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                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0126/WP17
öffentlich
03.02.2015
Dez. III / FB 61/300

a) Erweiterung der Bewohnerparkzone 'Z' (Zollernstraße) und
Einrichtung der Bewohnerparkzone 'V' (Viktoriaallee /
Oppenhoffallee)
b) 3. Nachtrag zur Parkgebührenordnung
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

05.03.2015
18.03.2015
05.05.2015
20.05.2015

MA
B0
FA
Rat

Entscheidung
Entscheidung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2015 - für die in seiner Zuständigkeit liegenden
Straßen:
1. Die in den beigefügten Plänen dargestellten Bereiche werden als Bewohnerparkbereiche „V“ bzw.
„Z“ mit Bewohnerparkausweis eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend der
beigefügten Pläne festgelegt.
2. Im Bewohnerparkbereich „V“ und in der erweiterten Bewohnerparkzone „Z“ werden alle im
öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinnutzungspflicht belegt, mit
Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden
ausgeschildert sind. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis „V“ bzw. „Z“ werden von der
vorgegebenen Parkgebühr und Höchstparkdauer befreit.
Im Bereich „V“ werden die Straßen
 Beverstraße
 Bismarckstraße (zw. Schlossstraße und Drimbornstraße)
 Charlottenstraße
 Drimbornstraße (zw. Beverstraße und Eisenbahnunterführung)
 Erzbergerallee (zw. Turpinstraße und Eisenbahnbrücke)
 Frankenbergerstraße
 Goffartstraße
 Haßlerstraße
 Kirberichshofer Weg
Vorlage FB 61/0126/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 24.02.2015

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 Kongressstraße (zw. Augustastraße und Pastorplatz)
 Kronprinzenstraße
 Kurfürstenstraße
 Neumarkt
 Oranienstraße
 Pastorplatz
 Roonstraße
 Schenkendorfstraße
 Sophienstraße
 Triebelsstraße
 Turpinstraße
 Viktorieallee
 Viktoriastraße
 Von-Goerschen-Straße und
im Erweiterungsbereich der Zone „ Z“
 Augustastraße
 Alfonsstraße
 Brabantstraße
 Frankenstraße
 Friedrichstraße (zw. Adalbertsteinweg und Luisenstraße)
 Luisenstraße
 Oligsbendengasse
 Steffenplatz
 Kongressstraße (zw. Augustastraße und Adalbertsteinweg)
als Bewohnerparkzone ausgeschildert.
Die Parkstände auf dem Adalbertsteinweg (zw. Kirberichshofer Weg und Bismarckstraße), der
Oppenhoffallee (zw. Bismarckstraße und Roonstraße bzw. Oppenhoffallee Nr. 8), Bismarckstraße
(zw. Adalbertsteinweg und Drimbornstraße) und Goerdelerstraße im Bereich „V“ und im erweiterten
Bereich „Z“ auf der Wilhelmstraße (zw. Lothringerstraße und Augustastraße) und dem
Adalbertsteinweg (zw. Kaiserplatz und Friedrichstraße) und Oppenhoffallee (zw. Roonstraße und
Brabantstraße und zw. Schlossstraße und Oppenhoffallee Nr. 8) sind mit der Positivbeschilderung
StVO Zeichen 314 mit Zusatz „Zone „V“ bzw „Z“ mit Parkschein“ zu versehen.
3. Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden
Fassung.
Auf die Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden verzichtet.
4. Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird auf montags bis samstags 09:00 Uhr bis
21:00 Uhr festgesetzt.
5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr.
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Ausdruck vom: 24.02.2015

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6. Die Einrichtung des Bewohnerparkbereichs „V“ und die Erweiterung des Bewohnerparkbereiches
„Z“ sollen zeitgleich und schnellstmöglich erfolgen.
7. Die Einführung wird durch eine Informationskampagne, die eine web-basierte Vermittlungsplattform
für Stellplatzsuchende und –anbietende einschließt, begleitet.
8. Für die in den Bezirken ansässigen Betriebe wird ein Job-Ticket-Programm unter Mitfinanzierung
aus der Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung
offeriert.
9. Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur
Überwachung der ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und
Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.
10. In den Bewohnerparkzonen „V“ und „Z“ wird ein Tagesticket für 8,00 € eingeführt.
11. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.
12. Dem Rat wird empfohlen, die Sonderparkberechtigung für
a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem KFZ,
b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen (für das die dauerhafte dienstliche und
private Nutzung lohnsteuerwirksam nachgewiesen wird),
c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und
denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird und
d) Hauptwohnsitzler, die ein deutlich erkennbares Fahrzeug einer Car-Sharing-Organisation
fahren, sofern eine entsprechende Mitgliedschaft in dieser Organisation nachgewiesen
werden kann,
zu beschließen.
13. Dem Rat wird empfohlen den dritten Nachtrag zur Parkgebührenordnung zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt - vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2015 - für die in ihrer Zuständigkeit
liegenden Straßen:
1. Die in den beigefügten Plänen dargestellten Bereiche werden als Bewohnerparkbereiche „V“ und
„Z“ mit Bewohnerparkausweis eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend der
beigefügten Pläne festgelegt.
2. Im Bewohnerparkbereich „V“ und in der erweiterten Bewohnerparkzone „Z“ werden alle im
öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinnutzungspflicht belegt, mit
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Ausdruck vom: 24.02.2015

