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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0084/WP17-1-1
öffentlich
17.03.2015
FB 61/01 // Dez. III

Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt
Aachen - Kornelimünster West/ Oberforstbacher Straße - für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim im
Bereich zwischen Oberforstbacher Straße und Schleckheimer
Straße
hier: erneuter Änderungsbeschluss
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

22.04.2015

Rat

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er weist nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen
Verfahrensschritten zur Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes vorgebrachten
Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurück.
Der Rat beschließt die Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen Kornelimünster West/ Oberforstbacher Straße - für den Planbereich im Stadtbezirk AachenKornelimünster/Walheim im Bereich zwischen Oberforstbacher Straße und Schleckheimer Straße und
die Begründung und die Zusammenfassende Erklärung jeweils in der vorgelegten, aktualisierten
Fassung hierzu.

Vorlage FB 61/0084/WP17-1-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.04.2015

Seite: 1/3

Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB61/0998/WP16 – Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits-/ Behördenbeteiligung
FB61/0084/WP17 – Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie
FB61/0084/WP17-1 – Beschluss zur Änderung
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 10.12.2014 über die Abwägung der privaten und
der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten der Änderung Nr. 123 des
Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen – Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße –
vorgebracht wurden, abschließend entschieden und die Änderung Nr. 123 für den Planbereich
Kornelimünster/Walheim im Bereich zwischen Oberforstbacher Straße und Schleckheimer Straße
beschlossen.
Für den parallel durchgeführten gleichnamigen Bebauungsplan Nr. 812 wurde eine erneute Offenlage
und Beteiligung der Behörden erforderlich, die am 04.12.2014 vom Planungsausschuss beschlossen
wurde und in der Zeit vom 02.02.2015 bis 02.03.2015 erfolgte.
Im Rahmen dieser erneuten Behördenbeteiligung erfolgte eine Eingabe zum Thema Bergbaurecht.
Die Wintershall Holding GmbH zog ihre Stellungnahme aus dem Jahr 2014 für den Geltungsbereich
zurück. Das Schreiben vom 14.01.2015 ist der Vorlage beigefügt.
Da die ursprüngliche Stellungnahme der Wintershall Holding GmbH in die vom Rat bereits
vorgenommene Abwägung zur Flächennutzungsplanänderung einbezogen wurde und zur Aufnahme
von Hinweisen in Begründung und zusammenfassender Erklärung gefunden hatte, erfordert die nun
erfolgte Richtigstellung eine entsprechende Berücksichtigung.
Der in der Begründung aufgrund der damaligen Abwägung zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 123
dargestellte Hinweis zum Bergbaurecht ist gegenstandlos und soll ersatzlos gestrichen werden.
Gleiches gilt für die Darstellung in der zusammenfassenden Erklärung. Die zu streichenden Passagen
sind zur besseren Lesbarkeit markiert.
Die Verwaltung empfiehlt daher, eine erneute Abwägung aufgrund der veränderten Fakten
vorzunehmen und die Begründung und die zusammenfassenden Erklärung zur Änderung Nr. 123 des
Flächennutzungsplanes in der vorgelegten, aktualisierten Fassung zu beschließen.

Anlage/n:
1. Schreiben der Winterhall Holding GmbH vom 14.01.2015
2. Begründung
Vorlage FB 61/0084/WP17-1-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.04.2015

Seite: 2/3

3. Zusammenfassende Erklärung

Vorlage FB 61/0084/WP17-1-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.04.2015

Seite: 3/3

FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen

Der Oberbürgermeister

Begründung zur
Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen
- Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim
für den Planbereich zwischen Oberforstbacher Straße und Schleckheimer Straße

Lage des Plangebietes

Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980

Begründung

- Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße -

Inhalt
TEIL A ................................................................................................................................................................................... 3
Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen (gem. §2a Ziff. 1 BauGB) ...................................................................... 3
1
Planung........................................................................................................................................................................ 3
2
Derzeitige Situation .................................................................................................................................................... 4
3
Darstellung des Regionalplanes ............................................................................................................................... 5
4
Masterplan AACHEN*2030 ......................................................................................................................................... 5
5
Flächennutzungsplan ................................................................................................................................................. 6
5.1
Änderung des Flächennutzungsplanes ................................................................................................................ 6
6
Landschaftsplan ......................................................................................................................................................... 6
6.1
Änderung des Landschaftsplanes ........................................................................................................................ 6
7
Auswirkungen der Planung ....................................................................................................................................... 6
8
Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung ........................................................................................... 6
9
Beteiligung der Bezirksregierung Köln .................................................................................................................... 7
10 Hinweise und sonstige Anmerkungen ...................................................................................................................... 7
TEIL B ................................................................................................................................................................................... 8
Umweltbericht (gem. § 2a Ziff. 2 BauGB) .......................................................................................................................... 8
11 Allgemeines................................................................................................................................................................. 9
11.1 Vorgehensweise bei der Erstellung des Umweltberichtes ................................................................................... 9
11.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungsbereiches ................................................................................... 9
11.3 Bisheriges Planungsrecht .................................................................................................................................... 9
12 Untersuchungsrelevante Schutzgüter im Rahmen der Umweltprüfung ................................................................ 9
12.1 Schutzgut Mensch, seine Gesundheit (Lärmschutz, Lufthygiene) und die Bevölkerung insgesamt ................... 9
12.1.1
Bestandsbeschreibung ................................................................................................................................ 9
12.1.2
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ...................................................................... 9
12.1.3
Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen ............................................................................................. 9
12.2 Schutzgut Landschaft, Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt ............................................................. 10
12.2.1
Bestandsbeschreibung .............................................................................................................................. 10
12.2.2
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben .................................................................... 10
12.2.3
Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen ........................................................................................... 10
12.3 Schutzgut Boden................................................................................................................................................ 10
12.3.1
Bestandsbeschreibung .............................................................................................................................. 10
12.3.2
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben .................................................................... 10
12.3.3
Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen ........................................................................................... 10
12.4 Schutzgut Wasser .............................................................................................................................................. 11
12.4.1
Bestandsbeschreibung .............................................................................................................................. 11
12.4.2
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben .................................................................... 11
12.4.3
Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen ........................................................................................... 11
12.5 Schutzgüter Luft und Klima ................................................................................................................................ 11
12.6 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes .................................................................... 11
12.7 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter .......................................................................................................... 11
12.8 Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter .................................................................................................. 11
13 Zusammenfassung des Umweltberichts ................................................................................................................ 12

