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                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

FB 61/0156/WP17
öffentlich
35005-2015
10.03.2015
FB 61/20 // Dez. III

I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 855
Lichtenbusch / Innenbereich hier: Änderungs- und Satzungsbeschluss
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

26.03.2015
22.04.2015

PLA
Rat

Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 855 Lichtenbusch / Innenbereich – gemäß § 4a Abs.3
in Anwendung
des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
-

die Höhenlage der Längsprofile zu ändern und

-

die Festsetzungen der maximal zulässigen Gebäudehöhen entsprechend anzupassen.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit zur eingeschränkten Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten,
zurückzuweisen.
Weiterhin empfiehlt er dem Rat, diese I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 855 – Lichtenbusch /
Innenbereich –
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stellt fest, dass die Grundzüge
der Planung durch die beabsichtigte Änderung nicht berührt werden und beschließt den
Bebauungsplan gemäß 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
-

die Höhenlage der Längsprofile zu ändern und

-

die Festsetzungen der maximal zulässigen Gebäudehöhen entsprechend anzupassen.

Nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange beschließt er die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit zur eingeschränkten Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten,
zurückzuweisen
Weiterhin beschließt er die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 855 Lichtenbusch /
Innenbereich – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim im Bereich
zwischen Kesselstraße und Raafstraße
gemäß § 10 Abs. 1 als Satzung und die Begründung hierzu.
Vorlage FB 61/0156/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.02.2016

Seite: 1/6

Vorlage FB 61/0156/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.02.2016

Seite: 2/6

Erläuterungen:
I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 855 - Lichtenbusch / Innenbereich –
hier:

Änderungs- und Satzungsbeschluss – inklusive der Ergänzung der Vorlage zur
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim

1.

Anlass der Änderung, Auswirkungen der Planung

Am 11.09.2013 hat die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim und am 12.09.2013 hat der
Planungsausschuss den Bebauungsplan als Satzung empfohlen. Am 18.09.2013 hat der Rat den
Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit Datum des 26.09.2013 ist der Bebauungsplan in Kraft
getreten.
Bei der Ausführungsplanung der Erschließungsmaßnahmen für den Planbereich des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 855 – Lichtenbusch / Innenbereich – sind Probleme aufgetaucht. Bei der
Konkretisierung der Straßenausbauplanung wurde festgestellt, dass die Kanaltrasse in der
Kesselstraße nicht ausreichend tief liegt, um daran den Kanal des tieferliegenden Teils des
Baugebietes anschließen zu können.
Durch Pumpstationen könnte zwar das aus den tiefer liegenden Bereichen anfallende Wasser
abgeleitet werden. Die Stadt als Träger der Abwasserbeseitigungspflicht möchte jedoch eine
störanfällige und damit dauerhaft kostenträchtige Installation vermeiden. Wird von der technischen
Lösung einer Pumpstation abgesehen, kann eine Entwässerung des betreffenden Gebietes nur
gewährleistet werden, wenn die Verkehrsfläche höher gelegt wird. In dem Bebauungsplan werden
anhand der Längsprofile die Höhenlagen der Straßen festgesetzt.
Ziel der I. Änderung des Bebauungsplanes ist es die Längsprofile – also die Höhenlage der
Verkehrsflächen - entsprechend den Erfordernissen der Kanaltrasse zu erhöhen. In Folge davon
können die vorgesehenen auf NHN bezogenen Gebäudehöhen nicht mehr erreicht werden. Auch
nach Erhöhung der Verkehrsfläche soll die Trauf- und Firsthöhe der Gebäude bei max. 6,5 m und 10,0
m bzw. bei Pultdach bei 9,5 m über Straßenniveau liegen. Aufgrund des geänderten Straßenniveaus
wird es erforderlich, die auf NHN bezogenen Gebäudehöhen an die Verkehrsflächenhöhe
anzupassen. Bei den betroffenen Straßenabschnitten ergeben sich Erhöhungen von 0,4 bis 1,2 m. Es
wird daher vorgeschlagen, dass die Längsprofile und die zeichnerischen Festsetzungen zu den
entsprechenden Gebäudehöhen im Rechtsplan geändert werden. Die Schriftlichen Festsetzungen
sind von der Änderung nicht betroffen.

