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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0162/WP17
öffentlich
18.03.2015
Dez. III / FB 61/300

Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

16.04.2015

MA

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung mit der weiteren Ausarbeitung der Planung von barrierefreien Haltestellen gemäß vorgelegter Prioritätenliste. Ein entsprechender Finanzierungsantrag nach ÖPNVG § 12 wird gestellt.

Vorlage FB 61/0162/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 31.03.2015

Seite: 1/8

finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-900-06600-300-1
Fortgeschriebe-

Fortgeschriebe-

Ansatz

Auswirkungen

2015

Einzahlungen

200.000

200.000

1.200.000

1.200.000

1.400.000

1.400.000

Auszahlungen

250.000

250.000

1.500.000

1.500.000

1.750.000

1.750.000

Ergebnis

50.000

50.000

300.000

300.000

350.000

350.000

ner Ansatz

Ansatz

Gesamt-

Investive

ner Ansatz

2016 ff.

2015

Gesamtbedarf (alt)

2016 ff.

bedarf
(neu)

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2015

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

2016 ff.

2015

2016 ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
Verschlechterun

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

g

Vorlage FB 61/0162/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 31.03.2015

Seite: 2/8

Erläuterungen:
Anlass
Die neueste Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), die seit dem 01.01.2013 in Kraft
getreten

ist,

enthält

u.a.

weitreichende

Regelungen

zur

Barrierefreiheit

im

öffentlichen

Personennahverkehr (ÖPNV). Hierüber wurde im Mobilitätsausschuss am 25.04.2013 berichtet.
Arbeitsauftrag war, Standards für die Barrierefreiheit im ÖPNV in Aachen zu entwickeln, diese
abzustimmen und der Politik vorzulegen. Des Weiteren sollte ein Stufenkonzept für den Umbau
barrierefreier Haltestellen entwickelt und abgestimmt und die Kosten hierfür abgeschätzt werden.
Rahmenvorgaben
Das PBefG verpflichtet die Aufgabenträger in ihren Nahverkehrsplänen (NVP) darzustellen, wie eine
vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV bis 2022 zu erreichen ist. Diese Formulierung bezieht sich auf
sämtliche Bereiche des ÖPNV. Ausnahmen müssen im NVP benannt und konkret begründet werden.
Der Begriff der „vollständigen Barrierefreiheit“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Aus der PBefGNovelle ergeben sich neue technische oder inhaltliche Anforderungen an die Barrierefreiheit im
ÖPNV.

Was

„barrierefrei“

ist,

leitet

sich

weiterhin

auf

Grundlage

des

§

4

Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) und aus den allgemein anerkannten Regeln der
Technik ab. „Vollständige Barrierefreiheit“ im Sinne einer Freiheit von Hemmnissen und Hürden für
alle Formen von Behinderungen ist unmöglich und damit rechtlich nicht regelungsfähig. Das Konzept
„Barrierefreiheit“

ist

und

bleibt

ein

Kompromiss

zwischen

verschiedenen

Anforderungen

unterschiedlicher Gruppen von mobilitätseingeschränkten Menschen. Dies findet seinen Niederschlag
in differenzierten Darstellungen in den Regelwerken.
Die Standard-Regelwerke für den Entwurf und Betrieb von Verkehrsanlagen bezogen auf die
Barrierefreiheit im ÖPNV sind
- Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA) 2011 und
- Empfehlungen für Anlagen des ÖPNV (EAÖ) 2012.
Wesentliche DIN-Normen sind
- E-DIN 18040-3 (2014): Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrsund Freiraum,
- DIN 32984 (2011): Bodenindikatoren im öffentlichen Raum sowie
- DIN 32975 (2009): Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien
Nutzung.
Wesentliche Gestaltungsaspekte eines barrierefreien ÖPNV betreffen:
- die Haltestelleninfrastruktur,
- die Gestaltung und Ausstattung der Fahrzeuge,
- die Kommunikation sowie
- den Betrieb und die Unterhaltung der Anlagen.
Nur bei Anpassung aller Bereiche ist Barrierefreiheit im ÖPNV auf Basis des heutigen Standes der
Technik sicher zu stellen. Der AVV und die Verkehrsunternehmen sind zuständig für Fahrzeuge,
Fahrbetrieb, Service und Kundeninformation. Deshalb sind in einigen Feldern AVV-weite einheitliche
Vorlage FB 61/0162/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 31.03.2015

Seite: 3/8

Rahmenvorgaben für die Anforderungen an die Barrierefreiheit erforderlich. Rahmenvorgaben für
einen barrierefreien SPNV müssen wiederum auf Ebene des NVR (Nahverkehr Rheinland) formuliert
werden. Die Zuständigkeit für die Straßeninfrastruktur (Haltestellen und deren Zuwegung, Busspuren,
LSA-Steuerung) liegt bei der Stadt Aachen, die letztlich für die Finanzierung des Gesamtsystems
Sorge tragen muss.
Die Verwaltung hat die aktuellen Anforderungen für eine barrierefreie Bushaltestellengestaltung mit
der

