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Beitragssatzermittlung

Büchel im Abschnitt von Rethelstraße bzw. Hsnr. 5 bis Hsnr. 29/31 bzw. 22/24

Straßenart: Hauptgeschäftsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe d) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung vom
21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die
anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 4 Buchstaben a), d), g) SBS.

Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes

Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Gehweg, Oberflächenentwässerung (Beitragssatz A)
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für"
d)

Gehweg
Ausbaukosten
durchschnittl. Breite :
anrechenbare Breite :
Überbreite
:

104.060,30 €
3,84 m
6,00 m
0,00 m

beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 30 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 70 %)
g)

Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten

0,00 €
104.060,30 €
31.218,09 €
72.842,21 €
37.037,83 €

beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 40 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand

37.037,83 €
14.815,13 €
22.222,70 €
141.098,13 €

Summe städtischer Anteil

46.033,22 €

Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand

95.064,91 €

Ermittlung des Beitragssatzes A
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Beitragssatzung auf
die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit
wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:
Gehweg :

72.842,21 € :

5.812 m² =

12,53 €/m²

Oberflächenentwässerung :

22.222,70 € :

5.812 m² =

3,82 €/m²

____________
16,35 €/m²

(Beitragssatz)

Bauverwaltung

Seite 2

stadt aachen

Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Fahrbahn (Beitragssatz B)
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für"
a)

Fahrbahn
Ausbaukosten
durchschnittl. Breite :
anrechenbare Breite :
Überbreite
:

65.071,80 €
7,76 m
7,50 m
0,26 m

beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 40 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand

-2.180,24 €
62.891,56 €
25.156,62 €
37.734,94 €
62.891,56 €

Summe städtischer Anteil

25.156,62 €

Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand

37.734,94 €

Ermittlung des Beitragssatzes B
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Beitragssatzung auf
die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit
wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:
Fahrbahn :

37.734,94 € :

6.041 m² =

6,25 €/m²

____________
6,25 €/m²

(Beitragssatz)