2.

Bericht über das Verfahren und das Ergebnis der Stellungnahmen der betroffenen

Öffentlichkeit
Diese Höhenänderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung, weshalb der Bebauungsplan
gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geändert werden kann. Eine Änderung des
Bebauungsplanes ist daher ohne erneute öffentliche Auslegung möglich, sofern der von der Änderung
betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Es wurde im Rahmen der
Vorlage FB 61/0156/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.02.2016

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eingeschränkten Beteiligung die betroffenen Eigentümer über die Änderungsabsichten unterrichtet
und die Möglichkeit der Stellungnahme bis zum 26.01.2015 eingeräumt. Es wurde hinsichtlich der
Höhenänderung bis Fristende kein Einwand vorgetragen, so dass die Vorlage für die
Bezirksvertretung erstellt wurde. Nach Einstellung der Vorlage in das Ratsinformationssystem ging am
03.03.2015 eine Stellungnahme eines Eigentümers bzw. Umlegungsbeteiligten ein, der sich gegen
eine Erhöhung der Verkehrsfläche wendet. Für die Bezirksvertretung wurde eine ergänzende Vorlage
erstellt, so dass diese Eingabe mit beraten werden kann.

Die Bedenken des Eigentümers beziehen sich auf höhere Baukosten, sinkende Grundstückswerte,
Vernässung der anliegenden Weideflächen (siehe Anlage 3).
Baukosten
Die Höherlegung der Verkehrsfläche kann sowohl Mehr- als auch Minderkosten verursachen. Der
durch die Planänderung größere Abstand zwischen der Gründungsebene und dem Erdgeschoss
erfordert umfangreichere Fundamente bzw. Wände, was einen Mehraufwand darstellt. Bei einer
Errichtung eines Kellers würde jedoch weniger Aushub erforderlich werden. Bei allen Gründungen ist
sowieso mind. 80 cm frostsichere Tiefe zu erreichen. Die Höhenlage der Kanaltrasse ist so geplant,
dass die Ableitung der Abwässer aus dem Erdgeschoss konventionell - ohne Pumpen - an den Kanal
angeschlossen werden kann. Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, dass die Erdgeschosszone höher
über den vernässten Böden zum Liegen kommt, wodurch drückendes Wasser auf Bauteile vermieden
werden kann. Ein Abfangen des privaten Geländes zur Verkehrsfläche wird nicht erforderlich werden
weil das Gelände bis auf 40 cm aufgeschüttet wird.
Die Art der Gründung von Gebäuden auf privatem Gelände kann sehr unterschiedlich gelöst werden
und ist kein Gegenstand der Bauleitplanung. Die öffentliche Infrastruktureinrichtung hat einen hohen
Stellenwert, da diese für die Entsorgung der gesamten Siedlung funktionsfähig sein muss. Somit muss
sich das private Gelände an die Erschließung anpassen und nicht umgekehrt.
Grundstückswerte
Die wertmäßige Beurteilung der Zuteilungsflächen ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes. Die
Grundstücksbewertung ist ein Element im Umlegungsverfahren.
Vernässung der anliegenden Weideflächen
Es ist geplant, das Gelände im nordöstlichen Teil zu modellieren und auf ein höheres Niveau
anzuheben. Die Verkehrsfläche soll damit 40 cm über den Baugrundstücken zum Liegen kommen.
Dieser Abstand ist sinnvoll, da die Bauherren den Aushub für Fundamente und/oder Keller für die
Anpassung der Gartenflächen nutzen können und damit keine zusätzliche Erde beibringen müssen.
Der Aufbau der private Zufahrten und Stellplätze kann ohne Bodenaushub an die Straßenhöhe
angeschlossen werden. Die im Norden angrenzende Wiesenfläche wird ebenfalls aufgefüllt, so dass
ein sanfter Übergang zum weiteren Gelände entsteht. Auf der angrenzenden öffentlichen Grünfläche
wird zusätzlich über eine Rinne anfallendes Oberflächenwasser abgeleitet und weitestgehend
versickert. Darüber wird über eine Draninage, welche an der nördlichen Plangrenze verlegt wird,
Oberflächenwasser gebündelt eingeleitet. Ein Notüberlauf verhindert ein Überstauen bei besonders
Vorlage FB 61/0156/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.02.2016

