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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

B 03/0024/WP17
öffentlich
06.02.2015

Colynshofstraße von Yorckstraße bis Maria-Theresia-Allee
Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

05.03.2015

MA

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage „Colynshofstraße“ von Yorckstraße bis Maria-Theresia-Allee zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung
(SBS).

Vorlage B 03/0024/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 09.02.2015

Seite: 1/3

finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

2015

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

2016 ff.

2015

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

2016 ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

1.500.000

1.500.000

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

Finanzielle Auswirkungen
keine
Maßnahmebezogene Einnahmen
59.568,21 € Beiträge gem. § 8 KAG NW

Vorlage B 03/0024/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 09.02.2015

Seite: 2/3

Erläuterungen:
Der aus den Jahren 1910 und 1935 stammende Kanal im Trennsystem in der Colynshofstraße wurde
im Bereich von Yorckstraße bis Maria-Theresia-Allee zwischen 2010 und 2011 erneuert, weil dieser in
einem sehr schlechten baulichen Zustand war.
Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 70 bis 75
Jahren war bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und
zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form
auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der
sich

auf

die

Oberflächenentwässerung

der

Erschließungsanlage

bezieht.

Eventuelle

Kostenerstattungsforderungen für die Herstellung, Erneuerung und Veränderung des privaten
Hausanschlusses an das städtische Kanalnetz sowie die Erhebung von Grundbesitzabgaben für die
private Grundstücksentwässerung bleiben von dieser Beitragserhebung unberührt.
Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke
insgesamt

verbessert.

Damit

gehen

wirtschaftliche

Sondervorteile

für

die

betreffenden

Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Die Einstufung der Colynshofstraße im vorgenannten Abschnitt erfolgt als Haupterschließungsstraße
gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen
Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 2 SBS. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu
tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der
Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen
Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten
beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte
ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.

Anlage/n:

Beitragssatzermittlung

Vorlage B 03/0024/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 09.02.2015

Seite: 3/3

Beitragssatzermittlung

Colynshofstraße im Abschnitt von Yorckstraße bis Maria-Theresia-Allee

Straßenart: Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung
vom 21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie
die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe g) SBS.

Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Oberflächenentwässerung
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für
g)

Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten

118.921,62 €

beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 50 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 50 %)

Summe beitragsfähiger Aufwand

118.921,62 €

59.460,81 €

59.460,81 €

118.921,62 €

Summe städtischer Anteil

59.460,81 €

Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand

59.460,81 €

Ermittlung des Beitragssatzes B
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Beitragssatzung auf
die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit
wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:
Oberflächenentwässerung:

59.460,81 € :

50.913 m² =

1,17 €/m²
1,17 €/m² (Beitragssatz)