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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 45/0105/WP17
öffentlich
24.04.2015
45/300, 45/600

Betreff: 1. Bericht über die Fallzahlen- und Kostenentwicklung im
Bereich der Hilfen zur Erziehung und Maßnahmen nach § 35 a SGB
VIII für das Haushaltsjahr 2015 (1.1.-10.3.2015)
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

05.05.2015

KJA

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Vorlage FB 45/0105/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 1/4

finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebe-

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2015

Ertrag*
Personal-/
Sachaufwand**
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung

Fortgeschrieb

Fortgeschriebe

Ansatz 2016

ener Ansatz

-ner Ansatz

ff.

202015

2016 ff.

11.162.200

17.162.200

33.663.700

33.663.700

0

0

40.989.000

46.989.000

123.398.200

123.398.200

0

0

0

0

0

0

0

0

29.826.800

29.826.800

89.734.500

89.734.500

0

0

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

* Ergebnis aus Ertrag 1-060301- 900-6 und 4-060301-916-5
** Ergebnis aus 1-060301-900-6 KA 53310000, 53320000, 53390000
plus 4-060301-916-5 KA 53320000

Vorlage FB 45/0105/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

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Erläuterungen:
Die Verwaltung hat die beigefügten dezidierten Anlagen zu der Fallzahlen- und Kostenentwicklung im
Bereich der Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen gemäß SGB VIII erstellt. Erstmals ist für die
Kostenentwicklung eine gesonderte Anlage für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlinge beigefügt.
1. Ausgabenentwicklung
Der aktuelle Daten- und Erkenntnisstand weist für 2015 eine Gesamtvormerkungssumme von rd.
51,6 Mio. Euro aus. Bei einer Realisierungsquote von 91 % entsprechend dem Ergebnis 2014 würde
dies einen Ist-Aufwand von 47 Mio. Euro bedeuten. Zur Verfügung stehen in diesem Jahr 40,989 Mio.
Euro. Es besteht demnach ein Fehlbetrag von rd. 6 Mio. €.
1.1 Allgemeine Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe
Von o. g. Gesamtvormerkungssumme entfallen auf den „klassischen“ HzE-Bereich rund 35,4 Mio.
Euro.
Dies ergibt einen Ist-Aufwand von 32,2 Mio. Euro, dem Haushaltsmittel von 33,549 Mio. Euro
gegenüberstehen.
1. 2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Auf die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge entfallen rund 16,3 Mio. Euro.
Bei o. g. Realisierungsquote bedeutet dies einen Ist-Aufwand von 14,7 Mio. Euro. Dem gegenüber
stehen zur Verfügung stehende Mitteln in Höhe von 7,440 Mio. Euro.
1.3 Ertragsseite
Die Erfahrungen der vorangegangenen Haushaltsjahre zeigen, dass für die unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlinge eine – zwar zeitversetzte – Erstattung erfolgt, so dass mit dem
entsprechenden Mehrertrag gerechnet werden kann. Dieser Mehrertrag ist folglich die Deckung für
den hier entstehenden Mehraufwand.
2. Fallzahlenentwicklung
2.1 Allgemein (inkl. UMF)


In der Zeit vom 01.01.2015 bis zum 31.03.2015 wurden bereits 2.863 Hilfen zur
Erziehung/Eingliederungshilfen durch die 8 Sozialraumteams bearbeitet.



Es kam zu 424 absoluten Zugängen und zu 369 absoluten Abgängen.



Zum 31.03.2015 wurden 2.494 Hilfen betreut.

2.2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge


In den ersten drei Monaten wurden durch das Sozialraumteam VIII 566 unbegleitete Minderjährige
betreut.



153 absolute Zugänge und 96 absolute Abgänge waren zu verzeichnen.



Zum 31.03.2015 wurden 470 junge Menschen begleitet.

Vorlage FB 45/0105/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

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3. Ursachen der Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung
Hier wird auf den 4. Quartalsbericht 2014 verwiesen.
4. Konsequenzen für die Jugendhilfe
Bezugnehmend auf den 4. Quartalsbericht 2014 ist ergänzend hinzuzufügen, dass seitens des
zuständigen Bundesministeriums Eckpunkte eines Gesetzentwurfes zur bundesweiten Verteilung von
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zur Sicherstellung der kindgerechten Versorgung,
Betreuung und Unterstützung am 17.04.2015 in den Bundestag eingebracht worden sind.
In der Anlage ist die vorliegende PPP sowie eine Stellungnahme des Bundesfachverbandes
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e. V. beigefügt.
In der Sitzung des KJA wird hierüber aktuell mündlich berichtet.
5. Resümee
Es bleibt weiter abzuwarten, wie sich die Fallzahlenentwicklung gestaltet. Ein Teilumzug der
Bundespolizei Aachen nach Eschweiler ist in weite Ferne gerückt. Demnach bleibt die Stadt Aachen
nach Auffassung der Fachverwaltung bis zum Inkrafttreten des o. g. Gesetzentwurfes für die
Inobhutnahme unbegleiteter minderjährige Flüchtlinge in der Region hauptverantwortlich. Die
Entwicklung auf Unterstützung und Hilfestellung bei Flüchtlingsfamilien, wie im 4. Quartalsbericht
2014 beschrieben, bleibt ebenfalls abzuwarten.
Für den Finanzbereich ist nach den Erfahrungen des Vorjahres und den Erkenntnissen für das
aktuelle Jahr davon auszugehen, dass die Beträge auf der Ausgabenseite sich für das gesamte Jahr
bestätigen. Es ist - wie oben angegeben - insgesamt mit einem Mehrbedarf in 2015 von rd. 6 Mio.
Euro zu rechnen. Eine Konkretisierung dieses Mehrbedarfs wird im 2. Quartalsbericht 2015 erfolgen
können.

Anlage/n:
Anlage 1

Statistische Angaben zum Bereich der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen

Anlage 2

Übersicht Ausgaben HzE/Eingliederungshilfe/UMF - I. Quartal 2015

Anlage 3

Entwicklung der monatlichen Vormerkungen

Anlage 4

Gesetzentwurf Sicherstellung der kindgerechten Versorgung, Betreuung und
Unterstützung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UMA)

Anlage 5

Stellungnahme des Bundesfachverbandes Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e. V.

Vorlage FB 45/0105/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

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