Navigation überspringen

Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 36/0044/WP17
öffentlich
07.04.2015
FB 36/20

Bebauungsplan Nr. 922 - Charlottenburger Allee/Elleter Feld
Änderung Nr. 106 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt
Aachen
hier: Umweltbericht
Beratungsfolge:

TOP: 5

Datum

Gremium

Kompetenz

28.04.2015

AUK

Anhörung/Empfehlung

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des jeweiligen Umweltberichts in die Begründung
zur Änderung des Flächennutzungsplans bzw. des Bebauungsplanes. Darüber hinaus empfiehlt er
aus Klimaschutzgründen


die Festsetzung einer maximalen Gebäudehöhe von 10 Metern ab Geländeoderkante ohne
Zulassung von Ausnahmen



die Festsetzung einer Dachbegrünung auf Flachdächern

Er beschließt den Grünordnungsplan als Grundlage für die Umsetzungsplanung.
Darüber hinaus wird empfohlen, bei der Vermarktung der städtischen Liegenschaften eine
bodenkundliche Baubegleitung in die abzuschließenden Verträge aufzunehmen.

In Vertretung

Dr. Sicking
(Beigeordneter)

Vorlage FB 36/0044/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 08.05.2015

Seite: 1/4

finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
Verschlechterun

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

g

Vorlage FB 36/0044/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 08.05.2015

Seite: 2/4

Erläuterungen:
Das ca. 23,9 ha große Plangebiet befindet sich nordöstlich der Aachener Innenstadt am Rande des
Haarbachtales im Stadtbezirk Aachen-Haaren und grenzt an das südlich gelegene Gewerbegebiet der
Charlottenburger Allee an. Der Planbereich soll als Gewerbegebiet ausgewiesen werden.
Sowohl für die Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 922 wurde eine Umweltprüfung nach den gesetzlichen Vorgaben des BauGB
durchgeführt und in den als Anlage beigefügten Umweltberichten mit folgendem Ergebnis
dokumentiert:
Im gesamten Plangebiet liegen „schutzwürdige“ bis „sehr schutzwürdige“ Böden mit der
Bodenfunktion „Naturhaushalt“, die als Vorbehalts- und Vorranggebiete für die Landwirtschaft zu
sehen sind. Eine Bebauung führt zu hochgradiger Versiegelung des Bodens und damit zu einem
vollständigen Verlust der Bodenfunktionen in diesem Bereich. Auch die verbleibenden Flächen sind
als stark beeinträchtigt zu werten.
Die geplante Erweiterung der Gewerbenutzung rückt weiter auf das Haarbachtal zu. Bereits im
Gesamtstädtischen Klimagutachten von 2001 wird die besondere Bedeutung der Lüftungsbahnen in
den Bachtälern dargestellt. Als Planungsempfehlungen gelten:


Freihalten besonders wichtiger Kaltluftbahnen



Auswirkungen der Bebauung in Kaltluftströmen minimeren



Strömungshindernisse minimieren



Kaltluftströme von Emissionen freihalten

Durch die Ausweisung eines weiteren Gewerbegebietes in unmittelbarer Nähe zum Haarbachtal wird
in die dortige Lüftungsbahn hineingebaut, so dass es zum einen zu einer Verkleinerung des
Kaltluftstromes kommt zum anderen werden durch die Bebauung die Durchlüftungseffekte stark
beeinträchtigt. Hiervon sind nicht nur das Plangebiet sondern auch die weiteren Siedlungsflächen
insbesondere in Haaren betroffen. Auch die neueren Untersuchungen zur Klimafolgenanpassung im
Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes bestätigen die früheren Erkenntnisse. Im
Hinblick auf die Klimafolgenbewältigung zeichnet sich ab, dass in der Zukunft die Aufheizung des
Siedlungsraumes zunehmen wird und daher der Erhalt der Kaltluftbahnen dringend erforderlich ist.
Aus diesen Gründen sollte die heute noch landwirtschaftlich genutzte Fläche unbebaut
bleiben.
Bei der Ausweisung der Gewerbefläche wird seit Jahren ein Kompromiss gesucht, der diese wichtigen
Umweltbelange ausreichend berücksichtigt. Dadurch und zur Sicherstellung der wassertechnischen
Erschließung hat es immer wieder Änderungen hinsichtlich der Gesamtgröße des Plangebietes als
auch der Flächenaufteilungen innerhalb des Plangebietes gegeben.

Vorlage FB 36/0044/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 08.05.2015

Seite: 3/4

Der nun vorliegende Bebauungsplanentwurf stellt aus Sicht des Umweltschutzes einen Kompromiss
„auf kleinstem Nenner“ dar. Die seitens der Umweltverwaltung geforderte Freihaltung einer 50 Meter
Zone ab Nirmer Weg bis zur künftigen Gewerbebebauung wurde auf 30 Meter verkleinert. Der nun
zum Haarbachtal hin festgesetzte Pflanzstreifen von 10 Metern Breite stellt zunächst sicher, dass
nicht noch weiter Bebauung Richtung Haarbachtal erfolgt. Außerdem dient er der visuellen
Abschirmung des weit hin sichtbaren Gewerbegebietes.
Auch die Festsetzung einer maximalen Gebäudehöhe von 10 Meter ab Geländeoberkante schöpft den
Spielraum der aus Klimaschutzsicht fachlich vertretbaren Höhenfestlegung vollständig aus. Der in den
neueren Untersuchungen zu den Klimawandelfolgen als „Vorsorgebereich Stadtklima“ benannte
Bereich umfasst neben der Aachener Kernstadt auch Teile des Stadtbezirkes Haaren. Dies spricht für
eine strikte Einhaltung der bereits vorgesehenen Festsetzung einer maximalen Gebäudehöhe von 10
Metern, besser noch wäre die Festsetzung von absoluten Gebäudehöhen kleiner 10 Meter, die
darüber hinaus eine Staffelung der Gebäudehöhen Richtung Haarbachtal vorsehen. Des Weiteren
kann durch Begrünungsmaßnahmen dem Aufheizeffekt entgegengesteuert werden. Daher wird
empfohlen, Dachbegrünungen in die Schriftlichen Festsetzungen mit aufzunehmen.
Nach überschlägiger Rechnung ergibt sich nach dem Naturschutzrecht ein geringer zusätzlicher
Ausgleichsbedarf, obwohl bereits ein Baurecht aufgrund des rechtskräftigen Bebauungsplanes
besteht. Dieser könnte über die Dachbegrünung ggf. kompensiert werden. In wieweit aus Sicht des
Bodenschutzes ein ergänzender Ausgleich zu leisten ist, wird derzeit noch ermittelt.
Zum Bebauungsplan Nr. 922 wurde ein Grünordnungsplan erstellt, der als Begrünungsmaßnahmen
 den bereits als Festsetzung vorgesehene Pflanzstreifen mit Angabe der Art der Bepflanzung
 5 Bäume als Straßenbegleitgrün
 eine Empfehlung zur Dachbegrünung
beinhaltet.
Dieser soll als Grundlage für die weitere Ausbauplanung und Vermarktung des Gewerbegebietes
dienen.

Anlage/n:
- Umweltbericht zur Änderung Nr. 106 des Flächennutzungsplanes 1980 – Charlottenburger
Allee/Elleter Feld
- Umweltbericht zum Bebauungsplanes Nr. 922 Charlottenburger Allee/Elleter Feld
- Grünordnungsplan

Vorlage FB 36/0044/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 08.05.2015

Seite: 4/4

Fachbereich Umwelt
Reumontstraße 1-3
52064 Aachen

Der Oberbürgermeister

Umweltbericht
zur Änderung 106 des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen
im Bereich Charlottenburger Allee/Elleter Feld
im Stadtbezirk Aachen – Haaren für den Bereich Charlottenburger Allee
Aachen, April 2015
____________________________________________________________________________________

Lage des Plangebietes im Raum
____________________________________________________________________________________
UVP-Projekt 586

Änderung Nr. 106 des Flächennutzungsplans

Umweltbericht zum Offenlagebeschluss

Charlottenburger Allee/Elleter Feld

Projekt -Nr. 586, Fassung vom 02.04. 2015

Inhaltsverzeichnis
1

Einleitung

2

Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

3

Entwicklungsprognose des Umweltzustandes
a) bei Durchführung, verbleibende -Umweltauswirkungen
b) Nullvariante
c) Alternativplanung (so geprüft)

