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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0133/WP17
öffentlich
35022-2013
09.02.2015
Dez. III / FB 61/200

I. Änderung Bebauungsplan Nr. 805 - Brander Straße /
Breitbendenstraße hier: Änderungs- und Offenlagebeschluss
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

04.03.2015
26.03.2015

B2
PLA

Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung über die geplante
Änderung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs.8 BauGB
die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der I. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 805 - Brander Straße/Breitbendenstraße - in der vorgelegten Fassung zu
beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die geplante Änderung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs.8 BauGB die Änderung und gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 805 - Brander
Straße/Breitbendenstraße - in der vorgelegten Fassung.

Vorlage FB 61/0133/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.10.2015

Seite: 1/3

Erläuterungen:
I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 805 - Brander Straße/Breitbendenstraßehier: Änderungs- und Offenlagebeschluss
1. Planungsstand
Der Bebauungsplan Nr. 805 ist seit dem 27.09.1999 rechtskräftig. Er wurde aufgestellt, um ein kinderund familienfreundliches Wohngebiet zu schaffen und ein energiebewusstes und solares Bauen zu
ermöglichen. Der Bebauungsplan wird derzeit umgesetzt, das Bebauungsplangebiet ist zum
größtenteils bebaut. Die zentrale Grünfläche wird derzeit hergestellt.
2. Anlass der Änderung
Um den Qualitätsanforderungen im Nahverkehr besser entsprechen zu können, soll eine Buslinie bis
an das Wohngebiet von der Von-Coels-Straße herangeführt werden. Aus diesem Grund soll im
Kreuzungsbereich Hubert-Spickernagel-Straße/Brander Straße/Franz-Delheid-Straße eine
Wendeanlage für Busse eingerichtet werden. Die Haltestelle ist in der Brander Straße geplant. Eine
komplette Durchfahrung des Gebietes durch den Linienbus ist aufgrund der schmalen
Straßenquerschnitte im Gebiet und einer fehlenden zweiten Erschließungsmöglichkeit, z.B. über die
Schlackstraße nicht möglich.
Die Buswendeschleife ist im Kreuzungsbereich Hubert-Spickernagel-Straße/BranderStraße/ FranzDelheid-Straße geplant, in dem der Bebauungsplan Nr. 805 „Öffentliche Verkehrsfläche“ und
"Versorgungsfläche (Heizanlage)" für eine Nahwärmeversorgung auf Basis von Kraft-WärmeKopplung (KWK) festsetzt. In einem Teilbereich ist diese Fläche überlagert mit einer überbaubaren
Fläche (ca. 560m²) für „Versorgungsfläche, Zweckbestimmung Heizanlage“, GRZ 1,0,
zweigeschossig“. Da aber alle bereits genehmigten Bauvorhaben eine individuelle Lösung für die
Versorgung mit Wärme gewählt haben, ist der Bedarf der Versorgungsfläche (Heizanlage) nicht
gegeben.
3. Ziel und Zweck der Änderung
Das Plangebiet der I. Änderung umfasst den Kreuzungsbereich Hubert-Spickernagel-Straße/Brander
Straße/Franz-Delheid-Straße. Um Planungsrecht für eine Buswendeschleife zu schaffen, soll der
Bebauungsplan so geändert werden, dass die Festsetzung „Versorgungsfläche“ herausgenommen
und stattdessen „Öffentliche Verkehrsfläche“ festgesetzt wird.
Die vorliegende I. Änderung Bebauungsplan Nr. 805 betrifft ausschließlich den zeichnerischen Teil
des Bebauungsplanes.
Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes haben sich weitere Änderungserfordernisse ergeben,
die sich ausschließlich auf die Schriftlichen Festsetzungen beziehen. Die geplanten Änderungen der
Schriftlichen Festsetzungen erfolgen aus verfahrenstechnischen Gründen in einem gesonderten
Änderungsverfahren (II. Änderung Bebauungsplan Nr. 805).
Umweltbelange werden von der geplanten Änderung nicht berührt.
Vorlage FB 61/0133/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.10.2015

Seite: 2/3

4. Finanzielle Auswirkungen
Die Errichtung der Wendeanlage kann bei der Herstellung der Erschließungsstraßen im Gebiet
erfolgen. Mittel stehen hierfür in den eingeplanten Haushaltsmitteln für den Endausbau der Straßen
bereit.
5. Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, für die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 805 - Brander
Straße/Breitbendenstraße - den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf in
der vorliegenden Form öffentlich auszulegen. Auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung gemäß § 3 (1) und § 4(1) BauGB soll verzichtet werden, da sich die geplante
Änderung nur unwesentlich auf das Plangebiet auswirkt.

