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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Dezernat III
Beteiligte Dienststelle/n:
Bauverwaltung
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Fachbereich Wirtschaftsförderung / Europäische
Angelegenheiten
Gebäudemanagement

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

Dez III/0006/WP17
öffentlich
30.04.2015

Städtebauförderung: hier Sachstandsbericht
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

07.05.2015

PLA

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Verwaltung wird über den Fortgang der Gespräche mit der
Bezirksregierung und dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein Westfalen
zeitnah berichten.

Vorlage Dez III/0006/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.02.2016

Seite: 1/5

Erläuterungen:
I. Anlass
Im Januar dieses Jahres wurde die Stadt aufgefordert, ihre Anträge auf Städtebauförderung für das Programmjahr 2015 bis
zum 28.02.2015 bei der Bezirksregierung einzureichen. Auf Grundlage des Beschlusses des Planungsausschusses vom
4.12.2014 sowie der konkretisierenden Mitteilung in der Sitzung vom 15.01.2015 hat die Stadt Aachen die Anträge auf
Städtebauförderung für Aachen-Nord, Haaren und die Innenstadt bei der Bezirksregierung eingereicht. Die Bezirksregierung
hat in ihrem Ende März veröffentlichten Einplanungsvorschlag für das landesweite Städtebauinvestitionsprogramm 2015
(STEP) diese Anträge jedoch in großen Teilen nicht berücksichtigt.
In einem intensiven Austausch zwischen Stadt und Bezirksregierung wurde seitens der Bezirksregierung als Grund
mitgeteilt, dass für das aktuelle Programmjahr seitens der Landesregierung aus Gründen der Haushaltsdisziplin (Landesund Bundeshaushalt) die strikte Einhaltung der Förderregularien eingefordert worden sei. Diese Regularien erforderten
bewilligungsreife Unterlagen für den Einplanungsvorschlag der Bezirksregierung.
In der Vergangenheit bestand allerdings zwischen Bezirksregierung und Stadt die Übereinkunft, dass nach erstmaliger
Einreichung noch Nachreichungen zur Erlangung der Bewilligungsreife möglich seien. Die Projektplanung und die
Projektauswahl für das Programmjahr beruhte bisher auf der etablierten Möglichkeit, (mindestens) bis Mitte des Jahres
bewilligungsreife Unterlagen nachreichen zu können. Dies war insbesondere vor dem Hintergrund wichtig, dass im
Programmjahr 2014 auch das Land mit seiner eigenen Zeitplanung so spät war, dass das STEP 2014 erst im Oktober 2014
verkündet worden war und die Stadt bis zu diesem Zeitpunkt noch an Anträgen für 2014 gearbeitet hat. Die Bewilligungen
wurden erst Anfang Dezember 2014 ausgesprochen, so dass faktisch nur 2,5 Monate für neue Anträge zur Einreichung für
das Programmjahr 2015 zur Verfügung standen Zusätzlich wurden im Bereich der Hochbauten die formellen Regularien
sogar noch verschärft, so dass jetzt eine im Vergleich zur vormals geforderten Kostenschätzung deutlich konkretisiertere
Kostenberechnung notwendig ist.
Diese nicht zufriedenstellende Situation wurde im Mitte April stattfindenden jährlichen „Stadtgespräch Städtebauförderung“
beim Landesministerium gemeinsam mit der Bezirksregierung erörtert. Sowohl von Seiten der Bezirksregierung als auch von
Seiten des Ministeriums wurde bestätigt, dass sich die Rahmenbedingungen für die Aufstellung des STEP verändert haben.
Seitens des Ministeriums und der Bezirksregierung bestand aufgrund der kurzfristig geänderten Vorgehensweise bei der
Fördermitteleinplanung allerdings Gesprächsbereitschaft, aktualisierte Antragsunterlagen doch noch im Einplanungsprozess
zumindest in Teilen zu berücksichtigen. Die Stadt Aachen steht somit vor der Herausforderung, diese Unterlagen bis Mitte
Mai bei der Bezirksregierung nachzureichen.
Ergänzend kann angeführt werden, dass die Bezirksregierung für die Innenstadt und Haaren eine Annahme der gleichzeitig
eingereichten Grundanträge in Aussicht gestellt haben. Somit werden die beiden Gesamtpakete für Innenstadt und Haaren
und ihre grundsätzliche Förderfähigkeit bestätigt. Für Aachen-Nord wurde der Grundantrag bereits letztes Jahr durch die
Bezirksregierung bestätigt. Somit können aktuell nicht bewilligungsreife Projekte in den folgenden Jahren erneut beantragt
werden.

