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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 45/0104/WP17
öffentlich
22.04.2015
45/300, Frau Drews

4. Bericht über die Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich
der Hilfen zur Erziehung und Maßnahmen nach § 35 a SGB VIII für
das Haushaltsjahr 2014 (01.01.-31.12.2014)
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

05.05.2015

KJA

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Vorlage FB 45/0104/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

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finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebe-

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamt-

bedarf

bedarf (alt)

20xx ff.

(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Fortgeschriebener

Auswirkungen

2014

Ansatz 2014(*3)

Ertrag*1
Personal-/
Sachaufwand*2
Abschreibungen
Ergebnis

FortgeschrieAnsatz 2015 ff.

bener Ansatz
2015 ff.

5.569.100 €

13.704.399,25 €

33.547.800 €

33.547.800 €

0

0

35.829.000 €

45.305.532,81 €

122.858.000 €

122.858.000 €

0

0

0

0

0

0

0

0

30.259.900 €

31.601.133,56 €

89.310.200 €

89.310.200 €

0

0

+ Verbesserung /
-

-1.341.233,56 €

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Verschlechterung

*1 aus Ertrag 1-060301- 900-6 und 4-060301-916-5
*2 Ergebnis aus 1-060301-900-6 SK 53310000, 53320000, 53390000
und 4-060301-916-5 SK 53320000

*3: Ergebnis nach Wertaufhellung (Mehraufwand v 9.476.532,81 € gedeckt durch § 9 HHSatzung, bisher verfügt iHv 9.050.000,00 €, Restbetrag iHv 426.352,81 € im Produkt 060301
abfangbar, bei Ausnahme von der 20%igen Ansatzsperre der Kontierungen 52/54)

Vorlage FB 45/0104/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

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Erläuterungen:
Die Verwaltung hat die beigefügten dezidierten Anlagen zu der Fallzahlen- und Kostenentwicklung im
Bereich der Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen gemäß SGB VIII erstellt.
1. Ausgabenentwicklung
Nach Abschluss der Werteaufhellung beläuft sich die Gesamtsumme für den Aufwand in 2014 auf
45,3 Mio. Euro, bei einer Vormerkungssumme von insgesamt 49,6 Mio. Euro. Dies ergibt für 2014
eine Realisierungsquote von 91,3 %.
1.1 Allgemeine Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe
Auf den allgemeinen Bereich der Hilfen zur Erziehung entfallen rd. 33,5 Mio. Euro. In 2014 ist eine
Steigerung in Höhe von 0,8 Mio. Euro zu verzeichnen, welche sich hauptsächlich durch eine höhere
Inanspruchnahme der Hilfen sowie durch die Aktualisierung der Entgelte - bedingt durch
Tariferhöhungen - der Leistungspartner ergibt.
1.2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Hier ist eine Gesamtsumme für den Aufwand in Höhe von 11,8 Mio. Euro entstanden.
Im Vergleich zu 2013 ist die Steigerung von 5,5 Mio. Euro um 6,3 Mio. Euro auf jetzt 11,8 Mio. Euro zu
beachten. Diese Steigerung liegt uneingeschränkt in der Fallzahlensteigerung.
1.3 Ertragsseite
Einschließlich der Kostenerstattung anderer Hilfeträger, den Kostenbeiträgen und der Leistungen von
Sozialleistungsträgern ergibt sich für 2014 eine Gesamtsumme in Höhe von 13,85 Mio. Euro. U. a.
entfallen 12,030 Mio. Euro auf die Rückerstattung der Leistungen für die unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlinge.
Zusammenfassend ergibt sich hierdurch die Schlussfolgerung, dass der Zuschussbedarf für die
Leistungen der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen inklusive der Zahlungen für die
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge mit 31,5 Mio. Euro im Vergleich zu 2013 nicht gestiegen ist.
2. Fallzahlenentwicklung
2.1 Allgemein (inkl. UMF)


In der Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 wurden insgesamt 3.631 (2013: 3.270) Hilfen zur
Erziehung/Eingliederungshilfen durch die 8 Sozialraumteams bearbeitet.

Vorlage FB 45/0104/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

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

Es kam zu 1.459 (2013: 1.344) absoluten Zugängen und 1.192 (2013: 1.099) absoluten
Abgängen.



Zum 31.12.2014 wurden 2.439 (31.12.2013: 2.171) Hilfen betreut.

2.2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Seit Januar 2014 werden die Hilfen über die unbegleiteten Jugendlichen dezidiert erhoben, so dass
nachfolgende Aussagen getroffen werden können.