Seite: 4/6

starken Regenfällen. Prinzipiell werden Verkehrsflächen so entwässert, dass hiervon kein
Regenwasser auf Privatgelände fliesen wird. Es ist bekannt, dass der Blockinnenbereich vernässt ist.
Die natürliche Rinnenlage wird durch die Erhöhung der Verkehrsfläche und des Geländeniveaus leicht
nach Norden verschoben und damit vom Siedlungsbereich fern gehalten. Das heute vorhandene
Oberflächenwasser fließt von Westen nach Ost. Die von Norden nach Süden verlaufende Planstraße
zur Raafstraße wird diesen natürlichen Wasserverlauf stören. Es ist daher davon auszugehen, dass
weniger Oberflächenwasser im Osten ankommen wird. Desweiteren wird durch die Siedlung
verursachten Versiegelungen insgesamt weniger Oberflächenwasser entstehen. Es ist nicht davon
auszugehen, dass die östlich vom Plangebiet liegenden landwirtschaftlichen Flächen durch die
Bauleitplanung mehr vernässt werden, als bisher. Aufgrund der beschriebenen Maßnahmen werden
die Flächen trockener.
Da die Bedenken ausgeräumt werden können, wird empfohlen den Anregungen nicht zu folgen.
Eine Eigentümerin hat mündlich fristgerecht zu einer anderen Sache eine Anregung vorgetragen. Im
Einfahrtsbereich zur Raafstraße wurde die Planstraße in der zweiten und dritten öffentlichen
Auslegung gegenüber der ersten öffentlichen Auslegung aufgeweitet. Sie wendet sich gegen diese
Aufweitung der Verkehrsfläche. (siehe Anlage 4)
Es handelt sich bei dem Versatz um ca.70 cm auf einer Länge von ca. 15 m, was eine Fläche von ca.
10 m² ergibt. In einem Abstand von 10 m hinter dem Gebäude beginnt die daraus resultierende
Aufweitung der Verkehrsfläche. Der Versatz wurde im Rahmen der Straßenplanung vorgesehen.
Die Verkehrsfläche wird in diesem Bereich als Mischfläche ausgebaut, d.h. dass Fahrbahn und
Gehweg nicht durch einen Bordstein getrennt sind, sondern eine Fläche für alle Verkehrsteilnehmer
gegeben ist.
Durch die Aufweitung wird die reduzierte Breite von 5,95 m im Zufahrtsbereich zur Raafstraße auf
einer Länge von 25 m verkürzt, dann weitet sich die Verkehrsfläche bis auf eine Breite von 6,65 m auf.
Erst dadurch steht dem Fußgänger eine komfortable Breite zur Verfügung, die zusätzlich den
Begegnungsfall LKW/PKW erlaubt.
Demgegenüber ist der Verlust eines Grundstücksstreifens von 10 m² im Verhältnis zu der
Gartenfläche, die mehr als 450 m² einnimmt, als geringfügig anzusehen. Auch wird die Aufweitung
weit vom Gebäude entfernt beginnen und vor Ort kaum wahrnehmbar sein.
Hinzu kommt, dass durch die geforderte Verkleinerung der Verkehrsfläche der Zeitablauf nicht
unwesentlich verlängert würde. Um eine eindeutige Rechtsicherheit zu bekommen, könnte die
Verkleinerung der Verkehrsfläche und somit die Änderung des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes nicht ohne eine weitere Offenlage durchgeführt werden. Zudem müsste das bereits
weit fortgeschrittene Umlegungsverfahren mit erheblichem Aufwand geändert werden.
Aus den genannten Gründen wird daher vorgeschlagen, der Anregung, die Verkehrsfläche zu
verkleinern, nicht zu folgen und diese abzuweisen.

