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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Bauaufsicht
Dezernat VI
Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Fachbereich Wohnen

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 23/0094/WP17
öffentlich
30.04.2015
FB 23/01

Aachen-Strategie-Wohnen - Aktualisierung und teilräumliche
Ausdifferenzierung
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

19.05.2015
10.06.2015
11.06.2015

WLA
AAWW
PLA

Entscheidung
Kenntnisnahme
Entscheidung

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs– und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis. Die in der Vorlage aufgeführten Aufträge (Ziffer 1-5) sollen prioritär umgesetzt werden. Dazu
soll sich die Verwaltung an dem im Gutachten beschriebenen Szenario „Wirtschafts+“ orientieren.
Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend
zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die in der
Vorlage aufgeführten Aufträge (Ziffer 1-5) sollen prioritär umgesetzt werden. Dazu soll sich die
Verwaltung an dem im Gutachten beschriebenen Szenario „Wirtschafts+“ orientieren.

finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Vorlage FB 23/0094/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.02.2016

Seite: 1/5

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
Verschlechterun

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

g

Finanzielle Auswirkungen sind zurzeit nicht bezifferbar.

Vorlage FB 23/0094/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.02.2016

Seite: 2/5

Erläuterungen:

Im Frühjahr 2014 wurde in Abstimmung mit den politischen Gremien das Institut Quaestio mit der
Aktualisierung und teilräumlichen Ausdifferenzierung der „Aachen-Strategie-Wohnen“ beauftragt. Im
März 2015 wurde das neue Gutachten im öffentlichen Teil der Sitzungen des Wohnungs- und
Liegenschaftsausschusses und des Planungsausschusses vorgestellt. Die inhaltliche Beratung und
konkrete Beschlussfassungen wurden zurückgestellt. Mit dieser Vorlage soll nun Gelegenheit gegeben
werden, das vorliegende Gutachten zu diskutieren und einzelne Aspekte näher zu betrachten.
Das Gutachten beschreibt neben den Empfehlungen zur Campusentwicklung und den Teilräumen
Richtericher Dell, Aachen-Nord und Innenstadt folgende gesamtstädtische Handlungsempfehlungen:
-

Von der Aachen-Strategie-Wohnen 2009 zur Aachen-Strategie-Wohnen 2014
Orientierung am Szenario „Wirtschafts+“
Wohnbaulandmonitoring, Wohnbaulandbericht und Fortsetzung der Wohnungsmarktbeobachtung
Private Grundstücke: Baulandbeschluss zur Sicherung preisgünstigen Wohnungsbaus
Städtische Grundstücksvergabe nach Konzeptqualität
Wohnungsbaukoordinator / Team Wohnungsbau
Aktivierung der gewoge AG für den Wohnungsbau
Familienbonus / Familienförderung
Berücksichtigung im Flächennutzungsplan 2030

Die Verwaltung hatte bereits in der Vorlage vom 10.03.2015 (PLA 26.03.2015) die
Handlungsempfehlungen des Gutachters aus ihrer Sicht bewertet und Handlungsvorschläge
/Prüfaufträge formuliert. Idee ist dabei, hierauf aufbauend das „Neue Aachener Handlungskonzept
Wohnen“ zu entwickeln. Voraussetzung hierfür ist, dass eines der im Gutachten beschriebenen
Szenarien als Grundlage hierfür festgelegt wird. Die Verwaltung schlägt daher vor, sich an dem im
Gutachten formulierten Szenario „Wirtschafts+“, insbesondere für die Neuaufstellung des
Flächennutzungsplans, zu orientieren.
Aufgrund der Vielzahl von Maßnahmen und Prüfungsaufträgen die sich unmittelbar aus dem Gutachten
ergeben, bestand der Wunsch der Politik, einzelne Maßnahmen zu priorisieren. Die Verwaltung schlägt
vor, die im Folgenden aufgeführten Aufträge bevorzugt zu bearbeiten und umzusetzen.
1.

Berücksichtigung der Empfehlungen im Flächennutzungsplan 2030

In der Beschlussvorlage März 2015 wurden die Anforderungen an die Berücksichtigung der
Empfehlungen im neuen Flächennutzungsplan bereits kurz dargestellt.
Im Rahmen der FNP-Neuaufstellung wird die Verwaltung als nächsten Schritt diesen Themenkomplex
auf Grundlage von Quaestio-Gutachten, eigener Bedarfsermittlungen im Rahmen des FNP-Vorentwurfs,
Vorlage FB 23/0094/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.02.2016

Seite: 3/5

bundesgesetzlicher und landesplanerischer Zielvorgaben sowie der räumlichen Verhältnisse in der
Stadt Aachen umfassend aufbereiten, so dass eine politische Entscheidung über die Ausrichtung des
FNPs in diesem Komplex möglich ist.
Die Ermittlung der Innenentwicklungspotenziale wird in Kürze abgeschlossen sein, so dass die daraus
resultierenden Daten in die Ermittlung einfließen können. Darüber hinaus kann die unter Punkt 4.
angeführte BBSR-Studie zusätzlichen Aufschluss über das aktuelle Wohnbaugeschehen in Aachen
geben und die gewonnenen Erkenntnisse in die FNP-Neuaufstellung einfließen.
2.