In 2014 wurden 778 (2013: 520) unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreut.



Es kam zu 560 absoluten Zugängen und zu 365 absoluten Abgängen (für 2013 keine
Detailangaben möglich).



Zum 31.12.2014 wurden 413 (31.12.2013: 218) junge Menschen begleitet.

3. Ursachen der Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung
Die Fallzahlenentwicklung im Bereich der Aachener Familien gestaltet sich demnach mit 2.853 Hilfen
(3.631 gesamt minus 778 UMF) im Vergleich zu 2013 mit 2750 Hilfen leicht ansteigend. Hierbei zieht
sich der leichte Anstieg durch alle Hilfearten. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass
seit Januar 2014 die SRTs vermehrt mit (22) Flüchtlingsfamilien - hier im besonderen mit jüngeren
Kindern - zu tun haben, die entweder in den Übergangsheimen des Fachbereichs Soziales oder durch
diesen in Wohnungen auf dem Stadtgebiet untergebracht wurden. Durch Meldungen Dritter
(Kindeswohlmeldungen) bedürfen die Familien der professionellen Begleitung im Rahmen der Hilfen
zur Erziehung. Die damit verbundene Begleitung ist bedingt durch die vorhandenen Sprachbarrieren
zeitintensiv.
4. Konsequenzen für die Jugendhilfe
In 2014 war eine hohe Fallzahlendichte, einhergehend durch die hohe Zahl unbegleiteter
minderjähriger Flüchtlinge, für die die Stadt Aachen durch § 42 SGB VIII zuständig ist, zu verzeichnen.
In enger Kooperation sowohl mit den Jugendhilfeträgern vor Ort, aber auch mit dem Landesjugendamt
Köln, sowie den Heimeinrichtungen innerhalb und außerhalb der Städteregion sowie NRWs ist es
gelungen, für alle Anspruchsberechtigten, die für sie geeignete Hilfe zu initiieren. Gemeinschaftlich
wurden in den vergangenen beiden Jahren rd. 170 neue stationäre Angebote (Klärungsplätze,
Regelplätze, Verselbstständigungsangebote in Wohnungen) aufgebaut.
Im weiteren wurden in Kooperation mit der Jugendberufshilfe, dem Kinder- und Jugendhilfezentrum
Maria im Tann, dem Kinder- und Jugendheim Brand sowie dem Jugendhilfeträger Kaspar X-Change
insgesamt 55 tagesstrukturierende Plätze für die unbegleiteten Minderjährigen, die noch in den
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Ausdruck vom: 11.08.2016

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Aachener Hotels verortet sind, geschaffen. Der Besuch der Tagesgruppe gilt als Ersatz für fehlende
Schulplätze.
Im weiteren sind viele Aktivitäten im Rahmen von bürgerschaftlichem Engagement zu verzeichnen
(z. B. Bürgerstiftung Lebensraum, Helfende Hände des SKM), aber auch Kooperationen mit dem
Fachbereich Sport und den entsprechenden Partnern führen zu attraktiven Angeboten für die
Jugendlichen.
Darüber hinaus arbeitet der Jugendhilfeträger Maria im Tann zzt. am Aufbau bzw. der Einrichtung von
Sonderpflegestellen analog der Konzepte für Erziehungsstellen für fünf minderjährige unbegleitete
Flüchtlinge, die bedingt durch ihre persönliche Geschichte einen familiären Rahmen benötigen.
Die Jugendhilfe der Stadt Aachen genießt landes-/bundesweit im Umgang mit den jungen Menschen
einen beispielhaften Ruf und dient anderen Kommunen als wegweisender Hinweis- bzw. Ratgeber.
5. Personalsituation
Das für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zuständige Sozialraumteam VIII wurde Anfang
2015 aufgestockt. Im Bereich der Vormundschaften wurde zum 01.04.2015 die 7. vollzeitbeschäftigte
Stelle besetzt. Zwischenzeitlich wurden 18 Personen gewonnen, die als ehrenamtliche Vormünder
durch den SKF/SKM geschult und begleitet eingesetzt werden. Die bei den Freien Trägern
beschäftigten Vormünder sind ebenfalls vollumfänglich belegt.
6. Ausblick
FB 45 ist auch weiterhin gefordert, dem Rechtsanspruch junger Menschen und den Familien innerhalb
Aachens adäquat durch die geeigneten Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen zu begegnen. Die
weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Anlage/n:
Anlage 1

Statistische Angaben zum Bereich Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe

Anlage 2

Übersicht Ausgaben HzE/Eingliederungshilfe IV. Quartal 2014

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