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Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980

Begründung

- Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße -

TEIL A
Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen (gem. §2a Ziff. 1 BauGB)
1
Planung
Die Expansion der Hochschule und die stetige Nachfrage nach Einfamilienhäusern erfordert die Ausweisung von
Neubaugebieten an verschiedenen Stellen des Stadtgebietes. Um diesen Bedarf zu decken und um den Wohnstandort
Kornelimünster auch im Hinblick auf eine Ergänzung der Infrastrukturellen Einrichtungen u. a. im Sektor Einzelhandel zu
stärken, soll die Wohnfläche nördlich der Schleckheimer Straße arrondiert werden.
Bisher hatte die Stadt Aachen ein positives Zuwanderungsvolumen. Allerdings finden in der Stadt Aachen Abwanderungsprozesse statt, die durch ein gezieltes Wohnraumangebot gestoppt werden können. Das
„empirica/Quaestico“ - Gutachten aus 2009 belegt, dass bereits jetzt gerade bauwillige Familien mit Kindern mangels
entsprechender Angebote von Baugrundstücken für Ein- und Zweifamilienhäuser in das Umland ab-wandern, was den
Interessen der Stadt Aachen widerspricht. Ziel der Stadt Aachen ist, durch ein zielgruppen-orientiertes Wohnraumangebot
die Abwanderung einzelner Zielgruppen zu verhindern.
Im Dezember 2010 hat der Rat der Stadt Aachen auf der Grundlage des Gutachtens des Instituts Empirica / Quaestico
die „Aachen-Strategie-Wohnen“ verabschiedet. Ziel der Aachen-Strategie-Wohnen ist, dass:
• Menschen in jeder Lebenslage ein angemessenes Wohnungsangebot in Aachen finden;
• das Wohnraumangebot an die veränderte Bedarfslage (demografische Entwicklung) angepasst wird;
• Abwanderung verhindert und Zuzug motiviert wird;
• Investitionen in Wohnungsneubau und Wohnungsbestand gefördert werden;
• die Eigentumsquote erhöht wird.
Durch eine gezielte Wohnungsmarktoffensive sollen die Umlandabwanderung reduziert und diese Bevölkerungs-gruppen
in Aachen gehalten werden. Der Rat der Stadt Aachen hat daher ebenfalls im Dezember 2010 beschlossen, das in dem
Gutachten definierte Szenario 2 „Wohnungsmarktoffensive“ zu verfolgen. Zu diesem Szenario werden im Gutachten
konkrete Neubaubedarfe beziffert.
Das Gutachten geht von einem erforderlichen Bauvolumen für die Jahre 2008 – 2012 von 1446 EZFH / Einfamilien- und
Zweifamilienhäuser) und 885 MFH (Mehrfamilienhäuser) aus, um den Bedarf zu decken. Bis 2011 lag die Stadt mit ca.
600 WE (Wohneinheiten) hinter dem Soll im Bereich der EZFH zurück. Im Bereich der MFH hat die Stadt ihr Soll aus dem
Szenario annähernd erreicht.
Um dem Abwanderungstrend entgegen zu wirken, kann es laut Gutachten mit einem Bauvolumen von rund 240 - 300 WE
in EZFH / Jahr und 100 – 150 WE in MFH /Jahr in den nächsten 20 Jahren gelingen, die Einwohnerzahl in etwa konstant
zu halten (von 243.000 auf 241.000 / s. Wohnungsmarktoffensive).
Mit den derzeitigen Regionalplanreserven (ohne Baulücken, Stand 2009) kann im Schnitt über die nächsten 20 Jahre ein
Bauvolumen von ca. 200 EH und ZFH / Jahr erreicht werden. Das Bauvolumen reicht allerdings nicht aus, um dem
Bevölkerungsrückgang auszugleichen (Planungsstand 2009/2010).
Die Stadt Aachen erfährt derzeit einen erheblichen Bevölkerungszuwachs im Bereich der 18 – unter 25-jährigen aufgrund
G8 und der Abschaffung des Zivildienstes. Dieses hohe Niveau soll sich voraussichtlich bis 2018 halten. Dann ist
allerdings auch aufgrund der Geburtendefizite von einem Bevölkerungsrückgang im Bereich der 18 – unter 25-jährigen
auszugehen.
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Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980