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Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden
ausgeschildert sind. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis „V“ bzw. „Z“ werden von der
vorgegebenen Parkgebühr und Höchstparkdauer befreit.
Im Bereich „V“ werden die Straßen
 Beverstraße
 Bismarckstraße (zw. Schlossstraße und Drimbornstraße)
 Charlottenstraße
 Drimbornstraße (zw. Beverstraße und Eisenbahnunterführung)
 Erzbergerallee (zw. Turpinstraße und Eisenbahnbrücke)
 Frankenbergerstraße
 Goffartstraße
 Haßlerstraße
 Kirberichshofer Weg
 Kongressstraße (zw. Augustastraße und Pastorplatz)
 Kronprinzenstraße
 Kurfürstenstraße
 Neumarkt
 Oranienstraße
 Pastorplatz
 Roonstraße
 Schenkendorfstraße
 Sophienstraße
 Triebelsstraße
 Turpinstraße
 Viktorieallee


Viktoriastraße

 Von-Goerschen-Straße und
im Erweiterungsbereich der Zone „Z“
 Augustastraße
 Alfonsstraße
 Brabantstraße
 Frankenstraße
 Friedrichstraße (zw. Adalbertsteinweg und Luisenstraße)
 Luisenstraße
 Oligsbendengasse
 Steffenplatz
 Kongressstraße (zw. Augustastraße und Adalbertsteinweg)
als Bewohnerparkzone ausgeschildert.
Die Parkstände auf dem Adalbertsteinweg (zw. Kirberichshofer Weg und Bismarckstraße), der
Oppenhoffallee (zw. Bismarckstraße und Roonstraße bzw. Oppenhoffallee Nr. 8), Bismarckstraße
(zw. Adalbertsteinweg und Drimbornstraße) und Goerdelerstraße im Bereich „V“ und im erweiterten
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Ausdruck vom: 24.02.2015

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Bereich „Z“ auf der Wilhelmstraße (zw. Lothringerstraße und Augustastraße) und dem
Adalbertsteinweg (zw. Kaiserplatz und Friedrichstraße) und Oppenhoffallee (zw. Roonstraße und
Brabantstraße und zw. Schlossstraße und Oppenhoffallee Nr. 8) und sind mit der
Positivbeschilderung StVO Zeichen 314 mit Zusatz „Zone „Z“ bzw „V“ mit Parkschein“ zu versehen.
3. Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden
Fassung.
Auf die Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden verzichtet.
4. Die Bedienpflicht an den Parkscheinautomaten wird auf montags bis samstags 09:00 Uhr bis 21:00
Uhr festgesetzt.
5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr.
6. Die Einrichtung des Bewohnerparkbereichs „V“ und die Erweiterung des Bewohnerparkbereiches
„Z“ sollen zeitgleich und schnellstmöglich erfolgen.
7. Die Einführung wird durch eine Informationskampagne, die eine web-basierte Vermittlungsplattform
für Stellplatzsuchende und –anbietende einschließt, begleitet.
8. Für die in den Bezirken ansässigen Betriebe wird ein Job-Ticket-Programm unter Mitfinanzierung
aus der Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung
offeriert.
9. Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur
Überwachung der ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und
Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.
10. In den Bewohnerparkzonen „V“ und „Z“ wird ein Tagesticket für 8,00 € eingeführt.
11. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00€ festgesetzt.
12. Dem Rat wird empfohlen, die Sonderparkberechtigung für
a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem KFZ,
b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen (für das die dauerhafte dienstliche und private
Nutzung lohnsteuerwirksam nachgewiesen wird),
c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und
denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird und
d) Hauptwohnsitzler, die ein deutlich erkennbares Fahrzeug einer Car-Sharing-Organisation
fahren, sofern eine entsprechende Mitgliedschaft in dieser Organisation nachgewiesen
werden kann,
zu beschließen.

