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                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bezirksamt Aachen-Richterich
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

BA 6/0026/WP17
öffentlich
27.02.2015

Mitteilungen
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

18.03.2015

B6

Kenntnisnahme

Erläuterungen:
1. Beleuchtung Fuß- und Radweg entlang des ehemaligen Straßenverlaufs Roermonder
Straße,
Antrag der SPD-BF vom 21.12.2008, lfd. Nr. 227
Die Stawag teilt auf Nachfrage mit, dass die Beleuchtungsmaßnahme im I. Quartal 2015
umgesetzt werden soll sobald die Witterungsverhältnisse es zulassen.
2. Deckensanierung Kreuzungsbereich Roermonder Str./Berensberger Str./Horbacher Str.
FB61/300 – Verkehrsmanagement - teilt nach dem mit Straßen NRW am 20.01.2015
stattgefundenen Gespräch folgenden Sachstand mit:
‚Die Fahrbahndecke muss erneuert werden. Falls die Deckensanierung von der Stadt
durchgeführt und die Kosten vorgestreckt werden könnten, würde über eine Vereinbarung mit
dem Landesbetrieb die Kostenerstattung geregelt werden (siehe Protokoll vom 26.06.2014).
Frau Mans steht in Kontakt mit dem Städtischen Betriebshof um abzuklären, ob eine
Deckensanierung von Seiten der Stadt durchgeführt werden kann‘.
3. Änderung der Richtlinie zur Förderung von Begegnungsstätten für ältere Menschen in
der Stadt Aachen vom 21.05.2014
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie hat in seiner Sitzung am 9.12.2014
ein neues Gesamtkonzept für die Begegnungsstätten in Aachen und eine damit verbundene
Bezuschussung beschlossen.
Bestandteil dieses Gesamtkonzepts ist eine neue Richtlinie zur Förderung von
Begegnungsstätten für ältere Menschen in der Stadt Aachen. Diese wurde von der
Sozialverwaltung gemeinsam mit professionellen und ehrenamtlichen Leitungen der drei
Einrichtungstypen entwickelt. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien
Wohlfahrtspflege Aachen hat u.a. beantragt, dass die Altentreffs in Aachen unabhängig von
der bezirklichen Zuordnung einheitlich gefördert werden.
Die neue Richtlinie, die als Anlage beigefügt ist, sieht die Gewährung eines Sockelbetrages
für alle Altentreffs in Aachen vor. Dieser liegt abhängig von der Häufigkeit der Angebote
zwischen 260 € und 720 € pro Jahr.
Vorlage BA 6/0026/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 02.03.2015

Seite: 1/2

Den Bezirken bleibt es unbenommen, die Altenarbeit zusätzlich aus bezirklichen Mitteln zu
fördern.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie hat beschlossen, die erforderlichen
Mittel in 2015 aus Stiftungsmitteln zur Verfügung zu stellen.
Die Zuschüsse werden auf Antrag vom FB 50, Leitstelle ‚Älter werden in Aachen‘, gewährt.
Die Einrichtungsleitungen wurden bereits über die Änderungen informiert.
4. Protokoll der Stadtteilkonferenz vom 21.01.2015
Das Protokoll ist als Anlage beigefügt.

5. Straßenbauprogramm 2015
Die Vorlage des FB61/700 – Straßenbauabteilung - inkl. Anlagen für die Sitzung des
Mobilitätsausschusses am 6.3.2015 ist als Mitteilung beigefügt.

Anlage/n:
- zu 3. Richtlinie zur Förderung von Begegnungsstätten…
- zu 4. Protokoll vom 21.01.2015
- zu 5. Vorlage FB 61/700

Vorlage BA 6/0026/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 02.03.2015

Seite: 2/2

Richtlinie
zur Förderung von Begegnungsstätten für ältere Menschen
in der Stadt Aachen
vom 21.05.2014
Präambel
Die Angebote der offenen Altenarbeit stehen in der Zukunft neuen und anspruchsvollen Aufgaben
gegenüber. Im Spannungsfeld zwischen demografischer Entwicklung, Alterung der Bevölkerung und
Migration sind die Einrichtungen aufgefordert, quartiersbezogen und gemeinsam diese Prozesse des
Wandels zu gestalten.
Insbesondere bürgerschaftliches Engagement, Bildung und Gesundheit, Beratung, Information und die
Vernetzung aller gesellschaftlichen Akteure stehen als Aufgaben der Gegenwart und Zukunft für die
Einrichtungen im Fokus. Die offene und niedrigschwellige Arbeit der Einrichtungen muss auch in der
Zukunft gewährleisten, diese Querschnittsthemen zu bearbeiten und die Prozesse der Veränderungen
kleinräumig und in gegenseitigem Miteinander zu gestalten.
Mit der Verabschiedung dieser Richtlinie bekennt sich die Stadt Aachen zu diesen Herausforderungen
und unterstreicht ihre Bereitschaft, sich diesen aktiv zu stellen.