Vorlage FB 61/0156/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.02.2016

Seite: 5/6

2.

Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Durch die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 855 Lichtenbusch / Innenbereich –
sollen die Gebäudehöhen an die geänderte Straßenplanung angepasst werden. Die Änderung des
Bebauungsplanes umfasst daher die Längsprofile der Verkehrsflächen und in Folge davon die
Änderung der maximalenTrauf-, First- und Gebäudehöhen der Bauflächen.
Die Verwaltung empfiehlt, die I. Änderung des Bebauungsplanes 855 Lichtenbusch / Innenbereich als Satzung zu beschließen.

Anlage/n:
1.

Übersichtsplan

2.

Luftbild

3.

Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahme aus der eingeschränkten Beteiligung

4.

Darstellung der Verkehrsfläche im Bereich der Zufahrt Raafstraße

5.

Längsprofil mit der Darstellung der geänderten Höhen

6.

Entwurf des Rechtsplanes mit den Darstellung der geänderten Gebäudehöhen

7.

Entwurf der Begründung zur I. Änderung

Vorlage FB 61/0156/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.02.2016

Seite: 6/6

Bebauungsplan Nr. 855 - Innenbereich Lichtenbusch Lage des Plangebietes

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Bebauungsplan Nr. 855 - Innenbereich Lichtenbusch Lage des Plangebietes

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:

Mrz

15

12:46

'
RE(CHTSANWÄLTIN .
' .

Aschen

Fachanwältin für Miet- und
Woh~ungseigenti:JmsRecht

Stadtverw<;~ltung

Aachen

FB 61/20
Lagerhausstraße 20

52064 AACHEN
- vorab per Fax· 0241 -432 6899 -

(

N..·11 04/13 Bö
Aachen, 2.3.2015 )
I Stadt Aachen
Bebauungsplan Nr. 855- Lichtenbusch Innenbereich hier: Änderung des Straßenniveaus
Sehr geehrter Herr Kriesel, sehr geehrte Frau Hildersperger,

im Hinblick auf die beabsichtigte I. Anderung des Bebauungsplans Nr. 855 melde ich hiermit für
meinen Mandanten, Herrn

, erhebliche Bedenken an.

I.
Die geplante Höherlegung der Verkel1rsfl~che um bis zu 1,20 m betrifft die beiden Grundstocke, die
nach den Verhandlungen mit der Umlegungsstelle meinem Mandanten zuget€ilt werden sollten. FOr
das Zuteilungsgrundstück Flurstück B46 ergibt sich aus der Pla n~nderung eine Höhen~nderung von
+0,50 m, für das Zuteilungsgrundstück FlurstOck 845 sogar eine Höhenänderung von +1,20 m. Da
mein Mandant eine Bebauung ohne Keller geplant hat, müsste er bei einer Erhöhung des
Straßenniveaus entweder die höherliegende StraßenMche auf seinem Grundstück abfangen oder
aber einen Keller bauen, der zusätzliche Baukosten von jeweils ca. qO.OOO € verursachen würde.
Außerdem müsste mein Mandant Pumpen zur Einleitung der Abwässer' instc;llieren.'

Die geplante Änderung des Bebauungsplanes verteuert die Bebauung ·der Zuteilungsgrundstücke
damit ganz erheblich. Dadurch sinkt der Wert der Zuteilungsflächen. Mein Mandant wird dem
ausgehandelten Zuteilungsvorschlag kaum noch zustimmen können.

MITGLIED IN; ARGE MIETRECHT + IMMOBILIEN - ARGE BAU- UND IMMOBIUENRECHT IM DEUTSCHENANWAJ..TVEREIN
MEDIATDRIN (OAA)

J. Mrz

S.3

15 12:47

- 2 -

II.
Auch als Eigentümer von WeidefläGhen. die sich im Nordosten an das Baugebiet anschließen,
wendet mein Mandant sich gegen eine Höherlegung der Verkehrsffächen·. Das yYasser,

d~s

von

den Verkehrsflächen nicht in die Kanalisation ablauft, würde auf die vorgenan-nten Weide~h~m-­
abfaufen und diese noch weiter vernässen. Das dortige Weideland ist bereits feuchtigkeitsbelastet
Eine weitere Zuführung von Wass~rn würde zur Versumpfung und <;iamit zur Unbrauchbarkeit der
Flachen führen .