Vorlage FB 61/0126/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 24.02.2015

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13. Dem Rat wird empfohlen den dritten Nachtrag zur Parkgebührenordnung zu beschließen.

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat,
den dritten Nachtrag zur Parkgebührenordnung zu beschließen.

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:
1. Sonderparkberechtigt werden
a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem KFZ.
b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen (für das die dauerhafte dienstliche und private
Nutzung lohnsteuerwirksam nachgewiesen wird),
c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und
denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird und
d) Hauptwohnsitzler, die ein deutlich erkennbares Fahrzeug einer Car-Sharing-Organisation
fahren, sofern eine entsprechende Mitgliedschaft in dieser Organisation nachgewiesen werden
kann,
2. Die Gebühr zur Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen.
3. Den dritten Nachtrag zur Parkgebührenordnung.

Vorlage FB 61/0126/WP17 der Stadt Aachen

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finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

2015

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

2016 ff.

2015

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

2016 ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

384.340,88

384.340,88

0

0

0

0

Ergebnis

-384.340,88

-384.340,88

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine

- Verschlechterung

ausreichende Deckung
vorhanden

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2015

Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

2015

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

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19.180,00

19.180,00

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

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Ausdruck vom: 24.02.2015

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Erläuterungen:
Sachstand
Die Verwaltung hat in den Sitzungen des Mobilitätsausschusses und der Bezirksvertretung AachenMitte am 11.12.2014 bzw. 14.01.2015 die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung eingehend vorgestellt.
Nach ausführlicher Diskussion wurde die Verwaltung beauftragt, die Einführung des
Bewohnerparkens vorzubereiten und das Konzept so zu überarbeiten, dass


eine möglichst umfassende Zone für das Frankenberger Viertel eingeführt wird,



die Parkraumbewirtschaftung in die Abendstunden bis 21:00 Uhr ausgedehnt wird,



die Einführung einer web-basierten Vermittlungsplattform für Stellplatzsuchende und anbietende zeitgleich angeboten und vermarktet wird,



weitere Möglichkeiten zur Mitbenutzung bestehender Parkierungsanlagen geprüft und ggfs.
angeboten werden können und



ein Tagesticket in Höhe von mindestens 8,00€ angeboten wird.

Planung
Auf Wunsch der Bürger und der politischen Gremien wurden die geplanten Bewohnerparkzonen „V“
(Viktoriaallee) und „C“ (Beverstraße) zu einer Zone „V“ (Viktoriaallee) zusammengelegt. Die
Erweiterung der Zone „Z“ wurde entsprechend angepasst.
Der neue Grenzverlauf ist folgendermaßen geplant:
Zone „V“
Die Grenze der Zone „V“ verläuft mittig des Adalbertsteinwegs (zwischen Adalbertsteinweg Nr. 90 und
Beverstraße), nordöstlich vor dem P+R-Parkplatz Beverstraße, hinter der südöstlichen Bebauung
Beverstraße (zwischen Adalbertsteinweg und Turpinstraße), hinter der südlichen Bebauung
Turpinstraße (zwischen Beverstraße und Goffartstraße), hinter der westlichen Bebauung Goffartstraße
und der Parkanlage, hinter der nordöstlichen Bebauung Schlossstraße, hinter der südlichen Bebauung
Oppenhoffallee (zwischen Schlosstraße und Oppenhoffallee vor Nr. 8), mittig auf dem Mittelstreifen
Oppfenhoffallee (zwischen Haus Nr. 8 und Nr. 45), westlich hinter der Bebauung Roonstraße, hinter
der westlichen Bebauung Pastorplatz, hinter der westlichen Bebauung Kongressstraße (zwischen
Pastorplatz und Augustastraße), vor der östlichen Bebauung Kongressstraße (Haus-Nr. 11), hinter der
östlichen Bebauung Kongressstraße (ungerade Haus-Nr. 9 bis 1) und hinter der nördlichen Bebauung
Adalbertsteinweg ( zwischen Kongressstraße und Adalbertsteinweg Nr. 90). (siehe Anlage 2)
Erweiterung der Zone „Z“
Die Zone „Z“ wird um den Bereich erweitert, dessen Grenze mittig der Wilhelmstraße (zwischen
Lothringerstraße und Kaiserplatz) und des Adalbertsteinweges (zwischen Kaiserplatz und
Adalbertsteinweg Haus-Nr. 90), hinter der östlichen Bebauung Kongressstraße (ungerade Haus-Nr. 1
bis 9), vor der östlichen Bebauung Kongressstraße (Haus-Nr. 11), hinter der westlichen Bebauung
Kongressstraße (zwischen Augustastraße und Pastorplatz) hinter der westlichen Bebauung
Pastorplatz, hinter der südlichen Bebauung Luisenstraße, hinter der östlichen Bebauung Alfonsstraße
(zwischen Luisenstraße und Lothringerstraße) und hinter der nördlichen Bebauung Lothringerstraße
Vorlage FB 61/0126/WP17 der Stadt Aachen