4

Grundlagen

5

Monitoring

6

Zusammenfassung

Seite 2 von 6

Änderung Nr. 106 des Flächennutzungsplans

Umweltbericht zum Offenlagebeschluss

Charlottenburger Allee/Elleter Feld

Projekt -Nr. 586, Fassung vom 02.04. 2015

1

Einleitung

Das ca. 1,1 ha große Plangebiet befindet sich nordöstlich der Aachener Innenstadt am Rande des Haarbachtales im
Stadtbezirk Aachen-Haaren. Der Bereich wird im Norden und Osten durch landwirtschaftliche Flächen südlich und
westlich des Nirmer Weges, im Süden durch die gewerbliche Bebauung an der Charlottenburger Allee und im Westen durch das Grundstück einer ehemaligen Gärtnerei an der Schönebergstraße begrenzt. Im Norden und Nordosten
grenzt das Plangebiet an ein Landschaftsschutzgebiet.
Regionalplan
Laut Regionalplan liegt der Planbereich außerhalb des Siedlungsraums und ist als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ überlagert mit den Freiraumfunktionen „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ sowie „Regionaler Grünzug“ dargestellt.
Flächennutzungsplan 1980 (FNP)
Der Flächennutzungsplan 1980 stellt in seiner fünften Änderung (29.11.1985) für diesen Bereich "Gewerbeflächen"
und "Grünflächen" dar, die im Beiplan 3 mit der Bezeichnung "geplante Tennisanlage" und "geplante Tennishallen"
konkretisiert werden. Es ist vorgesehen, in diesem Bereich die im Hauptplan bestehende Darstellung “Grünflächen”
aufzuheben und die Fläche als „Gewerbliche Bauflächen” darzustellen.
Landschaftsplan (LP)
Der Änderungsbereich des FNP grenzt im Nordosten bzw. Osten an den Landschaftsplan, während bei der Festlegung der Grenzen des Bebauungsplanes eine etwa 10 Meter breite Überlappung mit dem Geltungsbereich des
Landschaftsplanes im Nordosten bzw. Osten vorgesehen ist.
Seite 3 von 6

Änderung Nr. 106 des Flächennutzungsplans

Umweltbericht zum Offenlagebeschluss

Charlottenburger Allee/Elleter Feld

Projekt -Nr. 586, Fassung vom 02.04. 2015

Ziel der Planung
Der bestehende Bebauungsplan Nr. 722 soll im Bereich des Plangebiets überplant werden. Parallel zum Flächennutzungsplanverfahren soll daher der Bebauungsplan Nr. 922 - Charlottenburger Allee / Elleter Feld - neu aufgestellt
werden. Ziel ist die städtebauliche Neuordnung des Bereiches und die Arrondierung der vorhandenen gewerblichen
Nutzung an der Charlottenburger Allee nordwestlich des vorhandenen Wendehammers. Für das Plangebiet sind
weitere gewerbliche Nutzungen vorgesehen. Die Erschließung der geplanten gewerblichen Grundstücke soll über die
Charlottenburger Alle erfolgen.
Damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Nutzung geschaffen werden, soll die in der 5. Änderung
zum Flächennutzungsplan der Stadt Aachen dargestellte “Grünfläche” in “Gewerbliche Flächen” geändert werden.
Ziele des Umweltschutzes
Die sowohl in den rechtlichen Vorschriften als auch in Fachplänen formulierten Grundsätze und Ziele des Umweltschutzes sind auf das konkrete Projekt anzuwenden und im Planverfahren zu berücksichtigen. Im Hauptteil wird
näher hierauf eingegangen.
Grundsätzliches Ziel der Umweltverwaltung ist an dieser Stelle die bisherige Grün- bez. Freifläche mit ihrer landwirtschaftlichen Nutzung freizuhalten, da die hier vorkommenden Böden als relevante Vorbehalts- und Vorranggebiete
für die Landwirtschaft zu betrachten sind. Außerdem erfüllt dieses Gebiet im Zusammenhang mit dem Haarbachtal
die wertvolle Klimafunktion der Frischluftversorgung.

2

Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

Da im Rahmen des parallel geführten Bebauungsplanverfahrens auf die einzelnen Schutzgüter ausführlich eingegangen wird, beschränken sich die Ausführungen auf die wesentlichen, für die Änderung des FNP relevanten Umweltauswirkungen. Im Hinblick auf die Umweltbelange wird der Großraum betrachtet, so dass neben dem Änderungsbereich des FNPs auch die Flächen des Geltungsbereichs des zukünftigen Bebauungsplanes Nr. 922 mit in die
Betrachtung einbezogen werden.
Das Plangebiet befindet sich größtenteils in keinem umweltrechtlich besonders definierten Schutzgebiet, wie z.B.
FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete pp. Es wird nicht von der BiotopKartierung der L.Ö.B.F. NRW für das Gebiet der Stadt Aachen erfasst.
Für das Plangebiet besteht bereits ein Baurecht (BP 722), das neben Gewerbeflächen eine Tennisanlage vorsieht.
Im Zuge dieser Planaufstellung wurde der FNP bereits zugunsten der Ausweisung eines Gewerbegebietes angepasst, so dass nur noch die Darstellung der nun anstehenden Fläche zur Arrondierung des Gewerbegebietes von
Grünfläche in Gewerbefläche geändert werden soll.
Die Belange des Artenschutzes wurden geprüft und sind nicht betroffen. Bisher wurde die Fläche weitgehend landwirtschaftlich genutzt, so dass dadurch ihre Ursprünglichkeit bereits verloren gegangen ist. Ausweislich der archäologischen Funde hat die landwirtschaftliche Nutzung bereits eine lange Tradition und dient(e) der Schaffung einer Nahrungsgrundlage für die Wohnbevölkerung. Die vorgefundenen Böden erfüllen in besonderem Maße die Voraussetzungen für eine landwirtschaftliche Nutzung und sollten daher dafür geschützt werden. Durch die Ansiedlung eines
Gewerbegebietes gehen diese Böden nahezu vollständig unwiderruflich verloren.
Seite 4 von 6

Änderung Nr. 106 des Flächennutzungsplans

Umweltbericht zum Offenlagebeschluss

Charlottenburger Allee/Elleter Feld

Projekt -Nr. 586, Fassung vom 02.04. 2015

Das Heranrücken von Gewerbebauten an das Haarbachtal engt die Entfaltungsmöglichkeiten des Bachtales mit
seiner Tier- und Pflanzenwelt ein.
Lt. Gesamtstädtischen Klimagutachten Aachen 2001 herrscht im Plangebiet am Rande des Haarbachtales Freilandklima vor. Die Tagesgänge von Strahlung, Temperatur und Feuchte sind stark ausgeprägt. Es herrschen Windoffenheit und eine intensive Kalt- und Frischluftproduktion. Das klimatische Potential der Freiflächen insbesondere des
Grünlandes mit Gehölzstrukturen in den Bachtälern ist besonders hoch einzustufen. Daher sind der Erhalt des klimawirksamen Ausgleichsraums der Freiflächen sowie die Minimierung von Strömungshindernissen geboten. Durch
Bebauung dieser Flächen wird in diesen Raum eingegriffen, so dass die Klimafunktionen beeinträchtigt werden wenn
nicht sogar verloren gehen, was auch die neueren Untersuchungen zum Klimaschutz bestätigen. Durch die Beeinträchtigung der Lüftungsbahnen ist eine Verschlechterung der Durchlüftung des dichten Siedlungsbereichs zu befürchten mit nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit.
Entwicklungsprognose des Umweltzustandes
a) bei Durchführung
Es geht eine Freifläche für den Naturhaushalt verloren, deren Funktionen kaum bis gar nicht ausgleichbar sind.
b) Nullvariante
Hier ist zu unterscheiden nach der Entwicklungsprognose für den tatsächlichen Flächenzustand und dem, der aufgrund des bestehenden Baurechts als Ausgangspunkt anzunehmen ist. Tatsächlich steht die Fläche derzeit der
Ackernutzung zur Verfügung, so dass die Umweltbelange kaum betroffen sind. Die Bodenfunktionen und die Frischluftversorgung werden erfüllt. Rechtlich ist bereits eine Versiegelung, durch den Bebauungsplan Nr. 722 zulässig. Die
Nullvariante würde dann die Umsetzung dieses Planes bedeuten, der einen erheblichen Eingriff in den Naturhaushalt
bedeutet. Im Vorgriff auf den Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 922 ist festzustellen, dass mit der Umsetzung
des neuen Bebauungsplanes Nr. 922 der Eingriff geringer ausfallen wird und kleine Verbesserungen erreicht werden
können als bei Umsetzung des bestehenden Baurechts.

c) Alternativplanung
Es wurden keine Alternativen geprüft.
3

Grundlagen

Die hier durchgeführte Umweltprüfung, die durch den Umweltbericht dokumentiert wird, orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des § 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Anlage zu § 2 Abs. 4 u. § 2a BauGB sowie der klassischen Vorgehensweise innerhalb einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Umweltbericht ist entsprechend dem
derzeitigen Kenntnis- und Verfahrensstand erstellt. Dem Umweltbericht liegen die Fachstellungnahmen der Abteilung
Immissionsschutz des Fachbereiches Umwelt, der Unteren Landschaftsbehörde, der Unteren Wasserbehörde und
der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Aachen zugrunde. Die Stellungnahmen der Fachbehörden erfolgen
Seite 5 von 6

Änderung Nr. 106 des Flächennutzungsplans

Umweltbericht zum Offenlagebeschluss

Charlottenburger Allee/Elleter Feld

Projekt -Nr. 586, Fassung vom 02.04. 2015

auch als Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung Träger Öffentlicher Belange. Weiterhin wird die Stellungnahme der Bodendenkmalpflege im Umweltbericht berücksichtigt.
Arbeitsgrundlage für die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung ist der „Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in
Natur und Landschaft (2006)“, der eine Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für Genehmigungsverfahren aller Art im
Geltungsbereich der Stadt Aachen basierend auf dem Landschaftsgesetz NRW ist.
Grundvoraussetzung einer sachgerechten Anwendung der bodenschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist eine systematische Erfassung und Bewertung des Schutzgutes Boden. Der Stadt Aachen liegen für die landwirtschaftlichen
genutzten Flächen im Außenbereich Bodenfunktionskarten im Maßstab 1:5.000 vorliegen. Zur Erstellung der Bodenfunktionskarten (2009) diente die DGK5Bo (Bodenschätzkarte), hierbei wurden deren Bodeneinheiten in die moderne
bodenkundliche Nomenklatur übersetzt und die Ableitung der Bodenfunktionen bzw. die Einstufung ihrer Schutzwürdigkeit erfolgte weitgehend auf den Methoden des Geologischen Dienstes NRW.
Die Lärmabschätzung erfolgte unter Zuhilfenahme des Lärmberechnungsprogramm IMMI 6.0.
Zur Beurteilung der Klimatischen Situation wird das „Gesamtstädtisches Klimagutachten Aachen“ herangezogen.
4