Allgemeines
Begegnungsstätten sind ein Teil der offenen Altenhilfe der Stadt Aachen. Sie bieten die Möglichkeit der
Kommunikation und Geselligkeit, der kulturellen Fortbildung und der Beratung für Einzelpersonen und
Gruppen unterschiedlicher Altersstruktur, Nationalität und Konfession.
Die Angebote zur Kommunikation/Geselligkeit und kulturellen Fortbildung umfassen die Bereiche
Freizeitgestaltung, Förderung sozialer Kompetenzen und die Motivation zum Lernen. Beschäftigungsund Bildungsangebote tragen dazu bei, dass die alten Menschen eigene Fähigkeiten neu entwickeln
bzw. weiter entwickeln, wobei die Besucher ihre eigenen Erfahrungen und Kenntnisse einbringen
sollen. Dadurch werden Selbstwertgefühl und Eigenverantwortlichkeit gestärkt und die Selbständigkeit
bleibt erhalten. Die Beratung soll alle Bereiche des Älterwerdens umfassen.
Begegnungsstätten sollen dazu beitragen, dass alten Mitbürgern und Mitbürgerinnen bedürfnisorientiert
ein würdiges Altern ermöglicht wird.
Je nach dem Umfang der Angebote sowie der räumlichen und personellen Ausstattung ist zwischen
- Treffpunkten,
- Tagesstätten und
- Begegnungszentren
zu unterscheiden.

Voraussetzungen für eine Förderung
Voraussetzungen für eine Förderung durch die Stadt Aachen sind:

- Die Einrichtung steht allen Interessenten offen
Eine Einschränkung bezüglich der Besucher nach Geschlecht, Religionszugehörigkeit, Herkunft oder
ehemaliger beruflicher Tätigkeit schließen eine Förderung aus.
- Tagesstätten bzw. Begegnungszentren betreiben Öffentlichkeitsarbeit
Als mögliche Methoden der Öffentlichkeitsarbeit werden genannt:
- Veröffentlichung der Angebote im „Leitfaden für Senioren u. Seniorinnen“ der Leitstelle Älter werden
(verpflichtend für alle Einrichtungen)
- Aushang vor der Einrichtung
- Hinweisschilder
- Tageszeitung – in der Rubrik Rat und Hilfe (regelmäßig)
- Stadtteilzeitung, Stadtteilmagazin, sonstige stadtteilbezogene Publikationen.
- HomePage
- Teilnahme an Messen
- Die Leitungen/Mitarbeitenden der Einrichtung nehmen an Qualifizierungsmaßnahmen teil
Die Leitungen von Treffpunkten und Tagesstätten sowie Mitarbeitende der Begegnungszentren
nehmen mindestens einmal jährlich an einer Fortbildung teil, die vom Koordinator der
Arbeitsgemeinschaft Seniorenbegegnungsstätten angeboten werden. Die Teilnahme wird durch den
Koordinator geprüft.

Treffpunkte
Definition und Aufgabenbeschreibung der Treffpunkte
Treffpunkte im Sinne dieser Richtlinie sind Einrichtungen, die der Begegnung älterer Menschen dienen.
Sie haben begrenzte Öffnungszeiten, die zwischen einer Veranstaltung im Monat und drei
Veranstaltungen in der Woche reichen können.
Die Treffpunkte melden ihre Öffnungszeiten der Leitstelle Älter werden zur Veröffentlichung im
Leitfaden für Seniorinnen und Senioren.
Alle zwei Jahre werden die Anzahl der Ehrenamtlichen sowie die von ihnen geleitsteten Stunden
erfasst. Die erste Rückmeldung an die Leitstelle „Älter werden in Aachen“ erfolgt im Herbst 2015.