Kommission

barrierefreies

Bauen

abgestimmt

und

in

einen

Anforderungskatalog

"Ausbaustandards barrierefreie Bushaltestelle aufgenommen (Anlage 1). Anregungen von den
Mitgliedern wurden diskutiert und konsensfähige Änderungswünsche übernommen. Das Ergebnis wird
Eingang in die Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen finden. Die Standards für
barrierefreie Bushaltestellen werden nachstehend vorgestellt.
Vorgehensweise Barrierefreie Haltestellen
Beim Ausbau der Haltestellen im Stadtgebiet sind unterschiedliche Baulastträger zuständig:
Die Stadt Aachen für kommunale Straßen sowie Ortsdurchfahrten an klassifizierten Straßen, die
Städteregion für Kreisstraßen außerorts sowie der Landesbetrieb Straßen NRW für Landes- und
Bundesstraßen außerorts. Für die große Mehrheit der Haltestellen im Stadtgebiet ist somit die Stadt
Aachen zuständig. Es sollen möglichst einheitliche Kriterien erstellt und eine Priorisierung für die
mehrjährigen Um- und Ausbauprogramme seitens aller Straßenbaulastträger festlegt werden.
Folgende Arbeitsschritte wurden durchgeführt:
1. Bestandsaufnahme aller Haltestellen
2. Kategorisierung der Haltestellen
3. Festlegung von Ausbaustandards und Ausstattungsmerkmalen
4. Priorisierung der Umbaumaßnahmen
5. Erstellung eines Umbauprogramms
1. Bestandsaufnahme
Zunächst wurden alle Bushaltestellen in Aachen mit jeweils ca. 50 Merkmalen in einer Datenbank
erfasst. Insgesamt gibt es 438 Bushaltestellen mit 972 Haltestellenkanten / richtungsbezogenen
Haltestellenpositionen (Stand Februar 2015). Davon sind ca. 90% in der Baulast der Stadt Aachen.
Heute sind ca. 23% der Haltestellenkanten mit dem besonderen Formbordstein für Busse
ausgestattet. 35% der Haltestellenkanten haben eine Bordsteinhöhe von mindestens 16 cm. Ca. 10%
der Haltestellen sind zumindest teilweise mit taktilen Leitelementen (meist einem Einstiegsfeld)
ausgestattet, davon 5% vollumfänglich (komplettes taktiles Leitsystem und barrierefreier Zuwegung).
2. Kategorisierung der Haltestellen
Insgesamt werden die Bushaltestellen in fünf Kategorien eingeteilt. Sie werden wie folgt definiert:
Kategorie 1: Wichtige Verknüpfungspunkte, vor allem an den Bahnhöfen, sowie Haltestellen mit sehr
hohem Fahrgastaufkommen (Ein- oder Aussteiger > 1.000 pro Werktag).

Vorlage FB 61/0162/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 31.03.2015

Seite: 4/8

Kategorie 2: Haltestellen mit hoher Nachfrage (zwischen 500 und 1.000 Ein- oder Aussteiger pro
Werktag) und/oder mit besonderen Einrichtungen für mobilitätseingeschränkte Menschen im
unmittelbaren

Einzugsbereich

der

Haltestelle,

Krankenhäuser,

behördliche

oder

kulturelle

Einrichtungen.
Kategorie 3: Haltestellen mit einem mittleren bis hohen Fahrgastaufkommen (zwischen 50 und 500
Ein- oder Aussteiger pro Werktag).
Kategorie 4: Haltestellen mit weniger als 50 Ein- oder Aussteiger pro Werktag, jedoch mehr als 10.
Kategorie 5: Diese Kategorie umfasst Haltestellen, die bis auf weiteres nicht ausgebaut werden. Das
Fahrgastaufkommen ist sehr niedrig und/oder das Angebot gering. Der Aufwand eines Umbaus würde
deshalb nicht im Verhältnis zur Nutzung stehen.
Nach diesem Schema fallen 58 Haltestellen in Aachen in die Kategorie 1, 178 in die Kategorie 2, 335
in die Kategorie 3, 253 in die Kategorie 4 und 148 in die Kategorie 5.
3. Ausbaustandards und Ausstattungsmerkmale
Folgende Elemente sind bei jedem Haltestellenaus- bzw. neubau mindestens anzuwenden und stellen
somit eine Mindestausstattung der Haltestellen dar:
- Bordsteinhöhe mindestens 16 cm
- kontrastreiche Markierung von Kanten
- ebener, rutschfester, gut berollbarer Belag
- mindestens ein stufenfreier Zugang
- Zugang zur Haltestelle mit einer durchgängigen Durchgangsbreite von mindestens 1,50m
- ausreichende Bewegungsfläche (2,5 x 2,5 m) mindestens im Bereich der zweiten Tür
- Einstiegsfeld zur Markierung der Position für den Einstieg des ersten Busses
- ein Auffangstreifen führt zum Einstiegsfeld
- ausreichende Beleuchtung.
Der Bedarf einer Querungshilfe im Umfeld der Haltestelle ist bei jeder Planung zu prüfen. Im Falle der
Ausstattung mit einem Fahrgastunterstand ist darauf zu achten, dass dessen Umrisse und die
Glasflächen kontrastreich gestaltet sind und dass er nicht die Durchgänge und Bewegungsflächen
zustellt. Leitelemente müssen den Aachener Standards entsprechen.
Für die Kategorien 1 bis 4 wurde, aufbauend auf den Mindeststandard, jeweils der Ausbaustandard
festgelegt, siehe Anlage 2. In der Anlage 3 sind die Regelzeichnungen gemäß den Anforderungen der
Kommission Barrierefreies Bauen beigefügt. Diesbezüglich besteht noch ein Dissens mit der
städtebaulich / gestalterischen Ausführung, wie sie im Gestaltungshandbuch enthalten sind. Dort ist
noch ein weitergehender Abstimmungsprozess erforderlich.
Ausstattungsmerkmale Kategorie 1:
Mindeststandard sowie
Vorlage FB 61/0162/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 31.03.2015