Monitoring

Die Stadt Aachen betreibt derzeit kein umfassendes Umweltüberwachungs- und Beobachtungssystem. Nachteilige
erhebliche Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bebauungsplans bekannt werden
und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung sowie der Abwägung sein konnten, können nicht systematisch
und flächendeckend permanent überwacht und erfasst werden. Die Stadt Aachen ist in diesem Zusammenhang auf
Informationen der Fachbehörden bzw. der Bürger über nachteilige Umweltauswirkungen angewiesen. Sobald unerwartete nachteilige Umweltauswirkungen bekannt werden, wird ihnen mit geeigneten Maßnahmen entgegengewirkt.
5

Zusammenfassung

Für den Planbereich wurde eine Umweltprüfung mit folgendem Ergebnis durchgeführt:
Das Ziel der Umweltverwaltung ist die Freihaltung von Bebauung auf den besonders schützenswerten Böden und der
für den Klimaschutz bedeutsamen Lüftungsbahn. Eine Fortsetzung der Gewerbegebietsausweisung Richtung Haarbachtal steht diesen Umweltschutzzielen entgegen, so dass dies zu einem Verlust der für den Naturhaushalt wertvollen Böden und einer Einschränkung der Klimafunktion führen wird.

Seite 6 von 6

Fachbereich Umwelt
Reumontstraße 1-3
52064 Aachen

Der Oberbürgermeister

Umweltbericht
zum Bebauungsplan Nr. 922 - Charlottenburger Allee/Elleter Feld im Stadtbezirk Aachen – Haaren für den Bereich Charlottenburger Allee
Aachen, April 2015
____________________________________________________________________________________

Lage des Plangebietes
_________________________________________________________________________________

UVP-Projekt 586

Bebauungsplan Nr. 922
Charlottenburger Allee/Elleter Feld

Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Projekt - Nr. 586, Fassung vom 02.04. 2015

Inhaltsverzeichnis
1
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5

Einleitung
Lage des Plangebietes
Inhalt und Ziele des Bebauungsplanes (BP)
Planungsrechtliche Einbindung
Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen (Tabellenform)
Ziele des Umweltschutzes

2

Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3

Schutzgut Mensch
Bestandsbeschreibung
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen

2.2
2.2.1
2.2.2
2.2.3

Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biol. Vielfalt
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen

2.3
2.3.1
2.3.2
2.3.3

Schutzgut Boden
Bestandsbeschreibung
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen

2.4
2.4.1
2.4.2
2.4.3

Schutzgut Wasser
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen

2.5
2.5.1
2.5.2
2.5.3

Schutzgüter Luft und Klima/Energie
Bestandsbeschreibung
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen

2.6
2.6.1
2.6.2
2.6.3

Schutzgut Landschaftsbild
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen

2.7
2.7.1
2.7.2
2.7.3

Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Bestandsbeschreibung
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen

2.8

Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter

3

Entwicklungsprognose des Umweltzustandes
a) bei Durchführung, verbleibende -Umweltauswirkungen
b) Nullvariante
c) Alternativplanung (so geprüft)

4
5
6

Grundlagen
Monitoring
Zusammenfassung

Anlage: Grünordnungsplan

Seite 2 von 18

Bebauungsplan Nr. 922
Charlottenburger Allee/Elleter Feld

1

Einleitung

1.1

Lage und derzeitige Nutzung des Plangebietes

Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Projekt - Nr. 586, Fassung vom 02.04. 2015

Das Plangebiet befindet sich nordöstlich der Aachener Innenstadt am Rande des Haarbachtales im Stadtbezirk
Aachen-Haaren und grenzt an das südlich gelegene Gewerbegebiet der Charlottenburger Allee an. Im Osten und
Westen liegen ausgeräumte, hängige Ackerflächen. Im Norden verläuft die Plangebietsgrenze parallel zu einem
Wirtschaftsweg, der wiederum parallel zur Bachaue des hier von Ost nach West fließenden Haarbaches liegt.
1.2

Inhalt und Ziele des Bebauungsplanes

Die bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen sollen weitgehend als Gewerbegebiet mit einer Bebauungsdichte von
GRZ 0,6 - 0,8 und einer Erschließungsstraße ausgewiesen werden. Zum Haarbachtal hin ist eine Eingrünung vorgesehen. Darüber hinaus wird im nördlichen Bereich eine Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt, über die die wassertechnische Erschließung geführt werden soll.
1.3

Planungsrechtliche Einbindung

Regionalplan
Laut Regionalplan liegt der Planbereich außerhalb des Siedlungsraums und ist als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ überlagert mit den Freiraumfunktionen „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ sowie „Regionaler Grünzug“ dargestellt.
Flächennutzungsplan 1980 (FNP)
Der Flächennutzungsplan 1980 stellt in seiner fünften Änderung (29.11.1985) für diesen Bereich "Gewerbeflächen"
und "Grünflächen" dar, die im Beiplan 3 mit der Bezeichnung "geplante Tennisanlage" und "geplante Tennishallen"
konkretisiert werden. Der Flächennutzungsplan soll in diesem Bereich so geändert werden, dass die im Hauptplan
bestehende Darstellung “Grünflächen” aufgehoben und als “Gewerbliche Bauflächen” dargestellt wird.
Landschaftsplan (LP)
Das Plangebiet liegt im Wesentlichen nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes, grenzt jedoch im Nordosten
unmittelbar an das hier bestehende Landschaftsschutzgebiet mit dem geschützten Landschaftselement LB 133 A an.
Im Bereich der nordöstlichen bzw. östlichen verlaufenden Gebietsgrenze überlagern sich der BP 922 mit dem Landschaftsplan in einem etwa zehn Meter breiten Streifen auf einer Gesamtfläche von 1475 qm.
Bestehendes Planungsrecht
Der seit 1985 rechtskräftige Bebauungsplan (BP) Nr. 722 – Elleter Feld III – setzt für das Plangebiet "Gewerbefläche", "Private Grünfläche (Sportanlage), Tennisplätze" und "Clubhaus und Stellplätze" fest.

Seite 3 von 18

Bebauungsplan Nr. 922
Charlottenburger Allee/Elleter Feld
1.4

Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Projekt - Nr. 586, Fassung vom 02.04. 2015

Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen

Es ergibt sich folgender Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen (in gerundeten circa - Angaben).
Nutzung
Art

Acker (Landschaftsplan )
Clubhaus/Stellplätze
Private Grünfläche - Tennisplätze
Gewerbefläche GRZ 0,6
Überschreitung bis 0,8 möglich
(davon Pflanzfläche 2.065 qm
davon Leistungsrecht 1.498 qm)
Öffentliche Verkehrsflächen
Landwirtschaftliche Fläche
(davon Leistungsrecht 460 qm)
Versorgungsfläche - Abwasser
Zwischensumme
Versiegelungsgrad
Summe

Flächengröße in qm
Nachbestehendem Planungs- Nach zukünftigen Planungsrecht (BP-Nr. 722 + Land- recht (BP-Nr. 922)
schaftsplan)
Versiegelt/
unversiegelt
Versiegelt/
unversiegelt
teilversiegelt
teilversiegelt
1.475
0
1.470
0
11.495
0
7.520
1.880
15.620
3.905

2.992

0
1.043

280
20.485
85,92 %

3.355
14,08 %
23.840

18.892
79,24 %

4.948
20,76 %
23.840

Der Versiegelungsgrad des Plangebietes liegt im Ausgangszustand bei ca. 8.990 qm vollständig versiegelter Fläche
und ca. 11.495 qm teilversiegelter Fläche (Tennisplätze), insgesamt werden ca. 20.485 qm versiegelt. Die unversiegelten Bereiche, davon ca. 1.475 qm Ackerfläche, sind ca. 3.355 qm groß. Durch die neu geplanten Bauflächen
werden bei einer GRZ von 0,6 ca. 15.620 qm versiegelt, durch die neu anzulegenden Verkehrsflächen ca. 2.992 qm.
Insgesamt werden ca. 18.892 qm versiegelt. Durch die Rücknahme der Versiegelung von ca. 1.600 qm Fläche wird
sich der Gesamtversiegelungsgrad des Untersuchungsgebietes verringern.
1.5

Ziele des Umweltschutzes und Berücksichtigung der Umweltbelange

Die sowohl in den rechtlichen Vorschriften als auch in Fachplänen formulierten Grundsätze und Ziele des Umweltschutzes sind auf das konkrete Projekt anzuwenden und im Planverfahren zu berücksichtigen. Im Hauptteil wird im
Einzelnen hierauf eingegangen.
Grundsätzliches Ziel der Umweltverwaltung ist an dieser Stelle, die bisherige Grün- bez. Freifläche mit ihrer landwirtschaftlichen Nutzung freizuhalten, da die hier vorkommenden Böden als relevante Vorbehalts- und Vorranggebiete
für die Landwirtschaft zu betrachten sind. Außerdem erfüllt dieses Gebiet im Zusammenhang mit dem Haarbachtal
die wertvolle Klimafunktion der Frischluftversorgung.