Anlage/n:
1.

Übersichtsplan

2.

Luftbild

3.

Entwurf des Rechtsplanes

4.

Entwurf der Begründung

Vorlage FB 61/0133/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.10.2015

Seite: 3/3

I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 805
Brander Straße/ Breitbendenstraße

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Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen

Der Oberbürgermeister

Entwurf der Begründung
zur I. Änderung Bebauungsplan Nr. 805
- Brander Straße/Breitbendenstraße im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf,
zwischen Brander Straße, Breitbendenstraße, Hubert-Spickernagel-Staße, Franz-Delheid-Straße
zur öffentlichen Auslegung

Lage des Plangebietes

I. Änderung Bebauungsplan Nr. 805
- Brander Straße/Breitbendenstraße-

Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 02.02.2015

Inhaltsverzeichnis
1

Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation ................................................................................. 3
1.1 Beschreibung des Plangebietes .................................................................................................................... 3
1.2 Bestehendes Planungsrecht .......................................................................................................................... 3

2

Anlass der I. Änderung .............................................................................................................................................. 3

3

Ziel und Zweck der Planung ...................................................................................................................................... 3

4

Umweltbelange ........................................................................................................................................................... 4

5

Auswirkungen der Planung ....................................................................................................................................... 4

6

Kosten.......................................................................................................................................................................... 4

7

Plandaten..................................................................................................................................................................... 4

Seite 2 / 4

I. Änderung Bebauungsplan Nr. 805
- Brander Straße/Breitbendenstraße1
1.1

Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 02.02.2015

Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
Beschreibung des Plangebietes

Das ca. 676m² große Plangebiet liegt im nördlichen Bereich des neuen Wohngebietes Brander Straße/Breitbendenstraße,
im Kreuzungsbereich zwischen Hubert-Spickernagel-Straße, Franz-Delheid-Straße und Brander Straße. Es ist Teil des
Bebauungsplanes Nr. 805 - Brander Straße/Breitbendenstraße-. Die Fläche ist provisorisch befestigt und wird derzeit
schon versuchsweise als Buswendeschleife genutzt.
Der Bebauungsplan Nr. 805 befindet sich zurzeit in der Umsetzung. Das Plangebiet ist zum großen Teil bebaut und die
zentralen öffentlichen Grünflächen werden hergestellt. Die verkehrliche Erschließung des Wohngebietes erfolgt
ausschließlich durch den motorisierten Individualverkehr von der Von-Coels-Straße aus über die Brander Straße und die
Breitbendenstraße.

1.2

Bestehendes Planungsrecht

Der Bebauungsplan Nr. 805 –Brander Straße/Breitbendenstraße – ist seit dem 24.09.99 rechtskräftig. Er wurde
aufgestellt, um ein kinder- und familienfreundliches Wohngebiet zu schaffen und ein energiebewusstes und solares
Bauen zu ermöglichen. Der Bebauungsplan setzt neben den Verkehrsflächen im Wesentlichen „Allgemeines Wohngebiet“
und eine zentrale „öffentliche Grünfläche“ fest. Im nördlichen Planbereich, in der Verlängerung der Brander Straße setzt
der Bebauungsplan eine ca. 219m² große Fläche als „Versorgungsfläche (Heizanlage)“ für Nahwärmeversorgung auf
Basis von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) fest.

