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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 45/0093/WP17
öffentlich
24.03.2015
FB 45/301, Frau KreuterLüdemann

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGBVIII
hier Euriade e.V.
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

24.03.2015

KJA

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt die Anerkennung des Vereins Euriade e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß
§ 75 SGBVIII.

Vorlage FB 45/0093/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 1/4

finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
Verschlechterun

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

g

Durch die Anerkennung des Vereins ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Vorlage FB 45/0093/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 2/4

Erläuterungen:
Der Verein Euriade e.V. mit Sitz in Aachen beantragte mit Schreiben vom 02.03.2015 die
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
Euriade e.V. wurde 2003 gegründet und hat sich die Förderung von grenzüberschreitenden kulturellen
Aktivitäten in der Euregio zur Aufgabe gemacht.
Die besondere Berücksichtigung der Belange von Schülern und Jugendlichen ist in der Satzung
verankert.
Der Verein erfüllt seit seiner Gründung Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne des § 11 SGB VIII, er ist
insbesondere im Bereich der außerschulischen Jugendbildung und der internationalen Jugendarbeit
tätig.
Der Verein führt jährlich im Rahmen des Projektes „ Jugend im Dialog“ Jugendliche aus aller Welt,
insbesondere aus der Euregio, zusammen.
Die Kontakte werden über die Schulen hergestellt und gemeinsam mit den Schulen durchgeführt.
Die Inhalte dieser Treffen haben aber außerschulischen Charakter. Die Themen werden jährlich neu
festgelegt, Thema der Euriade 2015 ist „Vertrauen in Freiheit“.
Bei der jährlichen Auftaktveranstaltung, der „Pädagogischen Konferenz“, kommen die Schulleiter in
Aachen zusammen und planen die im laufenden Jahr stattfindenden Jugendtreffen.
Höhepunkt des Projektes „ Jugend im Dialog“ ist das Treffen aller involvierten Jugendlichen in
Aachen. Es handelt sich um 80-100 Jugendliche und 20-25 Betreuer, die für eine Woche
zusammenkommen.
Im Anschluss daran fertigen die Jugendlichen Artikel für die Euriade Zeitschrift „EuriArtes“, die im
kommenden Jahr bei der „Pädagogischen Konferenz“ vorgestellt und veröffentlicht wird.
Die gesamte Organisation und z.T. die Finanzierung des Treffens wird durch den Verein bewältigt.
Die Arbeit in den Arbeitsgruppen wird vom Vorsitzenden des Vereins und den Betreuern der Schüler
begleitet.
Ziel der Maßnahmen ist, dass die jungen Menschen die andere Kultur, Religion, Zivilisation, das
andere System und die anderen Strukturen, in denen die anderen Teilnehmer leben, verstehen und
respektieren lernen.

Vorlage FB 45/0093/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 3/4

Stellungnahme:
Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den
Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII der
Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 und der Entscheidung des
Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind.
Im nachfolgenden Kriterienkatalog sind alle Anforderungen aufgelistet.
Der Träger erfüllt alle Kriterien.
Danach ist die Anerkennung des Vereins Euriade e.V. auszusprechen.

Anlage/n:


Antrag



Vereinssatzung



Kriterienkatalog

Vorlage FB 45/0093/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 4/4

Anerkennung freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
Kriterien
• nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien
Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII,
• der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vom
14.04.1994 und
• der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Aachen
vom 20.12.1994

Profil des Trägers

Der anzuerkennende Träger muss selbst auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig
sein, d. h. selbst Leistungen erbringen, die unmittelbar oder mittelbar zur
Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beitragen
Außerdem müssen Träger der freien Jugendhilfe nicht ausschließlich oder
überwiegend Aufgaben der Jugendhilfe erfüllen. Die Tätigkeit auf dem Gebiet der
Jugendhilfe muss aber sowohl

Der Träger bietet selbst Leistungen nach § 11 SGB VIII an und trägt damit
unmittelbar zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe bei.

•
•

Euriade e.V.
Rochusstraße 53
52062 Aachen

Die Tätigkeit als Träger der freien Jugendhilfe wird durch die Satzung und die
geleistete praktische Arbeit deutlich.

nach der Satzung als auch
in der praktischen Arbeit

als ein genügend gewichtiger, von anderen Aufgaben abgegrenzter Schwerpunkt
erscheinen.
Im Anerkennungsbescheid sollte in diesen Fällen zum Ausdruck kommen, auf
welche vom Träger wahrgenommenen Aufgaben der Jugendhilfe sich die
Anerkennung bezieht.
Voraussetzung der Anerkennung ist, dass der Träger gemeinnützige Ziele
liegt vor
verfolgt. Obwohl darunter "nicht die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts
verstanden" wird (vgl. BT-Drs. 11/6748, 82), sprechen verfahrensökonomische
Gründe dafür, die Verfolgung gemeinnütziger Ziele dann anzunehmen, wenn der
Träger von der zuständigen Steuerbehörde (zumindest vorläufig) als
gemeinnützig erkannt worden ist.

