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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0163/WP17
öffentlich
18.03.2015
FB 61/300

Kurzfristige Verkehrsmaßnahme Süsterfeldstraße
Antrag Die Linke in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
vom 03.03.2015
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

25.03.2015

B5

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Vorlage FB 61/0163/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.04.2015

Seite: 1/3

Erläuterungen:
Am 03.03.2015 stellte die Fraktion Die Linke einen Antrag,
-

die Querung der Süsterfeldstraße für Fußgänger und Radfahrer vor der Einmündung in die
Schurzelter Straße durch eine Bedarfsampel zu regeln,

-

die zulässige Geschwindigkeit von der Ausfahrt Toledoring in Richtung Schurzelter Straße auf
30 km/h zu begrenzen und

-

den gemeinsamen Geh- und Radweg durch Fahrbahnmarkierung und Anlage eines

Gehweges im weiteren Verlauf der Süsterfeldstraße bis zur Einmündung fortzusetzen.
Da der gemeinsame Geh- und Radweg entlang der Süsterfeldstraße abrupt ende, sei die
Querungsstelle gefährlich und fahrradunfreundlich. Zudem habe die Zahl der Anwohner in dem
Bereich und entsprechend der Querungsbedarf zugenommen.
Ergänzend zum bereits in der Vorlage-Nr. FB 61/0146/WP17 dargestellten Sachstandsbericht
„Kreuzungsbereich Schurzelter Straße / Süsterfeldstraße“ nimmt die Verwaltung dazu wie folgt
Stellung:
Im aktuellen Haushalt ist für 2016 im Bereich Süsterfeldstraße / Schurzelter Straße die Anlage eines
Kreisverkehres eingeplant. Kurzfristige Maßnahmen (wie z.B. die im Antrag vorgeschlagenen) sind
daher nur vorübergehende Maßnahmen und müssen mit dem Umbau zum Kreisverkehr zurückgebaut
werden. Aufgrund der zusätzlich entstehenden Kosten müssen solche Maßnahmen ausreichend
begründet werden. Beispielsweise kostet eine Miet-Signalanlage schätzungsweise 10.000 € / Jahr
zuzüglich Ausbaukosten für die Fortsetzung des Geh- und Radweges entlang der Süsterfeldstraße.
Auch in ihrer jetzigen Form ist die Querungsstelle am Ende des gemeinsamen Geh- und Radwegs
übersichtlich. Die Haltesicht gemäß Richtlinien ist sowohl für Tempo-30 als auch für Tempo-50
gegeben und in Richtung Schurzelter Straße zusätzlich das allgemeine Gefahrenzeichen
„Radverkehr“ aufgestellt. Ein Querungsbedarf, der die Anlage einer Lichtsignalanlage rechtfertigt, ist
trotz der Anwohnerzunahme angrenzender Gebiete nicht zu erwarten: einerseits befinden sich in der
Süsterfeldstraße nur wenige Ziele für den Fußgängerverkehr, andererseits sind gemäß Richtlinien für
die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) Signalanlagen in der Regel erst
ab 100 bis 150 querenden Fußgängern / Stunde erforderlich. Mit dem Umbau zum Kreisverkehr ist
geplant, Fußgängerüberwege in den Knotenzufahrten anzulegen (gemäß den städtischen Standards).
Die Benutzungspflicht des Geh- und Radweges für Radfahrer entlang der Süsterfeldstraße wurde in
Richtung Schurzelter Straße aufgehoben. Der Weg ist inzwischen ab Einmündung „Im Süsterfeld“ als
Gehweg mit Zusatz „Radfahrer frei“ beschildert, so dass Radfahrer auch die Möglichkeit haben, auf
der Fahrbahn der Süsterfeldstraße zu fahren (und die Fahrbahn somit nicht mehr queren müssen).
Das auf 200 m begrenzte Tempo-30-Streckengebot auf der Süsterfeldstraße in Richtung Schurzelter
Straße wurde 2008 wegen mangelhafter Fahrbahngriffigkeit eingerichtet. Die Unfalllage ist nicht
auffällig geworden und gibt keinen Anlass, das Tempo-30-Gebot dauerhaft einzurichten und / oder bis

Vorlage FB 61/0163/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.04.2015

Seite: 2/3

zur Ausfahrt Toledoring auszuweiten. Sobald im Zuge der Umbaumaßnahmen zum Kreisverkehr die
Fahrbahndecke saniert wird, ist geplant, das Streckengebot wieder aufzuheben.
Die Prüfung des Geschwindigkeitsniveaus und der Unfallsituation seitens der Verwaltung hat ergeben,
dass die kurzfristige Anlage einer Querungshilfe nicht erforderlich ist. Aber auch aus wirtschaftlichen
Gründen empfiehlt die Verwaltung, bis zum Umbau zum Kreisverkehr keine dementsprechenden
Umbaumaßnahmen im Einmündungsbereich zu ergreifen.

Anlage/n:
1.

Antrag der Fraktion Die Linke vom 03.03.2015

Vorlage FB 61/0163/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.04.2015

Seite: 3/3