111.
Schließlich tst der Erwerb einer Teilflüche aus dem städtischen FlurstOck Nr. 603 durch die Familie
meines Mandanten beabsichtigt und bereits vorbe reitet. Bei einer Anhebung der Verkehrsflächen
im Baugebiet wurde die dann erheblich tiefer liegende Teilfläche mit . hoher Wahrschein lichkeit
ebenfalls v~sumpfen und für die Landwirtschaft unbrau~hba! werden.

Da die beabsichtigte Bebauungsplanänderung zu ganz erheblichen Konsequenzen für meinen
Mandanten führte , lehnt er diese ausdrücklich ab.

Die Umlegungsstelle und der Fachbereich Immobilienmanagement erhalten eine Abschnft dieses
Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

(

,.

·
MITG LIED IN: ARGE MISTRECHT + IMMOBILIEN -

ARGE B AU- UND IMMO BIL IENRECHT IM. D EUTSCHENANWALTVEREIN
M EDIATDRIN (DAA)

Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 855 – Lichtenbusch / Innenbereich
Aufweitung der Verkehrsfläche im Zufahrtsbereich Raafstraße
Die roten Pfeile zeigen auf die Aufweitung der Verkehrsfläche von 5,95 auf 6,65 m

H= -1000 m
T=
6.18 m
f= -0.019 m
XTS= 90.000 m
HTS= 284.380 m

H=
1000 m
T=
7.50 m
f= 0.028 m
XTS= 60.000 m
HTS= 284.230 m
60.000 m
-1.000 %

30.000 m
0.500 %

H=
2000 m
T= 15.45 m
f= 0.060 m
XTS= 140.150 m
HTS= 285.700 m

42.080 m
-0.737 %

67.260 m
-0.520 %
140.000 m
1.281 %

H= -2000 m
T= 18.01 m
f= -0.081 m
XTS= 140.000 m
HTS= 286.050 m

27.330
m
2.708
%
140.150 m

0+202.450

0+137.450

0+142.450

0+98.000

S 2.4 S 2.5

0+53.000

S 2.3

285.725

0.600 %

283.870

285.958
283.480

Gradientenhöhe

400 B

0.600 %

285.512

Sohlhöhe

0.608 %

283.240

Deckelhöhe

0.667 %

60.00 m

400 B

283.510

1.400 %

5.00 m

400 B

284.936

3.250 %

39.45 m

400 B

S 2.6

285.977

45.00 m

400 B

282.940

Sohlhöhe

45.00 m

284.359

Deckelhöhe

S 2.2

400 B

282.310

0.609 %

8.00 m

284.260

0.909 %

S 2 S 2.1

Schachtabstand
Rohrdurchmesser
Sohlgefälle

282.050

1.164 %

400 B

Schacht

284.257

282.470

55.80 m

400 B

neuer MW-Kanal

284.071

282.050

37.40 m

400 B

284.070

284.256

Sohlhöhe

33.50 m

S3

282.470

Deckelhöhe

284.818

0.593 %

S 3.1

284.719

400 B

0.600 %

S 3.2

282.810

70.77 m

400 B

S 3.3

Schachtabstand
Rohrdurchmesser
Sohlgefälle

285.158

60.00 m

0+8.000

0+000.000

Achse B
0+000.000

0+55.800

0+93.510

0+127.010

Schacht

S3

283.150

S2

281.690

neuer MW - Kanal

0+131.970

0+61.200

0+1.200

S1

Schachtabstand
Rohrdurchmesser
Sohlgefälle

NHN+277.00 m

285.549

Schacht

Achse C

NHN+279.00 m

283.540

NHN+277.00 m

Achse B
Achse D
neuer MW-Kanal

Achse A

Kesselstraße

Achse D

1.163 %

285.700

285.861

285.956

285.983

285.968

285.819

285.737

