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Vorlage-Sammeldokument

                                    
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Beitragssatzermittlung

Branderhofer Weg zwischen Friedrich-Ebert-Allee und Im Gillesbachtal
Straßenart: Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung
vom 21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie
die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe g) SBS.
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes

Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung Oberflächenentwässerung
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für"
g)

Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten

96.528,04 €

beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 50 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 50 %)

Summe beitragsfähiger Aufwand

96.528,04 €

48.264,02 €

48.264,02 €

96.528,04 €

Summe städtischer Anteil

48.264,02 €

Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand

48.264,02 €

Ermittlung des Beitragssatzes
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Beitragssatzung auf
die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit
wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:
Oberflächenentwässerung :

48.264,02 € :

42.149 m² =

1,15 €/m²

(Beitragssatz)