Förderung von Treffpunkten
Die Arbeit von Treffpunkten wird unabhängig von ihrer Lage im Stadtgebiet von Aachen (einschließlich
der ehemals unabhängigen Gemeinden) je nach der Häufigkeit der Veranstaltungen unterstützt. Die
jährlichen Zuschüsse (Sockelbeträge, Stand 2014) betragen:
- Bei weniger als einer Veranstaltung pro Woche,
mindestens aber einer Veranstaltung pro Monat
- Bei einer Veranstaltung pro Woche
- Bei zwei oder drei Veranstaltungen pro Woche

260,00 €.
460,00 €.
720,00 €.

Anpassungen können vorgenommen werden.
Den Bezirken bleibt es unbenommen, die Altenarbeit zusätzlich aus bezirklichen Mitteln zu fördern.

Zuwendungen durch die Bezirke werden nicht auf den Sockelbetrag angerechnet.

Tagesstätten
Definition und Aufgabenbeschreibung von Tagesstätten
Tagesstätten im Sinne dieser Richtlinie sind Einrichtungen, die der Begegnung älterer Menschen
dienen und über eigene Räumlichkeiten verfügen.
Tagesstätten bieten an mindestens vier Tagen in der Woche Veranstaltungen für und mit älteren
Menschen an. Maximal eine Veranstaltung kann auch außerhalb der Tagesstätte stattfinden.
Inhaltlich liegt der Schwerpunkt der Angebote in den Bereichen Kommunikation und Geselligkeit.
Dementsprechend sollen Tagesstätten ein Beschäftigungs-, Betreuungs- und Bildungsangebot
vorhalten, das sich an den Bedürfnissen der Besucher und Besucherinnen orientiert.
Tagesstätten betreiben Öffentlichkeitsarbeit. Die Angebote sind monatlich, alle zwei Monate oder
quartalsweise im Voraus der Leitstelle “Älterwerden in Aachen” zuzusenden. Zudem ist das Programm
öffentlich sichtbar auszuhängen.
Alle zwei Jahre werden die Besucher der Tagesstätten durch deren Leitungen einen Monat lang nach
den folgenden Kriterien erfasst: Alter, Geschlecht, Geburtsland und Adresse (Straße und gerundete
Hausnummer). Die erste Erhebung findet unter Verwendung eines von Sozialverwaltung und
Arbeitsgemeinschaft Wohlfahrtspflege entwickelten Fragebogens im Herbst 2015 statt.
Alle zwei Jahre werden zudem die Anzahl der Ehrenamtlichen sowie die von ihnen geleitsteten
Stunden erfasst. Die erste Rückmeldung an die Leitstelle „Älter werden in Aachen“ erfolgt im Herbst
2015.
Förderung von Tagesstätten
Tagesstätten erhalten als Betriebskostenzuschuss einen Festbetrag von 7.400,00€ (Stand 2014).
Anpassungen können vorgenommen werden.
Neue von der Stadt bezuschusste Tagesstätten können nur in Absprache mit dem Fachbereich
Soziales und Integration der Stadt Aachen eingerichtet werden.

Begegnungszentren
Begegnungszentren sind Einrichtungen, die professionelle Beratung, Begegnung und die Förderung
von Eigeninitiative miteinander verbindet. Sie richten sich an Menschen ab 50 Jahren ohne und mit
Unterstützungsbedarf. Ebenso sind aber auch jüngere Menschen und Angehörige willkommen.
Begegnungszentren verfügen über eigene, barrierefrei zugängliche und nutzbare Räumlichkeiten. Dazu
gehören ein Raum für Begegnung und Veranstaltungen, Küche, WC, Büro incl. Beratungsmöglichkeit,
Telefon, Fax, PC, Außenfläche. Der Nichtraucherschutz ist sicherzustellen.