285.096

284.897

284.776

284.456

284.070

284.254

284.544

284.835
284.757
284.722
284.714

285.158
285.141

285.333

285.417

285.548
285.531
285.520

str
af
Ra
SB
AU

DE
EN
AU

e
aß

H3

1
3,2
17
0+ o o
=
R

285.220

285.940

285.570

284.910

285.360

284.350

Geländehöhe

283.680

283.580

283.210

283.360

283.720

283.880

284.030

284.360

284.670

284.810

284.990

Geländehöhe

285.460
285.460
285.410
285.410
285.530
285.220

Profil-Nr.
286.440
286.520

283.210

283.200

283.190

283.480

283.580

284.310

284.480

284.740

Geländehöhe

Profil-Nr.
284.820

Profil-Nr.

285.759

Gradientenhöhe

286.440
286.259
286.118
286.064
286.023
285.961
285.939
285.830
285.767

284.070

284.122

284.306

284.334

284.362

284.349

284.255
284.257
284.261
284.268
284.305

284.330
284.305

284.430

284.580

Gradientenhöhe

284.830

km

H2

C0

E0

C1

fil
enpro
Muld rmulde)
ke
(Sic

G1
DE
AUEN
AUSB 0+37 ,65

14.010 m
-1.927 %

AUEN
AUSB

80.000 m
0.597 %

D1

,51
0+93

eD
D2

7,26
0+20

7,0 1
0+12

s
Ach

C1

2,08
0+13

0+0,00

D0

H0

se A
A ch

m
79.200
%
7
4
2.2

A1

,09
0+56

F1

DE
AUEN
AUSB 0+37 ,65

0
0+0,0

G1

F1

eG
Ac h s

H=
-500 m
T= 10.44 m
f= -0.109 m
XTS= 159.200 m
HTS= 286.980 m

H1

0+200 C 1 = 207,26

eF
Ac h s

37.650 m
1.009 %

28.830 m
1.800 %

Achse H

207.260
207.263
207.280

E 0 = 176,25

H=
5000 m
T= 41.25 m
f= 0.170 m
XTS= 80.000 m
HTS= 285.200 m

37.650 m
0.616 %

176.250

158.011

147.604

139.750
140.000

B0

C 0 = 139,75

0,1 2

A1

121.989

115.530

65.530

50.000

40.530

15.530

0.000

0.000

15.790

H0

0+100

0+14

G0

40.790

65.790
59.060
56.090
55.340

93.510
92.080

108.600

115.790

F0

B 0 = 0,000

3,62
0+14

C1

km

A1

H 0 = 56,09

3,5 6

D0

0+100 G 0 = 93,51

8,53
0+14

A1

F 0 = 127,00

0+15

C 1 = 140,12

127.000
125.580
124.704

167.480
160.790
155.596
153.560
151.960
149.450
148.530
143.620
140.540
140.150
140.120

96.184

100.000

88.817
90.000

132.080

km

A 1 = 132,08

,39
R = -96
0
oo
0+93,3 R =

8
167,4

B0

0+100

Stationierung

eH
Ac h s

A0

83.817

60.000
62.500
64.560
65.960
67.500
75.000

50.000
52.500

B 0 = 64,56

A 0 = 0,00

Stationierung

DE 0+

km

40.000

0.000

25.000

Stationierung

125.000

oo ,3 9
R = -96
=
7 R
0,9
12
0+

se B
Ach

G0

F0

,5
0+64

6

B0

6,2 5
0+17

,83
0+28

A

eE
c hs

0
0+0,0

0
0+0,0

2
0+72,3
B1

E0
se C
A ch

E1

h
Ac

9,75

se

0+13

A

C0

NG
FA
AN
AU
SB
AU

0+000.000

Art der Änderung

Anlage:

4

Der Oberbürgermeister

Pl an-Nr .:

1/1

300 B

Maßnahme:

1.036 %

Erschließung BP Nr. 855
BV Lichtenbusch

285.606

283.360

Sohlhöhe

Datum

Inhalt:

Höhenplan

Projektleitung:

07.01.2015

Pr ojektbearbeitung:

07.01.2015

km

0+000 E 0 = 0,000

E0

E 1 = 28,83

E1

km

F 0 = 0,00

F0

F1

km

286.779
286.738
286.710

286.872

286.868

286.745
286.772

286.212

286.127

285.695

285.491

285.302

285.013
285.033

284.954

284.871

G 0 = 0,00

G0

G1

km

0+000 H 0 = 0,000

H0

0+100

286.540

169.637
171.780
173.210

286.950

158.000
159.200
160.001

286.750

148.763
150.000

286.340

125.050

100.000

88.040

75.000

80.000

47.500
50.000

38.751

25.000

0.000

25.000

36.750
37.650
38.000

G 1 = 37,65

121.249

285.750

285.410

285.200

284.660

284.150

283.880

285.000
285.000

284.845

284.360

Geländehöhe
Stationierung

0.000

25.000

37.648
37.650

F 1 = 37,65

284.722

285.390

285.312

285.158

285.927
285.927
285.640

Geländehöhe

Gradientenhöhe
Profil-Nr.

Stationierung
0.000

28.830

Stationierung
0.000

Stationierung

285.332

Geländehöhe

Gradientenhöhe
Profil-Nr.

284.996

286.380

Geländehöhe

Profil-Nr.
285.500

Profil-Nr.

285.799

Gradientenhöhe

285.547

286.373

285.861

Projekt Nr.:

Gradientenhöhe

e
aß

FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen

283.750

285.368

Sohlhöhe

Deckelhöhe

300 B
0.740 %

lstr
sse
Ke

STADT AACHEN
S3.1.2
55.00 m

285.033

Deckelhöhe

S3.1.1
50.00 m

284.719

neuer MW-Kanal

300 B
0.618 %

S 3.1

Schachtabstand
Rohrdurchmesser
Sohlgefälle

283.180

Schacht

S3.2.1
34.00 m

282.810

S 3.2

Schachtabstand
Rohrdurchmesser
Sohlgefälle

285.158

285.890

285.547

NHN+279.00 m

283.150

neuer MW-Kanal

300 B
1.029 %

283.890

Sohlhöhe

Schacht

S3.3.1
34.00 m

283.540

neuer MW-Kanal

NHN+274.00 m

S 3.3

Schachtabstand
Rohrdurchmesser
Sohlgefälle

Deckelhöhe

Datum / Name

NHN+278.00 m

0,00

0+95.000

Achse G

NHN+279.00 m

Achse E

0+50.000

0+000.000

0+34.000

0+000.000

Achse F
Schacht

0+34.000

A0

0+

H 3 = 173,21

H3

Maßstab:

AC 76

1: 10 00 / 10 0

... \ HP_AC _76_alle neu.prt

STADT AACHEN

S T A W A G

Lagerhausstraße 20

Lombardenstraße 12-22

52058 Aachen

52070 Aachen

Dezernat
Planung und Umwelt

Frau Nacken

Fachbereich
Stadtentwicklung
und
Verkehrsanlagen

Frau Melcher

In der Bezirksvertretung-Aachen
beraten und beschlossen am:

Abt.
61/70

Bearbeitet:

Abt.
61/30

Name
Vorpeil
Rößler
Blatt größe (m)

1,25 x 0,60
0,75 qm

Aachen, den

G E Ingenieurbüro
nt her Geß en ic h
H A Di pl R. oItngt e r. Gü
Bruch 6
52068 A A C H E N
Tel. 0241/158905 Fax. 0241/158969
email: geha-ing-buero@t-online.de

Frau Poth Herr Müller

Ingenieurkammer-Bau
Nordrhein-Westfalen
Mitglied der Kammer

Im Mobilitätsausschuss
beraten und beschlossen am:

G
m
b
H

Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen

Der Oberbürgermeister

Begründung
zur I. Änderung des
Bebauungsplan Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich für den Bereich zwischen Raerener-, Kessel- und Monschauer Straße
im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim

Lage des Plangebietes

LageLage des Plangebietes

Lage des Plangebietes

I. Änderung des Bebauungsplan Nr. 855
- Lichtenbusch / Innenbereich -

Begründung zur Satzung
Fassung vom 05.03.2015

1.