Begründung

- Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße -

Im Rahmen der Hochschul- und Campusentwicklung wird mit einem weiteren Zuwanderungsdruck gerechnet. Begünstigt
wird diese Entwicklung dadurch, dass ausweislich des „empirica /Quaestico“ - Gutachtens ein geringeres Geburtendefizit
besteht, was durch die relativ junge Bevölkerung bedingt ist.
Sollte es aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung zu einem weiteren Bevölkerungszuwachs kommen (wie Szenario 3 /
„empirica /Quaestico“ – Gutachten) muss das Bauvolumen der Stadt Aachen in den nächsten 20 Jahren weiter erhöht
werden, um gezielt die Abwanderung einzelner Gruppen zu verhindern.
Wenn das zur Befriedigung der Nachfrage erforderliche Bauvolumen nicht auf dem Gebiet der Stadt Aachen realisiert
werden kann, wird in noch stärkerem Maße als bereits jetzt eine den Interessen der Stadt Aachen widersprechende
Abwanderung in das Umland mit entsprechenden Konsequenzen für die soziale und technische Infrastruktur erfolgen. Die
Erhöhung des Bauvolumens ist demnach erforderlich, um den größtmöglichen Anteil an Wohnungssuchenden nicht nur
an den Wirtschaftstandort, sondern auch dauerhaft an den Wohnstandort Aachen zu binden und durch ein
bedarfsorientiertes Wohnungsangebot die Attraktivität der Stadt Aachen als Wohn- und Arbeitsstandort und somit auch
die Wettbewerbsfähigkeit der Stadt Aachen zu erhöhen.
Die Flächennutzungsplanänderung ist zur Arrondierung des Siedlungsrandes erforderlich. Sie umfasst nur einen
Teilbereich des Geltungsbereiches des im Parallelverfahren geführten Bebauungsplanes. Im gesamten Plangebiet des
Bebauungsplanes Nr. 812 (2. Bauabschnitt) sind Bauflächen für rd. 160 Wohneinheiten geplant (ca. 136
Einfamilienhäuser und 4-Geschossbauten mit jeweils maximal 6 Wohnungen). Die Baustruktur soll ein Mix aus Einzel-,
Doppel- bzw. Reihenhäuser sein mit einem kleinen Angebot von Geschossbauten, wodurch den unterschiedlichen
Bedürfnissen und Wohnwünschen der zukünftigen Bewohner entsprochen werden soll. Aufgrund der Nachfrage vor allem
nach freistehenden Einfamilienhäusern auf großen Grundstücken soll, angepasst an den ländlich geprägten Raum, eine
eher lockere Bebauung angeboten werden. Die Grundstücksgrößen sollen dabei zwischen 200 und 600 m² variieren,
wobei ein relativ hoher Anteil von Einzelhäusern vorgesehen ist.
2
Derzeitige Situation
Das Plangebiet für das eine Flächennutzungsplanänderung vorgesehen ist, liegt im Westen des Ortsteils AachenKornelimünster und umfasst eine Fläche von ca. 2,5 ha. Es wird im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
unterhalb der Abtei und die angrenzende Bebauung am Benediktinerweg, im Osten durch die angrenzende Bebauung
entlang der August-Macke-Straße, im Süden durch die Schleckheimer Straße und im Westen durch landwirtschaftlich
genutzte Flächen begrenzt.
Das Plangebiet ist geprägt durch landwirtschaftliche Bewirtschaftung und kann größtenteils als wenig strukturierte
Landschaft bezeichnet werden. Angrenzend an die landwirtschaftlichen Nutzflächen wurde bereits die im
Flächennutzungsplan vorhandene Siedlungsreserve durch die Bebauung Kornelimünster West / Schleckheimer Straße
ausgeschöpft. Die Arrondierung des Siedlungsbereiches verändert aus Westen blickend das wahrnehmbare
städtebauliche Gesamtbild nur marginal, da keine gliedernden Elemente im Landschaftsbild erkennbar sind.
Auswirkungen der Eingriffe in Natur und Landschaft werden im Umweltbericht beschrieben.
Derzeit ist das Plangebiet planungsrechtlich als Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch zu beurteilen. Die
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 812 wird die bauliche Struktur konkretisieren.
Der Planbereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen.

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Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980

Begründung

- Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße -

3
Darstellung des Regionalplanes
Die im Regionalplan dargestellten Bereiche bestimmen die allgemeine Größenordnung und annähernde räumliche Lage,
eine Festlegung der tatsächlichen Flächennutzung und ihrer Darstellung geschieht im Flächen-nutzungsplan. Es besteht
eine Anpassungspflicht der Bauleitplanung an den Regionalplan.
Der Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen 2003,
Stand 2010, stellt für den Bereich größtenteils „Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)“ und in geringen Teilen „Allgemeiner
Freiraum und Agrarbereich“ mit der Überlagerung durch die Darstellung “Regionaler Grünzug“ dar.
4
Masterplan AACHEN*2030
In seiner Sitzung am 19.12.2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan als Ausdruck eines gemeinsamen
Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption beschlossen. Die Ergebnisse des Masterplanes sind
daher gem. §1 (6), Nr.11 BauGB im Sinne der gemeindlichen Selbstbindung als städtebauliche Entwicklungskonzeption in
der Bauleitplanung zu berücksichtigen.
Der Masterplan Aachen 2030 soll mögliche Perspektiven und Impulse für die räumliche Entwicklung der Stadt Aachen
aufzeigen. Der Masterplan erfüllt die Funktion eines strategischen Instrumentes, welches einen Rahmen für die künftige
Entwicklung absteckt.
Die im Handlungsfeld Wohnen unter dem Oberziel „Wohnungsmarkoffensive“ und „Gesunde Wohnquartiere“ genannten
Ziele werden im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung und dem parallel geführten Bebauungs-planverfahren
umgesetzt. Es handelt sich zum einen um die Mobilisierbarkeit der vorhandenen FNP-Bauflächen-reserve und die
Forcierung der derzeitigen Baulandentwicklung, zum anderen um die klimagerechte Gestaltung von Wohnquartieren. Als
weiteres Ziel zum Oberziel „Wohnungsmarkoffensive“ wird die zielgruppenorientierte Wohnbaulandbereitstellung (z. B.
Familien) benannt.
Unter dem Oberziel „Gesunde Wohnquartiere“ werden die Ziele „Wohnquartiere an ÖPNV-Haltepunkte anbinden und
„Verknüpfung von Wohnquartieren und Freiraum“ aufgeführt. Das künftige Baugebiet ist dementsprechend gut an den
ÖPNV angebunden (fußläufig Entfernung < 500m). Durch Orte des Verweilens am Ende der Stichstraßen, an denen von
der Siedlung der Blick in die Landschaft erlebbar wird, ist die Freiraumverknüpfung berücksichtigt.
Im Handlungsfeld „Lebensumfeld“ wird für den Planbereich auf das Oberziel „Bewegte Stadt“ verwiesen.
Berücksichtigung findet in diesem Bereich das Ziel „Bewegungsräume und ihre Zugänge verbessern“ (z. B. Anknüpfen
des bestehenden fußläufigen Wegenetzes an den Landschaftsraum).
Im Handlungsfeld „Stadt-Bau-Kultur“ wird für den Planbereich auf das Oberziel „prägnante Kulturlandschaften sichern und
entwickeln“ verwiesen. Berücksichtigung findet in diesem Bereich das Ziel „Identität der Stadtteile stärken“,
„Sichtbarmachung des historischen Erbes“ und Schutz der Stadtsilhouette (hier: Abtei).
Im Handlungsfeld „Natur und Umwelt“ wird für den Planbereich auf das Oberziel „Intakte natürliche Ressourcen“
verwiesen. Berücksichtigung findet in diesem Bereich das Ziel „Erhaltung schutzwürdiger Böden“ (z. B. Eingriffe auf das
Notwendigste reduzieren und bodenkundliche Baubegleitung).
Im Handlungsfeld „Klimaschutz, Klimaanpassung“ wird für den Planbereich auf das Oberziel „Energieeffiziente Stadt“
verwiesen. Berücksichtigung findet in diesem Bereich das Ziel „Klimaschutzsiedlung entwickeln“ (z. B. energieeffiziente
Bauweisen, Durchlüftung).