Begegnungszentren sind an 5 Tage je Woche durchschnittlich 4 Stunden geöffnet, mindestens jedoch
20 Std. in der Woche. Die Koordination des Zentrums hat dies zu gewährleisten. Eine Urlaubsregelung
ist sicherzustellen. Öffnungszeiten und Angebote an Wochenenden und Feiertagen sind nach den
Wünschen und Erfordernissen der Besucher und Nutzer einzurichten.
Vorrangige Zielgruppe sind Menschen ab 50 Jahre, die im Sozialraum (Quartier) leben:
-Menschen in Vorbereitung auf den Vor-/Ruhestand,
-Menschen, die bereit sind, ihre Ressourcen (Lebenserfahrungen und Kompetenzen) mit einzubringen,
-ältere Menschen im eigenen Haushalt mit und ohne spezifischen Unterstützungsbedarf.
Darüber hinaus sind auch Angehörige und jüngere Menschen willkommen, damit
generationsübergreifende Arbeit möglich wird.
Die Koordination hat ein hauptamtlich beschäftigter Mitarbeiter/Mitarbeiterin mit xxx Std./Woche. Sie
muss zu 75 % ihres Beschäftigungsumfanges im Begegnungszentrum anwesend sein. Die berufliche
Qualifikation ist Dipl.-Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder vergleichbare Ausbildung.
Zu den Aufgaben zählen:
- Sicherstellung einer qualifizierten Beratung mit festen Sprechstunden (einschließlich zugehende
Beratung)
- Gewinnung, Qualifizierung und Begleitung von Ehrenamtlern
- Organisation der Angebote
- Öffentlichkeitsarbeit
- Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
- Dokumentation der Arbeit
Die Planung der Aktivitäten erfolgt gemeinsam von Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen.
Die Umsetzung der Angebote übernehmen vorrangig ehrenamtliche Mitarbeiter. Sie bringen ihre
eigenen Ideen, Wünsche, berufliche und andere Erfahrungen, Hobbys und Interessen ein. Bereits
aktive Ehrenamtliche sind mit einzubinden, zu unterstützen und wertzuschätzen.
Begegnungszentren unterbreiten die folgenden Angebote:
- Beratung und feste Sprechstunden
- zugehende Beratung durch Hausbesuche
- Wissensvermittlung, Information
- Dienstleistungen und Dienste vermitteln
- Kommunikationsmöglichkeiten schaffen
- Kulturelle und gesellige Angebote
- Lebenssinn vermittelnde Angebote
Begegnungszentren informieren die Menschen vor Ort über ihre Angebote, Aktivitäten und
Öffnungszeiten in Form von Aushängen, Programmheften, Flyern, Presseartikeln und wenn möglich
durch das Internet. Zudem sollten z.B. Geschäfte, Arztpraxen, Apotheken usw. nach Absprache
genutzt werden.
Der Leitstelle Älter werden in Aachen werden die Programme monatlich, alle zwei Monate oder
quartalsweise im Voraus mitgeteilt.
Die Begegnungszentren arbeiten mit anderen Institutionen im Quartier zusammen. Hierzu gehören:
- Einrichtungen der Altenarbeit im Viertel (Örtliche Arbeitsgemeinschaften Altenarbeit), z.B.
Besuchsdienste, Sozialstationen, Tagespflegehaus, Alten- und Pflegeheime, andere Einrichtungen
der offenen Altenarbeit, Seniorenrat

- Einrichtungen mit anderen Zielgruppen (Stadtteilkonferenzen) z.B. Vereine, Kinder- und
Jugendeinrichtungen, Polizei, Wohnungswirtschaft.
- die Arbeitsgemeinschaft der MitarbeiterInnen in Tagesstätten und Treffpunkten für ältere Menschen;
unter Umständen ist eine eigene Arbeitsgemeinschaft der MitarbeiterInnen in Begegnungszentren zu
bilden
- die „Leitstelle Älter werden in Aachen“
Zudem kommen die Leitungen der Begegnungszentren ohne externe Begleitung viermal jährlich
zusammen, um sich über ihre Erfahrungen auszutauschen.

Im Rahmen der Dokumentation werden die folgenden Daten - differenziert nach Alter, Geschlecht,
Herkunft (Migrationshintergrund) und Familienstand - erfasst:
- Besucher der Veranstaltungen
- Beratungen im Begegnungszentrum (Komm-Struktur) und in der Wohnung (Geh-Struktur)
- Vermittlung von Service-Leistungen
- Inanspruchnahme der Angebote auf den Gebieten Freizeit, Kommunikation, Gesundheit und Bildung
- Mitarbeitende im Begegnungszentrum
- Zufriedenheit der Besucher und Nutzer
Zudem werden Informationen über besondere Entwicklungen oder entstandene Schwerpunkte im
Laufe des Jahres zusammengestellt (Jahresbericht).
Förderung der Begegnungszentren
Die Stadt Aachen fördert die hauptamtliche Fachkraft mit xxx Std./Woche. Das entspricht einem
Zuschuss in Höhe von xxx€ jährlich (Stand 2014).
Um Referenten oder Beschäftigungsmaterialien finanzieren zu können, erhalten
Begegnungszentren darüber hinaus einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 3.500,00€.

die

Weitere Begegnungszentren sollen sukzessiv alle zwei Jahre entstehen. Die Entscheidung darüber, wo
ein neues durch die Stadt bezuschusstes Begegnungszentrum errichtet werden soll, trifft der
Fachbereich Soziales und Integration in Abstimmung mit dem potenziellen Träger.