Räumlicher Geltungsbereich der I. Änderung des Bebauungsplanes
Das Plangebiet der I. Änderung des Bebauungsplanes ist identisch mit dem Geltungsbereich des am
26.09.2013 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 855 – Lichtenbusch / Innenbereich -.

2.

Anlass und Ziel der I. Änderung des Bebauungsplanes
Im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 855 – Lichtenbusch Innenbereich – traten bei der Ausführungsplanung der Erschließungsmaßnahmen Probleme auf. Bei der Konkretisierung
der Straßenausbauplanung wurde festgestellt, dass die Kanaltrasse in der Kesselstraße nicht ausreichend tief liegt, um daran den Kanal des tieferliegenden Teils des Baugebietes anschließen zu können.
Durch Pumpstationen könnte zwar das aus den tiefer liegenden Bereichen anfallende Wasser abgeleitet werden. Die Stadt als Träger der Abwasserbeseitigungspflicht möchte jedoch eine störanfällige und
damit dauerhaft kostenträchtige Installation vermeiden. Eine Entwässerung des betreffenden Gebietes
kann dann nur gewährleistet werden, wenn die Verkehrsfläche höher gelegt wird. In dem Bebauungsplan werden anhand der Längsprofile die Höhenlagen der Straßen dargestellt.
Ziel der I. Änderung des Bebauungsplanes ist es die Längsprofile – also die Höhenlage der Verkehrsflächen - entsprechend den Erfordernissen der Kanaltrasse zu erhöhen. In Folge davon können die auf
NHN bezogenen Gebäudehöhen nicht mehr erreicht werden. Auch nach Erhöhung der Verkehrsfläche
soll die Trauf- und Firsthöhe der Gebäude bei 6,5 m und 10,0 m bzw. bei Pultdach bei 9,5 m über
Straßenniveau liegen. Aufgrund des geänderten Straßenniveaus wird es erforderlich die auf NHN bezogenen Gebäudehöhen an die Verkehrsflächenhöhe anzupassen. Bei den betroffenen Straßenabschnitten ergeben sich Erhöhungen von 0,4 bis 1,2 m.

3.

Auswirkungen der Planung und Kosten der Planung
Diese Höhenänderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung, so dass ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB angewendet werden kann. Der von der Änderung betroffenen Öffentlichkeit
wurde die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Zu der Änderung der Gebäudehöhe wurden Bedenken zum Mehraufwand bei der Gebäudegründung
und zur Vernässung des Geländes vorgetragen. Die Bedingungen der Gebäudegründung verändern
sich bei der Höherlegung der Verkehrsfläche, was auch Mehrkosten zur Folge haben kann. Die Art der
Gründung von Gebäuden auf privatem Gelände kann jedoch sehr unterschiedlich gelöst werden und
ist kein Gegenstand der Bauleitplanung. Die öffentliche Infrastruktureinrichtung hat einen hohen Stellenwert, da diese für die Entsorgung der gesamten Siedlung funktionsfähig sein muss. Somit muss
sich das private Gelände an die Erschließung anpassen und nicht umgekehrt. Die Änderung der Höhenlage der Verkehrsfläche hat Aufschüttungen zur Folge. Um eine ausgeprägte Dammlage der Verkehrsfläche in einem Teilbereich des Plangebietes zu vermeiden, soll das angrenzende private Geländeniveau entsprechend angehoben werden. Hierdurch entstehen Mehrkosten in einer Höhe von ca.
100.000 €. Durch die Modellierung des Geländes wird die natürliche Rinnenlage nach Norden verschoben und durch Drainagen wird Oberflächenwasser abgeleitet, um die Vernässung des Geländes
zu reduzieren.

Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt am …….2015 den Bebauungsplan
Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich – als Satzung beschlossen hat.
Es wird bestätigt, dass die oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle Verfahrensvorschriften bei deren Zustandekommen beachtet worden ist.
Aachen, den ……..2015
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister

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