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Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980

Begründung

- Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße -

Diese im Masterplan genannten Ziele werden zu einem größeren Teil im Rahmen des parallel geführten
Bebauungsplanverfahrens konkretisiert.
5
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan schafft als vorbereitender Bauleitplan ein umfassendes, die gemeindliche Planungen
integriertes Bodennutzungskonzept. Er zeigt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung im Gemeindegebiet auf und ist
seit dem 04.09.1985 uneingeschränkt gültig.
Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt den Änderungsbereich im Hauptplan als „Fläche für die
Landwirtschaft“ dar.

5.1 Änderung des Flächennutzungsplanes
Aufgrund der vorgesehenen Planung, die Siedlungsgrenze zu verschieben, muss der Flächennutzungsplan geändert
werden. Der gesamte Änderungsbereich, der derzeit im Hauptplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt ist, soll in
die Darstellung „Wohnbauflächen“ geändert werden.
6
Landschaftsplan
Der Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen, der seit dem 17.08.1988 rechtskräftig ist, besteht aus der Entwicklungskarte
(M 1:15.000), der Festsetzungskarte (M 1:5.000) und den Textlichen Darstellungen und Textlichen Festsetzungen mit
Erläuterungsbericht.
In der Festsetzungskarte ist der gesamte Planbereich als „Besonderer Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern“
festgesetzt.
In der Entwicklungskarte ist für den Bereich das Entwicklungsziel Nr. 6 „Erhaltung des jetzigen Landschaftszustandes bis
zur Realisierung der gemäß FNP geplanten Nutzungen“ dargestellt.
6.1 Änderung des Landschaftsplanes
Die Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 (und die parallele Aufstellung eines Bebauungsplanes) haben
Auswirkungen auf die Inhalte des Landschaftsplanes (Karten und textlichen Darstellungen und Festsetzungen mit
Erläuterungsbericht).
Ein eigenständiges Änderungsverfahren zum Landschaftsplan ist nicht erforderlich, da mit der Rechtsverbindlichkeit des
Bebauungsplanes für den o. g. Bereich die bestehenden Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes, die
den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes widersprechen, gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz (LG NRW) außer
Kraft treten.
7
Auswirkungen der Planung
Mit Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes soll eine geordnete städtebauliche
Entwicklung in diesem Bereich gesichert und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von neuem
Wohnraum geschaffen werden.

8
Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung
Der Masterplan als strategisches Instrument der Stadtentwicklung hat im Rahmen des Handlungsfeldes „Klimaschutz,
Klimaanpassung“ für den Planbereich als eine Aufgabe auf das Oberziel „Energieeffiziente Stadt“ verwiesen und das Ziel
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Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980