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(zwischen Alfonsstraße und Wilhelmstraße) verläuft.
Die bisherige Grenze verläuft im östlichen Bereich hinter der östlichen Bebauung der Brabantstraße
(zwischen Luisenstraße und Oppenhoffallee) und wurde hinter der östlichen Bebauung Schlossstraße
fortgeführt. Zwischen Brabantstraße und Schlossstraße soll künftig die Grenze hinter der nördlichen
Bebauung Oppenhoffallee (zwischen Brabantstraße und Roonstraße), mittig des Mittelstreifens
Oppenhoffallee (zwischen Haus-Nr. 45 und Nr. 8) und hinter der südlichen Bebauung Oppenhoffallee
(zwischen Haus-Nr. 8 und Schlossstraße) verlaufen (siehe Anlage 2).
Zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen „V“ und Erweiterung der Bewohnerparkzone „Z“ wurde eine
entsprechende Planung erstellt (siehe Anlage 4). Alle Parkplätze im öffentlichen Straßenraum sollen
mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet werden.
Beschilderung
Die Beschilderung erfolgt auf den Verkehrsstraßen des Bereiches „V“ Adalbertsteinweg,
Oppenhoffallee, Bismarckstraße (zwischen Drimbornstraße und Adalbertsteinweg) und des
erweiterten Bereiches „Z“ auf Wilhelmstraße, Adalbertsteinweg, Oppenhoffallee mit Verkehrszeichen
314 StVO (Parkplatz) mit Zusatz „Zone V“ bzw. „Z“ mit Parkschein“.
Die übrigen Bereichsstraßen werden mit Verkehrszeichen 290/292 StVO (Eingeschränktes Haltverbot
für eine Zone) mit Zusatz „mit Parkschein frei“ ausgeschildert (analog der 30km/h-Zonen).
Mit Hilfe von Hinweisschildern mit Pfeil und dem Text „Parkscheinautomat“ soll bei Bedarf auf die
Standorte der Parkscheinautomaten hingewiesen werden.
Kosten
Zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen „V“, der Erweiterung von „Z“ werden für 73
Parkscheinautomaten, die Einrichtung eines Tagestickets bei 16 Parkscheinautomaten in „Z“ und die
notwendige Beschilderung Kosten in Höhe von ca. 383.000 € kalkuliert.
Haushaltsmittel stehen unter „PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1“ Einrichtung Bewohnerparken
(333.840,88 €) und „PSP-Element 5-120202-800-00500-400-1“ Austausch von Parkscheinautomaten
(50.500 €) zur Verfügung, sofern der Haushalt für 2015 genehmigt ist.
Berechtigte
Einen Bewohnerparkausweis sollen, unter Beibehaltung der bisher in Aachen praktizierten Regelung,
nur Bewohner erhalten, die in der Bewohnerparkzone V bzw. Z ihren Hauptwohnsitz haben und
darüber hinaus
a) mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem KFZ fahren oder
b) ein Firmenfahrzeug nutzen, (hierfür ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung
lohnsteuerwirksam nachzuweisen) oder
c) Studierende, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und
denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.
d) Nutzer die ein deutlich erkennbares Fahrzeug einer Car-Sharing-Organisation fahren, sofern
eine entsprechende Mitgliedschaft in dieser Organisation nachgewiesen werden kann.
Es wird ein Bewohnerparkausweis pro Person ausgestellt.