Seite: 5/8

- Informationsanlage mit dynamischer Fahrgastinformation (DFI)
- Formbordstein
- Leitlinie parallel zur Bordsteinkante
- Taktiles Leitsystem im Umfeld
- barrierefreie Querungsmöglichkeit der Straße
- überdachte Sitzgelegenheit.
Ausstattungsmerkmale Kategorie 2:
Mindeststandard sowie
- Formbordstein
- Leitlinie parallel zur Bordsteinkante
- Taktiles Leitsystem im Umfeld
- barrierefreie Querungsmöglichkeit der Straße
- überdachte Sitzgelegenheit.
Ausstattungsmerkmale Kategorie 3:
Mindeststandard sowie
- Formbordstein
- Leitlinie parallel zur Bordsteinkante.
Ausstattungsmerkmale Kategorie 4:
Für diese Kategorie wird der Mindeststandard angesetzt.
4. Priorisierung der Umbaumaßnahmen
Eine Priorisierung des Ausbaus ist notwendig, um den hohen zeitlichen sowie finanziellen Aufwand zu
entzerren. Auch wird sichergestellt, dass die Investitionen zuerst dort erfolgen, wo der größte Nutzen
für die Fahrgäste und die Verkehrsunternehmen erzielt werden kann. Die Priorisierung des Umbaus
sollte grundsätzlich wie folgt ablaufen:
Kategorie 1:

vordringlich

Kategorie 2:

vordringlich

Kategorie 3:

mittelfristig

Kategorie 4:

nachrangig

Kategorie 5:

zunächst kein Umbau vorgesehen.

Parallel dazu werden bei allen Bauvorhaben in der öffentlichen Verkehrsfläche, bei denen Haltestellen
betroffen sind, die Kriterien der Barrierefreiheit berücksichtigt und umgesetzt. Ungeachtet dessen ist
es das Ziel, sämtliche Haltestellen barrierefrei auszubauen, um den Vorgaben des Gesetzes zu
entsprechen. Ausgenommen sind zunächst die Haltestellen der Kategorie 5, wo der Ausbau aus
wirtschaftlichen Gründen zunächst zurückgestellt werden muss.
Folgende Aspekte müssen zusätzlich bei der Priorisierung beachtet werden:
- absehbare oder diskutiere Linienwegänderungen, die die Haltestellenlage tangieren
- anstehende Straßenbaumaßnahme, die eine Überplanung der Haltestelle ohnehin vorsieht
Vorlage FB 61/0162/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 31.03.2015

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- Bedienung der Haltestelle erfolgt im Wesentlichen mit Taxen.
Haltestellen können in eine höhere Kategorie eingestuft werden, wenn dringlicher baulicher
Handlungsbedarf besteht. Dies ist z.B. der Fall wenn die Haltestelle nicht parallel angefahren werden
kann oder der bauliche Zustand mangelhaft ist. Wichtig ist auch eine höhere Einstufung von
Haltestellen, in deren Nähe sich besondere Einrichtungen für mobilitätseingeschränkte Menschen
oder Senioren, Krankenhäuser, Behörden etc. befinden.
Die Priorisierung ist insofern auch dynamisch, als dass Anregungen und Beschwerden zu einer
veränderten Priorisierung der Haltestelle führen können.
Grundsätzlich muss bei jedem Haltestellenstandort im Hinblick auf den barrierefreien Ausbau auch
betrachtet werden, was am Standort tatsächlich baulich machbar ist. Dabei sind auch Alternativen wie
Standortverlegungen oder Aufgabe der Haltestelle zu berücksichtigen. Bei schwieriger Zuwegung
oder engen Platzverhältnissen ist es auch möglich, den barrierefreien Ausbau unabhängig von der
Kategorie in reduzierter Form auszuführen.
Die hier dargestellten Vorgaben gelten für zukünftig durchzuführende Aus- bzw. Neubaumaßnahmen.
In den letzten Jahren umgebaute Haltestellen, die den formulierten Vorgaben nicht 100%ig
entsprechen, werden aufgrund des damit verbundenen hohen finanziellen sowie personellen
Aufwandes nicht systematisch nachgerüstet. Dies betrifft hauptsächlich die Bodenindikatoren.
Einzelne Ausnahmen sind möglich.
5. Umbauprogramm
Die höchste Dringlichkeit weisen die Haltestellen der Kategorie 1 auf. Von den insgesamt 58
Haltestellenkanten werden einige Planungen nicht in diesem Programm berücksichtigt, da sie im
Zusammenhang mit anderen Straßenbaumaßnahmen ohnehin in Kürze angepasst werden.
Ergänzend können die dringlichsten Haltestellen aus der Kategorie 2 in den Förderantrag
aufgenommen werden.
Die Planung und Umsetzung soll mehrstufig erfolgen. Die umzubauenden Haltestellen werden in drei
Arbeitspakete aufgeteilt. In Einzelfällen sind umfangreiche Abstimmungen erforderlich, so dass einige
Haltestellen allein aus diesem Grund in den Arbeitspaketen 2 und 3 vorgesehen wurden. Für jedes
Paket wird beim Fördergeber ein separater Finanzierungsantrag gestellt. Die Prioritätenliste ist in
Anlage 4 dargestellt.
Finanzierung
Für die Jahre 2015 stehen beim PSP-Element 5-120102-900-06600-300-1, Sachkonto 7852000
„Barrierefrei Haltestellen“, Haushaltsmittel von 250.000 € für den Bau barrierefreier Bushaltestellen
bereit und für die Jahre 2016-2018 jährlich 500.000 €.
2014 hat die Verwaltung einen Einplanungsantrag für den barrierefreien Ausbau von 41 Haltestellen in
einer Gesamthöhe von 786.400 € gestellt. Die Maßnahme wurde in den Maßnahmenkatalog des NVR
aufgenommen. Die Förderquote beträgt 90%.
Vorlage FB 61/0162/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 31.03.2015

Seite: 7/8

Weiteres Vorgehen
Die Planungen der Haltestellen mit der höchsten Priorität werden weiter vorangetrieben,
Ausbauplanungen

erstellt,

erforderliche

Beschlüsse

eingeholt

und

ein

entsprechender

Finanzierungsantrag beim NVR gestellt. Das weitere Vorgehen wird wesentlich durch die
vorhandenen Arbeitskapazitäten in der Abteilung Straßenbau bestimmt.

