Navigation überspringen

Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

BA 4/0017/WP17
öffentlich
11.02.2015

Mitteilungen der Verwaltung und Anträge der Bezirksvertretung
Beratungsfolge:

TOP: 10

Datum

Gremium

Kompetenz

18.03.2015

B4

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.

Vorlage BA 4/0017/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 09.03.2015

Seite: 1/4

Erläuterungen:
1.

A 44 AS Brand – Ergänzung der Wegweisung „Historischer Ortskern Kornelimünster“
Die Bezirksregierung Köln - Dezernat 25 -obere Verkehrsbehörde- hat mitgeteilt, dass sie dem
o. a. Anliegen der Bezirksvertretung bedauerlicherweise keine Zustimmung erteilen kann.
Nach den „Richtlinien für die touristische Beschilderung (RtB 2008)“ Kap. 1.3.3 können
touristische Hinweise zwar in die Wegweisung nach den „Richtlinien für die wegweisende
Beschilderung außerhalb von Autobahnen (RWB 2000)“ integriert werden. Dies jedoch nur,
wenn eine Zielführung über die dort dargestellte örtliche Wegweisung nicht möglich oder
ausreichend ist.
Das Ziel Kornelimünster ist in den Wegweisern nach dem Verlassen der BAB A44 an der AS
Brand jedoch ausgewiesen und somit als ausreichend zu betrachten.
Darüber hinaus besteht aus Sicht der Bezirksregierung im Verhältnis zur Gesamtgröße
innerhalb der Ortslage keine Notwendigkeit einer eigenständigen Ausweisung des historischen
Ortskerns.
Zudem gilt gemäß Kap.3.5.2 (maximal zulässige Anzahl von Zielangaben) der RWB 2000 „…Im
Einzelnen sind: -in eine Fahrtrichtung nicht mehr als 4 Zielangaben bzw. 4 Zeilen…zu
verwenden.“ Alle betroffenen Wegweiser sind in Fahrtrichtung Kornelimünster bereits mit je vier
Zielen belegt. Die Aufnahme eins weiteren Ziels scheidet somit aus.

2.

Einbahnstraße "Im Winkel", Ortsteil Aachen-Walheim
Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen teilt mit, dass in der
Verkehrsbesprechung vom 05.02.2015 die Freigabe der Einbahnstraße Im Winkel für Radfahrer
in Gegenrichtung beschlossen wurde. Die ergänzende Beschilderung wurde angeordnet.

3.

Plakattafel am Haupteingang der Gemeinschaftseinrichtung Jakob-Büchel-Haus
Der Fachbereich Immobilienmanagement hat nachgefragt, ob die Plakatwände noch benötigt
werden.
Das beigefügte Bild zeigt die Wände derzeit in keinem ansprechenden Zustand. Gedacht sind
diese Plakatwände (eine weitere steht an der Schleckheimer Straße am Vennbahnviadukt) zur
Werbung für örtliche Veranstaltungen, d. h. jeder Veranstalter (somit auch gewerbliche) können
hier frei plakatieren.

Vorlage BA 4/0017/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 09.03.2015

Seite: 2/4

4.

Antrag der Kultur Initiative Kornelimünster (KIK) vom 09.02.2015 auf Kostenübernahme
für eine Veranstaltung im Rahmen des diesjährigen Historischen Jahrmarkts
Die KIK will im Rahmen der o. a. Veranstaltung die Band Lagerfeuer auftreten lassen. Die
Kosten für die Band wird der Verein übernehmen. Der Verein beantragt die Übernahme der
Kosten aus bezirklichen Mitteln für die Gestellung einer überdachten Bühne.
In Absprache mit Roncalli (Roncalli Markt GmbH) wurde vereinbart, dass dem Verein eine
Bühne (Podest) mit einem entsprechenden wetterfesten Schutz vor Regen kostenlos zur
Verfügung gestellt wird. Dies hat Roncalli auch zwischenzeitlich mit einem Vertreter der KIK
verabredet.
Nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der KIK hat sich o. a. Antrag auf Kostenübernahme
somit erübrigt.

5.

