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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 45/0114/WP17
öffentlich
11.05.2015
45/301

Zukunftsfonds: Anträge 2015
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

19.05.2015
23.06.2015

SchA
KJA

Entscheidung
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:


Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die
Bezuschussung der Anträge wie vorgeschlagen.



Der KJA nimmt die Ausführungen zu Kenntnis.

Vorlage FB 45/0114/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 1/4

finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2015

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

2015

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

48.000 €

48.000 €

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine

Verschlechterung
ausreichende Deckung
vorhanden

Vorlage FB 45/0114/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 2/4

Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Mit Beschluss des Schulausschusses und des KJA vom 22.9.2009 wurde der Zukunftsfonds mit einer
finanziellen Ausstattung in Höhe von 70.000 Euro eingerichtet. Für das Haushaltsjahr 2015 stehen
aus haushaltsrechtlichen Gründen reduzierte Mittel in Höhe von 48.000 Euro zur Verfügung.
Der Zukunftsfonds sieht derzeit die Unterstützung von Familien mit geringem Einkommen für folgende
Situationen vor:


Zur Ermöglichung von gesellschaftlicher Teilhabe bei geringem Einkommen, sofern kein
Anspruch auf Mittel aus dem Bildungs-und Teilhabepaket besteht.



Zur Finanzierung von Musikinstrumenten und Musikunterricht an Aachener Schulen, für die
Erstausstattung mit Babykleidung bei jungen alleinerziehenden Müttern (soweit nicht die
wirtschaftliche Jugendhilfe oder Sozialhilfe greifen).



Für die Ausstattung mit Mobiliar bei der Verselbstständigung von Jugendlichen und jungen
Erwachsenen.



Für innovative Projekte.

Die Mittel des Zukunftsfonds werden durch Antragstellung abgerufen, die von Institutionen wie zum
Beispiel Trägern der freien Jugendhilfe, Schulen, Kindertagesstätten u.a. eingereicht wird. Dabei ist
die Bearbeitung der Anträge möglichst unbürokratisch zu gestalten. Anträge ab 2.000 Euro sind dem
Schulausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Anträge unterhalb dieser Summe werden durch die
Fachverwaltung beschieden.
2. Anträge unterschiedlicher Antragsteller:
Aufgrund der Zuschüsse der Vorjahre wird der Fonds mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 16.000
Euro für Klassenfahrten und Einzelanträge vorbelastet.
2015

Diverse Schulen

Zuschüsse zu

8.000 Euro

Klassenfahrten
2015

Diverse Antragsteller

Einzelanträge

Summe

8.000 Euro
16.000 Euro

3. Anträge zum 01.05.2015:
Zum 01.05.2015 liegen folgende Anträge im Umfang über 2.000 Euro vor:
Eingang

Antragsteller

Projekt

Beantragtes FinanzVolumen

25.01.2015

09.03.2015

KGS

Flötenunterricht

Michaelsbergstraße

2015/2016

St. Leonhard

Schulküche-Kochen

Gymnasium

am St. Leonhard

Summe
Vorlage FB 45/0114/WP17 der Stadt Aachen

6.024 Euro

10.000 Euro

16.024 Euro
Ausdruck vom: 11.08.2016

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Alle eingereichten Konzepte entsprechen grundsätzlich den Maßgaben des Zukunftsfonds.
4. Projektprüfung:
4.1 Der Antrag der KGS Michaelsbergstraße soll den Flötenunterricht für das Schuljahr 2015/2016
sichern. Die Antragstellung erfolgt jedoch zum 5. Mal in Folge.
4.2 Das St. Leonhard Gymnasium möchte eine Schulküche in die Schulmensa integrieren. Die Schule
konnte bereits in den vergangenen Jahren im Rahmen eines Förderprojektes positive Erfahrungen mit
einem Kochangebot sammeln, weil die Möglichkeit bestand, die Schulküche in der Franzstraße zu
nutzen. Diese Möglichkeit besteht nicht mehr.
Da die schuleigene Mensaküche an zwei Tagen in der Woche nicht in Betrieb ist, entstand die Idee,
diese Zeit zu nutzen, um den Förderunterricht im Rahmen des Projektes „Kochen am Sankt Leonhard“
wieder aufleben lassen.
Der Förderunterricht wurde von besonders leistungsstarken Schülerinnen und Schülern genutzt, um
französische Speisen anzufertigen. Die französischsprachigen Rezepte wurden in einem Kochbuch
festgehalten. Intention des Projektes ist es , den Schülern und Schülerinnen im Rahmen der
Erziehungsarbeit die Zubereitung von Speisen zu vermitteln, die schmecken und gleichzeitig den
Ansprüchen an eine moderne, gesunde Ernährung genügen.
5. Vorschlag der Verwaltung für die Förderung 2015 und Folgejahre
Vor dem Hintergrund, dass der Zukunftsfonds in der Vergangenheit jeweils zu 100 % ausgeschöpft
wurde und die zur Verfügung stehenden Mittel des Fonds aus haushaltsrechtlichen Gründen reduziert
wurden, empfiehlt die Fachverwaltung


den 1. Antrag eines Antragstellers zu 100 % zu fördern



den 2. und 3. Folgeantrag zu 75 % zu fördern



ab dem 4. Antrag infolge auf 0 zu setzen.

Für den Fall, dass zum Ende eines Haushaltsjahres eine Restsumme im Fonds verbleibt, kann diese
auf die bisherigen Antragsteller entsprechend aufgeteilt werden.
Dies bedeutet im Folgenden:
Antragsteller

Projekt

Antrag

vorgeschlagene
Fördersumme in Euro

KGS Michaelsbergstraße

Flötenunterricht 2015/2016

4. Folgeantrag

St. Leonhard Gymnasium

Schulküche

1. Antrag

0 Euro
10.000 Euro

Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag des St. Leonhard Gymnasiums in der angegebenen Höhe zu
entsprechen.
Anlage/n:


Antrag der katholischen Grundschule Michaelsbergstraße



Antrag des St. Leonhard Gymnasiums

Vorlage FB 45/0114/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

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