Begründung

- Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße -

„Klimaschutzsiedlung“ (z. B. energieeffiziente Bauweisen, Durchlüftung) formuliert. Durch die geplante Erweiterung des
Stadtteils Kornelimünster werden die vorhandene Infrastruktur sowie die dezentralen Angebote stabilisiert bzw. können
sogar wieder aktiviert werden.
Der städtebauliche Entwurf als Grundlage des parallel geführten Bebauungsplanverfahren berücksichtigt verschiedene
Aspekte, wie eine energiesparende Bauweise, eine optimale Ausrichtung der Gebäude zur solaren Energie- und
Wärmegewinnung, einen ressourcenschonenden Umgang mit Freiflächen und Niederschlagwasser, um somit den
Anforderungen an den Klimawandel gerecht zu werden.
Eine Qualifizierung des vorliegenden städtebaulichen Konzeptes erfolgt im Rahmen des parallel geführten
Bebauungsplanverfahrens.
9
Beteiligung der Bezirksregierung Köln
Die Anfrage gemäß § 34 Abs. 1 LPlG an die Bezirksregierung Köln, ob die beabsichtigte Änderung des
Flächennutzungsplanes den Zielen der Landesplanung und Raumordnung angepasst ist, erfolgte mit Schreiben vom
17.11.2011. Mit Schreiben vom 18.01.2012 hat die Bezirksregierung bestätigt, dass die geplante Änderung des
Flächennutzungsplanes für den westlichen Rand von Kornelimünster den Zielen der Raumordnung angepasst ist.
10 Hinweise und sonstige Anmerkungen
Bergrecht
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung befindet sich innerhalb des bergrechtlichen
Erlaubnisfeldes „Rheinland“ der Wintershall Holding GmbH, Erdölwerke. Hierbei handelt es sich um eine öffentlichrechtlich verliehene Berechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen (Hydrofracking).
Bodendenkmäler
Das Erkennen von Hinweisen auf Bodendenkmäler setzt eine gepflügte und geeggte Fläche voraus. Aufgrund der
herausragenden Schutzwürdigkeit sowie hohen Naturbelassenheit der Böden im Plangebiet ist jedoch der Eingriff auf das
zwingend erforderliche Maß zu begrenzen. Allerdings ist eine ungeklärte archäologische Situation gegeben. Erst im
Rahmen der Bauarbeiten auf Grundlage eines verbindlichen Bauleitplans kann im üblichen Anzeigeverfahren auf
Bodendenkmäler reagiert werden. Die damit möglicherweise einhergehenden Zeitverzögerungen beim Bauablauf sind
jedoch zugunsten des großflächigen Bodenschutzes hinzunehmen.
Gemäß der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW ist beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde die
Untere Denkmalbehörde der Stadt Aachen oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen,
Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu informieren.

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Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980

Begründung

- Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße -

TEIL B
Umweltbericht (gem. § 2a Ziff. 2 BauGB)

Neue Darstellung

Aktuelle Darstellung

Wohnbaufläche

Flächen für die Landwirtschaft

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Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980

Begründung

- Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße -

11
11.1

Allgemeines
Vorgehensweise bei der Erstellung des Umweltberichtes

Der Umweltbericht berücksichtigt sämtliche zu den Schutzgütern gemäß BauGB vorliegenden Information, Gutachten
oder sonstige Erkenntnisse und Zielvorstellungen, um die Auswirkungen dieser Änderung des Flächennutzungsplans auf
die Umwelt zu beurteilen.

11.2

Abgrenzung und Beschreibung des Änderungsbereiches

Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ergibt sich aus dem Bedürfnis, das östlich dieses Änderungsbereichs liegende
Bebauungsplangebiet Kornelimünster-West nach Westen auszuweiten, um eine angemessene Zahl an Wohneinheiten in
diesem Gebiet anbieten zu können. Es handelt sich dabei um einen in nord-südlicher Richtung verlaufenden Streifen mit
einer Gesamtgröße von ca. 2,5 ha. Dieser wird derzeit insgesamt als Fettweide intensiv landwirtschaftlich genutzt.

11.3

Bisheriges Planungsrecht

Das bisherige Planungsrecht auf Ebene des FNP ist die Darstellung „Flächen für die Landwirtschaft“. Die derzeitige
Nutzung der Fläche entspricht dieser Darstellung; für die Entwicklung eines Wohngebietes an dieser Stelle ist ein
Änderungsverfahren zugunsten der Darstellung „Wohnbaufläche“ erforderlich.
12
12.1

Untersuchungsrelevante Schutzgüter im Rahmen der Umweltprüfung
Schutzgut Mensch, seine Gesundheit (Lärmschutz, Lufthygiene) und die Bevölkerung insgesamt

12.1.1 Bestandsbeschreibung
Das Gebiet ist von Wohnbebauung und einem Kloster umgeben und liegt nicht unmittelbar an Lärm emittierenden
Straßen; damit verbunden ist auch eine lufthygienisch als unbelastet zu bezeichnende Situation. Durch die weitläufige
Grünlandsituation ist von regelmäßig hangabwärts fließender nächtlicher Kaltluft auszugehen. Im Plangebiet liegt ein
Mobilfunksendemast, von dem elektromagnetische Felder ausgehen.

12.1.2 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Die zu erwartende Entwicklung wird zusätzlichen Verkehr in das Gebiet bringen, der sich jedoch im Wesentlichen auf
interne Verkehre beschränken wird und durch die geplante Erschließung von drei Seiten auch räumlich gut verteilen wird.
Die Einschränkung der Kaltluftproduktion an dieser Stelle kann hingenommen werden angesichts des weiträumig durch
Grünlandnutzung geprägten Umfeldes.

12.1.3 Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen
Hinsichtlich der Themen Lärmschutz, Lufthygiene und Stadtklima sind keine Maßnahmen erforderlich. Hinsichtlich des
Themas elektromagnetische Felder wird durch einen über das gesetzliche Maß hinausgehenden Abstand des
Sendemastes zu räumen, die dem dauernden Aufenthalt von Menschen dienen, ein ausreichender Schutz nach
bisherigen Erkenntnissen gewährleistet. Zur Gewährleistung eines gut durchgrünten Wohnumfeldes wird im Rahmen des
Umweltberichtes für den Bebauungsplan ein Grünordnungsplan erstellt werden.

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Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980

Begründung

- Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße -

12.2

Schutzgut Landschaft, Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt

12.2.1 Bestandsbeschreibung
Die derzeitige Situation des Gebietes ist die einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung mit Beweidung ohne besondere
landschaftliche Qualitäten; es liegen weder Schutzgebiete im Änderungsbereich des FNP noch gibt es Hinweise auf
geschützte Arten. Durch die Tatsache der derzeitigen Nutzung wie auch durch den Umstand, dass wesentliche Teile des
Umfelds schon durch Siedlungsnutzung in Anspruch genommen werden hat die Fläche ihr potentielles Biotopentwicklungsvermögen nicht ausschöpfen können.

