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Vorlage-Sammeldokument

                                    
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Beitragssatzermittlung

Scheibenstraße im Abschnitt von Oberstraße bis Hein-Janssen-Straße
Straßenart: verkehrsberuhigter Bereich gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe f) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung vom 21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand
ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 5 SBS in Verbindung mit der Einzelsatzung vom 20.05.2015 SBS.

Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes
g)

Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 30 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 70 %)

Summe beitragsfähiger Aufwand

52.986,50 €
52.986,50 €
15.895,95 €
37.090,55 €
52.986,50 €

Summe städtischer Anteil

15.895,95 €

Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand

37.090,55 €

Ermittlung des Beitragssatzes
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Beitragssatzung
auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:
Oberflächenentwässerung

37.090,55 €

:

15.903 m²

=

2,33 €/m²
2,33 €/m² (Beitragssatz)