlorengehende Bodenfunktionen wieder herzustellen, sind Böden, die
beispielsweise durch intensive Landwirtschaft stark beansprucht sind, aus der Nutzung zu nehmen und
in einen naturnäheren Zustand zurückzuführen.

7.3

Wasser

Das Schutzgut Wasser wird durch das Vorhaben nicht erheblich beeinträchtigt, so dass keine
Kompensation erforderlich wird.

7.4

Biotope bzw. Biotopfunktionen

Die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf das Schutzgut Biotope bzw. Biotopfunktionen
werden als vergleichsweise gering, kleinräumig jedoch als erheblich bewertet. Der Bedarf zur
Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen von Biotopen ergibt sich aus der Berechnung des
Biotopwertverlustes (nach STADT AACHEN 2006). Durch die notwendige Errichtung einer Übergabestation
wird ausschließlich eine ökologisch geringwertige, intensiv genutzte Grünlandfläche auf einer Fläche
von etwa 20 m² zerstört. Hieraus resultiert ein Biotopwertverlust von 8 Punkten, der auszugleichen
bzw. zu ersetzen ist. Zur Kompensation können voll- bzw. teilversiegelte (geschotterte) Flächen
entsiegelt oder - sofern das nicht möglich ist - Biotope mit geringem oder mittlerem ökologischen
Wert (Acker, Grünland) in höherwertige Biotope umgewandelt werden. Ein möglicher Ansatz zur
Kompensation wäre auch die Eingrünung der Übergabestation mit standortgerechten, heimischen
Gehölzen.
Die temporäre Beanspruchung von ökologisch sehr gering- bis mittelwertigen Biotopen (Feldwege,
intensiv genutzte Ackerflächen, Straßenbankett sowie wegbegleitende Saumgesellschaften) durch die

ecoda

Kompensation

93

Verlegung der Kabel und eines Ringerders wird aufgrund der kurzen Dauer der Beanspruchung und der
guten Regenerationsfähigkeit der betroffenen Biotope nicht als erheblich eingestuft. Nach Abschluss
der Bautätigkeiten sind die beanspruchten Flächen in den vorherigen Biotopzustand zurückzuversetzen
bzw. durch sachgerechte Rekultivierungsmaßnahmen wieder in Stand zu setzen. Im vorliegenden Fall
kann von einer kurzen Wiederherstellbarkeit der betroffenen Biotope (unbefestigte Feldwege,
Ackerflächen, Straßenbankett, Wegsäume) ausgegangen werden. Auf Neueinsaaten kann aufgrund
der zu erwartenden schnellen Wiederbesiedlung durch Pflanzen aus den Nachbarflächen verzichtet
werden. Sollte die Rodung von Gehölzen erforderlich werden, ist dies durch eine Pflanzung von
standortgerechten heimischen Gehölzen im Umfeld des Eingriffsortes zu kompensieren. Ein
entsprechender Bedarf kann erst im Zuge der Baumaßnahmen festgestellt werden. Der ggf.
erforderliche Rückschnitt von Gehölzen wird – sofern die Gehölze erhalten und in ihrer Funktion für
den Naturhaushalt nicht erheblich beeinträchtigt werden – nicht als erhebliche Beeinträchtigung
bewertet.
Die temporäre Beanspruchung von ökologisch sehr gering- bis mittelwertigen Biotopen (Wald- und
Feldwege,

intensiv

genutzte

Grünlandflächen,

Straßenbankett

sowie

wegbegleitende

Saumgesellschaften) durch die Verlegung der Kabel und eines Ringerders wird aufgrund der kurzen
Dauer der Beanspruchung und der guten Regenerationsfähigkeit der betroffenen Biotope nicht als
erheblich eingestuft.
Nach Abschluss der Bautätigkeiten sind die beanspruchten Flächen in den vorherigen Biotopzustand
zurückzuversetzen bzw. durch sachgerechte Rekultivierungsmaßnahmen wieder in Stand zu setzen. Im
vorliegenden Fall kann von einer kurzen Wiederherstellbarkeit aller betroffenen Biotope (unbefestigte
Wald- und Feldwege, Grünlandflächen, Straßenbankett, Wegsäume) ausgegangen werden. Auf
Neueinsaaten kann aufgrund der zu erwartenden schnellen Wiederbesiedlung durch Pflanzen aus den
Nachbarflächen verzichtet werden.
Durch das Vorhaben werden keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzguts Biotope verursacht,
so dass keine Kompensation erforderlich wird.