Seite 4 von 18

Bebauungsplan Nr. 922
Charlottenburger Allee/Elleter Feld

Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Projekt - Nr. 586, Fassung vom 02.04. 2015

2

Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

2.1

Schutzgut Mensch

Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch sind grundsätzlich Aspekte wie Gesundheitsvorsorge, Wohnqualität,
Erholung und Freizeit, Grün- und Freiflächen, Luftschadstoffe, Gerüche, Lichtimmissionen, Lärmimmissionen, Erschütterungen, Elektromagnetische Felder (EMF), Hochspannungsleitungen, Mobilität, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Aufgrund der Vorbelastung mit Verkehrslärm wird im Folgenden auf den Lärmschutz
eingegangen.
2.1.1

Bestandsbeschreibung

Das Gebiet ist durch die Autobahnnähe mit ca. 60 dB(A) vorbelastet. Diese Werte sind für ein Gewerbegebiet zumutbar. Die nach DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" für Gewerbeflächen aufgeführten Orientierungswerte von
65/55 dB(A) Tag/Nacht werden nicht überschritten.
2.1.2

Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben

Da nur „nicht störende“ Gewerbebetriebe zugelassen werden, ist mit einer nur geringen Zunahme von LärmEmissionen gerechnet.
2.1.3

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen

Aus Vorsorgegründen sollte festgesetzt werden, dass für Fassadenteile, die in direkter Sichtverbindung zur Lärmquelle stehen, ein erforderliches Schalldämmmaß (erf. Rw,res. nach DIN 4109) von mindestens 30 dB für Außenbauteile von Gebäuden einzuhalten ist.
Je nach Nutzung sind Maßnahmen der Lärmminderung zum Schutze der dort arbeitenden Menschen im Rahmen
des Baugenehmigungsverfahrens aufzuzeigen.

2.2

Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biol. Vielfalt

Die Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt haben die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer
Lebensstätten und Lebensräume, den Zusammenhang von Lebensräumen sowie Biotopverbundsystem im Blick.
Dabei wird besonders auf seltene und bedrohte Arten geachtet. Ein wichtiger Aspekt ist die Bedeutung der Biotoptypen für die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes.
2.2.1

Bestandsbeschreibung

Das Plangebiet liegt im Wesentlichen nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes. Der Untersuchungsraum
wird nicht von der Biotop-Kartierung der L.Ö.B.F. NRW für das Gebiet der Stadt Aachen erfasst.
Das Plangebiet befindet sich nordöstlich des Aachener Stadtzentrums im Umfeld des nördlich gelegenen, vorwiegend zur Naherholung genutzten, ökologisch wertvollen Haarbachtales. Der Haarbach fließt in einer Entfernung von
Seite 5 von 18

Bebauungsplan Nr. 922
Charlottenburger Allee/Elleter Feld

Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Projekt - Nr. 586, Fassung vom 02.04. 2015

ca. 50 m am Plangebiet vorbei. Auf den Flächen des Bebauungsplanes wird derzeit überwiegend Ackerbau betrieben. Im Süden liegt das Gewerbegebiet der Charlottenburger Allee mit einem sehr unterschiedlichen Unternehmensspektrum.
Landwirtschaftliche und gewerbliche Nutzung, ein "intensiv gepflegtes" Regenrückhaltebecken mit einem Hochwasserwehr, sowie die Autobahn schränken die Naherholungsfunktion des Haarbachtales in diesem Bereich deutlich ein.
Belange des Artenschutzes
Es wurden im Rahmen der Erstbegehung des Plangebietes keine Brut- oder Nistplätze streng geschützter Vogelarten angetroffen. Einen potentiell wertvollen Lebensraum für Vögel stellen die außerhalb des Plangebietes gelegenen
Baum- und Gebüschstrukturen entlang des Haarbaches dar, die jedoch von der Planung nicht betroffen sind.
Es gibt im Plangebiet keine geeigneten Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse.
Ein Vorkommen von Amphibien ist aufgrund des Fehlens eines Gewässers im Plangebiet und der intensiven Landwirtschaft weitgehend auszuschließen. Amphibienvorkommen sind jedoch im Umfeld des Plangebietes bekannt.

Aufgrund der unmittelbaren Siedlungsnähe und der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der angetroffenen Biotopstrukturen ist davon auszugehen, dass keine Lebensraumtypen nach Anhang I und keine Arten des Anhangs II
der FFH-Richtlinie, bzw. keine Arten des Anhanges I der Vogelschutzrichtlinie im Betrachtungsraum vorkommen.
Dies gilt auch für die im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Tiere und Pflanzen.
2.2.2

Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben

Durch die Baumaßnahmen, aber insbesondere auch durch die nachfolgende Nutzung können Emissionen, wie Lärm
und Lichteffekte entstehen, die jedoch an dieser Stelle nicht zu einer Störung von benachbarten Faunenbereichen
führen werden.
Im Zuge der Baumaßnahmen ergeben sich temporäre Beeinträchtigungen durch Erdbewegungen, Erschütterung
und Verdichtung des Bodens durch Baufahrzeuge und vorübergehende Lärmbelästigung.
Eine dauerhafte Beeinträchtigung des Betrachtungsgebietes erfolgt durch die Neuversiegelung von derzeit unversiegelten Flächen.
Durch die Umsetzung des BP Nr. 922 wird in den Naturhaushalt eingegriffen, so dass zur Bewertung des Eingriffs
die nachfolgende Eingriffs-Ausgleichsbilanz erstellt wird. Als Grundlage dient der „Aachener Leitfaden zur Bewertung
von Eingriffen in Natur und Landschaft (2006)“. Die Gesamtfläche des Plangebietes wird von dem Biotoptyp "intensiv
bewirtschaftete Äcker mit stark verarmter oder fehlender Segetalvegetation" eingenommen. Bei der Eingriff/Ausgleichsbilanz ist gemäß § 1a Abs. 3 letzter Satz BauGB zu berücksichtigen, dass bereits durch den rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 722 Baurecht geschaffen wurde. Unter Berücksichtigung der Vorgaben des rechtsgültigen
Bebauungsplanes Elleter Feld 4. Änderung ist für das Plangebiet im südlichen Bereich ein Gewerbegebiet mit einer
GRZ von 0,8 und für den nördlichen Bereich eine Sportanlage (Tennis) mit einem 150 qm großen Clubhaus zulässig.

Seite 6 von 18

Bebauungsplan Nr. 922
Charlottenburger Allee/Elleter Feld

Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Projekt - Nr. 586, Fassung vom 02.04. 2015

Dieser Eingriff schließt mit einem Defizit von – 4.795 Wertepunkten ab, für den seinerzeit kein Ausgleich durchgeführt wurde.
Durch die Überlagerung des BP 922 mit dem BP 722 ergibt sich noch ein zusätzlicher Ausgleichsbedarf von 184
Wertepunkten.
2.2.3

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen

 Die Bepflanzung einer Grünzone sollte auch zur Schonung des Landschaftsbildes abgestuft mit höheren Gehölzen in Gebäudenähe und aus Gründen des Klimaschutzes niedrigen Gehölzen in Richtung Bachaue erfolgen.
 Aufgrund der Gebäudehöhe bietet sich die Anbringung von Mauersegler- und Schwalbenkästen am Aufbau der
Gewerbebauten an geeigneter, störungsfreier Stelle an. Die Nistmöglichkeiten dieser Tiere wurden in den letzten
Jahrzehnten durch den Abriss zahlreicher Gebäude und der fortschreitenden Isolierung von Hausdächern sehr
stark eingeschränkt. Diese Maßnahme ist, obwohl die Tiere jetzt nicht im Plangebiet nisten, an dieser Stelle von
ökologischer Bedeutung, da die in unmittelbarer Nähe liegenden Freiflächen des Haarbachtales einen idealen
Lebensraum für diese Tiere bieten.
 Die Anbringung von Fledermauskästen, die praktisch unsichtbar am Gebäude platziert werden können, ist in
diesem Umfeld ebenfalls zu empfehlen.
 Versiegelungen durch Wegeführungen und Aufenthaltsplätze sind nach Möglichkeit aus versickerungsfähigem
Material auszuführen.
 Die Anlage einer intensiven Dachbegrünung ist sowohl aus klimatologischer als auch naturschutzfachlicher Sicht
zu empfehlen.
 Straßenbegleitgrün mit kleinkronigen Bäumen

Externer Ausgleich/ Grünordnerische Festsetzungen
Das ökologische Defizit dieses Bebauungsplanes kann in Höhe von 184 Wertepunkten vom „Ökokonto der Stadt
Aachen“ abgebucht werden.
Zur Abgrenzung des Plangebietes zu den Freiflächen des Haarbachtales soll eine Anpflanzfläche im Bebauungsplan
festgesetzt werden (siehe Grünordnungsplan).

