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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0128/WP17
öffentlich
03.02.2015
Dez. III / FB 61/300

Vermeidung Sperrung der Bahnstrecke zwischen Aachen - Düren
im Sommer 2015;
Antrag der Fraktionen CDU und SPD im Rat der Stadt Aachen vom
02.12.2014
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

05.03.2015

MA

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als
behandelt.

Vorlage FB 61/0128/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 19.02.2015

Seite: 1/3

Erläuterungen:
Anlass
Zum 2. Dezember 2014 haben die Fraktionen CDU und SPD im Rat der Stadt Aachen den Ratsantrag
„Vermeidung Sperrung der Bahnstrecke zwischen Aachen – Düren im Sommer 2015“ gestellt (Anlage
1).
In diesem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der DB Netz zu prüfen, ob eine
Vollsperrung der Strecke Aachen-Düren im Sommer 2015 aufgrund von Bauarbeiten entbehrlich ist.
Zudem soll die Verwaltung gemeinsam mit AVV, NVR, DB Netz, DB Regio und EVS ein integriertes
Konzept erarbeiten, das die zu erwartenden Engpässe im Personenverkehr als auch die negativen
Auswirkungen auf den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Aachen abmildert.

Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung hat den für den SPNV zuständigen Aufgabenträger NVR in Bezug auf die
bevorstehende Baumaßnahme im Sommer 2015 mit der Bitte angeschrieben, den Sachstand der
Planungen (Baumaßnahmen, Schienenersatzverkehr, Öffentlichkeitsarbeit, etc.) mitzuteilen. In ihrem
Anschreiben hat die Verwaltung ferner um Mitteilung weiterer beabsichtigter Baumaßnahmen
gebeten.
In einer Antwort vom 7. Januar 2015 teilt der NVR mit, dass die Baumaßnahme originär durch die DB
Netz AG geplant wird. Aufgrund der Komplexität und der begrenzten zeitlichen und personellen
Ressourcen sei es der DB Netz AG nicht möglich, bei allen Baustellen alle gfs. betroffenen
Ansprechpartner bereits während der Planung mit einzubeziehen. Es wird dargestellt, dass dies auch
verordnungsrechtlich nicht vorgesehen sei, da eine Information und Beteiligung zu einem frühen
Zeitpunkt auf den Kreis der Netzzugangsberechtigten begrenzt sei.
Ferner wird dargestellt, dass der NVR großen Wert auf eine breite Baustellenkommunikation legt.
Daher werden bei größeren Baumaßnahmen zusätzliche Abstimmungen mit einem erweiterten
Teilnehmerkreis initiiert und koordiniert. Die Bereitstellung von Schienenersatzverkehren ist innerhalb
der abgeschlossenen Verkehrsverträgen geregelt. Dem NVR ist es dabei besonders wichtig, dass
ausreichende Sitzplatzkapazitäten auch im Schienenersatzverkehr bereitgestellt werden.
Mit dem genannten Schreiben werden weitere bereits jetzt bekannte Baumaßnahmen genannt:


22.01..2015 – 26.01.2015: Schienenersatzverkehr (SEV) zwischen Aachen Hbf. und
Kohlscheid bzw. Aachen West und Herzogenrath



Nachts vom 01.02.2015 auf den 02.02.2015: SEV zwischen Merzenich und Düren bzw.
Horrem und Düren



14.03.2015 – 15.03.2015: SEV zwischen Aachen Hbf. und Herzogenrath



04.04.2015 – 06.04.2015: SEV zwischen Aachen Hbf. und Aachen West bzw. Herzogenrath
bzw. Geilenkirchen



26.06.2015 – 10.08.2015: Baumaßnahme zwischen Düren und Aachen Hbf.

Vorlage FB 61/0128/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 19.02.2015

Seite: 2/3

Für das Jahr 2016 liegen dem NVR derzeit noch keine größeren Baumaßnahmen-ankündigungen für
die Strecken Aachen-Köln bzw. Aachen-Düsseldorf vor.

Für die im Sommer 2015 geplante Sperrung zwischen Aachen und Düren hat der NVR die Stadt
Aachen und die weiteren beteiligten Akteure zu einem ersten Abstimmungstermin am Montag
2.3.2015 eingeladen.

Die Verwaltung wird in der Sitzung des Mobilitätsausschusses über die Ergebnisse dieses Termins
berichten und das weitere Vorgehen darstellen. Die Einflussmöglichkeiten der Stadtverwaltung sind
aufgrund der beschriebenen Zuständigkeiten äußerst begrenzt. Die Verwaltung schlägt daher vor,
weitergehende Maßnahmen und Vorschläge direkt in die bestehenden Gremien des NVR
einzubringen.
Dies kann sowohl verwaltungsseitig als auch über die aus Stadt und Region gewählten Mitglieder in
den NVR Gremien geschehen.

Anlage/n:
Anlage 1: Ratsantrag der Fraktionen CDU und SPD im Rat der Stadt Aachen

Vorlage FB 61/0128/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 19.02.2015

Seite: 3/3

Anlage 1