Verbesserung der Besucher-Situation im historischen Ortskern von Kornelimünster
Vorschläge des Heimat- und Eifelvereins Kornelimünster e. V, vom 02.03.2015
Der Verein hat darum gebeten, dass das o.a. Schreiben (als Anlage beigefügt) den Mitgliedern
der Bezirksvertretung zur Kenntnis gegeben wird.

6.

Oberforstbacher Str. zwischen Haus Nr. 75 und 82
Gefahrensituation durch abfließende Oberflächengewässer
Antrag der CDU-BF vom 22.01.2015
Der Aachener Stadtbetrieb teilt dazu mit:
Nach mehreren berechtigten Beschwerden über eine mangelhafte Entwässerung wurde im
Sommer 2012 ein Straßenablauf an der Einmündung zu dem Wirtschaftsweg vor Haus 75 neu
gesetzt, hier war früher kein Ablauf, die Straße entwässerte in die Bankette.
Der Straßenablauf nimmt das Wasser sowohl aus dem Wirtschaftsweg als auch aus der
Oberforstbacher Straße auf und erfüllt damit seine Funktion.
Problematisch wird die Situation alleine dadurch, dass ggf. bei der Ausfahrt aus dem
Wirtschaftsweg Schlamm und Unrat in der Einmündung abgelagert wird, so dass durch diese
Verschmutzung das Wasser nicht mehr bis zum Ablauf gelangen kann, sondern daran vorbei
auf die andere Straßenseite läuft.
Eine Verbesserung könnte allein dadurch erzielt werden, wenn der Wirtschaftsweg vollständig
von Kfz freigehalten und somit die unbefestigten Seitenbereiche nicht mehr überfahren würden.
Die vorgeschlagene Variante der ACO-Drain-Rinne würde insofern nicht zum Erfolg führen, da
eine solche Rinne noch stärker durch Schmutz und Schlamm beeinträchtigt wird als ein

Vorlage BA 4/0017/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 09.03.2015

Seite: 3/4

normaler Straßenablauf. Der Reinigungsaufwand für diese Rinne ist so erheblich, dass dies für
den öffentlichen Straßenraum nicht in Frage kommt. Weiterhin sind derartige Einbauten immer
Schwachstellen im Straßenkörper, Schadstellen wie Risse und Ausbrüche sind nicht
auszuschließen. Abschließend warnt der Stadtbetrieb vor einer derartigen Rinne über eine
gesamte Einmündungsbreite, insbesondere wenn es sich wie an der angegebenen Stelle um
eine gern genutzte Fahrradverbindung handelt. Hier müssen Fahrradfahrer immer im
Abbiegevorgang über eine Metallabdeckung fahren, was bei Feuchtigkeit zu Unfällen führen
kann.
Als Fazit wird empfohlen dafür Sorge zu tragen, dass die unbefestigten Seitenstreifen des
Wirtschaftsweges nicht überfahren werden, so dass Verschmutzungen im
Einmündungsbereich nicht mehr stattfinden. Dann funktioniert auch die Straßenentwässerung.
Als Anlage sind 2 Bilder der aktuellen Situation beigefügt, auf denen ziemlich deutlich zu sehen
ist, dass erstens das Wasser grundsätzlich durchaus den Ablauf erreicht und zweitens der
unbefestigte Seitenstreifen massiv überfahren wird.
7.

Straßenbauprogramm 2015
Die Straßenbauabteilung des Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen erstellt seit
einigen Jahren zur Vorbereitung der Haushaltsaufstellung eine Liste der beabsichtigten
Bauvorhaben unter Berücksichtigung der finanziellen und personellen Ressourcen sowie der
vorlaufenden politischen Beratung und der zeitlichen Zwänge aus der Bezuschussung.
Das aktuelle Arbeitsprogramm aus der Vorlage des Fachbereichs Stadtentwicklung und
Verkehrsanlagen für die Sitzung des Mobilitätsausschusses am 05.03.2015 ist als Anlage
beigefügt.

Anlage/n:
Plakattafel Jakob-Büchel-Haus
Antrag der KIK
Schreiben Heimat- und Eifelverein Kornelimünster e. V.
Oberforstbacher Straße Oberflächengewässer
Antrag der CDU-BF vom 22.01.2015
Arbeitsliste Straßenbauabteilung 2015

Vorlage BA 4/0017/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 09.03.2015

Seite: 4/4