2.3

Schutzgut Boden

Als bedeutender Bestandteil des Naturhaushaltes sind Böden mit ihren natürlichen Funktionen Lebensgrundlage und
Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen. Böden benötigen Jahrtausende um sich aus dem
Gestein durch physikalische, chemische und biologische Verwitterungs- und Umwandlungsprozesse unter dem Einfluss von Klima und Vegetation zu bilden und können in nur wenigen Augenblicken zerstört oder geschädigt werden.
Aufgrund der langsamen Bodenentwicklung sind solche Veränderungen praktisch irreversibel, so dass auf lange
Sicht die nachhaltige Nutzung und Verfügbarkeit von Böden in Frage steht. Deshalb kommt dem Schutz des Bodens
in seiner Funktion als Lebensgrundlage für künftige Generationen eine besondere Bedeutung zu (vorsorgender Bodenschutz).

Seite 7 von 18

Bebauungsplan Nr. 922
Charlottenburger Allee/Elleter Feld
2.3.1

Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Projekt - Nr. 586, Fassung vom 02.04. 2015

Bestandsbeschreibung

Schädliche Bodenveränderungen/ Altlastenverdachtsflächen
Der Bauleitplan darf keine Nutzung vorsehen, die mit einer vorhandenen oder vermuteten Bodenbelastung auf Dauer
unvereinbar und deshalb unzulässig wäre. Da für das Planungsgebiet keine Hinweise auf Altlastenverdachtsflächen
vorliegen, besteht aus bodenschutzrechtlicher Sicht kein Handlungsbedarf.
Schutzwürdige Böden
Ausweislich der Bodenfunktionskarten für die landwirtschaftlichen genutzten Flächen im Außenbereich der Stadt
Aachen liegen im gesamten Plangebiet flächendeckend Kolluvisole, pseudovergleyte Braunerden und PseudogleyParabraunerden vor (Abb. 1).
Abb. 1:
Bodentypen gem. DGK5Bo
PseudogleyParabraunerde

Kolluvisol
pseudovergleyte Parabraunerde

Die Böden im Plangebiet befinden in einem weitgehend naturbelassenen Zustand. Sie werden intensiv ackerbaulich
genutzt. Diese Böden werden als schutzwürdige Böden mit der Bodenfunktion „Naturhaushalt“ der Stufe 3 bis Stufe
5, d.h. als schutzwürdige bis besonders schutzwürdige Böden, ausgewiesen (Abb. 2). Die Bodenfunktion „Naturhaushalt“ wurde aus den drei Teilfunktionen natürliche Bodenfruchtbarkeit, Filter- und Pufferfunktion und Wasserspeichervermögen gemittelt. Insbesondere das Wasserspeichervermögen wird als hoch bis sehr hoch eingestuft.
Aufgrund ihres ausgeglichenen Wasserhaushaltes tragen diese Böden zum Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässer - vor allem im Hinblick auf einen vorsorgenden Hochwasserschutz - bei. Sie besitzen ein hohes Nährstoffangebot und speichern, filtern und puffern Stoffeinträge besonders effektiv. Weiterhin dienen sie als wertvolle
Ressource für den Anbau von Nahrungsmitteln. Die Böden mit der Bodenfunktion „Naturhaushalt“ sind als relevante
Vorbehalts- und Vorranggebiete für die Landwirtschaft zu betrachten.
2.3.2

Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben

Durch die Planung werden schützenswerte Böden im Wesentlichen durch Gebäude und Verkehrsflächen versiegelt.
Dies stellt einen Eingriff in den Naturhaushalt dar, der grundsätzlich nach § 1a Abs. 3 BauGB auszugleichen ist.
Neben der Betrachtung der Auswirkungen auf die Schutzgüter „Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt“ und den
hierfür erforderlichen Ausgleich ist eine bodenschutzrechtliche Eingriff-/Ausgleichsbilanz zu erstellen.

Seite 8 von 18

Bebauungsplan Nr. 922
Charlottenburger Allee/Elleter Feld

Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Projekt - Nr. 586, Fassung vom 02.04. 2015

Für die Bewertung des Bodens ist es nicht von Belang, ob sich das hohe Potenzial des Bodens auch in der realen
Vegetation widerspiegelt oder ob dieses Potenzial aufgrund einer intensiven Nutzung derzeit nicht zum Tragen
kommt, sie besitzen das Potenzial für diese Funktionserfüllung.

Abb. 2:
Ausschnitt aus der Bodenfunktionskarte
für das Plangebiet

Alle drei dargestellten Wertstufen (Naturhaushalt 3-5) haben eine hohe Bedeutung für das Schutzgut Boden. und
werden der Naturbelassenheit Stufe N 6 zugeordnet.
Für das Plangebiet wurde bereits 1984 durch den rechtsgültigen BP Nr. 722 Baurecht geschaffen. Die erhebliche
Beeinträchtigung der schutzwürdigen Böden hätte unter den heute gültigen gesetzlichen Anforderungen aufgrund
der negativen Eingriffsbilanz erhebliche Ausgleichsmaßnahmen zur Folge, da für den Ist-Zustand 9,52 Werteinheiten1 (WE ha) ermittelt worden wären.
Durch die neue Planung werden durch Abtrag und Umlagerung von Böden sowie durch die nachfolgende Versiegelung und Bebauung erhebliche Auswirkungen auf den Boden vorbereitet. Bei der Beurteilung wird zwischen temporärer und dauerhafter Inanspruchnahme unterschieden. Im Bereich zukünftig versiegelter oder bebauter Flächen
kommt es zu einem vollständigen Verlust der vorhandenen Bodenfunktionen, während auf den verbleibenden Freiflächen davon auszugehen ist, dass es zumindest temporär zu einer Beeinträchtigung der Bodenfunktionen kommt.
Die Empfindlichkeit der im Plangebiet vorliegenden schutzwürdigen Böden ist gegenüber Umlagerung und Bebauung
als sehr hoch einzustufen. Bei einer Bebauung und Versiegelung durch Gebäude oder Verkehrsflächen erfolgt eine
vollständige Beeinträchtigung der Bodenfunktionen. Die Bodenfunktionen werden irreversibel gestört.
Auch mit der Planung BP Nr. 922 ist eine erhebliche Beeinträchtigung für das Schutzgut Boden verbunden.
Aus Sicht des Schutzgutes Boden ist eine Bebauung dieser „schutzwürdigen“ bis „besonders schutzwürdigen“ Böden nicht zu empfehlen.
Nach einer überschlägigen Berechnung zeichnet sich eine geringe negative Bilanz ab. Inwieweit sich durch
die neue Planung ein Ausgleichserfordernis ergibt, muss noch beurteilt werden.

1

Bei einer Aufwertung einer Ausgleichsfläche um 0,5 bzw. 1 Werteinheit bedeutet dies, dass ca. 18,9 bzw. ca. 9,4 ha an externer Ausgleichsfläche zur Verfügung hätte gestellt werden müssen.

Seite 9 von 18

Bebauungsplan Nr. 922
Charlottenburger Allee/Elleter Feld
2.3.3

Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Projekt - Nr. 586, Fassung vom 02.04. 2015

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen

Neben der Lenkung der Flächeninanspruchnahme auf Böden mit geringerem Funktionserfüllungsgrad sowie einer
allgemeinen Reduzierung der Flächeninanspruchnahme bestehen in der verbindlichen Bauleitplanung Möglichkeiten
für bodenspezifische Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.
1. Im Sinne des vorsorgenden Boden- und Hochwasserschutzes ist eine
 Reduzierung der Oberflächenversiegelung durch Minimierung der Verkehrsflächen (z.B. Reduzierung der
Fahrbahnbreite, Minimierung der Erschließungsstraßen).
 Reduzierung des Versiegelungsgrades durch Vorgaben zur Verwendung versickerungsfähiger Belege und
eine Versickerung des Niederschlagswassers von kleineren versiegelten Flächen über die belebte Bodenzone
 Flächensparendes Bauen durch verdichtete Bauweisen
anzustreben.
2. Folgende Maßnahmen sollen zum Schutz und der Entwicklung des Bodens und seiner Funktionen dienen:
 Der Grünstreifen ist als Erhaltungsgebiet festzusetzen. Auf der Fläche sind Maßnahmen gem. § 9 Abs. 1 Nr.
25a BauGB festzusetzen.
3. Maßnahmen während der Bauphase


Durch die Vorbereitung der Baufelder und die Anlage der Erschließung (Kanal- und Straßenbau) sowie
durch die Errichtung der Baukörper werden die Bodenfunktionen tief greifend verändert oder sogar zerstört.
Voraussetzung für den Erhalt der Bodenfunktionen ist eine sachgerechte Behandlung des Bodens vor, während und nach den Baumaßnahmen. Dabei ist besonders auf die fachgerechte Abgrabung, die fachgerechte
Zwischenlagerung von Ober- und Unterboden in der Bauphase sowie der fachgerechte Wiedereinbau und
Herstellung der Bodenschichten sowie ihre Wiederbegrünung (vgl. DIN 18915, DIN 19731) zu beachten.
Obwohl der Ober- bzw. Mutterbodenschutz in § 202 BauGB seit langem verankert ist und mit der DIN-Norm
18915 bzw. DIN 19731 genaue Anweisungen zum Umgang mit dem humosen Oberboden vorhanden sind,
wird humoser Oberboden häufig unsachgemäß zwischengelagert oder später auf Flächen unsachgemäß
eingebaut.

