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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Ergänzende Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0156/WP17-1
öffentlich
16.04.2015
FB 61/01 // Dez. III

I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 855
Lichtenbusch / Innenbereich hier: Änderungs- und Satzungsbeschluss
Beratungsfolge:

TOP:

Datum

Gremium

Kompetenz

22.04.2015

Rat

Entscheidung

I/6

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er stellt fest, dass die Grundzüge der Planung durch die beabsichtigte Änderung nicht berührt werden
und beschließt den Bebauungsplan gemäß 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt
vereinfacht zu ändern:
-die Höhenlage der Längsprofile zu ändern und
-die Festsetzungen der maximal zulässigen Gebäudehöhen entsprechend anzupassen.
Nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange beschließt er die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit zur eingeschränkten Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten,
zurückzuweisen.
Weiterhin beschließt er die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 855 Lichtenbusch /
Innenbereich – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim im Bereich
zwischen Kesselstraße und Raafstraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung
hierzu.

(Marcel Philipp)

Vorlage FB 61/0156/WP17-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.04.2015

Seite: 1/2

Erläuterungen:
Mit der Vorlage FB61/0156/WP17 wurden dem Rat der Stadt die Unterlagen zum Satzungsbeschluss
der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 855 vorgelegt.
Darin enthalten ist die im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung, allerdings nach Fristende,
eingegangene Stellungnahme eines Eigentümers bzw. Umlegungsbeteiligten vom 02.03.2015, der
sich gegen eine Erhöhung der Verkehrsfläche wendet sowie der Abwägungsvorschlag der Verwaltung
hierzu.
Am 04.03.2015 ging eine weitere Stellungnahme desselben Absenders ein. In dieser Stellungnahme
werden keine weiteren inhaltlichen Belange genannt, lediglich die bereits vorgebrachten Bedenken
werden bekräftigt. Der Abwägungsvorschlag deckt somit auch diese vorgebrachten Aspekte des
zweiten Schreibens ab. Es wurde jedoch versäumt, das Schreiben als Anlage der Vorlage beizufügen.
Mit dieser ergänzenden Vorlage wird das Schreiben vom 04.03.2015 nun vorgelegt.
Die Verwaltung empfiehlt unter Bezugnahme auf den in der bereits versandten Vorlage dargestellten
Abwägungsvorschlag, den Anregungen nicht zu folgen.

Anlage/n:
- nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahme vom 04.03.2015

Vorlage FB 61/0156/WP17-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.04.2015

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