Antragsverfahren
Die Anträge zur Förderung sind bis zum 30.09. jeden Jahres für das folgende Haushaltsjahr
einzureichen.
Dem Antrag sind die Vereinbarungen zwischen dem Träger und der Leitung der Einrichtung
beizufügen.

Inkrafttreten
Diese Richtlinien werden erstmals 2015 angewendet.

OB
- BA6 -

Aachen, den 28.01.2015
Y. Moritz Tel. – 8610

Protokoll Stadtteilkonferenz vom 21.01.2015
Zeit: 19:00 Uhr – 21:20 Uhr
Ort: Jugendeinrichtung TOT Unicorn Horbach, Pfarrheim
Teilnehmer:
Die Teilnehmer sind der beigefügten Liste zu entnehmen.
TOP 1. Begrüßung und TOP2. Begrüßung neuer Mitglieder
Frau Rothe begrüßt die anwesenden Mitglieder der Stadtteilkonferenz und als neue Mitglieder Frau Deutz vom
VdK, Herrn Gurzan, Schulleiter des Anne-Frank-Gymnasiums und Herrn Dr. Saffer und Frau Hofmann als
Vertreter der Heinrich-Heine-Gesamtschule. Beide Schulen werden sich heute unter TOP 3 vorstellen.
Anschließend erfolgt eine kurze Vorstellungsrunde aller anwesenden Mitglieder.
TOP 3. Bericht/Vorstellung von Mitgliedern der Stadtteilkonferenz
1. Vorstellung des heutigen Gastgebers, der TOT Unicorn Horbach
Herr Maximilian Quentin und Herr Andreas Uebachs stellen die Jugendeinrichtung in Horbach, ihre
Räumlichkeiten, derzeitigen Angebote und Aktivitäten als auch weitere geplante Angebote in einem
Power-Point-Vortrag vor. Dieser ist als Anlage beigefügt.
Die seit 23 Jahren ausschließlich ehrenamtlich geführte Jugendeinrichtung gehört zu den Offenen Türen
freier Träger im Stadtgebiet Aachen und wird durch die Stadt Aachen unterstützt. Träger ist das Bistum
Aachen.
Die Jugendeinrichtung macht durch Veröffentlichungen im Dreiklang und durch Flyer und Plakate auf
ihre Angebote und Veranstaltungen aufmerksam. Frau Moritz bietet an, besondere Termine und
Veranstaltungen auch im Veranstaltungskalender des Stadtbezirks bzw. unter www.aachen.de/richterich
veröffentlichen zu können.
Herr Winkler fragt nach, ob bei den Ferienfreizeiten auch Plätze z.B. für Kinder aus besonderen
Wohngebieten, z.B. der Robert-Koch-Straße, zur Verfügung gestellt werden können. Herr Pfarrer Voss
macht hier auf ein Programm der katholischen Kirche aufmerksam, bei dem max. 2 Plätze durch diese
finanziert werden können.
Frau Schröder, Jugendpflegerin der Stadt Aachen, bedankt sich bei der TOT Unicorn. Denn nach der
gerade fertiggestellten Aktualisierung des Freizeitstättenbedarfplans der Stadt Aachen bietet die TOT
mehr Öffnungszeiten an als diese nach den Vorgaben verpflichtet wäre.
2. Vorstellung der Arbeit des Seniorenrates
Herr Rolf Winkler stellt die Arbeit des Seniorenrates vor. Der Seniorenrat ist die Interessenvertretung
und das Sprachrohr der älteren Bürgerinnen und Bürger in Aachen. Er vertritt die Interessen der älteren
Generation gegenüber Rat und Verwaltung, den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, den
Alteneinrichtungen und der Öffentlichkeit.
Der Seniorenrat wird von den Seniorinnen und Senioren in der Stadt Aachen für 5 Jahre gewählt. Die
Aufstellung und Wahl findet dabei nach Bezirken statt. Die Mitglieder des Seniorenrates sind als
sachkundige Einwohner mit beratender Stimme in den meisten Fachausschüssen der Stadt vertreten.
Die Arbeit in den Stadtvierteln und damit der direkte, persönliche Kontakt zu den Bürgerinnen und
Bürgern vor Ort stellt ein wichtiges Aufgabenfeld dar.