Anlage/n:
Anlage 1: Anforderungen an eine barrierefreie Haltestelle
Anlage 2: Haltestellenkategorien, Ausbaustandards
Anlage 3: Ausbaustandard je Kategorie (Regelquerschnitte)
Anlage 4: Prioritätenliste

Vorlage FB 61/0162/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 31.03.2015

Seite: 8/8

Anlage 1, Seite 1

Ausbaustandards barrierefreie Bushaltestelle
Stand: 06.11.2014

Merkmal
Anfahrbarkeit
Anordnung der Haltestelle im
Straßenquerschnitt

Ziel

Ausführung

Anmerkung

Standard

Mindeststandard

x

x

x

x

x

x

Durch eine optimale Anfahrt soll der Spalt
zwischen Fahrzeugboden und Bordstein
minimiert werden.

Die Haltestelle ist gemäß des gewählten
Haltestellentyps in der Geometrie und
Länge zu dimensionieren.
Haltestellenkaps oder
Fahrbahnrandhaltestellen sollten der
Vorzug vor Busbuchten gegeben werden,
da sie einen geraden Anfahrt ermöglichen
und eine großzügigere Flächenaufteilung im
Straßenseitenraum erlauben. Busbuchten
sind ggf. betrieblich sonnvoll und sollten
bevorzugt hinter Knotenpunkten liegen.

Minimierung von Spalt und Stufe zwischen
Fahrzeug und Wartefläche (Höhenunterschied und Spaltbreite ≤ 5 cm).
Auch für Rollstuhlnutzer bei jeder Witterung
befahrbar.
Rollstuhlnutzer sollen die Wartefläche ohne
erhöhten Kraftaufwand befahren können.

Bordsteinhöhe mindestens 16 cm, 18 cm
wenn gestreckte Anfahrbarkeit und
Betonfahrbahn gegeben sind.
Ebener, rutschfester und gut berollbarer
Oberflächenbelag.
Die Längneigung der Wartefläche darf
maximal 3,0 % betragen.
Die Querneigung der Wartefläche darf
maximal 2,5 % betragen.

Verwendung von Formbordstein.

In topografisch bewegten Bereichen ist
ausnahmsweise eine höhere Längsneigung
zulässig.

x

x

Bewegungsflächen

Rollstuhlnutzer können entlang der
gesamten Haltestellenkante einen
Richtungswechsel vornehmen und
problemlos auf bzw. von der ausgeklappten
Busrampe gelangen.

Bei sehr beengten Platzverhältnissen darf
die Bewegungsfläche und die nutzbare
Breite reduziert werden, wenn kein anderer
Haltestellenstandort gewählt werden kann.

x

(x)

Durchgangsbreiten

Rollstuhlnutzer können die Haltestelle
erreichen bzw. verlassen und die
Fahrgastinformation sowie ggf. den
Fahrgastunterstand nutzen.

Die Mindestbreite für einen
Richtungswechsel, 1,50 x 1,50 m wird
entlang der Haltestellenkante eingehalten.
Im Bereich der zweiten Tür ist eine
hindernisfreie Bewegungsfläche von 2,50 x
2,50 m vorzusehen.
Die Durchgangsbreite zwischen
Bordsteinkante und festen Einbauten muss
mindestens 1,50 m betragen.

Bei sehr beengten Platzverhältnissen darf
die Durchgangsbreite auf 1,10 m reduziert
werden, wenn kein anderer Haltestellenstandort gewählt werden kann bzw. auf ein
Wetterschutz ansonsten verzichtet werden
müsste.

x

(x)

Wartefläche
Bordstein

Beschaffenheit
Neigungen

Merkmal
Einstieg
Position

Fahrgastunterstand
Allgemein

Position und Größe

Gestaltung

Sitzgelegenheiten

Anmerkung

Standard

Mindeststandard

Bei längeren Haltestellen ist eine Aufteilung
der Haltestellen erwünscht.
Die Festlegung der 2. Halteposition an
einer Haltestelle ist aufgrund der
unterschiedlichen Buslängen in der Praxis
nicht machbar.

x

x

Der Fahrgastunterstand muss für Rollstuhlund Rollatornutzer, gehbehinderte, blinde
und sehbehinderte Menschen auffindbar,
zugänglich und nutzbar sein und als
Wetterschutz gut funktionieren.

Fahrgastunterstände sollen in Abhängigkeit
vom Fahrgastaufkommen und Funktion
vorgesehen werden.

x

(x)

Der Fahrgastunterstand soll allen
Fahrgastunterstände müssen stufenlos
Fahrgästen einen Schutz vor der Witterung erreicht werden können und sollen
bieten.
möglichst auf separate Warteflächen
aufgestellt werden. Die Durchgangsbreite
soll mindestens 1,50 m betragen.
Ausreichend Stellfläche für Rollstühle,
Rollatoren und Kinderwagen sind
vorzusehen.
Die Fahrgäste sollen aus Bussen, die sich Fahrgaststände sollten beleuchtet sein, um
die Haltestelle nähern, gesehen werden
eine Orientierungshilfe zu bieten. Seitenund Rückenwände sollen transparent und
und selbst sich nähernde Busse sehen
können. Die Fahrgastunterstände müssen kontrastreich gerahmt sein. Scheiben
müssen eine Warnmarkierung für
auch von blinden und sehbehinderten
Menschen gut erkannt werden.
Sehbehinderte erhalten.