Umsetzung des 1. Bauabschnitts Rìchtericher Dell

Die Verwaltung schlägt vor, den 1. Bauabschnitt des Neubaugebietes Richtericher Dell zeitnah zu
realisieren. Parallel zur Vermarktung des 1. Bauabschnittes soll, wie im Gutachten empfohlen, eine
begleitende Evaluation erfolgen. Hieraus gewonnene Erkenntnisse sollen bei der Realisierung des 2.-4.
Bauschnittes berücksichtigt werden.
3.

Aktivierung der gewoge AG für den Wohnungsneubau

Das Gutachten empfiehlt, im Rahmen einer entsprechenden Zielvereinbarung die gewoge AG zu
verpflichten, ein festzulegendes jährliches Mindestvolumen im Wohnungsneubau zu realisieren.
Es kann jedoch nur der Aufsichtsrat der gewoge AG über den Wirtschaftsplan der Aktiengesellschaft
Neubaumaßnahmen beschließen und festlegen.
Vorstellbar ist allerdings die Vereinbarung neuer Formen der Zusammenarbeit zwischen Stadt Aachen
und gewoge AG. Beispielsweise könnte hier die gewoge AG als Experte für preisgünstigen
Wohnungsbau besondere Berücksichtigung bei der Vergabe städtischer Grundstücke finden. Ziel
könnte es sein, die gewoge AG im Segment des preisgünstigen Wohnungsbaus weiter zu
professionalisieren und sie so zukünftig als marktunabhängigen, zuverlässigen Wohnungsbaupartner
der Stadt zur Seite zu stellen.
Die Verwaltung schlägt vor, gemeinsam mit der gewoge AG unter der Überschrift „Neue Formen der
Zusammenarbeit“ konkrete Maßnahmen zu erarbeiten. Dabei soll auch die Optimierung der
Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und der gewoge AG im Fokus stehen. Erste Gespräche
hierzu haben bereits zwischen gewoge AG und Verwaltung stattgefunden.
4.

Einführung eines Wohnbaulandmonitorings

Die Verwaltung schlägt vor, ein entsprechendes Konzept für das Baulandmonitoring zu erarbeiten mit
dem Ziel, dieses als einen Baustein des „Neuen Aachener Handlungskonzept Wohnen“ zu etablieren.
Dieses Baulandmonitoring soll Baugenehmigungen/Baufertigstellung, sowie die Vermarktungserfolge
städtischer Baugrundstücke erfassen und die Ergebnisse in das bereits etablierte und zu ergänzende
Berichtswesen zur Wohnungsmarktbeobachtung integrieren.
Vorlage FB 23/0094/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.02.2016

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Das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und das
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) geben aktuell eine Studie „Aktuelle Trends
der Wohnbautätigkeit in Deutschland – Wer baut wo welche Wohnungen?“ in Auftrag. Dabei soll in
sechs lokalen Fallstudien die Struktur des Wohnungsneubaus genauer unter die Lupe genommen
werden. Die Verwaltung hat Kontakt mit dem Ministerium aufgenommen und bemüht sich darum, als
eine der sechs zu beteiligenden Städte berücksichtigt zu werden. Die Ergebnisse der Fallstudie und das
in diesem Zusammenhang erarbeitete Erhebungsverfahren könnten als Grundstein des einzuführenden
Baulandmonitorings dienen.
5.
Die

Von der „Aachen-Strategie-Wohnen“ zum „Neuen Aachener Handlungskonzept Wohnen“
Verwaltung

schlägt

vor,

die

Ausführungen

zu

den

Handlungsschwerpunkten

des

Ursprungsgutachtens:
I. Öffentlich geförderter Wohnungsbau/bezahlbarer Wohnraum
II. Definition von Qualitätsstandards für den Wohnungsbau / Qualitätssicherung und
-verbesserung im Wohnungsbestand
III. Innerstädtisches Wohnen / Grundstücksmobilisierung
IV. Aufwertung von Stadtquartieren
V. Zielgruppenorientierte Baulandbereitstellung / Baulandentwicklung
zu überprüfen und bestehende Änderungsbedarfe aufzuzeigen. Insbesondere sollen hierbei die
Landesvorgaben in den Richtlinien der sozialen Wohnraumförderung für eine kommunales
„Handlungskonzept Wohnen“ bedacht werden.
Die Verwaltung beabsichtigt aufbauend auf den Ergebnissen dieser Aufträge das „Neue Aachener
Handlungskonzept Wohnen“ zu entwickeln und der Politik zur Beschlussfassung vorzulegen.

Vorlage FB 23/0094/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.02.2016

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