Vorlage Dez III/0006/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.02.2016

Seite: 2/5

Zusammengefasst waren bei der Planung für das aktuelle Programmjahr 2015 folgende Punkte erstmals zu berücksichtigen:
-

Kurze Zeitfrist nach Einreichung und Bewilligung der letztjährigen Anträge,

-

Strikte Einforderung der Regularien in Bezug auf bewilligungsreife der Unterlagen zu einem sehr frühen Zeitpunkt
im Jahr, im Wesentlichen ohne vorherige Information,

-

Erhöhung der Anforderungen für Hochbauten.

II. Lösungsvorschlag
Die Bereitschaft des Ministeriums und der Bezirksregierung, den aktuell vorliegenden Einplanungsvorschlag zu Gunsten der
Stadt Aachen noch einmal zu überdenken, beruhte auch auf der schnellen Reaktion der Stadt Aachen, die eigenen
Projektanträge sehr kurzfristig nochmals zu überprüfen: Für welche Teilprojekte sind binnen weniger Wochen
bewilligungsreife Unterlagen nachzureichen?
Nach Stadtteilen gegliedert werden in der Folge Lösungsvorschläge dargestellt. Dabei ist festzuhalten, dass eine
Nachreichung wegen der begrenzten Bundes- und Landesmittel keine Garantie für eine tatsächliche Aufnahme in das STEP
darstellt.
Innenstadtkonzept
Folgende Teilprojekte sind fristgerecht bis 15.05.2015 nachzureichen:
- Vorbereitende Untersuchungen
(v.a. Wettbewerbe)
- Turnhalle Sandkaulstraße
- Hof
Summe:

927.000 €
1.200.000 €
460.000 €
2.587.000 €

Folgende Projekte sind derzeit noch nicht ausreichend konkretisierbar:
Für das beantragte Projekt Musikbunker wird selbst unter Berücksichtigung der Fristverlängerung bis Ende Mai kein
Planungszustand erreicht werden können, der eine Förderung in diesem Jahr ermöglichen würde. Darüber hinaus fehlt die
Mitzeichnung von Dez. II. Andere städtebauliche Entwicklungen durch Investoren zwingen ggfs. zu einer Umplanung (unter
Berücksichtigung des bestehenden Rechtsstreits), hierzu erweiterte Beauftragung eines Architekten durch den Verein zur
Kostenermittlung nach DIN 276. Gegebenenfalls ist aufgrund der Verlegung des Eingangsbereiches eine detaillierte
Untersuchung der Immissionssituation erforderlich.
Kostenvolumen

1.900.000 € incl. 900.000 € Grunderwerb

Die Verschiebung der Mariahilfstraße ins STEP 2016 ist wegen vorlaufender Kanalbauarbeiten in 2015 unkritisch.
Kosten:

300.000 €

Für das Standesamt soll ein Wettbewerb vorgeschaltet werden, so dass auch dieses im kommenden Programmjahr 2016
Berücksichtigung finden kann
Kosten:

800.000 €

Darüber hinaus gehende Teilprojekte sind nach derzeitigem Stand im Programmjahr 2015 ebenfalls nicht förderfähig.