Eine Anerkennung darf nur ausgesprochen werden, wenn der Träger aufgrund
der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen
nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu
leisten imstande ist (vgl. § 75 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII).
Im Einzelnen

Die fachlichen und personellen Voraussetzungen lassen erwarten, dass er die
weiterhin einen nicht unwesentlich einen nicht unerheblichen Beitrag zur
Erfüllung der Jugendhilfe leisten wird.

Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Trägers jedenfalls
folgende Kriterien herangezogen werden:
• Art und Umfang der durchgeführten Maßnahmen,

Derr Träger bietet jährlich ein Begegnungsprogramm im Bereich der
außerschulischen Jugendbildung und der internationalen Jugendarbeit an.

•

Zahl der Mitglieder bzw. Teilnehmer und
Teilnehmerinnen,

Jährlich nehmen für 80-100 Jugendliche teil.

•

Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen,

•

Zusammenarbeit mit dem (Landes-) Jugendamt und
anderen öffentlichen und freien Trägern der
Jugendhilfe,

5 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Planung und
Durchführung der Veranstaltung verantwortlich sind.
• Prof. Dr. Dr. Janssen, Rektor der Martin Buber Universität in Kerkrade
• Prof. Andreas Fröhlich, Professor an der Musikhochschule Köln
• Martha Kelms, Lehrerin
• Veronika Geerling, Sonderschullehrerin
• Inna Verjbitskaia, Dipl. Kulturmanagerin
Die Zusammenarbeit mit Schulen und dem Landesjugendamt ist gegeben.

•

Solidität der rechtlichen, organisatorischen und
finanziellen Verhältnisse

Der Träger hat durch die Vorlage entsprechender Unterlagen seine rechtliche,
organisatorische und finanzielle Solidität nachgewiesen.

Eine sichere Beurteilung dieser Kriterien ist in der Regel erst Der Verein Euriade e.V. ist seit 2003 kontinuierlich im Bereich der Jugendhilfe
möglich, wenn der freie Träger über einen Zeitraum von mehr tätig. Eine sichere Beurteilung ist somit möglich.
als einem Jahr kontinuierlich tätig gewesen ist
2

Die Anerkennung soll solchen Trägern vorbehalten bleiben, die einen
wesentlichen Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe haben und
von denen deshalb auch eine maßgebende Beteiligung an der
Jugendhilfeplanung und anderen Formen der Zusammenarbeit erwartet werden
kann
Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit (§ 75 Abs. 1
Nr. 4 SGB VIII)

Euriade e.V. ist als Träger im Sinne des Jugendhilfeauftrags tätig.

Der Träger bietet gem. Satzung und der praktischen Arbeit eine Gewähr für eine
den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit.

Die Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne eines umfassenden
Erziehungsauftrages, wodurch junge Menschen befähigt werden, ihre Anlagen
und Fähigkeiten zu entwickeln, ihre Persönlichkeit zu entfalten, die Würde des
Menschen zu achten und ihre Pflichten gegenüber den Mitmenschen in Familie,
Gesellschaft und Staat zu erfüllen, bietet in der Regel Gewähr für eine den
Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit.
Der Antrag soll folgende Angaben enthalten:
•

den vollständigen satzungsmäßigen Namen;

Euriade e.V.

•

die postalische Anschrift und Telefon (ggf. der Geschäftsstelle);

•

eine ausführliche Darstellung der Ziele, Aufgaben und der
Organisationsform;

Rochusstraße 53
52062 Aachen
Tel.: 0241/30960
verein@euriade.net
Siehe Anlage: „Satzung“

•

Namen, Alter, Beruf und Anschrift der Mitglieder des Vorstandes;

•

3

1. Vorsitzender
Prof. Dr. Dr. Janssen, geb. 07.08.1944
Gillissenstraat 4
6369 ER Simpelfeld (NL)
Rektor der Martin Buber University Kerkrade

•

2. Vorsitzende
Martha Kelms, geb. 21.08.1953
Pannesheider Straße 33
52134 Herzogenrath
Lehrerin

•

Schatzmeisterin
Veronika Geerling, geb. 26.06.1952
Rochusstraße 53
52062 Aachen
Sonderschullehrerin

•

Zahl der örtlichen Gruppen (bei Landesverbänden);

nicht relevant

•

Zahl der Mitglieder zum Zeitpunkt der Antragstellung;

9 Mitglieder

•

Höhe des monatlichen Beitrages;

Der Verein erhebt keinen Beitrag.

•

Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe

Der Verein ist seit 2003 im Bereich der Jugendhilfe tätig.

Dem Antrag soll beigefügt werden:

liegt vor

•

die Satzung und Geschäftsordnung sowie bei freien Trägern, die Teil
einer Gesamtorganisation sind, die Satzung der Gesamtorganisation;

•

Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit nach der
AO;

liegt vor

•

ein Sachbericht über die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe
innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung;

liegt vor

4

•

ein Exemplar der letzten Ausgabe aller Publikationen des Antragstellers; Euriade – Zeitschrift „EuriArtes“ liegt vor
Internetauftritt: www.euriade.net

•

bei eingetragenen Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister

liegt vor

•

die nicht als Vereine organisiert sind, haben entsprechende Unterlagen
vorzulegen;

nicht relevant

•

bei Landesverbänden: ein Verzeichnis der dem Landesverband
angehörenden Untergliederungen mit deren Anschrift

nicht relevant

5