Navigation überspringen

Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

Federführende Dienststelle:
Fachbereich Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Wohnen

FB 23/0075/WP17
öffentlich
31.03.2015
FB 23/20

Verfahren für die Vergabe von Wohnungen an Flüchtlinge
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

19.05.2015

WLA

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
-

0

Vorlage FB 23/0075/WP17 der Stadt Aachen

0

Ausdruck vom: 04.05.2015

Seite: 1/3

Verschlechterun
g
Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Finanzielle Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

Vorlage FB 23/0075/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 04.05.2015

Seite: 2/3

Erläuterungen:
Bezüglich der Vergabe von städtischen Wohnungen an Flüchtlinge hat die Verwaltung folgendes
Verfahren erarbeitet:
Im frei finanzierten Wohnungsbestand sollen alle frei werdenden Wohnungen vorrangig dem
Fachbereich Soziales und Integration für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt
werden. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass ein Zugriff auf diese Wohnungen zur
Unterbringung von „Menschen mit Benachteiligungen am Wohnungsmarkt“ (Wohnungsnotfälle gemäß
vom WLA beschlossenem Dringlichkeitskatalog) weiterhin möglich ist. Diese Personen haben kaum
eine Chance, auf dem freien Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden und allein aus dem Bestand
der öffentlich geförderten Wohnungen lässt sich der Bedarf nicht ausreichend abdecken.
Im öffentlich geförderten Wohnungsbestand können förder- und wohnungsrechtlich grundsätzlich
nur Personen untergebracht werden, die über einen Wohnberechtigungsschein verfügen. Hier können
im Einzelfall personenbezogen unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen durch den
Fachbereich Wohnen Ausnahmeregelungen (=wohnungsrechtliche Freistellung) erteilt werden.

Vorlage FB 23/0075/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 04.05.2015

Seite: 3/3