Bei sehr beengten Platzverhältnissen darf
die Entfernung zum Bordstein reduziert
werden, wenn kein anderer
Haltestellenstandort gewählt werden kann
bzw. auf ein Wetterschutz ansonsten
verzichtet werden müsste.

x

x

x

x

x

(x)

Ziel
Ein Auffindestreifen sowie ein Einstiegsfeld
(/Aufmerksamkeitsfeld) sollen blinde und
sehbehinderte Menschen das Auffinden der
vorderen Bustür ermöglichen.
Barrierefreier Einstieg für Gehbehinderte,
Rollstuhl- und Rollatornutzer an der zweiten
Tür.

Sitzgelegenheiten sollten im
Fahrgastunterstand vorhanden sein und
einen möglichst hohen Komfort anbieten,
besonders für ältere und mobilitätseigeschränkte Menschen und Kinder.

Ausführung
Das Einstiegsfeld ist so zu platzieren, dass
er sich auf der Höhe der Fahrzeugfront
eines haltenden Busses befindet, in einem
Abstand von 30 cm zur Bordsteinkante.
Auf Höhe des Einstiegsfeldes ist ein 30 cm
breiter taktiler Streifen (Auffindestreifen)
quer zum Verlauf des Gehweges
anzuordnen.

Sitzgelegenheiten sollten Arm- und
Sitzgelegenheiten sollten an allen
Rückenlehnen besitzen. Die Sitzfläche
Haltestellen mit nennenswerten
sollte glatt und nicht zu tief, waagerecht in Einsteigeraufkommen vorhanden sein.
ca. 48 cm Höhe angebracht sein.
Wünschenswert wäre, unterschiedliche
Sitzhöhen vorzusehen. Sitzgelegenheiten
sollten mit dem Langstock ertastbar und
kontrastreich gestaltet sein.
Sitzgelegenheiten soll möglichst als
Einzelsitze ausgebildet werden, aus
witterbeständigem, pflegeleichtem Material
hergestellt sein, bequem sein und zur
Nutzung einladen. Sie sollen nicht vor der
Fahrgastinfomation platziert werden.
Wünschenswert ist die Anlehnmöglichkeit
für Stehende.

Anlage 1, Seite 2

Merkmal
Fahrgastinformation
Allgemein

Lesbarkeit

Akustik

Sensorik

Bedienbarkeit

Dynamische Fahrgastinformation

Ziel

Ausführung

Fahrgastinformation soll nach dem ZweiSinne-Prinzip erfolgen.
Informationsvitrinen und Bedieneinrichtungen müssen stufenlos erreichbar
und eine Wendefläche von 1,50 x 1,50 m
vor den einzelnen Elementen vorhanden
sein.
Fahrpläne sollen nicht über der Sitzbank
angeordnet werden.
Anordnung von Bedienelementen in einer
Höhe von ca. 0,85 m.
Die Informationen sollen von allen gelesen Die Informationen sind so anzuordnen,
werden können.
dass die mittlere Lesehöhe 1,30 m beträgt
und möglichst gleichmäßig und blendfrei
beleuchtet sind. Schriften müssen
ausreichend groß, gut lesbar und
kontrastreich ausgestaltet sein.
Ausführung mit Drucktaster. Die Lautstärke
Die Informationen sind für blinde,
der Ansage soll sich in ausreichendem
sehbehinderte sowie schriftunkundige
Maße an den Störschallpegel der
Menschen zugänglich.
Umgebung anpassen (möglichst ≥ 10-20
dB(A)).
Information in haptischer Form sind an
Ertastbare Schriften, Zeichen und
wichtigen Haltestellen vorzusehen.
Plandarstellungen sollen im Greifbereich
der Hände liegen und in großer und
kontrastreicher Schrift und Symbolik
darsgestellt sein.
Benutzbarkeit von Automaten für Menschen Mulde/Trichter am Geldeinwurf.
mit eingeschränktem Greifvermögen.
Touchscreen mit alternativen Bedienmöglichkeiten für blinde und sehbehinderte
Menschen.
Einhaltung des Zwei-Sinne-Prinzips.
Optische und akustische Ausgabe der
Informationen. Ausreichend großer Kontrast
bei der LED-Anzeige, Darstellung des
Textes in gelb auf schwarzen Hintergrund.

Anmerkung

Informationen müssen barrierefrei
erreichbar, gut lesbar, eindeutig formuliert,
leicht verständlich und bedienbar sein.

Der Fahrgastunterstand soll beleuchtet sein
oder wenn nicht vorh. in eine spezielle
Haltestellensäule / am Haltestellenmast
integriert sein.

Standard

Mindeststandard

x

x

x

x

x

(x)

(x)

(x)

x

Anlage 1, Seite 3

Merkmal
Leit- und Orientierungssysteme
Allgemein

Material, Kontrast

Anordnung der Bodenindikatoren

Sonstiges
Erreichbarkeit der Haltestelle

Beleuchtung

Fahrscheinautomaten

Radverkehrsführung

Ziel

Ausführung

Die Haltestelle muss barrierefrei auffindbar,
zugänglich und nutzbar sein.
Warn- Orientierungs- und Leitelemente
müssen auch für Menschen mit
sensorischen Einschränkungen zugänglich
und nutzbar sein.
Die Leit- und Orientierungssysteme müssen Aufmerksamkeitsfelder (Einstiegs-,
sich deutlich durch ihren taktilen und
Auffangsfelder) in Form von Noppenplatten
visuellen Kontrast vom Umfeld absetzen.
in anthrazit.
Leitstreifen in Form von Rippenplatten in
anthrazit, im historischen Bereich
Basaltkleinpflaster in anthrazit.
Durchgängiges und in sich schlüssiges
Leitstreifen führen zur Haltestelle hin und
Leitsystem von optisch-taktilen
weg. Ein Leitstreifen entlang der
Bodenindikatoren.
Haltestellenkante ist parallel und in Abstand
von 0,90 m zur Kante vorzusehen. Das
Auffinden der Haltestelle vom Gehweg aus
ist durch einen Auffangstreifen in 0,30 m
Breite sicherzustellen. Der Auffangstreifen
führt zum Aufmerksamkeitsfeld
(Einstiegsfeld) 90 x 90 cm, das die Position
der vorderen Tür markiert.