7.5

Landschaftsbild

Durch das Vorhaben wird das Landschaftsbild nicht erheblich beeinträchtigt und somit entsteht auch
kein Kompensationsbedarf für dieses Schutzgut.

7.6

Fauna

Durch das Vorhaben werden voraussichtlich keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzguts
Fauna verursacht, so dass keine Kompensation erforderlich wird (vgl. Kapitel 6.7).

ecoda

Kompensation

94

Sollten durch die Baumaßnahmen genutzte oder besonders geeignete Höhlenbäume von
Fledermäusen oder Horste von Großvögeln entfernt werden, würde es sich um einen Eingriff im Sinne
des § 14 Abs. 1 BNatSchG handeln. Davon ist nach derzeitigem Stand jedoch nicht auszugehen.
Sollte dieser unwahrscheinliche Fall dennoch eintreten, können diese potenziell eintretenden
Eingriffsfolgen über die dauerhafte Sicherung von Altbäumen im räumlichen Zusammenhang
kompensiert werden.
Der Umfang einer möglicherweise notwendigen Kompensation kann erst nach einer endgültigen
Begutachtung möglicherweise betroffener Gehölze festgelegt werden.

ecoda

Zusammenfassung

8

95

Zusammenfassung

Zur energetischen Anbindung von sieben geplanten Windenergieanlagen (WEA) am Standort
Münsterwald (Stadt Aachen) ist die Verlegung von Erdkabeln erforderlich. Bei den geplanten WEA
handelt es sich um Anlagen des Typs Vestas V112 mit einer Nabenhöhe von 140 m und einem
Rotorradius von 56 m (Gesamthöhe: 196 m). Die Nennleistung einer WEA dieses Typs wird vom
Hersteller mit 3,3 MW angegeben. Die Standorte der geplanten WEA befinden sich auf dem Gebiet der
Stadt Aachen, im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim (vgl. Karte 1.1).
Die windparkinterne Verkabelung (Verbindung der Windenergieanlagen untereinander bis zur Querung
der Bundesstraße B 258) weist eine Länge von etwa 5 km auf. Die externe Kabeltrasse ist insgesamt
etwa 10,5 km lang und verläuft auf einer Strecke von 5,4 km auf dem Gebiet der Stadt Aachen und
auf einer Strecke von 5,1 km auf dem Gebiet der Stadt Stolberg. Im Nordteil der Kabeltrasse
(nordwestlich von Dorff) werden drei Varianten der Trassenführung ins Verfahren eingebracht, da in
diesem Bereich die Flächensicherung noch nicht abgeschlossen ist. Es wird jedoch nur eine der
möglichen Trassenvarianten realisiert. Der Einspeisepunkt befindet sich an einem Umspannwerk im
Bereich Aachen-Krauthausen.
Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist die Darstellung, Bewertung und Bilanzierung des Eingriffs in
Natur und Landschaft durch die Verlegung der Erdkabel. Im Rahmen der landschaftspflegerischen
Bewertung sind ferner Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen
identifiziert worden, die bei der Planung bzw. Durchführung des Vorhabens zu berücksichtigen sind.
Antragstellerin und Auftraggeberin ist die juwi Energieprojekte GmbH, Wörrstadt.
Die geplante Kabeltrasse verläuft überwiegend entlang von unbefestigten Wald- und Feldwegen und
versiegelten Wirtschaftswegen sowie über intensiv genutzte Agrarflächen. Von der wegbegleitenden
Verlegung sind weiterhin Straßenbegleitgrün und Bankette sowie Saumflure betroffen.
Zur Errichtung der Kabeltrasse ist an vierzehn Stellen die Unterquerung von Verkehrsflächen
vorgesehen (B 258 (Himmelsleiter, zweimalige Querung), K 40 (Rotterdell), Dorfstraße (Hahn), K 14
(Hahner Straße), Schnepfenberg (Venwegen), L 12 (Münsterstraße, Auf dem Acker), Marienstraße
(Dorff), K 13 (Krauthausener Straße), ein Feldweg östlich von Aachen-Hahn, ein asphaltierter Feldweg
südwestlich von Stolberg-Dorff, eine asphaltierte Zufahrt zu einem Steinbruch nordöstlich von
Krauthausen sowie eine Gleisanlage westlich von Stolberg-Breinig).
An insgesamt neunzehn Stellen werden Fließgewässer mit Hilfe von Spülbohrungen oder
Bodendurchpressungen unterquert (3. Nebenarm des Fobisbachs (fünfmalige Querung), Vorfluter
Münsterwald (dreimalige Querung), Nebenarm des Vorfluters Münsterwald, Prälatensief, Nebenarm
des Prälatensiefs, 1. Nebenarm des Fobisbachs, 2. Nebenarm des Fobisbachs, Vorfluter des
Schaafsbohr, Wolfsiefen, Konesief, Jammetsbach, namenloser Bach nordwestlich von Dorff). Im