Weitere Informationen zur Planung und Umsetzung von Bodenschutzmaßnahmen beim Bauen können der Broschüre des Landesumweltamtes „Bodenschutz beim Bauen“ entnommen werden (www.lanuv.nrw.de/bodenschutz-beimbauen).
Es wird dringend empfohlen, eine bodenkundliche Baubegleitung mit Dokumentationspflicht einzurichten, die für alle
Baumaßnahmen, d.h. inkl. der Erschließungsmaßnahmen den sachgerechten Umgang mit dem Boden, die sachgerechte Wiederherstellung von Böden sowie den festgesetzten Schutz von Böden sicherstellt.
Die bodenkundliche Baubegleitung dient der Einhaltung und Umsetzung relevanter Auflagen und Maßgaben sowie
der Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen des Bodens während der Abwicklung der gesamten Baumaßnahmen. Für eine sachgerechte Umsetzung wird eine frühzeitige Einbeziehung eines Sachverständigenbüros
bereits in der Planungsphase für sinnvoll erachtet.

Seite 10 von 18

Bebauungsplan Nr. 922
Charlottenburger Allee/Elleter Feld
2.4

Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Projekt - Nr. 586, Fassung vom 02.04. 2015

Schutzgut Wasser

Hier steht der Schutz der Gewässer und ihrer Funktionen für Mensch und Naturhaushalt im Vordergrund. Wichtige
Themen sind dabei der Umgang mit dem Grundwasser, den oberirdischen Gewässer, den (Thermal)quellen, dem
Abwasser, der Gewässergüte, dem Hochwasserschutz sowie den unterschiedlichen Nutzungen des Wassers allgemein.
2.4.1

Bestandsbeschreibung

Grundwasserschutz
Das Plangelände liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten, direkt angrenzend an das Gewerbegebiet Elleter Feld
und die Freiflächen des Haarbachtales. Das Gelände ist unbebaut und besteht zurzeit aus Ackerland. Die für eine
Bebauung vorgesehene Fläche beträgt 2,39 ha mit einem Versiegelungsgrad von ca. 79 %. Die hydrogeologischen
Gegebenheiten im Plangebiet werden bestimmt von den sehr gering bis gering wasserdurchlässigen Schichten. Es
ist örtlich mit Staunässe zu rechnen. Der Flurabstand liegt bei ca. 2 bis sechs Metern von Westen nach Osten hin
ansteigend. Diese hydrogeologischen Bedingungen lassen eine gezielte Versickerung in nennenswertem Umfang
nicht zu. Die Deckschichten sind allerdings in der Lage, geringere Wassermengen bei kleinen Regenereignissen
aufzunehmen und bis zu seiner Versickerung bzw. Verdunstung zu speichern. Das Gebiet trägt wegen seiner Bodenbeschaffenheit kaum zur Grundwasserneubildung bei.
Oberflächengewässer
Der Haarbach verläuft in einem Abstand von ca. 50 Metern nordwestlich vom Plangebiet. Nahezu parallel zum Plangebiet erstreckt sich das Hochwasserrückhaltebecken Kahlgracht. Auf den zurzeit noch unversiegelten Flächen des
Plangebietes wird das Niederschlagswasser größtenteils in den Deckschichten gespeichert und verdunstet bzw.
versickert dort. Bei größeren Niederschlagsereignissen wird ein kleiner Teil über angrenzende Flächen abfließen und
direkt in den Haarbach bzw. das Hochwasserrückhaltebecken gelangen.
Hochwasserschutz
Das Plangebiet und der Haarbach gehören zum weiteren Einzugsgebiet der Wurm, an deren Unterlauf derzeit noch
Hochwassergefahr besteht. Solange dies der Fall ist, sind grundsätzlich Rückhaltungen des Niederschlagwassers
erforderlich, wenn zusätzliches Wasser der Wurm direkt oder indirekt über die Kläranlage zugeleitet wird.
Entwässerung
Das Gelände liegt an der Charlottenburger Allee, die im Mischsystem entwässert und die zum Einzugsgebiet der
ARA - Soers gehört. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Niederschlagswasser in das ca. 20 Meter entfernte
Hochwasserrückhaltebecken Kahlgracht einzuleiten.
Seit dem 1.1.1996 besteht gemäß § 51 a LWG bei erstmals bebauten Gebieten die Verpflichtung, das anfallende
Niederschlagswasser soweit möglich zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, wenn die örtlichen
Gegebenheiten dies zulassen. Eine gezielte Versickerung ist hier wegen der anstehenden Böden nicht möglich.

Seite 11 von 18

Bebauungsplan Nr. 922
Charlottenburger Allee/Elleter Feld
2.4.2

Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Projekt - Nr. 586, Fassung vom 02.04. 2015

Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben

Grundwasserschutz
Obwohl eine Realisierung des Bebauungsplanes eine enorme Erhöhung des Versiegelungsgrades bedeutet und
dadurch mit einer Verringerung der Versickerungsrate im Plangebiet zu rechnen ist, ist die Grundwasserneubildung
nur gering betroffen, da aufgrund des geologischen Bodenaufbaus der gesamte Bereich nur in geringem Maße zur
Grundwasserneubildung beiträgt.
Beeinträchtigungen des Grundwassers können hervorgerufen werden, wenn Kellergeschosse errichtet werden, die
ins Grund- bzw. Schichtenwasser einbinden. Wenn dies der Fall ist, sind Vorkehrungen zum Schutz des Grundwassers erforderlich, die sich aus den vorhandenen wasserrechtlichen Bestimmungen (§ 49 WHG) ergeben und nicht im
Bebauungsplanverfahren umsetzbar sind.
Oberflächengewässer
Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet des Haarbaches und damit auch der Wurm. Ein Ableiten des Niederschlagswassers in das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) ist grundsätzlich möglich.
Hochwasserschutz
Auswirkungen auf die bestehende Hochwassergefahr im Unterlauf der Wurm ergeben sich gemäß Berechnung des
Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER) durch eine Bebauung des Grundstückes nicht, wenn das anfallende Niederschlagswasser direkt in das Hochwasserrückhaltebecken Kahlgracht eingeleitet wird. Sollte das Niederschlagswasser allerdings in den Haarbach (hinter dem HRB) eingeleitet werden, ist möglicherweise eine Rückhaltung des Niederschlagswassers erforderlich. Eine Nachberechnung durch den WVER wäre dann zwingend erforderlich.
Entwässerung
Gemäß Entwässerungskonzept des Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abteilung Koordinierungsstelle Abwasser, wird das im Plangebiet anfallende Schmutzwasser innerhalb des Plangebietes über öffentliche Flächen und Flächen mit einem festgesetzten Leitungsrecht und außerhalb des Plangebietes mit einem festgesetzten Leitungsrecht zur Schöneberger Straße geführt und dort in den Mischwasserkanal eingeleitet.
Das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser wird in einem Regenwasserkanal gesammelt und über private
sowie städtische Flächen, gesichert durch ein Leitungsrecht, in das Hochwasserrückhaltebecken Kahlgracht geleitet.
Dabei wird das belastete Niederschlagswasser in einem Regenklärbecken vorgeklärt. Eine Rückhaltung ist dabei
nicht erforderlich (siehe Abschnitt Hochwasserschutz).
Die gesetzeskonforme Umsetzung des Entwässerungskonzeptes obliegt der abwasserbeseitigungspflichtigen Stadt.
2.4.3

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen

Das geplante Entwässerungskonzept für das Bebauungsplangebiet ist umsetzbar und wird durch den Fachbereich
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Koordinierungsstelle Abwasser, sichergestellt.

2.5

Schutzgüter Luft und Klima/Energie

Es geht um Themen wie Luftqualität, Kaltluftbildung, Kaltlufttransport, Luftleitbahnen, Temperatur und Schwüle,
Strömungsverhältnisse, Filterfunktion, Luftqualität/Luftschadstoffe, sensible Nutzung (Kinder, Kranke, Senioren),
Seite 12 von 18

Bebauungsplan Nr. 922
Charlottenburger Allee/Elleter Feld

Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Projekt - Nr. 586, Fassung vom 02.04. 2015

klimarelevante Freiräume. Im Sinne des Klimaschutzes ist die Energie- und Wärmeversorgung für die zukünftige
Bebauung von Bedeutung (Energieträger, eingesetzte Technik, regenerativer Energien etc.)
2.5.1

Bestandsbeschreibung

Lt. Gesamtstädtischen Klimagutachten Aachen 2001 herrscht im Plangebiet am Rande des Haarbachtales Freilandklima vor. Die Tagesgänge von Strahlung, Temperatur und Feuchte sind stark ausgeprägt. Es herrschen Windoffenheit und eine intensive Kalt- und Frischluftproduktion. Das klimatische Potential der Freiflächen insbesondere des
Grünlandes mit Gehölzstrukturen in den Bachtälern ist besonders hoch einzustufen. Daher sind der Erhalt des klimawirksamen Ausgleichsraums der Freiflächen sowie die Minimierung von Strömungshindernissen geboten.
Nach den neueren Untersuchungen zu den Klimawandelfolgen ist davon auszugehen, dass die Innenstädte und
stark verdichtete Siedlungsräume einer stärkeren Aufheizung in den Sommermonaten unterliegen werden als bisher.
Die von Überhitzung betroffene Fläche wird sich insgesamt vergrößern, so dass ein „Vorsorgebereich Stadtklima“ zu
definieren ist, der auch Teile des Stadtbezirks Haaren umfasst. Für diese Bereiche sind die vorhandenen Lüftungsbahnen von großer Bedeutung, da über sie die Frischluftzufuhr und damit ein Luftaustausch und Abkühleffekt erfolgen. Um darüber hinaus Aufheizeffekten entgegen zu wirken, werden Begrünungsmaßnahmen immer wichtiger. Dies
trifft den zu schützenden Siedlungsbestand und die Bebauung im Einflussbereich der Bachtäler gleichermaßen.
2.5.2

Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben

Durch das Heranrücken mehrgeschossiger Gebäude an den engeren Talraum des Haarbach wird der klimawirksame
Ausgleichsraum der Freiflächen verkleinert. Die Gebäude können zudem Strömungshindernisse darstellen, zumal
eine etwa achtzigprozentige Versiegelung der Grundstücke zugelassen wird und eine Erschließungsstraße neu angelegt werden muss. Dies kann zu Beeinträchtigungen der Frischluftzufuhr der dahinliegenden Siedlungsbereiche
wie Teile von Haaren führen.