2

Anlass der I. Änderung

Die Erschließung des Wohngebietes erfolgt derzeit für den motorisierten Individualverkehr von der Von-Coels-Straße aus,
über die Brander Straße und die Breitbendenstraße. Um den Qualitätsanforderungen im Nahverkehr besser entsprechen
zu können, soll eine Buslinie bis an das Wohngebiet von der Von-Coels-Straße herangeführt werden. Aus diesem Grund
soll im Kreuzungsbereich Hubert-Spickernagel-Straße/Brander Straße/Franz-Delheid-Straße eine Wendeanlage für
Busse eingerichtet werden. Die Haltestelle ist in der Brander Straße geplant. Eine komplette Durchfahrung des Gebietes
durch den Linienbus ist aufgrund der schmalen Straßenquerschnitte im Gebiet und einer fehlenden zweiten
Erschließungsmöglichkeit, z.B. über die Schlackstraße, nicht möglich.

3

Ziel und Zweck der Planung

Der Bebauungsplan setzt im Kreuzungsbereich Hubert-Spickernagel-Straße/Brander Straße/Franz-Delheid-Straße
„Öffentliche Verkehrsfläche“ und „Versorgungsfläche, Heizanlage“ mit einer überbaubaren Fläche, GRZ 1,0 und
zweigeschossig fest. Diese Festsetzung erfolgte, um hier die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
Nahwärmeversorgung auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu schaffen. Mittlerweile wurde aber ein großer Teil
der Bebauung realisiert und alle genehmigten Bauvorhaben haben eine individuelle Lösung für die Versorgung mit
Wärme gewählt, so dass die planungsrechtliche Festsetzung für eine zentrale Versorgungsfläche mit der
Zweckbestimmung Heizanlage nicht mehr erforderlich ist. Diese Fläche soll nun für die ÖPNV-Anbindung als
Buswendeschleife genutzt werden. Die Anordnung der Buswendeschleife und einer Haltestelle an der Brander Straße ist
an dieser Stelle aus städtebaulicher Sicht sinnvoll, da bei Realisierung des Altenheimes die Buswendeanlage und die
Haltestelle direkt vor der Tür liegen und gerade für die älteren Menschen eine gute Möglichkeit für Mobilität schafft.

Seite 3 / 4

I. Änderung Bebauungsplan Nr. 805
- Brander Straße/Breitbendenstraße-

Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 02.02.2015

3.1.
Jugend- und Familienfreundlichkeit
Mit der Anbindung des Wohngebietes an den öffentlichen Personennahverkehr wird die eigenständige Mobilität für Kinder
und Jugendliche erleichtert. Auch für die älteren Menschen bietet die direkte Anbindung des Wohngebietes an den
Öffentlichen Personennahverkehr eine bessere Möglichkeit für eine selbstbestimmte Mobilität.

3.2.
Klimaschutz
Die attraktive Anbindung des Wohngebietes an den öffentlichen Personennahverkehr wirkt sich positiv auf den
Klimaschutz aus, da die Möglichkeit zur Reduzierung des Individualverkehrs und damit Reduzierung des Co2-Ausstoßes
geschaffen wird.

4

Umweltbelange

Von der Änderung des Bebauungsplanes und der Festsetzung einer Verkehrsfläche sind keine negativen Auswirkungen
auf die Umwelt zu erwarten.

5

Auswirkungen der Planung

Die Festsetzung der Versorgungsfläche ist obsolet, da alle bisher genehmigten Bauvorhaben über eine eigene
Energieversorgung verfügen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll Planungsrecht geschaffen werden, um eine
verkehrliche Anbindung des Wohngebietes an den öffentlichen Personennahverkehr zu ermöglichen. Diese Anbindung
verringert den motorisierten Individualverkehr und schafft ein attraktives Angebot für die Mobilität.

6

Kosten

Die Errichtung der Wendeanlage kann bei der Herstellung der Erschließungsstraßen im Gebiet erfolgen. Mittel stehen
hierfür in den eingeplanten Haushaltsmitteln für den Endausbau der Straßen bereit.

7

Plandaten

Plangebietsgröße / Öffentliche Verkehrsfläche

ca. 676m²

Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss in seiner Sitzung am xxxxxxx die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 805 -Brander Straße/Breitbendenstraße- beschlossen hat.

Aachen, den

(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
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