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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0160/WP17
öffentlich
35041-2014
17.03.2015
FB 61/01 // Dez. III

Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 539 - Vaalser Straße/
Westpark - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im
Bereich zwischen Vaalser Straße, Hanbrucher Straße und
Gartenstraße
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

22.04.2015

Rat

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 539 zur
Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 539 - Vaalser Straße/ Westpark - für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Vaalser Straße, Hanbrucher Straße
und Gartenstraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Vorlage FB 61/0160/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.04.2015

Seite: 1/2

Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlage FB 61/0207/WP16 ist Bestandteil dieser Ratsvorlage.
Die städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 539, der Festsetzungen für einen
Fußweg zwischen der Hanbrucher Straße und dem Westpark enthält, sind mit der Realisierung dieses
Fußwegs erfüllt. Da davon auszugehen ist, dass der Bebauungsplan aufgrund eines
Verfahrensfehlers ungültig ist, soll er aufgehoben werden.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte fasste daher in ihrer Sitzung am 01.09.2010 den
Empfehlungsbeschluss zur Offenlage. Der Planungsausschuss stellte am 02.09.2010 fest, dass auf
die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und beschloss die
Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dieses rechtsfehlerhaften Bebauungsplanes.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 08.12.2014 bis einschließlich 16.01.2015 statt.
Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen von Bürgern und Behörden eingegangen.
Aus diesem Grunde war weder in der Bezirksvertretung noch im Planungsausschuss eine weitere
Beratung notwendig. In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte wurde am 18.03.2015 eine
Mitteilung der Verwaltung zur Information ausgelegt; dies ist ebenfalls in der Sitzung des
Planungsausschusses am 26.03.2015 geschehen.
Die Verwaltung legt hiermit dem Rat der Stadt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 539 – Vaalser
Straße/ Westpark – zum Satzungsbeschluss vor.

Anlage/n:
Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 539

Vorlage FB 61/0160/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.04.2015

Seite: 2/2

Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen

Der Oberbürgermeister

Begründung zur Aufhebung
des Bebauungsplans Nr. 539
- Vaalser Straße/Westpark im Stadtbezirk Aachen-Mitte, zwischen Vaalser Straße und Westpark
zur Satzung

Lage des Plangebietes

Begründung zur Aufhebung Bebauungsplan Nr. 539

Begründung zur Satzung
Fassung vom 16.03.2015

Der Bebauungsplan Nr. 539, datiert vom 12.10.1965, umfasst den Bereich zwischen Vaalser Straße und Westpark.
Er enthält Festsetzungen für einen Fußweg zwischen der Hanbrucher Straße und dem Westpark. Mit der Realisierung
dieses Weges wurden die städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplane Nr. 539 und somit seine Leitaufgaben
erfüllt.
Es ist davon auszugehen, dass der Bebauungsplan Nr. 539 aufgrund eines Verfahrensfehlers einer gerichtlichen
Überprüfung nicht standhalten wird. Gemäß Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein als ungültig
erkannter Bebauungsplan aufzuheben, um damit den Anschein seiner Rechtsgeltung zu beseitigen.
Zur Herstellung der Rechtssicherheit wird der Bebauungsplan Nr. 539 aufgehoben.
Die Beurteilung von Vorhaben erfolgt nach § 34 BauGB.
Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes entstehen keine Kosten.

Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 22.04.2015 die
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 539 - Vaalser Straße/Westpark - als Satzung beschlossen hat.
Es wird bestätigt, dass die oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle
Verfahrensvorschriften bei ihrem Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den 23.04.2015

(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister

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