Vorlage Dez III/0006/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.02.2016

Seite: 3/5

Soziale Stadt Aachen Nord
Folgende Teilprojekte sind fristgerecht bis 15.05.2015 nachzureichen:
- Turnhalle Feldstraße
- Lokale Ökonomie

800.000 €
250.000 €

Darüber hinaus konnte in dem Stadtgespräch erzielt werden, dass die Mehrkosten in Höhe von 1,94 Mio. Euro – welche
nach Beschluss im Betriebsausschuss am 24.03.2015 von E26 übernommen werden sollten – als unabsehbare Mehrkosten
für das DEPOT zur Förderung angemeldet werden können.
Die weiteren Teilprojekte sind nach derzeitigem Stand im Programmjahr 2015 nicht förderfähig.
Aachen-Haaren (Aktive Zentren)
Folgendes Teilprojekt ist fristgerecht bis 15.05.2015 nachzureichen:
- Planungskosten

200.000 €

Folgendes Projekt besitzt nach Aussage der Bezirksregierung auch schon im vorhandenen Antrag Bewilligungsreife:
Park am alten Friedhof

1.239.000 €

Die weiteren Teilprojekte sind nach derzeitigem Stand im Programmjahr 2015 nicht förderfähig.
III. Zusammenfassung für das aktuelle Programmjahr
Ziel:

Für folgende Teilprojekte kann die Zusage gegeben werden, dass bis Ende Mai bewilligungsreife Unterlagen

vorliegen (vgl. auch Anlage):
Soziale Stadt Aachen-Nord
Turnhalle Feldstraße

800.000 €

Lokale Ökonomie

250.000 €

Mehrkosten DEPOT
Summe der Kosten
erwartete Förderung

1.940.000 €
2.990.000 €
rd. 2.400.000 €

Innenstadtkonzept
Turnhalle Sandkaulstraße

1.200.000 €

Hof

460.000 €

Planungskosten

927.000 € ?

Summe der Kosten
erwartete Förderung

2.587.000 €
rd. 2.070.000 €

Haaren (Aktive Zentren)
Planungskosten

200.000 €

Park am alten Friedhof

1.239.000 €

Summe der Kosten

1.439.000 €

erwartete Förderung

rd. 1.150.000 €

Gesamtkosten

7.016.000 €

Vorlage Dez III/0006/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.02.2016

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erwartete Förderung

5.612.800 €

Die so zu beantragende Summe übersteigt wegen des DEPOTs die ursprünglich angemeldete Förderung. Falls seitens der
Bezirksregierung gegenüber der Stadt eine Priorisierung innerhalb dieser Projekte gefordert wird, schlägt die Verwaltung
folgende Reihenfolge vor:
1. Priorität: Bau- und Investitionskosten DEPOT (bereits im Umbau), Turnhalle Sandkaulstraße (Umbau unmittelbar im
Anschluss / parallel an Bau 4. Gesamtschule), Hof (Umbau im unmittelbaren Anschluss an STAWAG), Park am alten
Friedhof,
2. Priorität: Planungskosten (vorbereitende Untersuchungen) für Innenstadt und Haaren sowie Turnhalle Feldstraße.
IV. Weiteres Vorgehen für die kommenden Programmjahre der Städtebauförderung
Unabhängig von dieser Vorgehensweise hat das Ministerium deutlich gemacht, dass man aufgrund der aktuellen
Rahmenbedingungen nicht mehr an dem bisher gültigen „Förderkorridor von 6 Mio. € p.a.“ festhalten könne und von daher
auch mit größeren oder kleineren Tranchen zu rechnen sei, abhängig von den jeweiligen Projekten.
Die aktuelle Situation führt natürlich dazu, dass der gesamte Prozess für die Beantragung von Städtebaufördermitteln
insbesondere zeitlich neu zu strukturieren ist.
Unterlagen für Projekte der Städtebauförderung müssen de facto schon im November eines Jahres über eine Qualität
verfügen, die gewährleisten, dass diese in den Stand der „Bewilligungsreife“ versetzt werden, die bis Februar des
Folgejahres zu erreichen ist. Nur damit kann Planungssicherheit gewährleistet werden, dass diese formal im Entwurf der
Städtebauförderung Berücksichtigung finden können. Dies werden die jeweils verantwortlichen Fachdienststellen
gewährleisten.

Vorlage Dez III/0006/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.02.2016

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