Die Haltestelle muss für Rollstuhl- und
Rollatornutzer stufenlos erreichbar sein.

Die Haltestelle soll aus dem Umfeld gut
erkennbar sein und den Fahrgästen auch
bei Dunkelheit ein sicheres Betreten
ermöglichen.
Fahrscheinautomaten müssen für alle
erreichbar und bedienbar sein.

Konfliktfreie Lösung zwischen Radfahrer
und wartende Fahrgäste / Ein- und
Aussteiger.

Der Zugang zur Haltestelle soll von
mindestens einer Seite barrierefrei sein.
Die Bordsteine an den angrenzenden
Übergängen sind auf 0 cm / 3 cm
abzusenken.
Der Gehweg soll mindestens 2,50 m breit
sein und befestigt.
Die Lichte Höhe soll mindestens 2,25 m
betragen
Die Längsneigung von Rampen darf max. 6
% betragen, in Abständen von mind. 6 m ist
ein Zwischenpodest 1,50 x 1,50 m
vorzusehen.
Der Auffangstreifen darf nicht über
Radwege geführt werden. Er ist zu
unterbrechen und schließt mit einem
Richtungsfeld am Radweg ab.
Haltestellen sind nach Möglichkeit in
unmittelbarer Nähe von Lichtquellen
anzuordnen oder mit einer Lichtquelle
auszustatten.
Mulde/Trichter am Geldeinwurf.
Touchscreen mit alternativen Bedienmöglichkeiten für blinde und sehbehinderte
Menschen.
Die Radverkehrsführung erfolgt nicht durch
die Haltestelle sondern auf der Fahrbahn
oder hinter der Wartefläche der Haltestelle.

Standard

Mindeststandard

x

x

Siehe städtische Standards
"Gestaltungshandbuch"

x

x

Der parallel zur Kante führenden
Leitstreifen ist bei schwach frequentierten
Haltestellen ohne eigenen Wartebereich
nicht notwendig.

x

x

Bei beengten Platzverhältnissen darf die
Gehwegbreite reduziert werden, wenn kein
anderer Haltestellenstandort gewählt
werden kann.

x

x

x

x

Anmerkung

Fahrscheinautomaten sind an den
wichtigen Verknüpfungshaltestellen
vorzusehen.

(x)

x

x

Anlage 1, Seite 4

Anlage 2

Barrierefreiheit an Haltestellen:
Ausbaustandards für die
Haltestellenkategorien 1-4
Kriterium

1

Haltestellenkategorie
2
3

4

Einstiegsfeld in Höhe der forderen Bustür

●
●
●
●
●
●

●
●
●
●
●
●

●
●
●
●
●
●

●
●
●
●
●
●

barrierefreier Zugang zur Haltestelle: mind.1,50 m
Durchgangsbreite, stufenfrei

●

●

●

●

●
●
●
●
●

●
●
●
●
●

●
●
○
○
○

●
○

●

○

Bordsteinhöhe ≥ 16 cm
kontrastreiche Markierung von Kanten
ebener, rutschfester, gut berollbarer Belag
ausreichende Beleuchtung
ausreichende Bewegungsfläche (2,50 x 2,50 m)

Formbordstein
Auffangstreifen parallel zur Bordsteinkante
Taktiles Leitsystem im Umfeld (Zuwegung)
barrierefreie Querungsmöglichkeit der Straße
überdachte Sitzgelegenheit
dynamische Fahrgastinformationsanlage (auch
akustisch)

Ein- oder
HstFunktion
Kategorie Aussteiger
1

2

>1.000

zentrale Verknüpfungshaltestelle

untergeordnete Verknüpfungshaltestelle, Haltestelle
500-1.000 mit hohem
Fahrgastaufkommen

3

50-499

wichtige Haltestelle

4

10-49

eher wenig genutzte
Haltestelle

5

<10

schwach genutzte Haltestelle, zunächst kein Umbau
vorgesehen

Legende
erforderlich
optional
Mindeststandard

●
○

90

30

FB 61/70

M= 1:100

Stand 18.03.2015

90

30303030 15

15

DFI

30303030 15

90

60 30
1,50

30 15

90

ab 3,75

Ei
nst
i
egsst
el
l
e

2,70

Gr
undst cksgr
enze/
Geb ude

min. 50

90

60 30

90

Regelzeichnungen

90

15

Ei
nst
i
egsst
el
l
e

ab 5,25

Auf
f
angst
r
ei
f
en

90

Fahr
gast
unt
er
st
and

30

21,
00 m Busbor
d 7,
5/
15/
30

90

Auf
f
angst
r
ei
f
en

Barrierefreies Bauen :

Gr
undst cksgr
enze/
Geb ude

DFI

90

min. 2,00

Fahr
gast
unt
er
st
and

60 30

90

Ei
nst
i
egsst
el
l
e

Gr
undst cksgr
enze/
Geb ude

dgn
090115.
plneer
e M ust
l
i
Takt
Plne\
\
t
hei
ei
r
ef
er
i
r
Bar
nes\
gem ei
l
nm a nahm en und Al
ei
Kl
71\
61\
dner
ungsor
l
ei
20 Abt
\
Q:

Anlage 3, Seite 1

Gesamtstdtischer Bereich
Haltestelle 2.11.1
Kategorie 1

beengte Verhltnisse

2,55
15

DFI

90

30

FB 61/70

M= 1:100

Stand 18.03.2015

30303030 15

90

min. 2,00
min. 50

2,70
15

30303030 15

90

60 30
1,50

30 15

90

ab 3,75

Ei
nst
i
egsst
el
l
e

60 30

Gr
undst cksgr
enze/
Geb ude

15

90

Regelzeichnungen

90

ab 5,25

Ei
nst
i
egsst
el
l
e

Auf
f
angst
r
ei
f
en

90

Fahr
gast
unt
er
st
and

30

21,
00 m Busbor
d 7,
5/
15/
30

Barrierefreies Bauen :

Gr
undst cksgr
enze/
Geb ude

90

Auf
f
angst
r
ei
f
en

Fahr
gast
unt
er
st
and

60 30

90

Ei
nst
i
egsst
el
l
e

Gr
undst cksgr
enze/
Geb ude

dgn
090115.
plneer
e M ust
l
i
Takt
Plne\
\
t
hei
ei
r
ef
er
i
r
Bar
nes\
gem ei
l
nm a nahm en und Al
ei
Kl
71\
61\
dner
ungsor
l
ei
20 Abt
\
Q:

Anlage 3, Seite 2

Gesamtstdtischer Bereich
Haltestelle 2.11.2
Kategorie 2

beengte Verhltnisse

2,55
15

90

30

FB 61/70

M= 1:100

Stand 18.03.2015

30303030 15

90

60 30
ab 3,75
2,70
15

30303030 15

90

60 30
1,50

30 15

90

15

Ei
nst
i
egsst
el
l
e

ab 5,25

Gr
undst cksgr
enze/
Geb ude

Regelzeichnungen

90

Barrierefreies Bauen :

Ei
nst
i
egsst
el
l
e

Auf
f
angst
r
ei
f
en

90

Gr
undst cksgr
enze/
Geb ude

30

21,
00 m Busbor
d 7,
5/
15/
30

Auf
f
angst
r
ei
f
en

60 30

90

Ei
nst
i
egsst
el
l
e

Gr
undst cksgr
enze/
Geb ude

dgn
090115.
plneer
e M ust
l
i
Takt
Plne\
\
t
hei
ei
r
ef
er
i
r
Bar
nes\
gem ei
l
nm a nahm en und Al
ei
Kl
71\
61\
dner
ungsor
l
ei
20 Abt
\
Q:

Anlage 3, Seite 3

Historischer Bereich
Haltestelle 1.1.7.3
Kategorie 3

beengte Verhltnisse

2,55
15

Gr
undst cksgr
enze/
Geb ude

21,
00 m Busbor
d 7,
5/
15/
30

dgn
090115.
plneer
e M ust
l
i
Takt
Plne\
\
t
hei
ei
r
ef
er
i
r
Bar
nes\
gem ei
l
nm a nahm en und Al
ei
Kl
71\
61\
dner
ungsor
l
ei
20 Abt
\
Q:

60 30
15

30

30303030 15

90

FB 61/70

M= 1:100

Stand 18.03.2015

90

ab 3,75
2,70
15

30303030 15

90

60 30
1,50

30 15

90

60 30

Ei
nst
i
egsst
el
l
e

ab 5,25

Gr
undst cksgr
enze/
Geb ude

Regelzeichnungen

90

Barrierefreies Bauen :

Ei
nst
i
egsst
el
l
e

Gr
undst cksgr
enze/
Geb ude

90

Ei
nst
i
egsst
el
l
e

Anlage 3, Seite 4

Historischer Bereich
Haltestelle 1.1.7.4
Kategorie 4

beengte Verhltnisse

2,55
15

Barrierefreier Umbau an Bushaltestellen

Anlage 4

Prioritätenliste
Stand: 20.03.2015
Lfd
Nr
1
2
3
4

Haltestellenname

Fahrtrichtung

Straße

Linien

Liebigstraße
Liebigstraße
Augustastraße
Halifaxstraße

Haaren
Bushof
Normaluhr
Bushof

Jülicher Str.
Jülicher Str.
Wilhelmstr.
Ahornstr.

1er, 16, 46, 52, 70, SB11
1er, 16, 46, 52, 70, SB11
3B, 13B, 36
12, 22, 23, 75

5
6
7
8
9
10
11
12
13

Hansemannplatz
Karlsgraben
Karlsgraben
Schanz (Vaalser Straße)
Schanz (Vaalser Straße)
Eurogress / Spielkasino
Haaren Markt
Haaren Markt
Arbeitsagentur /Bendplatz

Haaren
Bushof
Schanz
Bushof
Vaals
Kaiserplatz / Hbf
Aachen
Kaninsberg
Laurensberg

Jülicher Str.
Löhergraben
Jakobstr.
Vaalser Str.
Vaalser Str.
Monheimsallee
Alt-Haarener Str.
Alt-Haarener Str.
Roermonder Str.

1er, 16, 34, 41, 46, 51, 52,
SB11
5er, 12, 22, 23, 24
5er, 4, 24
5, 25, 35, 45, 55, 75
5, 25, 35, 45, 50, 55, 75
3B, 13B, 57
1, 11, 16, 21, 30, 46
1, 11, 16, 21, 30, 46
17, 27, 37, 47, 77, 147

14

Bahnhof Rothe Erde

Bushof

Trierer Str.