-2Für den Bezirk Richterich ist neben Herrn Rolf Winkler auch Herr Willi Paul gewählt worden.
Die beiden Seniorenvertreter haben sich die Aufgabengebiete aufgeteilt.
Herr Paul kümmere sich besonders um die Belange Bürgersteige, Querungshilfen, Parkbänke und
andere Bereiche, die die Mobilität und den öffentlichen Raum betreffen.
Herr Winkler setzt sich aktuell, gemeinsam mit Frau Kläre Schulz, für den Aufbau eines
Nachbarschaftstelefons in Richterich und Horbach ein. Hier sei man auf einem guten Weg. Der Start ist
für Sommer 2015 geplant.
3. Vorstellung des Bezirksamtes Richterich
Frau Yvonne Moritz stellt anhand einer Power-Point-Präsentation die Aufgaben des Bezirksamtes und
darüber hinaus die Vernetzung im Stadtbezirk vor.
Das Bezirksamt bietet ca. 150 Dienstleistungen direkt vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger, Vereine
und Einrichtungen an. Dem Bezirksamt obliegt die Geschäftsführung für die Sitzungen der
Bezirksvertretung. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Bezirksvertretung und den Vereinen und
Einrichtungen unterstützt das Bezirksamt Aktivitäten und Entwicklungen im Stadtbezirk. Der Vortrag ist
als Anlage beigefügt.
4. Vorstellung des Anne-Frank-Gymnasiums (AFG)
Herr Wolfgang Gurzan, Schulleiter des AFG stellt die neuen Projekte der Schule und die Einbindung in
den Sozialraum vor.
Haupteinzugsgebiet des AFG sind die Stadtbezirke Laurensberg und Richterich. Durch die
Wohnortnähe und Erreichbarkeit sind das AFG und das Schulzentrum Laurensberg wichtig für den
Stadtbezirk. Das AFG möchte diese Einbindung in den Sozialraum weiter ausbauen. So habe z.B. das
Schulorchester beim Neujahrsempfang der Bezirksvertretung Laurensberg gespielt. Und auch die
Mitarbeit hier in der Stadtteilkonferenz sei wichtig.
Das AFG befindet sich im gleichen Gebäude wie die Heinrich-Heine-Gesamtschule, es findet eine enge
Zusammenarbeit statt. Herr Gurzan verweist auf gute und modernisierte Einrichtungen wie die
gemeinsame Bibliothek, gute Sportstätten, eine große Aula und eine gute Mensa.
Herr Gurzan merkt an, dass die innere Ausstattung des gemeinsamen Schulzentrums gut sei. Verbesserungswürdig sei der äußere Zustand/Eindruck des Gebäudes.
Für das AFG sei in Planung, eine sichere Betreuung der Kinder bis 16.00 Uhr anzubieten, wobei die
Eltern bei der Auswahl der Tage Wahlmöglichkeiten haben.
Weitere Schwerpunkte der Schule sind der naturwissenschaftliche (MINT) Bereich, lebendige
Austausche mit Schulen in anderen Ländern und der künstlerisch-kulturelle Bereich.
Weiterhin hat das AFG zum Schuljahr 2014/2015 erstmals eine Inklusionsklasse und eine internationale
Förderklasse eingerichtet. In der internationalen Förderklasse lernen die Kinder intensiv Deutsch bis sie
anschließend in die Regelklassen verteilt werden. Unbegleitete, oft traumatisierte, Flüchtlinge werden
derzeit nicht an der Schule betreut.
Auf Nachfrage erläutert Herr Gurzan, dass die Betreuung im Nachmittag derzeit noch mit den eigenen
Lehrkräften erfolgt. Geplant sei jedoch, mit Sportvereinen und anderen Vereinen Kooperationen zu
schließen. Die Nachmittagsbetreuung sei – bis auf den Instrumentalunterricht – kostenfrei.
Herr Wingens vom Instrumentalverein Richterich signalisiert die Bereitschaft seines Vereins für
Gespräche/Kooperationen zur Verfügung zu stehen.

