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Beitragssatzermittlung

Mühlenberg

Straßenart: Anliegerstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe a) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung vom
21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die
anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe g) SBS.
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes
g)

Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten

70.170,27 €

beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 30 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 70 %)

Summe beitragsfähiger Aufwand

70.170,27 €

21.051,08 €

49.119,19 €

70.170,27 €

Summe städtischer Anteil

21.051,08 €

Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand

49.119,19 €

Ermittlung des Beitragssatzes A
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Beitragssatzung auf
die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit
wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:
Oberflächenentwässerung:

49.119,19 € :

31.820 m² =
1,54 €/m²
____________

1,54 €/m² (Beitragssatz)