2.5.3

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen

Zur Vermeidung bzw. zur Verminderung nachteiliger Auswirkungen sind folgende Maßnahmen zu treffen:
 vor der Schaffung neuer sollten vorrangige bisher ausgewiesene Gewerbegebiete ausgenutzt werden
 es ist zwingend ein unbebauter Abstand von mindestens 30 m zum Nirmer Weg einzuhalten
 eine geringere Bebauungsdichte und damit verbundene Reduktion der versiegelten Flächen als die Vorgesehne
 Begrenzung der maximalen Gebäudehöhe auf 10 Meter
 eine Abstaffelung der Gebäudehöhen zum Haarbachtal hin ist zu empfehlen

2.6

Schutzgut Landschaft (Landschafts-, Orts-, Stadtbild)

Themenfelder des Schutzgutes Landschaft sind die Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft, Landschaftsbild,
Landschaftszerschneidung, Zersiedelung, naturnahe Landschaftsräume

Seite 13 von 18

Bebauungsplan Nr. 922
Charlottenburger Allee/Elleter Feld
2.6.1

Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Projekt - Nr. 586, Fassung vom 02.04. 2015

Bestandsbeschreibung

Lt. Zielsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes sind die charakteristischen Strukturen und Elemente der Landschaft
zu erhalten oder zu entwickeln. Beeinträchtigungen des Erlebnis- und Erholungswerts der Landschaft sind zu vermeiden.
Der Betrachtungsraum gehört zur naturräumlichen Einheit des Vennvorlandes und liegt am nordöstlichen Rand des
Aachener Kessel, der den Zentralbereich des Aachener Hügellandes bildet. Der Nordosthang des Aachener Kessels
und die Morphologie des Haarbachtales prägen das Landschaftsbild des Untersuchungsraumes. Die Landschaft der
großräumig ausstreichenden Vennfußfläche wird insbesondere durch die Reliefgliederung der Vorfluter, hier des
Haarbaches bestimmt. Das Vorhaben liegt auf einer Höhe von ca.165 m ü. NN.
Das Landschaftsbild des Plangebietes wird geprägt von der vorhandenen gewerblichen Nutzung, den ausgeräumten
Ackerflächen und dem Bach begleitenden Gehölzbestand entlang des Haarbaches sowie den Straßenführungen der
Charlottenburger Allee und der Schönebergstraße und dem durch Spaziergänger genutzten Wirtschaftsweg. Besonders negativ macht sich die nördlich des Plangebietes in Hochlage, unter anderem in Form einer Brücke über das
Haarbachtal, verlaufende BAB A544 durch Ihre Lärm- und Lichtemissionen bemerkbar.
2.6.2

Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben

Das Landschaftsbild des Plangebietes wird sich durch die Neubaumaßnahmen nachteilig verändern, jedoch geringer
als dies in der Ausgangsplanung des Bebauungsplanes vorgegeben wurde. Die geplante Tennisanlage wies lediglich
einen Grünflächenanteil von ca. 300 qm auf, die Grünfläche der aktuellen Planung ist ca. 2.065 qm groß. Weiterhin
hätte eine Tennisanlage, sowohl aufgrund ihrer baulichen Aufbauten (Tennishalle, Clubhaus, Spielfelder), als auch
aufgrund der emissionsbelasteten Nutzung (Lärm während des Spielbetriebs), ein erhebliches Störpotential u.a. des
Landschaftsbildes und der Naherholung in diesem Umfeld dargestellt. Die jetzt geplante nördliche Grünzone des
Bebauungsplanes wird aufgrund der Anpflanzung von ortsüblichen Gebüschen und Sträuchern eine wesentliche
Funktion zur visuellen Abschirmung des Gewerbegebietes leisten. Der klimatische Aspekt des Kaltluftabflusses wird
bei der Planung berücksichtigt.

2.6.3

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen

Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen:
 Ausweisung eines Pflanzstreifens mit Baumfestsetzung.
 Straßenbegleitgrün mit kleinkronigen Bäumen
2.7

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Hierunter fällt die Betrachtung von Baudenkmälern, Bodendenkmälern, Kulturhistorischem, Regionaltypischem, sowie Zeugniswert, Alter, Wert/Ausprägung von Sachgütern.
2.7.1 Bestandsbeschreibung
Denkmäler sind Sachen, die für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung
der Arbeits- und Produktionsverhältnisse bedeutend sind, sofern für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wis-

Seite 14 von 18

Bebauungsplan Nr. 922
Charlottenburger Allee/Elleter Feld

Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Projekt - Nr. 586, Fassung vom 02.04. 2015

senschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen. Lt. Denkmalschutzgesetz NW sind Denkmäler
zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen und im Rahmen des Zumutbaren der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Aufgrund der Vermutung, dass die spätmittelalterliche Aachener Landwehr im Bereich des Plangebietes verläuft,
wurden bodendenkmalpflegerische Untersuchungen durch die Stadtarchäologie Aachen als Aktivität des LVR, Amt
für Bodendenkmalpflege im Rheinland, im November 2009 vorgenommen. Es konnten jedoch keinerlei Reste der
spätmittelalterlichen Landwehr nachgewiesen werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Landwehr in diesem
Abschnitt wohl weiter südlich verlaufen muss.
Im Nordwesten der Sondage (Flurstück 119) wurde eine ca. 6 x 4,5 m große, rundlich-ovale Erdverfärbung angetroffen. Größe und eher amorphe Form deuten darauf hin, dass es sich um eine Materialentnahmegrube zur Lehmgewinnung handeln könnte. Sowohl beim Baggeraushub als auch bei der Geländebegehung des Flurstücks 119 wurden zahlreiche Funde geborgen. Neben mindestens einem neolithischen Feuersteinartefakt handelt es sich dabei
überwiegend um Keramik, Glas und Einsenobjekte. Es wurden keinerlei Fundkonzentrationen festgestellt. Der Grad
der Erhaltung (überwiegend kleinteilig und abgerollt) deutet darauf hin, dass es sich um die typische „Ackerstreu“
agrarisch genutzter Flächen handelt. Interessant ist dabei, dass die anthropogene Nutzung des Areals bereits im
11./12. Jahrhundert einsetzt haben muss.
2.7.2

Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben

Aus bodendenkmalpflegerischer Sicht steht einer Bebauung nichts im Wege. Einzig der Bereich der Materialentnahmegrube müsste bei einer Bebauung vorab archäologisch untersucht bzw. vor einer Zerstörung ausgegraben werden.
2.7.3

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen

Untersuchung der Materialentnahmegrube und ggf. Sicherung von Fundstücken.
2.8

Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter

Zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen vielfältige Wechselwirkungen. Auf die für das Projekt wichtigsten
wird nun eingegangen, soweit sie nicht bei den Fachthemen behandelt wurden.
In den voran gegangenen Kapiteln liegt der Schwerpunkt auf der Betrachtung der Umweltauswirkungen aus Sicht
des einzelnen Fachthemas. Hierbei hat sich herausgestellt, dass aus Umweltfachlicher Sicht weite Teile des Plangebietes unbebaut bleiben sollten. Die Art des Bewuchses prägt die Böden mit. Sie hat aber auch begünstigende oder
behindernde Wirkung im Hinblick auf die Klimafunktionen. Während für den Klimaschutz eine Freifläche mit niedrigem Bewuchs von Vorteil ist, ist im Sinne einer Abpufferung des Gewerbegebietes aus Gründen des Einfügens ins
Landschaftsbild die Gestaltung mit groß kronigen Bäumen angeraten.