12.2.2 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Der Verlust der Grünlandweiden wird zur Verdrängung einiger Arten, die dort ihre Nahrung finden, führen, jedoch sind in
unmittelbarer Nähe ausreichende Ausweichquartiere zu finden, sodass hiervon keine erhebliche Auswirkung zu erwarten
ist. Das Landschaftsbild wird, da die Fläche schon auf drei Seiten durch Bebauung umgeben ist kaum beeinträchtigt
werden.
12.2.3 Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen
Der landschaftliche Ausgleich für den mit dem Plan verursachten Eingriff wird innerhalb des Stadtgebietes der Stadt
Aachen ausgeglichen werden.

12.3

Schutzgut Boden

12.3.1 Bestandsbeschreibung
Im Plangebiet liegen schutzwürdige Böden vor (Pseudogley und Pseudogley-Parabraunerde). Darüber hinaus finden sich
aufgrund natürlich vorkommender Metallgehalte im Ausgangsgestein, Vorkommen an Cadmium und Blei, deren Gehalte
knapp über dem sog. Maßnahmenwert liegen.

12.3.2 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Die schutzwürdigen Böden werden durch die geplante Bebauung fast vollständig geschädigt. –
Infolge der zukünftigen Bebauung werden die Bewohner in ihren Gärten auch Gemüse anbauen wollen; dies stellt unter
gewissen Auflagen kein gesundheitliches Risiko dar.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung hat die Wintershall Holding GmbH, Erdölwerke dargelegt, dass sie über eine
öffentlich–rechtliche Berechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen im gesamten Stadtgebiet
verfügt. Sie bitten um einen Hinweis im Bebauungsplan, dass das Plangebiet sich in einem bergrechtlichen Erlaubnisfeld
befindet. Eine Auswirkung auf die Planung ist nicht gegeben.

12.3.3 Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen
Der Ausgleich für die Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden wird vollständig im Stadtgebiet Aachens, in diesem Falle
größtenteils durch Waldumwandlungsmaßnahmen von standortfremden Nadelwäldern zu standorttypischen Laubwäldern
im Aachener Wald umgesetzt werden.
Hinsichtlich des Anbaus von Gemüse werden alle Grundstückseigentümer mit entsprechenden Informationen zur
Gesundheitsvorsorge ausgestattet werden (Überdeckung mit Mutterboden, Vermeidung von Cadmium anreichernden
Gemüsesorten).
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Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980

Begründung

- Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße -

12.4

Schutzgut Wasser

12.4.1 Bestandsbeschreibung
Im Plangebiet liegen keine Quellen, Schutzgebiete oder Überschwemmungsbereiche vor, es ist geprägt durch Oberböden
mit geringer Wasserdurchlässigkeit und Staunässe bei gleichzeitig hoher Durchlässigkeit im Untergrund. Der Beitrag zur
Grundwasserneubildung ist gering.
12.4.2 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Die geplante Bebauung wird, sobald in den Oberboden eindringt, von Staunässe betroffen sein.
12.4.3 Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen
Im Bebauungsplan werden die Maßnahmen zum Schutz der Gebäude wie zum Umgang mit Grund- und Regenwasser
näher beschrieben.

12.5

Schutzgüter Luft und Klima

Siehe Abschnitt 2.1.1-2.1.3

12.6

Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes

Die nach den Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem
Maße, im vorliegenden Fall jedoch in voraussichtlich nur geringem Umfang. Die aus methodischen Gründen
schutzgutbezogene Vorgehensweise der Untersuchung betrifft somit zwar ein stark vernetztes komplexes
Wirkungsgefüge, entsprechend erforderliche Maßnahmen wurden jedoch bereits unter den einzelnen Schutzgütern
abgehandelt.

12.7

Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter

Unmittelbar nördlich an das Plangebiet anschließend liegt die Benediktinerabtei, deren Kirche aus den 1950er Jahren
weithin sichtbar und ein Orientierungsmerkmal im Aachener Süden ist. Bei der Planung eines Bebauungsgebietes ist
darauf zu achten, dass zum einen ein angemessener Abstand gewahrt wird zwischen den beiden Nutzungen wie auch die
Sichtbarkeit der Abteikirche und des Ensembles nicht beeinträchtigt wird.

12.8

Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter

Nach bisheriger Einschätzung sind keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt aus der Wechselwirkung der
Schutzgüter zu erwarten.
Grundsätzlich ist eine Prospektion – d. h. eine zerstörungsfreie Erfassung von Kulturgütern – im Rahmen der
Bauleitplanung sinnvoll. Die besondere Situation im Plangebiet erfordert jedoch eine Abwägung zwischen dem
Bodenschutz und der Beschaffung von mehr Information zu Vorkommen von Bodendenkmälern.
Das Erkennen von Hinweisen auf Bodendenkmäler setzt eine gepflügte und geeggte Fläche voraus. Aufgrund der
herausragenden Schutzwürdigkeit sowie hohen Naturbelassenheit der Böden im Plangebiet ist jedoch der Eingriff auf das
zwingend erforderliche Maß zu begrenzen. Durch die Errichtung von Gebäuden und der Straßenbauflächen ist die
Abgrabung von Boden unvermeidlich.