ecoda

Zusammenfassung

96

Bereich eines Grabens südöstlich von Aachen-Hahn wird das Kabel mittels offener Bauweise verlegt.
Eine Feuchtwiese nordwestlich von Dorff wird ebenfalls mithilfe einer Spülbohrung gequert.
Das Schutzgut Klima / Luft wird durch das Vorhaben nicht erheblich beeinträchtigt, so dass keine
Kompensation erforderlich wird.
Da mit dem Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzguts Wasser einhergeht, ist
diesbezüglich keine Kompensation erforderlich.
Die Verlegung der Kabel und eines Ringerders verursachen keine erhebliche Beeinträchtigung des
Schutzguts Boden. In Bereichen, in denen mit Beeinträchtigungen insbesondere schutzwürdiger Böden
zu rechnen ist, ist eine bodenkundliche Baubegleitung durchzuführen, die sich u. a. an dem BVBMerkblatt 2 (BUNDESVERBAND BODEN E. V. 2013) orientieren sollte. Erhebliche Beeinträchtigungen des
Schutzguts Boden sind bei Durchführung der bodenkundlichen Baubegleitung nicht zu erwarten.
Eine geringfügige, aber dennoch erhebliche Beeinträchtigung des Bodens entsteht durch die Errichtung
der Übergabestation auf einer intensiv landwirtschaftlich genutzten Fläche. Der Flächenbedarf für die
Übergabestation beträgt etwa 20 m². Auf dieser Fläche wird der Boden versiegelt und der aktuellen
Nutzung entzogen. Der Eingriff muss ausgeglichen bzw. ersetzt werden.
Die Trasse quert südwestlich von Stohlberg-Breinig die Altlastenverdachtsfläche „Altablagerung
Beierfeld“ (Kenn-Nr: „5203/0207“). Gegen die Verlegung des Kabels bestehen nach schriftlicher
Mitteilung des Umweltamtes der STÄDTEREGION AACHEN (2014) unter den genannten Voraussetzungen
keine Bedenken.
Hinsichtlich des Schutzguts Biotope wird durch die Errichtung einer Übergabestation eine Intensivwiese
dauerhaft beansprucht. Hieraus resultiert ein Biotopwertverlust von 8 Punkten, der auszugleichen bzw.
zu ersetzen ist (nach STADT AACHEN 2006). Zur Kompensation können voll- bzw. teilversiegelte
(geschotterte) Flächen entsiegelt oder - sofern das nicht möglich ist - Biotope mit geringem oder
mittlerem ökologischen Wert (Acker, Grünland) in höherwertige Biotope umgewandelt werden. Ein
möglicher Ansatz zur Kompensation wäre auch die Eingrünung der Übergabestation mit
standortgerechten, heimischen Gehölzen.
Die temporäre Beanspruchung von ökologisch sehr gering- bis mittelwertigen Biotopen (Feldwege,
intensiv genutzte Ackerflächen, Straßenbankett sowie wegbegleitende Saumgesellschaften) durch die
Verlegung der Kabel und eines Ringerders wird aufgrund der kurzen Dauer der Beanspruchung und der
guten Regenerationsfähigkeit der betroffenen Biotope nicht als erheblich eingestuft.
Sollte die Rodung von Gehölzen erforderlich werden, ist dies durch eine Pflanzung von
standortgerechten heimischen Gehölzen im Umfeld des Eingriffsortes zu kompensieren. Ein
entsprechender Bedarf kann erst im Zuge der Baumaßnahmen festgestellt werden. Der ggf.

