Navigation überspringen

Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

Federführende Dienststelle:
Kulturservice
Beteiligte Dienststelle/n:

E 49.5/0012/WP17-1
öffentlich
18.02.2015
Irit Tirtey

Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr
2015
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

03.03.2015
11.03.2015

FA
Rat

Kenntnisnahme
Entscheidung

Beschlussvorschlag Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss nimmt den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr
2015 in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis.
Beschlussvorschlag Rat:
Der Rat der Stadt Aachen stellt den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr
2015 in der vorliegenden Fassung fest.

Philipp
Oberbürgermeister

Vorlage E 49.5/0012/WP17-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 23.02.2015

Seite: 1/4

Erläuterungen:
Gem. § 14 der Satzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kulturbetrieb der Stadt Aachen“
vom 14.02.2007 wird der Wirtschaftsplan für das kommende Wirtschaftsjahr dem Betriebsausschuss
Kultur bis spätestens 30.11. des laufenden Wirtschaftsjahres zur Beratung vorgelegt und im
Anschluss daran dem Rat der Stadt zur Feststellung zugeleitet.
Der Betriebsausschuss Kultur und der Rat der Stadt Aachen haben in ihren Sitzungen vom
09.12.2014 und 10.12.2014 zunächst den vorläufigen Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb der Stadt
Aachen festgestellt.
Der Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht, wurde somit
fristgerecht vorgelegt.
Der Wirtschaftsplan 2015 weist einen Zuschussbedarf in Höhe von 16.316.200,00 € aus.
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2015 ist insgesamt auskömmlich, allerdings ist auf folgende
Risiken/Änderungen hinzuweisen:
I

Kosten/Einnahmeveränderungen im Vergleich zu den Vorjahren:
1. Personalkosten
Die Personalkosten sind mit 8.361.000,00 € für den E 49 berechnet. Darin enthalten sind nicht
die Tariferhöhungen.
Insofern besteht ein Risikoportal in Höhe von ca. 450.000,00 €. Des Weiteren ist ein jährlicher
Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 200.000,00 € eingerechnet. Dieser wird den einzelnen
Geschäftsbereichen anteilig angerechnet und ist insofern im Laufe des Jahres 2015 von den
Geschäftsbereichen zu erbringen.
2. Die externen Anmietungen (Konto 511) mussten aufgrund der Anmietungen eines weiteren
Lagers im Jahre 2014 um 75.800,00 € erhöht werden. Diese Mittel sind durch den E 49 zu
erwirtschaften.
3. Die Pachteinnahmen sind insbesondere aufgrund der nicht vergebenen Gastronomie für das
Ludwig Forum für Internationale Kunst um ca. 40.000,00 € reduziert worden.
Pachteinnahmen für das Centre Charlemagne wurden eingerechnet und zunächst sehr
zurückhaltend kalkuliert.
4. Die Mittel für die Ausstellungen innerhalb der Route Charlemagne mussten um 87.000,00 €
gekürzt werden.
5. Die Marketingmittel innerhalb der Route Charlemagne mussten um 100.000,00 € gekürzt
werden.
6. Innerhalb der Servicedienste wurden Mittel in Höhe von 170.000,00 € eingespart.
Dies setzt voraus, dass die Servicedienste insgesamt im Jahr 2015 um
4 x 46 Stunden/Woche x 52 entspricht 9.568 Stunden/Woche verringert werden.
Anzumerken ist auch, dass ein Risikoportal in Bezug auf Erkrankungen des städtischen

Vorlage E 49.5/0012/WP17-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 23.02.2015

Seite: 2/4

Aufsichtspersonals im E 49 für den E 49 besteht. In den Jahren 2012 bis August 2014
entstanden hier Mehrkosten für den E 49 in Höhe von 117.942,00 €, die bisher seitens des
E 49 aufgebracht werden mussten.
E 49 steht in Verhandlungen mit FB 11, inwieweit hier eine Entlastung erfolgen kann.
II

Des Weiteren gibt es folgende, nicht im Wirtschaftsplan enthaltene
Forderungen/Risiken:

II a.

Aufgrund einer politischen Beschlusslage, bzw. vorliegender noch zu prüfender
Anträge der Politik :
1. Antrag der SPD vom 21.1.214 und der LINKEN vom 14.04.2014 im Hinblick auf die
Honorarkräfte Musikschule
Eine genaue Bezifferung des Risikos ist E 49 derzeit nicht möglich.
Die Angelegenheit wurde FB 11 übertragen. Es ist allerdings davon auszugehen, dass
mindestens 150.000,00 € zusätzlich erforderlich wären.
2. Der Beschluss des Betriebsausschusses Kultur vom 09.12.2014 zur Erhöhung des KASTEBudgets in Höhe von 25.000,00 € konnte nicht eingerechnet werden.

II b.

Forderungen der einzelnen Geschäftsbereiche:
1. Das Stadtarchiv stellt den Antrag auf eine Papierrestaurierungsfachkraft in Höhe von
165.000,00 €.
Diese konnte nicht einbezogen werden.
2. Die Bände 4 und 5 der Aachener Stadtgeschichte sind mit jeweils 15.000,00 € (30.000,00 €)
nicht einkalkuliert worden.
3. E 49/6, Stadtbibliothek
Eine Erhöhung des Ankaufetats für Bücher um mehr als 75.000,00 € ist nicht einkalkuliert
worden.

Vorlage E 49.5/0012/WP17-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 23.02.2015

Seite: 3/4

Erläuterungen 2:
Auf Ratsbeschluss vom 28.01.2015 erhält der Finanzausschuss die Vorlage zur Kenntnis.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Betriebsausschuss Kultur am 05.02.2015 folgenden
ergänzenden Beschluss gefasst hat:
Angesichts der unter I 4,5 und 6 durch den Kulturbetrieb angekündigten Sparmaßnahmen und des
vom Betrieb schon einkalkulierten Konsolidierungsbeitrags beantragt der Betriebsausschuss Kultur
zudem mehrheitlich bei vier Gegenstimmen,
•

die Ausgaben für II a 2 (Erhöhung KASTE-Mittel um 25.000 €), II b 2 (Bände 3, 2 und 4 der

Stadtgeschichte – eigentlich eine gesamtstädtische Aufgabe – 30.000 €) und II b 3 (Anschaffung
neuer Medien durch die Stadtbibliothek – 75.000 €)
•

sowie das Delta zwischen der im Haushalt der Stadt Aachen schon vorgesehenen 1%-igen

Tariferhöhung und den in 2015 anfallenden realen Tariferhöhungen (s. Risikoportal I 1)
In einem Nachtrag zum Haushalt 2015 zu berücksichtigen.
Die auf 3 ½ Jahre angelegte, gesetzlich vorgeschriebene Stelle für Papierrestaurierung beim
Stadtarchiv (s. II b 1, Kosten für die Gesamtzeit 165.000 €) meldet der Betriebsausschuss Kultur
jeweils anteilig ab 2016 zum Haushalt an.

Anlagen:
Wirtschaftsplan, Erfolgsplan, Finanzplan, Stellenplan

Vorlage E 49.5/0012/WP17-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 23.02.2015

Seite: 4/4