-35. Vorstellung der Heinrich-Heine-Gesamtschule (HHG)
Herr Dr. Stephan Saffer und Frau Kirsten Hofmann unterstreichen ebenfalls die gute Zusammenarbeit
mit dem AFG. Herr Dr. Saffer stellt als weiteres gemeinsames Projekt den ‚Raum der Stille‘ vor. In
diesen können sich die Schüler zurückziehen und hier finden z.B. auch muslimische Kinder Zeit für ihr
Gebet.
Herr Dr. Saffer erläutert, dass beide Schulen nicht in einem Konkurrenzverhältnis stehen. Die Schulen
gehen von verschiedenen Ansätzen aus.
So biete die HHG das Erlangen des Abiturs in 9 Schuljahren an (G9). Die Schule hat ihr
Unterrichtszeitmodell von 45 Minuten auf 60 Minuten verändert. Auch werde das Lehrerraummodell
praktiziert. Derzeit bereite sich das Lehrerkollegium darauf vor, ab dem Schuljahr 2015/2016 die DaltonPädagogik einzuführen. Die HHG hat derzeit zwei internationale Förderklassen, auch mit unbegleiteten,
minderjährigen Flüchtlingen.
Frau Hofmann erläutert das Profilmodell. Bei der Schulanmeldung entscheiden sich die Kinder für ein
bestimmtes Profil, das sie zusätzlich zum Unterricht in 2 Zusatzstunden pro Woche schärfen. Hier
besteht eine Auswahl zwischen den Profilen: Instrumental, Forschung, Gesellschaftslehre, Sport und
Kultur.
Im Bereich der Musik bestehe darüber hinaus eine Kooperation mit der Musikschule Aachen über das
sog. Drehtürmodell.
Frau Hofmann signalisiert ebenfalls Interesse für das Angebot des Instrumentalvereins Richterich. Herr
Wingens erläutert dazu, dass auch der Instrumentalverein über ausgebildete Musiklehrer verfüge.
Auf Nachfrage berichtet Herr Dr. Saffer über Kontakte zwischen der HHG und der Jugendeinrichtung in
Richterich. Diese ist über Schüler, die sich dort ehrenamtlich betätigen, zustande gekommen.
Auch die HHG sucht die Vernetzung im Sozialraum.
Frau Moritz bietet den Schulleitungen an, Informationen über Veranstaltungen o.ä. per Mail an die
Vereinsverteiler im Bezirk weiterzuleiten oder im Bezirksamt auszuhängen.

TOP 4. Informationen über unseren Sozialraum
Frau Moritz erläutert, dass nach dem Vortrag von Frau Tiltmann, FB45, ‚Kinder im Mittelpunkt‘ die Frage
aufkam, wie sich unser Sozialraum zusammensetzt und ob hier Zahlen, besonders
im Altersbereich bis 18 Jahren, vorliegen, die Grundlagen für weitere Überlegungen liefern.
Die Planungsabteilung des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule hat daraufhin Zahlen auf der
Datenlage von 2012 zur Verfügung gestellt.
Richterich, Horbach und Vetschau bilden gemeinsam den Sozialraum 9, Richterich.
Dieser Sozialraum 9 wird unterteilt in den Lebensraum 660 (Richterich und Horbach) und den Lebensraum 654 (Vetschau).
Im Folgenden wird zunächst der Blick auf den Lebensraum 660 gelegt.
Frau Moritz erläutert die Aufstellungen. Diese sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. Folgende
Erläuterungen wurden gegeben:
1. Aufteilung der Altersstruktur der Kinder/Jugendlichen bis 15J + Anteil an der Gesamtbevölkerung
In 2012 lebten 8.722 Bürgerinnen und Bürger in Richerich und Horbach. Davon waren 1116 Kinder
und Jugendliche jünger als 15 Jahre. Dieses entspricht einem Anteil von 12,80%. Der
gesamtstädtische Anteil der KuJ u15 liegt bei 11,54 %. Im Bereich der u0-u3Kinder und der u6-u10
Kinder liegt der Sozialraum 660 (Richterich und Horbach) unter dem städtischen Durchschnitt, bei
den 3-u6Jährigen und besonders den 10-u15Jährigen über dem städtischen Durchschnitt.