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Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980

Begründung

- Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße -

Umso wichtiger ist es, dass die Gartenbereiche und öffentlichen Grünflächen unberührt bleiben. Prospektion muss sich
auch nur auf solche Flächen beschränken, deren Entwicklung Bodeneingriffe nach sich ziehen. Grünflächen und
Grünlandnutzung sind für die Belange des Bodendenkmalschutzes unschädlich, hier müssen auch keine Untersuchungen
zur Betroffenheit der Kulturgüter stattfinden.
13 Zusammenfassung des Umweltberichts
Die 123. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Aachen für den Bereich Kornelimünster-West umfasst einen
Streifen von ca. 2,5 ha Größe westlich des bereits als für Wohnnutzung dargestellten Bereichs nördlich der
Schleckheimer Straße. Angesichts der umgebenden Nutzungen sowie der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der
Grünlandfläche kann die Änderung in ihren Grundsätzen als vertretbar, bezogen auf die untersuchten Schutzgüter,
gelten.
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt am 22.04.2015 die
Flächennutzungsplanänderung Nr. 123 – Kornelimünster West/ Oberforstbacher Straße – der Stadt Aachen 1980
beschlossen hat.
Es wird bestätigt, dass die oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle Verfahrensvorschriften bei deren Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den

(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister

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FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen

Der Oberbürgermeister

Zusammenfassende Erklärung
gemäß § 6 Abs. 5 BauGB

Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen
- Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim
für den Bereich zwischen Oberforstbacher Straße und Schleckheimer Straße

Lage des Plangebietes

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Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen
- Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße -

Zusammenfassende Erklärung

Zusammenfassende Erklärung
1
Ziel der Flächennutzungsplanänderung
Die Expansion der Hochschule und die stetige Nachfrage nach Einfamilienhäusern erfordert die Ausweisung von
Neubaugebieten an verschiedenen Stellen des Stadtgebietes. Um diesen Bedarf zu decken und um den Wohnstandort
Kornelimünster auch im Hinblick auf eine Ergänzung der Infrastrukturellen Einrichtungen u. a. im Sektor Einzelhandel zu
stärken, soll die Wohnfläche nördlich der Schleckheimer Straße arrondiert werden. Darüber hinaus sollen die
Bedingungen für eine energiesparende Bauweise durch das parallel verlaufende verbindliche Bauleitplanverfahren,
Bebauungsplan Nr. 812, den Anforderungen an den Klimawandel gerecht werden. Der gewählte Standort für die
Erweiterung der Siedlungsgrenze soll optimal ausgelastet und gut eingebunden werden. Um den Siedlungsrand
entsprechend abzurunden, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.
2
Verfahrensablauf
Programmberatung Planungsschuss
Programmberatung Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim
Bürgeranhörung
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
Bestätigung der Bezirksregierung Köln gemäß § 34 Landesplanungsgesetz
Offenlagebeschluss Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim
Offenlagebeschluss Planungsschuss
Beteiligung der Öffentlichkeit gem.§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Änderungsbeschluss Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim
Änderungsbeschluss Planungsschuss
Änderungsbeschluss Rat
Genehmigung der Bezirksregierung (Termin wird nachgetragen)
Bekanntmachung (Termin wird nachgetragen)

16.06.2011
13.07.2011
22.09.2011
vom 19.09. 30.09.2011
vom 19.09. 24.10.2011
20.01.2012
06.11.2013
07.11.2013
vom 04.03. 04.04.2014
vom 04.03. 04.04.2014
03.12.2014
04.12.2014
10.12.2014 sowie 22.04.2015
XXXXXXX
XXXXXXX

3
Änderung des Flächennutzungsplanes 1980
Aufgrund der vorgesehenen Planung, die Siedlungsgrenze zu verschieben um neues Wohnangebot zu schaffen, muss
der Flächennutzungsplan geändert werden. Der gesamte Planbereich von insgesamt 2,5 ha, der derzeit im Hauptplan als
"Fläche für die Landwirtschaft" dargestellt ist, wird in die Darstellung "Wohnbauflächen" geändert.

3.1

Darstellung und Festsetzung des Landschaftsplanes 1988

In der Festsetzungskarte des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen ist der gesamte Planbereich als „Besonderer
Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern“ festgesetzt. In seiner Entwicklungskarte ist für den Bereich das
Entwicklungsziel Nr. 6 „Erhaltung des jetzigen Landschaftszustandes bis zur Realisierung der gemäß FNP geplanten
Nutzungen“ dargestellt.
Ein eigenständiges Änderungsverfahren zum Landschaftsplan ist nicht erforderlich, da mit der Rechtsverbindlichkeit eines
Bebauungsplanes die bestehenden Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes, die den Festsetzungen
dieses Bebauungsplanes widersprechen, gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz (LG NRW) außer Kraft treten.

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- Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße -

Zusammenfassende Erklärung

4
Berücksichtigung der Umweltbelange
Die einzelnen Schutzgüter, die im Plangebiet vorkommen, wurden im Rahmen der Umweltprüfung geprüft und bewertet
und die zu erwartenden Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter im Umweltbericht zusammenfassend
dokumentiert. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung.
4.1