5er, 34, 41, 57, 66, 68, 70, 73,
125, 135, 173

15
16
17

Bahnhof Rothe Erde
Elsassstraße
Elsassstraße

Brand
Bushof
Brand

Trierer Str.
Adalbertsteinweg
Adalbertsteinweg

5er, 34, 41, 57, 66, 68, 70, 73,
125, 135, 173
2er, 5er, 41, 66, 68, 70, 73
5er, 41, 66, 68, 70, 73

18

Scheibenstraße

Bushof

Adalbertsteinweg

2er, 5er, 23, 43, 66, 68, 73,
125, 135, 173

DFIFahrten /
Einsteiger Aussteiger Bemerkungen
Anlage
Tag
470
215
150
130
210
400
Nachrüstung Leitelemente
210
300
125
80
ca. 1000
ca. 1000
ca. 750
ca. 350
ca. 270
170
ca. 1000
450
170

300
ca. 700
ca. 900
ca. 250
ca. 500
250
300
ca. 1000
600

Nachrüstung Leitelemente

Nachrüstung Leitelemente
Nachrüstung Leitelemente
4 cm Bordstein

1
1
1
1
1
1
2
2
2

x

340

1650

1130

Nachrüstung Leitelemente

2

x

305
400
245

1030
>1000
>1000

1320
>1000
>1000

Nachrüstung Leitelemente

2
2
2

475

1690

1660

470
100
125
190

2040
125
230

1870
90
440

x

19
20
21
22

Scheibenstraße
Schanz
Schanz
Schanz

Brand
Preusweg
Lochnerstraße / TH
Hauptbahnhof

Adalbertsteinweg
Jakobstr.
Boxgraben
Boxgraben

23

Aachen Bushof H.10

Elisenbrunnen

Peterstr.

1, 2, 11, 16, 21, 32, 34, 46, 53,
57

x

210

>1000

Peterstr.

5, 12, 15, 22, 23, 25, 35, 45,
55, 65, 75, 125, 135

x

215

x
x
x
x
x

Aachen Bushof H.11

Elisenbrunnen

25
26
27
28
29

Aachen Bushof H.12
Aachen Bushof H.13
Aachen Bushof H.14
Aachen Bushof H.15
Elisenbrunnen H.1

Hansemannplatz
Hansemannplatz
Ponttor
Elisenbrunnen
Bushof

Peterstr.
Peterstr.
Kurhausstr.
Kurhausstr.
Peterstr.

2er, 5er, 23, 43, 73, 125, 135,
173
1, 11, 16, 21, 34, 46, 57
4, 7er, 24, 33, 44, 73, 147, 173
4, 7, 27, 33, 37, 44, 77
1er, 2er, 5er, 16, 23, 34, 46, 57

30
31

Elisenbrunnen H.2
Elisenbrunnen H.3

Bushof
Theater

Peterstr.
Peterstr.

7er, 14, 24, 32, 33, 44, 53, 75,
SB63
7, 14, 27, 33, 34, 37, 57

32
33
34
35
36

Elisenbrunnen H.4
Halifaxstraße
Halifaxstraße
Halifaxstraße
Hansemannplatz

Hauptpost
Campus Melaten
Bushof
Melaten
Bushof

Peterstr.
Halifaxstr.
Halifaxstr.
Ahornstr.
Peterstr.

1er, 2er, 5er, 16, 23, 24, 32,
44, 46, 53, SB63
33, 73, 75, 103
33, 73, 103
12, 22,
1er,
16,23
34, 41, 46, 51, 52, 57,
SB11

Pontdriesch

3B, 7er, 13B, 24, 33, 44, 47,
73, 147, 173

Templergraben
Malteserstr.
Pontstr.

4, 7er, 24, 33, 44, 47, 73, 173,
147
7er,
24, 33,
44,
73,
147,
3B, 7er,
13B,
24,
33,
44, 173
73,
147, 173

Aachen

Trierer Str.

15, 25, 34, 35, 43, 50, 55, 65,
66, 68, 125, 135, 173

Kornelimünster
Stolberg
Haaren

5, 15, 35, 45, 55, 65, 66, 68,
Trierer Str.
135
Freunder Landstr. 25, 125
Jülicher Str.
1er, 16, 46, 52, 70, SB11

37
38
39
40
41
42
43
44

Driescher Gässchen
Driescher Gässchen
Ponttor
Ponttor
Brand
Brand
Brand
Talbot

Ponttor
Bushof
Bushof
Laurensberg /
Bastei

1
1
1
1

325
240
300
140
200
165
140
160
145

x
x
x
x
x

2er, 5er, 23, 43, 66, 68, 73,
125, 135, 173
4, 24
3B, 13B, 103
3A, 13A, 103, Veolia50

24

Arbeitspaket

2

Nachrüstung Leitelemente
Nachrüstung Leitelemente

2
2
2
2

>1000

Nachrüstung Leitelemente

2

>1000

>1000

Nachrüstung Leitelemente

2

280
145
420
420
575

>1000
>1000
>1000
>1000
>1000

>1000
>1000
>1000
>1000
>1000

Nachrüstung Leitelemente
Nachrüstung Leitelemente
Nachrüstung Leitelemente
Nachrüstung Leitelemente
Nachrüstung Leitelemente

2
2
2
2
2

x
x

275
180

>1000
>1000

>1000
>1000

Nachrüstung Leitelemente
Nachrüstung Leitelemente

2
2

x

670
130
115
70
365

>1000
230
>1000

>1000
>1000
140

Nachrüstung Leitelemente

200

>1000

2
3
3
3
3

x

400

850

1200

Nachrüstung Leitelemente

3

x
x

470
360
400

950
ca. 700
>1000

750
>1000
>1000

x

190

1040

580

Nachrüstung Leitelemente

3

185
45
215

320
400
110

720
340
370

Nachrüstung Leitelemente

3
3
3

x

Nachrüstung Leitelemente

3
3
3