-42. Aufteilung auf Haushalte
Die 8.722 Einwohner leben in 4.188 Privathaushalten.
Von diesen 4.188 PrivatHH sind 827 Familienhaushalte mit Kindern unter 18 Jahren. Dieses liegt
mit 19,75 % deutlich über dem gesamtstädtischen Anteil.
Von diesen 827 Haushalten sind 178 Alleinerziehende mit Kindern u18 und 105 kinderreiche
Haushalte (3 Kinder und mehr).
3. Kinder u15 in Bedarfsgemeinschaften
Von den 1.116 Kindern u15 (siehe Nr .1) leben 120 Kinder (10,75%) in Bedarfsgemeinschaften.
Der gesamtstädtische Anteil mit 21,82 % ist doppelt so hoch wie im Lebensraum 660.
Der Anteil von Alleinerziehenden-Haushalten und Kindern unter 15 Jahren in
Bedarfsgemeinschaften liegt unter dem städtischen Durchschnitt.
4. Untersuchte Kinder laut Schuleingangs-Untersuchung (Daten Gesundheitsamt 2011/2012)
80 (5-6Jährige) Kinder wurden auf ihre Sprachkompetenzen hin untersucht.
Von den 80 Kindern sind 21 Kinder mit nicht dt. Muttersprache aufgewachsen. Bei diesem Merkmal
geht man davon aus, dass in diesen Familien nicht überwiegend Deutsch gesprochen wurde.
Bei der Feststellung der Sprachkompetenz werden 6 Einteilungen vorgenommen (inkl. der
Kategorie: ohne Angabe).
3 der 21 Kinder wurden mit erheblichen Fehlern getestet. Das bedeutet, dass hier neben einem
Sprachförderbedarf auch ein medizinisch, therapeutischer Förderbedarf (z.B. Logopädie) besteht.
Bei 15 der 21 Kinder wurden leichte Fehler festgestellt. Hier wird ein Sprachförderbedarf angeregt.
Im gesamtstädtischen Vergleich liegt die Zahl der Kinder mit erheblichen Fehlern unter dem
Durchschnitt.
5. Grundschüler mit Migrationshintergrund (Stand 15.10.2012)
Von den insgesamt 282 Grundschülern im Lebensraum haben 64 einen Migrationshintergrund. Das
bedeutet, dass mindestens ein Elternteil kein Deutsche/r ist. Im gesamtstädtischen Vergleich ist
dieser Anteil deutlich geringer.

TOP 5. Neue Handlungsansätze
Herr Mommertz bestätigt aus seiner Arbeit als Bezirkssozialarbeiter, dass der Anteil der Klienten
mit Migrationshintergrund gering ist. Dieses deckt sich mit den statistischen Angaben.
Frau Nießen, Familienzentrum Grünenthaler Str., berichtet, dass bei der Feststellung eines Sprachförderbedarfs für ein Kind die weiteren Schritte durch die KITA koordiniert werden. Auch berät und unterstützt
das Familienzentrum, wenn eine Familie einen Sportverein o.ä. Anschlüsse/Aktivitäten sucht, um im
Sozialraum Kontakte zu knüpfen.
Es wird vereinbart, dass die Diskussion über mögliche Handlungsansätze in der nächsten Sitzung fortgeführt werden soll.
Frau Nießen und Herr Mommertz werden beim nächsten Treffen ihre Aufgabenbereiche vorstellen.

TOP 6. Verschiedenes

-5TOP 7. Neuer Termin/Neuer Treffpunkt
Die Stadtteilkonferenz trifft sich wieder am Mittwoch, den 20. Mai 2015 um 19:00 Uhr im Familienzentrum
KITA Grünenthaler Straße.
Als Tagesordnungspunkte sind bisher vorgesehen:
- Bericht/Vorstellung von Mitgliedern der Stadtteilkonferenz
1. Familienzentrum Richterich Grünenthaler Straße , Frau Nießen
2. Bezirkssozialarbeit, Herr Mommertz
- Diskussion über Handlungsansätze/Weiteres Vorgehen
Auch das Treffen der Stadtteilkonferenz nach den Sommerferien wurde bereits terminiert.
Es findet statt am Mittwoch, den 2. September 2015 um 19.00 Uhr im Schulzentrum Hander Weg in
Laurensberg. Geplant ist eine Besichtigung des gemeinsamen Schulgebäudes.

Für das Protokoll:
gez.
Yvonne Moritz

Anlagen
Teilnehmerliste
Vortrag TOT Unicorn Horbach
Vortrag Bezirksamt Richterich
Statistische Daten aus 2012 für Sozialraum 660