Seite 15 von 18

Bebauungsplan Nr. 922
Charlottenburger Allee/Elleter Feld

3

Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Projekt - Nr. 586, Fassung vom 02.04. 2015

Entwicklungsprognose des Umweltzustandes

a) bei Durchführung
Die durch den BP 922 vorgesehene Planung stellt einen erheblichen Eingriff in den Naturhaushalt dar, dieser fällt
jedoch etwas geringer als der bereits durch den BP 722 Zulässige aus.
Statt einer näher an das Haarbachtal rückende Tennisanlage mit einem hohen Störpotential kann durch das Anlegen
eines Grünstreifens ein größerer Abstand vom Haarbachtal gewahrt werden, was auch zu einer Verbesserung des
Ortsbildes führen wird. Grünordnerische Festsetzungen und ihre Umsetzung sowie eine dringend zu empfehlende
bodenkundliche Baubegleitung ermöglichen eine leichte Abfederung des erheblichen Eingriffs. Dies alles darf dennoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass für den Naturhaushalt wertvolle Flächen verloren gehen. Im Hinblick auf
den Klimaschutz und die erwarteten Klimawandelfolgen verschlechtert jeder Eingriff in die Lüftungsbahnen nicht nur
das Kleinklima vor Ort sondern auch die der umgebenden Siedlungsbereiche, insbesondere wenn ein hoher Versiegelungsgrad (bis zu 80 %) ohne Minderungsmaßnahmen wie einer Dach- und Fassadenbegrünung zugelassen wird.
b) Nullvariante
Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 722 ist bereits eine Versiegelung der Fläche möglich. Wenn
diese Festsetzungen zur Umsetzung kommen, entsteht ein erheblicher Eingriff in den Naturhaushalt, der in Teilen
nicht ausgleichbar ist, da schützenswerte Böden irreversibel verloren gehen sowie die für die Klimafunktionen bedeutsame Feifläche verkleinert wird. Darüber hinaus wird in das Landschaftsbild durch die Sicht auf voluminöse
Gewerbebauten eingegriffen. Durch verschiedene Ausgleichsmaßnahmen ließen sich negative Auswirkungen zwar
kompensieren, sind bei der Aufstellung des BP 722 jedoch weitgehend nicht zum Tragen gekommen. Bei Nichtdurchführung der Planung sowohl nach BP 722 als auch nach BP 922 wäre eine Option für die Freihaltung des
Landschaftsraums für den Naturhaushalt offen.
c) Alternativplanung
Es wurden keine weiteren Alternativen geprüft.

4

Grundlagen

Die hier durchgeführte Umweltprüfung, die durch den Umweltbericht dokumentiert wird, orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des § 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Anlage zu § 2 Abs. 4 u. § 2a BauGB sowie der klassischen Vorgehensweise innerhalb einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Umweltbericht ist entsprechend dem
derzeitigen Kenntnis- und Verfahrensstand erstellt. Dem Umweltbericht liegen die Fachstellungnahmen der Abteilung
Immissionsschutz des Fachbereiches Umwelt, der Unteren Landschaftsbehörde, der Unteren Wasserbehörde und
der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Aachen zugrunde. Die Stellungnahmen der Fachbehörden erfolgen
auch als Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung Träger Öffentlicher Belange. Weiterhin wird die Stellungnahme der Bodendenkmalpflege im Umweltbericht berücksichtigt.
Arbeitsgrundlage für die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung ist der AAachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen
in Natur und Landschaft (2006)@, der eine Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für Genehmigungsverfahren aller
Art im Geltungsbereich der Stadt Aachen basierend auf dem Landschaftsgesetz NRW ist.

Seite 16 von 18

Bebauungsplan Nr. 922
Charlottenburger Allee/Elleter Feld

Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Projekt - Nr. 586, Fassung vom 02.04. 2015

Grundvoraussetzung einer sachgerechten Anwendung der bodenschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist eine systematische Erfassung und Bewertung des Schutzgutes Boden. Der Stadt Aachen liegen Bodenfunktionskarten im
Maßstab 1:5.000 für die landwirtschaftlichen genutzten Flächen im Außenbereich vor. Zur Erstellung der Bodenfunktionskarten (2009) diente die DGK5Bo (Bodenschätzkarte), hierbei wurden deren Bodeneinheiten in die moderne
bodenkundliche Nomenklatur übersetzt und die Ableitung der Bodenfunktionen bzw. die Einstufung ihrer Schutzwürdigkeit erfolgte weitgehend auf den Methoden des Geologischen Dienstes NRW.
Die Lärmabschätzung erfolgte unter Zuhilfenahme des Lärmberechnungsprogramm IMMI 6.0.
Zur Beurteilung der Klimatischen Situation wird das „Gesamtstädtisches Klimagutachten Aachen“ herangezogen.

5

Monitoring

Die Stadt Aachen betreibt derzeit kein umfassendes Umweltüberwachungs- und Beobachtungssystem. Nachteilige
erhebliche Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bebauungsplans bekannt werden
und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung sowie der Abwägung sein konnten, können nicht systematisch
und flächendeckend permanent überwacht und erfasst werden. Die Stadt Aachen ist in diesem Zusammenhang auf
Informationen der Fachbehörden bzw. der Bürger über nachteilige Umweltauswirkungen angewiesen. Sobald unerwartete nachteilige Umweltauswirkungen bekannt werden, wird ihnen mit geeigneten Maßnahmen entgegengewirkt.
Im vorliegenden Fall ist eine bodenkundliche Baubegleitung angezeigt. Diese bodenkundliche Baubegleitung dient
der Einhaltung und Umsetzung relevanter Auflagen und Maßgaben sowie der Vermeidung und Minimierung von
Beeinträchtigungen des Bodens während der Abwicklung der gesamten Baumaßnahmen.

6

Zusammenfassung

Für das Plangebiet besteht bereits ein Baurecht aufgrund des Bebauungsplanes Nr. 722, der neben Gewerbeflächen
eine Tennisanlage vorsieht. Auch bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 922 ist das Hauptziel ein Gewerbegebiet zu sichern, das darüber hinaus jedoch eingegrünt werden soll, um es zur freien Landschaft hin abzuschirmen.
Bisher wurde die Fläche weitgehend landwirtschaftlich als intensiv bearbeitete Ackerbaufläche genutzt. Sie liegt in
keinem umweltrelevanten besonders ausgewiesenen Schutzgebiet (wie z.B. FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete,
Wasserschutzgebiete pp).
Aus der zum Planverfahren durchgeführten Umweltprüfung ergeben sich folgende umweltrelevante und in der Abwägung zu berücksichtigende Belange:
Das Gebiet ist durch Verkehrslärm vorbelastet, so dass aus Vorsorgegründen lärmtechnische Maßnahmen zu ergreifen sind.
Der Artenschutz ist nicht betroffen; es lassen sich bei der Verwirklichung des Bauvorhabens Maßnahmen insbesondere zur Förderung von Mauerseglern und Fledermäusen realisieren.
Während hinsichtlich der Schutzgüter Tiere und Pflanzen keine besonders wertvollen Flächen verloren gehen, trifft
dies beim Bodenschutz nicht zu. Hier sind schützenswerte bis besonders schützenswerte Böden von der Planung
betroffen. Der Eingriff ist teilweise so massiv, dass von einem Totalverlust auszugehen ist. Die heutige Planungsempfehlung rät daher von einer Bebauung ab.
Aus Sicht des Gewässerschutzes liegen keine Fließgewässer im Bereich des Plangebietes. Aufgrund der anstehenden Böden ist eine Versickerung des Niederschlagswassers nur in sehr geringem Umfange möglich.

Seite 17 von 18

Bebauungsplan Nr. 922
Charlottenburger Allee/Elleter Feld

Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Projekt - Nr. 586, Fassung vom 02.04. 2015

Auswirkungen auf die bestehende Hochwassergefahr im Unterlauf der Wurm ergeben sich gemäß Berechnung des
WVER durch eine Bebauung des Grundstückes nicht, wenn das anfallende Niederschlagswasser direkt in das
Hochwasserrückhaltebecken Kahlgracht eingeleitet wird. Daher sind entsprechende Flächen im Bebauungsplan
ausgewiesen.
Im Planbereich herrscht im Zusammenhang mit dem Haarbachtal Freilandklima vor, das wesentlich zur Frischluftversorgung der Siedlungsbereiche beiträgt. Dieser Freiraum wird um den Bereich des Plangebietes verkleinert.
Durch die vorgeschlagenen Eingrünungsmaßnahmen können die negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild
kompensiert werden. Dabei ist die Frischluftbahn zu berücksichtigen, um neuen Konflikten vorzubeugen.
Aufgrund einer archäologischen Untersuchung wurde zwar die in diesem Bereich vermutete Aachener Landwehr
nicht jedoch sog. „Ackerstreu“, d.h. Reste von Gegenständen aus früherer Besiedelung sowie eine ausgebeutete
Lehmgrube gefunden. Aus bodendenkmalpflegerischer Sicht ist der Bereich der Materialentnahmegrube bei einer
Bebauung vorab archäologisch weiter zu untersuchen um weitere Fundstücke vor Zerstörung bewahren zu können.
Fazit:
Aus Bodenschutz- und Klimaschutzgründen sollte das Plangebiet weitgehend unbebaut bleiben. Auch bei Berücksichtigung der im Umweltbericht aufgeführten Maßnahmen bleibt ein Ausgleichserfordernis. Die entsprechenden
Maßnahmen für den multifunktionalen Ausgleich müssen im weiteren Verfahren noch festgelegt werden.

Seite 18 von 18

338

339
348

347

er
Nirm

Weg

346

322

1
116
117

GH 175,00
GH 170,00

620

GH 168,00
GH 172,00

616

259

B

120

GH 179,00
619

110

A

GH 175,00

117

GH 170,00
GH 172,00

100025
118
61

153

584

58

521

104

ee

ll

er

583

(2)

A

g
ur

51

200019

nb

(2)
(1)

tte

lo
ar

Dezernat
Planung und Umwelt

h

C

56

(3)

(1)

(2)

54

581

M 1:1500

128
49

Plan Nr:

bearbeitet:

gezeichnet:
bearbeitet:

52

Elmar Wiezorek
Abteilung
Umweltvorsorgeplanung

590
127

Elfi Buchkremer

Februar 2014

(3)

579

60