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Parkgebühren
Die Parkgebühren sollen analog der Parkgebührenordnung für die Tarifzone I in der Wilhelmstraße
0,30 € für die ersten 20 Minuten, dann 0,20 € je 10 Minuten bis 60 Minuten, dann 0,30 € je 10 Minuten
bis 90 Minuten und darüber hinaus 0,50 € je 15 Minuten betragen
Für die übrigen Straßen gilt die Tarifzone II 0,25 € für die ersten 30 Minuten, dann 0,15 € je 10
Minuten bis 90 Minuten und darüber hinaus 0,20 € je 10 Minuten.
Um auswärtigen Besuchern, Angehörigen von Anwohnern, Kunden etc. die Möglichkeit zu geben, ihr
Fahrzeug für mehrere Stunden abzustellen, soll auch im Bereich „V“ und „Z“ wie schon in den
Bereichen „T“, „Ost 2“, „O“, „J1“, „K“ und „N“ keine Höchstparkdauer festgelegt werden. In den
vorgenannten Bereichen wurden mit dieser Lösung gute Erfahrungen gemacht.
Tagesticket
Um dem Wunsch der Anwohner nach einer Besucherparklösung für mehrere Tage nachzukommen
soll für den Bereich „V“ und den gesamten Bereich „Z“ ein Tagesticket zu 8,00 € angeboten werden.
Um die rechtlichen Voraussetzungen zum Angebot des Tagestickets von 8,00 € zu schaffen, ist es
notwendig, die Parkgebührenordnung entsprechend anzupassen. Hierzu wird in § 2 Absatz 3 neu
hinzugefügt, dass in der Tarifzone II im Bereich Bewohnerparkzone „V“ (Viktoriaallee) und „Z“
(Zollernstraße) ein Tagesticket zu 8,00€ durch Verkehrsanordnung ermöglicht werden soll.
Gebührenpflichtzeit
Die Gebührenpflichtzeit wird wegen der Nähe zur Innenstadt „Z“ und der abendlichen Freizeitbesucher
„V“ auf montags bis samstags 9:00 bis 21:00 Uhr festgelegt.
Alternative Mobilitätsangebote
Die Einrichtung der Bewohnerparkzonen ist gleichzeitig ein Beitrag zum Luftreinhalteplan der Stadt
Aachen. Um auch den Beschäftigten in den Bereichen „V“ und „Z“ ein verbessertes Mobilitätsangebot
zu offerieren, wird vorgeschlagen, den Gewerbebetrieben ein Job-Ticket-Angebot vorzustellen. Zur
Unterstützung des Einstiegs bietet es sich an, Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung zu
verwenden und das Ticket für einen Anlaufzeitraum zu subventionieren. Die Bewohnerparkbereiche
weisen über die Achsen Wilhelmstraße, Adalbertsteinweg und Oppenhoffallee gute ÖPNVAnbindungen auf, somit kann mit einem günstigen Tarif-Angebot eine attraktive Mobilitätsalternative
angeboten werden. Dabei kann sowohl ein vollständiger Umstieg auf den ÖPNV als auch die
Verknüpfung Park + Ride genutzt werden. Über weitere Alternativen wie Fahrrad- und
Pedelecnutzung, die Etablierung von Fahrgemeinschaften, etc. soll ebenfalls reformiert werden.
Im Zuge der Einführung des Bewohnerparkens wir die Verwaltung eine Web-Plattform einrichten, um
internetbasiert einen Marktplatz für Stellplatzangebote und –nachfrage zu schaffen. Damit wird auch
die private Stellplatzauslastung verbessert.
Verwaltungsvorschlag
Die Verwaltung schlägt vor:
1. Die in den beigefügten Plänen dargestellten Bereiche werden als Bewohnerparkbereiche „V“ bzw.
„Z“ mit Bewohnerparkausweis eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend der
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Ausdruck vom: 24.02.2015

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beigefügten Pläne festgelegt.
2. Im Bewohnerparkbereich „V“ und in der erweiterten Bewohnerparkzone „Z“ werden alle im
öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinnutzungspflicht belegt, mit
Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden
ausgeschildert sind. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis „V“ bzw. „Z“ werden von der
vorgegebenen Parkgebühr und Höchstparkdauer befreit.
Im Bereich „V“ werden die Straßen
 Beverstraße
 Bismarckstraße (zw. Schlossstraße und Drimbornstraße)
 Charlottenstraße
 Drimbornstraße (zw. Beverstraße und Eisenbahnunterführung)
 Erzbergerallee (zw. Turpinstraße und Eisenbahnbrücke)
 Frankenbergerstraße
 Goffartstraße
 Haßlerstraße
 Kirberichshofer Weg
 Kongressstraße (zw. Augustastraße und Pastorplatz)
 Kronprinzenstraße
 Kurfürstenstraße
 Neumarkt
 Oranienstraße
 Pastorplatz
 Roonstraße
 Schenkendorfstraße
 Sophienstraße
 Triebelsstraße
 Turpinstraße
 Viktorieallee
 Viktoriastraße
 Von-Goerschen-Straße und
im Erweiterungsbereich der Zone „ Z“
 Augustastraße
 Alfonsstraße
 Brabantstraße
 Frankenstraße
 Friedrichstraße (zw. Adalbertsteinweg und Luisenstraße)
 Luisenstraße
 Oligsbendengasse
 Steffenplatz
 Kongressstraße (zw. Augustastraße und Adalbertsteinweg)
als Bewohnerparkzone ausgeschildert.
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Ausdruck vom: 24.02.2015

