Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Wohnen
FB 23/0075/WP17
öffentlich
31.03.2015
FB 23/20
Verfahren für die Vergabe von Wohnungen an Flüchtlinge
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
19.05.2015
WLA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
Vorlage FB 23/0075/WP17 der Stadt Aachen
0
Ausdruck vom: 04.05.2015
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Verschlechterun
g
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Finanzielle Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
Vorlage FB 23/0075/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.05.2015
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Erläuterungen:
Bezüglich der Vergabe von städtischen Wohnungen an Flüchtlinge hat die Verwaltung folgendes
Verfahren erarbeitet:
Im frei finanzierten Wohnungsbestand sollen alle frei werdenden Wohnungen vorrangig dem
Fachbereich Soziales und Integration für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt
werden. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass ein Zugriff auf diese Wohnungen zur
Unterbringung von „Menschen mit Benachteiligungen am Wohnungsmarkt“ (Wohnungsnotfälle gemäß
vom WLA beschlossenem Dringlichkeitskatalog) weiterhin möglich ist. Diese Personen haben kaum
eine Chance, auf dem freien Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden und allein aus dem Bestand
der öffentlich geförderten Wohnungen lässt sich der Bedarf nicht ausreichend abdecken.
Im öffentlich geförderten Wohnungsbestand können förder- und wohnungsrechtlich grundsätzlich
nur Personen untergebracht werden, die über einen Wohnberechtigungsschein verfügen. Hier können
im Einzelfall personenbezogen unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen durch den
Fachbereich Wohnen Ausnahmeregelungen (=wohnungsrechtliche Freistellung) erteilt werden.
Vorlage FB 23/0075/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.05.2015
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