ecoda

Zusammenfassung

97

erforderliche Rückschnitt von Gehölzen wird – sofern die Gehölze erhalten und in ihrer Funktion für
den Naturhaushalt nicht erheblich beeinträchtigt werden – nicht als erhebliche Beeinträchtigung
bewertet.
Bei Anwendung der dargestellten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ergeben sich durch
die Verlegung des Kabels keine erheblichen Beeinträchtigungen von geschützten oder schutzwürdigen
Bereichen von Natur und Landschaft.
Das Schutzgut Landschaftsbild wird durch das Vorhaben nicht erheblich beeinträchtigt.
Für das Vorhaben werden für Vögel und Fledermäuse Maßnahmen zur Vermeidung eines
Tatbestandes nach § 44 Abs. 1 BNatSchG notwendig (Vögel: alternativ Bauzeitenbeschränkung,
Baufeldräumung, Baufeldkontrolle vor Baubeginn; Fledermäuse (nur bei Betroffenheit möglicher
Quartierstrukturen: Kontrolle der Strukturen).
Für alle weiteren potenziell vorkommenden planungsrelevanten Arten werden durch die Verlegung
der energetischen Versorgungsleitungen keine Verstöße gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG erwartet.
Sollten durch die Baumaßnahmen genutzte oder besonders geeignete Höhlenbäume von
Fledermäusen oder Horste von Großvögeln entfernt werden, würde es sich um einen Eingriff im Sinne
des § 14 Abs. 1 BNatSchG handeln. Davon ist nach derzeitigem Stand jedoch nicht auszugehen.
Sollte dieser unwahrscheinliche Fall dennoch eintreten, können diese potenziell eintretenden
Eingriffsfolgen über die dauerhafte Sicherung von Altbäumen im räumlichen Zusammenhang
kompensiert werden.
Der Umfang einer möglicherweise notwendigen Kompensation kann erst nach einer endgültigen
Begutachtung möglicherweise betroffener Gehölze festgelegt werden.
Die

im

Gutachten

aufgeführten

Möglichkeiten

zur

Vermeidung

und

Verminderung

von

Beeinträchtigungen, die die unmittelbare Bauphase betreffen, sind bei der Ausführung zu beachten.
Bei Einhaltung der baulichen Minderungsmaßnahmen werden die Beeinträchtigungen durch das
gesamte Vorhaben auf ein Minimum reduziert. Um dies gewährleisten zu können, ist es notwendig,
die Baumaßnahmen durch ein qualifiziertes Unternehmen durchführen zu lassen (vgl. FROELICH et al.
2002).

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Abschlusserklärung

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Abschlusserklärung
Es wird versichert, dass das vorliegende Gutachten unparteiisch, gemäß dem aktuellen Kenntnisstand
und nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde. Die Datenerfassung, die zu diesem
Gutachten geführt hat, wurde mit größtmöglicher Sorgfalt vorgenommen.

Dortmund, 23. März 2015

_____________
Diana Rößler

Literaturverzeichnis

ecoda

Literaturverzeichnis
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