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Die Parkstände auf dem Adalbertsteinweg (zw. Kirberichshofer Weg und Bismarckstraße), der
Oppenhoffallee (zw. Bismarckstraße und Roonstraße bzw. Oppenhoffallee Nr. 8),
Bismarckstraße (zw. Adalbertsteinweg und Drimbornstraße) und Goerdelerstraße im Bereich „V“
und im erweiterten Bereich „Z“ auf der Wilhelmstraße (zw. Lothringerstraße und Augustastraße)
und dem Adalbertsteinweg (zw. Kaiserplatz und Friedrichstraße) und Oppenhoffallee (zw.
Roonstraße und Brabantstraße und zw. Schlossstraße und Oppenhoffallee Nr. 8) sind mit der
Positivbeschilderung StVO Zeichen 314 mit Zusatz „Zone „V“ bzw „Z“ mit Parkschein“ zu
versehen.
3.

Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden
Fassung.
Auf die Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden verzichtet.

4.

Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird auf montags bis samstags 09:00 Uhr bis
21:00 Uhr festgesetzt.

5.

Die Sonderparkberechtigung gilt von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr.

6.

Die Einrichtung des Bewohnerparkbereichs „V“ und die Erweiterung des Bewohnerparkbereiches
„Z“ sollen zeitgleich und schnellstmöglich erfolgen.

7.

Die Einführung wird durch eine Informationskampagne, die eine web-basierte
Vermittlungsplattform für Stellplatzsuchende und –anbietende einschließt, begleitet.

8.

Für die in den Bezirken ansässigen Betriebe wird ein Job-Ticket-Programm unter Mitfinanzierung
aus der Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung
offeriert.

9.

Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur
Überwachung der ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und
Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.

10. In den Bewohnerparkzonen „V“ und „Z“ wird ein Tagesticket für 8,00 € eingeführt.
11. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.
12. Dem Rat wird empfohlen, die Sonderparkberechtigung für
a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem KFZ,
b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen (für das die dauerhafte dienstliche und
private Nutzung lohnsteuerwirksam nachgewiesen wird),
c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und
denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird und
Vorlage FB 61/0126/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 24.02.2015

Seite: 12/13

d) Hauptwohnsitzler, die ein deutlich erkennbares Fahrzeug einer Car-Sharing-Organisation
fahren, sofern eine entsprechende Mitgliedschaft in dieser Organisation nachgewiesen
werden kann,
zu beschließen.
13. Dem Rat wird empfohlen den dritten Nachtrag zur Parkgebührenordnung zu beschließen.

Anlage/n:
1.

Übersichtsplan Bewohnerparkzonen

2.1.

Übersichtsplan „V“

2.2.

Übersichtsplan „Z“, Erweiterung

3.1a.

Lageplan Zustand „V“ (alt)

3.1b.

Lageplan Zustand „C“

3.2.

Lageplan Zustand „Z“, Erweiterung

4.1.

Lageplan Planung „V“

4.2.

Lageplan Planung „Z“, Erweiterung

5.

Nachtrag zur Parkgebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Aachen

Vorlage FB 61/0126/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 24.02.2015

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Übersicht
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Januar 2015

Anlage 1

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Anlage 2.1

Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
P:/08 Verkehrsplanung/Parken/Bewohnerparken/Parkbereich_V/Pläne/überarbeitete Grenzführung/15-01-16 Übersichtsplan V

Januar 2015

Übersichtsplan
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Anlage 2.2

Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
P:/08 Verkehrsplanung/Parken/Bewohnerparken/Parkbereich_Z/Erweiterung Z/Plan/Überarbeitete Grenzführung/
16-01-15 Übersichtsplan Erweiterung

Januar 2015