Beurteilung der Umweltbelange

Die Betrachtung der einzelnen Schutzgüter ist im Umweltbericht dargestellt. Folgende Umweltbelange wurden geprüft:
Immissionsschutzbelange / Lärm
Schutzgut Tiere, Pflanzen / Landschaft
Schutzgut Boden/Bodenbelastungen
Schutzgut Wasser
Schutzgut Lufthygiene und Klima
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Zusammenfassend kommt die Umweltprüfung zu folgendem Ergebnis:
„Angesichts der umgebenden Nutzungen sowie der intensiv landwirtschaftlichen Nutzung der Grünlandfläche kann die
Änderung in ihren Grundsätzen als vertretbar bezogen auf die untersuchten Schutzgüter gelten.“
5
Berücksichtigung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 19.09.2011 bis 30.09.2011 stattgefunden. Vom
04.03.2014 bis 04.04.2014 erfolgte die öffentliche Auslegung.
Während der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden von den Bürgerinnen und Bürgern vornehmlich folgende Aspekte
thematisiert, die sich im Wesentlichen auf die Ausgestaltung des gleichnamigen Bebauungsplanes richteten. Hierzu
gehörten:
Baudichte,
die Verkehrsführung,
die Infrastruktur und
Umweltbelange
Aufgrund der vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise wurde das städtebauliche Konzept konkretisiert und
Aspekte aus der Öffentlichkeitsbeteiligung in den Bebauungsplan aufgenommen.
Auf Ebene der Flächennutzungsplanung hatte die benannten Aspekte keine Anpassung des Geltungsbereichs oder der
Darstellung zur Folge.
6
Berücksichtigung der Behördenbeteiligung
Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden folgende Sachverhalte zu der Planung
vorgetragen, die sich im Wesentlichen auf die Ausgestaltung des Bebauungsplanes beziehen:
Konfliktpotential zwischen Landwirtschaft und der übrigen Bevölkerung
Verfügbare Informationen zu Bodendenkmäler
Erlaubnisfeld „Rheinland“ - öffentlich-rechtlich verliehene Berechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von
Kohlenwasserstoffen.
Die Bedenken des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes e.V. zu einer Unverträglichkeit (Geruch und Lärm) zwischen
dem naheliegenden Bauernhof und der Wohnbebauung wurde überprüft. Die Abstände im Bebauungsplan sollen
ausreichend groß festgelegt werden, dass trotz ggf. auftretender Belastungen gesunde Wohnverhältnisse gegeben sind.
Aufgrund der besonders schutzwürdigen Böden, die möglichst unberührt bleiben sollen, hat der LVR für
Bodendenkmalpflege auf die Prospektion verzichtet. Im Umweltbericht und der Begründung zur
Flächennutzungsplanänderung wird auf die ungeklärte archäologische Situation und – damit verbunden – auf mögl.
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- Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße -

Zusammenfassende Erklärung

Konflikte mit denkmalrechtlichen Vorgaben bei der Planumsetzung hingewiesen.
Die Wintershall Holding GmbH verfügt über eine öffentlich rechtliche Berechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von
Kohlenwasserstoffen (Hydrofracking). Ein entsprechender Hinweis wurde in die Begründung aufgenommen.
7
anderweitige Planungsmöglichkeiten
Auf der Grundlage der Anfang der 1990er Jahren entwickelten Rahmenplanung für Kornelimünster West wurde für den
Bereich zwischen der Oberforstbacher Straße und der Schleckheimer Straße ein städtebauliches Konzept für eine
Siedlungsentwicklung erarbeitet. Das Rahmenplangebiet wurde im Laufe der Zeit in drei Abschnitte aufgeteilt.
Ein Teilbereich befindet sich direkt an der Schleckheimer Straße. Im Planungsausschuss am 04.11.2010 und in der
Bezirksvertretung am 03.11.2010 wurde ein Aufstellungsbeschluss gefasst mit dem Ziel, dort Wohnbebauung und
Einzelhandel anzusiedeln, um die Nahversorgung in Kornelimünster sicherzustellen.
Ein weiterer Teilbereich erstreckt sich nördlich der Bestandsbebauung an der Schleckheimer Straße. Dafür wurde in der
Zeit bis 2006 gemeinsam mit einem Vorhabenträger der Bebauungsplan Nr. 840 – Kornelimünster West / Schleckheimer
Straße als erster Teil des Gesamtkonzeptes entwickelt. Der Bebauungsplan Nr. 840 ist rechtskräftig. Die Umsetzung des
Bebauungsplanes ist nahezu abgeschlossen.
Für die Umsetzung des dritten Teilbereichs wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Sie umfasst nur einen Teilbereich des Geltungsbereiches des im Parallelverfahren geführten Bebauungsplanes. Im
gesamten Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 812 (2. Bauabschnitt) sind Bauflächen für rd. 160 Wohneinheiten geplant
(ca. 136 Einfamilienhäuser und 4 Geschossbauten mit jeweils maximal 6 Wohnungen). Die Baustruktur soll ein Mix aus
Einzel-, Doppel- bzw. Reihenhäuser sein mit einem kleinen Angebot von Geschossbauten, wodurch den
unterschiedlichen Bedürfnissen und Wohnwünschen der zukünftigen Bewohner entsprochen werden soll. Aufgrund der
Nachfrage vor allem nach freistehenden Einfamilienhäusern auf großen Grundstücken soll, angepasst an den ländlich
geprägten Raum, eine eher lockere Bebauung angeboten werden. Die Grundstücks-größen sollen dabei zwischen 200
und 600 m² variieren, wobei ein relativ hoher Anteil von Einzelhäusern vorgesehen ist.
Aufgrund des im Baugesetz verankerten Entwicklungsgebotes ist zur planungsrechtlichen Durchführung des
Bebauungsplans keine anderweitige Planungsmöglichkeit für den Flächennutzungsplan gegeben.
8
Ergebnis der Abwägung
Der Rat der Stadt war in seiner Sitzung 10.12.2014 den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung über die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden während der
öffentlichen Auslegung gefolgt und hatte die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Aufgrund der später
erfolgten Rücknahme der Stellungnahme der Wintershall Holding GmbH hat der Rat in seiner Sitzung am 22.04.2015 eine
erneute Abwägung vorgenommen und einen erneuten Änderungsbeschluss gefasst.
Diese zusammenfassende Erklärung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt am 22.04.2015 die
Flächennutzungsplanänderung Nr. 123 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - der Stadt Aachen 1980
beschlossen hat.
Aachen, den

(Marcel Philipp)
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